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Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz Weltweit arbeiten Länder im radiologischen Notfallschutz zusammen. Deutschland kooperiert sowohl bilateral mit Nachbarländern als auch europaweit und weltweit. Geregelt sind Schnellinformationsverfahren innerhalb der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft sowie Verfahren für gegenseitige Hilfeleistungen. Über gemeinsame Plattformen tauschen die Kooperationspartner*innen europaweit und weltweit radiologischen Messdaten permanent aus. Um einen radiologischen Notfall zu bewältigen, ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Notfallschutz wichtig – denn von Ländergrenzen lässt sich ionisierende Strahlung nicht stoppen. Aus vergangenen Katastrophen wie etwa dem Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) haben viele Länder gelernt und sich auf europaweiter und internationaler Ebene zum frühzeitigen, kontinuierlichen und verlässlichen Informations- und Datenaustausch bei einem Unfall verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind in verschiedenen Vereinbarungen und Verträgen sowohl multilateral (zwischen vielen Ländern) als auch bilateral (zwischen zwei Ländern) festgehalten. Deutschland kooperiert bilateral, europaweit und weltweit Deutschland arbeitet im radiologischen Notfallschutz bilateral mit seinen Nachbarländern zusammen und kooperiert zudem multilateral auf europäischer und auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern. Die dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Verträge werden von den jeweiligen Regierungen der beteiligten Länder unterschrieben. Auf deutscher Seite der Abkommen sind je nach Ebene unterschiedliche Behörden beteiligt: Auf internationaler Ebene sind das vor allem Bundesbehörden, auf bilateraler Ebene sind grenznah auch kommunale Behörden beteiligt. Betreiber von kerntechnischen Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sind in Deutschland keine Vertragspartner dieser internationalen Abkommen, jedoch über gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, bestimmte Meldeanforderungen und Aufgaben im radiologischen Notfallschutz zu erfüllen. Multilaterale Abkommen der IAEA mit deutscher Beteiligung Mit Stand November 2024 sind an der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) 180 Mitgliedstaaten und verschiedene weltweit aktive Organisationen wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ) oder die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation, WMO) beteiligt. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Wien. Angebote der IAEA Für den radiologischen Notfallschutz bietet die IAEA ihren Mitgliedsstaaten unter anderem ein rund um die Uhr besetztes Notfallzentrum ( Incident and Emergency Center , IEC), ein passwortgeschütztes Web-System für den Austausch von dringenden Meldungen ( Unified System für Information Exchange in Incidents and Emergencies , USIE) und radiologischen Messdaten (International Radiation Monitoring Information System, IRMIS) sowie den technischen Austauschstandard IRIX ( International Radiological Information Exchange ), der vom BfS mitentwickelt wurde und auch im deutschen integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ) genutzt wird, sowie Trainings und Symposien zur Verbesserung von Informations-Austausch und internationaler Zusammenarbeit an und stellt Leitlinien und Guides zu unterschiedlichen Aspekten des radiologischen Notfallschutzes zur Verfügung. Multilaterale Abkommen der IAEA zum radiologischen Notfallschutz Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Im "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" ( Convention on Early Notification of a Nuclear Accident ) vom 28. September 1986 verpflichten sich Mitgliedstaaten der IAEA zur zeitnahen Information der IAEA bei einem radiologischen Notfall mit Austritt von Radioaktivität bei dem möglicherweise andere Staaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang wurde das Abkommen von 127 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Mai 1989 zu. Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen Im "Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" ( Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ) vom 26. September 1986 ist vereinbart, dass Mitgliedstaaten der IAEA bei einem radiologischen Notfall andere Mitgliedsstaaten um Hilfe bitten können. Bislang wurde das Abkommen von 122 Mitgliedsstaaten der IAEA ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Oktober 1989 zu. Auf Grundlage dieses Übereinkommens gründete die IAEA im Jahr 2000 das Netzwerk RANET ("Response and Assistance Network"), mit dessen Hilfe sich beteiligte Mitgliedsstaaten der IAEA gegenseitig in einem radiologischen Notfall spezielle Unterstützung in Form von Personal und Equipment bereitstellen. Deutschland ist seit 2013 offiziell an RANET beteiligt. Multilaterale Abkommen in Europa Auf europäischer Ebene existieren verschiedene multilaterale Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im internationalen Notfallschutz. ECURIE Mit dem Beschluss für ein „System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen“ (European Community Urgent Radiological Information Exchange, kurz: ECURIE) haben sich alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Nord Mazedonien zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem radiologischen Notfall verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind die EU Euratom Treaty von 1957, die EU Council Decision 87/600 von 1987 und die EU BSS ( Basic Safety Standards ) Directive 2013/59/EURATOM von 2013. Umgesetzt wird ECURIE u.a. mithilfe eines europäischen Meldesystems Web-ECURIE und einer Austausch-Plattform für radiologische Daten ( European Radiological Data Exchange Platform , kurz: EURDEP), die das BfS mitentwickelt hat. Die Plattformen Web-ECURIE und EURDEP sind mit den Systemen der IAEA gekoppelt. In EURDEP sind 39 Staaten verbunden (Stand 2024) – neben den EU -Mitgliedsstaaten auch Länder außerhalb der Europäischen Union, die als sogenannte "informelle Partner" ohne rechtliche Verpflichtung die Plattform nutzen. Mitgliedsstaaten von ECURIE verpflichten sich im Falle eines radiologischen Notfalls die Europäische Kommission und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig über relevante Daten und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen zu unterrichten – zum Beispiel darüber, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen getroffen wurden oder welche Messdaten vorliegen, Meldungen (zum Beispiel im Rahmen der Alarmierungspflicht bei radiologischen Notfällen) mithilfe der Online-Melde-Plattform Web-ECURIE auszutauschen, um so u.a. die Alarmierungspflicht der Europäischen Kommission gegenüber den nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu erfüllen und wesentliche Änderungen in Echtzeit nachvollziehbar mitzuteilen, ihre Messdaten, insbesondere Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ), permanent auf der gemeinsamen Plattform EURDEP als Teil der Webplattform zur Überwachung der Umweltradioaktivität (Radioactivity Environmental Monitoring Online, kurz: REMon) auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, die Verfügbarkeit der nationalen Kontaktpartner – in Deutschland sind dies das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) als nationales Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz in Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sowie als fachlicher Kontaktpartner das Bundesumweltministerium mit seinem Radiologischen Lagezentrum des Bundes - rund um die Uhr zu gewährleisten, gemeinsame Übungen durchzuführen und sich gegenseitig beim radiologischen Notfallschutz zu unterstützen und fachlich zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit im Ostseerat Ein weiteres multilaterales Abkommen haben an die Ostsee angrenzende Staaten abgeschlossen, die sich im Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS), einem zwischenstaatlichen politischen Forum für regionale Zusammenarbeit, zusammengeschlossen haben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten des Ostseerates unter anderem, sich gegenseitig die Messergebnisse ihrer Ortsdosisleistungsmessnetze und die Ergebnisse ihrer Luftaerosolmessungen automatisiert zur Verfügung zu stellen. Bilaterale Abkommen mit deutschen Nachbarstaaten Um gemeinsam radiologische Ereignisse in grenznahen kerntechnischen Anlagen bewältigen zu können, hat Deutschland zusätzlich zu internationalen und multilateralen Abkommen mit 8 seiner Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik bilaterale Abkommen für die Regelung zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. In diesen bilateralen Abkommen ist üblicherweise eine kürzere Zeitbasis für die Alarmierung und den Austausch der Daten und Information vereinbart als in den multilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz. Die bilateralen Abkommen mit den acht Nachbarstaaten bestehen zum Teil schon sehr lange und beinhalten mandatierte, themenspezifische Arbeitsgruppen, die sich mindestens jährlich für den direkten Austausch und die Diskussion von Vorkommnissen, nationalen Regeländerungen, wissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen für den Notfallschutz, Strahlen- und Arbeitsschutz austauschen. Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen Vertreter von Bund sowie lokaler und regionaler Behörden der dem Nachbarstaat angrenzenden Bundesländer beteiligt. Die bilaterale Zusammenarbeit wird in regelmäßigen, gemeinsamen Übungen geprobt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2025

