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Staatsarchiv

Nach Maßgabe des Hamburgischen Archivgesetzes vom 21.Januar 1991 (HmbGVBL. I S.7) bewertet, übernimmt, verwahrt, erhält und erschließt das Staatsarchiv staatliches Schrift- und Dokumentationsgut und erstellt es für die Benutzung bereit. Es kann auch Archivgut anderer Stellen im öffentlichen Interesse archivieren und sonstiges Dokumentationsmaterial zur Ergänzung der staatlichen Überlieferung sammeln. Außerdem berät es in Archivangelegenheiten und wirkt an der Erforschung und Vermittlung der hamburgischen Geschichte mit. Die Bestände umfassen gegenwärtig über 28 km Akten- und Protokollbände, 130.000 Bücher, Zeitschriften und Zeitungsbestände sowie etwa 3 Mill. Karten, Pläne, Ansichten, Portraits und Pressefotos,

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