Umweltbundesamt weiter für Bezahlpflicht Das Umweltbundesamt empfiehlt, den Verbrauch von Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff weiter zu verringern und die im Lebensmitteleinzelhandel bereits bestehende Bezahlpflicht für Einkaufstaschen auszuweiten. Das trägt dazu bei, Ressourcen effizient zu nutzen, Abfälle zu vermeiden sowie den Abfalleintrag in die Meere zu verringern. Aktuelle Daten belegen, dass kleine und große Einwegtüten aus Kunststoff sowie deren Reste in den Spülsäumen der Nord- und Ostsee durchgängig vorkommen. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Einwegtüten sind ein kurzlebiges Produkt. Selbst wenn man sie zwei- oder dreimal verwendet, so lassen sie sich dennoch schwer mit Abfallvermeidung und effizienter Ressourcennutzung in Einklang bringen. Zudem finden sie sich an den Küsten und in den Meeren. Bei Einwegtragetaschen aus Kunststoff spricht also viel für eine Bezahlpflicht.“ Die EU-Kommission hat deshalb im November 2013 eine Änderung der Verpackungsrichtlinie vorgeschlagen, wonach Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren den Verbrauch von sehr leichten Einweg-Tüten mit Wandstärken von weniger als 50 Mikrometer deutlich reduzieren sollen. Ob diese Eingrenzung sinnvoll ist und welche Maßnahmen in Deutschland in Frage kämen, diskutiert das Umweltbundesamt heute auf der Dialogveranstaltung „Einweg-Tragetaschen“ mit Herstellern, Behörden sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung beziffert in ihrer aktuellen Erhebung den derzeitigen Pro-Kopf-Verbrauch von Einweg-Tragetaschen in Deutschland auf 76 Stück pro Jahr. Der jährliche EU-Durchschnitt wird auf 198 Einweg-Tragetaschen pro Einwohner beziffert. Darüber hinaus werden in Deutschland 39 Stück Hemdchenbeutel für Bedienware pro Kopf und Jahr verbraucht. Deutschland verfügt über ein hoch entwickeltes Abfallwirtschaftssystem. Verpackungsabfälle werden getrennt erfasst, eine Deponierung unbehandelter Abfälle findet nicht statt. Kunststofftüten gelangen dennoch regelmäßig in die Umwelt. Ihre Reste lassen sich weltweit in Meeren und an Küsten finden. Das gilt auch für die Ost- und die Nordsee, wie erstmals Zählungen der Meeresschutzbehörden von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern belegen. In den Jahren 2008 bis 2012 wurden in den Spülsäumen der Nordsee durchschnittlich 1,5 Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff und drei Hemdchenbeutel – kleine dünnwandige Plastiktüten – pro hundert Meter Küstenlinie gefunden. Dass Kunststoffreste in den Spülsäumen europäischer Meere dominieren, bestätigen ebenso Untersuchungen am Mittelmeer. Diese Fragmente werden von Meereslebewesen mit Nahrung verwechselt und können die Mägen der Tiere verstopfen, was zum Tod durch Verhungern oder durch innere Verletzungen führen kann. Die endgültige Zersetzung kann Jahrhunderte dauern. Dabei können Additive wie Weichmacher in die Meeresumwelt gelangen. Demgegenüber steht eine sehr kurze Nutzungsdauer der Tüten. Ebenso wenig umweltfreundlich sind Einweg-Tragetaschen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen. Thomas Holzmann: „Biologisch abbaubare Kunststofftüten sind für uns keine Alternative zu herkömmlichen Einweg-Tüten. Auch diese sind kurzlebige Einwegprodukte und tragen nicht zur Abfallvermeidung bei. Das Material bietet bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber Kunststoffen, die aus Erdöl gewonnen werden.