null Wertvolle Natur im Blick Baden-Württemberg/Emmendingen/Ravensburg . Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die diesjährigen Kartierungen von Biotopen im Offenland gestartet. Ihre Expertenteams sind in den Landkreisen Emmendingen und Ravensburg im Einsatz und erfassen ausgewählte Lebensräume. Kartiert wird vom Frühjahr bis in den Herbst in den jeweiligen Gemeindegebieten außerhalb von Siedlungen, Wäldern und Verkehrsflächen. Artenreiche Lebensräume im Offenland „Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der ökologisch wertvollsten und artenreichsten Gebiete in unserem Land“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Das Spektrum der erfassten Biotope ist in den beiden Kreisen groß: Es reicht von blütenreichen Trockenrasen bis hin zu nassen Moorflächen, wie sie für das Alpenvorland typisch sind. Auch artenreiche Mähwiesen werden bei der Kartierung erfasst. Diese Biotope sind Inseln der Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten.“ Biotope sind per Gesetz geschützt – nicht durch Kartierungen Bundesgesetze sowie das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg bilden den Rahmen für diese Aufgabe. „Biotope sind gesetzlich geschützt – unabhängig von ihrer Kartierung“, betont Maurer. „Unsere Kartierungen machen diese wertvollen Lebensräume für die kommunale und regionale Planung sichtbar. Die gewonnenen Daten fließen auch in die landwirtschaftliche Förderung ein – mit finanziellem Ausgleich für eine angepasste Nutzung.“ Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, im freien Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Natürlich führen sie eine entsprechende Kartierbescheinigung mit sich. Kreis Emmendingen Kreis Ravensb urg Die Treffpunkte sind in Kartenform auf der folgenden Webseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bürgerinnen und Bürger können sich für Fragen rund um die Kartierungen des Offenlandes an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de Interessierte Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich über die folgende E-Mail-Adresse für die Informationsveranstaltungen anzumelden: pressestelle@lubw.bwl.de . Vor den Veranstaltungen erhalten Sie weiterführende Informationen. Nach vorheriger Absprache stehen Mitarbeitende der LUBW am Ende der Veranstaltung gerne für Fragen zur Verfügung. Daten und Fakten Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland rund 283.000 Biotope mit 150.000 Hektar Fläche (darunter 63 Biotope mit rund 2.700 Hektar Fläche im Bodensee). Die letzte landesweite Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die jetzige Erfassung für Baden-Württemberg startete im Jahr 2010. Seitdem wurden 938 der 1.101 Gemeinden erfasst. Die Daten der diesjährigen Erhebungen werden voraussichtlich Ende 2027 online veröffentlicht. Die Kartierergebnisse der vergangenen Jahre bis einschließlich 2024 sind bereits über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar: Daten- und Kartendienst der LUBW – geschützte Biotope Weitere Informationen zu Zielen, Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen der Offenland-Biotopkartierung sind auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung “ zu finden sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung der LUBW ist das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG). Festgelegt ist darin eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Nach § 33 Absatz 6 NatSchG ist die LUBW verpflichtet, diese Biotope zu erfassen, in Karten und Listen darzustellen und im Internet zu veröffentlichen. Die Erfassung hat deklaratorische Bedeutung, das heißt: Der gesetzliche Schutz besteht für die Biotope unabhängig von der Kartierung. Die Erfassung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Jahre, zu wiederholen. Eine weitere Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen günstigen Erhaltungszustand der europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume zu bewahren oder wiederherzustellen. Hierzu erfassen die Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen und berichten darüber alle sechs Jahre an die Europäische Union. In Baden-Württemberg übernimmt die LUBW diese Aufgabe. Da viele FFH-Lebensraumtypen gleichzeitig gesetzlich geschützte Biotope sind, werden Angaben zu FFH-Lebensraumtypen innerhalb der Biotope bei der Offenland-Biotopkartierung miterfasst. Was bewirken die Kartierungen? Die Kartierung der LUBW weist keinen Schutzstatus aus. Flächen, die die Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotops aufweisen – etwa durch bestimmte Vegetation und Strukturen, wie sie in der verbindlichen Kartieranleitung festgelegt sind – sind per Gesetz geschützt, unabhängig davon, ob sie kartiert wurden oder nicht. Die Kartierung hilft, diesen Schutz sichtbar zu machen und in der Praxis umzusetzen. Übersicht der 2026 kartierten Gemeinden in den beiden Landkreisen In folgenden Gemeinden werden 2026 die Biotope im Offenland erfasst: Landkreis Emmendingen Landkreis Ravensburg Forchheim Achberg Freiamt Aichstetten Gutach im Breisgau Aitrach Malterdingen Amtzell Sasbach am Kaiserstuhl Argenbühl Sexau Baienfurt Weisweil Baindt Winden im Elztal Berg Wyhl Bodnegg Fronreute Grünkraut Horgenzell Isny im Allgäu Kißlegg Leutkirch im Allgäu Ravensburg Schlier Vogt Waldburg Wangen im Allgäu Weingarten Wilhelmsdorf Wolfegg Wolpertswende In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen*: Landkreis Emmendingen: Bahlingen, Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Endingen am Kaiserstuhl, Kenzingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Simonswald, Teningen, Vörstetten Landkreis Ravensburg: Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände erfolgen überwiegend während der Vegetationsperiode im ersten Jahr. Die Abgrenzung der Biotope sowie die zugehörigen Fachdaten – etwa Biotopbeschreibung und Artenlisten – werden in den Wintermonaten digital erfasst und aufbereitet. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und der abschließenden Datenaufbereitung stehen die Ergebnisse in der Regel im November des Folgejahres zur Verfügung – also etwa 1,5 Jahre nach Beginn der Kartierung. Die Daten können über den Daten- und Kartendienst der LUBW abgerufen werden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ Bild zeigt: Sonnentau – ein typischer Moorbewohner. Mit seinen klebrigen Tentakeln fängt und verdaut er Insekten und bessert damit das karge Nährstoffangebot auf. Quelle: Carsten Wagner Bild zeigt: Moore sind Lebensraum für zahlreiche seltene Arten und schützen zugleich unser Klima. Quelle: Carsten Wagner Das Bildmaterial kann auf Nachfrage für die Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung zur Verfügung gestellt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Die Messstation Rheinhausen PW befindet sich am Fluss Altrheinzug und wird betrieben vom RP Freiburg.
Die Messstation Rheinhausen BW6_16 befindet sich am Fluss Altrheinzug und wird betrieben vom RP Freiburg.
Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen für den Bau der Straßen und Parkplätze. Erläuterung: Im Rahmen des Abriss des Krupp-Stahlwerks in Duisburg Rheinhausen und der Erstellung von Logport I gab es Fördergelder des Landes-NRW zum Bau der Straßen. Nach den mir vorliegenden Informationen hat das Land hier Breiten von Straßen und Parkplätzen vorgegeben.
Die AVG Baustoffe Duisburg GmbH in Duisburg, Mausegatt 40 in 47228 Duisburg beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Rheinhausen, Flur 24, Flurstück 2284 Grundwasser aus einem Brunnen bis zu einem jährlichen Volumen an Wasser von insgesamt 8.000 m³ zu entnehmen. Die beabsichtigte Grundwasserentnahme dient der Gewinnung von Betriebswasser zur Befeuchtung des Eingangsmaterials, der Umschlagstellen und der Materialboxen, der Verkehrsflächen sowie zur Verwendung in der Betonherstellung.
