Pedelec und E-Bike fahren hält fit und schont die Umwelt Welche Umwelttipps Sie bei Elektrofahrrädern beachten sollten Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit – sowohl bei Akku als auch beim Rad. Neue Fahrräder kaufen Sie am besten im Fachhandel, wo auch Fahrrad-Service und Reparaturen angeboten werden. Informieren Sie sich, ob der Akku ausgetauscht werden kann und Ersatzteile angeboten werden. Lesen Sie unsere Tipps zur Handhabung des Akkus und verlängern Sie so seine Lebensdauer. Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig. Entsorgen Sie Akku und Rad sachgerecht. Lesen Sie dafür unsere Hinweise zur richtigen Entsorgung. Gewusst wie Elektroräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen. Dies gilt besonders dann, wenn Steigungen zu überwinden oder zusätzlich Kinder oder Gepäck zu transportieren sind. Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Gegenüber einem normalen Fahrrad sind E-Räder allerdings teurer in der Anschaffung und im Betrieb, schwerer und wartungsintensiver. Vor einem Kauf lohnt es sich deshalb zu überlegen, für welche Zwecke man das Fahrrad einsetzen möchte. Das passende E-Rad finden: Bei E-Rädern lassen sich grob zwei Typen unterscheiden: Beim Pedelec dient der Elektromotor nur als Unterstützung der Muskelkraft (in die Pedale treten notwendig), während er beim eigentlichen E-Bike als eigenständiger Antrieb ohne Muskelkraft funktioniert (kein Treten notwendig). Das ermöglicht nicht nur unterschiedliche Einsatzgebiete, sondern führt auch zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen hinsichtlich der Nutzung. Wichtig für den Alltag: Der Begriff "Pedelec" hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt, üblicherweise wird der Begriff "E-Bike" verwendet, auch wenn ein Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike gemeint sind: Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder. Circa 99 % der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs. Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig. Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad. Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder. Circa 99 % der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs. Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig. Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad. S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren. S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren. E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung. Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben. E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung. Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben. Kaufempfehlungen: Aus Umweltsicht sollten Sie vor allem zwei Aspekte im Blick haben (siehe auch Empfehlungen für umweltfreundlichere Elektrofahrräder ): Lange Akku-Lebensdauer sowie Austauschbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzakkus Langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion Darüber hinaus empfehlen wir: Passenden Antrieb: Wählen Sie nach Möglichkeit einen dynamischen Antrieb mit Steuerung des Motors über die Pedale mit Hilfe eines Drehmoment- oder Kraftsensors. Testfahrt: Fragen Sie Ihren Fachhändler nach Möglichkeiten, ein E-Rad zu testen. Auch Fahrradmessen sind eine gute Gelegenheit für Testfahrten. Sicherheit: Achten Sie auf mechanische und elektrische Sicherheit. Zusätzliche Garantien: Achten Sie auf die Garantie des Herstellers. Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Neukauf zwei Jahre Gewährleistung. Es gibt aber Hersteller, die darüberhinausgehende Garantiezeiten gewähren. Lebenszeit des Akkus verlängern: Schon durch einfache Maßnahmen während der Nutzungsphase kann die Lebensdauer eines Akkus bedeutend verlängert werden. Zum Beispiel: Temperatur: Vermeiden Sie – sofern möglich – das Abstellen oder das Lagern des E-Rads überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. Temperaturen in diesen Bereichen können die Akkukapazität irreversibel verringern. So sollten E-Räder beispielsweise besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne geparkt werden. Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden. Lagerungsbedingungen: Während einer "Überwinterung" des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 40 - 50 % während der Lagerung. Umgangsbedingungen: Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus, beispielsweise durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann. Weitere Informationen finden Sie im UBA -Umwelttipp Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus . E-Rad richtig entsorgen: Elektroräder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen deshalb am Ende ihrer Lebensdauer – genau wie die eingebauten Akkus – nicht im Hausabfall, als Sperrmüll oder als Metallschrott entsorgt werden. Weitere Informationen: Wann zählt ein Verkehrsmittel als Elektrogerät und fällt in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes? Verbraucher*innen können ausrangierte Pedelecs (d.h. ohne Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis), genau wie alle anderen Elektro-Altgeräte aus dem Haushalt, kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) abgeben. Auch (Fahrrad-)Händler können zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen. Da S-Pedelecs und E-Bikes nicht dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterliegen, sind