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Wasserbuch anlagenbezogen

Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser

Gehobene Erlaubnis der VG Kusel-Altenglan für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Regenüberlauf (RÜ) 1301 und dem geplanten RÜ "Vorm Wald" in den Glan, inkl. Genehmigung. Tektur Pumpwerk Erdesbach zur KA Erdesbach.

Gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser

Gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Einzugsgebiet der Kläranlage Niederkirchen, aus den Ortsteilen Morbach, Heimkirchen und Wörsbach in verschiedene Gewässer(OT) • Regenüberlaufbecken (RÜB) „Morbach“ in den Moorbach • Umbau Regenüberlauf (RÜ) „Heimkirchen“ in den Steinbach • Regenüberlaufbecken (RÜB) Niederkirchen „Ortsmitte“ in den Odenbach • Stauraumkanal (SRK) „KA Niederkichen“ in den Odenbach • Stauraumkanal (SRK) OT Wörsbach, in den Wörsbach

Regenwasseranlage

Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)

Gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser

Gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Regenüberlauf 1 (RÜ 1) in der Blaubacher Straße, in den Blaubach.

Gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser

Gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Oberes Glantal für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) Ohmbach und Regenüberlauf L350, in den Ohmbach, in Ohmbach.

Änderung der gehobenen Erlaubnis der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR

Änderung der gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Regenüberlauf und dem Regenüberlaufbecken Waschmühle in den Eselsbach im Stadtteil Morlautern

Gehobene Erlaubnis für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser)

Änderung gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Regenentlastungsanlagen

Einträge von Mikroverunreinigungen und Resistenzen in Oberflächengewässer

Oberflächengewässer sind mit einer Vielzahl organischer Mikroverunreinigungen, resistenter Bakterien und anorganischer Schadstoffe belastet. Abwasser stellt eine bedeutende Quelle für den Eintrag dieser Schadstoffe dar. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) untersuchte im Auftrag von BMUKN und UBA die Pfade Kläranlagenablauf, Mischwasserentlastung und Regenwasserkanal auf Mikroverunreinigungen und Resistenzen. Das im Vorhaben entwickelte Monitoringkonzept wurde in drei Untersuchungsregionen modellhaft angewendet. Die Ergebnisse schließen Datenlücken bezüglich der Relevanz von Mischwasserentlastungen und Regenwasserkanälen für die Einträge von Schadstoffen und resistenten Bakterien in Oberflächengewässer und liefern eine Datenbasis für die Ermittlung von Eintragsfrachten. Veröffentlicht in Texte | 105/2025.

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