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Karte der Metall-Recycling-Standorte in Deutschland (WMS)

Kartendienst des Recycling Atlas der Bundesrepublik Deutschland. Die Karte der Metall-Recycling-Standorte der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht. Sie zeigt die Standorte von Metall-Recycling-Betriebsstandorten für die Metalle Aluminium, Blei, Edelmetalle, Eisen/Stahl, Kupfer, Magnesium, Multi-Metall (Standorte, die komplexe Metallsysteme recyceln), Multi-Metall-Batterie (Standorte, die Metalle aus der Verwertung von komplexen Batteriesystemen recyceln), Nickel, Refraktärmetalle, Zink, Zinn und Quecksilber. Zusätzlich können Informationen wie Standortkapazitäten und Recycling-Input-Rates abgefragt werden.

Kunststoffrecycling in der Baubranche stärken

2,6 Millionen Tonnen Kunststoffe werden jedes Jahr verbaut Der Baubereich ist nach Verpackungen das zweitgrößte Anwendungsgebiet von Kunststoffen: 2017 wurden etwa 2,6 Millionen Tonnen verbaut. Doch es fehlt derzeit an geeigneten Vorgaben für das Recycling der Kunststoffbauprodukte, zudem werden die Mengen ungenügend erfasst. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Um die anfallenden Mengen in Zukunft hochwertig recyceln zu können, schlägt das UBA vor, bautechnische Produktstandards um Vorgaben hinsichtlich Dauerhaftigkeit, Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz zu ergänzen. Kunststoffabfälle sollten für das Recycling besser getrennt gesammelt werden – derzeit werden sie oft nur als Baumischabfälle entsorgt. Zudem sollte die Kreislaufführung von branchenspezifischen Verpackungen sichergestellt werden. Folgende Vorschläge macht die Studie im Detail: Produkte: Die europäische Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 sieht vor, ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ in Normen zu erfassen. Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet die Umsetzung dieser wichtigen Ziele durch bessere Produktstandards. So könnte auch der Rezyklateinsatz erhöht werden. Bei Rohren beispielsweise, die mit einer Million Tonnen jährlich den größten Bereich der Kunststoffbauprodukte bilden, gibt es nicht genug Rezyklat, um die Nachfrage zu bedienen. Abfälle: Auch Bau- und Abbruchabfälle müssen getrennt gesammelt werden. Dies ist derzeit oft nicht der Fall. Kunststoffe (Abfallschlüsselnummer 170203) werden in der Praxis noch zu oft über gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Abfallschlüsselnummer 170904) entsorgt. Ein Problem der derzeitigen Vorschriften: Dämmstoffe aus Kunststoff müssen gemeinsam mit werkstofflich völlig unterschiedlicher Glas- und Steinwolle gesammelt werden. Das UBA schlägt vor, diese künftig gemeinsam mit Kunststoffen zu sammeln. Verpackungen von Bauprodukten sind hingegen keine Bau- und Abbruchabfälle und müssen auch dann nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes recycelt werden, wenn im Rahmen eines reinen Business-to-Business-Geschäfts keine Systembeteiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz besteht. Zu oft landen Verpackungen noch in den Bauabfällen. Verpackungen: Recht fortschrittlich ist die Baubranche bei der Vermeidung von Verpackungen. Es gibt einen hohen Anteil unverpackter Güter und unterschiedliche Mehrwegkonzepte für Verpackungen wie Paletten oder Transportkisten. Kunststoffverpackungen, die dennoch benötigt werden, bieten ausgezeichnete Voraussetzungen für den Einsatz von recyceltem Kunststoff. Ein Rezyklateinsatz von 30 Prozent erscheint technisch machbar und sollte mittelfristig durch eine entsprechende Rezyklateinsatzquote festgelegt werden.

