Das Projekt "Rechtliche Hemmnisse für den Klimaschutz bei der Planung von Gebäuden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Erarbeitung von Grundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 40 (2) des BImSchG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV Automotive GmbH durchgeführt. Der Paragraph 40 (2) BImSchG kann ein wichtiges Mittel zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftbelastung in Ballungsraeumen werden. Voraussetzung ist die schnelle Loesung der offenen rechtlichen und praktischen Probleme. Beispielsweise ist zu klaeren, ob eine Anpassung des StVG, der StVO (Beschilderung) und der STVZO (Kennzeichnung) an die BImSchG-Regelung notwendig ist. Erforderlich ist auch die Zusammenstellung moeglicher verkehrsbeschraenkender Massnahmen und die Abschaetzung der Auswirkungen auf die Luftbelastung. Das Vorhaben dient der wirksamen Umsetzung von Paragraph 40 (2) BImSchG. Zusaetzlich liefert es Datengrundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 47 BImSchG (Luftreinhalteplaene).
Das Projekt "Monitoring zur Wirkung des novellierten EEG auf die Stromerzeugung aus Biomasse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Energetik und Umwelt gGmbH durchgeführt.
Das Projekt "Moore in Rechtssystem und Politik der EU: Betrachtung der Einflüsse mit Fallbeispielen aus den Mitgliedsstaaten Polen und Estland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Michael Succow Stiftung durchgeführt. Der Schutzstatus von Mooren ist weltweit ungenügend, die Europäische Union macht hier keine Ausnahme. Regularien und Programmen in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft und Infrastruktur der EU bestimmen den europäischen Moorschutz, wurden jedoch bisher nicht umfassend untersucht. Da in den östlichen EU-Mitgliedstaaten der Anteil natürlicher Moore noch deutlich ist höher als in Mitteleuropa, analysiert das Projekt 'Moore im EU-Rechtssystem' an den Fallbeispielen einer polnischen und estnischen Moorregion die Auswirkungen des EU-Rechtssystems. In Estland gelten z.B. noch 30% der Moore als intakt, in Polen immerhin noch 14%, in Deutschland dagegen weniger als 1%. Auch traten durch den EU-Beitritt Polens und Estlands im Jahr 2004 die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU in Kraft. Dies lässt eine klare Zuordnung ihrer Wirkungen auf Moore zu. Das Projekt dokumentiert die positive wie negative Effekte der EU-Gesetzgebung auf den Zustand der Moore und Torfböden in der EU, insbesondere in Bezug auf Naturschutz und Ökosystemdienstleistungen. Eine allgemeine Studie befasst sich mit der EU-Rechtssituation. Die eingehende, integrative Analyse der Auswirkungen der gesamten EU acquis communautaire identifiziert Lücken der Gesetzgebung, aber auch konkurrierende Konsequenzen. Untersucht werden u.a. die naturschutzrechtlichen Vorgaben, die Auswirkungen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), Einflüsse der Klimagesetzgebung auf Moore, die Struktur- und Regionalpolitik, einschließlich der Politik zur ländlichen Entwicklung, sowie die Förderung von erneuerbaren Energien aus Biomasse. Eine Fallstudie nimmt die Situation vor Ort im niedermoorreichen Mitgliedstaat Polen in den Fokus (Region Lublin), eine zweite baltische Hochmoore in Estland, die großflächig für den Torfabbau genutzt werden (Region Pärnu). Einbezogen werden sowohl durch europäische FFH-Schutzgebiete gesicherte, als auch landwirtschaftlich oder für den Torfabbau genutzte Flächen außerhalb von Schutzgebieten. Exemplarisch werden unter Einbeziehung der relevanten Akteure die Wirkung des EU-Rechtssystems, der Fördermechanismen und deren regionale Ausgestaltung auf die Moorflächen dargestellt. Daraus wird das Projekt konkrete Handlungsoptionen für den mitgliedstaatlichen und europäischen Moorschutz ableiten und auf einer abschließenden Veranstaltung in Brüssel mit Entscheidungsträgern diskutieren. Das Gesamtprojekt wird geleitet und koordiniert von der Michael Succow Stiftung. Partner auf polnischer Seite ist die Generalna Dyrekcja Ochrony Srodowiska (GDOS, Generaldirektion für Umweltschutz), die dem Polnischen Umweltministerium direkt unterstellt ist. In Estland arbeitet das Projekt mit dem Estnisches Umweltministerium (Keskkonnaministeerium) und lokalen NROs zusammen. International unterstützt das Projekt Silvestrum VoF, ein unabhängiges Beratungsunternehmen zur Entwicklung und Umsetzung umweltverantwortlichen und klimasensiblen Wirtschaftens im Bereich Forst, Boden und Landnutzung.
