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Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege

Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der FU Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002-2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; seit 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: integrierte Stadt(teil)entwicklung, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit, urbanes Grün. E-Mail: boehme@difu.de www.difu.de Wendy Brandt Public Affairs Managerin in der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, Schwerpunkt Naturschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. „Nur gemeinsam schaffen wir ein klimaresilientes, grünes und nachhaltiges Berlin! Eine wachsende Bevölkerung, zunehmende Flächenkonkurrenzen und Extremwetterereignisse sind immens herausfordernd. Wir sollten uns stärker auf integrative Lösungsansätze in den einzelnen Stadtentwicklungsbereichen fokussieren, ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen sowie Kooperationen „über den eigenen Tellerrand“ eingehen. Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats können verschiedene Blickwinkel in die Beratungsarbeit einfließen. E-Mail: wendy.brandt@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011-2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der HU Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partner*innen leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der TU Berlin, seit über 20 Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de

Moore 2015

Naturnahe Moore erfüllen aufgrund ihrer speziellen hydrologischen Bedingungen eine große Anzahl von wichtigen ökologischen Funktionen und stellen somit bemerkenswerte Ökosystemleistungen zur Verfügung. Gerade im dicht besiedelten urbanen Raum stehen diese schützenswerten Böden im Spannungsfeld verschiedenster Nutzungsinteressen und sind vom Verlust ihrer Ökosystemleistungen bedroht. Im Zuge des Klimawandels wird sich diese Situation weiter verschärfen. Die naturnahen Berliner Moorböden nehmen zwar nur 1 % bis 2 % der Berliner Landesfläche ein, ihre Ökosystemleistungen sind im Vergleich zu den Mineralböden in der urbanen Stadtlandschaft jedoch beachtlich. Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes erfüllen naturnahe Moorböden die natürlichen Bodenfunktionen in besonders nachhaltiger Weise. Dazu zählen insbesondere ihre Funktion als Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen sowie ihre Fähigkeit zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und (Nähr-) Stoffen. Damit bilden die Berliner Moore Stoffsenken für Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff, puffern eingetragene Schadstoffe ab und schützen so gleichzeitig das Grundwasser. Dank ihrer Fähigkeit, Wasser zu speichern und zurückzuhalten, wirken Moore ausgleichend bei Hochwasser. Außerdem wirken sie durch ihre Verdunstungsleistung in sommerlichen Hitze- und Trockenperioden mikroklimatisch kühlend. Naturnahe, torfbildende Pflanzengesellschaften oder auch anthropogene Einflüsse bestimmen dabei neben dem Wasserstand die natürliche Regeneration der Moorböden. Moore sind einmalige Archive der Natur- und Kulturgeschichte, da sie Pollen, Pflanzen und Tiere sowie Siedlungsspuren und Kulturrelikte aus früherer Zeit dauerhaft konservieren. Die meisten der Berliner Moore wurden wegen ihrer Bedeutung als Biotop, als Lebensraum gefährdeter Arten und der Funktion für den Naturhaushalt sowie als Zeugnisse der Landschaftsgeschichte als Schutzgebiete (Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete) gesichert. Die Moore im Spandauer Forst, Grunewald und Köpenick sowie das Tegeler Fließ und die Berliner Müggelspree erfüllen die Kriterien der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU und sind Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura2000 . Am 13. März 2012 hat der Senat von Berlin die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Es geht sowohl um das Bewahren wertvoller Reste ursprünglicher und kulturlandschaftlicher Natur in Berlin als auch um größere, dynamische Spielräume für die Naturentwicklung innerhalb aller Flächennutzungen. Berliner Lebensräume bestehen aus Relikten der ursprünglichen Naturlandschaft wie Mooren und naturnahen Fließgewässerabschnitten und der historischen Kulturlandschaft wie Wiesen und Magerrasen. Die Vielfalt an Lebensräumen bedingt einen großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten, von denen jedoch viele gefährdet sind, da ihre Lebensräume oft in einem schlechten Zustand sind. Bemühungen um den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt sind daher unerlässlich. Berlin strebt an, insbesondere in Zeiten des Klimawandels wesentliche Bereiche seiner Moore als Feuchtgebiete und damit als Lebensraum