sie von der hier aufgezeigten Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen. Allerdings können Händler und Hersteller alle E-Räder auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach. Akku richtig entsorgen: Der Akku Ihres Elektrorads sollte vor der Entsorgung herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist (z.B. angesteckt, festgeklemmt oder mittels ein/zwei leicht zu lösenden Schrauben befestigt/verbaut) und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden. Denn vor allem Lithium-Akkus, die noch im oder am Elektrorad sind oder beispielsweise falsch im Restmüll, Sperrmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden, können sich bei falschem Umgang und nicht korrekter Entsorgung selbstentzünden und einen Brand mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt auslösen. Ausgediente Akkus aus E-Rädern zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterie müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen. Zum Beispiel können Antriebsakkus aus E-Rädern bei den Händlern für Elektroräder kostenfrei zurückgegeben werden, insofern diese Ersatz-Antriebsakkus im Sortiment führen. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Wertstoffhöfe) nehmen Industriealtbatterien kostenfrei zurück. Fragen Sie am besten bei ihrem Wertstoffhof im Vorfeld nach, ob auch er dazu gehört. Nur wenn Elektroräder und Akkus an den korrekten Sammel- und Rücknahmestellen zur Entsorgung abgegeben werden, ist auch die umweltgerechte Behandlung als auch das Recycling in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen bzw. Recyclingbetrieben gesichert. Beispielsweise werden bei der Erstbehandlung von alten Pedelecs die restlichen noch vorhandenen festverbauten Akkus, die die Verbraucher*innen nicht selbst entnehmen konnten, zerstörungsfrei ausgebaut, sortiert gesammelt und dem Recycling zugeführt. Im Rahmen der umweltgerechten Erstbehandlung und des Recyclings der E-Räder und der Alt-Akkus werden neben Wertstoffen, wie Stahl und Aluminium, auch Batterierohstoffe, wie Nickel, Kupfer und Cobalt, zurückgewonnen. Was Sie noch tun können: Nutzen Sie Ökostrom zum Beladen des Akkus. Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig oder schließen Sie mit einem Fahrradhändler einen Wartungsvertrag ab. Beachten Sie auch unsere Tipps zum Fahrradfahren . Achten Sie auf ausreichenden Reifendruck. Durch den geringeren Rollwiderstand verbrauchen Sie weniger Strom. Ausgediente aber noch funktionstüchtige Elektroräder können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern. Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Hintergrund Umweltsituation: Die Vorteile von E-Rädern als Alternative zu Pkws liegen auf der Hand: E-Räder sind leiser und verursachen deutlich weniger CO 2 -Emissionen, Feinstaub ( PM10 ) und Stickstoffoxide (NO X ) als Pkws. Mit einem zunehmenden Anteil an erneuerbarer Energie im deutschen Stromnetz werden diese niedrigen Emissionen weiter sinken. E-Räder erweitern die Einsatzmöglichkeiten des Fahrrades. Sie erleichtern den Lastentransport und helfen, Höhen und Entfernungen einfacher zu überwinden. Die Reichweite des Fahrrades wird von durchschnittlich 5 km auf 10 bis 20 km erweitert. Dreiviertel aller zurückgelegten Wege liegen im Entfernungsbereich von bis zu 10 km. Die anfallenden Treibhausgasemissionen, die durch Herstellung und Entsorgung der aktuell nahezu ausschließlich verwendeten Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, sind vergleichsweise gering. Bereits nach circa 150 bis 300 Kilometern, die man mit dem E-Rad statt mit dem Auto fährt, sind die CO 2 -Emissionen des Akkus ausgeglichen. Diese Umweltvorteile können E-Räder aber nur entfalten, wenn sie Pkw-Fahrten ersetzen. Hierzu bedarf es öffentlicher und politischer Unterstützung: Länder und Kommunen sollten ihre Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur so verbessern und erweitern, dass sich die Sicherheit und Attraktivität erhöht. Gut befahrbare, also zum Beispiel ebene Radwege, sind besonders für E-Bikes mit ihren teils höheren Geschwindigkeiten wichtig. Auch Wohnungsvermieter, Ladenbetreiber und Arbeitgeber können durch ebenerdige und gut gesicherte Abstellanlagen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass mehr Bürger*innen das E-Rad dem Auto vorziehen. Gesetzliche Aspekte: Grundlage für die gesetzlichen Regelungen für Elektroräder ist die EU-Richtline 168/2013/EG. Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor mit maximal 250 Watt und bis zu 25 km/h nur die Pedalbewegung unterstützt. Auch die Modelle mit Anfahrhilfe bis 6 km/h erfordern keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr. S-Pedelecs dürfen nicht auf Fahrradwegen gefahren werden. E-Bikes mit unabhängigem Antrieb bis 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkraftrad. E-Bikes mit auf 500 Watt Leistung begrenztem Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten rechtlich als Leichtmofa und dürfen daher auf Radwegen nur dann fahren, wenn diese auch für Mofas bzw. E-Bikes freigegeben sind. Marktbeobachtung: Während 2009 in Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. nur 150.000 Elektroräder verkauft wurden waren es 2023 bereits 2,1 Millionen. Elektrofahrräder machten 2023 einen Marktanteil von 53 % am Gesamtfahrradmarkt aus. Etwa 99 % der in Deutschland verkauften Elektroräder sind Pedelecs.
