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Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

Umweltprobleme, Umweltplanung in Entwicklungslaendern, vor allem in Lateinamerika: Oekosystemforschung in Mangrovewaeldern Kolumbiens

Ausgehend von den Determinanten der Umweltplanung (politische, gesellschaftliche und juristische Rahmenbedingungen) werden die wichtigsten Problembereiche bzw. Defizite der Umweltplanung (z.B. normative und administrative Maengel) definiert. Eine Fallstudie bezieht sich auf das Nutzungspotential der Mangrovewaelder Kolumbiens. Auswertung der Luft- und Satellitenbilder/Einsatz von Techniken der Datenverarbeitung mit Hilfe des Geographischen Informationssystems/Oekologische Feldforschung/Mangrovenressourcen und deren oekonomische Bedeutung/Untersuchung der oekologischen Verhaeltnisse der Cienaga Grande de Santa Marta/Ursachenanalyse der Mangrovendegradation/Formulierungen zu Konsequenzen fuer die Entwicklungszusammenarbeit/Beruecksichtigung der Ende 1993 in Kraft tretenden neuen Richtlinien fuer die Umweltplanung in Kolumbien.

TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben des KIT

TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben: Transport- und Speichersysteme sowie Umschlageinrichtungen für Ammoniak als Transportlösung für Wasserstoff

TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben: Projektleitung

TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben des GWI: Transport und Speicherung von komprimiertem Wasserstoff in Gasdruckbehältern (H2-GaDruBe)

WIR!: Entwicklung eines Funktionsmusters einer Ammoniak-betriebenen Segelyacht mit Hybridsystem aus Brennstoffzelle und Motor, Teilprojekt 2: Erkundung und Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für die CE-Zertifizierung (CF07-2)

Umsetzung der Richtlinien 125/2009/EG (Ökodesign) und 2010/30/EU (Energieverbrauchskennzeichnung) - Expertise zur Weiterentwicklung der Richtlinien, u.a. Steigerung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung von Materialaspekten

Die Durchführungsmaßnahmen (DM) der Ökodesign-RL & der Energieverbrauchskennzeichnungs-RL tragen wesentlich zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen bei. 11 Produktgruppen befinden sich im Regelsetzungsverfahren, weitere 14 Vorstudien sind in Bearbeitung. Bis 2011 legt KOM ein neues Arbeitsprogramm vor. In den Vorstudien und DM sollen hohe Energieeffizienz- und ökologische Standards im Sinne eines EU Top Runner-Ansatzes festgelegt werden. Hierfür ist eine möglichst frühzeitige - und soweit möglich standardisierte - Qualitätskontrolle der Vorstudien sowie eine wissenschaftliche ad-hoc Beratung und Beteiligung am EU-Konsultationsprozess erforderlich. Das Vorhaben soll erbringen: - umfassende Qualitätskontrolle der Vorstudien und der DM zur Festlegung möglichst ambitionierter Energieeffizienzstandards (inkl. ad-hoc-Zuarbeit für Konsultationsforum & Regelungsausschuss) - umfassende Qualitätskontrolle der Vorstudien & VO-Entwürfe & ad-hoc Zuarbeit zur Festlegung möglichst ambitionierter Kennzeichnungsstandards und -Revisionszeiträume - Erstellung von Marktübersichten & Identifikation des Einsparpotenzials von Vorreitertechnologien - Identifikation mögl. Regelungslücken & weiterführende Vorschläge z. Energieeffizienzverbesserung - Berücksichtigung weiterer Umweltwirkungen, insbes. von Aspekten der Materialeffizienz - Prüfung des Arbeitsprogramms ab 2012 und Entwicklung von Optimierungsvorschlägen - Fachbegleitung der Richtlinienrevision ab 2012 und Entwicklung von Optimierungsvorschlägen - Vorschläge für eine Berechnung der Lebenszykluskosten & Standardsetzung.

WIR!: Technologie und Machbarkeit, Teilprojekt 3.4: Erarbeitung der juristischen Rahmenbedingungen für die Zulassung von Ammoniak als Treibstoff in der Schifffahrt

Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten

Die Studie untersucht, wie die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten in ihren Schutzgebieten regeln. Sie wertet rund 1.800 gültige Verordnungs- und Gesetzestexte über Schutzgebiete aus, davon knapp 700 in Sachsen und rund 1.000 in Niedersachsen. Für Baden-Württemberg wurde die neuere Landesgesetzgebung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten analysiert. Die Studie offenbart umfassende Regelungslücken und Defizite. Sachsen gestattet auf sämtlichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb seiner Flächen-Schutzgebiete den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten nach Maßgabe des Bundesrechts bzw. teilweise unter weitergehenden Auflagen und Einschränkungen â€Ì mit Ausnahme von fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats. In Niedersachsen waren in 96 Prozent der untersuchten Schutzgebieten Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte zugelassen, im Vergleich zu Sachsen aber mit deutlich mehr Auflagen und Einschränkungen. Während in Baden-Württemberg das Bemühen erkennbar ist, im Landesrecht den Biozid- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschränken, unterscheidet sich das Schutzniveau in Sachsen und mit Abstufung in Niedersachsen in Bezug auf den Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz innerhalb der geschützten Flächen wenig von dem außerhalb liegender Flächen. Der rechtliche Schutz der wertvollen Naturflächen und ihres Arteninventars vor Beeinträchtigung durch Chemikalien ist unzureichend. Insbesondere fehlt es bei den meisten Natura 2000-Gebieten an Schutzgebietsvorschriften, welche das nach EU-Recht erforderliche Schutzniveau sicherstellen. Die Studie leitet daraus Empfehlungen bundesrechtlicher Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ab: In Naturschutzgebieten sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten grundsätzlich untersagt sein. In Nationalparks und Biosphärenreservaten sollten für die Kernzonen Komplettverbote normiert und die Pflegezonen wie Naturschutzgebiete gehandhabt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist ein Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten vorzusehen.

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