moor- und feuchtgebietstypischer Arten zu erhalten. Moore stellen aufgrund ihres hohen Anteils an organischer Bodensubstanz bedeutende Kohlenstoffspeicher im globalen Kohlenstoffkreislauf dar. Daher spielen sie eine wichtige Rolle in der Diskussion im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Obwohl diese Ökosysteme weltweit nur drei Prozent der Landfläche bedecken (Parish et al. 2008), ist in ihren Böden etwa 1/3 des gesamten organischen Bodenkohlenstoffs (C) gespeichert (Post et al. 1982). Die weltweite C-Speichermenge aller Moore wird mit über 500 Milliarden Tonnen angegeben und entspricht mehr als der Hälfte der Menge an Kohlenstoff, welche sich derzeit in der Atmosphäre in Form von Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) befindet (Houghton 2007, Limpens et al. 2008). Die Phase der Moorbildungen und damit der C-Speicherung begann in Berlin, wie im übrigen Mitteleuropa, hauptsächlich zum Ende der letzten Eiszeit (Succow & Joosten 2001). Durch ganzjährig hohe Wasserstände mit einhergehender Sauerstoffarmut ist die Tätigkeit der Bodenlebewesen in Mooren stark eingeschränkt, so dass abgestorbene Pflanzenteile nicht vollständig zersetzt werden und sich daher in teilweise mehrere Meter mächtigen Schichten – in Form von Torfen – ablagern (Koppisch 2001a). Diese Torfe beinhalten im Vergleich zu Mineralböden allgemein sehr hohe C-Speichermengen, die weit über 1.000 t je Hektar Moorfläche liegen können (Möller et al. 2014). Durch diese hohen gespeicherten und fixierten C-Mengen leisten Moorböden einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, da sie wesentlich zur Kühlung des globalen Klimas beigetragen haben (Frolking et al. 2001, Akumu & McLaughlin 2013). Die ‚globale Kühlungsleistung‘ der Moore beträgt durch den Entzug und die Fixierung des in der Atmosphäre enthaltenen CO 2 -Kohlenstoffs innerhalb der letzten 10.000 Jahre etwa 1,5 bis 2 °C (Holden 2005). Wachsende Moore mit hohen Wasserständen fungieren auch heute noch als C-Senken. Durch Entwässerung und sinkende Moorwasserstände, etwa im Zuge von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, durch Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung oder durch klimatisch bedingte Niederschlagsrückgänge werden Moorböden verstärkt belüftet. Dies führt zu einer intensiveren Abbautätigkeit der Bodenlebewesen und damit zu einer Zersetzung und Mineralisation der Torfe. So verlieren Moore ihre Senkenfunktion und wandeln sich zu C-Quellen, indem z. B. verstärkt CO 2 freigesetzt wird (Koppisch 2001b). Drösler et al. (2013) beziffern beispielsweise die derzeitigen Treibhausgasemissionen aus entwässerten Moorböden nutzungsabhängig mit 0–34 t CO 2 -Äquivalente je Hektar und Jahr, was einem Anteil von bis zu 5 % an den nationalen Gesamtemissionen entspricht. Die Klimaschutzleistung der Berliner Moorböden wird u.a. durch die gesamte gespeicherte C-Menge (‚historische‘ Speicherleistung) erfasst. Zwischen einzelnen Moorflächen können extreme Unterschiede in der C-Speicherung bestehen. Bedingt durch die natürliche Standortvielfalt (Hydrologie, Geomorphologie, etc.) während der Moorbildung entstanden unterschiedlich mächtige Bodenhorizonte mit unterschiedlichen Anteilen an gespeichertem organischem Kohlenstoff. So lassen sich Moortypen nach ihren Bildungsbedingungen z. B. in Durchströmungsmoore einteilen, die bis zu zehnmal mehr Kohlenstoff als flachgründige Moore vom Typ ‚Versumpfungsmoor‘ enthalten können (Zauft et al. 2010). Neben den verschiedenen Moormächtigkeiten existieren große Unterschiede in den verschiedenen Torfqualitäten (torfbildende Pflanze, Zersetzungsgrad etc.). Diese spiegeln sich auch in den jeweiligen substrattypischen C-Gehalten und Trockenrohdichten einzelner Bodenhorizonte und damit ebenfalls in den gespeicherten C-Mengen wider (Rosskopf & Zeitz 2009). Im Rahmen des Projektes „Berliner Moorböden im Klimawandel“ (Umweltentlastungsprogramm II Berlin) der Humboldt-Universität zu Berlin, Fachgebiet Bodenkunde und Standortlehre (nachfolgend kurz Forschungsprojekt), wurden die Berliner Moore in den vergangenen Jahren erstmals flächendeckend nach einem einheitlichen Verfahren kartiert. Anschließend wurde ein Indikatoren- und Bewertungssystem für verschiedene Ökosystemleistungen von Moorböden für urbane Räume am Beispiel Berlins entwickelt. Die Besonderheit ist dabei die Anwendung von moorbodenkundlichen Daten, die eine Informationsquelle für Zustand, Funktionsfähigkeit und Biotopqualität sind und somit einen hohen Indikatorwert besitzen. Die bodenkundliche Moorkartierung bildet nunmehr die Grundlage einer systematischen Bewertung des ökologischen Zustandes der Berliner Moorböden und identifiziert ihre Umweltentlasungspotenziale und Entwicklungsziele, insbesondere im Hinblick auf ihre Klimaschutzleistungen.