Naherholung und Tagestourismus als Impulsgeber

Das Verbundprojekt NaTourHuKi – Nachhaltiges Tourismuskonzept für Hanau und den westlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises im Kontext des Regionalparks RheinMain – hat im Oktober 2024 seine Arbeitsergebnisse im Rahmen einer Abschlussveranstaltung in Hanau vorgestellt. Projektziele Durch eine nachhaltige Strategie für die Naherholung und den Tagestourismus im hessischen Kinzig-Auental wurden Wege aufgezeigt, um Konflikte zwischen Erholung, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft zu lösen. Gleichzeitig hat das Verbundprojekt für die durch massive Verkehrsinfrastruktur und Siedlungsentwicklung belastete Aue, die auch eine Vielzahl an Naturschutzflächen aufweist, eine Perspektive aufgezeigt, bei der die Erholungsnutzung zu einem Katalysator regionaler Kooperation zwischen Stadt und Land wird. Vorgehen Der transdisziplinäre Ansatz hat auf der Basis intensiver Analysen die Potentiale, Chancen und Risiken im Kinzig-Auental in Hinblick auf Naherholung und Tagestourismus bewertet. Dabei wurden die Hauptkonfliktlinien herausgearbeitet und mittels Szenarien Lösungsansätze entwickelt. Dies wurde mit Akteur:innen u. a. aus den Bereichen Tourismus, Naturschutz, Landwirtschaft, sowie Vertreter:innen aus Politik und Verwaltung der Kommunen und des Main-Kinzig-Kreises diskutiert. Daraus ergab sich die Konzentration auf zentrale Projekte, wie die Entwicklung eines Narratives für das Kinzig-Auental, die Konkretisierung der Kinzigauenroute des Regionalpark RheinMain sowie die Etablierung eines regionalen Kooperationsmodells. Ergebnisse Mit dem Projekt ist es gelungen, das Kinzig-Auental stärker als Erholungsraum in das Bewusstsein der Region zu verankern. Die Vorschläge zur nachhaltigen Entwicklung der Erholungspotentiale und der Freizeitinfrastruktur sind in dem Konzept für Tagestourismus und Naherholung dargestellt. Dies ist auch in die Nachhaltigkeitszertifizierung des Main-Kinzig-Kreises für den Tourismus eingeflossen. In diesem Rahmen wurde ein regionaler Nachhaltigkeitsrat eingerichtet, der als wichtiger Baustein zur Verstetigung im Rahmen des erarbeiteten Kooperationsmodelles dient. Dazu gehört, dass für die Umsetzung der im Rahmen des Projektes vorbereiteten weiteren Entwicklung der Kinzigauenroute des Regionalpark RheinMain eine Trägerstruktur entstehen wird. Die Lösung von Konflikten wie z. B. zwischen Erholung und Naturschutz wird u. a. über die Lenkung von Besuchsströmen durch die Kinzigauenroute in Verbindung mit regional vernetzten Bildungsangeboten zu Natur und Landschaft angestrebt. Außerdem wurden Möglichkeiten einer stärkeren Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV entwickelt. Ein weiteres wichtiges Element ist die Überwindung sektoralen Denkens, z. B. durch die Verknüpfung der Gewässerrenaturierung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie mit der Schaffung von naturverträglicher Erholungsinfrastruktur. Das Projekt hat an verschiedenen Beispielen aufgezeigt, wie die Entwicklung von Naherholungsmöglichkeiten an der Kinzig mit dem Aufbau der Grünen Infrastruktur in den Kommunen verbunden werden kann. Die Potenziale für Klimaanpassungsmaßnahmen in Innenstädten und Gewerbegebieten wurden von Studierenden der TU Darmstadt geplant, entworfen und visualisiert. Weitere Informationen sind auf der Projektwebsite www.natourhuki.de verfügbar.

DAZWISCHEN - Erfolgreiche Vorstellung des Rauminformationssystems für das Rheinische Revier

Das Forschungsprojekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier hat am Montag, den 18.11.2024 erfolgreich das multihierarchische Rauminformationssystem (RIS) in der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vorgestellt. Das Rauminformationssystem bündelt und veranschaulicht die Ergebnisse und Erkenntnisse der Analysen des Forschungsprojektes thematisch und kartografisch. Prof. Greiving von der TU Dortmund stellte die Inhalte und Hintergründe des Projektes vor. Er betonte, dass die Analysen und Szenariokorridore, die auf regionaler und teilregionaler Ebene bearbeitet wurden, als gemeinsame Evidenzgrundlage einen Beitrag für die gemeinsame Entwicklung der gesamten Region bilden können. Frau Prof. Reicher von der RWTH Aachen fügte dem bei, dass die Sichtbarkeit und Lesbarkeit solcher Daten und Informationen von großer Bedeutung für die gesamte Region seien. Das Rauminformationssystem bietet momentan Karten und Daten für die thematischen Handlungsfelder Siedlung, Klima, Freiraum, Mobilität und Daseinsvorsorge. Dabei sind Inhalte sowohl für die gesamte Region als auch die Teilregionen Kreis Euskirchen und Stadt Düren erarbeitet worden. Das System bietet Nutzenden, neben der kartografischen Darstellung, die Möglichkeit die Daten zu filtern, als Tabellen oder „geopackages“ zu Downloaden, sowie die Einbettung der Karten über die WMS-Funktion. In seiner Rede unterzeichnete Herr Dr. Strauss vom Projektträger Jülich die Bedeutung des Systems für eine bessere Entscheidungsgrundlage und den Interessenausgleich in der Region. Herr Bongartz von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hob die zentrale Rolle digitaler Technologien hervor und begrüßte die Weiterentwicklung des RIS als Schlüssel zur regionalen Zusammenarbeit. Die Praxispartner aus der Stadt Düren und dem Kreis Euskirchen konnten während der Veranstaltung bestätigen, wie das RIS bei der Realisierung örtlicher Strategien und Vorhaben bereits mehrfach gedient hat. Das System wird nun von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier in einen Dauerbetrieb übernommen, um auch nach der Förderphase des Projektes der Region als Informations- und Wissensgrundlage für das Rheinische Revier zu dienen. Das Projekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier wird seit Februar 2020 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die Projektleitung wird von der TU Dortmund geleitet und in Kooperation mit den Partnern aus Wissenschaft und Praxis aus der RWTH Aachen, der Stadt Düren, dem Kreis Euskirchen, dem infas Institut und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier bearbeitet. Das Rauminformationssystem kann man auf dieser Website abrufen . Bild: Karte des Rheinischen Reviers aus dem Forschungsprojekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, A. Klozoris

