Als Bauabfall werden Abfälle bezeichnet, die bei Baumaßnahmen wie Sanierung, Abriss, Neu- und Umbau von Wohn- und Nichtwohnungsbauten, Straßen, Brücken, Bahntrassen, Wasserstraßen, Ver- und Entsorgungsleitungen etc. anfallen. Hinweis: Bilanzdaten sowie weitere Informationen zu gefährlichen Bauabfällen sind unter Gefährliche Abfälle – Sonderabfall enthalten. Video: Nachhaltigkeit in der Berliner Bauwirtschaft Ersatzbaustoffverordnung Wichtige Anpassungen / Hinweise zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV im Land Berlin Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV Gleichwertigkeitsregelung für Betreiber von RC-Anlagen für mineralische Abfälle Einstufung von Bauabfällen durch die Behörde Merkblätter zur Entsorgung zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Im Bestreben eines bundeseinheitlichen Vollzugs erfolgt die Umsetzung in Berlin in Anlehnung an den durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft veröffentlichten Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ). Am 26.05.2023 wurde durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall die erste Version eines Fragen- und Antwortenkatalogs (FAQ) zur Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht. Die Aktualisierung mit weiterführenden Fragen und Antworten ist als Version 2 unter folgendem Download abrufbar: Geänderte Einstufungspraxis bzgl. Fußnote 3 Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV für BM-0 und BG-0 Im Land Berlin erfolgte bisher die Einstufung von Bodenmaterial BM-0 bzw. Baggergut BG-0 unter Berücksichtigung der Fußnote 3 angelehnt an die LAGA FAQ Version 2 Stand: 13.07.2023 (siehe S. 63 Rd.-Nr. 2). Im Rahmen der weiteren Diskussion auf Länderebene zur Erarbeitung der LAGA FAQ Version 3 wird hinsichtlich der Auslegung der Fußnote 3 aus Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV die Einschränkung zur Höhe des betreffenden Eluatwerts auf max. BM-F0* bzw. BG-F0* in der Version 3 gestrichen. Ab sofort gelten bei der Einstufung von Bodenmaterial und Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) in eine Materialklasse nach ErsatzbaustoffV die Eluatwerte der Anlage 1 Tabelle 3 (ErsatzbaustoffV) nur dann, wenn die korrespondierenden Feststoffwerte für BM-0 bzw. BG-0 überschritten sind. Sofern für einen Parameter kein korrespondierender Feststoffwert vorliegt (Beispiel Sulfat) ist der betreffende Eluatwert zur Bewertung heranzuziehen. Schwellenwertüberschreitungen gemäß Vollzugshinweise (s. unten) führen weiterhin zur Einstufung als gefährlicher Abfall (Ausnahmen bestehen zu Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit). Im Land Berlin wird die entsprechende Anpassung zu Fußnote 3 im Gleichklang mit Brandenburg umgesetzt, da die Veröffentlichung der derzeit erarbeiteten FAQ Version 3 erst im 1. Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Information zum Umgang mit Abweichungen bei Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit (eLF) Im Regelungsbereich der ErsatzbaustoffV handelt es sich bei den Parametern pH-Wert und eLF um „Stoffspezifische Orientierungswerte“ (vgl. Anlage 1 Tab. 1 Fußnote 1+2 bzw. Tab. 3 Fußnote 4) und nicht um Grenzwerte, so dass diese Parameter bei der Festlegung einer Materialklasse auch bei Bodenmaterial bzw. Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) keine Berücksichtigung finden. Daraus erfolgt keine Umstufung der Materialklasse gemäß ErsatzbaustoffV. Da im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutzverordnung niedrige pH-Werte je nach Standortbedingungen zu berücksichtigen sind (vgl. Anlage 1 Tabelle 1 Fußnote 3 bis 6 BBodSchV), ist in diesen Fällen im Vorfeld eines beabsichtigten Einbaus eine Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde/Wasserbehörde notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Anzeigepflicht gemäß § 6 Absatz 8 BBodSchV für das Auf- und Einbringen von Materialien nach § 7 oder § 8 BBodSchV hingewiesen. Dazu ist im Land Berlin das Formblatt „Vollzugshilfe Musterformular BBodSchV § 6 Abs. 7 und 8“ zur Anwendung empfohlen. Gemäß § 22 ErsatzbaustoffV gelten ab dem 01.08.2023 unter bestimmten Bedingungen Anzeigepflichten für den Einbau der folgenden Ersatzbaustoffe: Sofern das Gesamtvolumen des Einbaus mehr als 250 m³ beträgt, gilt die Anzeigepflicht für Ersatzbaustoffe, für die gemäß § 20 Absatz 1 ErsatzbaustoffV Mindesteinbaumengen vorgegeben sind sowie für Baggergut, Bodenmaterial und Recycling-Baustoffe der Klasse 3 (BG-F3, BM-F3 und RC-3) Unabhängig vom Einbauvolumen gilt die Anzeigepflicht für die Verwendungen von mineralischen Ersatzbaustoffen in festgesetzten Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten (mit Ausnahme der Materialklassen BM-0, BG-0, SKG und GS-0). Bis zur Verfügbarkeit eines neuen bundesweiten, digitalen Ersatzbaustoffkatasters ist der vorgesehene Einbau der Abfallbehörde als katasterführende Behörde vier Wochen vor Beginn des Einbaus elektronisch mittels Voranzeige anzuzeigen. Die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen mittels Abschlussanzeige mitzuteilen. Um eine einheitliche Datenstruktur zu gewährleisten, können Verwender für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV die hier bereitgestellten Formulare im Excel-Format verwenden. Das ausgefüllte Formular ist anschließend der katasterführenden Behörde schriftlich oder digital zu übermitteln. Die Formulare wurden vom Land NRW bereitgestellt. Im Rahmen eines Pilotlaufs bietet die Abfallbehörde als digitale Lösung die Nutzung über den Provider ZEDAL an. ZEDAL-Teilnehmende können die Anzeigen – alternativ zur Verwendung der Excel-Formate – innerhalb der ZEDAL-internen Kommunikation direkt an die katasterführende Behörde übermitteln. ZEDAL-Behördenadresse: 007357@21 Zur Einreichung von Unterlagen ist das allgemeine E-Mail-Postfach der Abfallbehörde Abt. I B 2 bauabfall@senmvku.berlin.de zu nutzen. Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft. Mit der Verordnung werden die Bewertungsansätze für eine schadlose Verwertung mineralischer Abfälle in Technischen Bauwerken neu geregelt, womit die bisherigen Technischen Regeln der LAGA abgelöst werden. Die ErsatzbaustoffV trifft hinsichtlich der Gefährlichkeit von Abfällen keine Regelungen. Die zwischen den obersten Abfallwirtschaftsbehörden der Länder Brandenburg und Berlin abgestimmten Vollzugshinweise setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um, welche auch nach Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV weiterhin maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ wurden zum 1. Januar 2023 neu gefasst ( siehe unten ). In Anlage V wurde eine Tabelle zum verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang für die mineralischen Bauabfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter ergänzt. Seit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV am 01.08.2023 besteht für Betreiber von Recycling-Anlagen für mineralische Abfälle durch die erfolgte Ablösung der Technischen Regeln der LAGA in vielen Fällen durch nicht vergleichbare Elutions-Verfahren eine Diskrepanz zwischen im Genehmigungsbescheid für Inputmaterial festgelegten LAGA-Werten (10:1 Eluat) zu den nach Anlage V Tab. 1 der Vollzugshinweise bei der Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen (2:1 Eluat). Die zuständige Immissionsschutzbehörde Abt. I C strebt gegebenenfalls erforderliche Anpassungen von Genehmigungsbescheiden an die neuen Anforderungen im Einvernehmen mit dem Anlagenbetreiber an. Um kostenintensive Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, sollte der Anlagenbetreiber bis zur erfolgten Umstellung auf die nachfolgende Gleichwertigkeitstabelle zurückgreifen. Diese ermöglicht einen Abgleich der vor einer beabsichtigten Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen mit den gemäß Anlagengenehmigung bestehenden Anforderungen. Mit der Darstellung der Gleichwertigkeit gemäß nachfolgender Tabelle werden die entsprechenden Materialklassen jeweils einer Zeile als gleichwertig angesehen. Auf die Vorlage zusätzlicher LAGA-Untersuchungen sollte weitestgehend verzichtet werden. Zur Erfüllung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSW als „nicht wassergefährdend“ (nwg) sollte – in Ermangelung einer an die ErsatzbaustoffV angepassten AwSV – die nachfolgende „Vollzugshilfe zur Umsetzung von § 10 Abs. 1 AwSW in Bezug auf die ErsatzbaustoffV“ der Wasserbehörde Anwendung finden. Bei Vorlage von Deklarationsuntersuchungen gemäß der im Land Berlin geltenden Vollzugshinweise kann so bei Einhaltung der auf S. 2/3 der Vollzugshilfe formulierten Anforderungen für Recycling-Baustoffe der Nachweis „nicht wassergefährdend“ (ehemals Z 1.1. nach LAGA) erbracht werden. Die Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung stellen für den in Berlin dominierenden Bauabfallbereich eine zentrale Anforderung dar. In der Gewerbeabfallverordnung sind entsprechende Regelungen der Abfalltrennung rechtsverbindlich