Zutagefördern von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe aus dem Tiefbrunnen Weichs

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe betreibt im Erschließungsgebiet Weichs auf Flur-Nr. 1112, Gemarkung Weichs, den Tiefbrunnen Weichs zu Zwecken der Trinkwasserversorgung. Dem Zweckverband wurde mit Bescheid vom 21.08.2007, zuletzt geändert mit Bescheid vom 17.11.2011, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 des Gesetztes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser für die Nutzung als Trinkwasser, erteilt. Die Erlaubnis ist bis 31.12.2021 befristet. Ab dem 25.10.2021 werden beim Tiefbrunnen Weichs eine Dichtigkeitsüberprüfung und nach der Regenerierung des Brunnens auch einen Pumpversuch durchgeführt. Beides ist laut Wasserwirtschaftsamt München sinnvoll bzw. erforderlich im Rahmen der Beantragung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Auswertung der Ergebnisse und die Zusammenfassung in entsprechende Antragsunterlagen nehmen anschließend einige Zeit in Anspruch. Es folgen dann noch die technische Prüfung beim WWA und die rechtliche Bewertung mit Bescheiderstellung durch die Genehmigungsbehörde LRA. Dies dürfte bis zum 31.12.2021 nicht umfassend umsetzbar sein. Aus diesem Grund beantragt der Zweckverband zur Überbrückung mit E-Mail vom 27.09.2021 eine beschränkte Erlaubnis für den Brunnen Weichs bis 31.12.2022.

Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin, Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen

1. Einordnung des Vorhabens Das Vorhaben „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ stellt gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 b und c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) ein Neuvorhaben i. V. m. d. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG dar. Es ist in § 7 Abs. 1 UVPG einzuordnen. § 7 Abs. 1 UVPG betrifft Neuvorhaben, bei den eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen ist. 2. Verfahren Die Recknitz ist nach § 48 Abs.1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 17 des Wassergesetzes des Lan-des Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), ein Gewässer erster Ordnung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 LWaG M-V ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens. Durch § 67 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), wird der Begriff Gewässerausbau definiert. Der Ausbau eines Gewässers bedarf nach § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung. Anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht (§ 68 Abs. 2 WHG). Die Anwendung des § 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 410) entfällt, da die Entscheidung über die Planfeststellungs - oder Plangenehmigungsbedürftigkeit im § 68 WHG selbst getrof-fen wird (vgl. Czychowski/ Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 12. Auflage, 2019, § 70, Rn. 2). 3. Beschreibung des Vorhabens Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) beabsichtigt das Vorhaben „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ im Amt Tessin (Gemeinden Stadt Tessin, Zarnewanz, Gnewitz, Stubbendorf und Thelkow), Landkreis Rostock sowie im Amt Recknitz-Trebeltal (Gemeinde Dettmansdorf), Landkreis Vorpommern-Rügen, durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt. Der Fluss Recknitz stellt ein nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik-Europäische Wasserrahmenrichtlinie- EG-WRRL (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) berichtspflichtiges Gewässer dar. Der betroffene Abschnitt ist Teil des Wasserkörpers RECK-1700 (Wasserkörper-Name: Recknitz, Flussgebietseinheit: Warnow/Peene, Planungseinheit: Küstengebiet Ost). Der Reppeliner Bach und der Maibach (Wasserkörper RECK-1900 und Wasserkörper RECK-04000), beides berichtspflichtige Gewässer sowie die Drews Bäk (nicht berichtspflichtig) stellen Gewässer II. Ordnung dar. Das Vorhabengebiet liegt rd. 25 km östlich der Hansestadt Rostock und umfasst den Talraum der Mittleren Recknitz zwischen Dudendorf und der Stadt Tessin. Mit der Renaturierungsplanung sollen im Talraum der Recknitz Maßnahmen des aktuellen Bewirtschaftungsplans gemäß WRRL umgesetzt werden, gekoppelt an Maßnahmen der FFH-Managementplanung gemäß FFH-Richtlinie- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie die wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) für im Vorhabengebiet liegende Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung-GGB. Mit dem Vorhaben wird die Renaturierung der Recknitz, welche im Abschnitt Bad Sülze bis Dudendorf Ende der 1990er Jahre begonnen wurde, bis zum Ende des Gewässerabschnittes 1. Ordnung fortgeführt. Hintergrund des Renaturierungsvorhabens an der Recknitz ist die Umsetzung der Ziele der WRRL zur Erreichung des „guten Zustandes“ des Fließgewässers bis zum Jahr 2027. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neutrassierung eines mäandrierenden Flusslaufes mit gewässerspezifischen Längs- und Querprofilen und Stilllegung des vorhandenen kanalartigen Laufs für die Recknitz auf einer Länge von ca. 13,7 km sowie der Zuflüsse im Talraum (Reppeliner Bach auf ca. 900 m, Drews Bäk auf ca. 192 m, Maibach auf ca. 730 m) - Rückbau der Recknitz-Wehre Zarnewanz und Vilz, Ausbau der Wehrverschlüsse des Wehres Dudendorf; Rückbau des Messwehres sowie des Wehres Tessin im Reppeliner Bach - Wiederherstellung des Durchströmungsmoores südöstlich der Ortslage Gnewitz durch Rückbau-/Anpassung des Entwässerungssystems auf einer Fläche von ca. 34 ha - Anschluss vorhandener Altarme, bei Teilbereichen Erhaltung des Standgewässercharakters - Anlage von Flachwasserzonen im vorhandenen Recknitzkanal zur naturnahen Ufergestaltung an den Anschlussbereichen oberhalb des Wehres Dudendorf (ca. 165 m) sowie zwischen dem Wehr Vilz und der Bundesstraße B 110 in Tessin (ca. 620 m) - Anhebung der Wasserstände in der Recknitz und im unmittelbar an das Gewässer angrenzenden Niedermoor mit dem Ziel von Wasserspiegellagen bei Sommermittelwasserabfluss von 30 cm unter Geländeniveau und Reaktivierung des Überflutungsregimes bei höheren Abflüssen, um die leitbildgerechte Verzahnung von Gewässer und Niederung wiederherzustellen - Anlage eines nutzungsfreien Gewässerentwicklungskorridores beidseitig des Abflussprofils mit einer Gesamtbreite von rd. 50 m an der Recknitz und mindestens 30 m beidseitig der Zuflüsse - Flachabtorfungen zur Freilegung weniger degradierter Moorböden und Förderung der Regenerierung einer moortypischen Vegetation im Bereich des Gewässerentwicklungsraumes entlang des neuen Recknitzlaufes und auf der Vernässungsfläche Gnewitz - Anlage von Initialpflanzungen an der Recknitz zwischen der Einmündung des Reppeliner Baches und der B 110 in Tessin - Durchführung von bauvorbereitenden Maßnahmen u. a. Errichtung von Verbauen im Kanal zur Abgrenzung der Verfüllstrecken, Errichtung von Bauwerks- und Flächenzuwegungen, Anlage temporärer Baustraßen, Ersatzneubau Wegedurchlässe Drews Bäk und Maibach, Anpassungen des Binnenentwässerungssystems an die neuen Vorflutverhältnisse, Einplanierung von Überschussböden Das LUNG als zuständige Behörde für Planfeststellungen oder – genehmigungen nach § 68 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 UVPG durchgeführt. Die überschlägige Prüfung der Kriterien für die Vorprüfung nach Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass keine UVP-Pflicht für das Gewässerausbauvorhaben besteht. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für die Maßnahme „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ nicht erforderlich.

Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Vorpommern-Rügen

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Altes Land: Neues Leben für ein unter Druck stehendes Gewässersystem

Altes Land/Stade . Der ökologische Zustand der Gewässer im Alten Land soll sich verbessern – so fordert es eine spezielle Pflanzenschutzverordnung für das stark vom Obstanbau geprägte Gebiet. Neben der Reduzierung von Pflanzenschutzmitteleinträgen ist die Anlage von sogenannten Refugialgewässern hierzu ein wichtiger Schritt. Ein erstes dieser Rückzugsgewässer, von denen aus die Regeneration des 2000 Kilometer langen Gewässersystems gelingen soll, wurde nun in der Estemarsch geschaffen. Der ökologische Zustand der Gewässer im Alten Land soll sich verbessern – so fordert es eine spezielle Pflanzenschutzverordnung für das stark vom Obstanbau geprägte Gebiet. Neben der Reduzierung von Pflanzenschutzmitteleinträgen ist die Anlage von sogenannten Refugialgewässern hierzu ein wichtiger Schritt. Ein erstes dieser Rückzugsgewässer, von denen aus die Regeneration des 2000 Kilometer langen Gewässersystems gelingen soll, wurde nun in der Estemarsch geschaffen. Der Unterhaltungsverband Altes Land und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nutzten dabei eine vom Entwässerungsverband Estemarsch zur Verfügung gestellte Fläche bei Estebrügge. „Die Schaffung von Refugialgewässern gemäß der Altes Land Pflanzenschutzverordnung bedarf auch der Initiative der betroffenen Obstanbaubetriebe. Die Bereitstellung von Flächen durch den Entwässerungsverband ist ein erster konkreter Schritt in diese Richtung“, lobt Volker Rebehn vom NLWKN in Stade. Das in den vergangenen Wochen auf einer Fläche von zwei Hektar neu entstandene Gewässer bietet mit Tief- und Flachwasserzonen sowie einer neu geschaffenen Verbindung zur Moorender Hauptwettern ideale Voraussetzung zur Entwicklung neuer Lebensgemeinschaften schützenswerter Wasserorganismen. Sie sollen den Ausgangspunkt bilden für eine Wiederbesiedelung weiterer Abschnitte des durch den ausgeprägten Obstanbau unter Druck geratenen Gewässersystems. Auftraggeber dieser und ähnlicher, bereits geplanter Maßnahmen sind das Land Niedersachsen und der Unterhaltungsverband Altes Land. „Der Unterhaltungsverband steht zu den Zielen der Sonderverordnung und wird sich auch weiterhin im Sinne einer ökologischen Regenerierung der Gewässer im Verbandsgebiet engagieren“, betonen die Verbandsvertreter Hans Alpers-Janke und Hartmut Quast. Mit der Planung des Vorhabens war das Stader Büro Sweco betraut. Die Bauausführung wurde von der Firma Pape aus Hollern-Twielenfleth übernommen. Finanziert wurde das Vorhaben aus Sondermitteln des Niedersächsischen Umweltministeriums. Insgesamt wurden in der Estemarsch 150.000,- Euro in die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer im Alten Land investiert. Verbesserung des Gewässerzustands bis 2025 Verbesserung des Gewässerzustands bis 2025 Zur Erfüllung der in der Sonderverordnung des Bundes-Umweltministeriums gemachten Vorgaben müssen nun auch in anderen Verbandsgebieten der Region ähnliche Gewässer geschaffen werden. „Das Alte Land steht noch am Anfang eines längerfristigen Prozesses“, so Volker Rebehn. Bis 2025 gibt die Altes Land Pflanzenschutzverordnung den regionalen Akteuren Zeit, in ihrem Geltungsbereich alle Gewässer des knapp 2000 Kilometer langen Gewässernetzes in die sogenannten Expositionsklassen eins oder zwei zu überführen. Die insgesamt vier Klassen beschreiben unterschiedliche Risikograde für eine Belastung mit Pflanzenschutzmitteln. Neben der Einrichtung neuer Rückzugsräume für die Natur sind aktive Maßnahmen der örtlichen Obstanbaubetriebe zur Reduzierung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln ein zweiter wichtiger Baustein auf dem Weg zur Erreichung der gemeinsamen Ziele.