Bundespreis UMWELT & BAUEN 2021 – Zukunftsfähiges Bauen und Sanieren für mehr Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Das Berufsschulzentrum in Mühldorf am Inn gewinnt den Bundespreis UMWELT & BAUEN 2021 für sein innovatives Energiekonzept. Das Gebäude erzeugt mehr Energie als es verbraucht und speichert überschüssige Abwärme in einem Eisspeicher. Weiterhin wurden vier Projekte mit Anerkennungen ausgezeichnet, darunter zwei in der neu geschaffenen Kategorie „Klimagerechte Sanierung“. Verliehen wurde der Preis am 7. September 2021 gemeinsam von Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA). Dem Bausektor kommt eine Schlüsselrolle beim ⁠ Klimaschutz ⁠ zu, denn Gebäude verbrauchen enorme Ressourcen beim Bau und im Betrieb. Allein in Deutschland sind Wärme, Kühlung und Beleuchtung der Gebäude verantwortlich für ein Viertel der jährlichen energiebedingten Treibhausgasemissionen. Von den Treibhausgasemissionen, die Gebäude insgesamt jährlich verursachen, entfallen drei Viertel auf die Nutzung der Gebäude, aber auch ein Viertel auf ihre Errichtung. Mit dem 2020 ins Leben gerufenen Bundespreis UMWELT & BAUEN sollen daher Leuchtturmprojekte nachhaltigen Bauens ausgezeichnet werden, die zeigen, wie zukunftsfähiges Bauen, gerade auch im Bestand, schon heute realisiert werden kann. Parlamentarischer Staatssekretär Florian Pronold: „Nicht zuletzt durch die jüngsten Hochwasserereignisse ist die Diskussion um ⁠ Klima ⁠-, Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Gebäuden und deren Bau in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Besonders die energetische Sanierung von Bestandsbauten bleibt eine tägliche Herausforderung für die privaten und öffentlichen Bauherren. Aus Sicht des Klimaschutzes besteht dort der größte Handlungsbedarf. Themen wie Primärenergiebedarf, graue Energie oder gesundes Bauen sind nicht länger nur Expertinnen und Experten ein Begriff, sondern finden auch bei immer mehr privaten und öffentlichen Bauherrinnen und Bauherren Beachtung. Und das zu Recht – denn der Bausektor verbraucht enorme Rohstoff- und Energieressourcen. Der Gebäudebereich ist deshalb der Schlüsselsektor, um Klimaneutralität zu erreichen. Und nachhaltiges Bauen und Sanieren sind nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland von enormer Bedeutung.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Extremwetterereignisse wie die Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands führen uns vor Augen, welche Auswirkungen eine ungebremste Klimaerwärmung haben wird. Baustoffen kommt im Kampf gegen den ⁠ Klimawandel ⁠ eine wichtige Bedeutung zu: So sind Baustoffe wie Stahl- und Beton energie- und ressourcenintensiv in ihrer Herstellung und heizen so das Erdklima an. Wir brauchen also eine Baustoffwende hin zur Klimaneutralität. Ich freue mich daher, dass die Jury mit dem Berufsschulzentrum in Mühldorf am Inn einen Preisträger ausgewählt hat, der, neben seinem hervorragenden Energiekonzept, bei der Wahl der Baustoffe auf einen Mix aus Holz und Beton mit Rezyklatanteil setzt. Mit dem Bundespreis UMWELT & BAUEN ist es unser Anliegen, ganzheitlich hervorragenden Projekten mehr Sichtbarkeit zu verschaffen und zur Nachahmung einzuladen.