Augenreizungen und Reizungen der oberen Atemwege sind häufig Anlass für Beschwerden über die Qualität von Innenraumluft, und sie sind auch häufig der kritische Effekt, wenn Richtwerte für die Innenraumluft vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) abgeleitet werden. Um eine besserer Bewertungsgrundlage für die Arbeit des AIR zu haben, wurde in diesem Gutachten die anatomischen und physiologischen Grundlagen der Reizwirkung in verschiedenen Spezies analysiert und überprüft, ob spezifische Extrapolationsfaktoren für Reizwirkungen im Vergleich zu systemischen Effekten notwendig sind. Allgemein werden zwei Arten der Reizwirkung unterschieden: lokale Effekte im oberen Atemtrakt in Inhalationsstudien mit Ratten und Mäusen (zytotoxische Reizwirkung) und sensorische Reizwirkung, die in Humanstudien mit kontrollierter Exposition, Humanstudien zu Lateralisierungsschwellen oder im Alarie Test mit Mäusen festgestellt werden können. Die sensorische Reizwirkung wird durch die Bindung der Substanzen an spezifische Rezeptoren in den Nervenendigungen des N. trigeminus vermittelt. Die daraus entstehende neurogene Entzündung kann auch zu zytotoxischen Reizwirkungen führen, die in histopathologischen Untersuchungen des Atemtrakts von Versuchstieren nachweisbar ist. Sowohl für NOAECs in Ratteninhalationsstudien als auch für RD50 x 0,03 aus dem Alarie Test mit Mäusen wurde eine gute Korrelation mit NOAECs aus Studien mit kontrollierter Kurzzeit-Humanexposition gefunden. Auf Basis der Analysen in diesem und einem vorausgegangen Projekt, wurden die folgenden Extrapolationsfaktoren abgeleitet: Extrapolation von chronischen Ratteninhalationsstudien auf Kurzzeitexposition des Menschen: Faktor3 ; Extrapolation von RD50 x 0,03 auf Kurzzeitexposition des Menschen: Faktor 2; zur Berücksichtigung von interindividuellen Unterschieden insbesondere auch für Personen mit multipler Chemikalienüberempfindlichkeit (MCS) und Kinder: Faktor 20, Extrapolation von subchronischer auf chronische Dauer im Tierversuch: Faktor 2. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Vergleich der Reizwirkung an Haut und Auge mit lokalen Wirkungen im Atemtrakt nach inhalativer Aufnahme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Eine wichtige Aufgabe zum Schutz der Arbeitnehmer besteht in der Identifizierung von Gefahrstoffen. Erst wenn gefaehrliche Eigenschaften bekannt sind, koennen gemaess dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung Massnahmen ergriffen werden, die eine Schaedigung der Gesundheit vermeiden bzw. minimieren. Fuer neue Stoffe wird mit der Anmeldung nach dem Chemikaliengesetz ein grundlegendes Pruefprogramm durchgefuehrt. Meist werden orale Studien vorgelegt. Studien mit wiederholter inhalativer Verabreicherung koennen nur in begruendeten Faellen gefordert werden. Bei den Altstoffen wurden bisher ebenfalls nur wenige Inhalationsstudien durchgefuehrt. An Arbeitsplaetzen sind Chemikalien jedoch in teils hohen Luftkonzentrationen vorhanden. Eine Beurteilung der moeglichen Gesundheitsgefahren nach Inhalation ist oft nicht moeglich. Pruefungen auf die Reizwirkung an Haut und Auge sind Teil des Grundstufenprogramms fuer neue Stoffe und liegen auch fuer einen Teil der Altstoffe vor. Stoffe, die im Atemtrakt reizend wirken und nach wiederholter Verabreichung histopathologische Folgen haben. Eine Untersuchung, die die Reizung an Haut und Auge mit den Wirkungen am Atemtrakt vergleicht, wurde bisher nicht mit einer groesseren Zahl von Stoffen durchgefuehrt. Mit dieser vergleichenden Untersuchung soll geklaert werden, ob bei haut- und augenreizenden Stoffen nach Inhalation mit einer Reizwirkung bzw. histopathologischen Veraenderungen im Atemtrakt zu rechnen ist. Moeglicherweise lassen sich Luftkonzentrationen ableiten, bei denen diese Wirkungen auftreten.