“ Biologisch abbaubare Kunststoffe könnten das Recycling konventioneller Kunststoffe beeinträchtigen. In Kompostierungsanlagen werden Kunststoffe meist generell als Störstoff aussortiert. Die Rottezeiten in vielen industriellen Kompostierungsanlagen reichen oftmals nicht für eine Zersetzung der biologisch abbaubaren Kunststoffe aus. Zudem lösen sie nicht das Problem der Meeresvermüllung. Eine schnellere Zersetzung unter den kalten und meist dunklen Bedingungen im Meer lässt sich nicht nachweisen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, eine Bezahlpflicht auf Einwegtragetaschen aus Kunststoff einzuführen. Dazu kann die bereits im Lebensmitteleinzelhandel existierende Praxis, wonach für alle Einkaufstragetaschen gezahlt werden muss, auf den gesamten Einzelhandel ausgedehnt werden. Ressourcen lassen sich schonen und Abfall vermeiden, wenn Mehrwegtragetaschen bevorzugt und bereits vorhandene Einweg-Tragetaschen mehrfach verwendet werden. Unter den Einwegtragetaschen sind Varianten aus recycelten Kunststoffen empfehlenswert. Zum Beispiel die Tragetaschen mit dem Blauen Engel: Diese bestehen zu mindestens 80 Prozent aus verwerteten Kunststoffen. Entsorgt werden diese am besten in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack. Das Umweltbundesamt lässt derzeit Eintragsquellen und -mengen von Kunststoffverpackungen sowie anderen Abfällen und deren Auswirkungen auf die Meeresumwelt untersuchen. Dazu gehört ein kohärentes Monitoring der Belastung der deutschen Meere mit Abfällen inklusive der Entwicklung von Methoden zur statistischen Trendermittlung. Weiterhin sollen ökologische Auswirkungen von Müll im Meer umfassend betrachtet und bewertet werden. Darüber hinaus ist das UBA federführend an der Entwicklung von regionalen Aktionsplänen zur Verminderung des Eintrags von Müll in Nordostatlantik und Ostsee im Rahmen der laufenden Arbeiten der regionalen Übereinkommen zum Schutz dieser Meeresgebiete aktiv.
Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das UBA Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.
Mit dem Blauen Engel schon bei der Produktentwicklung ans Recycling denken – Aktionstag am 25. Oktober 2017 Plastikmüll ist wertvoll. Wird er recycelt, lassen sich Rohstoffe und CO2-Emissionen einsparen. Dennoch werden Kunststoffabfälle in Deutschland überwiegend verbrannt. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA): „Das Recycling in Deutschland stagniert seit Jahren, obwohl wir deutlich mehr Kunststoffe wiederverwerten könnten. Mit dem Umweltzeichen Blauer Engel fördert das Umweltbundesamt hochwertiges Plastikrecycling – und hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Einkauf nachhaltige und umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen.“ Bereits bei der Konstruktion eines Produktes werden die Weichen für hochwertiges Recycling gestellt. Der Blaue Engel fordert, dass Produkte wie Laptops oder Staubsauger so gebaut sind, dass sie leicht zerlegbar sind. Denn so lässt sich der Kunststoff einfach von anderen Bestandteilen trennen. Auch verschiedene Kunststoffsorten müssen getrennt werden können, um sortenreine Ausgangsstoffe für neue Produkte zu gewinnen. Der Blaue Engel beschränkt daher die Anzahl und Art der eingesetzten Kunststoffsorten. Bei Verpackungen, wie zum Beispiel Shampooflaschen, sind eine Reihe von Plastikkombinationen für Behälter, Etikett und Deckel ausgeschlossen, die ein Recycling behindern. Was gestern eine Shampooflasche war, kann dann schon heute eine praktische Ordnermappe sein. Plastikprodukte mit dem Blauen Engel müssen mindestens 80 Prozent Recyclingkunststoff aus Verbraucherabfällen enthalten. Aktuell sind zum Beispiel Schreibtischzubehör wie Stehsammler, Klarsichthüllen oder Projektmappen mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet, aber auch Gießkannen oder Mülleimer. Der Blaue Engel trägt durch seine Kriterien aber auch dazu bei, die Belastung der Umwelt durch Kunststoff und speziell Mikroplastik zu vermindern. So wird zum Beispiel der Blaue Engel für flüssige Waschmittel, Shampoos und Reinigungsmittel nur für mikroplastikfreie Produkte vergeben. Mit dem Blauen Engel erprobt das UBA anspruchsvolle Umweltstandards, bevor diese zum Teil in gesetzliche Anforderungen einfließen. Engagierte Unternehmen können mit dem Blauen Engel ihre Vorreiterrolle beweisen. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch ihr Kaufverhalten Einfluss auf umweltfreundliches Design nehmen. Am 25. Oktober 2017 findet der zweite „Aktionstag Blauer Engel“ statt. Ausgerufen wird der Aktionstag jährlich durch Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Jury Umweltzeichen und RAL gGmbH. Informationen zu Veranstaltungsorten und Aktionen finden Sie unter: https://www.blauer-engel.de/de/aktionstag/aktionsuebersicht Derzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in 120 verschiedenen Produktgruppen. Produkte mit dem Umweltzeichen reichen von Möbeln und Kaffeemaschinen über Computer und Telefone bis hin zu Sonnenkollektoren und Stadtbusse. Nur die aus Umweltsicht besten Waren und Dienstleistungen einer Produktgruppe erhalten den Blauen Engel. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind: BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Vertreterinnen und Vertreter von zwei Bundesländern – aktuell Berlin und Brandenburg – sowie ein Jugendvertreter.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Höchste Anforderungen an Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben heute in Berlin den Spiel- und Konstruktionsstein für Kinder „Bioblo“ aus Österreich mit dem Umweltsiegel Blauer Engel ausgezeichnet. Es ist das zweite Spielzeug, das den Blauen Engel erhält. Gerade bei Spielzeug haben Eltern höchste Anforderungen an die Schadstofffreiheit. Die Kriterien des Blauen Engel für Spielzeug setzen daher bei der Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe an. Dabei gehen die Anforderungen des Blauen Engel über die Kriterien der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und schließen weitere potenziell umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe aus. Trotz der sensiblen Zielgruppe kommt es gerade bei Spielzeugen oft zu Verstößen u. a. gegen die chemikalienrechtlichen Regelungen. Das zeigen die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystem RAPEX. Beim Blauen Engel gibt es deshalb umfassende Prüf- und Nachweispflichten bei der Zertifizierung. So müssen etwa Testergebnisse von unabhängigen Prüfinstituten vorgelegt werden. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug fordern darüber hinaus, dass grundlegende soziale Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten eingehalten werden. Auch sollen die Rohstoffe aus Quellen stammen, die weniger negative Umweltauswirkungen nach sich ziehen als vergleichbare Quellen für diesen Rohstoff. Bioblo-Bausteine sind aus Bio-Fasal® gemacht, einem Werkstoff, der sich ausschließlich aus nachwachsenden bzw. wiederverwerteten Rohstoffen zusammensetzt. Er besteht zu 60 Prozent aus Holzspänen heimischer Nadelbäume aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und zu 40 Prozent aus Recycling-Kunststoff. Dieser wird im Zuge eines ressourcenschonenden Up-Cycling-Prozesses aus ausgedienten Mehrwegbechern gewonnen, die beispielsweise in Stadien und auf Festivals anfallen. Produziert werden die Bioblos im österreichischen Tulln und in Zagreb, Kroatien. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug (DE-UZ 207) sind gleichlautend mit der Umweltzeichen-Richtlinie für Spielzeug des österreichischen Umweltzeichens (UZ 73). Die Harmonisierung der Vergabekriterien beider Umweltzeichen trägt dazu bei, größere Märkte zu erreichen und damit umweltfreundliches und sozial faires Spielzeug zu fördern und zu etablieren.
Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) im Rahmenvorhaben „Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2014-2018“. Bisher wird nur ein Teil der Post-Consumer-Kunststoffe, welche aus privaten Haushalten, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie stammen, werkstofflich verwertet (etwa 17 Prozent bezogen auf das gesamte Kunststoffabfallaufkommen). Gründe hierfür können fehlende Absatzwege für derartige Recycling-Materialien, hohe Marktpreise der Rezyklate im Vergleich zu Neuware, befürchtete Nachteile hinsichtlich der Materialqualität sowie fehlende Möglichkeit zur Sortierung der Materialien sein. Um die Akzeptanz der Materialien zu steigern, wurden u.a. grundlegende Regelungen die Schadstoffbegrenzung betreffend, inklusive einer sachgerechten Nachweiseführung in den Vergabekriterien aufgenommen. Fokussiert wurde sich dabei auf bekannte Schadstoffgruppen, die für den Bereich der Kunststoffe Relevanz haben können, wie z. B. Weichmacher, Flammschutzmittel oder Schwermetalle. Durch eine Umweltkennzeichnung der Fertigerzeugnisse, die mit einem hohen Anteil dieser Recycling-Materialien hergestellt wurden, kann hier ein Beitrag zur Stärkung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings von Post-Consumer Kunststoffabfällen erreicht werden. Veröffentlicht in Texte | 124/2020.
Dieser Bericht dokumentiert den Prozess und die Ergebnisse der Überarbeitung der Vergabekriterien des „Blauer Engel“-Umweltzeichens DE-UZ 30a für „Produkte aus Recycling-Kunststoffen“. Er dient damit in erster Linie der Nachvollziehbarkeit der einzelnen in den Vergabekriterien formulierten Anforderungen an die auszuzeichnenden Produkte. Ebenfalls dargestellt werden die im Rahmen des Beteiligungsprozesses geführten Diskussionen mit den Stakeholdern. Wesentliche im Zuge der Überarbeitung betrachtete Aspekte betreffen die Nachweisführung der Herkunft und Zusammensetzung der zwingend einzusetzenden „Post-Consumer“-Kunststoff- Rezyklate sowie die Minimierung und Kontrolle von gefährlichen, besorgniserregenden oder sonstigen problematischen Stoffen und Materialien. Veröffentlicht in Texte | 150/2024.
Recyclingfreundliches Design, höhere Recyclingquoten und Mindestrezyklatanteile können Rohstoffe sparen Kunststoffe werden in Deutschland immer noch zu wenig recycelt. Dies zeigt die aktuelle Publikation des Umweltbundesamts (UBA) „Schwerpunkt: Recycling“, die die gesamte Kreislaufwirtschaft in Deutschland beleuchtet. 2017 wurden nur knapp 46 Prozent der Kunststoffe dem werkstofflichen Recycling zugeführt. Daraus wurden 1,9 Millionen Tonnen Rezyklat gewonnen. „Wir müssen Kunststoffrezyklate so hochwertig wie möglich verwenden. Shampooflaschen sollen möglichst auch wieder zu Shampooflaschen werden, denn nur so bleibt uns der wertvolle Rohstoff Kunststoff auch wirklich erhalten. Voraussetzung dafür sind recyclingfähige Produkte und wir müssen unbedingt die Nachfrage nach Kunststoffrezyklat stärken“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Ein recyclingfreundliches Produktdesign spielt dafür eine zentrale Rolle: Produkte aus einem Monomaterial, also aus nur einer Kunststoffsorte, sind besser zu recyceln als Produkte aus mehreren, miteinander verbundenen Materialien. Auf Füllstoffe – etwa Kreide – sollte verzichtet werden, da der Kunststoff dann in der Recyclinganlage schlechter sortierbar ist. Helle oder farblose Kunststoffe sind zudem besser als bunte und dunkle, denn aus dunklen lässt sich nur ein graues Rezyklat herstellen, welches dann noch dunkler überfärbt werden muss. Helle Kunststoffe hingegen lassen sich viel breiter einsetzen. Für Kunststoff-Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern und den gleichgestellten Anfallstellen – wie Schulen, Kantinen und Krankenhäusern – als Abfall anfallen, gilt ab 2019 eine Recyclingquote von 58,5 Prozent, ab 2022 sogar von 63 Prozent (werkstoffliche Verwertung). Das UBA schlägt vor, neben den kunststoffspezifischen Quoten bei Verpackungen auch für andere Abfallströme spezifische Recyclingquoten für