Das Projekt "Erstellung einer Studie zum Thema: Schadstoffe in der Ostsee - Welchen Beitrag leistet die geplante EU-Chemikalienpolitik zur Reduzierung der Schadstoffe in der Ostsee?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Fachliche und juristische Unterstützungsleistungen zur Prüfung eines neuen Instruments für erneuerbare Wärme in Umsetzung des Energiekonzeptes vom 28.09.2010" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prognos AG, Büro Berlin durchgeführt. 1. Vorhabensziel Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung eines umsetzungsfähigen Konzeptes für ein haushaltsunabhängiges Instrument, das in Anlehnung an die Biokraftstoffquote eine Anreizwirkung zum Erhöhen der Menge erneuerbar erzeugter Wärme im Markt hervorruft, indem es einen noch zu bestimmenden Kreis von Akteuren des Wärmemarktes verpflichtet. Zudem soll das BMU bei der Umsetzung des Konzeptes in einen Gesetzentwurf und dessen Begründung unterstützt werden sowie der Dialog mit Akteuren des Wärmemarktes durch Workshops bgleitet werden. 2. Arbeitsplanung Insgesamt gliedert sich das Arbeitsprogramm in folgende Arbeitspakete: 1. Bestandsaufnahme Wärmemarkt; rechtiche Rahmenbedinungen; Ausprägungen und Kriterien für ein neues Instrument; Auftaktworkshop; Festlegung und Feinplanung der Aufgabenstellung 2. Entwurf Quotenmodell und Varianten; Grundlagen Wärmemarkt; rechtliche , ökonomische und ökologische Vorprüfung sowie Akzeptanzanalys 3. Umstzung; Aufbereitung von Grundlagen; ökonomische Ausgestaltung von Mehrkosten und Mehrinvestitionen; rechtliche Ausarbeitung in Hinsicht auf europäisches und deutsches Recht und Vollzug; ökologische Ausgestaltung, Wirkungsanalyse ex ante; Erarbeitung von Umsetzungsentwürfen 4. Stakeholder-Dialog: Workshop zu Beginn der Umsetzung und in der Endphase. Während der Umsetzungsphase (3.) und dem Dialog mit Stakeholdern (4.) wird begleitend eine Standby-Beratungangeboten. Die Koordination des Projekts erfolgt fortlaufend.
Das Projekt "Wasserrecht und Wassermengenbewirtschaftung am Beispiel der Active Management Area (AMA) Phoenix" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Fakultät für Bauingenieur- und Vermessungswesen, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft, Abteilung Abwassertechnik durchgeführt. Das Vorhaben befasst sich mit der Rolle des Wasserrechts als Steuerungsmechanismus innerhalb der Oasenregion Phoenix, Arizona. Wohl nirgendwo prallen konkurrierende Nutzerinteressen bei der Wassermengenbewirtschaftung so hart aufeinander wie hier. Zurueckzufuehren ist das auf einen sich rapide vollziehenden Strukturwandel, der im wesentlichen ueber Prozesse der Urbanisierung von Bewaesserungsland ablaeuft, aber auch Wandlungen innerhalb von Indianerreservationen einschliesst. Diese moegen ihrerseits das Geschehen ausserhalb von Reservationen beeinflussen. Sichtbares Zeichen einer angespannten Versorgungssituation ist der Import von Wasser aus dem Colorado River ueber den C.A.P.-Kanal in die urbanen Regionen Arizonas seit 1991. Wichtigstes Ziel der Arbeit ist es aufzuzeigen, inwieweit das seit 1980 bestehende neue Wasserrecht Arizonas sowie die Einbringung von Colorado River Wasser geholfen haben, existierende Missstaende abzustellen und neue Weichen fuer eine ressourcengerechte Bewirtschaftung zu stellen. Die Wirksamkeit, insbesondere die Raumwirksamkeit, geschriebenen Rechts soll untersucht werden.
Das Projekt "Auswirkungen europäischer Bestimmungen für Gesundheits- und Umweltschutz auf Bauprodukte und Bauwerke - Schnittstellen zwischen REACH und der BPR" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Fachtagung: Naturschutz in der Flaechennutzungsplanung - Zwei Jahre neues Bau- und Raumordnungsrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Landschaftspflege und Naturschutz durchgeführt.
Das Projekt "Teilprojekt 3: Fliessgewaesser und Flussseen des Zentralen Flachlandes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. Charakterisierung der typischen Fischartengemeinschaft grosser Fliessgewaesser und Flussseen in der Oekoregion 'Zentrales Flachland' als Voraussetzung fuer die typenspezifische, reproduzierbare Bewertung ihres oekologischen Zustands anhand der Fischfauna nach der neuen EG-WRRL; Erarbeiten von Referenzbedingungen und Optimierung der fischfaunistischen Erfassung. Die charakteristischen Arten- und Abundanzverhaeltnisse der typischen Fischgemeinschaft werden aus vorhandenen Fischdaten und eigenen Faengen ermittelt. Parallel wird in einem reduktionistischen Experiment geprueft, welche Probenahmen mindestens noetig sind, um die Fischfauna repraesentativ, reproduzierbar zu erfassen. Iterativ werden fuenfstufige Bewertungsskala und gewaessertypspezifischer Probenaufwand entwickelt und optimiert, bzgl. Minimierung der Kosten der Fischerfassung bei ausreichender Datensicherheit fuer die Gewaesserbewertung. Den fuer die Umsetzung/Ueberwachung der EG-WRRL Verantwortlichen stellt dieses Teilprojekt das fischfaunistische Bewertungsverfahren fuer den oekologischen Zustand der Fliessgewaesser in der Oekoregion 'Zentrales Flachland' zur Verfuegung, einschliesslich der optimalen Erfassungsmethode.
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Bund | 31 |
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Englisch | 6 |
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