Das Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW unterstützt Behörden und Akteure im Baubereich bei dieser Aufgabe. Was bedeutet zirkuläres Bauen? Die Grundsätze des Zirkulären Bauens können mit drei Worten beschrieben werden: „Reduce – Reuse - Recycle“. Bild zeigt: Verschiedene Baumaterialien aus Abbruch, Bildnachweis: HildaWeges/stock.adobe.com „Reduce “ bedeutet, der Verbrauch von Ressourcen wird reduziert durch die Nutzung von bestehenden Flächen oder Gebäuden, deren Umnutzung oder Mehrfachnutzung. Dazu zählen auch sogenannte „Low Tech“- Ansätze, die zu einem geringeren Wartungsaufwand und Energieverbrauch beim Betrieb der Gebäude führen. Klimaresilientes Planen und Bauen erhöht die Behaglichkeit und senkt den Bedarf der Klimatisierung bei steigender sommerlichen Hitzebelastung. Für den „Reuse“ -Ansatz wird bei der Planung von Anfang an zirkulär gedacht. Mithilfe von entsprechender Tragwerksplanung, lösbaren Verbindungen und dem Verzicht auf Verbundmaterialien wird ein späterer Umbau oder Rückbau vereinfacht und eine Wiederverwendung von Bauteilen und -produkten ermöglicht. Beispiele für den „Recyle“ -Ansatz beim zirkulären Bauen sind der Einsatz von recyclingfähigen oder recycelten Materialien und Produkten, beispielsweise nachwachsenden Rohstoffen wie Holz oder Fasern oder der Einsatz von Sekundärmaterialien wie rezyklierter Gesteinskörnung im ressourcenschonenden Beton. Solche Lösungen können exemplarisch am Karlsruher Institut für Technologie in der Materialbibliothek der Fakultät für Architektur, Institut für Entwerfen und Bautechnik entdeckt werden.
