Das Projekt "Forschergruppe (FOR) 1525: INUIT - Ice Nuclei research UnIT, Heterogende Eisnukleation ausgelöst durch poröse Materialien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Fakultät für Chemie, Arbeitsgruppe Physikalische Chemie II.Die Nukleation von Eispartikeln spielt eine wichtige Rolle bei der Wolken- und Niederschlagsbildung, mit Konsequenten für die atmosphärische Chemie, die Wolkenphysik und das Erdklima. Für eine Quantifizierung und Vorhersage des Einflusses von Wolken in Wettervorhersage- und Klimamodellen muss die Bildung von Eispartikeln daher in einer realistischen Art und Weise beschrieben werden. Einer der wichtigen Bildungsmechanismen ist dabei die heterogene Eisnukleation im Immersionsmodus, bei dem Eis an der Oberfläche eines in einem wässrigen Tröpfchen suspendierten Eiskeims - zum Beispiel eines Mineralstaub- Partikels - gebildet wird. Wir werden im Rahmen dieses Forschungsprojekts zahlreiche Gefrierexperimente im Immersionsmodus durchführen. So werden eine Reihe verschiedener, als Aerosolpartikel in der Atmosphäre vorkommende Materialien auf ihre Eisnukleationseigenschaften hin untersucht werden. Insbesondere sollen hier die Temperatur- und Zeitabhängigkeit der von diesen Materialien ausgelösten Eisnukleation quantifiziert werden. Dabei werden wir spezielles Augenmerk auf die systematische Untersuchung der von porösen Materialien ausgelösten Eisnukleation legen. Es sollen sowohl synthetische Materialien wie beispielsweise mesoporöse Silikate untersucht werden, als auch natürlich vorkommende Materialien wie etwa mikroporöse Zeolithe.
Nach § 5 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) ist jede Person verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, nachteilige Veränderungen der Gewässereigenschaften zu vermeiden, die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten sowie eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, u.a. mit dem Ziel, möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen sowie an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 und 6 WHG). Regenwasser, welches aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, ist Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG) und muss so beseitigt werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 55 Abs. 1 Satz 1 WHG). Gemäß § 27 WHG ist für oberirdische Gewässer der gute chemische und ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potential zu erreichen. Eine Verschlechterung ist zu vermeiden. Für die Regenwasserbewirtschaftung ist in Abhängigkeit der Belastung des Regenwassers die Versickerung des Regenwassers über die belebte Bodenzone anzustreben ( § 36a Berliner Wassergesetz ). Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so geringgehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 57 WHG). Im Folgenden werden behandelt: Regenwassereinleitungen Niederschlagswasserfreistellung Bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) Baugesetzbuch (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) ist die Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Ist eine Einleitung nicht zu vermeiden, ist diese nur in Höhe des Abflusses zulässig, der im „natürlichen“ Zustand (ohne Versiegelung) auftreten würde. Diese „natürlichen“ Gebietsabflüsse sollen zukünftig als Orientierung für Einleitbegrenzungen von Regenwasser herangezogen werden. So soll die Begrenzung von Regenwassereinleitungen basierend auf differenzierten Einleitvorgaben rechtlich geregelt werden. Bei Bauvorhaben im Einzugsbereich der Mischkanalisation sind Regenwassereinleitungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Regenwassereinleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe zugelassen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weitgehende Einleitbeschränkungen ausgesprochen. Ist im Einzugsbereich der Regenwasserkanalisation oder bei Direkteinleitungen eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem Grundstück aufgrund objektiver Rahmenbedingungen nicht umsetzbar, ist dies in Form eines Fachgutachtens zu begründen. Ist eine Einleitung gemäß dem Fachgutachten nicht zu vermeiden, ist diese nur in Höhe des Abflusses zulässig, der im quasi-natürlichen Zustand (ohne Versiegelung) auftreten würde. Im Einzugsgebiet eines Gewässers 2. Ordnung gilt im begründeten Ausnahmefall eine maximale Abflussspende von 2 l/(s*ha), im Einzugsgebiet eines Gewässers 1. Ordnung von 10 l/(s*ha) für die Fläche des kanalisierten beziehungsweise durch das Entwässerungssystem erfassten Einzugsgebietes (AE,k). Ergibt sich hieraus eine Einleitmenge von weniger als 1 