festgelegt; die abfallbehördlichen Verfahren wurden daran angepasst. Zu den aktuellen Anforderungen geben wir nachfolgend einen Überblick. Veränderungen gegenüber früheren Berliner Regelungen werden damit transparent dargestellt. Verbindlich gültig sind jeweils die in den Merkblättern dargestellten Verfahrensweisen. Die verbindlichen Abfalleinstufungen erfolgen durch die Abfallwirtschaftsbehörde nur in zu begründenden Einzelfällen bzw. auf vorherige Anforderung der Behörde. Außerdem kann die Abfallwirtschaftsbehörde bei speziellen Abfallfragen bzw. in Streitfällen für eine abfallbehördliche Einstufung oder zur sonstigen Klärung hinzugezogen werden. Gemäß Merkblatt 1 sind Bauherren verpflichtet bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme ein unabhängiges, fachkundiges Ingenieurbüro einzubinden , welches den Bauherrn/ Abfallerzeuger bei seinen Aufgaben gemäß KrWG, insbesondere bei der Untersuchung und Bewertung der anfallenden Abfälle unterstützt. Aktuelle Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Rasterfelduntersuchungen sind dem überarbeiteten Merkblatt 7 zu entnehmen. Eine wesentliche Änderung der Verfahrensweise gegenüber früheren Regelungen ist, dass Abfalleinstufungen nun durch das mit der Planung der Rasterfeldbeprobung zu beauftragende, fachkundige Ingenieurbüro erfolgen und der Abfallbehörde relevante, damit verbundene, Unterlagen zur Kenntnis vorzulegen sind. Abfalltechnische Untersuchungen sind dabei unter Einhaltung der Anforderungen des im Land Berlin geltenden Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin sowie der Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Die Probenahmen haben durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen . Der Abfallwirtschaftsbehörde ist vier Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme unaufgefordert das Anzeigeformular (siehe Merkblatt 4 ) ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet einzureichen. Anfragen und Anträge sind über das allgemeine Postfach bauabfall@senmvku.berlin.de einzureichen. Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin bereitgestellt:
Am 26. November 2024 fand der Abschlussworkshop des Forschungsprojekts INTEGRAL im Neuen Rathaus Dresden statt. Neben Herrn Christian Bodensteiner vom Projektträger Jülich und Frau Nadine Pannicke-Prochnow (Umweltbundesamt) als Vertreterin des Stadt-Land-Plus--Querschnittsvorhabens, nahmen insgesamt 26 Stakeholder aus der Verwaltung (Landeshauptstadt Dresden, Landkreis Meißen/Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie), dem Landesverband Recyclingwirtschaft Sachsen e. V., der Wirtschaft (Recycling-/Bau-Unternehmen, Betonhersteller) und der Wissenschaft (Technische Universität Dresden, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung) teil. Nach der Begrüßung wurde das entwickelte INTEGRAL-Tool als zentrales Projektergebnis präsentiert, das aus den Modulen „Material“, „Fläche“ und „Qualität“ besteht. Die drei Module stehen miteinander in Wechselwirkung, lassen sich aber dennoch individuell anwenden. Sie decken den gesamten Kreislauf eines mineralischen Stoffs ab und richten sich teilweise an differierende Stakeholder. Daneben konnten wichtige Forderungen an die Politik aufgezeigt werden, die sich aus der Projektbearbeitung heraus ergeben haben. In Anlehnung an das INTEGRAL-Tool entstanden während der Projektlaufzeit weitere Forschungsleistungen. Zudem waren zur Erstellung vertiefende Untersuchungen notwendig. Deshalb erfolgten anschließend konkretisierende Präsentationen zum Einsatz mineralischer Recycling-Baustoffe in öffentlichen Bauvorhaben, zur Qualifizierung von Flächen der Bauschuttaufbereitung sowie zur Nutzung von Materialkatastern. Nach jeder Präsentation gab es Gelegenheiten zur Klärung von Verständnisfragen sowie für Anmerkungen, die umfassend genutzt wurden. Der Workshop mündete nach einer Pause mit regem Austausch und in einer Plenumsdiskussion. In dieser wurden der Beitrag der Projekts INTEGRAL zur Etablierung einer regionalen Kreislaufwirtschaft, noch bestehende Herausforderungen sowie zukünftige Handlungsfelder besprochen. Durch die aktive Teilnahme der Stakeholder gelang eine ausführliche Diskussion dieser Themenschwerpunkte aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Obwohl das Projekt INTEGRAL offiziell am 31. Januar 2025 enden wird, werden sich die Projektparter:innen an unterschiedlichen Stellen dafür einsetzen, die Kreislaufwirtschaft in der Region weiter voranzubringen.
Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten zu den Potenzialen von Recycling-Baustoffen und deren Aktivierung sowie zu bürokratischen Hürden bei der Verwendung
Berliner Gipsabfälle wurden lange Zeit auf Deponien abgelagert. Seit 2019 besteht ein Netz aus Annahmestellen für Gipskarton- und faserfreie Gipsakustikplatten, die ein Recycling dieses wertvollen Stoffes ermöglichen. Gipsabfälle fallen auf Baustellen u.a. als Verschnitt bei der Verarbeitung von Gipskarton- oder faserfreien Gipsakustikplatten und vor allem bei der Sanierung und dem Rückbau von Gebäuden an. Werden Gipsabfälle mit anderen mineralischen Bauabfallmaterialien vermischt, können die aus den Bauabfallmaterialien hergestellten Recyclingprodukte wegen des Sulfatgehalts des Gipses nur sehr eingeschränkt im Erdbau bzw. dem Straßen- und Wegebau weiterverwendet werden. Bauabfälle, die mit Gips verunreinigt sind, werden deshalb von den Entsorgungsunternehmen gar nicht oder nur zu deutlich höheren Entsorgungspreisen angenommen. Aus diesem Grund verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung auch den Abfallerzeuger und den Abfallbesitzer, Gipsabfälle bereits auf der Baustelle zu separieren und einer von den übrigen Abfällen getrennten qualitativ hochwertigen Verwertung, d.h. möglichst dem Recycling, zu übergeben. Bei den gipshaltigen Abfällen von Bau- und Abbruchmaßnahmen handelt es sich weitgehend um Gipskarton- und faserfreie Gipsakustikplatten, die nicht nur gut auf der Baustelle getrennt zu sammeln sind, sondern aufgrund ihres hohen Gipsgehaltes von 80 bis 95 % ideale Voraussetzungen für ein Recycling zur Herstellung von neuen Gipsprodukten bieten. Das Besondere am Gipsrecycling ist, dass der einmal abgebaute Naturgips unendlich häufig wiederverwendet werden kann, und zwar vollständig und abfallfrei. Die Senatsverwaltung hat deshalb gemeinsam mit Berliner Recyclingunternehmen und dem Berlin nächstgelegenen Gips-Recycling-Werk – der MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH in Großpösna (Landkreis Leipzig) – ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten aus Baumaßnahmen aufgebaut und den Transport zu dem Recycling-Werk ermöglicht. Der dort erzeugte Recycling-Gips hat dieselbe Qualität wie Neuprodukte und erfüllt damit die Qualitätsanforderungen des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Die Stärkung des Recyclings von Gipsabfällen aus dem Land Berlin schont die Umwelt in mehrfacher Weise: Da die Nachfrage nach Gips als Baustoff kontinuierlich steigt, reduziert die Verwendung von recyceltem Gips nicht nur den Bedarf an Deponiekapazitäten, sondern schont vor allem die Ressourcen des Naturgipsvorkommens in Deutschland. Zudem werden unnötig lange Transportwege vermieden. Schließlich wird damit ein Ersatz geschaffen für den bisher hauptsächlich eingesetzten Rauchgasentschwefelungsgips (REA-Gips) aus der Kohleverstromung, der aufgrund der nationalen Klimaschutzziele und der Energiewende für die Herstellung von Gipsprodukten künftig nicht mehr verfügbar sein wird. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zu den Annahmestellen für das Recycling von Gipskarton- und faserfreien Gipsakustikplatten sind dem Flyer “Ressourcenschonung durch Gipsrecycling” zu entnehmen. Vorträge (PowerPoint in PDF-Format) Vorträge (Videos in mp4-Format)
Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu Kostensteigerungen und zu Verzögerungen bei der Wiederverwendung von Böden bzw. Aushub, zu Auswirkungen für Baumaßnahmen sowie zur Vorschrift über das Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Ersatzbaustoffe
Die Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau) legt anlässlich der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie eine Vision für eine zirkuläre Bauwirtschaft vor. Sie empfiehlt ausdifferenzierte Definitionen für Verwertungswege, um Greenwashing zu reduzieren und zeigt Möglichkeiten, wie die Zirkularität von Bauprodukten in einem Label ausgewiesen werden kann. Zahlreiche Maßnahmenvorschläge skizzieren die Transformation zu einer Bauwirtschaft in planetaren Grenzen. Die Kreislaufwirtschaft ist demnach nur der materialbezogene Teil einer ganzheitlichen Zirkularwirtschaft.Die KNBau adressiert politisch Entscheidungstragende, bereitet das kreislaufgerechte Bauen aber auch für Planende ganzheitlich auf.