reGIOcycle Abschlussveranstaltung

Nach fast fünfjähriger Laufzeit wird das vom Umweltcluster Bayern koordinierte Projekt "reGIOcycle" 2025 abgeschlossen. Bei der Abschlussveranstaltung am 12. November 2024 im Umweltbildungszentrum Augsburg, an der rund 50 Personen teilnahmen, wurden die Ergebnisse des Projekts vorgestellt. Zudem entwickelten die Teilnehmenden in einer „Zukunftswerkstatt“ Ideen für ein plastikfreies Augsburg bis zum Jahr 2050. Ein zentraler Programmpunkt war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Laforsch, der die Problematik von Mikroplastik in der Umwelt und mögliche Lösungsansätze darstellte. Im Rahmen des Projekts wurden in Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen und der lokalen Wirtschaft Fortschritte bei der Vermeidung, Substitution und Verwertung von Kunststoffen erzielt. Ein wesentlicher Bestandteil war der „Augsburger Becher“, ein Mehrwegbechersystem für Kaltgetränke, das in der Innenstadt sowie bei Veranstaltungen wie der Kanu-WM 2022, dem Modular Festival und den Augsburger Nächten genutzt wurde. Ergänzend wurde eine Variante des Bechers aus biobasiertem Kunststoff entwickelt. Auch auf dem Augsburger Stadtmarkt wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Mülltrennung umgesetzt. Ein weiterer Fokus lag auf der Teilnahme der Stadt Augsburg und der Landkreise Augsburg sowie Aichach-Friedberg an der bundesweiten #biotonnenchallenge 2023. Diese hatte die Reduzierung von Fremdstoffen im Bioabfall zum Ziel. Der Landkreis Aichach-Friedberg konnte hierbei die bundesweit größte Verbesserung erreichen. Landrat Klaus Metzger vom Landkreis Aichach-Friedberg erklärte: „Die Zusammenarbeit im Projekt hat uns wertvolle Erkenntnisse geliefert, insbesondere beim Umgang mit Biomüll und Kunststoffen. Diese Erfahrungen sind eine wichtige Grundlage, um die Abfallwirtschaft im Landkreis weiterzuentwickeln.“ Hubert Kraus, stellvertretender Landrat des Landkreises Augsburg, ergänzte: „Die Ergebnisse des Projekts bieten uns hilfreiche Ansätze, um unsere Abfallwirtschaft effizienter und nachhaltiger zu gestalten.“ Reiner Erben, Umweltreferent der Stadt Augsburg, stellte fest: „Das Projekt hat durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure praxisnahe Lösungen hervorgebracht. Es zeigt, dass regionale Ansätze einen spürbaren Beitrag zum Umweltschutz leisten können.“ Die Ergebnisse der „Zukunftswerkstatt“ wurden per Grafik Recording dokumentiert. Die Auswertung der Protokolle ergab folgendes: - Eine Vision für Augsburg im Jahr 2050 Die Teilnehmer:innen entwarfen eine Zukunft, in der Kunststoffe in geschlossenen Kreisläufen zirkulieren und keinerlei Abfälle mehr entstehen. Modernste Technologien wie künstliche Intelligenz sollen Abfalltrennung optimieren, während Bildung für nachhaltige Entwicklung das Bewusstsein der Bevölkerung stärkt. Produkte werden langlebig, reparierbar und vollständig recycelbar gestaltet, Einwegprodukte durch intelligente Mehrwegsysteme wie den „Augsburger Becher“ ersetzt. - Strategien und Maßnahmen Die Zukunftswerkstatt identifizierte zentrale Handlungsfelder, um die Vision einer nachhaltigen Region Augsburg zu verwirklichen. Im Fokus standen Ansätze zur Reduzierung von Kunststoffabfällen, zur Förderung alternativer Materialien sowie zur Optimierung von Recyclingprozessen. Ein übergreifendes Ziel war die Etablierung geschlossener Materialkreisläufe, unterstützt durch technologische Innovationen und interkommunale Kooperationen. Durch gezielte Aufklärungsarbeit und Bildungsinitiativen soll die Bevölkerung für nachhaltiges Verhalten sensibilisiert werden. Interaktive Formate wie Workshops oder digitale Plattformen bieten eine anschauliche Vermittlung von Wissen über Kreislaufwirtschaft. Kreative Kommunikationsstrategien, wie gezielte Kampagnen und Formate, stellen Recycling und Wiederverwertung in ein positives Licht. Sie nutzen emotionale Ansprache, um die gesellschaftliche Akzeptanz zu steigern und eine aktive Beteiligung zu fördern. Ein ganzheitlicher Ansatz verbindet regulatorische Maßnahmen wie Steueranreize und das Verbot unnötiger Verpackungen mit einer verstärkten Förderung von Mehrwegsystemen. Neue Materialien, darunter biologisch abbaubare Kunststoffe, stellen nachhaltige Alternativen für den Ersatz fossiler Kunststoffe dar. Einheitliche Abfallsysteme und innovative Kommunikationsstrategien fördern effektives Recycling und eine verstärkte Wiederverwertung. Die regionale Zusammenarbeit wird durch kommunale Netzwerke und Zweckverbände gefördert, die Synergien zwischen verschiedenen Akteuren ermöglichen. Nachhaltige Transformation durch Zusammenarbeit „Die Zukunftswerkstatt hat verdeutlicht, wie wichtig den Teilnehmer:innen ein menschenzentriertes Vorgehen ist, das durch technologische Innovationen ergänzt wird. Während modernste Technologien wie KI eine Schlüsselrolle spielen, ist es von gleicher Bedeutung, die Bevölkerung durch gezielte Aufklärungsarbeit und kreative Kommunikationsansätze einzubinden. Nur so lassen sich nachhaltige Lösungen schaffen, die Technologie, Gesellschaft und Umwelt gleichermaßen voranbringen.“, betonte Viktor Klein, Projektkoordinator des reGIOcycle Projekts. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung der Vernetzung zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um eine gemeinsame Vision für die Zukunft zu verwirklichen. Mit der Zukunftswerkstatt wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die Region Augsburg auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft zu unterstützen.

