Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Als Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg) . Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden, diese Attribute sind noch vorläufig und werden sich in absehbarer Zeit nochmals ändern: OBJECTID; SHAPE: Fläche, Linie, Punkt; OIDEXT : GISPADID; KENNUNG : GISPAD Kennung; KENNUNG ALT :Kennung; NAME: Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; INKRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AUSSERKRAFT :Außer Kraft; ANZAHL FL : Anzahl Flächen; PROJEKT: Osiris Saarland; UNTERLAGEN : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Applikation Schema; FLAECHE HA : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT: Einspeicherungsdatum; RECHTSGR: Link zur Verordnung; PROJEKT: Projektname; VSG:;FFH;
Als Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden nach §26 des Bundesnaturschutzgesetz Gebiete bezeichnet, welche der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter dienen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der LSGs zuständig. Die Landschaftsschutzgebiete können Bestandteile von Natur 2000- Flächen (FFH- und Vogelschutzgebiete) sein. Bei dem Datensatz „Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die LSGs in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 25.01.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Hinterlegt sind folgende Attribute: - KENNZ_FFN: Kennzeichen des LSG - Name: Name des LSG - Kategorie: die Einteilung, um welche Schutzkategorie es sich handelt - Vollzug: Name des Landkreises, das für das LSG zuständig ist - Recht vom: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG beschlossen wurde - Recht seit: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG veröffentlicht wurde - VEROFF_IN: Name der Publikation, in dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG veröffentlicht wurde - NSG_URL: Link zu der Website, in der das LSG beschrieben ist - FLAECHE: die Flächengröße in Quadratmeter - UMFANG: der Umfang der Fläche in Meter - Natura200: Name des FFH- Gebiets oder Vogelschutzgebiets, wenn das LSG Teil einer Natura2000- Fläche ist - EU_Kennz: EU- Kennzeichen- Nummer, wenn das LSG Teil einer Natura2000- Fläche ist - FFH_NR_NDS: spezielle FFH- Nummer für Niedersachsen, wenn das LSG Teil eines FFH- Gebietes ist Die Daten sind in der originären Ausprägung als auch im Datenmodell von INSPIRE verfügbar.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg) . Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden, diese Attribute sind noch vorläufig und werden sich in absehbarer Zeit nochmals ändern: OBJECTID; SHAPE: Fläche, Linie, Punkt; OIDEXT : GISPADID; KENNUNG : GISPAD Kennung; KENNUNG ALT :Kennung; NAME: Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; INKRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AUSSERKRAFT :Außer Kraft; ANZAHL FL : Anzahl Flächen; PROJEKT: Osiris Saarland; UNTERLAGEN : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Applikation Schema; FLAECHE HA : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT: Einspeicherungsdatum; RECHTSGR: Link zur Verordnung; PROJEKT: Projektname; VSG:;FFH; - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein rechtsverbindlich festgelegtes, meist großflächiges Gebiet, in dem Natur und Landschaft besonders geschützt sind. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ist in ihnen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder die besondere Bedeutung für Erholung sind weitere Gründe, die diesen Schutz rechtfertigen. In Landschaftsschutzgebieten soll die natürliche Entwicklung planmäßig und mit den ökologischen Bedingungen in Übereinstimmung ablaufen. Die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Oldenburg sind in der Regel flächenmäßig wesentlich größer als die Naturschutzgebiete und unterliegen geringeren Schutzbestimmungen. Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung kann in der Regel fortgeführt werden. Im Landkreis Oldenburg gibt es zur Zeit 60 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von etwa 22.666 ha.