Der Bausektor stellt eine bedeutende CO 2 Emissionsquelle dar, die im Zuge der Energiewende oft übersehen wird. Beton stellt den weltweit größten industriellen Materialstrom überhaupt dar und generiert jährlich globale CO 2 Emissionen von rund 2,5 Milliarden Tonnen – mehr als doppelt so viel wie der globale Flugverkehr. In Berlin und Brandenburg wurden allein im Jahr 2019 durch den Wohnungsbau betonbedingt schätzungsweise rund 250.000 Tonnen CO 2 emittiert. Gleichzeitig trägt die Bauwirtschaft wesentlich zur Ressourcenbeanspruchung bei. Mineralische Bauabfälle stellen den mit Abstand größten Abfallmassenstrom dar, der entsprechend aufbereitet als wichtige Rohstoffquelle zur Baustoffproduktion dienen könnte. Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen. In diesem Rahmen hat sich die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt das Ziel gesetzt, die Klimabilanz von ressourcenschonendem Recycling-Beton („RC-Beton“) weiter zu verbessern und über zwei Projektphasen hinweg das Projektkonsortium „CORE – CO 2 -reduzierter R-Beton“ bestehend aus den Unternehmen neustark AG, Heim Recycling und Berger Beton sowie dem wissenschaftlichen Partner ifeu Institut Heidelberg nennenswert finanziell unterstützt und mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen begleitet. Kern des Vorhabens war die von der neustark AG entwickelte Technologie, die es erlaubt, zu RC-Gesteinskörnungen aufbereiteten Altbeton mit atmosphärischem CO 2 zu beaufschlagen. Im neustark-Prozess wird gasförmiges CO 2 über ein spezielles Injektionssystem in Kontakt mit gebrochenem Altbeton gebracht. In Verbindung mit dem im Altbeton vorhandenen Calcium wandelt sich das CO 2 dabei zu Kalkstein um, in Form von Kalzit. Das entstehende Material kann anschließend in bestimmten Betonrezepturen verwendet werden und sowohl natürliche Gesteinskörung sowie auch Zement in Teilen ersetzen. Durch die Beaufschlagung durch CO 2 und den Ersatz des CO 2 -intensiven Zements entsteht so ein ressourcenschonender RC-Baustoff, der gleichzeitig als CO 2 -Senke dient. Mit der ersten Projektphase im Dezember 2020 bis April 2021 wurde im Labormaßstab die Grundlage zur Entwicklung des Baustoffes gelegt und die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden aus ökologischer und ökonomischer Sicht bilanziert und bewertet. Dazu wurden durch die Heim-Gruppe gebrochener Altbeton sowie RC-Gesteinskörnungen zur Verfügung gestellt, welche durch die neustark AG mit CO 2 beaufschlagt und karbonatisiert wurden. Anschließend wurden aus diesem Material sowie aus nicht karbonatisiertem Referenzmaterial im Labor der Firma Berger Betonrezepturen mit erhöhten Recyclinggehalten und reduzierten Zementanteilen hergestellt. Dabei wurden sowohl aktuelle als auch zukünftige regulatorische Rahmenbedingungen für den RC-Beton (insbesondere Verwendung von Brechsanden 0-2 mm) beachtet. Ergänzend wurde in dieser Projektphase für die Bereitstellung von verflüssigtem CO 2 aus Berliner Biogasquellen eine Kostenrechnung erstellt und durch das ifeu Institut Heidelberg für die Gesamtlösung eine vereinfachte Ökobilanz erstellt. Die Ergebnisse der ersten Projektphase bestätigten das ökologische Potenzial des Verfahrens. In der zweiten Projektphase im Mai 2021 bis Dezember 2022 erfolgte ein erster Schritt in die praktische Umsetzung und die großmaßstäbliche Anwendung. Dafür wurde in der Aufbereitungsanlage für mineralische Bauabfälle der Firma Heim RC-Gesteinskörnung aus reinem Altbeton (Typ 1) mit Hilfe einer mobilen Anlage der neustark AG mit CO 2 beaufschlagt (siehe Titelbild). Die Anlage wurde aus der Schweiz angeliefert, wo bereits mehrere solcher Maschinen im kommerziellen Betrieb sind. Zudem ist es erstmalig gelungen, für diese karbonatisierte RC-Gesteinskörnung eine Zertifizierung und Zulassung als Zuschlag für die Verwendung im Transportbeton zu bekommen. Hier gilt das gleiche Regelwerk (DIN EN 12620) wie für die Verwendung von Kies oder Splitt. Diese so beaufschlagte Masse an RC-Gesteinskörnung wurde nach erfolgreicher Eignungsprüfung und Zulassung für die Herstellung von ca. 200 m 3 Transportbeton genutzt. Parallel wurde durch die vom Umweltforschungsinstitut ifeu Heidelberg durchgeführte Bilanzierung gezeigt, dass mit den entwickelten Rezepturen eine relevante Umweltentlastung erzielt werden kann und dies über alle betrachteten Umweltwirkungskategorien hinweg. Der Aufwand der Bereitstellung des CO 2 und der Beaufschlagung der RC-Gesteinskörnung steht in einem guten Verhältnis zu den damit verbundenen Umwelteinsparungen. Diese resultieren zum einen aus dem reduzierten Einsatz von Zement und zum anderen aus der über die Karbonatisierung erzielten CO 2 -Bindung. Die Berechnungen zeigen, dass im Vergleich zur Referenzprobe durch die Behandlung der RC-Gesteinskörnung die Klimawirksamkeit