l/s, wird aufgrund der technischen Machbarkeit die Drosselvorgabe auf 1 l/s begrenzt. Die Genehmigung zur Einleitung und gegebenenfalls Versickerung ist mit der fachgutachterlichen Begründung bei der Wasserbehörde zu beantragen. Entsprechende Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie unter Publikationen und Merkblätter. Durch den Grundstückseigentümer ist sicherzustellen, dass die Regenmenge, die die zulässige Einleitmenge übersteigt, schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten wird und somit ein Schutz vor Überflutung bei Starkregen gegeben ist. Das Regenwasser darf nicht in den Straßenraum oder in angrenzende Grundstücke entlastet werden bzw. zu Schäden bei Dritten führen. Für Grundstücke > 800 m² ist ein entsprechender Überflutungsnachweis im Sinne der technischen Regelwerke zu erbringen. Für Grundstücke < 800 m² ist ein geeigneter Überflutungsnachweis in Anlehnung an die technischen Regelwerke zu führen. Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen Abflussspenden zu wählen. Informationen zu praxiserprobten Verfahren der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung finden Sie hier. Eine anteilige oder vollständige Befreiung vom Niederschlagswasserentgelt ist möglich. Auskünfte zu den Auswirkungen von Maßnahmen auf die Neuberechnung des Niederschlagswasserentgelts erteilen die Berliner Wasserbetriebe. Die Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben sind in dem entsprechenden Hinweisblatt zusammengefasst Mit dem Erlass der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 24.08.2001 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur erlaubnisfreien Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. Die möglichen verschiedenen Versickerungsverfahren sind mit schematischen Darstellungen und Beispielen in der Broschüre Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin zusammengestellt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist bei der Wasserbehörde ein Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis gemäß Hinweisblatt Nr. 2 für Antragsteller: Niederschlagswasserversickerung zu stellen.
Die Karte zeigt die mittlere monatliche Grundwasserneubildung für den Monat September im 30-jährigen Zeitraum 1991-2020. Grundwasser ist ein Rohstoff, der sich regenerieren und erneuern kann. Hauptlieferant für den Grundwasservorrat ist in Niedersachsen versickerndes Niederschlagswasser. Es sorgt dafür, dass die Grundwasservorkommen der Speichergesteine im Untergrund aufgefüllt werden. Besonders hoch ist die Grundwasserneubildung im Winter, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickert. In den wärmeren Jahreszeiten verdunstet dagegen ein großer Teil des Niederschlags bereits an der Oberfläche oder wird von Pflanzen aufgenommen. Die Grundwasserneubildung ist räumlich stark unterschiedlich verteilt. Sie hängt ab von der Niederschlags- und Verdunstungsverteilung, den Eigenschaften des Bodens, der Landnutzung (Bewuchs, Versiegelungsgrad), dem Relief der Landoberfläche, der künstlichen Entwässerung durch Drainage, dem Grundwasserflurabstand sowie den Eigenschaften der oberflächennahen Gesteine. Da sich diese Parameter in Niedersachsen zum Teil auf kleinstem Raum deutlich unterscheiden, unterliegt auch die Grundwasserneubildung großen lateralen Schwankungen. Um die Grundwasserneubildung zu ermitteln, gibt es verschiedene Verfahren. Die vorliegenden Karten zeigen die flächendifferenzierte Ausweisung der mittleren Grundwasserneubildung, die mit dem Verfahren mGROWA (kurz für „monatlicher Großräumiger Wasserhaushalt“) berechnet wurde. Das Model mGROWA wurde für die großräumige Simulation des Wasserhaushalts am Forschungszentrum Jülich in Zusammenarbeit mit dem LBEG entwickelt (Herrmann et al. 2013) und seit 2016 für Niedersachsen methodisch aktualisiert. Zusätzlich wurde eine Reihe neuer Eingangsdaten verwendet, um ein aktuelle Datengrundlagen für wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zu liefern. Als klimatische Inputdaten wurden tägliche und monatliche gemessene und anschließend räumlich interpolierte Klimabeobachtungsdaten des Deutschen Wetterdienstes genutzt. Diese sind die potenzielle Verdunstung, die auf Grundlage der FAO-Grasreferenzverdunstung berechnet wurde (DWD, unveröffentlicht) und der Niederschlag basierend auf dem REGNIE-Produkt (Rauthe et al, 2013), welche nach Richter korrigiert wurden (Richter, 1995). Für eine bessere Regionalisierung wurden die klimatischen Eingangsparameter Niederschlag und potentielle Verdunstung mit bilinearer Interpolation auf ein 100 x 100 m Raster für mGROWA22 herunterskaliert.