Bauabfälle Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Er setzte 2020 insgesamt 584,6 Mio. t an mineralischen Gesteinskörnungen als Baurohstoffe ein. Davon waren 262,0 Mio. t Kiese und Sande sowie 223,0 Mio. t Natursteine. Der Gebäude- und Infrastrukturbestand ist mit rund 28 Mrd. t (Stand 2010) ein wichtiges Rohstofflager, das nach der Nutzung dem Recycling zugeführt werden kann. Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei: Die Entstehung solcher Abfälle sollte möglichst vermieden werden, etwa durch die Erhaltung bestehender Bausubstanz und auf lange Nutzungsdauer ausgelegte Konstruktionen. Nicht vermeidbare Abfälle sollten etwa durch recyclinggerechtes Konstruieren der Bauten, einen recyclinggerechten Baustellenbetrieb und einen recyclinggerechten Abbruch im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Die Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sollte auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt bleiben und umweltgerecht erfolgen. Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes , der europäischen Abfallrahmenrichtlinie oder des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III) erreicht werden. Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2023 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2020 (13. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft) . Mineralische Bauabfälle Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2020 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 220,6 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2020“). 129,2 Mio. t entfielen davon auf die Fraktion Boden und Steine, die sich aus Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter zusammensetzt, und die zu insgesamt 85,7 % verwertet wurde - meist unmittelbar für die Verfüllung übertägiger Abgrabungen oder im Deponiebau. Die restlichen 91,4 Mio. t an Bauabfällen setzten sich aus Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfällen sowie Bauabfällen auf Gipsbasis zusammen. Diese Bauabfälle weisen überwiegend hohe Verwertungsquoten von über 90 % auf. Dazu zählen jedoch auch niederwertige Verwertungsmaßnahmen wie der Deponiebau oder die Verfüllung von Abgrabungen. Lediglich bei den Bauabfällen auf Gipsbasis wird mit über 40,4 % ein großer Anteil auf Deponien entsorgt. Gegenüber dem 12. Monitoring-Bericht „Mineralische Bauabfälle 2016“ hat die Gesamtmenge an Bauabfällen um ca. 1,8 Mio. t zugenommen. Die Verwertungsraten haben sich hingegen nur geringfügig geändert. Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch Im Jahr 2020 fielen 206,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an. 129,2 Mio. t waren Bodenaushub einschließlich Baggergut und Gleisschotter. Davon wurden 85,7 % oder 110,7 Mio. t verwertet. Sie wurden etwa in übertägigen Steinbrüchen und Abgrabungen verfüllt oder anders verwertet. Darin enthalten sind 13,7 Mio. t (10,6 %), aus denen Recycling-Baustoffe hergestellt wurden. 18,5 Mio. t (14,3 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib Boden und Steine 2020“). 60,0 Mio. t waren Bauschutt. Davon konnten 47,3 Mio. t (78,8 %) recycelt werden, weitere 9,4 Mio. t (15,7 %) wurden etwa in Deponien verbaut oder verfüllt. Die restlichen 3,3 Mio. t (5,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauschutt 2020“). 16,9 Mio. t waren Straßenaufbruch. 15,7 Mio. t (92,9 %) wurden direkt recycelt, 0,5 Mio. t (3,0 %) im Deponiebau oder im Rahmen der Verfüllung von Abgrabungen verwertet. 0,7 Mio. t (4,1 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Straßenaufbruch 2020“). Verbleib Boden und Steine 2020 – Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter - Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib von Bauschutt 2020 Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib von Straßenaufbruch 2020 Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle Im Jahr 2020 fielen etwa 0,741 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,442 Mio. t wurden 59,6 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,299 Mio. t (40,4 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2020“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen. Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2018 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 13,8 Mio. t wurden 0,2 Mio. t (1,4 %) deponiert, 0,2 Mio. t (1,6 %) recycelt und 13,4 Mio. t (97,0 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2020“). Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2020 Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der Baustellenabfälle 2020 Quelle: 13. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Recycling Baustoffe Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt. Im Jahr 2020 betrug der Anfall mineralischer Abfälle aus den Fraktionen Bauschutt und Straßenaufbruch 76,9 Mio. Tonnen. Daraus wurden 63,0 Mio. t an Recycling-Baustoffen hergestellt. Mit den Recycling-Gesteinskörnungen aus den Fraktionen Boden und Steine (13,7 Mio. t) sowie Baustellenabfälle (0,2 Mio. t) ergab sich eine bereitgestellte Menge von 76,9 Mio. t an Recycling-Baustoffen. Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 15,0 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 38,7 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 17,7 Mio. t im Erdbau und 5,5 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2020“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,2 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2020 insgesamt 584,6 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das Umweltbundesamt im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand. Baustoffrecycling wird gefördert Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie hier .