Gemüse für die Hauptstädter; Folientunnel auf der TinyFarm bei Fürstenwalde (C) Sebastian Rogga Als Ergebnis zweier intensiver Auswahlprozesse in den Modellregionen, arbeitet das Verbundvorhaben KOPOS seit diesem Frühjahr nun mit zwei Modellprojekten zusammen. Um die Projekte besser kennenzulernen, haben wir mit den Modellprojektpartnern der jeweiligen Regionen Interviews geführt, die auf der KOPOS-Webseite veröffentlicht worden sind. Im Handlungsfeld „Kurze Wertschöpfungsketten“ (Region Freiburg) arbeitet KOPOS mit einem Konsortium zusammen, das aus der Erzeugergenossenschaft „Biogemüse Südwest“, der Großmarkt Freiburg GmbH, nearbuy, der Gemeinde Rheinhausen sowie weiterer Partner besteht. Das Interview können Sie hier lesen. Im Handlungsfeld „Zugang zu Land/ Sicherung von Land“ (Region Berlin-Brandenburg) arbeitet KOPOS mit dem Unternehmen „TinyFarms“ zusammen, die als Teil ihres Geschäftsmodells den Einstieg in den Erwerbsgemüsebau erleichtern. Das Interview mit den beiden Gründern Jacob Fels und Tobias Leiber können Sie hier lesen.
Modellprojekt Freiburg - Händler auf dem Großmarkt. © Großmarkt Freiburg GmbH Nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens und der Sichtung vieler interessanter Bewerbungen hat das KOPOS-Projekt zwei vielversprechende kooperative Initiativen als Modellprojekte in den Regionen Freiburg und Berlin-Brandenburg ausgewählt. Die beiden mit 100.000 Euro prämierten Modellprojekte zielen darauf ab, innovative und kooperative Prinzipien zu testen, die die Nachhaltigkeit regionaler Ernährungssysteme stärken. Der Fokus liegt auf neuen Bündelungsstrukturen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und dem Zugang zu Land durch unternehmerische Einstiegsmöglichkeiten in die Landwirtschaft. Durch die wissenschaftliche Begleitung der Praxispartner*innen durch das KOPOS-Team soll erprobt werden, ob und inwiefern diese Ansätze sich in der Zukunft verstetigen lassen. In Freiburg hat ein Konsortium um den Großmarkt Freiburg überzeugt, das mit seinem Vorhaben Infrastrukturen auf dem Freiburger Großmarktgelände aufbauen will, die die regionalen Handelsstrukturen für Kleinproduzent*innen von regional und ökologisch produzierten Lebensmittel bündeln und dadurch die kurzen Wertschöpfungsketten in der Region stärken. Dadurch sollen neue Kund*innen gewonnen werden, die großen Warenmengen beziehen und damit eine große Hebelwirkung auf die Nachfrage nach biologisch erzeugten Lebensmitteln haben können, wie beispielsweise Betriebe in der Außer-Haus-Versorgung. Teil des Konsortiums ist die Gemeinde Rheinhausen, die einen Verteilerpunkt der am Großmarkt umgeschlagenen Bio-Produkte einrichten möchte, das soziale Unternehmen „nearbuy“, das das Projekt durch die Einrichtung digitaler Waren- und Kommunikationsplattformen unterstützt, die Erzeugendengemeinschaft Biogemüse Südwest, die das Modellvorhaben koordiniert, und weitere Kooperationspartner*innen. Modellprojekt in Berlin-Brandeburg - Pflanzen von Setzlingen auf einer Tiny Farm: © Carla Ulrich Mit der Auswahl des Unternehmens Tiny Farms in Berlin-Brandenburg wurde eine Initiative gewählt, die den unternehmerischen Einstieg in den Erwerbsgemüsebau für Neu- und Quereinsteiger*innen erleichtern will. Der Zugang zu Land wird hier als Zugang zu Landwirtschaft interpretiert. Hierfür unterstützt Tiny Farms angehende Gründer*innen im Aufbau von Mikrobetrieben, die auf biointensivem Anbau mit möglichst wenig Flächenbedarf basieren. Bislang hat Tiny Farms firmeneigene Kleinfarmen entwickelt; nun soll im Rahmen des Modellprojekts erstmalig die „Ausgründung“ mit zwei Kleinfarmern probiert werden, die das eigene Trainingsprogramm durchlaufen haben und nun „neu“ in das Berufsfeld einsteigen werden. Wer steckt hinter den Modellprojekten? Auf der KOPOS Website stellen sich die Praxispartner*innen der Modellprojekte aus Freiburg und Berlin-Brandenburg in einem ausführlichen Porträt vor und berichten, welche Lösungsansätze ihr Projekt für die spezifischen regionalen Herausforderungen erproben wird und welche nächsten Schritte sowie langfristigen Ziele hierfür geplant sind. Modellprojekt in Freiburg – Das Konsortium um den Großmarkt Freiburg stellt sich vor Modellprojekt in Berlin-Brandenburg – "Tiny Farms" stellt sich vor In einem gemeinsamen Lernprozess von Wissenschaft und Praxis, werden die Vorhaben nun bis zum Herbst 2024 eng mit dem KOPOS Projektteam zusammenarbeiten. Der transformative Forschungsansatz, der dem Vorhaben zugrunde liegt, soll zeigen, inwiefern die Ansätze zukunftsfest sind und welche Erfolgsfaktoren und Bedingungen zur Skalierung es gibt.