Willingmann: Universitätsklinika in Magdeburg und Halle erhalten langfristige Entwicklungsperspektiven

Die Landesregierung hat am Dienstag wichtige Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung der Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt gestellt. Das Kabinett gab den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes sowie zur Anpassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei und nahm darüber hinaus das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“ zur Kenntnis. „Von der heutigen Kabinettsitzung geht eine klare Botschaft aus: Trotz aller Herausforderungen bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt glasklar zu seinen zwei leistungsstarken Standorten der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg. Wir werden strukturell und finanziell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um beide Klinika zukunftsfest aufzustellen“, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann . Das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“, das unter Beteiligung der beiden Uniklinika, der Medizinischen Fakultäten sowie des Gesundheits- und Finanzressorts federführend vom Wissenschaftsministerium erarbeitet wurde, bekräftigt das Bekenntnis der Landesregierung zu den zwei universitätsmedizinischen Standorten in Magdeburg und Halle. Es skizziert zugleich, wie sich die Klinika in Zukunft aufstellen sollen. So wird ihr bisheriges Aufgabenspektrum aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung um den Bereich der systemrelevanten Koordinations- und Innovationsaufgaben zwischen Wissenschaft und Versorgung auf regionaler und überregionaler Ebene ergänzt. „Die beiden Universitätsklinika werden – ohne die Bedeutung anderer Krankenhäuser zu schmälern – das Rückgrat der Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Sachsen-Anhalt bilden“, erklärte Willingmann. In der Forschung bilden die Themenbereiche Zelltherapie, Medizin-Robotik und Gesundheitsforschung die Basis. Sie verbinden die bereits etablierten Forschungsschwerpunkte der beiden Einrichtungen und schärfen ihr Profil. Herausforderungen wie demographischer Wandel und Fachkräftegewinnung prägen künftig auch die Lehre. In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch in den Studiengängen der Berufsfelder Pflege und Hebamme sowie perspektivisch in Studiengängen wie Physician Assistance sollen die Studierenden und Auszubildenden auf diese Herausforderungen besser vorbereitet werden. So werden hier elektronische Patientenakte, Robotik, Genomik, Bioinformatik sowie KI-basierte Entscheidungen verstärkt Gegenstand der Ausbildung. Telemedizinische Plattform für flächendeckende Versorgung Die Krankenversorgung der beiden Universitätsmedizinstandorte soll bestmögliche Versorgung und differenzierte Spezialisierung in allen Bereichen der Medizin anbieten. Beide Standorte haben sich bereits in einigen Bereichen auf Haupt- und Nebenstandorte geeinigt, dazu gehören die Rechtsmedizin (Halle), die Nuklearmedizin (Magdeburg), die Geschichte in der Medizin (Magdeburg) und die Ethik in der Medizin (Halle). Im Bereich der Immunologie wird die gesamte Breite des Fachs in Magdeburg vertreten, schwerpunktmäßig die Tumor-Immunologie in Halle. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung gewährleisten zu können, ist beabsichtigt, auf Landesebene eine telemedizinische Plattform (TeleSAN) zu entwickeln. Ziel dieser Plattform ist es, dass künftig ärztliche Leistungen jederzeit und überall angeboten werden können. Regionale Kooperationen Neben der Zusammenarbeit untereinander arbeiten die beiden Universitätsmedizinstandorte in Zukunft verstärkt auch mit regionalen Partnern zusammen. So wurden Kooperationen in Halle mit dem Krankenhaus Bergmannstrost und dem Diakoniekrankenhaus und in Magdeburg mit der Lungenklinik Lostau und dem Klinikum Magdeburg abgeschlossen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen weiterverfolgt. Baumaßnahmen sollen wirtschaftliche Situation langfristig stabilisieren Um die wirtschaftlich angespannte Lage der Universitätsklinika in Deutschland zu stabilisieren, hat die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf den Weg gebracht, das aktuell Gegenstand der Beratungen im Bundesrat ist. Für die Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt ist neben der vom Bund avisierten Reform der Vergütungsstrukturen aber auch die bauliche Fortentwicklung der Standorte von zentraler Bedeutung. „Mit dem Konzept ‚Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030‘ bekennt sich die Landesregierung auch zu erheblichen Investitionen an beiden Standorten“, erklärte Willingmann. „Ein Teil der Bauprojekte ist sich auch bereits in der Umsetzung.“ In Magdeburg befindet sich momentan das Herzzentrum im Bau und soll 2026 in Betrieb genommen werden. Ziel des Projektes ist eine enge Vernetzung zwischen Kardiologie und Herzchirurgie. Darüber hinaus wurden per Kabinetts- und Aufsichtsratsbeschluss die Weichen für die Umsetzung des Masterplans Bau gestellt. Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt muss nun über die Finanzierung der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen entscheiden, deren Kosten auf rund 1,06 Milliarden Euro geschätzt werden. Ein zentrales Element der Konzeption ist der Neubau des Zentralklinikums, der durch eine effiziente Erweiterung der Häuser 60a und 60b realisiert werden soll. Am Standort Halle ist der Neubau der Medizinischen Fakultät (Theoretikum) in Planung. Zudem soll mit der Errichtung eines Pandemieresilienzzentrums eine Erhöhung der Resilienz für künftige Krisensituationen im Gesundheitsbereich etabliert werden. Die Unterstützung des Ausbaus der ambulanten Medizin und deren Versorgungsstruktur ist ein weiterer strategischer Baustein. Die Landesregierung rechnet für den Standort der Universitätsmedizin Halle mit einem Investitionsbedarf von mindestens 950 Millionen Euro. Hochschulmedizingesetz: Mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung für Uniklinika Eine wichtige gesetzliche Basis für die Fortentwicklung der Universitätsmedizin Sachsen-Anhalts in den kommenden Jahren bildet die Änderung des Hochschulmedizingesetzes (HMG), das vom Kabinett heute beschlossen und zur Anhörung freigegeben wurde. Ziel ist es, den Universitätsklinika mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung einzuräumen und ihre Investitionstätigkeiten zu fördern. Erstmals werden die Universitätsklinika zur Deckung ihres Investitionsbedarfs auch in limitiertem Umfang Kredite aufnehmen sowie Rücklagen bilden können. Auch erhalten sie die Möglichkeit, überjährige Verpflichtungen einzugehen, um langfristige Investitionsprojekte zu sichern. Um den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke zu schaffen, sollen im HMG Rechtsgrundlagen für Kooperationen der Uniklinika mit anderen Krankenhäusern des Landes verankert werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