Technische Prozesse, so auch die Papierproduktion, werden ständig effizienter. Rohstoffe wie Holz und Altpapier werden immer knapper. Entsprechend stellt sich die Frage, ob grafische und Hygienepapiere aus Altpapier noch immer umweltverträglicher sind als Produkte aus Primärzellstoff. Die neue Ökobilanz für graphische Papiere und Hygienepapiere zeigt: In fast allen betrachteten Kategorien hat Recyclingpapier Vorteile und ist somit nach wie vor erste Wahl. Besonders die Mitbetrachtung der Auswirkungen auf die Wälder zeigt die Notwendigkeit des hochwertigen Papierrecyclings. Auf Basis einer Marktanalyse wurden zunächst die Papiere auf dem deutschen Markt gruppiert und anschließend ökobilanziell bewertet. Die in der Studie verwendete Methoden stehen im Einklang mit den ISO-Normen für Ökobilanzen ISO 14040 und ISO 14044. Durchschnittlich spart die Produktion von Recyclingpapier 78 Prozent Wasser, 68 Prozent Energie und 15 Prozent CO 2 -Emissionen. Neu ist die Diskussion qualitativer Aspekte wie Biodiversität , Landnutzungswandel und Kohlenstoffspeicherung in Wäldern. Hier zeigt die aktualisierte Ökobilanz, dass die Verwendung von Recyclingpapier einen wichtigen Beitrag leistet, um dem Verlust der biologischen Vielfalt, dem Risiko von Landnutzungsänderungen und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Da Altpapierimporte überwiegend aus Europa kommen, sind die Auswirkungen von Transportwegen meistens geringer als bei Frischfaserimporten. Die Ergebnisse des Vorhabens unterstützten die Politik des BMUV , über die Anforderungen des Blauen Engels die Nutzung von Recyclingpapier zu fördern. Darüber hinaus wurde eine Datengrundlage geschaffen, die auch auf europäischer Ebene für die Förderung von Recyclingpapier zum Beispiel durch das EU-Ecolabel genutzt werden kann. Die Berichte sind auch in englischer Sprache verfasst und können so auch international eingesetzt werden. Zwar ist das Papierrecycling in Deutschland schon sehr weit entwickelt, dennoch gibt es weitere Potentiale es zu verbessern. Die Getrennterfassung und Recycling von sauberen Altpapierströmen (z.B. Papierhandtüchern), die optimierte Sortierung von gemischtem Altpapier, Anforderungen an eine recyclinggerechte Produktgestaltung ohne kritische Inhaltsstoffe sind als mögliche Ansatzpunkte zu nennen. Diese Veröffentlichung richtet sich an alle Akteure der Papierkette, im Beschaffungswesen und den privaten Endverbrauchern. Veröffentlicht in Texte | 123/2022.
Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) V.l.n.r.: Frau Becken (Geschäftsstelle), Herr Prof. Dr. Misselwitz, Frau Dr. Rechenberg (UBA), Frau Prof. Hillebrandt, Frau Prof. Reicher, Herr Prof. Dr. Rambow, Frau Wartzeck, Herr Dr. Lerm, Herr Prof. Dr. Lützkendorf, Frau Strathmann (Gast), Herr Prof. Dr. Schwede, Herr Taubert (Geschäftsstelle). Die Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau) berät das Umweltbundesamt (UBA) in Fragen des nachhaltigen Bauens. Die KNBau möchte die wissenschaftliche Diskussion zum nachhaltigen Bauen in die Praxis bringen. Mit ihrer interdisziplinären Besetzung führt das Expertengremium Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutz zusammen und verankert eine ökologisch geprägte Sichtweise auf das Bauwesen. Aktuelles Der Wohnraummangel ist in vielen Großstädten und Ballungsräumen ein immenses soziales Problem. Gleichzeitig verfehlt der Gebäudesektor seit Jahren seine Umwelt- und Klimaziele. Wie sich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen lassen, ohne dabei Umwelt und Gesundheit unnötig zu schaden, haben Umweltbundesamt ( UBA ) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Demnach ist die wichtigste Stellschraube für mehr Umweltschutz beim Wohnraumbau, dass der vorhandene Gebäudebestand wo immer möglich erhalten bleibt oder sinnvoll umgebaut und umgenutzt wird. Klimaemissionen und unnötig hohe Rohstoffverbräuche lassen sich so am einfachsten vermeiden. Am 