Bestimmungsschlüssel der Wald- und Forstökosystemtypen Deutschlands

Wald- und Forstökosystemtypen charakterisieren ökologische Elementareinheiten des Waldes. Sie zeichnen sich im Rahmen der Waldformation durch einmalige Merkmalskonfigurationen sowie durch interne Homogenität in wesentlichen Merkmalen aus, zu letzteren gehören - die Bestandesaufbaustruktur (Zusammensetzung und Mengenanteil der Baumarten, Bestandesschichtung, Schichtenaufbau, Folge interner Stadien, Arten- bzw. Artengruppenzusammensetzung und deren Mengenentfaltung) - formt die Erscheinung des Typs, den Wald- bzw. Forstvegetationstyp - die vegetationswirksamen und wuchsbestimmenden ökologischen Faktoren (Bodennährkraft, Luft- und Bodenfeuchte, Strahlungsgewinn und Wärme) - der quantifizierbare Ablauf systeminterner Prozesse (Geochemische Stoffflüsse von Kohlenstoff, Stickstoff und Wasser, Nettoprimärproduktion, Humusbildung, inter- und intraspezifische Konkurrenz, Regeneration, Eigenstabilisierung) - charakterisiert das Wesen des Typs, den Ökotoptyp Aus Merkmalskonstellation und Strukturhomogenität resultieren definierbare waldgeographische Stellungen der Ökosystemtypen, eine ähnliche genetische Ausstattung sowie eine vergleichbare Entstehungsgeschichte (natürlich, halbnatürlich, naturfern, selbstorganisiert oder forstlich begründet und bewirtschaftet). Der methodische Ansatz zur Ausscheidung der Wald- und Forstökosystemtypen liegt in der Konzeption der nordosteuropäischen Waldtypologie von CAJANDER (1909, 1943 Finnischer Waldtyp) und SUKATSCHEW (1931, 1950 Biogeozönose) begründet. Es ist die Anwendung dieser Konzeption auf die Baumarten-reichen und standörtlich wie forstwirtschaftsgeschichtlich vielfältigen Gegebenheiten der mitteleuropäischen Region. Der vorgelegte Schlüssel dient der Bestimmung von Typen der in Deutschland verbreiteten naturnahen selbstorganisationsfähigen Waldökosysteme sowie der durch forstliche Aktivitäten aufgebauten künstlichen Forstökosysteme mit deutlich eingeschränkter Selbstorganisationsfähigkeit. Er erlaubt die vor-Ort Bestimmung von Wald- und Forst- Ökosystemtypen in einem pflanzengeographisch definierten Gebiet anhand äußerer Formen der Vegetation und der Landschaft sowie dem ökologischen Zeigerwert von Pflanzen auf der Grundlage des erwiesenen Zusammenhanges zwischen Vegetationsstrukturen und Systemprozessen, zwischen Waldbestand und Waldstandort sowie zwischen Geländefaktoren und Pflanzenvorkommen. Vollständigkeit und Merkmalspräzisierung des Bestimmungsschlüssels beruhen auf dem aktuellen Wissensstand der ökologischen Waldvegetationsforschung und Informationen der beim Waldkunde-Institut Eberswalde geführten ökologischen Vegetationsdatenbanken (25.900 Vegetations- und über 1000 Standortsanalysen). Mit diesen Daten können die Typen der naturnahen Waldökosysteme und der wirtschaftlich begründeten Forstökosysteme Deutschlands ökologisch und räumlich in hinreichender Auflösung abgebildet werden. Die Bestimmbarkeit der Wald- und Forstökosystemtypen ergibt sich einzelnen anhand eines Merkmalskomplexes aus - der ökosystembildenden Baumartenzusammensetzung als Eingangsmerkmal, - der für das Erkennen des Systems charakteristischen Pflanzenartenkombination und - aufgedeckten Beziehungen zwischen Systemvorkommen und Geländefaktoren. Ergänzt werden die Merkmale durch Visualisierungen der Bestandesstrukturen durch Fotos. Die Merkmale beziehen sich auf das relative Dauerstadium der Systeme (bei Ausschluss der Dickungs- und Jungbaum-Stadien und der Zerfallsphase). Quelle: Forschungsbericht