“ Staatssekretär Pronold und ⁠ UBA ⁠-Präsident Professor Messner verliehen in den vier Wettbewerbskategorien einen Bundespreis und vier Anerkennungen, jeweils gekürt von einer unabhängigen Jury. Die Preisverleihung endete mit einem Zukunftsdialog, an dem neben Staatssekretär Pronold und dem UBA-Präsidenten, die Co-Vorsitzende der Jury Frau Professor Christa Reicher und Frau Susanne Wartzeck, Präsidentin des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten, teilnahmen. Die Teilnehmenden betonten, dass vor allem der Bestand zu erhalten und weiterzuentwickeln ist, um schnellstmöglich die ⁠ CO2 ⁠-Emissionen aus dem Betrieb auf nahe null zu reduzieren und die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ umzusetzen. Die Projekte und die Preisverleihung sind im Internet nachzusehen: https://www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start In der Kategorie Nichtwohngebäude wurde der Ergänzungsbau des Berufsschulzentrums in Mühldorf am Inn der ARGE Schmuck‐Anglhuber Architekten mit dem Bundespreis UMWELT & BAUEN 2021 ausgezeichnet. Das Schulzentrum, welches für 1.400 Schüler*innen sowie 100 Lehrer*innen Lehrräume und Fachklassen wie Bäckerei, Kühlräumen und Großküchentechnik zur Verfügung stellt, zeichnet sich durch ein innovatives Energiekonzept aus. So erzeugt das Gebäude, auch unter Berücksichtigung des Nutzerstromes, mehr Energie als es verbraucht. Ein Wärmepumpenkonzept mit Eisspeicher verbindet effiziente Heizung und Kühlung mit der Nutzung von Abwärme, beispielsweise aus der Bäckerei. Durch das ausgefeilte Lüftungssystem ist ein Präsenzunterricht auch unter Pandemie-Bedingungen möglich. Neben dem Hauptpreisträger wurden weitere vier Projekte mit Anerkennungen ausgezeichnet, darunter zwei in der neu geschaffenen Kategorie Klimagerechte Sanierung: Für den Bundespreis UMWELT & BAUEN 2021 sind insgesamt 29 Bewerbungen im Projektbüro der Ökozentrum NRW GmbH eingegangen. Die ausgezeichneten Projekte wurden unter Leitung von Frau Professor Dr. Reicher durch eine zwölfköpfige Jury bestehend aus Architektinnen und Architekten , Expertinnen und Experten des nachhaltigen Bauens aber auch Institutionen wie dem Deutschen Mieterbund e.V. und den kommunalen Spitzenverbänden gekürt. Ausschnitte der Preisverleihung, wie die Key-Note von Susanne Wartzeck (Präsidentin BDA) werden in Kürze auf der Website des Bundespreises UMWELT & BAUEN verfügbar sein. Weiterhin werden alle ausgezeichneten Projekte in einem Buch vorgestellt, das ab November 2021 im UBA erhältlich sein wird.

