Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Aufkommen an Elektro(nik)-Altgeräten wird in der EU für die Jahre 1998/99 auf 8 Mio. Mg geschätzt, wobei 90 Prozent deponiert, verbrannt bzw. verwertet werden, ohne dass eine Schadstoffentfrachtung stattfindet. Bei der Verwertung dieser Geräte ergänzen sich heute die Bereiche der manuellen Demontage und die der verfahrenstechnischen Aufbereitung. Voraussetzung für ein ökologisch hochwertiges Recycling ist vielfach die Demontage, die jedoch erhebliche Kosten verursachen kann. Zum einen hat das Vorhaben die Zielsetzung, ein Screening über die bei den Verwertern anfallenden Alt-Produkte zu erzeugen, anhand dem eine Bewertung der Produkte aus ökologischer und ökonomischer Sicht durchgeführt werden kann und eine Entscheidung getroffen werden kann, ob eine Demontage nötig bzw. sinnvoll ist. Zum anderen werden Demontageuntersuchungen sowohl im Labor als auch verstärkt bei Verwertern mit Hilfe einer Blickregistrierungskamera durchgeführt. Aus den Analysen dieser Untersuchungen werden Konstruktionskriterien für eine schnellere Demontage abgeleitet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Im ersten Teil des Projektes wird mit Hilfe von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen die Einteilung der beim Verwerter anfallenden Produkte vorgenommen. Ausgehend von einer Musterzerlegung werden die Einzelfraktionen der Geräte bestimmt, ihre Umweltrelevanz untersucht und die bestehenden Verwertungsalternativen zusammengestellt. Diese Ergebnisse werden unter Betrachtung aller wirtschaftlichen und ökologischen Teilaspekte möglicher Gesamtentsorgungsalternativen wie z.B. Shredder, Verbrennung bzw. Deponierung gegenübergestellt. Im zweiten Teil werden Demontageuntersuchungen mit Hilfe der Blickregistrierung durchgeführt, deren Analyse aufzeigt, welche Konstruktionskriterien eine einfache Erkennbarkeit der Baustruktur und der Verbindungselemente zulässt. Fazit: In diesem Projekt konnte durch eine Öko-Bilanzierung gezeigt werden, dass eine vertiefte Demontage ökologische Vorteile gegenüber der verfahrenstechnischen Aufbereitung beim Recycling von Elektronik-Geräten aufweist. Weiterhin wurde erstmals die Blickregistrierung bei der Demontage von Elektro(nik)-Geräten eingesetzt. Der Einsatz dieser Methode in diesem Bereich hat sich als effektiv erwiesen. Der Demontageanalyseprozess wurde soweit optimiert, dass er jetzt standardmäßig als Dienstleistung angeboten werden kann. Bei der Umsetzung der mit der Blickregistrierung ermittelten Konstruktionskriterien lassen sich bei gleichen Demontagekosten deutliche ökologische Vorteile erzielen. Für die Weiterführung des Projektes sind im nächsten Schritt entwicklungsbegleitende Untersuchungen notwendig, um die Ergebnisse zu bestätigen und umzusetzen.
<p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p><p>Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen</p><p>Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012L0019">(WEEE-Richtlinie)</a> in nationales Recht um.</p><p>Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor:</p><p>Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.</p><p>Wo steht Deutschland?</p><p>Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2023 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr sehr leicht um etwa 5.000 Tonnen angestiegen. Gegenüber den Vorjahren ist die in Verkehr gebrachte Menge an neuen Elektrogeräten erstmalig leicht gesunken, um 20.000 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr 2022. Aufgrund der dennoch kontinuierlich und deutlich angestiegenen Mengen an Geräten, die in den letzten Jahren neu in Verkehr gebracht wurden, und einer weiterhin viel zu geringen Sammelmenge von knapp über 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 29,5 % sehr deutlich unter dem Niveau der Jahre 2019 bis 2021: 44,3 % bis 38,6 % (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“).</p><p>Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2023 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023“).</p><p>Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie</p><p>Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register (<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/startseite">stiftung ear</a>) und dem <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/_inhalt.html">Statistischen Bundesamt</a> in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt. Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen.</p><p>Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2).</p><p>Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium (BMUKN). In Abstimmung mit dem BMUKN werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2023 vor.</p>