Gute fachliche Praxis bei Bodenauffüllungen

Eine wichtige Ursache für den Verlust fruchtbarer Böden sind die Überbauung und Abgrabung von Böden (Flächenverbrauch). Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg setzt sich zusammen mit den Regierungspräsidien Baden-Württembergs für eine fachgerechte Vorgehensweise ein, wenn überschüssiger fruchtbarer Boden aus Baumaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen verwertet wird. Täglich mehr als 5 Hektar Boden Fruchtbarer Boden schwindet täglich dahin: In Baden-Württemberg wird immer noch jeden Tag eine Fläche von mehr als fünf Hektar in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Nach einer Schätzung des Umweltbundesamts ist knapp die Hälfte des täglichen Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsfläche nach Abschluss der Baumaßnahmen versiegelt (siehe Bodenversiegelung) . Vor allem humushaltiger Oberboden, der frei von Schadstoffbelastungen ist und nicht auf den bebauten Flächen benötigt wird, soll anderenorts sorgsam und hochwertig verwertet werden. Bodenauftrag mit bodenkundlicher Baubegleitung (Bild: K. Sanzenbacher) Hilfestellung bietet das aktuelle Merkblatt Bodenauffüllungen, das in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, erarbeitet wurde. Das übersichtlich gehaltene Merkblatt soll Landwirte und Erdbauunternehmen dafür sensibilisieren, welche rechtlichen Voraussetzungen und technische Normen bei Bodenauffüllungen beachtet werden müssen von der Anlieferung und Zwischenlagerung des Bodens bis hin zum Auftragen des Materials und der benötigten Zeit zur Regenerierung. Fach- und Genehmigungsbehörden ermöglicht das Merkblatt, bei der Beurteilung der zahlreichen Maßnahmen, einen einheitlichen Maßstab anzulegen. Hintergrund Gute Böden sind Voraussetzung zahlreicher lebensnotwendiger Ökosystemleistungen. Die richtige Ausführung von Bodenauffüllungen ist ein entscheidender Schritt, um fruchtbaren Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Verlust zu bewahren. Auch die Funktion des Bodens als Ausgleichskörper in den Wasser- und Nährstoffkreisläufen kann damit langfristig bewahrt werden. Schließlich sind gesunde Böden auch Voraussetzung für gesunde Nahrungsmittel. (Titelbild: LUBW)

Spiekeroog: Verstärkung der Schutzdünen im Inselosten

Norden/ Spiekeroog - Naturnahe Küstenschutzmaßnahmen als effektiver Sturmflutschutz haben auf den Ostfriesischen Inseln eine große Bedeutung: Im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beginnen in der kommenden Woche auf Spiekeroog die Arbeiten zur Verstärkung der Schutzdünen nordöstlich der Hermann Lietz Schule. „Die Schutzdünenkette nordöstlich der Schule ist zu niedrig und zu schmal, um zuverlässig gegen Überflutungen in Sturmfluten zu schützen. Dieses haben Untersuchungen des NLWKN gezeigt“ erläutert Prof. Frank Thorenz, Leiter der für die Küstenschutzmaßnahme zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden-Norderney. Die Dünen müssen auf einer Länge von ca. 400 Metern erhöht und verstärkt werden. Die naturnah gestaltete neue Dünenkette wird mit unterschiedlichen Höhen und wechselnden Böschungsneigungen einer typischen Dünenstruktur nachempfunden. Anschließend erfolgt zunächst eine Abdeckung mit Heu, um eine Verwehung des Sandes zu verhindern. Im Verlauf des Herbstes und des Winters ist eine Bepflanzung mit Strandhafer ist vorgesehen, um eine schnelle Regeneration und Einbindung in die natürliche Dünenlandschaft sicherzustellen. Bereits in den Jahren 2011/12 hatte der NLWKN die Schutzdünen südlich der Schule durch Bau eines Dünendamms verstärkt. Dadurch wurde ein Ersatz für die bereits in den Jahren 1934 und 1936 zum Schutz der Schule gegen Sturmfluten errichteten Sanddämme geschaffen. Aufgrund der zu steilen Böschungen, mangelnder Höhen und fehlender Abdeckung mit widerstandsfähigem Kleiboden führten Wellenbelastungen in Sturmfluten immer wieder zu erheblichen Schäden. „Ziel ist es, die aktuelle Maßnahme so schonend für die Natur wie möglich umzusetzen“ sagt Thorenz. Deshalb wird erst nach der Brutzeit mit den Arbeiten begonnen. Ein Abschluss ist im Verlauf des Septembers vorgesehen. Um unvermeidbare Beeinträchtigungen der Natur auszugleichen werden zusammen mit der Dünenverstärkung Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt. Da ein Teil der alten Sanddämme nun keine Funktion mehr erfüllt, kann der für die Dünenverstärkung erforderliche Sand durch Rückbau dieser Dämme erfolgen. Gleichzeitig werden hierdurch wertvolle neue Salzwiesen geschaffen. Zudem wird die nicht standortgerechte Kartoffelrose auf größeren Flächen entfernt und eine Reinigung der angrenzenden Dünen von Verunreinigungen vorgenommen. Nach dem Abschluss der geplanten Baumaßnahme wird der Sturmflutschutz im Bereich der Hermann Lietz-Schule den aktuellen Anforderungen des Küstenschutzes entsprechen. Gleichzeitig wird Raum geschaffen, so dass sich hier die Natur wieder ungestört entwickeln kann. Insgesamt werden für die Maßnahmen ca. 350.000 Euro aus Mitteln der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes investiert. Die Insel Spiekeroog wird durch Schutzdünen von 10,5 Kilometern Länge und durch eine 1,6 Kilometer lange Hauptdeichlinie gegen Sturmfluten geschützt.