20.02.2023 überreichte UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner die Vorschläge der KNBau an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin. Positionspapier Pressemitteilung Aufgaben der KNBau Die Kommission erarbeitet für das UBA Vorschläge zum Forschungsbedarf, zur Entwicklung gesetzlicher Instrumente und zur Identifikation und Kommunikation von Nachhaltigkeitsaspekten. Darüber hinaus soll die KNBau dazu beitragen, eine ganzheitlichere, ökologisch geprägte Sichtweise unter den Akteuren des nachhaltigen Bauens in Deutschland und international zu etablieren. Energetische Gebäudesanierung, Materialeffizienz, das Schließen von Stoffkreisläufen und die Produktion von Baumaterialien sind nur einige der Bereiche, in denen Verbesserungen hinsichtlich Umweltschutz und Ressourcenschonung nötig und möglich sind. Um die komplexen Herausforderungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung fundiert bearbeiten zu können, ist die Identifikation neuer Forschungsfelder und Lösungsansätze durch die KNBau von großer Wichtigkeit. Mitglieder Die Kommission Nachhaltiges Bauen besteht sein 2014. Seit 2022 setzt sie sich aus folgenden, berufenen Mitgliedern zusammen: Prof. Christa Reicher, RWTH Aachen (Vorsitzende) Dr.-Ing. habil. Matthias Lerm, Stadtplanungsamt Dresden (Vorsitzender) Prof. Annette Hillebrandt, Universität Wuppertal (stellv. Vorsitzende) Prof. Dr. Michael Burkhardt, Ostschweizer Fachhochschule Prof. Dr. Kati Jagnow, Hochschule Magdeburg-Stendal Theresa Keilhacker, Kazanski . Keilhacker – Urban Design Prof. Dr. Thomas Lützkendorf, Karlsruher Institut für Technologie Prof. Dr. Philipp Misselwitz, Bauhaus der Erde gGmbH Prof. Florian Nagler, Technische Universität München Prof. Dr. Riklef Rambow, Karlsruher Institut für Technologie Prof. Dr. Dirk A. Schwede, Technische Hochschule Lübeck Prof. Josef Steretzeder, Technische Hochschule Deggendorf Susanne Wartzeck, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten Prof. Vesta Nele Zareh, Hochschule Anhalt Die Geschäftsstelle am UBA führen: Katja Becken Markus Taubert Veröffentlichungen Eine Liste der bisher erschienenen Veröffentlichungen der KNBau finden Sie rechts unter "Publikationen". Die KNBau sprach sich im August 2015 in einem Positionspapier für eine Verankerung der Nachhaltigkeit als Grundprinzip in den Bauordnungen der Länder aus. Im Januar 2016 positionierte sie sich mit nachhaltigen Lösungen für die Unterbringung von Flüchtlingen. Anfang Februar 2016 zeigte sie in einem Positionspapier Wege auf, um einen hohen Standard zum Schutz vor Stoffeinträgen in die lokale Umwelt aus Gebäuden und Bauprodukten sicherzustellen. Gemeinsam empfahlen die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) nach einer eingehenden Befassung im November 2017 den Bundestagsparteien dringlich, den bei der letzten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) eingeführten §13 b „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ schnellstmöglich wieder abzuschaffen. Im Januar 2019 legte die KNBau dem Umweltbundesamt Empfehlungen vor, wie die Wohnraumoffensive der Bundesregierung nachhaltiger gestaltet werden könne. Die KNBau sieht jetzt die einmalige Chance, die Instrumente und Planungsansätze des nachhaltigen Wohnungs- und Städtebaus in der Breite zu verankern ( Pressemitteilung ). Im Februar 2019 legte die KNBau in einer Broschüre dar, wie durch eine optimierte Planung und Recycling Materialkreisläufe im Bauwesen heute und zukünftig besser realisiert werden können. Im Februar 2023 überreichte UBA -Präsident Prof. Dr. Dirk Messner das Positionspapier der KNBau zur zirkulären Bauwirtschaft an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf der Bundespressekonferenz . Im Juni 2024 veröffentlicht die KNBau im Kontext der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ein Positionspapier mit Empfehlungen für die Transformation zur zirkulären Bauwirtschaft.