Das Mengenpotenzial technischer Kunststoffe aus Elektroaltgeräten (EAG) und Altfahrzeugen (AltFz) beträgt derzeit ca. 200.000 t bzw. 60.000 t und ist steigend. Zunehmende stoffrechtliche Beschränkungen (POP-VO, REACh, RoHS, z.B. zu Flammschutzmitteln) stellen ein Hemmnis für das Kunststoffrecycling in diesen Bereichen dar, das aus ökologischer Sicht und zum Erreichen der Recyclingvorgaben zunehmend ausgeschöpft werden muss. Ziel: Es sollen geeignete Separationsstrategien für schadstoffhaltige bzw. schadstofffreie Kunststoffe aus EAG und AltFz erarbeitet werden. Diese sind unter Berücksichtigung der technischen Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeitserwägungen und ökologischer Aspekte zu bewerten. Es sind Optionen für den Einsatz von Kunststoffrezyklaten, speziell für Fahrzeuge, zu identifizieren. Methodik: Sachstandsanalyse der aktuellen Materialverteilungen (in AltFz) und absehbaren Trends (in EAG je Sammelgruppe ab 2018 und AltFz) bei der Verwendung von technischen Kunststoffen, Verbundstoffen und Schadstoffen. Bestimmung möglicher Separationsorte und -techniken zur Erzielung werkstofflich verwertbarer Kunststofffraktionen. Laboranalysen zu den Flammschutzmitteln, Brom und den Kandidaten für stoffrechtliche Regulierungen nach REACh und POP in betroffenen Kunststofffraktionen und Abgleich mit Grenzwertvorgaben. Entwicklung und Bewertung von unterschiedlichen Szenarien für Separationsstrategien von Kunststoffen aus EAG und AltFz. Praktische Versuche zu Kunststoffanteilen und zur Ermittlung von Separationsstrategien (über Input- Outputbestimmung bei Altfahrzeugverwertern bzw. Erstbehandlungsanlagen, bei EAG für 3 Sammelgruppen). Recherchen zum möglichen Rezyklateinsatz. Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur Steigerung einer ökologisch sinnvollen werkstofflichen Verwertung.
Obwohl die Legierungsbestandteile von Permanentmagneten auf Basis Seltener Erden (SE) in der EU als kritische Rohstoffe klassifiziert sind und mehr als 90% der Magnete außerhalb der EU produziert werden, gibt es keine industriell funktionierende Recycling-/Kreislaufwirtschaft für diese Stoffgruppe. Unter der Annahme, dass sich der Bedarf in den nächsten 10 Jahren verdoppeln wird, verschärft sich dieses Problem weiter. Die derzeit einzig verfügbare Recyclingmethode ist das Shreddern von Elektronikschrott mit anschließendem chemischen und pyrometallurgischen Recycling. Dies ist teuer und energieintensiv, außerdem variieren die Qualitäten der zu recycelnden Magnete stark. Projektziel von MaXycle ist deshalb die Entwicklung einer deutlich umweltfreundlicheren, abgekürzten' Wiederaufarbeitung für NdFeB Magnete durch a) Schaffung eines Kennzeichnungssystems für neu produzierte SE-Permanentmagnete b) Verwendung des hocheffizienten HPMS Prozesses für eine direkte Wiederverwendung der NdFeB-Legierung c) verbesserte Methoden zur Vermeidung von Verarbeitungsrückständen während des Recyclings d) Methoden zur Verbesserung der magnetischen Eigenschaften von Recyclingmagneten durch gezieltes Einstellen von Mikrostruktur/Phasenzusammensetzung und e) Betrachtung der industriellen Großserientauglichkeit incl. einer umfassenden Betrachtung der Ökobilanz. MaXycle leistet so einen signifikanten Beitrag zur Erhöhung der heute sehr niedrigen Recyclingraten, die insbesondere auf geringe Rücknahmequoten und schlechtes Schnittstellenmanagement zwischen Logistik, mechanischer Zerkleinerung und metallurgischer Rückgewinnung zurückzuführen sind. Ziel ist eine deutliche Erhöhung der heutigen Recyclingrate zur Schaffung einer nachhaltigen, sekundären Rohstoffquelle für SE-Magnete, Verringerung der Abhängigkeit von Nicht-EU-Lieferanten und Schaffung neuer Märkte. Eine im HORIZON 2020 durchgeführte Recherche ergab, dass das Vorhaben durch keine derzeit bekannten IPR beeinträchtigt wird.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Ziel des Projekts ist es, ein Recyclingverfahren für Neodymium-Eisen-Bor Magneten (NdFeB) aus Generatoren von Windkraftanlagen, Elektromotoren oder Elektroschrott zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden die Magneten fein gemahlen und das so gewonnene Partikelsystem in ein thermoplastisches Polymer eingearbeitet, um aus diesem Recyclingmaterial spritzgießfähige magnetische Compounds für den Markt zu gewinnen. Mit diesem Ansatz wird es gelingen, geschlossene Recyclingstrategien anzubieten, die den europäischen Markt befähigen, kostbare, begrenzt verfügbare Ressourcen wieder in den Kreislauf einzugliedern. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden Der Prozess besteht aus drei Phasen. Zuerst wird eine allgemeine Materialuntersuchung, Mikroskopische Analyse, Rasterelektronen-Mikroskopie (REM Analyse), Röntgenspektroskopie (XRD), Chemische Zusammensetzung von NdFeB durchgeführt. Die zweite Phase befasst sich mit der Compoundierung des magnetischen Pulvers (aus alten Festplatten und Elektromotoren) mit entsprechenden Kunststoffen. Gleichzeitig wird die praktische Umsetzung verschiedener Recyclingtechnologien und deren Optimierung durchgeführt. Aus den Ergebnissen soll abschließend ein Recyclingkonzept für magnetische Materialien abgeleitet werden.