Natura 2000 Sommer - Ferien - Einladung zum Wandern und Radeln durch das Naturschutzgebiet ?Kellerberg nordöstlich von Gardelegen? ? auf den Spuren seltener und schützenswerter Pflanzen und Tiere

?Warum in die Ferne schweifen, sieh, das Gute liegt so nah!?, wusste schon Johann Wolfgang Goethe und warb damit für das Erkunden von Naturschätzen vor der eigenen Haustür. Diesen Gedanken möchte das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde aufgreifen und den Bürgerinnen und Bürgern die Natura 2000 ? Schutzgebiete Sachsen-Anhalts näher bekannt machen.?Um sich auf die Spur nach seltenen Tieren und Lebensraumtypen zu begeben, muss man nicht in exotische Gebiete reisen. Einen Schritt vor die Haustür und eine Wanderung im nahe gelegenen Schutzgebiet ?Kellerberg nordöstlich von Gardelegen? reicht aus, um sich eine Priese Urlaubsfeeling und Exotik zu holen.?, erklärt der Leiter der Oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt, Dr. Uwe Thalmann, selbst Pflanzenexperte und passionierter Wanderer.Vom Hochsommer bis in den Herbst hinein verwandelt sich das Heidegebiet rund um die Kellerberge bei Gardelegen in eine traumhaft purpurne Landschaft. Vor allem in dieser Zeit, wenn das Heidekraut (Calluna vulgaris) seine traubigen Blütenstände öffnet, lädt das FFH-Gebiet ?Kellerberge nordöstlich Gardelegen? zu einem romantischen Spaziergang ein, bei welchem mit Sicherheit einige, an diesen besonderen Lebensraum angepasste, Tier-und Pflanzenarten beobachtet werden können. Die mit offenen Sandstellen und Sandtrockenrasen durchsetzten Zwergstrauchheiden bieten idealen Lebensraum und Nahrungsgrundlage für zahlreiche wärmeliebende Insekten. Die Heidekraut-Sandbiene (Andrena fuscipes) schwirrt emsig um die Blüten, Laufkäfer flitzen über den Weg und aus den Augenwinkeln sieht man Heuschrecken auf die Grashalme hüpfen. In diesen deckungsreichen und gut strukturierten Lebensräumen des FFH-Gebietes profitiert die Zauneidechse (Lacerta agilis) von dem Reichtum an Insekten. An warmen Tagen, wo man sie oft bei einem ausgiebigen Sonnenbad auf Steinen, Baumwurzeln und lückigen Stellen entdecken kann, ist dieses Kriechtier besonders aktiv und jagt Käfer, Spinnen und Ameisen. Reptilien sind wechselwarme Tiere, d.h. ihre Körpertemperatur ist von der Umgebungstemperatur abhängig.   Auch die Kreuzkröte (Bufo calamita) erfreut sich an dem reich gedeckten Tisch in der Heidelandschaft. Die in Sachsen-Anhalt stark gefährdete Amphibienart bewegt sich nicht etwa springend fort, wie alle anderen heimischen Kröten, sondern, aufgrund ihrer kurzen Beine, mäuseähnlich laufend. Etwas filigraner anmutend bewegt sich die trillernde Heidelerche (Lullula aborea) durch die Lüfte der Kellerberge. Die besonderen halboffenen Lebensräume des Schutzgebietes bieten seltenen, spezialisierten Vogelarten eine gute Nahrungs- und Fortpflanzungsstätte. Neben zahlreichen Raubvögeln wie Wiesenweihe (Circus pygargus), Raufußkauz (Aegolius funereus) und Wespenbussard (Pernis apivorus) finden Leitarten der Heiden hier einen Rückzugsort. Dazu zählt neben der Heidelerche der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) und Wiedehopf (Upupa epops).  Der Wiedehopf, der ?Punk? unter den Vögeln, ist mit seiner fächerartigen Kopfhaube und dem orangebraun-schwarz-weißem Gefieder sehr auffällig. Mit dem langen, schlanken Schnabel sucht er im Boden des Offenlandes mit kurzen, nickenden Kopfbewegungen nach schmackhafter Nahrung. Wer ihn jedoch nicht zu Gesicht bekommt, kann vielleicht mit etwas Glück das einzigartige ?hup-hup-hup?, seinen Ruf, hören.Die strukturelle Vielfalt des Gebietes ermöglicht die Existenz zahlreicher seltener und geschützter Arten im Gebiet. Die Verzahnung der verschiedenen Offenlandlebensräume mit den Vorwäldern bis hin zu den dichteren Mischwäldern wie dem bodensauren Eichenwald, ist besonders wertvoll und bildet den Charakter des Gebietes. Von der Strukturvielfalt profitieren auch die ?Jäger der Nacht?. In den Dämmerungs- und Nachtstunden nutzen die streng geschützten Arten wie u.a. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Braunes Langohr (Plecotus auritus) und die kleinste europäische Fledermausart, die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), das Schutzgebiet zur akrobatischen Jagd nach den unzähligen Nachtinsekten, die von den insektenfressenden Vögeln bei Tag verschont geblieben sind. In den bewaldeten Bereichen können Baumhöhlen oder Spalten hinter sich lösender Borke alter Eichen oder Kiefern als Quartiere dienen. Eine weitere Besonderheit des FFH-Gebietes ist das Vorkommen unseres größten heimischen Käfers, dem Hirschkäfer, der von Juni bis August um die Kronen der Eichen schwirrt. Doch die Schönheit und Einzigartigkeit wahrt sich nicht von allein. Die damalige militärische Nutzung trug durch Offenhaltung des Gebietes maßgeblich zur Entwicklung der Heidelandschaft bei und schuf hervorragende Bedingungen für die Calluna-Heide. Heute sind im Gebiet die Spuren des Übungsplatzes weitgehend beseitigt und geeignete Erhaltungsmaßnahmen, die eine Wiederbewaldung verhindern und eine Regenerierung der Heidebestände fördern, müssen angewandt werden. Dazu zählen Entbuschung, Plaggen, Mahd und der Feuereinsatz. Das kontrollierte Brennen stellt eine bewährte Maßnahme zur Verjüngung und Beseitigung konkurrierender Arten in den Kellerbergen dar und wurde bereits mehrmals, u.a. durch das Büro für Ökologie und Naturschutz RANA und die Feuerwehr der Stadt Gardelegen, durchgeführt. Die Nr. 1 der Heidepfleger sind allerdings die Heideschnucken eines ortsansässigen Schäfers, der schon seit 1992 die Flächen des FFH-Gebietes bewirtschaftet. Durch die Weiterführung und Intensivierung der gezielten Pflegemaßnahmen können die kulturhistorisch gewachsenen Lebensraumtypen und deren seltenen, spezialisierten Arten noch lang erhalten bleiben und zum Verbund des europäischen Natura 2000-Netzes beitragen.   Schafe bei der Heidepflege im FFH-Gebiet "Kellergberge nördöstlich Gardelegen". (Foto: Stefan Klein, RANA) ?Wir hoffen sie sind neugierig geworden, denn wir können hier einen Lebensraum mit seinem typischen Arteninventar erleben, wie er in Sachsen-Anhalt selten geworden ist. Also machen sie sich mit ihren Lieben auf und kommen sie vorbei zu einem erholsamen Spaziergang in diesem wunderbaren, spannenden Landstrich.?, so Thalmann weiter. ?Wichtig ist uns, dass die Bürgerinnen und Bürger vertraut gemacht werden mit den Naturschätzen, die uns umgeben, die teilweise bedroht sind und geschützt werden müssen. Denn man kann nur mit den Dingen sorgsam umgehen oder für deren Schutz kämpfen, wenn man diese kennt.? FFH-GebietKellerberge nordöstlich Gardelegen InfoboxDurch ehemalige militärische Nutzung geprägtes Gebiet aus Trockenheiden, Sandmagerrasen und Eichenwäldern mit typischen Arten trockener Standorte.Gebietsnummer:     FFH0080LSA    Größe des Gebietes: 116 haAusgewählte Lebensraumtypen:- Trockene Heiden (4030)- bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)    Ausgewählte Arten:- Kreuzkröte- Zauneidechse- Hirschkäfer- Zwergfledermaus    - Braunes Langohr- Großer Abendsegler- Heidelerche- WiedehopfHintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Nicht zuletzt ist der Mensch abhängig von funktionierenden Ökosystemen, der Naturschutz dient dadurch unmittelbar der Sicherung unserer Existenz auf diesem Planeten.Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 266 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 8 Vogelschutzgebiete und 45 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit.Das AusweisungsverfahrenRechtliche Grundlage für das Ausweisungsverfahren bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, kurz: VS-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.Durch einen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, bis Ende 2018 ein Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete durchzuführen. Derzeit erfolgt eine dem eigentlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren vorgelagerte Einbeziehung von Verbänden der Nutzergruppen, Eigentümervertretern und Landkreisen sowie Kommunen. Weitere Informationen zu Schutzgebieten sowie zu Natura 2000 und dem Ausweisungsverfahren finden Sie unter:www.lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/natura-2000oder bei facebook: www.facebook.com/natura2000lsa Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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