Das Thema stellt die Versickerungsleistung des Untergrundes für Regenwasser in Abhängigkeit von der geologischen Situation dar. Die lithologische Beschaffenheit des Untergrunds ist jedoch nicht das einzige Kriterium für eine gezielte Versickerung von Regenwasser. Zusätzlich müssen Grundwasserflurabstände, Schutzgebiete und stoffliche Belastungen (z.B. Altlasten) berücksichtigt werden. Die Daten ersetzen keine standortkonkrete Beurteilung der Versickerung. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter https://www.dresden.de/media/pdf/umwelt/ua_3_6_text.pdf.
Für die Bewertung der Bodenteilfunktion „Bestandteil des Wasserkreislaufs Lebensraum“ wird u.a. das Kriterium „Wasserspeichervermögen des Bodens“ herangezogen. Böden nehmen Niederschlagswasser auf und speichern es in ihren Bodenporen. Damit haben sie einen wesentlichen Einfluss auf den Wasserhaushalt. Ein hohes Wasserspeichervermögen zeichnet Böden als besonders schutzwürdig aus. Die Bewertung des "Wasserspeichervermögens" erfolgt durch die Beurteilung der nutzbaren Feldkapazität des potentiellen Wurzelraumes bis ein eine Bodentiefe von max. 1,5 Meter. Die Kenndaten hierfür sind: Bodenart des Feinbodens, Grobbodenanteile, Durchwurzelungstiefe, nutzbare Feldkapazität, Bodendichte sowie Humusgehalte des Bodens. Für die Ableitung des Wasserspeichervermögens werden Kartierungsdaten (Leitprofildaten) des FIS Boden des Freistaates Sachsen herangezogen. Böden in hoher Hangneigung erhalten Bewertungsabschläge. Bei der Bewertung wird die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für das Wasserspeichervermögen relevant sind.
Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge). Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge).
Der deutschlandweite Datensatz enthält Informationen zum mittleren (2016-2018) Phosphoreintrag über Mischwasserentlastungen in Gewässer (in kg/a). In Siedlungsgebieten wird das von versiegelten Flächen abfließende Niederschlagswasser entweder in Misch- oder Trennkanalisationen gesammelt. Dieser Datensatz umfasst die Phosphoreinträge in Gewässer über die Mischwasserentlastungen des Mischsystems. Der Datensatz liegt vor: Auflösung: MoRE-Modellgebiete (Analysegebiete) Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens und der genutzten Modelleingangsdaten findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnis-se von MoRE-DE. UBA Texte | 142/2022. Umweltbundesamt. Online verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/phosphoreintraege-in-die-gewaesser-bundesweit). Die simulierten Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext erforderlicher methodischer Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung. Sie sind u.a. von im angewandten Modell geltenden Annahmen, der Modellstruktur, der Parameterschätzung, der Kalibrierungsstrategie und der Qualität der Antriebsdaten abhängig.