Das Thema enthält alle derzeit gültigen Landschaftsschutzgebiete (LSG), gemäß §26 BNatSchG, in der Region Hannover. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist, entweder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten oder wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzung der Naturgüter 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. In einem Landschaftsschutzgebiet sind nach Maßgabe näherer Bestimmung alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Name Code Landkreis/kreisfreie Stadt A Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst LSG0043BLK Burgenlandkreis Aland-Elbe-Niederung LSG0029SDL Stendal Altmärkische Wische LSG0074SDL Stendal Arendsee LSG0004SAW Altmarkkreis Salzwedel Arneburger Hang LSG0009SDL Stendal Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge LSG0001WB_ Wittenberg B Barleber-Jersleber See mit Elbniederung LSG0015MD_ Magdeburg Bergen LSG0020BOE Bördekreis Bode LSG0025___ Bördekreis, Harz, Salzlandkreis C D Dölauer Heide LSG0037___ Halle, Saalekreis Drömling LSG0031___ Altmarkkreis Salzwedel, Bördekreis Dübener Heide LSG0035___ Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg E Elbaue-Wahlenberge LSG0103SDL Stendal Elbetal - zwischen Elster und Sachau LSG0100WB_ Wittenberg Elbetal - zwischen Wittenberg und Bösewig LSG0095WB_ Wittenberg Elbtalaue LSG0092JL_ Jerichower Land Elbetal - Crassensee LSG0083___ Wittenberg Elbetal - Prettin LSG0002WB_ Wittenberg Elsnigk - Osternienburger Teiche LSG0081KÖT Anhalt-Bitterfeld Elsteraue LSG0042BLK Burgenlandkreis Elster-Luppe-Aue LSG0045MQ_ Saalekreis Erweiterung des LSG Saale und (Saale) LSG0056BBG (LSG0034___) Salzlandkreis (Burgenlandkreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis) F Fallstein LSG0027HBS Harz Fauler See LSG0021BOE Bördekreis Finne-Triasland und (Unstrut-Triasland) LSG0055BLK (LSG0040___) Burgenlandkreis (Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis) Flechtinger Höhenzug LSG0013OK_ Bördekreis Floßgaben LSG0062MQ_ Saalekreis Fuhneaue LSG0049___ Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis G Gardelegen-Letzlinger Forst LSG0011SAW Altmarkkreis Salzwedel Geiselaue LSG0079MQ_ Saalekreis Großes Bruch LSG0064___ Bördekreis, Harz Gröster Berge LSG0058MQ_ Saalekreis H Hakel LSG0033___ Harz, Salzlandkreis Harbke-Allertal LSG0012___ Bördekreis Harz und Vorländer LSG0032___ Harz, Mansfeld-Südharz Helmestausee Berga-Kelbra LSG0065SGH Mansfeld-Südharz Henneberg und Osterberg LSG0022BOE Bördekreis Hohe Börde LSG0080OK_ Bördekreis Hohes Holz, Saures Holz mit östlichem Vorland LSG0019BOE Bördekreis Horngrabenniederung LSG0059KÖT Anhalt-Bitterfeld Huy LSG0026HBS Harz I J K Kiesgruben Wallendorf/Schladebach LSG0048MQ_ Saalekreis Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land LSG0082ML_ Mansfeld-Südharz Kleinzerbster Busch LSG0098KÖT Anhalt-Bitterfeld Kuhndorftal LSG0046BLK Burgenlandkreis Kyffhäuser LSG0039SGH Mansfeld-Südharz L Lauchagrund LSG0067MQ_ Saalekreis Laweketal LSG0052___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis Leinewehtal LSG0047BLK Burgenlandkreis Lindhorst - Ramstedter Forst LSG0014BK_ Bördekreis Loburger Vorfläming LSG0078AZE Jerichower Land M Maibachtal LSG0053WSF Burgenlandkreis Mittelelbe / Mittlere Elbe und Mittlere Elbe LSG0023___ und LSG0051___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land, Magdeburg, Salzlandkreis, Wittenberg Mittlere Elbe-Steckby LSG0102AZE Anhalt-Bitterfeld Mosigkauer Heide LSG0054___ Dessau-Roßlau Möckern-Magdeburgerforth LSG0017JL_ Jerichower Land Muldeaue Pouch-Schwemsal LSG0060BTF Anhalt-Bitterfeld Müchelner Kalktäler LSG0063MQ_ Saalekreis N O Ohre- und Elbniederung LSG0109BK_ Bördekreis Oranienbaumer Heide LSG0072___ Dessau-Roßlau, Wittenberg Ostrand der Arendseer Hochfläche LSG0005___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal P Petersberg LSG0036SK_ Saalekreis Porphyrkuppenlandschaft bei Landsberg LSG0069SK_ Saalekreis Q R Roßlauer Vorfläming LSG0076___ Dessau-Roßlau, Wittenberg S Saale und (Erweiterung des LSG Saale) LSG0034___ (LSG0056BBG) Burgenlandkreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis (Salzlandkreis) Salzatal LSG0066SK_ Saalekreis Salzwedel-Diesdorf LSG0007SAW Altmarkkreis Salzwedel Seweckenberge LSG0099QLB Harz Spitzberg LSG0070___ Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld Südliche Goitzsche LSG0085ABI Anhalt-Bitterfeld Süßer See; Süßer und Salziger LSG0038___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis T Tanger-Elbeniederung LSG0097SDL Stendal Thiergarten Annaburg LSG0003WB_ Wittenberg U Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe LSG0010___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal Umflutehle-Külzauer Forst LSG0016___ Magdeburg, Jerichower Land Unstrut-Triasland und (Finne-Triasland) LSG0040___ (LSG0055BLK) Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis (Burgenlandkreis) Untere Havel LSG0006SDL Stendal V W Weitzschkerbachtal LSG0073MQ_ Saalekreis Westfläming LSG0068AZE Anhalt-Bitterfeld Wipperniederung LSG0061BBG Salzlandkreis Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal LSG0071WB_ Wittenberg X Y Z Zerbster Land LSG0030___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land Zerbster Nuthetäler LSG0077AZE Anhalt-Bitterfeld Zichtauer Berge und Klötzer Forst LSG0008SAW Altmarkkreis Salzwedel Letzte Aktualisierung: 19.08.2024
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3.wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
null Heimisches Gehölz: Grundvoraussetzung für artenreiche Lebensgemeinschaften Baden-Württemberg/Karlsruhe. Kommunen und Straßenmeistereien sind gesetzlich angehalten, in der freien Natur nur noch gebietseigene Gehölze zu pflanzen. Das gilt auch für private Grundstücke außerhalb der Kommunen. Heimisches Gehölz schützt und ermöglicht artenreiche Lebensgemeinschaften. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unterstützt bei der Auswahl von standortgerechtem Pflanzgut mit der nun veröffentlichten Publikation: „ Gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg – Vorkommensgebiete, Erntebestände und Empfehlungen zu geeigneten Arten.“ Gesetzliche Grundlage legen den Rahmen Der Schutz gebietseigener Gehölze wurde im März 2020 durch § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbessert. Nach Ablauf einer zehnjährigen Übergangsfrist darf in der freien Natur genehmigungsfrei nur noch sogenanntes gebietseigenes Pflanzgut ausgebracht werden. Eine Ausnahme gilt für den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 BNatSchG). Gebietseigen bedeutet, dass die genetische Herkunft des Pflanzmaterials im selben Vorkommensgebiet der Pflanzung liegt. Ziel: Schutz von Lebensgemeinschaften „Eine gezielte Auswahl von standort- und naturraumtypischen Gehölzen wirkt der fachsprachlichen ‚Florenverfälschung‘ entgegen, also der unerwünschten Veränderung der Pflanzenwelt durch das Anpflanzen gebietsfremder Arten“, erläutert Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Typische regionale Artengemeinschaften in Feldgehölzen, Gebüschen und Feldhecken werden mit dieser Maßnahme geschützt. So werden die Eigenarten unserer facettenreichen Landschaft, Lebensräume und Lebensgemeinschaften erhalten.