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Referat 53.3, Freiburg, hat mit Schreiben vom 18.12.2018 die wasserrechtliche Planfest-stellung für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/Weisweil auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach a.K., Wyhl a.K., Weisweil und Rheinhausen nach §§ 68, 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Der Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil ist ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes Integriertes Rheinprogramm, das zwischen Basel und Mannheim 13 Hochwasserrückhal-teräume vorsieht. Ziel des Integrierten Rheinprogramms ist die Verbesserung des Hoch-wasserschutzes am Oberrhein. Das Überflutungsgebiet des geplanten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 595 Hektar auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach, Wyhl und Weisweil. Begrenzt wird der Rückhalteraum im Westen vom Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau, im Osten vom Hochwasserdamm (HWD) IV, im Süden durch den Verbindungsdamm zwischen Rheinseitendamm und HWD IV und im Norden durch die „Weisweiler Rheinstraße“, die als Querdamm erhöht wird. Der in Fließrichtung des Rheines nördlich zum Rückhalteraum unmittelbar angrenzende Abströmbereich erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 480 ha auf den Gemarkungen der Gemeinden Weisweil und Rheinhausen. Er beginnt am Querdamm „Weisweiler Rheinstraße“ und ist im Westen ebenfalls begrenzt vom Rheinseitendamm bzw. im Unterwasser des Stauwehrs Rhinau vom Leinpfad sowie im Osten vom HWD IV. Im Norden endet der Abströmbereich am lin-ken Leopoldskanaldamm bzw. am Leopoldskanal selbst. Zur Herstellung des Rückhalteraums sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorge-sehen: Der Um- bzw. Neubau von drei Einlassbauwerken am Rhein zur Beflutung des Rückhalteraums, der Aus- und Neubau von Gewässern im Rückhalteraum und damit ver-bunden die Reaktivierung der sogenannten Schluten, die Erhöhung der Wyhler Rheinstraße und der Weisweiler Rheinstraße, die Ertüchtigung von Dämmen und der Bau von Grundwasserbrunnen zum Schutz der Ortslagen vor ansteigendem Grundwasser bei Be-trieb des Rückhalteraums. Vorgesehen sind die Umwandlung von Waldflächen und Auf-forstung von landwirtschaftlichen Flächen. Im Betrieb ist geplant, bei Hochwasser kontrolliert Rheinwasser in den Rückhalteraum rechtsseitig des Rheines zwischen dem Rheinseitendamm und dem Hochwasserdamm IV zu leiten, das dann zeitlich verzögert südlich der Mündung des Leopoldkanals wieder in den Rhein zurückfließt. Als anrechenbares Volumen sind 7,7 Mio. m³ berechnet. In den Ortslagen der Gemeinden Weisweil und Wyhl sowie im Freizeitgebiet Kuhwaide Wyhl werden Schutzbrunnen errichtet und betrieben, um einen zusätzlich schadbringenden Grundwasseranstieg durch den Betrieb des Rückhalteraumes zu vermeiden. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltver-träglichkeitsprüfung wird nach §§ 74 i.V.m. 3 ff. UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung durchgeführt. Das Landratsamt Emmendingen, Amt 55, Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen, ist zu-ständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Durch die Auslegung des Plans wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung mit umfasst. Eine grenzüberschreitende Beteiligung der Préfecture du Bas-Rhin, Frankreich, findet statt. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragsteller den Erläu-terungsbericht, Planunterlagen (insbes. Lage- und Höhenpläne, hydraulische Berechnun-gen), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine spezielle Artenschutzprüfung sowie ein FFH-Natura-2000- Gutachten vorgelegt. Als naturschutzrechtliche Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahme ist die Durchführung von „Ökologischen Flutungen“ Teil des Antrags.