Der deutschlandweite Datensatz enthält Informationen zum mittleren (2016-2018) Phosphoreintrag über Regenwassereinleitungen in Gewässer (in kg/a). In Siedlungsgebieten wird das von versiegelten Flächen abfließende Niederschlagswasser entweder in Misch- oder Trennkanalisationen gesammelt. Dieser Datensatz umfasst die Phosphoreinträge in Gewässer über die Regenwasserkanäle des Trennsystems. Der Datensatz liegt vor: Auflösung: MoRE-Modellgebiete (Analysegebiete) Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens und der genutzten Modelleingangsdaten findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnis-se von MoRE-DE. UBA Texte | 142/2022. Umweltbundesamt. Online verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/phosphoreintraege-in-die-gewaesser-bundesweit). Die simulierten Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext erforderlicher methodischer Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung. Sie sind u.a. von im angewandten Modell geltenden Annahmen, der Modellstruktur, der Parameterschätzung, der Kalibrierungsstrategie und der Qualität der Antriebsdaten abhängig.
Dargestellt wird der idealisierte Flächenbedarf für eine Versickerung von Regenwasser, das im öffentlichen Straßenland anfällt, anteilig an der abflusswirksamen versiegelten Fläche. Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf Basis flächenhaft verfügbarer Geodaten. Der tatsächliche Flächenbedarf kann hiervon abweichen.
Starkregen- und Hitzeschutz, innovative Plattformen und interaktive Karten – bei den Gewinner-Projekten des Bundespreises „Blauer Kompass“ wurden unterschiedliche Ideen ausgezeichnet, die alle ein Ziel verfolgen: Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels voranzutreiben. Seit 2022 küren das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium gemeinsam die herausragendsten Projekte in Deutschland. Die Preisverleihung des Bundespreises „Blauer Kompass“ fand am 19. September im Lichthof des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Berlin statt und bildete den Abschluss der „Woche der Klimaanpassung“, die unter dem Motto „Gemeinsam für Klimaanpassung“ stand (16. bis 20. September 2024). Die mit jeweils 25.000 Euro dotierten Preise zeichneten fünf herausragende Klimaanpassungsprojekte in den Bereichen Starkregenvorsorge, Katastrophenschutz, Hitze- Resilienz sowie Hochwasserschutz aus. Eine hochrangige Expertenjury wählte jeweils ein innovatives Gewinner-Projekt in folgenden Kategorien aus: Kommunen, private und kommunale Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Das fünfte Gewinner-Projekt wurde bereits im Juni als Community-Preis über ein öffentliches Online-Voting entschieden. Im Vorfeld bewarben sich 301 Projekte und Initiativen – ein neuer Teilnahmerekord für den zum fünften Mal durchgeführten Wettbewerb. Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hob noch einmal die Bedeutung aller Einreichungen hervor und bezeichnete Klimaanpassung als ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Eine wirksame Vorsorge gelinge nur im Schulterschluss, sagte Tidow. Kategorie: „Kommunen“ In der Kategorie „Kommunen“ gingen 84 Projekte aus ganz Deutschland ins Rennen. Der Gewinner hieß am Ende: „ Gö goes Green – Stadt Göttingen und Göttinger Entsorgungsbetriebe “. Das Projekt bietet Göttinger Bürger*innen Informationen, Beratung und finanzielle Förderung zur Vorbereitung auf Starkregenereignisse. Nadine Scherz vom Deutschen Landkreistag e.V. lobte in ihrer Laudatio: „Beim Gewinnerprojekt werden nicht nur Risiken aufgezeigt, sondern auch das Bewusstsein der Menschen geschärft. Daran wird Beratung und Förderung angeknüpft. Auf diese Weise ist ein klarer Mehrwert für Bürger erkennbar.