Generalplan Abwasser und Gewässerschutz (MELUND, 2021) Abbildung 3-3 Reinigungsleistung und angeschlossene EW abhängig von der Größenklasse (Stand: 2018) Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Größenklasse - Verringerung BSB5-Fracht - Verringerung CSB-Fracht - Verringerung Phosphor-Fracht - Verringerung Stickstoff-Fracht - Anteil an angeschlossenen EW Zeichensatz: UTF-8 Format: CSV Feldtrenner: Komma --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)
Internationale Konferenz bereitet Aktionspläne für saubere Meere vor Der Abfall in den Weltmeeren beläuft sich mittlerweile auf über einhundert Millionen Tonnen. Allein auf dem Grund der Nordsee sind es geschätzte 600.000 Kubikmeter. In erster Linie handelt es sich dabei um Kunststoffreste. Viele Meerestierarten können diese verschlucken oder sich darin verheddern. Das führt zu Verletzungen bis hin zum Tode. Deutschland und die Europäische Kommission wollen die Abfalleinträge in die Meere bis 2020 drastisch reduzieren. Um diesem Ziel näher zu kommen, findet vom 10.-12.April die Internationalen Marine-Litter-Conference in Berlin statt. Sie dient dazu, geeignete Strategien zur Abfallvermeidung in den europäischen Meeresregionen zu definieren sowie deren Umsetzung vorzubereiten. Dabei soll es in erster Linie um Maßnahmen gehen, die die Abfallquellen, zum Versiegen bringen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Für unsere Weltmeere ist der Müll eines unserer größten Umweltprobleme. Von sauberen Meeren sind wir heute weit entfernt. Wir haben jetzt die Chance, die richtigen Maßnahmen zu definieren und dann schnell umsetzen. Diesen Prozess in Gang zu bringen, ist das wichtigste Ziel der Internationalen Meeresmüllkonferenz in Berlin.“ Grundsätzlich bedarf es einer deutlichen Verstärkung der Vorsorge. Maßnahmen müssen primär an den Eintragsquellen greifen. Zusätzlich sind staatliche Vorgaben und Regelungen ebenso erforderlich, wie die Mitwirkung aller Akteure von der Fischerei über die Tourismuswirtschaft bis zu den Kommunen. Reinigungsmaßnahmen, wie das in Deutschland von Fischern praktizierte „Fishing for Litter“ können zusätzlich helfen. Bei den schätzungsweise 100 und 142 Millionen Tonnen an Abfällen handelt es sich vor allem um Verpackungsmaterialien sowie um Abfälle aus Fischerei und Schifffahrt. Etwa Dreiviertel davon bestehen aus Kunststoffen. Jährlich kommen derzeit bis zu 10 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten. Da viele Meerestiere die Abfälle, z.B. Plastikteile, mit Nahrung verwechseln, nehmen sie diese auf. Eine Untersuchung toter Eissturmvögel an der deutschen Nordseeküste beweist dies. 95 Prozent der Vögel hatten im Durchschnitt 30 Kunststoff-Teile im Körper. Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Verbreitung von kleinen und kleinsten Plastikteilchen, so genannter Mikroplastik, dar. Im nordwestlichen Mittelmeer zählt man mittlerweile auf zwei Planktontierchen ein Mikroplastikteil. Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sieht die Überwachung von Abfällen an Stränden, im Meer und in Meereslebewesen vor. Außerdem sieht sie wirkungsvolle Maßnahmeprogramme vor, um weitere Einträge von Abfall zu verhindern und diesen vorzubeugen. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums ( BMU ), in Kooperation mit der Europäischen Kommission und unter enger Beteiligung der Regionalen Meeresschutzübereinkommen richtet das UBA darum die “International Conference on Prevention and Management of Marine Litter in European Seas“ vom 10.4.-12.4.2013 in Berlin aus. Wissenschaftler, Vertreter von Wirtschaft Verbänden und Politik tauschen sich dabei über geeignete Maßnahmen und Ideen zur Müllreduktion aus. Die Ergebnisse der Konferenz sollen in die Regionalen Aktionspläne der europäischen Meeresregionen – Nordostatlantik, Ostsee, Mittelmeer und Schwarzes Meer – einfließen. Jochen Flasbarth: „Wir wissen jetzt schon genug, um unverzüglich vorsorglich zu handeln. Wir werden auf der Konferenz eine Vielzahl guter Beispiele aus der Praxis präsentieren, die wir unmittelbar umsetzen können. Ausstehende Wissenslücken müssen selbstverständlich in engem Schulterschluss mit der Forschung geschlossen werden, dazu gibt es bereits zahlreiche nationale, europäische und internationale Forschungsprojekte; weitere werden sicherlich folgen.