des RC-Betons um bis zu 20 Prozent gesenkt werden kann . Die Erfolge hinsichtlich Klima- und Ressourcenschutz sind umso größer, je höher der Anteil an RC-Gesteinskörnung in den Rezepturen und hier auch gerade der feineren Körnungen, die eine höhere Bindungsrate für CO 2 aufweisen. Das Vorhaben konnte ebenfalls zeigen, dass diese Erfolge nicht zu Lasten der Produkteigenschaften des Betons gehen. Die RC-Gesteinskörnungen als Rohstoff wie letztlich auch der Transportbeton selbst erfüllen alle Anforderungen der Regelwerke und weisen die üblichen Eigenschaften auf. Im letzten Schritt wurden die 200 m 3 Transportbeton im Oktober und November 2022 in einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin-Friedenau, die im Joint Venture mit der OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wurde, eingesetzt. Der Einsatz erfolgte im Bauabschnitt V als Aufbeton auf Geschossdecken, in der Betonierung des Aufzugschachts und von Wänden. Der Einsatz des RC-Betons wurde bei einem Baustellentermin vorort am 07.10.2022 vorgestellt, zu dem u. a. im Rahmen eines gemeinsam von der Architektenkammer Berlin und der Senatsumweltverwaltung des Landes Berlin ausgerichteten Fachdialogs zum zirkulären Bauen breit eingeladen wurde. Den Teilnehmenden wurde dabei die Möglichkeit zur Besichtigung und zum fachlichen Austausch gegeben. Durch den Einsatz im Bauvorhaben in Berlin-Friedenau konnte der Nachweis erbracht werden, dass das angewandte Verfahren auch in der Praxis funktioniert und die entsprechenden Umweltentlastungen im kommerziellen Betrieb erreicht werden können. Darauf aufbauend soll der Baustoff über das erste Bauvorhaben in Berlin-Friedenau hinaus durch weitere Vorhaben in Berlin allgemein bekannt und eingeführt werden. Bei einem flächendeckenden Einsatz der im CORE-Projekt entwickelten und in der Praxis erprobten Betonrezepturen ließen sich jährlich rund 90.000 Tonnen CO 2 einsparen. Das entspricht in etwa den jährlichen Pro-Kopf Emissionen von 10.000 Deutschen. Die im CORE-Pilotvorhaben demonstrierte Praxistauglichkeit der Technologie hat die am Projekt beteiligten Akteure überzeugt. Es bestehen bereits 10 Anlagen (verschiedener Bauarten) der Firma neustark in der Schweiz, die von deren Kunden betrieben werden und CO 2 speichern. Im Jahr 2023 hat Heim erstmalig auch in Deutschland eine entsprechende Anlageninvestition vorgenommen, so dass RC-Beton, der zusätzlich als CO 2 -Senke fungiert, nun auf dem Berliner Markt zur Verfügung steht. Der feierlichen Eröffnung am 28.09.2023 in Berlin Marzahn wohnten über 100 Gäste vor Ort bei, die an einer Führung und Demonstration der ersten CO 2 -Speicheranlage in Deutschland teilnahmen. Die Eröffnung durch neustark und HEIM wurde begleitet durch Kurzimpulse aus der Politik durch Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt der Senatsverwaltung Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Dr. Anna Hochreuter, Abteilungsleiterin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Neustark AG HEIM – Gruppe Berger Beton ifeu Heidelberg Weitere Informationen Nachhaltiges Bauen in der öffentlichen Beschaffung Nachbericht Fachdialog zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen PM der SenMVKU vom 07.10.2022 zum erstmaligen Einsatz von ressourcenschonendem und klimaverträglicherem Transportbeton in Berliner Bauvorhaben Friedenauer Höhe Berlin fördert ressourcenschonendes, nachhaltiges Bauen über die öffentliche Beschaffung Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung bei der Vergabe von Bauleistungen ab einem geschätztem Auftragswert von 50.000 Euro ökologische Kriterien zu berücksichtigen und umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren den Vorzug zu gegeben. Wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser Vorgabe ist die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die Federführung für die Entwicklung von Vorschlägen an den Senat zur Fortentwicklung der VwVBU liegt bei der SenMVKU. Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Bodenmanagement in Rheinland-Pfalz H Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Herstellung: LfU Bearbeitung: Florian Knappe, Nadine Muchow, Joachim Reinhardt, Corvin Veith – ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz Bildquelle: Titelgrafik: © ifeu; Seite 3: © LfU © LfU, Mainz, Januar 2023 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Vorwort Bodenschutz ist Klimaschutz. Mit dem im Boden enthaltenen Kohlenstoff sind große Mengen des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid fixiert und gelangen nicht in die Atmosphäre. Gesunde Böden sichern aufgrund ihres Wasserspeichervermögens und ihrer Ertragsfunktion zukünf- tige Ernten und somit die landwirtschaftliche Nutzung. Intakte Böden sind widerstandsfähig gegen- über Erosion und können auch im Rahmen der