231102_Veroeffentlichung_Bund_BAnzATB3.pdf

Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 1 von 4 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung über den Aufruf zum 28. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Vom 29. September 2023 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft startet den 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zu- kunft“. An dem bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ können alle, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange ihres Dorfes engagieren, teilnehmen. Prämiert werden sowohl Ideen, Projekte und Vorhaben, die das Leben in Dörfern attraktiv gestalten, als auch das Engagement der Dorfgemeinschaft insgesamt. Im Wettbewerb zeigen die Menschen vor Ort, was sie bewegt und wie sie das Zusammenleben und das Miteinander in ihrem Dorf zukunftsfähig gestalten. Der Wettbewerb soll dazu anregen, sich für die Gemeinschaft zu engagieren und kreative Ideen umzusetzen. Bewertet werden alle Aspekte der Dorfentwicklung: Soziale Einrichtungen rund um das Dorf, auch Kulturangebote und ein lebendiges Vereinsleben, eine attraktive und verantwortungsvolle Bau- und Grüngestaltung sowie Arbeitsplätze. Jedes Dorf mit bis zu 3 000 Einwohnern kann mitmachen. Die Basis für eine Teilnahme ist gegeben, wenn – sich die Menschen vor Ort und die Verwaltung an der Ideenfindung beteiligen, – gemeinsam die Dorfentwicklung gestaltet wird und – mit konkreten Aktivitäten die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ruft gemeinsam mit den Ländern, Landkreisen und Ver- bänden auf, sich am 28. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zu beteiligen. 1 Was ist Inhalt des Wettbewerbs? Im Mittelpunkt steht das bürgerschaftliche Engagement. Gesucht werden Dörfer, die als Gemeinschaft dafür sorgen, dass ihr Ort attraktiv und lebenswert ist und bleibt. Dabei wird in erster Linie die Qualität der Entwicklungsschritte der vergangenen Jahre bewertet und nicht das erreichte Niveau alleine. Unser Dorf ist ein guter Ort zum Leben: Impulse für Wirtschaft und Infrastruktur Aktive Dorfgemeinschaften engagieren sich für Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung, Digitalisierung und Mobilität in ihrem Ort. Oftmals helfen ein Leitbild oder eine Leitidee, bei deren Umsetzung Initiativen für eine bessere Versorgung, Infrastruktur sowie soziale und kulturelle Angebote entstehen. Dies trägt zu einer positiven Gesamtent- wicklung bei. Unser Dorf fördert Zusammenhalt: Ideen und Projekte für ein soziales Miteinander Im Wettbewerb werden Aktivitäten gesucht, die das soziale Engagement prägen, wie die ehrenamtliche Mitarbeit an Dorfprojekten, die aktive Nachbarschaftshilfe, ein vielfältiges Vereinsleben, Traditionen, Brauchtum sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten. Altbewährtes wird durch neue Impulse weiterentwickelt. Die Kultur des Miteinanders von Jung und Alt, von Zugezogenen und Alteingesessenen wird gelebt. Unser Dorf ist zukunftsfähig: Antworten auf die Herausforderungen von Demografie und Klimawandel Im Wettbewerb überzeugen Dorfgemeinschaften, die sich der Veränderung ihrer Region durch den demografischen Wandel stellen und Bleibeperspektiven für ihre Einwohnerinnen und Einwohner schaffen. Gesucht werden kluge Herangehensweisen, die in enger Kooperation mit der Kommune erfolgversprechende Wege für das Dorf und die Region aufzeigen. Es werden beispielhafte Aktivitäten bei der nachhaltigen Dorfentwicklung, bei der Baukultur und Grüngestaltung und bei der Anpassung an den Klimawandel gesucht. Viele Dorfgemeinschaften engagieren sich beim Schutz der Arten- vielfalt in Flora und Fauna und gehen verantwortungsvoll mit Natur und Umwelt um. In allen Bereichen spielt die Zusammenarbeit mit benachbarten Ortsteilen und Dörfern eine wichtige Rolle. Der Wett- bewerb soll dazu ermuntern, die verschiedenen Stärken zu bündeln und ein regionales Selbstverständnis zu ent- wickeln. Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 2 von 4 2 Wer kann mitmachen? Teilnahmeberechtigt sind Dörfer mit bis zu 3 000 Einwohnern in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder auch Ortsteilen, die überwiegend dörflichen Charakter haben. Auch Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3 000 Einwohnern können mitmachen. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen ausgehen. Für Dörfer, die beim Bundesentscheid 2023 mit Gold bewertet wurden, ist die Teilnahme am 28. Bundeswettbewerb nicht möglich. 3 Was gibt es zu gewinnen? Die Teilnahme am Wettbewerb ist eine besondere Motivation für die Dorfgemeinschaft und setzt nachhaltige Entwick- lungen in Gang – unabhängig vom Medaillenrang. Als Anerkennung werden den am Bundesentscheid teilnehmenden Dörfern Preisgelder verliehen: Für Gold 15 000 Euro, für Silber 10 000 Euro und für Bronze 5 000 Euro. Die Jury kann zudem Sonderpreise von je 3 000 Euro vergeben, um besondere Einzelprojekte zu würdigen. Die Auszeichnung der Dörfer wird im Januar 2027 mit einem Festakt im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin gefeiert. 4 Wie läuft der Wettbewerb ab? Im bundesweiten Wettbewerb werden die zukunftsfähigsten Dörfer Deutschlands gesucht. Für eine Teilnahme am Wettbewerb melden sich Interessierte zunächst auf regionaler Ebene gemäß der Ausschreibung des jeweiligen Bundeslandes an. Das sind in vielen Ländern die Landkreise. Je nach Bundesland erfolgt der Landeswettbewerb in mehreren Stufen. Die für die Landeswettbewerbe zuständigen Stellen melden die Landessieger einschließlich deren Kontaktdaten bis zum 31. Oktober 2025 an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entsprechend nachstehendem Schlüssel für jedes Bundesland: Bei der Beteiligung von – – – – – von 51 von 101 von 251 bis zu bis bis bis ab 50 Teilnehmern 100 Teilnehmern 250 Teilnehmern 450 Teilnehmern 451 Teilnehmer 1 Landessieger 2 Landessieger 3 Landessieger 4 Landessieger 5 Landessieger Die an das Bundesministerium gemeldeten Landessieger werden im Sommer 2026 von einer Bundesjury bereist und bewertet. Im Anschluss an die Bereisung werden die Wettbewerbssieger verkündet. Die Entscheidungen dieser Jury sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5 Was wird bewertet? Im Mittelpunkt steht das Engagement der Dorfgemeinschaft nach dem Motto „Wo sind wir gestartet – was haben wir bislang erreicht – was tun wir für die Zukunft?