“ Gelöst werden muss das Problem sowohl see- als auch landseitig. Ein Stichwort dabei ist das Abfallmanagement auf Schiffen und in den Häfen. Schon heute lassen sich Abfälle an Bord technisch so aufbereiten, dass verschiedene Materialien zerkleinert und fürs Recyceln in den Häfen gesammelt werden können. Der Restmüll sowie Speisereste können an Bord effizient thermisch verwertet werden. Ein weiterer Ansatzpunkt sind die Hafengebühren. Das in der Ostsee erfolgreich praktizierte „No-special-fee-system“, bei dem Hafen automatisch die Entsorgungsgebühren umfassen, sollte auf andere Meeresregionen wie die Nordsee übertragen werden. Zudem geht es darum Schifffahrtsbesatzungen, wie z.B. bei der „Fishing-for-Litter“-Initiative, für das Abfallthema zu sensibilisieren. Diese Initiative wird vom BMU gefördert und vom UBA fachlich betreut. Dabei sammeln Fischer in Nord- und Ostsee den Müll ein, den sie beim Fischfang aus dem Meer „bergen“. Anschließend entsorgen sie ihn umweltgerecht in den Häfen. Verhindert werden sollte außerdem der weitere Eintrag von Mikroplastik. Viele Kosmetik- und Körperpflegeprodukte wie Duschpeelings, Zahncremes enthalten Kunststoffkügelchen für eine bessere Reinigungswirkung. Nach einmaligem Gebrauch können sie über das Abwasser in die Meere gelangen, da sie in Kläranlagen üblicherweise nicht herausgefiltert werden. Zur Lösung dieses Problems sind auch die Hersteller gefragt, die breite Verwendung von Mikroplastik zu überdenken. Die Einführung einer generellen Bezahlpflicht für alle Plastiktüten im Handel wäre ein weiterer Ansatzpunkt. Auf der Konferenz werden zahlreiche weitere gelungene Gegenmaßnahmen vorgestellt. Diese können auf der Konferenzwebsite in einer Datenbank und in dem Diskussionspapier der Konferenz eingesehen werden.
Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2009 Etwa 450.000 Tonnen Reinigungsmittel wandern jährlich über die deutschen Ladentheken - davon etwa 250.000 Tonnen Geschirrspülmittel und etwa 200.000 Tonnen Haushaltsreinigungsmittel. Bei einigen Produkten werben die Hersteller mit der Verwendung natürlicher Rohstoffe - wie Orangenöl oder Zitrusöl. Auch manche Naturstoffe können jedoch Kontaktallergien auslösen oder schädlich für die Umwelt sein. „Was wir als natürlich ansehen, muss für die Gesundheit und die Umwelt nicht gleich besonders gut sein. Auf Nummer sicher geht man deshalb, wenn man Reinigungsmittel verwendet, die auf ihre Gesundheits- und Umweltwirkung geprüft sind”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), anlässlich des Aktionstages „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2009. Viele Naturstoffe aus Pflanzen - besonders ätherische Öle - dienen in der Natur dazu, Fressfeinde oder Mikroorganismen abzuwehren. Derartige Stoffe sind in vielen Fällen gesundheitsschädlich und nicht umweltverträglich. Ein typisches Beispiel für diese Problematik stellt das häufig in Reinigungsmitteln verwendete Zitrusöl dar, welches auch die Stoffe Limonen und Citral enthält. Limonen ist ein Gefahrstoff, der als sensibilisierend und als umweltgefährlich eingestuft ist. Es kann somit Allergien auslösen und ist sehr giftig für Wasserorganismen. Citral ist als Stoff sensibilisierend und kann somit ebenfalls Allergien auslösen. Wer nicht nur Wert auf große Sauberkeit legt, sondern auch an seine Gesundheit und die Umwelt denkt, sollte daher folgendes beachten: Für ein gutes Putzergebnis und um Umweltbelastungen zu mindern, sollte man beim Einkauf zu Produkten greifen, die strengen Anforderungen hinsichtlich der Umwelt und Gesundheitsverträglichkeit bei den eingesetzten Rohstoffen unterliegen. Das europäische Umweltzeichen etwa zeichnet solche Produkte aus. Ein im Umweltzeichen geforderter Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis. Das EU-Umweltzeichen gibt es derzeit für Allzweck- und Sanitärreiniger, Hand- und Maschinengeschirrspülmittel sowie für Waschmittel. Noch ein paar Tipps zum Reinigen im Haushalt: Das UBA unterstützt den jährlichen bundesweiten Aktionstag zum „Nachhaltigen (Ab-)Waschen”. In diesem Jahr informieren die Fachleute des Amtes die Verbraucherinnen und Verbraucher speziell zum Thema nachhaltig Reinigen in Küche und Bad. Dazu gibt es am 9. Mai 2009 einen Informationsstand auf dem Regional- und Biomarkt am Lidiceplatz in Dessau-Roßlau und am 12. Mai 2009 eine Informationsveranstaltung zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Rathauscenter Dessau-Roßlau. Weitere Fragen zu Wasch- und Reinigungsmitteln beantwortet gerne das Umweltbundesamt, Email: detergenzien [at] uba [dot] de .
