Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Dieser Datensatz enthält die Forstflurstücke des Bezirks Eimsbüttel und zeigt deren Fläche in Hektar an. Die Forstflurstücke sind nicht verpachtet und damit im alleinigen Besitz des Bezirks (Forst). Die meisten Forstflurstücke sind im Bereich des Niendorfer Geheges verortet, wo sich auch die bezirkliche Revierförsterei befindet. Die Landschaft dieser Forstflurstücke ist eben und auf eine ehemalige Parkanlage zurückzuführen. Hier sind überwiegend Laubbäume gepflanzt, die teilweise bis zu 200 Jahre alt sind.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
WebMapService (WMS) zum Thema Forstflurstücke Eimsbüttel Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Der Datensatz enthält die Wege und Straßen im Wald des Freistaat Sachsen. Zu jedem Objekt wird der Geographische Name angegeben.
Der Datensatz enthält die Wege und Straßen im Wald des Freistaat Sachsen. Zu jedem Objekt wird die Objektart (OA) des Objektartenkataloges angegeben. Objekte sind vor allem Wirtschaftswege, Feld- und Waldwege, Landstraßen, Bundestraßen etc. Wege und Straßen sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und die Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten und der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.
Der Datensatz enthält die Waldteile (Waldteilabspracheeinheiten) als forstliche Wirtschaftseinheit im Freistaat Sachsen als Multipart-Features. Die gesamte Fläche Sachsens ist in sogenannte Waldteile eingeteilt, deren Grenzen sich an dauerhaften natürlichen und künstlichen Objekten ausrichteten. Das sind zum Beispiel Flüsse, Felskanten, Straßen, Eisenbahnlinien. Jeder Waldteil grenzt sich eindeutig von einem anderen Waldteil ab. Zu jedem Waldteil wird die Waldteilbezeichnung und der Waldteilname angegeben. Waldteile sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und die Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten und der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.
Der Datensatz enthält die Grenzen der forstlichen Wirtschaftseinheiten im Freistaat Sachsen. Zu jeder Grenzlinie wird die Objektart (OA) des Objektartenkataloges angegeben. Forstliche Wirtschaftseinheiten werden im Rahmen der Forsteinrichtung für jeden Forstbetrieb gebildet. Sie teilen den Wald nach Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) in forstliche und nichtforstliche Betriebsfläche, in Abteilungen, Unterabteilungen, Teilflächen und Bestände. Die der Forsteinrichtung erhobenen Daten werden Stichtagsweise aktualisiert und bilden die Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung des Waldes. Sie werden sowohl in der Walddatenbank als auch in Geoinformationssystemen gespeichert und in verschiedenen Karten des Staatsbetriebes Sachsenforst visualisiert.~ die Grenz-OA, welche mit linienhaften Symbolen in der Karten- und Rasterdatenerstellung dargestellt werden
Der Datensatz enthält die Forstbetriebe im Freistaat Sachsen. Zu jeder Betriebsfläche wird die Forstbetriebsnummer, der Forstbetriebsname und die Waldeigentumsart angegeben. Die Forstbetriebsflächen sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten sowie der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.