“. Dabei wird auch immer die individuelle Ausgangslage des Dorfes berücksichtigt. Auf Bundesebene werden folgende Bereiche bewertet: 5.1 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir Ziele und Konzepte entwickeln, wirtschaftliche Initiativen unterstützen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen“ Bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven beschäftigt sich die Dorfgemeinschaft unter anderem mit den Aus- wirkungen des demografischen Wandels im Ort. Ausgangspunkt sollte ein offener Abstimmungsprozess sein, bei dem Ideen, Leitbilder und Konzepte für ein planvolles Handeln erarbeitet werden. Dabei sind kommunale Vorgaben, inter- kommunale Zusammenarbeit und regionale Kooperationen von Bedeutung. Das Zusammenspiel der lokalen Akteure, zum Beispiel aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Ehrenamt, Verwaltung, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie privaten Initiativen, trägt maßgeblich zum Erfolg bei. Ziele, Entwicklungskonzepte und entsprechende Projektideen können beispielsweise in Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Der Wettbewerb be- rücksichtigt, wie aus diesem Miteinander gemeinsame Aktivitäten und tragfähige Initiativen für das Dorf entstehen. Ein wichtiger Aspekt kann auch sein, wie Herausforderungen und Rückschläge in diesen Prozessen bewältigt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für Arbeitsplätze und damit für zukunftsfähige Dörfer. Bewertet werden Initiativen der örtlichen Unternehmen wie produzierendes Gewerbe und das Dienstleistungsgewer- be, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau sowie ortsansässige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Von besonderer Bedeutung sind Aktivitäten bei der Verbesserung der Infrastruktur, mit denen unternehmerische Initiativen, eine Gründerkultur und der ländliche Tourismus unterstützt werden. Dazu zählen die Nahversorgung, beispielsweise durch Dorfläden oder auch Mehrfunktionshäuser, lokale Basisdienstleistungen, der Breitbandausbau und die Digitalisierung, Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Mobilität sowie die Energieversorgung auf erneuerbarer Basis. Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 3 von 4 5.2 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir sozial engagiert sind und dörfliche kulturelle Aktivitäten entfalten“ Ein weiterer Schwerpunkt sind soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten. Beispielhaft stehen hierfür das Vereins- leben, soziale, kirchliche und kommunale Projekte, Gemeinschaftsaktionen, interkulturelle und generationenüber- greifende Aktivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unterstützen. Von besonderer Bedeutung ist das Miteinander bei der Umsetzung gemeinsam getroffener Entscheidungen. Positiv bewertet werden jene Dorfgemeinschaften, die sich mit der Geschichte ihres Ortes, ihrer Tradition und dem Brauchtum beschäftigen und durch Gemeinsinn den Ort voranbringen. Dabei werden Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene in die Entscheidungen über die Zukunft des Dorfes und bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen ein- bezogen. Ortsübergreifende Kooperation und regionale Vernetzung beispielsweise bei Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Tourismusangeboten oder zwischen den Vereinen tragen dazu bei, dass Menschen gerne auf dem Land leben. Eine offene Kommunikation und Willkommenskultur sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren, wie auch die konkrete Mit- und Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und kommunalen Zusammenschlüssen. 5.3 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir wertschätzend und sensibel mit unserer Baukultur, der Natur und der Umwelt umgehen“ Bei einer zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes wird auf die Gestaltung der Bauten, eine flächensparende Siedlungsentwicklung sowie die Einbettung der Siedlung in die Landschaft geachtet. Gefragt sind Initiativen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Gebäude und der Bausubstanz, aber auch Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen. Die regional- und ortstypischen Bauformen und Mate- rialien sollten beachtet sowie traditionelle und moderne Elemente sinnvoll verbunden werden. Projekte zur Um- und Nachnutzung von Gebäuden sowie die naturnahe Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen tragen zu einer nachhaltigen Ortsentwicklung bei und prägen das Erscheinungsbild des Dorfes. Statt neue Baugebiete auszuweisen, sollten Leerstände beseitigt sowie bestehende Gebäude und innerörtliche Bau- lücken genutzt werden. So wird der Boden als wichtigste Produktionsgrundlage der Landwirtschaft geschont. Die Siedlungsentwicklung sollte auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Raumplanungen und Gestaltungs- ordnungen sowie in Abstimmung mit den Nachbarorten geplant sein. Es ist auf den jeweiligen Charakter des Ortes und der Landschaft zu achten. Die den Ort umgebende Natur, die landwirtschaftliche Nutzung sowie die innerörtliche Gartenkultur tragen zu einem harmonischen Ortsbild bei und prägen die Wohn- und Lebensqualität. Durch Initiativen für eine dorf- und standort- typische Begrünung sollten öffentliches Grün sowie Vor- und Hausgärten attraktiv, artenreich und sensibel gestaltet werden. Gesucht werden außerdem Aktivitäten der Dorfgemeinschaft zur Anpassung des Dorfes und seiner Gemarkung an den Klimawandel. Dem Anlegen und Pflegen von schützenden Flurelementen und der Renaturierung von Fließgewäs- sern, der nachhaltigen Landbewirtschaftung, dem Schutz von Boden, Arten und Biotopen sollten dabei besondere Bedeutung zukommen. Wichtig für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt sind die Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft, die Bewahrung naturnaher Lebensräume und die Erhaltung historischer Kulturlandschaften. Auch die nachfolgende Generation sollte in die genannten Zukunftsthemen eingebunden sowie durch entsprechende Aktivitäten einbezogen werden. Wissen und Erfahrungsschatz sollten weitergegeben werden. 5.4 „Unser Dorf ist attraktiv und lebenswert – auf dem Land haben wir unsere Zukunft“ Beurteilt wird abschließend der Gesamteindruck des Dorfes. Die Jury bewertet, wie die Inhalte und Ziele des Wett- bewerbs von der Dorfgemeinschaft umgesetzt werden. Ausschlaggebend sind die Aktivitäten und das große Enga- gement der Bürgerinnen und Bürger, die dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu erhalten. 6 Gesamturteil Die drei Bewertungsbereiche (Nummer 5.1 bis 5.3) werden gleichgewichtet und bilden mit dem Gesamteindruck (Nummer 5.4) unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Ausgangslage des Dorfes das Gesamturteil. Im Vordergrund stehen die Fortschritte für die Entwicklung des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft. 7 Wer veranstaltet den Wettbewerb? Der Bundeswettbewerb steht unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im engen Zusammenwirken mit den für den Wettbewerb in den Ländern zuständigen Ministerien sowie mit Unterstützung nachfolgender Verbände und Organisationen durchgeführt: – Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. – Bund der Deutschen Landjugend e. V. – Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland e. V. – Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen – Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement e. V. – Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.