Hersteller beantragen zunehmend das EU-Umweltzeichen Seit zwei Jahren steigt das Interesse einiger Hersteller am EU-Umweltzeichen für Wasch- und Reinigungsmittel. Waren zunächst vor allem Umweltzeichen für Allzweckreiniger und Maschinengeschirrspülmittel gefragt, so sind es jetzt erstmals auch Umweltzeichen für Waschmittel. Klar ist: Mit rund 1,3 Millionen verbrauchten Tonnen an Wasch- und Reinigungsmitteln jährlich tragen wir erheblich zur Belastung des Abwassers mit Chemikalien bei. „Was wir wie selbstverständlich im Haushalt an Chemikalien einsetzen, ist für Gesundheit und Umwelt nicht immer unproblematisch. Deshalb sollten bevorzugt Wasch- und Reinigungsmittel mit dem europäischen Umweltzeichen verwendet werden, um diese Belastungen gering zu halten”, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt. Etwa 600.000 Tonnen Waschmittel, 200.000 Tonnen Weichspüler und 450.000 Tonnen Reinigungsmittel wandern jährlich über die deutschen Ladentheken, um nach Gebrauch in der Kanalisation zu verschwinden. Darin sind in vielen Fällen Stoffe enthalten, die zwar den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dennoch aber noch die Gesundheit und die Umwelt belasten können. So finden sich in Wasch- und Reinigungsmitteln weiterhin nicht vollständig biologisch abbaubare Substanzen sowie sensibilisierende Stoffe. Zusätzlich enthalten die meisten Maschinengeschirrspülmittel weiterhin gewässerbelastendes Phosphat. Um Umweltbelastungen zu mindern und trotzdem ein gutes Reinigungsergebnis zu erzielen, sollte man daher beim Einkauf auf Produkte mit dem europäischen Umweltzeichen achten. Das Umweltbundesamt hat an der Entwicklung der Kriterien für dieses Umweltzeichen aktiv mitgewirkt. Diese Produkte unterliegen bei den eingesetzten Rohstoffen strengeren Anforderungen hinsichtlich der Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit als gesetzlich vorgeschrieben. Der ebenfalls geforderte Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis. Das EU-Umweltzeichen gibt es derzeit für Allzweck- und Sanitärreiniger, Hand- und Maschinengeschirrspülmittel und nun auch für Waschmittel. In Deutschland sind als Produkte mit dem EU-Umweltzeichen zum Beispiel phosphatfreie Maschinengeschirrspülmittel, Badreiniger auf Basis von Citronensäure und seit kurzem auch umweltschonende Waschmittel erhältlich. Die Vergabe des EU-Umweltzeichens an die genannten Produkte wurde vom Umweltbundesamt aktiv unterstützt. Wegen des bestehenden Herstellerinteresses am Umweltzeichen, arbeitet das Umweltbundesamt derzeit daran, auch den Blauen Engel für diese Produktkategorie wieder vergeben zu können. Auch bei Produkten mit EU-Umweltzeichen ist die Anwendungsbeschreibung mit der Dosierangabe auf der Verpackung vor der Anwendung zu beachten. Weitere Fragen zu Wasch- und Reinigungsmitteln beantwortet gerne das Umweltbundesamt Dessau-Roßlau, 07.10.2009
Bei der Abwasserreinigung können Städte und Gemeinden viel Energie sparen Die mehr als 10.000 kommunalen Kläranlagen in Städten und Gemeinden brauchen viel Energie: Sie sind für durchschnittlich fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen verantwortlich. Kläranlagen benötigen so fast 4.400 Gigawattstunden Strom pro Jahr, was der Stromerzeugung (Kapazität) eines modernen Kohlekraftwerkes entspricht und stoßen so pro Jahr rund 3 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) aus. Dieser Ausstoß lässt sich ohne große zusätzliche Investitionen um ein Drittel senken. Besonders vielversprechend für Kommunen, die das Klima schützen möchten: Eine energiesparendere Belüftung der Belebungsbecken sowie die Energieerzeugung aus den Faulgasen der Klärschlämme in Blockheizkraftwerken. Ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, mit welchen Maßnahmen Kläranlagen zum Klimaschutz beitragen können – und zwar, ohne Reinigungsleistung und Betriebssicherheit zu beeinträchtigen. Die größten Stromfresser bei der Abwasserbehandlung sind die Belüftungsanlagen des Belebungsbeckens. Dort geschieht - unter Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft - der biologische Abbau der Schadstoffe. Der Stromverbrauch der Belüfter könnte durchschnittlich um 30 Prozent sinken, falls die Kommunen erstens Elektromotoren mit der höchsten Effizienzklasse verwendeten, zweitens bessere Regelungstechnik einsetzten und drittens Druck- und Verbrauchsmessgeräte einbauten, die Betriebsstörungen oder Verschleiß der Anlage rechtzeitig anzeigen. Viel Energie schlummert auch im Klärschlamm: Aus ihm können die Kommunen Faulgas gewinnen, aus dem sie in Blockheizkraftwerken Energie erzeugen können. Die Faulgasnutzung lohnt sich vor allem in großen Kläranlagen mit mehr als 10.000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Kläranlagenbetreiber nutzen Faulgase zum Teil schon heute; eine optimale Betriebsführung kann die Energieausbeute jedoch annähernd verdoppeln. Die Klärschlämme kleinerer Anlagen, für die sich die Faulgaserzeugung nicht lohnt, lassen sich am günstigsten verwerten, in dem man diese mit Abwärme aus Kraft- oder Zementwerken oder mit Solarenergie trocknet und anschließend als Ersatzbrennstoff verwendet. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert den Einsatz energiesparender Technik bei der Abwasserreinigung: Für die Kommunen bieten sich gute Chancen, dem gerecht zu werden. So freuen sich das Klima und der Kämmerer.
Strenge Auflagen für die eingesetzten Rohstoffe sichert Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit 480.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel werden jedes Jahr in Deutschland verkauft, mehr als die Hälfte davon sind Geschirrspülmittel. Doch welches Spülmittel belastet die Umwelt möglichst wenig? Eine Orientierung bietet ab sofort das Umweltzeichen der „Blaue Engel“. Pünktlich zum Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ am kommenden Sonntag, den 10. Mai 2015, gibt es ein erstes Produkt mit dem bekanntesten deutschen Umweltzeichen: Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG bietet seit kurzem ein Handgeschirrspülmittel seiner Eigenmarke „Denkmit“ an, das die strengen Anforderungen des „Blauen Engels“ erfüllt. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Was wir zum Waschen und Putzen wie selbstverständlich im Haushalt einsetzen, ist für Umwelt und Gesundheit nicht immer unproblematisch. Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten oder gar Konservierungsmittel und allergene Duftstoffe, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher auf Produkte mit der ‚Euroblume‘ oder dem ‚Blauen Engel‘ setzen. Beide Label garantieren, dass die Umweltbelastungen deutlich geringer sind, als bei herkömmlichen Produkten“. Die mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichneten Produkte unterliegen bei den eingesetzten Rohstoffen strengen Auflagen hinsichtlich der Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit, welche über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Ein in den Umweltzeichenkriterien geforderter Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis, denn dies muss in einem aufwendigen Test nachgewiesen werden. Doch Vorsicht: Auch diese Produkte sind nur dann umweltfreundlicher, wenn sie richtig dosiert werden. Deshalb sollte vor der Anwendung die Dosierangabe und die Gebrauchsanweisung auf der Verpackung beachtet werden. Weitere Informationen: Der „Blaue Engel“ Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem „Blauen Engel“ von 1.500 Unternehmen in 120 verschiedenen Produktgruppen. Nur die aus Umweltsicht besten Waren und Dienstleistungen einer Produktgruppe erhalten den „Blauen Engel“. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL GmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer. Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ Bereits seit 2004 findet um den 10. Mai der Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen" mit zahlreichen Aktionen in ganz Deutschland statt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kinder und Jugendliche zum nachhaltigen Umgang beim Waschen, Abwaschen und Reinigen zu motivieren.
