Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien Ab dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt die Energiewende vor Ort voranbringen. Das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windrad nebenan. Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom – also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien – aus Anlagen in der Region stammt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird. Der Regionalnachweis: Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. Der Betrieb des Regionalnachweisregisters startet am 1. Januar 2019. Damit setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat am 21. November 2018 in Kraft. HkRNDV-Novelle: Die Verordnung legt die Rechtsgrundlagen für den Betrieb des neuen Regionalnachweisregisters fest. Sie sieht aber auch Neuregelungen vor, die sich aus der mittlerweile sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister ergeben haben. Die Novelle schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.
Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Verbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Stromkennzeichnung soll dabei der Information dienen und sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2021.
Regionalnachweise bieten einem Stromvertrieb die Möglichkeit, ihren Kunden den Strom einer ganz bestimmten, mit der Marktprämie geförderten Anlage zuzuordnen. Das Ziel des Regionalnachweiskonzeptes ist vor allem die Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Wie das funktioniert, erklärt dieses Faltblatt. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling. Veröffentlicht in Texte | 72/2018.
In dem Forschungsvorhaben wird die theoretische Fundierung zur Entwicklung einer regionalen Grünstromkennzeichnung und eines Regionalnachweisregisters erarbeitet. Auf der Basis eines Marktüberblicks über derzeit existierende Regionalstromprodukte werden die Funktionsweisen und Prozesse in der derzeitigen Stromwirtschaft im Hinblick auf Regionalstromprodukte abgebildet und analysiert. Hierzu zählen die Strukturen der Direktvermarktung und mögliche Auswirkungen des Regionalstrommodells auf Grünstromprodukte aus der sonstigen Direktvermarktung sowie die Darstellung der Anlagen, die potenziell für die Regionalkennzeichnung genutzt werden können. Die Beschreibung der einzelnen für das Regionalnachweisregister relevanten Prozesse erfolgt unter Berücksichtigung energierechtlicher Vorgaben und ihrer Implikationen auf das zukünftige Register. Für den Betrieb des Registers wichtige Begriffsdefinitionen und Prüfanforderungen werden anhand der aktuellen Gesetzeslage diskutiert. Abschließend werden Vorschläge für die zukünftige Kennzeichnung von Regionalstrom entwickelt. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2017.
Das Regionalnachweisregister ist ein Instrument, um die Energiewende vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der Regionalnachweise kann Strom aus erneuerbaren Energien regional bezogen werden.
Strom aus der Region soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort zu erhöhen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. So können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und zudem möglichst verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Vor diesem Hintergrund wurde in der vorliegenden Studie eine rechtliche Bewertung der Ausweisung von regionalem Grünstrom im bestehenden System der Stromkennzeichnung durchgeführt. Das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite sowie die damit verbundenen Erwartungen wurden anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen erhoben. Das Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Die Studie macht deutlich, dass auf Verbraucherseite ein großes Interesse an regionalem Grünstrom besteht und diesem ein wichtiger Beitrag für die Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Lesende, am 27.11.2012 startete erstmalig die Registersoftware über den bekannten Link https://www.hknr.de . Alle Registerteilnehmenden konnten nun mit der Übermittlung der Akteurs- und Unternehmensdaten beginnen. Die Umsetzungsfrist der europäischen Vorgabe war bereits 2010 abgelaufen, entsprechend hoch war der Druck. Wir entschieden uns für einen modularen Start: Zuerst war nur die Akteursregistrierung möglich. Bis endlich alles funktionierte, war der Abend des 27.11. weit fortgeschritten. Ein feierliches Teamfoto zum Registerstart machten wir dann erst am Folgetag. Die Herkunftsnachweisverordnung (HkNV) trat am 09.12.2011 in Kraft. Sie enthält Rahmenregelungen und die Ermächtigung für das UBA, die Durchführungsverordnung und die Gebührenverordnung zu erlassen. Am 17.12.2012 unterschrieb der damalige UBA-Präsident Jochen Flasbarth dann die erste Verordnung, die jemals vom UBA erlassen wurde: die Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung HkNDV – unsere damalige Rechtsgrundlage. Kurz vor Weihnachten, am 21.12.2012, konnten wir die Registrierung der Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energie auf der Webseite freigeben. Der formelle und offizielle Start des HKNR war am 01.01.2013. Wir hätten uns einen „roten Startknopf“ und eine Feier zum Registerstart gewünscht, aber zum Neujahrstag wollte dann doch niemand zur Arbeit kommen. Deshalb feiert das HKNR-Team nun den 10. Jahrestag ausgiebig und wir erinnern uns an die Ereignisse der letzten 10 Jahre. Natürlich wollen wir auch nach vorne schauen! So planen wir unter anderem unsere HKNR-Fachtagung im nächsten Jahr am 25./26. April und stellen sie unter das Motto „10 Jahre HKNR“. Leider liegt der Termin nun parallel zum REC-Market-Meeting in Amsterdam, für uns war eine Verschiebung nach Kenntnisnahme dieser Überschneidung nicht mehr machbar. Wir hoffen trotzdem auf reges Interesse und sind bereits intensiv mit der Programmgestaltung beschäftigt! Für heute bleibt uns noch zu sagen: Wir wünschen Ihnen allen ein schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in unser Jubiläumsjahr 2023! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters und des Regionalnachweisregisters im Umweltbundesamt
Liebe Leserin, lieber Leser, die E-World 2020 konnte noch wie gewohnt stattfinden und es war eine große Freude mit vielen von Ihnen dort ins Gespräch zu kommen. Danach änderte sich Vieles. Ein Virus bringt die Welt ins Wanken und wir kommunizieren nun aus dem Homeoffice in Videokonferenzen und über andere digitale Medien. Die Absage unserer Fachtagung im April war ein schwerer, aber unvermeidlicher Schritt, denn „Abstand halten“ lautet immer noch das aktuelle Gebot. Wir schauen positiv in die Zukunft und haben einen neuen Termin im April 2021 für die HKNR-Fachtagung angesetzt – auch wenn heute nicht absehbar ist, ob eine solche Veranstaltung nächstes Jahr durchführbar sein wird. In jedem Fall sind wir gut für unsere Arbeit aufgestellt. Das Team hat sich in den vergangen Jahren nicht nur gewandelt, mit dem Spezialwissen zum HKNR und RNR ist es auch gewachsen. Die Leitung des HKNR-Teams ist inzwischen neu vergeben und liegt bei Elke Mohrbach in den Händen einer HKN-Expertin, die schon von Anbeginn dabei ist. Der letzte und komplexeste Software-Baustein im Regionalnachweisregister ist – wie geplant – am 1. August online gegangen. Sie können jetzt Regionalnachweise entwerten. Da hier die Verknüpfung zur Verwendungsregion sichergestellt wird, war die Entwicklung knifflig. In einem Web-Seminar haben wir Ihnen die Funktion im Juli vorgestellt. Das Konzept zur Regionalstromkennzeichnung ist noch in der Entwicklung, wir geben Ihnen jedoch erste Empfehlungen, über die Sie unten nachlesen können. International dreht sich vieles um die Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie für erneuerbare Energien (2018/2001/EG), wir informieren Sie in diesem Newletter über die Entwicklungen. Aber noch haben wir einen wunderschönen Sommer, genießen Sie die schönen langen Tage und schöpfen Sie Kraft für den Herbst und Winter. Bleiben Sie auf alle Fälle gesund und lassen Sie auch ruhig mal von sich hören oder lesen! Ihr HKNR-Team des Umweltbundesamtes