Erstmals Blauer Engel für Betonwaren mit recycelten Gesteinskörnungen

Der Betonsteinhersteller Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG erhält als erstes Unternehmen für seine Beton-Pflastersteine das neue Umweltzeichen für „Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbeläge im Freien“ (DE-UZ 216). Dr. Alexander Janz, Abteilungsleiter im Umweltbundesamt, verlieh heute im Beisein des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier die Urkunde. Der Bausektor gehört zu den materialintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Ziel des neuen Umweltzeichens ist es, Baumaterialien gezielt in den Wertstoffkreislauf zu führen und damit nicht erneuerbare Primärrohstoffe zu ersetzen. So trägt der Blaue Engel für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen dazu bei, die natürlichen Ressourcen Kies und Sand sowie Deponiekapazitäten zu schonen. „In der Baupraxis werden Recycling-Baustoffe nach wie vor wenig eingesetzt, obwohl aus technischer Sicht nichts gegen den vermehrten Einsatz spricht“ erläutert Dr. Alexander Janz, Abteilungsleiter im Umweltbundesamt. „Der Blaue Engel leistet hier einen wichtigen Beitrag, den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern.“ „Die Anforderungen für das Umweltzeichen Blauer Engel zu erfüllen, war ein „Muss“ für uns, um allen Bauherren, denen die Verwendung von ökologisch wertvollen Produkten wichtig ist, eine sehr gute Lösung anzubieten“, so Christian Rinn, Geschäftsführer des Familienunternehmens mit Sitz in Heuchelheim bei Gießen. Die Pflastersteine Passee und Lukano Smart mit jeweils 25 Prozent Recycling-Anteil, Lukano mit 40 Prozent Recycling-Anteil, sowie die wasserdurchlässigen Ökopflaster Hydropor Lukano und Siliton mit jeweils 40 Prozent Recycling-Anteil erfüllen die Anforderungen des Blauen Engel und bieten eine sehr gute Alternative für umweltgerechtes Bauen im ⁠ Außenbereich ⁠. Produkte aus Beton können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Daher beziehen sich die Anforderungen des Blauen Engel für Betonwaren sowohl auf die bei der Herstellung und Oberflächenbehandlung eingesetzten Materialien, als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung. Hinzu kommt, dass Betonwaren wie Pflastersteine teilweise großflächig so verbaut werden, dass sie in Kontakt mit Boden oder Regenwasser kommen, weshalb eine möglichst geringe Schadstofffreisetzung, insbesondere von Bioziden, aus diesen Produkten für die Verringerung der Umweltbelastung sicherzustellen ist. Zudem soll der natürliche Wasserkreislauf bei Einleitung von Regenwasser in Böden mittels einer guten Versickerungsfähigkeit der Pflastersteine und Platten nicht gestört werden. Betonwaren für versickerungsfähige Deckschichten sind deshalb mit dem Hinweis „den natürlichen Wasserhaushalt fördernd“ versehen. Mit diesem Umweltzeichen sollen Produkte gekennzeichnet werden können, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus unter Einsatz von Materialien hergestellt werden, die die Umwelt weniger belasten als üblich. Darüber hinaus in der Umwelt aus ökotoxikologischer Sicht unbedenklich sind sowie keine Schadstoffe enthalten, die bei der Verwertung erheblich stören. Ein weiteres wichtiges Ziel des Umweltzeichens ist es, dass die Kriterien klimaschonende Lösungen für Herstellung von Betonwaren fördern. Eine neue Anforderung, die erstmals in einem Umweltzeichen mit dem Blauen Engel gefordert wird, ist die Kompensation von nicht vermeidbaren und nicht mehr reduzierbaren Emissionen, die bei der Herstellung und beim Transport der Produkte entstehen. Der Kompensation vorausgehen muss, dass Treibhausgase vermieden beziehungsweise reduziert werden. Vorteile des Umweltzeichens für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbeläge im Freien (DE-UZ 216): Informationen zum Umweltzeichen Blauer Engel Der Blaue Engel ist seit über 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten. Informationen zur Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG Rinn Beton- und Naturstein ist ein 1900 gegründetes, mittelständisches Familienunternehmen mit Hauptsitz im hessischen Heuchelheim bei Gießen und wird in der 4. und 5. Generation geführt. 545 MitarbeiterInnen sind an den drei Standorten Heuchelheim bei Gießen, Fernwald-Steinbach und Stadtroda bei Jena beschäftigt. Das Sortiment an Betonsteinprodukten kommt im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Stadtgestaltung zum Einsatz. Im Dezember 2017 erhielt Rinn den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 in der Kategorie „mittelgroße Unternehmen“.