Hochwasservorsorge einen wichtigen Beitrag beim Rückhalt von Wasser leisten. Durch die Kühlleistung wirken Böden wie Klimaanlagen, die das Stadtkli- ma positiv beeinflussen. Deshalb gilt es, mit Böden besonders sorgsam umzugehen und beim Eingriff in Böden, Bodenaushub soweit wie möglich zu vermeiden. Im Bereich der Kreislaufwirtschaft stellen Böden mit einem jähr- lichen Aufkommen von ca. 4,8 Millionen Tonnen/Jahr laut dem rheinland-pfälzischen Abfallwirt- schaftsplan den mit Abstand größten Mengenstrom an nicht gefährlichen Abfällen dar. Deshalb gilt es insbesondere hier, die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung) zu erreichen. Dadurch werden CO2-Emissionen durch Transporte vermieden und wert- voller Deponieraum erhalten. Mit Hilfe eines Bodenmanagements können früh alle notwendigen Daten erfasst sowie bilanziert und die verschiedenen Akteure (Planer, Bauherren, Architekten, Bau- wirtschaft, Kommunen, Transporteure, Verwerter, Entsorger, etc.) vernetzt werden, um die o. g. Ziele zu erreichen. Dem Klimaschutz, der Nachhaltigkeit, dem Erhalt von natürlichen Böden oder zumin- dest der hochwertigen Verwertung der Böden wird somit Rechnung getragen. Die im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität erstellte Landesstra- tegie soll allen Akteuren Wege aufzeigen, wie sie aktiv zur Vermeidung von Bodenaushub beitragen können. Sie informiert auch über Möglichkeiten, nicht vermeidbare Bodenmassen hochwertig zu verwerten, Bodenfunktionen zu erhalten oder wiederherzustellen und damit durch verminderte CO2- Emissionen unsere Umwelt und unser Klima zu schützen. Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 Inhalt 4 1Aufgabenstellung6 2Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung der Landesstrategie für Bodenmanagement8 3Vermeidung von Bodenaushub10 4Hochwertige Verwertung von Böden12 5Verwertung von Böden durch Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen14 6Verwertung und Beseitigung von Böden auf Deponien16 Literaturverzeichnis17 Bodenmanagement in Rheinland-Pfalz Abkürzungsverzeichnis BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung) DIN Deutsches Institut für Normung EBV Verordnung über die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung) LBM Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz LfU Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz MKUEM Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) RC-Baustoff Recyclingbaustoff TL Technische Leitlinien ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 5
Bauabfälle Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Er setzte 2020 insgesamt 584,6 Mio. t an mineralischen Gesteinskörnungen als Baurohstoffe ein. Davon waren 262,0 Mio. t Kiese und Sande sowie 223,0 Mio. t Natursteine. Der Gebäude- und Infrastrukturbestand ist mit rund 28 Mrd. t (Stand 2010) ein wichtiges Rohstofflager, das nach der Nutzung dem Recycling zugeführt werden kann. Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei: Die Entstehung solcher Abfälle sollte möglichst vermieden werden, etwa durch die Erhaltung bestehender Bausubstanz und auf lange Nutzungsdauer ausgelegte Konstruktionen. Nicht vermeidbare Abfälle sollten etwa durch recyclinggerechtes Konstruieren der Bauten, einen recyclinggerechten Baustellenbetrieb und einen recyclinggerechten Abbruch im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Die Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sollte auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt bleiben und umweltgerecht erfolgen. Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes , der europäischen Abfallrahmenrichtlinie oder des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III) erreicht werden. Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2023 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2020 (13. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft) . Mineralische Bauabfälle Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2020 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 220,6 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2020“). 129,2 Mio. t entfielen davon auf die Fraktion Boden und Steine, die sich aus Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter zusammensetzt, und die zu insgesamt 85,7 % verwertet wurde - meist unmittelbar für die Verfüllung übertägiger Abgrabungen oder im Deponiebau. Die restlichen 91,4 Mio. t an Bauabfällen setzten sich aus Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfällen sowie Bauabfällen auf Gipsbasis zusammen. Diese Bauabfälle weisen überwiegend hohe Verwertungsquoten von über 90 % auf. Dazu zählen jedoch auch niederwertige Verwertungsmaßnahmen wie der Deponiebau oder die Verfüllung von Abgrabungen. Lediglich bei den Bauabfällen auf Gipsbasis wird mit über 40,4 % ein großer Anteil auf Deponien entsorgt. Gegenüber dem 12. Monitoring-Bericht „Mineralische Bauabfälle 2016“ hat die Gesamtmenge an Bauabfällen um ca. 1,8 Mio. t zugenommen. Die Verwertungsraten haben sich hingegen nur geringfügig geändert. Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch Im Jahr 2020 fielen 206,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an. 129,2 Mio. t waren Bodenaushub einschließlich Baggergut und Gleisschotter. Davon wurden 85,7 % oder 110,7 Mio. t verwertet. Sie wurden etwa in übertägigen Steinbrüchen und Abgrabungen verfüllt oder anders verwertet. Darin enthalten sind 13,7 Mio. t (10,6 %), aus denen Recycling-Baustoffe hergestellt wurden. 18,5 Mio. t (14,3 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib Boden und Steine 2020“). 60,0 Mio. t waren Bauschutt. Davon konnten 47,3 Mio. t (78,8 %) recycelt werden, weitere 9,4 Mio. t (15,7 %) wurden etwa in Deponien verbaut oder verfüllt. Die restlichen 3,3 Mio. t (5,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauschutt 2020“). 16,9 Mio. t waren Straßenaufbruch. 15,7 Mio. t (92,9 %) wurden direkt recycelt, 0,5 Mio. t (3,0 %) im Deponiebau oder im Rahmen der Verfüllung von Abgrabungen verwertet. 0,7 Mio. t (4,1 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Straßenaufbruch 2020“). Verbleib Boden und Steine 2020 – Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter - Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib von Bauschutt 2020 Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib von Straßenaufbruch 2020 Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle Im Jahr 2020 fielen etwa 0,741 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,442 Mio. t wurden 59,6 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,299 Mio. t (40,4 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2020“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen. Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2018 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 13,8 Mio. t wurden 0,2 Mio. t (1,4 %) deponiert, 0,2 Mio. t (1,6 %) recycelt und 13,4 Mio. t (97,0 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2020“). Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2020 Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der Baustellenabfälle 2020 Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Recycling Baustoffe Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt. Im Jahr 2020 betrug der Anfall mineralischer Abfälle aus den Fraktionen Bauschutt und Straßenaufbruch 76,9 Mio. Tonnen. Daraus wurden 63,0 Mio. t an Recycling-Baustoffen hergestellt. Mit den Recycling-Gesteinskörnungen aus den Fraktionen Boden und Steine (13,7 Mio. t) sowie Baustellenabfälle (0,2 Mio. t) ergab sich eine bereitgestellte Menge von 76,9 Mio. t an Recycling-Baustoffen. Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 15,0 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 38,7 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 17,7 Mio. t im Erdbau und 5,5 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2020“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,2 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2020 insgesamt 584,6 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das Umweltbundesamt im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand. Baustoffrecycling wird gefördert Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie hier .
Das Bauen ist einer der größten Hebel bei der Senkung der CO2-Emmissionen, denn weltweit macht dieser Sektor rund 40 Prozent der CO2-Emissionen aus. Der Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ hat es sich unter anderem zum Ziel gesetzt, zum einen die Voraussetzun-gen für bezahlbaren Wohnraum aufzuzeigen, zum anderen aber auch das Bauen klimagerechter zu machen. Dazu zählt auch der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und das Recyceln von Baustoffen. Das Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW und das Umweltministerium arbeiten in der Säule „Innovatives Bauen“ im Strategiedialog gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Bau-wirtschaft und Verwaltung an einem Konzept für Regionale Sekundärrohstoffzentren (SRZ). Ziel ist es, recycelte Baumaterialien und Baustoffe über kurze Transportwege in der Nähe der Verbrauchs-orte verfügbar zu machen. Künftig sollten Baumaterialien aus Bestandsgebäuden wiederverwendet werden oder für ein „Zweites Leben“ recycelt und anschließend beim Herstellen von Baustoffen wie-derverwertet werden. Bild zeigt: von links nach rechts: Markus Tresser vom Innovationszentrum Zirkuläres Bauen im Gespräch mit Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, Staatssekretärin Andrea Lindlohr (MLW) und Dr. Peter Mösle (Firma Drees und Sommer). Bildnachweis: LUBW
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