Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 01.01.2026. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 20 |
| Land | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1 |
| offen | 15 |
| unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 21 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 11 |
| Keine | 6 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 8 |
| Lebewesen und Lebensräume | 21 |
| Mensch und Umwelt | 21 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 21 |