Hochwertigeres Recycling für Kunststoffe nötig

Recyclingfreundliches Design, höhere Recyclingquoten und Mindestrezyklatanteile können Rohstoffe sparen Kunststoffe werden in Deutschland immer noch zu wenig recycelt. Dies zeigt die aktuelle Publikation des Umweltbundesamts (UBA) „Schwerpunkt: Recycling“, die die gesamte Kreislaufwirtschaft in Deutschland beleuchtet. 2017 wurden nur knapp 46 Prozent der Kunststoffe dem werkstofflichen Recycling zugeführt. Daraus wurden 1,9 Millionen Tonnen Rezyklat gewonnen. „Wir müssen Kunststoffrezyklate so hochwertig wie möglich verwenden. Shampooflaschen sollen möglichst auch wieder zu Shampooflaschen werden, denn nur so bleibt uns der wertvolle Rohstoff Kunststoff auch wirklich erhalten. Voraussetzung dafür sind recyclingfähige Produkte und wir müssen unbedingt die Nachfrage nach Kunststoffrezyklat stärken“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Ein recyclingfreundliches Produktdesign spielt dafür eine zentrale Rolle: Produkte aus einem Monomaterial, also aus nur einer Kunststoffsorte, sind besser zu recyceln als Produkte aus mehreren, miteinander verbundenen Materialien. Auf Füllstoffe – etwa Kreide – sollte verzichtet werden, da der Kunststoff dann in der Recyclinganlage schlechter sortierbar ist. Helle oder farblose Kunststoffe sind zudem besser als bunte und dunkle, denn aus dunklen lässt sich nur ein graues Rezyklat herstellen, welches dann noch dunkler überfärbt werden muss. Helle Kunststoffe hingegen lassen sich viel breiter einsetzen. Für Kunststoff-Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern und den gleichgestellten Anfallstellen – wie Schulen, Kantinen und Krankenhäusern – als Abfall anfallen, gilt ab 2019 eine Recyclingquote von 58,5 Prozent, ab 2022 sogar von 63 Prozent (werkstoffliche Verwertung). Das ⁠ UBA ⁠ schlägt vor, neben den kunststoffspezifischen Quoten bei Verpackungen auch für andere Abfallströme spezifische Recyclingquoten für den Kunststoffanteil festzusetzen; denkbar wäre das für Elektro- und Elektronikgeräte. Das neue Verpackungsgesetz regelt bereits, dass Entsorgungs-Entgelte auch danach bemessen werden sollen, wie gut sich Verpackungen recyceln lassen. Weitere Standards für Mindestqualitäten oder Klassifizierung von Rezyklatqualitäten könnten dazu beitragen, dass Hersteller besser wissen, welche ⁠ Rezyklate ⁠ für ihre Produkte geeignet sind. Bei Verpackungen wäre zudem eine Erweiterung der Pfandpflicht auf Saftflaschen eine Lösung, um mehr Kunststoffe sortenrein zu sammeln. Diese Maßnahmen sind aber nur dann ökologisch und ökonomisch tragfähig, wenn auch mehr Rezyklate am Markt nachgefragt werden. Dazu können Vorgaben in der öffentlichen Beschaffung beitragen. Die Verwaltungen sollten bei der Beschaffung von Kunststoffprodukten solche mit einem Rezyklatanteil bevorzugen, zum Beispiel bei Büromaterialien wie Ablagen und Ordner oder bei Bauprodukten. Auch freiwillige Initiativen der Industrie oder Vorgaben für einen Mindestrezyklatanteil in Produkten, wie zum Beispiel bei Mülltonnen, können eine Lösung sein. Recycling ist aus ökologischer Sicht zwar meist die beste Verwertungsoption, noch besser ist es aber, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Produkte sollten daher so gestaltet werden, dass sie langlebig, wiederverwendbar und reparierbar sind. Die Publikation „Schwerpunkt: Recycling“ erscheint am 12. Dezember. Halbjährlich informiert das Umweltbundesamt in seiner Reihe „Schwerpunkt“ über relevante Themen im Bereich Umweltschutz. Das nächste Heft erscheint im Mai 2019. Die EU-Kunststoffstrategie setzt das Ziel, dass bis 2030 mindestens die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt werden sollen. Das UBA empfiehlt auf Basis von Forschungsergebnissen sogar eine werkstoffliche Verwertungsquote für Gesamtkunststoffabfälle von 55 Prozent bis 2030. Am 1.1.2019 nimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ihre Arbeit auf. Dort müssen sich alle Hersteller registrieren, die in Deutschland Verkaufs- und Umverpackungen erstmals in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Wer sich nicht registriert, darf auch keine Verpackungen mehr in den Verkehr bringen. Die ZSVR überwacht zudem die finanzielle Förderung nachhaltigerer Verpackungen und die Einhaltung der Recyclingquoten und trägt damit auch zu hochwertigerem Recycling bei.

