Der Regionale Planungsverband umfasste das Gebiet der Kreisfreien Stadt Chemnitz sowie der Altlandkreise Annaberg,
Chemnitzer Land, Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis, Mittweida und Stollberg.
Er wurde gemäß Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom 29. Januar 2008 aufgelöst. Der Planungsverband Region Chemnitz ist Rechtsnachfolger der Regionalen Planungsverbände Südwestsachsen und Chemnitz-Erzgebirge.
Titel: "Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge" Der Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge enthält die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. Diese Grundsätze und Ziele wurden auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft mit ihrer gewachsenen Siedlungsstruktur aufgestellt.für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. In den Regionalplan ist zugleich der Landschaftsrahmenplan nach § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes einbezogen (§ 6 SächsLPlG) (zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes, 12.02.1990, BGBl. I S. 205). Der Landschaftsrahmenplan für die Planungsregion wird als Bestandteil des Regionalplanes vom Regionalen Planungsverband im Einvernehmen mit dem jeweiligen Staatlichen Umweltfachamt sowie mit dem Regierungspräsidium aufgestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Er enthält eine Konkretisierung der landesweiten Ziele des Landesentwicklungsplanes für Natur und Landschaft in der Region und stellt für den Planungsraum die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die regionalen Ziele des Naturschutzes, insbesondere über die Schutzgebiete und schützenswerten Landschaftsbestandteile werden soweit wie möglich in den Regionalplan eingefügt. Die regionalen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen und zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten, werden dem Regionalplan in einer Anlage beigefügt (§ 6 SächsNatSchG). Inhalt des Regionalplanes I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND ZIELE 1 GRUNDSÄTZE FÜR DIE RÄUMLICHE ORDNUNG UND ENTWICKLUNG DER REGION 1.1 Leitbild der Region 1.
Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder.
Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar.
Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Koordination von Ablaufprozessen für die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK), - grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Euroregion Neiße
Struktur, Organisation und Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes können im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes nachgelesen werden. -> https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
Der Regionale Planungsverband umfasste das Gebiet der Kreisfreien Städte Plauen und Zwickau sowie der Landkreise Aue- Schwarzenberg, Vogtlandkreis und Zwickauer Land.
Er wurde gemäß Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom 29. Januar 2008 aufgelöst. Der Planungsverband Region Chemnitz ist Rechtsnachfolger der Regionalen Planungsverbände Südwestsachsen und Chemnitz-Erzgebirge.
Nach §1(2) SächsLPlG sind die Regionalen Planungsverbände Träger der Regionalplanung. Zur Ausarbeitung des Regionalplanes bedienen sie sich der Regionalen Planungsstellen bei den Staatlichen Umweltfachämtern [§7(1) SächsLPlG]. Bei den Staatlichen Umweltfachämtern wurde für jede Planungsregion eine Regionale Planungsstelle eingerichtet. Sie hat als Planungsstelle des Regionalen Planungsverbandes die Aufgabe, nach den Beschlüssen und Aufträgen der Verbandsorgane den Regionalplan auszuarbeiten, ständig zu überprüfen und der weiteren Entwicklung anzupassen sowie Entwürfe für regionalplanerische Stellungnahmen und weitere Arbeitsunterlagen für Verbandsorgane zu erstellen. Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Erarbeitung des Landschaftsrahmenplanes für die Region Westsachsen, - Mitarbeit bei Regionalen Entwicklungskonzepten, - laufende Raumbeobachtung und -analyse