Neuer UBA-Flyer gibt Tipps zu umweltbewusstem Reinigen Ätzende und reizende Reinigungsmittel verursachen in Deutschland nach wie vor eine große Anzahl an gesundheitlichen Schäden. Allein im Jahr 2009 wurden 665 Vergiftungen durch Reinigungsmittel gemeldet. Zudem belasten die Reiniger die Umwelt mit Chemikalien. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Das UBA rät dazu, auf ätzende Reinigungsmittel mit der orangenen Gefahrenstoffkennzeichnung zu verzichten. Für den Hausgebrauch sind solche Mittel völlig übertrieben.“ Der neue UBA-Flyer „Umweltbewusst reinigen - nachhaltig und hygienisch“ gibt Tipps zum sparsamen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln und zu umweltfreundlichen Produkten. Grundsätzlich sind alle Reinigungsmittel potenziell gefährlich. Sie enthalten Tenside, welche beim Verschlucken z.B. Vergiftungen verursachen können. Seit dem Inkrafttreten der Meldepflicht für Vergiftungen am 01.08.1990 wurden fast 10.000 Fälle gemeldet, die von Reinigungsmitteln ausgingen. Diese stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten - etwa 90 Prozent. Bei etwa 10 Prozent handelt es sich um Vergiftungen in Privathaushalten, wobei davon nur ein kleiner Anteil - rund ein Zehntel der privaten Meldungen - mittelschwere oder schwere Gesundheitsbeeinträchtigung betrifft. Allerdings sind von Vergiftungen im Privatbereich häufig Kinder betroffen. Vor etwa einem Jahr musste das UBA gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) den Handel und Verkauf eines Reinigungsmittels untersagen. Aufgrund seines hohen Anteils an Salpetersäure stellte es eine erhebliche Gefahr für die Verbraucher dar. Das Produkt war aber nur in einzelnen Geschäften zu erhalten. Besonders problematisch sind Produkte, die das Gefahrenstoffsymbol „ätzend“ tragen. Dazu können Rohrreiniger, Backofen- oder Sanitärreiniger zählen. Bei unsachgemäßem Gebrauch können diese Mittel zu Hautreizungen, Verätzungen sowie Schädigungen der Atemwege und der Lunge führen. „Im Haushalt lassen sich solche Produkte ohne Weiteres vermeiden. Häufig sind weniger gefährliche Alternativen im Angebot.“, sagt Jochen Flasbarth. Weitere Tipps gibt der neue UBA-Flyer „Umweltbewusst reinigen - nachhaltig und hygienisch“. Darin rät das UBA, beim Einkauf auf die Euroblume, das europäische Umweltzeichen zu achten. Produkte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, erfüllen strenge Auflagen zur Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit. Zusätzlich müssen die Hersteller bei diesen Produkten einen Nachweis über die Reinigungsleistung abgeben, sodass ein sauberes Ergebnis garantiert ist. Der Flyer zum umweltbewussten Reinigen ist auch in türkischer Sprache erhältlich. 14.10.2011
Großer Meilenstein für die digitale Fondsverwaltung erreicht – Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro jährlich erwartet Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden. Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – richtete das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August 2024 auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren. DIVID ermöglicht die Einnahme und Verwaltung des sich jährlich auf bis zu 430 Millionen Euro belaufenden Fondsvolumens. UBA -Präsident Dirk Messner: „Wir freuen uns, mit der Plattform DIVID, einen Meilenstein für den digitalen Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes erreicht zu haben. Wir haben es geschafft, Anwenderinnen und Anwendern ein gutes Jahr nach Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes eine moderne, nutzerfreundliche und sichere IT-Lösung zur Verfügung zu stellen, die dazu beiträgt, Umweltverschmutzung durch Plastikmüll zu reduzieren.