den Kunststoffanteil festzusetzen; denkbar wäre das für Elektro- und Elektronikgeräte. Das neue Verpackungsgesetz regelt bereits, dass Entsorgungs-Entgelte auch danach bemessen werden sollen, wie gut sich Verpackungen recyceln lassen. Weitere Standards für Mindestqualitäten oder Klassifizierung von Rezyklatqualitäten könnten dazu beitragen, dass Hersteller besser wissen, welche Rezyklate für ihre Produkte geeignet sind. Bei Verpackungen wäre zudem eine Erweiterung der Pfandpflicht auf Saftflaschen eine Lösung, um mehr Kunststoffe sortenrein zu sammeln. Diese Maßnahmen sind aber nur dann ökologisch und ökonomisch tragfähig, wenn auch mehr Rezyklate am Markt nachgefragt werden. Dazu können Vorgaben in der öffentlichen Beschaffung beitragen. Die Verwaltungen sollten bei der Beschaffung von Kunststoffprodukten solche mit einem Rezyklatanteil bevorzugen, zum Beispiel bei Büromaterialien wie Ablagen und Ordner oder bei Bauprodukten. Auch freiwillige Initiativen der Industrie oder Vorgaben für einen Mindestrezyklatanteil in Produkten, wie zum Beispiel bei Mülltonnen, können eine Lösung sein. Recycling ist aus ökologischer Sicht zwar meist die beste Verwertungsoption, noch besser ist es aber, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Produkte sollten daher so gestaltet werden, dass sie langlebig, wiederverwendbar und reparierbar sind. Die Publikation „Schwerpunkt: Recycling“ erscheint am 12. Dezember. Halbjährlich informiert das Umweltbundesamt in seiner Reihe „Schwerpunkt“ über relevante Themen im Bereich Umweltschutz. Das nächste Heft erscheint im Mai 2019. Die EU-Kunststoffstrategie setzt das Ziel, dass bis 2030 mindestens die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt werden sollen. Das UBA empfiehlt auf Basis von Forschungsergebnissen sogar eine werkstoffliche Verwertungsquote für Gesamtkunststoffabfälle von 55 Prozent bis 2030. Am 1.1.2019 nimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ihre Arbeit auf. Dort müssen sich alle Hersteller registrieren, die in Deutschland Verkaufs- und Umverpackungen erstmals in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Wer sich nicht registriert, darf auch keine Verpackungen mehr in den Verkehr bringen. Die ZSVR überwacht zudem die finanzielle Förderung nachhaltigerer Verpackungen und die Einhaltung der Recyclingquoten und trägt damit auch zu hochwertigerem Recycling bei.
Onlineplattformen sollen bei Einhaltung des Verpackungsgesetzes mitarbeiten Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiberinnen und Betreiber von Onlinemarkplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. "Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden", so UBA-Präsident Dirk Messner. Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Pflicht für Herstellerinnen und Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Sie werden dann an den Kosten der Sammlung und Verwertung beteiligt. Bislang haben sich knapp 200.000 Unternehmen registriert, das ist ein Zuwachs von gut 17 Prozent gegenüber 2019. Damit kommen heute rund drei Mal so viele Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach, wie noch vor vier Jahren. Durch das neue Verpackungsgesetz ist die Verpackungsentsorgung in Bewegung geraten. Ein sehr hoher Anteil – derzeit rund 80 bis 90 Prozent – der bei den dualen Systemen beteiligten Verpackungen geht auch tatsächlich ins Recycling und nicht in die Verbrennung. Bei Kunststoffverpackungen wurden 2019 rund 58,5 Prozent werkstofflich verwertet und damit eine gut 50 Prozent größere Menge als im Vorjahr. "Unsere Verpackungen werden in sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Dirk Messner. Das Verpackungsgesetz leistet so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz . Denn jede Tonne Kunststoff, die wir als Werkstoff recyceln, spart etwa zwei Tonnen CO 2 . Hochgerechnet auf die Gesamtmenge des werkstofflich recycelten Kunststoffs in Deutschland ergibt sich eine Einsparung von etwa 900.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. 