Verbundvorhaben NEILA tritt in den Dialog mit der Lokalpolitik

Bild: Fesel Mit der „Region im Dialog“ fand am 22. Mai die letzte Transferveranstaltung des Verbundforschungsprojekts NEILA (Nachhaltige Entwicklung durch interkommunales Landmanagement) im Universitätsclub in Bonn statt. Das Projekt verfolgt das Ziel der Etablierung einer interkommunalen Kooperation im Bereich Flächenentwicklung in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler. Adressiert waren demnach vor allem die lokalen Politiker:innen der Region. Ziel der Veranstaltung war die Präsentation der über die letzten fünf Jahre hinweg erarbeiteten Projektergebnisse. Für die Präsentation der Projektergebnisse wurde ein interaktives Vorgehen gewählt. An vier Thementischen wurde jeweils ein zentrales Produkt des Projekts NEILA vorgestellt und im Anschluss diskutiert: das entwickelte Tool zur Flächenbilanzierung, die Vorgehensweise bei der Potenzialflächenbewertung, das regionale Dichtekonzept sowie das digitale Siedlungsentwicklungskonzept. Die Produkte sollen die Kommunen der :rak -Region bei der Siedlungsentwicklung begleiten. Das Projektteam wurde an den Ständen von jeweils einer Person aus der kommunalen Planung unterstützt. Das Interesse an den verschiedenen Produkten war groß. Von vielen Anwesenden wurde der Wunsch geäußert, die durch NEILA bereitgestellten Informationen auch über die Projektlaufzeit hinweg zu nutzen und weiter zu pflegen. Den Abschluss des Abends bildete eine Podiumsdiskussion zu den Zukunftsaussichten der Region und der Verstetigung der Projektergebnisse. Fabiano Pinto (Stadt Bad Honnef) betonte die Wichtigkeit eines institutionellen Rahmens der regionalen Kooperation, während Peter Günther (Stadt Remagen) die Freiwilligkeit als ihre große Stärke hervorhob. Holger Schilling (Bezirksregierung Köln) zufolge reiche der :rak als dieser Rahmen aus, er müsse lediglich mit weiterführenden Kompetenzen ausgestattet werden. Jeannette Wagner (Bundesstadt Bonn) äußerte den Vorschlag, dass alle Kommunen gemeinsam die Finanzierung der Kooperation stemmen könnten, dies aber in den kommenden Monaten verhandelt werden müsse. Dr. Reimar Molitor (Region Köln/Bonn e.V.) vertrat die Meinung, dass es beispielsweise bei Bebauungsdichtevorgaben mehr Top-Down-Entscheidungen brauche, um ernsthafte Fortschritte zu erzielen. Die Diskutierenden waren sich darin einig, dass die Kommunikation mit der Politik noch verstärkt werden müsse. Für das Schlusswort übergab Katrin Fahrenkrug an Petra Denny, Leiterin des Stadtplanungsamts der Bundesstadt Bonn. Diese schloss die Veranstaltung mit dem folgenden Appell: „Wir stehen vor wachsenden Herausforderungen in der Region wie nachhaltige Siedlungsentwicklung, Klimawandelanpassung oder Mobilitätswende, die nur gemeinsam gelöst werden kann. Keine der Kommunen ist allein handlungsfähig: Das kann nur gemeinsam in der regionalen Familie erfolgen.“ In den kommenden Monaten wird das Projekt NEILA verstärkt in den Austausch mit der Lokalpolitik treten. Zurzeit verfolgt das Projektteam den Beschluss des Siedlungsentwicklungskonzepts in den Räten aller 27 beteiligten Kommunen. Nach Projektende sollen die Kompetenzen an den :rak übergeben werden. Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung inkl. der Poster wird zeitnah auf der NEILA-Website erscheinen.

NACHWUCHS: Neue Wege zur Reduzierung des Freiflächenverbrauchs in der Stadtregion Köln

Wimmelbild NACHWUCS (C) KA Schmitz für 123 Commics Wissenschaftler:innen aus Bonn und Aachen haben im Rahmen des Forschungsprojekts gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis und den im Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) zusammengeschlossenen Städten und Gemeinden innovative Ansätze für eine nachhaltige regionale Siedlungsentwicklung erarbeitet. Es geht um neue Wohn- und Bauformen, die weniger Fläche und Ressourcen verbrauchen und gleichzeitig hohe Wohn- und Lebensqualität bieten. Zentrales Ziel ist die Integration einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und urbanen Landwirtschaft. Es gilt dabei Wege zu finden, Landwirtschaft, Wohnen und Naherholung zukünftig gemeinsam zu entwickeln und zugleich die Qualität und Identität der neuen Quartiere zu stärken. Das aus Bundesmitteln geförderte Projekt steht nun vor dem Abschluss: Am 16. Juni werden die Projektergebnisse im Rahmen einer Abschlusskonferenz in Bergheim präsentiert. Ein erstes wesentliches Forschungsprodukt ist ein Indikatorenset für die Analyse und Bewertung einer nachhaltige Landnutzung mit den wesentlichen Nutzungsansprüchen von Wohnen, Arbeiten, Landwirtschaft sowie Natur und Landschaft. Die Städte und Gemeinden können damit künftig Flächennutzungsentscheidungen auf eine nachvollziehbare und einheitliche Grundlage in der Region stellen. Eine plakative Visualisierung der Ergebnisse auf Basis einer umfangreichen Datenbank unterstützt die Kommunikation verschiedener Szenarien und fördert den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Akteur:innen und Landnutzenden. Damit können die Landnutzung in der Region optimiert und Landnutzungskonflikte minimiert werden. Die  gelungene Abstimmung der Bewertungskriterien und Indikatoren mit den Kommunen lässt eine hohe Akzeptanz in der künftigen Planungspraxis erwarten. Das Projekt hat darüber hinaus auch Zukunftsentwürfe für die Region entwickelt. Auch dabei waren die Indikatoren zur  Identifizierung von Handlungsschwerpunkten und zur Abgrenzung von insgesamt vier konsistenten Handlungsräumen hilfreich. Mit Blick auf die raumspezifischen Entwicklungspotenziale und vielfältigen Herausforderungen wurde ein Raumbild  als handlungsleitendes Struktur- und Entwicklungskonzept für die zukünftige Entwicklung der gesamten Region erarbeitet. Es erfasst für die vier Raumkategorien die wesentlichen strukturellen Merkmale, Trends und Talente und visualisiert zugleich die gewünschte zukünftige  räumliche Entwicklung für die Teilräume. Das Raumbild beschreibt darüber hinaus auch Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung und ist damit wichtiges Steuerungsinstrument für die stadtregionale Entwicklung. Zur beispielhaften Konkretisierung der Entwicklung von agri-urbanen Siedlungsmodellen wurde für sieben ausgewählte Fokusflächen ein bundesweiter studentischer Ideenwettbewerb für Hochschulen ausgeschrieben. Insgesamt 47 studentische Planer:innenteams haben sich beteiligt und innovative Ideen und qualitätvolle Zukunftsentwürfe für die Integration von Siedlungsentwicklung und Landwirtschaft erarbeitet. Die beispielhaften Konzepte verbinden neue Wohnformen hoher Lebensqualität mit Ressourceneffizienz und Formen nachhaltiger Landwirtschaft und Landnutzung. Die prämierten Wettbewerbsentwürfe der agri-urbanen Siedlungsmodelle werden bei der Abschlussveranstaltung ausgestellt. Ein wesentliches Ziel des Forschungsvorhabens ist die Praxisrelevanz und damit die Umsetzung der Forschungsergebnisse und Anwendung von Tools. Zur Verwirklichung des Raumbildes und der exemplarischen Konzepte für agri-urbane Siedlungsmodelle haben die Forschenden gemeinsam mit Experten:innen aus Planungspraxis, Wohnungswirtschaft, Landwirtschaft und der Wirtschaft in mehreren interdisziplinären Workshops Strategien und konkrete Maßnahmen für die Realisierung der Vorschläge diskutiert, konkretisiert und weiter entwickelt. Im Ergebnis liegen nun Konzeptbausteine, Geschäftsmodelle und städtebauliche Umsetzungsstrategien für visionäre agri-urbane Quartiere vor.  Ein praxisorientierter Leitfaden fasst die relevanten Resultate des Projekts für die Kommunen und sonstigen Akteur:innen zusammen. Dieser zeigt pragmatische Wege für eine ressourcen- und flächensparende Siedlungsentwicklung sowie innovative Formen urbaner Landwirtschaft in Stadtregionen auf. Damit erhalten nicht nur die Städte und Gemeinden in der Region eine planerische Handreichung, sondern die Vorschläge und Ansätze können darüber hinaus auch in anderen Stadtregionen Deutschlands aufgegriffen werden. Nach intensiver fünfjähriger Forschungs- und Entwicklungsphase geht es ist in den nächsten Jahren um die Anwendung der entwickelten Planungswerkzeuge bei Flächennutzungsentscheidungen sowie um die Realisierung von Ideen und Konzepten. Die Projektpartner:innen werden die Kommunen, die Landwirtschaft, die Unternehmen und die Bürgergesellschaft bei der Umsetzung von innovativen Projekten weiterhin unterstützen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das S.U.N.-Netzwerk, dessen besondere Bedeutung durch das Projekt unterstrichen wurde und daher verstetigt wurde. Alle erarbeiteten Werkzeuge wie die Analyse- und Bewertungstools sowie die Datenbank sollen der Region und ihren Kommunen ebenfalls weiterhin zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die S.U.N.-Geschäftsstelle beim Rhein-Erft-Kreis setzt die regionale Kooperation und Kommunikation fort. Alle Akteur:innen verbinden damit die Hoffnung, dass die Erkenntnisse aus dem NACHWUCHS-Projekt das nachhaltige Zusammenwachsen der Region im 21. Jahrhundert strukturell und konzeptionell unterstützen werden.