Lärmkartierung Baden-Württemberg 2017 Belastungsstatistik 1) Gemeinde: Gemeinde-Nr.: Rheinhausen 8316053 Straßenlärm (Hauptverkehrsstraßen) Lärmbelastete Einwohner 2) LDEN in dB(A) (24 Stunden)Belastete EinwohnerLNight in dB(A) (22 bis 6 Uhr) Belastete Einwohner ––> 50 bis 5546 > 55 bis 6046> 55 bis 6045 > 60 bis 6551> 60 bis 6513 > 65 bis 7041> 65 bis 700 > 70 bis 7510> 700 > 750–148Summe Summe – 104 Lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 3) Fläche in km2Wohnungen> 550,95900 > 650,12000 > 750,0000 LDEN in dB(A) Schulen Krankenhäuser 1)Ermittlung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm gemäß der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)“ 2)Anzahl der lärmbelasteten Einwohner für verschiedene Lärmpegelbereiche. Es wird unterschieden zwischen der 24-stündigen Lärmbelastung (LDEN) über 55 dB(A) und der nächtlichen Lärmbelastung von 22 bis 6 Uhr (LNight) über 50 dB(A). 3)Größe der lärmbelasteten Fläche und die Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen und Gebäude für verschiedene Lärmpegelbereiche der 24-stündigen Lärmbelastung (LDEN) über 55 dB(A). Die Anzahl der Wohnungen wurde aus der Anzahl der Einwohner und der durchschnittlichen Wohnungsgröße abgeleitet. Sie stellt daher nur eine Schätzung dar. Berücksichtigt wurden Schul- bzw. Krankenhaus- gebäude, die gemäß ALK/ALKIS als solche gekennzeichnet sind. Stand 30.11.2018
Bei der Stahlherstellung aus fluessigem Roheisen nach dem LD-Verfahren wird der Kohlenstoffanteil im Roheisen durch Aufblasen von Sauerstoff im LD-Konverter 'herausgefischt'. Durch entsprechende verfahrenstechnische Massnahmen wird die Nachverbrennung des dabei entstehenden CO unterdrueckt. Mit dem beantragten Vorhaben soll die chemisch gebundene und fuehlbare Abwaerme der etwa 1.700 Grad C heissen CO-haltigen Abgase aus dem Produktionsprozess ausgekoppelt und zur Fernwaermeversorgung des Stadtteiles Duisburg-Rheinhausen genutzt werden. Nach Errichtung einer Demonstrationsanlage im Werk Rheinhausen der FKH koennen in der jetzigen Ausbaustufe des LD-Stahlwerkes kurzfristig 50 gcal/h Abwaerme fuer die Erzeugung von Fernwaerme zur Verfuegung gestellt werden. Durch das Vorhaben wird Primaerenergie eingespart und damit die Emission von Schadstoffen vermindert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 14 |
| Kommune | 4 |
| Land | 37 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 35 |
| Förderprogramm | 9 |
| Infrastruktur | 2 |
| Text | 7 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 39 |
| Offen | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 51 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Dokument | 7 |
| Keine | 42 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 51 |
| Luft | 13 |
| Mensch und Umwelt | 52 |
| Wasser | 41 |
| Weitere | 51 |