“ LUBW-Broschüre listet Gehölz gebietsscharf auf Die LUBW-Broschüre stellt prinzipiell geeignete Gehölzarten für Baden-Württemberg in Kurzporträts vor. Ergänzend sind für jede Gemeinde und Stadt die Baum- und Straucharten aufgelistet, die entsprechend des naturräumlichen Potenzials gepflanzt werden können. Alle können mithelfen, heimische Arten zu stärken „Für Gartenbesitzerinnen und -besitzer, die Verantwortung für heimische Arten übernehmen möchten, ist die Broschüre genauso ein wertvoller Wegweiser, wie für Baumschulen, die geeignete Gehölze für ihre Region anbieten möchten. Auch landwirtschaftliche oder forstliche Betriebe, die heimische Arten in ihren Feld- und Waldhecken stärken wollen, finden hier Hinweise für ihre Region“, ergänzt Maurer. Zudem unterstütze eine an die Boden- und Standortverhältnisse angepassten Artenauswahl den Pflanzerfolg. Wurde eine Gehölzart nicht standortgerecht ausgewählt, zeigen sich die negativen Folgen rasch: Die Pflanzen wachsen schlecht an, kümmern, benötigen einen hohen Pflegeaufwand oder sterben ab. So ist es beispielsweise nicht sinnvoll, eine Gehölzart trockener basenreicher Böden wie die Elsbeere auf einem bodensauren, feuchten Standort zu pflanzen. Wertholz- und Wildobstwiesen als Alternative zu Streuobstbestände In zahlreichen Gemeinden können die pflegeintensiven Streuobstwiesen nicht mehr ausreichend gepflegt werden. Sie sind jedoch Kleinode der Artenvielfalt. Ihr Rückgang ist ein herber Verlust für die Biodiversität. Die Broschüre stellt Wertholz- und Wildobstwiesen als Alternativen vor. Gebietsfremde Arten und ihre Folgen Gebietsfremde Arten sind Pflanzen oder Tiere, die in einer bestimmten Gegend ursprünglich nicht vorkommen. Oder sie wurden vor weniger als 100 Jahren dort eingeführt. Ein Beispiel ist der Wollige Schneeball. Er wächst häufig auf trockenen Böden im Süden von Baden-Württemberg. Im Nordosten gibt es ihn aber nur selten, obwohl dort ähnliche Standorte vorkommen. In der Vergangenheit haben falsche Pflanzungen ursprüngliche Gemeinschaften stark verändert. Ein Beispiel dafür ist die Spätblühenden Traubenkirsche, sie stammt ursprünglich aus Nordamerika. Sie hat das Ökosystem unserer Auen stark beeinflusst. Diese Pflanze ist so konkurrenzstark, dass sie gebietsansässige Pflanzen wie die heimische Traubenkirsche oder junge Eichen verdrängt. Das hatte Auswirkung auf die biologische Vielfalt, Leistungs- und Regenerationsfähigkeit der Auenlandschaft. Zahlreiche Insektenarten sind auf die heimische Traubenkirsche und Eichen angewiesen. Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen, für die Zukunft ist gesorgt Mit nicht standortgerechten Pflanzungen können die im Bundesnaturschutzgesetz des § 1 Abs. 1 festgelegten Schutzziele nicht erreicht werden: Erhalten der biologischen Vielfalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit inklusive der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt und Eigenart von Natur und Landschaft. Im Verbund mit der neuen Gesetzeslage helfen die Zusammenstellungen der neuen LUBW-Broschüre, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Alles in allem ist sie ein wichtiger Baustein für den Biodiversitätsschutz. Vollständige Titelangabe Breunig, T., J. Schach, K. Wiest & N. Schoof (2024): Gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg – Vorkommensgebiete, Erntebestände und Empfehlungen zu geeigneten Arten . – Naturschutz-Praxis Landschaftspflege 3, LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe, 144 Seiten Gehölz Als Gehölze werden langlebige Arten und deren Individuen bezeichnet, deren Sprossachsen im Wachstum verholzen, das sind Bäume, Sträucher und Lianen. Gehölze stehen in der Landschaft einzeln oder bilden flächige Strukturen, die sich wiederum aus mehreren Individuen zusammensetzen. Oft werden Biotope aus Bäumen und Sträuchern in der Feldflur ebenfalls als „Gehölz“ – in Abgrenzung zum Waldbegriff nach Landeswaldgesetz (LWaldG) – bezeichnet. Gebüsche, Hecken und Feldgehölze, aber auch einzelne Sträucher und Bäume sind für den Naturschutz im Allgemeinen von hoher Bedeutung. Sie erfüllen vielfach auch wichtige Funktionen für die Landwirtschaft (z. B. Witterungsschutz für Weidetiere). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
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