Szenarien des Managements von Gewerbeflächen 2050 in der Region Nordschwarzwald

Thema und Zielstellung Foto: Udo Wagner, Ein Gewerbegebiet im Nordschwarzwald Von Februar 2022 bis Februar 2023 wurde im Projekt KoOpRegioN ein partizipativer Szenarioprozess zum Gewerbeflächenmanagement in der Region Nordschwarzwald im Jahr 2050 durchgeführt. Im Vordergrund stand die folgende Frage: "Welche verschiedenen Szenarien der künftigen Entwicklung des Gewerbeflächenmanagements in der Region Nordschwarzwald im Jahr 2050 sind möglich?" Zusätzlich wurde untersucht, welche Wirkungen verschiedene Maßnahmenbündel im Kontext unterschiedlicher zukünftiger Szenarien haben, und zwar: auf die Flächennutzung durch Gewebe in der Region; auf die Entwicklung der Wirtschaftsstruktur in der Region Vorgehen Die Szenarien wurden in einem partizipativen Prozess erstellt, in dem alle Schritte unter Einbezug der relevanten wissenschaftlichen Partner*innen des Projektes sowie der Stakeholder*innen und Praxisakteur*innen erfolgten. Am 28. Februar 2022 fand ein digitaler Workshop mit dem Projektteam sowie 20 Praxisakteur*innen aus der Region statt. Die Teilnehmer*innen wurden nach den Kriterien Expertise, Betroffenheit und strategische Bedeutung als Multiplikatoren ausgewählt. Ziel des Workshops war es, die zuvor im Rahmen von Literaturrecherchen identifizierten Schlüsselfaktoren und ihre unterschiedlichen zukünftigen Entwicklungen zu diskutieren, um dann die wichtigsten Faktoren auszuwählen, die dann im weiteren Verlauf des Szenario-Prozesses berücksichtigt wurden. In einem nächsten Schritt wurde eine Interviewreihe mit Praxisakteuren aus der Region durchgeführt, um die Wechselwirkungen zwischen den Faktoren bewerten zu lassen. Anschließend wurde mit Hilfe der Software ScenarioWizard Systemanalysen durchgeführt und in sich widerspruchsfreie sowie möglichst unterschiedliche Szenarien identifiziert. Zentrale Ergebnisse Die folgenden vier Szenarien eines Gewerbeflächenmanagements in der Region Nordschwarzwald im Jahr 2050 wurden für die weitere Arbeit im Projekt ausgewählt und in der Region vorgestellt. Szenario1: Nicht nur in der Region, sondern in ganz Deutschland herrschen prekäre wirtschaftliche Verhältnisse. Die Bevölkerung in der Region schrumpft. Die negative wirtschaftliche Situation erfordert eine verstärkte regionale Kooperation und ermöglicht eine schonende Landnutzung. Szenario2: Die deutsche und die regionale Wirtschaft sind durch De-Globalisierungstendenzen geprägt. Da die Bevölkerung in der Region wächst und auch wieder mehr produzierendes Gewerbe angesiedelt wird, kommt es zur Ausweitung der Landnutzung im Nordschwarzwald. Szenario3: Deutschland geht es wirtschaftlich schlecht, doch die wachsende Bevölkerung in der Region hilft, dass es der Region weiter wirtschaftlich gut geht. Da der rechtliche Rahmen zur Flächennutzung sehr streng ist, schont der Nordschwarzwald trotz wirtschaftlicher Prosperität seine Flächen. Szenario 4: Unter einem fördernden wirtschaftlichen Kontext sowie einem bundesweiten Flächenkontingenthandel setzt sich beim Gewerbeflächenmanagement die Strategie „Innen vor Außen“ durch und eine Flächenkreislaufwirtschaft bei Gewerbeflächen wird erreicht. Eine Übersicht über die vier Szenarien im Detail können Sie hier abrufen. Eine ausführlichere Beschreibung der vier Szenarien können Sie hier abrufen. Weitere Erkenntnisse Die Kombination der Szenarien mit den zuvor im Projekt entwickelten Maßnahmenbündeln ergab weitere Erkenntnisse: Je deutlicher und mutiger die heute bestehenden Maßnahmen durch innovative Ansätze – in sinnvollen Kombinationen – ersetzt bzw. ergänzt werden, desto mehr fördernde Einflüsse auf wirtschaftliche Prosperität und schonende Landnutzung hat die Region selbst in der Hand. Es zeigt sich eine sogenannte „no-regret“ Maßnahme , die unter allen zukünftigen Entwicklungen stabil und wirksam erscheint, und zwar das „Regionale Entwicklungskonzept Gewerbeflächen“. Weitere, in sehr verschiedenen zukünftigen Welten ebenfalls gut ‚verträgliche‘ Maßnahmen sind: „Erweiterte kommunale Bodenpolitik“ „Gemeinsame gebietsinterne Infrastrukturen“ „Gemeinsames Gewerbegebietsmanagement und Standortmarketing“; und/oder ein „Nachhaltigkeitslabel für die Region“. Mit diesen Maßnahmen scheint die Region für verschiedene Szenarien zunächst gut aufgestellt zu sein. Wird der rechtliche Rahmen von Bund oder Land zu Flächennutzung und Flächeneffizienz jedoch zukünftig deutlich verändert (z.B. „strenge ordnungsrechtliche Vorschriften für Flächeneffizienz und Flächennutzung“ oder gar „bundesweite Flächenkontingente für alle Flächennutzungen und deren Handel“) werden intensivere Formate der interkommunalen und regionalen Kooperation über ein Regionales Entwicklungskonzept hinaus für stabile und wirksame Maßnahmenbündel in der Region Nordschwarzwald notwendig. Diese intensivere Form der Kooperation könnte dann z.B. über regelmäßige Bürgermeister*innenrunden politisch organisiert und über Kooperationsverträge oder Zweckverbände formalisiert werden.

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