“ In Berlin nahmen Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt, Nadine Finn, Leiterin des Referates für Nachhaltige Stadtentwicklung, Amelie Möller, Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung, und Maren Reimann, Technische Betriebsleiterin der Göttinger Entsorgungsbetriebe, den Preis entgegen. „Wir fühlen uns geehrt und sind sehr stolz. Gö goes green ist ein Label der Stadt Göttingen, das synonym für unsere Bestrebungen im Klimaschutz und in der Klimafolgenanpassung besteht“, sagte Amelie Möller. Der Preis gehe neben der Wertschätzung mit einer hohen Öffentlichkeitswirksamkeit einher, sagte Möller. „So erfahren andere Kommunen von unserer Idee und können diese adaptieren.“ Kategorie: „Private und kommunale Unternehmen“ Wie wichtig es ist, Klimaanpassung gesellschaftlich breit zu kommunizieren, zeigten die Nominierten der Kategorie „Private und kommunale Unternehmen“. 88 Projekte hatten sich im Vorfeld beworben. Der für die Jury überzeugendste Ansatz kam von der inventied GmbH aus Rheinland-Pfalz mit der „Innovationsplattform für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ . Das Projekt entwickelt eine digitale Plattform, auf der Einsatzkräfte ihre Ideen zur besseren Bewältigung von Katastrophen und Einsätzen einreichen können. „Die Innovationsplattform hat den Gap zwischen Innovation und Anwendung erkannt und zum Kerngeschäft gemacht. Innovationen kommen direkt aus der Einsatzpraxis“ lobte Laudatorin Dr. Cornelia Lawrenz von der Stiftung Technisches Hilfswerk. „Damit ist der inventied GmbH ein genialer Schachzug gelungen.“ Den Preis nahmen Markus Weidmann, Lukas Kalnick, Jan Schellhaaß und Trang Lam, allesamt Gründer der Plattform und aktiv im THW , entgegen. „Dass wir als junges Unternehmen in einem so frühen Stadium diese bundesweite Wertschätzung bekommen, erfüllt uns mit Stolz und wir fühlen uns wirklich geehrt“, sagte Markus Weidmann. Neben der Plattform werden bereits Prototypen für den Einsatz entwickelt, die Einsatzkräften bundesweit zugutekommen. Auch das Preisgeld soll in die Entwicklung neuer Prototypen fließen. „Unser Ziel ist es, bei allen Prototypen, das Standardwerkzeug in den Einsatzfahrzeugen zu optimieren“ sagt Weidmann. Kategorie: „Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ Kreativ und innovativ ging es auch in der Kategorie „Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ zu. 38 Projekte bewarben sich im Vorfeld. Der Preis ging an das Projekt „ HydroSKIN – Gebäudefassadenelemente gegen Hochwasser und Hitze“ der Universität Stuttgart / Technologie-Transfer-Initiative GmbH (HydroSKIN TGU). Das Projekt entwickelt leichte Fassadenelemente aus Textilien und Membranen, die Regenwasser aufnehmen. Die Elemente helfen, städtische Kanalisationssysteme zu entlasten und das überschüssige Nass einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Sie reduzieren den Trinkwasser- und Energieverbrauch von Gebäuden und kühlen bei Hitze Gebäudeinnenräume sowie den Stadtraum durch Verdunstung auf natürliche Weise, nachhaltig und effektiv. Laudatorin Prof. Dr. Andrea Heilmann, Dekanin des Fachbereichs Automatisierung und Informatik der Hochschule Harz, lobte den Transfergedanken des Projekts, Partner aus unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten und der Praxis einzubeziehen sowie „den Mut und die Bereitschaft, wissenschaftliche Erkenntnisse in einem eigenen Unternehmen weiterzuentwickeln.“ „HydroSKIN ist eine Lösung zur Klimaanpassung unserer gebauten Umwelt an gleich zwei Probleme, die in nahezu allen Städten dieser Welt vorkommen: Hitze und Starkregen“, erklärte Dr.-Ing. Christina Eisenbarth, Architektin und Projektleiterin der HydroSKIN Transfer- und Gründerunternehmung an der Technologie-Transfer-Initiative GmbH der Universität Stuttgart, die den Preis entgegennahm. Der Gewinn sei ein Zeichen für die Innovationskraft von HydroSKIN, so Eisenbarth. „Die Auszeichnung ist ein bedeutender Schritt für den Transfer dieser revolutionären Technologie von der universitären Forschung in die baupraktische Anwendung.