2018 fielen in Deutschland einschließlich Gewerbe 18,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 227,5 kg pro Kopf. 8,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall fallen allein bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern an, was 107,2 kg pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr entspricht. Es gibt Möglichkeiten, dem entgegenzusteuern, so Dirk Messner: "Viele Produkte können auch mit weniger Verpackung oder sogar unverpackt verkauft werden, etwa große Teile des Obst- und Gemüsesortiments im Supermarkt." Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-"To-Go"-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Hier geht der Trend genau in die falsche Richtung: Bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2018 nur noch 41,2 Prozent. Eine Trendumkehr ist dringend nötig und auch möglich. So sollten nach Auffassung des Umweltbundesamtes Discounter Getränke auch in Mehrwegflaschen anbieten, zu gleichen oder niedrigeren Preisen als Einweg. Auch im Online-Handel könnten deutlich mehr Mehrweg-Versandverpackungen zum Einsatz kommen, die von den Kundinnen und Kunden kostenlos zurückgeschickt werden können. Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen nicht nur materialsparend designt sein, sondern auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten auch viel mehr Verpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. "Ich sehe da deutlich mehr Potentiale. Auch bei Pflanztöpfen, Paletten oder Baumarktartikeln können deutlich mehr Rezyklate eingesetzt werden. Dass Verpackungen aus recycelten Verpackungsabfällen aus der gelben Tonne die Regel werden, sollte unser Ziel sein. Nur so können wir Kreisläufe schließen und den Bedarf an Rohstoffen reduzieren", so Dirk Messner. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Auch der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Europäischen Green Deal zielt darauf ab, die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen.
Kunststoffabfälle, die nach dem Gebrauch von Kunststoffprodukten anfallen, werden in Deutschland noch immer überwiegend energetisch verwertet. Hemmnisse für eine werkstoffliche Verwertung sind zum Beispiel Zusatzstoffe, die die Recyclingfähigkeit einschränken, die zunehmende Verwendung von Verbunden, die gemischte Sammlung und die mangelnde Wirtschaftlichkeit. Ziel dieses Projektes ist, für die nach dem Gebrauch im Gewerbe und bei Haushalten anfallenden Kunststoffabfälle und ggf. weitere Wertstoffe die Frage zu beantworten, ob und unter welchen Randbedingungen diese dem Restabfall oder derzeit energetisch genutzten Fraktionen entzogen und so die werkstoffliche Verwertung gesteigert werden kann. Das Projekt entwickelt einen integrierten Policymix, der sowohl beim Angebot, der Nachfrage als auch den Marktbedingungen für den Einsatz von Sekundärkunststoffen ansetzt. Veröffentlicht in Texte | 65/2016.
Das Recycling von Kunststoffabfällen und der Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Neuprodukten schonen Primärrohstoffe und sparen gegenüber der Produktion aus Rohöl Energie und CO 2 -Emissionen ein. Unter den Verwertungsverfahren ist das Recycling, d.h. die werkstoffliche Verwertung, meist die umweltfreundlichste Entsorgungsvariante. In der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht die werkstoffliche Verwertung von Abfällen konsequenterweise an oberster Stelle der Verwertungsoptionen. Dennoch werden Kunststoffabfälle in Deutschland überwiegend energetisch verwertet. Das Recycling von Kunststoffabfällen stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Und das, obwohl deutlich mehr Kunststoffe diesen Verwertungsweg gehen könnten. Die Ursachen sind vielfältig. Daher ist auch ein Bündel an Maßnahmen und Instrumenten erforderlich, die auf den Abbau von Hemmnissen und die Förderung des hochwertigen Kunststoffrecyclings und Rezyklateinsatzes abzielen. Welche das aus Sicht des Umweltbundesamtes sein sollten, stellen wir in diesem Papier vor. Veröffentlicht in Position.
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