Kunststoffabfälle aus Deutschland: Handlungsempfehlungen zu einer umweltgerechten Behandlung im In- und Ausland

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen und den damit einhergehenden Umweltrisiken in den Importstaaten behandelt die vorliegende Studie Kunststoffabfälle in Deutschland und deren Recyclingpotenzial. Besondere Aufmerksamkeit gilt grenzüberschreitenden Abfallströmen und deren Regelungen durch den ⁠ OECD ⁠-Ratsbeschluss und das Basler Übereinkommen sowie den Einflussfaktoren und Steuerungsinstrumenten Deutschlands, um den Recyclinganteil von Kunststoffabfällen zu erhöhen und umweltgerechte Behandlungen zu fördern. Schließlich zeigt die Studie umfangreiche Handlungsempfehlungen für Akteure auf. Veröffentlicht in Texte | 47/2024.

Einsatz von Post-Consumer-Recycling-Kunststoffen in energieverbrauchsrelevanten Geräten

Das Schließen von Materialkreisläufen ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Kreislaufwirtschaft. Die Kurzexpertise setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie der Einsatz von Post-Consumer-Recycling-Kunststoffen in energieverbrauchsrelevanten Geräten gestärkt werden kann. Dabei wird vor allem die technische und regulatorische Machbarkeit einer Rezyklateinsatzquote untersucht. Basierend auf einer Analyse des Stands des Einsatzes von Recycling-Kunststoffen in Geräten sowie der aktuell verfügbarer Nachweissysteme wurden Politikempfehlungen erarbeitet, wie der Einsatz von Kunststoffrezyklaten gesteigert werden kann und diese in einem Fachgespräch mit relevanten Akteuren diskutiert. Veröffentlicht in Texte | 24/2021.

Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten

Der Ersatz von Primärkunststoffen durch Kunststoffrezyklate spart Rohstoffe, Energie und vermeidet CO 2 -Emissionen. Dies ist ein direkter Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. In der Studie werden daher verschiedene Handlungsoptionen betrachtet, mit denen speziell die Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten weiter erhöht werden kann. Im Zentrum stehen dabei die öffentliche nachhaltige Beschaffung sowie Rezyklateinsatzquoten. Ergebnisse sind eine Handreichung für die öffentliche Beschaffung sowie Vorschläge für die Ausgestaltung von verbindlichen Einsatzquoten für Kunststoffrezyklate, sowohl bezogen auf Produkte als auch auf Kunststoffe insgesamt. Veröffentlicht in Texte | 128/2022.

EU: Abfall-Statistik: Eine halbe Tonne kommunaler Abfälle pro Person in der EU27 im Jahr 2007

Im Durchschnitt wurden 2007 in der Europäischen Union (EU 27) 522 kg kommunaler Abfälle pro Person erzeugt. Das kommunale Abfallaufkommen pro Person lag zwischen 294 kg in der Tschechischen Republik und 801 kg in Dänemark. In Deutschland wurden 564 kg kommunale Abfälle pro Person erzeugt. Die Methoden der Abfallbehandlung unterscheiden sich ebenfalls deutlich zwischen den Mitgliedstaaten. In der EU27 wurden 2007 42% der behandelten kommunalen Abfälle deponiert, 20% verbrannt, 22% recycelt und 17% kompostiert. Die Mitgliedsstaaten mit den höchsten Recyclinganteilen bei kommunalem Abfall waren Deutschland (46%), Belgien (39%), Schweden (37%). Diese Angaben werden von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, veröffentlicht.

Neues Verpackungsgesetz passiert den Bundesrat

Am 12. Mai 2017 wurde das Verpackungsgesetz im Bundesrat angenommen. Mit dem neuen Gesetz wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling und die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Verpackungsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

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