“ Eisenbarth und ihr Team arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, ihr Projekt in die Baupraxis zu überführen. „Wir suchen nun visionäre Vordenker*innen, die uns die Chance geben, erste Projekte zu realisieren und unser Potenzial unter Beweis zu stellen“, sagt sie. Kategorie: „Vereine, Verbände, Stiftungen“ Die 91 eingereichten Projekte in der Kategorie „Vereine, Verbände und Stiftungen“ entwickelten innovative Ideen, um Mensch und Natur vor klimatischen Veränderungen zu schützen. Gewonnen hat der Verein BÄR meets ADLER e. V. – Verein für ein gutes Morgen in Berlin und Brandenburg mit seinem Projekt „Hitzehelfer*innen im Wohnquartier“ . Das Projekt schafft ein Netzwerk von geschulten Helfer*innen in den Stadtteilen Nord und Hohenstücken in Brandenburg, um ältere Menschen vor hitzebedingten Gesundheitsschäden zu schützen. „Dieses Projekt steht für Werte wie Fürsorge, Solidarität und den Willen, gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft anzugehen“, lobte Laudatorin Annika Roth vom Klimaschutzunternehmen e.V. „Es ist ein Vorbild für viele weitere Initiativen.“ „In den beiden Stadtteilen, in denen die Hitzehelfer*innen aktiv sind, leben überdurchschnittlich viele alte und gleichzeitig alleinstehende Menschen“, berichtet Vereinsvorständin Annett Ochla, die mit ihrer Kollegin Laura Kießling in Berlin geehrte wurde. „Wir hatten schon bei der Nominierung Tränen in den Augen und waren gerührt, dass wir so eine Wertschätzung erfahren“, sagte Ochla. Das Preisgeld helfe nun dabei, die Infrastruktur für den Verein auch in Zukunft gewährleisten zu können, so Ochla, die das Projekt mit ihren Kolleg*innen gerne erweitern würden. „Unser Ziel ist es, unsere Arbeit auf andere Stadtteile und weitere vulnerable Gruppen auszuweiten.“ „Community-Preis“ Neben der Jury durfte auch die Öffentlichkeit selbst einen Preis vergeben. Für den „Community-Preis“ gingen alle 20 nominierten Projekte ins Rennen. Mit einem Stimmanteil von über 20 Prozent gewann das Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt" des Leibniz-Gymnasiums Dormagen. Insgesamt wurden beim Online-Voting über 17.500 Stimmen abgegeben. Das Schulprojekt identifiziert Gebiete mit hoher Wärmebelastung durch die Entwicklung, Programmierung und Installation von Sensoren, die regelmäßig Temperatur und Feuchtigkeit messen und die Daten zur Echtzeitanalyse an einen zentralen Server senden. Laudator Carel Mohn vom Portal klimafakten.de würdigte: „Die Schülerinnen und Schüler haben gezeigt, dass der Klimawandel kein Thema ist, vor dem man davonlaufen muss, sondern das man anpacken muss.“ Lehrer Jörn Schneider nahm den Preis zusammen mit Schulleiter Andreas Glahn entgegen – die Schüler*innen waren per Livestream in Dormagen dabei. „Die Besonderheit ist, dass das Projekt von Schülerinnen und Schülern meines Informatikkurses der Klassen 9 und 10 innerhalb eines Jahres auf die Beine gestellt wurde“, stellt Jörn Schneider heraus. Um das Community-Voting entstand schließlich ein richtiger Hype in der Schule. „Weil es so knapp zwischen uns und einem anderen Projekt war“, so Schneider. Apropos Hype: Der Gewinn hat direkte Auswirkungen in der Schule. „Im neuen Schuljahr ist der neue Informatikkurs proppenvoll – so viele Schüler*innen haben noch nie Informatik gewählt“, sagt Schneider. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter: Bundespreis Blauer Kompass – Die besten Projekte zur Klimavorsorge und Anpassung 2024 Mehr zu den einzelnen Projekten sowie spannende weitere Maßnahmen zur Klimaanpassung können Sie auch in der KomPass Tatenbank finden. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 92 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
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