“ DIVID ermöglicht dem UBA die digitale Abwicklung aller Registrierungen und zukünftigen Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 bei DIVID registrieren, für alle anderen besteht diese Pflicht ab Tätigkeitsbeginn. Bei Verstößen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen. Auch Anspruchsberechtigte für Auszahlungen aus dem Fonds sollten sich rechtzeitig registrieren, um Erstattungen für Reinigungsleistungen zu erhalten. Hersteller müssen 2025 erstmals ihre 2024 auf dem Markt bereitgestellten und verkauften Einwegkunststoffprodukte über DIVID melden. Über das Einwegkunststoffgesetz : Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkten) und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. Die Abgabepflicht besteht ab 2024 von Gesetzes wegen unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt. Links : Allgemeine und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage http://www.einwegkunststofffonds.de und auf unseren Themenseite unter http://www.umweltbundesamt.de/ewkf . Über die schrittweise Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das Umweltbundesamt so bald wie möglich über DIVID und auf der Homepage www.ewkf.de informieren.
Hohe Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung sind schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Daneben haben vor allem Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft die Tierhaltung in den Fokus gesellschaftlicher Diskussionen gestellt. Nach derzeitigem Stand kann Deutschland die gemäß internationaler Verträge geltenden Emissionshöchstmengen für Ammoniak (550 Kilotonnen pro Jahr) mit den in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen nicht einhalten; zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich. In diesem im Auftrag des UBA erstellten Gutachten wird die Entwicklung von Abluftreinigungsanlagen (ARA) in Deutschland aufgezeigt. Verfahrenstechniken, Reinigungsleistungen, Zertifizierungskriterien und Anlagenüberwachung werden beleuchtet. Danach gibt es aktuell elf von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft zertifizierte Abluftreinigungssysteme für Schweinemast und fünf für Masthähnchen, mit denen sich außer Ammoniak auch Gerüche und Stäube wirksam mindern lassen. Laut Herstellerangaben (2014) wurden seit 1997 über 1.000 ARA für Geflügel und Schweine installiert. Darüber hinaus widmet sich das Gutachten wirtschaftlichen Aspekten. Es beschreibt den Trend in der Schweinefleischerzeugung in Deutschland hin zu einer geringeren Anzahl von Betrieben mit steigenden Betriebsgrößen und insgesamt steigender Produktion mit geringeren Gewinnmargen pro kg verkauftem Schweinefleisch. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die unter starkem Kostendruck arbeitenden Schweinemastanlagen auch ohne ARA erst ab 1.500 Mastplätzen mit Gewinn arbeiten. Die Kosten für die ARA verschärfen den Kostendruck geringfügig. Anhand der dargelegten Untersuchung zum Stand der Technik und im Hinblick auf die Tatsache der seit Jahren erfolgreich betriebenen großen Anlagenzahl an Abluftreinigungsanlagen in der Praxis wird untermauert, dass Abluftreinigung in diesem Sektor zu den fortschrittlichsten Verfahren zur Minderung luftgetragener Emissionen gehört und den Stand der Technik markiert. Veröffentlicht in Texte | 61/2016.
Undichte Kanäle im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung und der Grundstücksentwässerung können je nach örtlichen Gegebenheiten zu Problemen durch Infiltration von Grund-, Schichten- oder Sickerwasser führen. Im Mischsystem kann es zu vermehrten Mischwasserabschlägen und damit zur zusätzlichen Belastung der Gewässer kommen. Ein erhöhter Fremdwasseranteil wirkt sich zudem negativ auf die Kläranlagenleistung aus. Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz sind erforderlich, um öffentliche und private Abwasserleitungen und -kanäle abzudichten und das Fremdwasseraufkommen deutlich zu reduzieren. Im Forschungsvorhaben wurden Nutzen, Aufwand und Risiken flächenhafter Kanalabdichtung an undichten Abwasserleitungen und -kanälen anhand von Praxisbeispielen untersucht, umfassend dargestellt und Anforderungen für die Kanalsanierung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 21/2015.
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