Bild von myimmo auf Pixabay Dem Wohnraummangel ökologisch begegnen - Sanieren im Bestand ist Schlüssel für mehr bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt (UBA), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Der Wohnraummangel ist in vielen Großstädten und Ballungsräumen ein immenses soziales Problem. Gleichzeitig verfehlt der Gebäudesektor seit Jahren seine Umwelt- und Klimaziele. Wie sich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen lassen, ohne dabei Umwelt und Gesundheit unnötig zu schaden, haben Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Demnach ist die wichtigste Stellschraube für mehr Umweltschutz beim Wohnraumbau, dass der vorhandene Gebäudebestand wo immer möglich erhalten bleibt oder sinnvoll umgebaut und umgenutzt wird. Klimaemissionen und unnötig hohe Rohstoffverbräuche lassen sich so am einfachsten vermeiden. Heute hat UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner die Vorschläge der KNBau an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin überreicht. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wasserknappheit und Hitze in Folge der Klimakrise setzen unsere Städte und ihre Bewohner*innen unter Stress. Was wir brauchen, sind klimaresiliente Städte mit einer klug geplanten blauen und grünen Infrastruktur aus Wasser und Stadtgrün zur Erholung von Natur und Mensch. Beim dringend benötigten Wohnraum können wir gleichzeitig Umwelt und Klima schützen: Angesichts des enormen Ressourcenbedarfs im Bauwesen müssen wir Wohnraumschaffung, Ressourcenschonung und Klimaanpassung zusammendenken. Wenn neuer Wohnraum in erster Linie in Innenstädten und auf Siedlungsbrachen entsteht und Bestandsgebäude saniert und umgebaut werden, spart das Energie, Abfälle und Treibhausgase und senkt den Flächenverbrauch.“ Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bauen und Klimaschutz müssen immer zusammen und sozial gedacht werden. Heute beim Bauen – ob Umbau, Aufstockung oder Neubau – auf Klimastandards zu verzichten, ist schon auf kurze Sicht unrentabel und schadet nachfolgenden Generationen. Wir brauchen eine Neuausrichtung. Dafür müssen wir weg von der Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch hin zu einer Lebenszyklusbetrachtung von Neubau und Bestand, die die gesamte Treibhausgasbilanz in den Blick nimmt. Mit dem QNG-Siegel setzen wir das bereits um. Mit der anstehenden kommunalen Wärmeplanung als wichtigen Bestandteil der Wärmewende und der anstehenden großen Baugesetzbuchnovelle, die viele Forderungen aus dieser Studie aufgreifen wird, planen wir weitere notwendige Schritte auf dem Weg zum Dreiklang 'Bauen - Klimaschutz - Sozial'.“ UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Neben dem dringend nötigen Neubau müssen wir vor allem den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker in den Fokus rücken. Sonst werden wir unsere Klima- und Ressourcenschutzziele im Gebäudesektor krachend verfehlen. Die sozial-ökologische Transformation unserer Städte braucht einen Paradigmenwechsel. Neuer Wohnraum im Bestand spart Rohstoffe und schützt die freie Landschaft vor weiterer Zersiedlung. Außerdem müssen wir viel mehr Baustoffe recyceln und im Kreislauf führen.“ Dr. Matthias Lerm, Leiter des Stadtplanungsamtes Magdeburg und gemeinsam mit Prof. Christa Reicher Leiter der KNBau: „Wir plädieren auch dafür, in der Stadtplanung das neue Leitbild der dreifachen Innenentwicklung festzuschreiben. Das bedeutet, dass die Stadtplanung der Zukunft die drei Säulen kompaktes Bauen, gesundes Stadtgrün und nachhaltige Mobilität nicht gegeneinander ausspielen darf: Wenn heutige Parkplatzhöfe wieder zu Hausgärten werden, muss dies einhergehen mit passenden Mobilitätsalternativen, also einem erweiterten ÖPNV- und Sharingangebot sowie zusätzlichen Fahrradstraßen und Fußgängerflächen. Und wenn statt kleinteilig und aufgelockert künftig verstärkt kompakt und flächensparend gebaut wird, dann sind auch intensiv nutzbare Spielplätze und klimawirksame Grünzüge in die Projekte aufzunehmen." Um die Klimaemissionen und den Rohstoffverbrauch beim Bau zu senken, empfiehlt die KNBau die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen anzupassen. Sie sollten sich künftig an ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren und beispielsweise Ressourcenschonung sowie den Vorrang des Bestandsschutzes vor Neubau vorsehen. Auch fördernde Rahmenbedingungen für den Einsatz besonders ökologischer Baustoffe wären dort zu verankern, ebenso wie reduzierte Mindestabstände für Photovoltaikanlagen auf Dächern zulassen. Zusätzlich sollten Rechtsgrundlagen in Landesbauordnungen so erweitert werden, dass auch Standards für die Vorsorge vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt vorgeschrieben werden können. Das Positionspapier finden Sie hier.