Im Zentrum des Projektes steht die Validierung der Anwendung von neuartigen chlorhaltigen Flusssäurelösungen im technischen und industriellen Maßstab für die Reinigung, Politur und Textur von Siliciumwafern. Mögliche Anwendungsfelder liegen insbesondere in der Photovoltaik und Halbleiterindustrie, aber auch der Fertigung von (opto)elektronischen, mikromechanischen und anderen Bauteilen sowie im Recycling von Elektronikschrott. Chlorhaltige Flusssäurelösungen bieten eine deutliche Verringerung des Chemikalien- und Energieverbrauchs sowie eine erhebliche Einsparung bei den Kosten für die Aufbereitung und Entsorgung. Zur Validierung dieser Anwendungspotentiale dienen nachfolgende Arbeitspakete (AP). AP1: Es sind industrielle bzw. technische Ätzanlagen auf ihre Kompatibilität mit den neuen Lösungen zu testen. Sollten sich Komponenten als instabil erweisen, werden Ersatzmaterialien für die SiSTeC-Anlagen ausgewählt. AP2: Es wird ein Up-Scaling vom 200 ml-Maßstab für die neuen Reinigungs- und Ätzbäder auf 40 Liter durchgeführt. AP3: Es gilt das wichtige Kriterium der Badstandzeiten zu analysieren und zu validieren. Dies soll durch Simulationsrechnungen und Experimente im Technikumsmaßstab am Fraunhofer THM in Freiberg erfolgen. AP4: Am ISC in Konstanz sollen im Rahmen von zehn Versuchen jeweils 50 Wafer sowie Vergleichswafer zu Solarzellen prozessiert und analysiert werden. AP5: In Zusammenarbeit mit den Projektpartnern THM und ISC sollen aus den SiSTeC-Wafern sowie aus Referenzzellen PV-Module gefertigt und für ein Jahr getestet werden. AP6: Das SiSTeC-System wird in Zusammenarbeit mit der bifa Umweltinstitut GmbH einer Öko-Effizienz-Analyse unterzogen.
<p>Die Verbesserung der Materialeffizienz von Produkten rückt zunehmend in den Fokus umweltpolitsicher Maßnahmen. Eine aktuelle UBA-Studie zeigt in diesem Kontext wie Designanforderungen die Kreislaufführbarkeit speziell von Edel- und Sondermetallen sowie von Kunststoffen ausgewählter Elektrogeräte verbessern können. Ergänzend fanden Aspekte wie Lebensdauer und Reparierbarkeit Berücksichtigung.</p><p>Die Studie „Stärkere Verankerung der Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung in produktpolitischen Instrumenten“ leitet auf Basis von Demontageversuchen für Notebooks, Smartphones, Flachbildschirmfernseher und Drucker ab, welche Ökodesign-Maßnahmen eine verbesserte Kreislaufführbarkeit ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entnehmbarkeit und Lebensdauer von wiederaufladbaren Gerätebatterien sowie die Erarbeitung weitergehender Anforderungen an akkubetriebene Geräte. Hierzu diente die Analyse von Notebooks, Smartphones, E-Book-Readern und elektrischen Zahnbürsten.</p><p>Auf Grundlage der ökologischen Relevanz und Effektivität sowie der politischen und herstellerseitigen Umsetzbarkeit erfolgte eine Bewertung der abgeleiteten Designmaßnahmen. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen an Akteure im produktpolitischen Umweltschutz ausgesprochen.</p><p>Notebooks</p><p>Für diese Produkte steht die Entnehmbarkeit der Akkumulatoren im Zuge der Erstbehandlung im Vordergrund. Es werden verschiedene Anforderungen formuliert, die die Entnehmbarkeit vereinfachen sollen, um ein Verbringen der Akkumulatoren in ein fachgerechtes Batterierecycling zu fördern. Die Recyclingfähigkeit der Kunststoffgehäuse ist nach aktuellem Stand nur begrenzt gegeben und sollte gefördert werden. Das Recycling von Indium aus Displays wird bei Flachbildschirmfernsehern zurzeit als aussichtsreicher als bei Notebooks betrachtet. Die Entnehmbarkeit von Komponenten, die zur Wiederverwendung geeignet sind, wie bspw. Massenspeicher und Arbeitsspeicher, sollte durch entsprechende Anforderungen gewährleistet sein. Daten auf Massenspeichern sollten unwiderruflich löschbar sein, um eine Weiter- bzw. Wiederverwendung der Geräte bzw. Komponenten zu fördern.</p><p>Smartphones</p><p>Die Studie schlussfolgert aus ökobilanzieller Sicht für Smartphones, dass die Verlängerung der Nutzungsdauer im Vordergrund stehen sollte. Eine Austauschbarkeit von Komponenten wird als ein wesentlicher Faktor gesehen, der die Langlebigkeit fördern kann. Es wird empfohlen, ausschließlich lösbare Verbindungstechniken bei Smartphones einzusetzen, um die Entnahme recyclingrelevanter Komponenten zu begünstigen. Dies betrifft auch die Entnehmbarkeit von Akkumulatoren im Recyclingprozess bzw. deren Austauschbarkeit in der Nutzungsphase. Es wird angenommen, dass die Leiterplatten als ökonomischer Treiber der Recyclingaktivitäten mehrheitlich dem fachgerechten Recyclingpfad zur Verfügung stehen und eine Separierbarkeit nicht durch Ökodesign-Anforderungen reguliert werden muss.</p><p>Flachbildschirmfernseher</p><p>Für Flachbildschirmfernsehern wird vorgeschlagen, einerseits die Demontagefähigkeit der Geräte zu erhöhen und andererseits Anforderungen an die Behandlung der Geräte im Recyclingprozess zu stellen. Eine einfache Demontierbarkeit der Rückwand ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die enthaltenen Leiterplatten und potentiell die Displayeinheit. Weiterhin werden Anforderungen an die Recyclingfähigkeit eingesetzter Werkstoffe gestellt.</p><p>Schreibtischdrucker</p><p>Die Recyclingfähigkeit der eingesetzten Kunststoffe sowie der Einsatz von Rezyklaten sind bei Schreibtischdruckern relevant. Dahingehend werden Anforderungen an die Werkstoffauswahl sowie an den Anteil von Kunststoffrezyklaten aus dem Post-Consumer-Bereich in Neugeräte empfohlen. Weiterhin soll die Trennbarkeit von metallischen Werkstoffen und Kunststoffen gefördert werden.</p>
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Entfernbarkeit von Batterien und Akkus Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG reguliert die Verwendung von Batterien und Akkus. In Deutschland exis- tiert das sogenannte “Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)” (20. Oktober 2015; BGBl. I S. 1739). Das ElektroG setzt die europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik- Altgeräte in nationales Recht um. In Hinblick auf die Produktkonzeption findet sich in §4 des ElektroG eine Regelung zur Entfernbarkeit von Batterien: „§ 4 Produktkonzeption (1) Hersteller haben ihre Elektro- und Elektronikgeräte möglichst so zu gestalten, dass insbeson- dere die Wiederverwendung, die Demontage und die Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen berücksichtigt und erleichtert werden. Elektro- und Elektronikgeräte, die voll- ständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind mög- lichst so zu gestalten, dass Altbatterien und Altakkumulatoren durch Endnutzer problemlos ent- nommen werden können. Sind Altbatterien oder Altakkumulatoren nicht problemlos durch den Endnutzer entnehmbar, sind die Elektro- und Elektronikgeräte so zu gestalten, dass die Altbatte- rien und Altakkumulatoren problemlos durch vom Hersteller unabhängiges Fachpersonal ent- nommen werden können. (2) Die Hersteller sollen die Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern, es sei denn, dass die Konstruktionsmerkmale rechtlich vorgeschrieben sind oder die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstel- lungsprozesse überwiegen, beispielsweise im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, den Umwelt- schutz oder auf Sicherheitsvorschriften. (3) Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, in denen aus Gründen der Sicherheit, der Leistung, aus medizinischen Gründen oder aus Gründen der Vollständigkeit von Daten eine ununterbrochene Stromversorgung notwendig und eine ständige Verbindung zwi- schen dem Gerät und der Batterie oder dem Akkumulator erforderlich sind.“ *** WD 8 - 3000 - 027/17 (22.06.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 46 |
| Land | 7 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 28 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 26 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 28 |
| Offen | 30 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 56 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 2 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 13 |
| Keine | 29 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 27 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 32 |
| Lebewesen und Lebensräume | 44 |
| Luft | 22 |
| Mensch und Umwelt | 59 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 60 |