Die Verminderung des Energieverbrauchs, die Vermeidung von Schadstoffen und Abfall sowie die Kreislaufführung sind wichtige Ziele des Umweltschutzes. Der Leitfaden unterstützt bei der Beschaffung von Staubsaugern, die sich durch einen geringen Energieverbrauch, eine hohe Staubaufnahme, geringe Staub- und Geräuschemissionen, die Verwendung umweltschonender Materialien sowie eine langlebige und recyclinggerechte Konstruktion auszeichnen. Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Staubsauger (DE-UZ 188, Ausgabe Januar 2020). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Maßnahmen für eine Kreislaufwirtschaft am Bau, Sachstand „Klimabündnis Bauen“, Bauprojekte nach dem Cradle to Cralde (C2C)-Prinzip, spezialisierte Unternehmen, Dokumentation von Materialien und Produkten, Umsetzung des C2C-Verfahrens; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen im Hochbau. Ressourcenschonender Beton ist dabei ein Baustoff, für den der Einsatz von Rohstoffen aus dem Materialkreislauf (Recycling-Gesteinskörnung) sowohl normativ geregelt als auch bereits marktreif erprobt ist – er wird bereits erfolgreich in Berlin eingesetzt. Zahlreiche Pilotprojekte konnten wichtige Marktimpulse setzen, die mittlerweile bei Transportbetonwerken in Berlin zu einer Aufnahme von ressourcenschonendem Beton ins Standardportfolio führten. Staatssekretärin Dr. Silke Karcher : „Zirkuläres Bauen bedeutet, nachhaltige Baustoffe einzusetzen, die wiederverwendbar oder recyclingfähig sind. Ressourcenschonender und klimaverträglicher Beton ist ein solcher Baustoff. Das Land Berlin geht die notwendige Ressourcen- und Klimaschutzwende im Bausektor aktiv an, um eine vorbildhaft zirkuläre Bauweise in unserer Stadt zu etablieren. Dadurch können große Mengen Treibhausgasemissionen vermieden werden.“ Die Firma neustark hat ein neuartiges Verfahren entwickelt, das durch die sogenannte beschleunigte Karbonatisierung CO 2 in RC-Gesteinskörnung speichert. Damit kann die Klimabilanz von ressourcenschonendem Beton weiter verbessert werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hat daher gemeinsam mit den Unternehmen Heim Recycling, neustark, Berger Beton und dem ifeu Heidelberg das Projekt „CORE (CO 2 -REduzierter Beton)“ initiiert, in dem das neustark-Verfahren im Raum Berlin pilotiert wird. Im Rahmen dieses Projekts ist es gelungen, für eine in Berlin karbonatisierte RC-Gesteinskörnung eine Zertifizierung und Zulassung als Zuschlag für Transportbeton zu erhalten. Mit ihrem Einsatz kann die Klimawirksamkeit von ressourcenschonendem Beton um bis zu 20 Prozent gesenkt werden: Bei flächendeckendem Einsatz könnten in Berlin so insgesamt rund 90.000 Tonnen an schädlichen Treibhausgasen pro Jahr eingespart werden. Dieser CO 2 -reduzierte, ressourcenschonende Beton soll nun – unter Einhaltung aller einschlägigen Normen – im Herbst erstmals in einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Tempelhof-Schöneberg, ein Joint Venture der OFB Projektentwicklung und der Instone Real Estate, zum Einsatz kommen. Damit soll der Nachweis erbracht werden, dass das CORE-Verfahren den Praxistest besteht und Umweltentlastungen auch im kommerziellen Betrieb zu erzielen sind.
Die Verminderung des Energieverbrauchs, die Vermeidung von Schadstoffen und Abfall sowie die Kreislaufführung sind wichtige Ziele des Umweltschutzes. Der Leitfaden unterstützt bei der Beschaffung von Staubsaugern, die sich durch einen geringen Energieverbrauch, eine hohe Staubaufnahme, geringe Staub- und Geräuschemissionen, die Verwendung umweltschonender Materialien sowie eine langlebige und recyclinggerechte Konstruktion auszeichnen. Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Staubsauger (DE-UZ 188, Ausgabe Januar 2020). Quelle: www.umweltbundesamt.de
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