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Drei Windenergieanlagen in Ronnenberg/Linderte-Vörie

Die Firma UKA – Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG hat einen Antrag gemäß § 16b BImSchG auf Repowering von drei Windenergieanlagen (WEA) durch Errichtung und den Betrieb von drei leistungsstärkeren Neuanlagen in unmittelbarer Nähe sowie auf Durchführung einer Vorprüfung im Einzelfall nach UVPG § 7 Abs. 1 gestellt.

Antrag der Qualitas Energy Projekt GmbH auf Errichtung und Betrieb von vier WEA in Sassenberg

Antrag zur Errichtung und Betrieb von 4 WEA der Firma ENERCON E-160 EP5 E3 R1 im Rahmen eines Repowering von 4 WEA

Windpark Schöppinger Berg GmbH & Co.KG

Die Windpark Schöppinger Berg GmbH & Co. KG betreibt auf dem südlichen Teil des Schöppinger Berges in der Gemeinde Schöppingen (Kreis Borken) und der Stadt Horstmar (Kreis Steinfurt) einen Windpark bestehend aus 14 Windenergieanlagen (WEA). Der Be-standspark, sowie eine weitere WEA des Typs E40/5.40, soll im Rahmen eines Repowering-Vorhabens zurückgebaut und durch 11 WEA ersetzt werden. Die Standorte der beantragten und zurückzubauenden WEA obliegen unterschiedlichen Zuständigkeiten, weshalb jeweils ein gesonderter Antrag inklusive Antragsunterlagen jeweils für den Kreis Borken und dem Kreis Steinfurt vorliegen. Für Standorte in der Gemeinde Schöppingen, Kreis Borken hat die Windpark Schöppinger Berg GmbH & Co. KG mit Sitz in 48629 Metelen, Naendorf 1, mit Antrag vom 02.05.2025 die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon, WEA 16, WEA 17 und WEA 18 (Repowering) auf den Grundstücken in Schöppingen, BOR 09, Gemarkung Schöppingen-Kirchspiel, Flur 65, Flurstücke 188, 197 und 56, beantragt.

035.Ä0.00/24 Repowering durch Errichtung und Betrieb von zwei Windenergienanlagen in 16866 Groß Welle

Die Firma SCE Wind Schrepkow GmbH & Co. KG, Fritschestraße 27/28 in 10585 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16866 Groß Welle in der Gemarkung Groß Welle, Flur 3 und 5, Flurstücke 82 und 26 zwei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben. Das Repowering-Vorhaben umfasst den Rückbau von 2 WEA des Typs Vestas V90 mit einer Leistung von 2,0 MW und die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA des Typs Vestas V150 mit einer Leistung von 6,0 MW. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Boden und Wasser sind durch Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich einzustufen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Die zusätzliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild ist aufgrund der Lage in einem bestehenden Windpark gering. Eine zusätzliche belästigende Wirkung durch Schallimmissionen wurde ausgeschlossen, durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Schattenwurf zu erwarten und ein Eiserkennungssystem verhindert Gefährdungen durch Eiswurf.

Bürgerwind Scheddebrock GbR - Repowering nach 16b BImSchG

Die Firma Bürgerwind Scheddebrock GbR, Scheddebrock 23, 48356 Nordwalde beantragt beim Kreis Steinfurt ein Repowering der Bestandsanlagen gemäß § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Nordwalde. Die geplanten Anlagen sollen auf den Grundstücken, Gemarkung Nordwalde, Flur 1, Flurstücke 138/ 136 und Flur 36, Flurstück 135 erfolgen. Die beiden Bestandsanlagen von Typ TW 1.5 sL mit einer Nabenhöhe von 77 m, einem Rotordurchmesser von 100 m und einer Leistung von jeweils 1,5 MW sollen durch zwei WEA des Typs Vestas V162 – 7,2 MW mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Leistung von jeweils 7,2 MW ersetzt werden.

Entscheidungstools für die Nutzungsverlängerung und das Repowering von Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Strukturelle Analyse von Nachnutzungskonzepten

Das Vorhaben thematisiert verschiedene Formen der Nachnutzung von Windenergieanlagen, die aus der regulären Genehmigung laufen oder aufgrund technischer Zustandsbewertung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu werden nach dem Baukastenprinzip (1) Verfahren zur rechnerischen Neubewertung (2) lokale Ertüchtigungskonzepte und (3) hybride Konstruktionen mit geändertem statischen System entwickelt. Diese lassen sich sowohl zur Lebensdauerverlängerung mit vorhandener Turbine, zum Repowering als auch zum extended Repowering verwenden. Welche Strategie der Nachnutzung im konkreten Fall die wirtschaftlich sinnvollste ist, wird über ein Entscheidungstool ermittelt, dessen Entwicklung ebenfalls Teil des Projekts ist. Das Entscheidungstool wird basierend auf einer exemplarischen Kostenanalyse realitätsnah getestet. Damit gibt das Projekt Antwort auf Fragen, denen sich ab 2030 dem Ausbaupfad der Offshore-Windenergie folgend in zunehmendem Umfang jeder Windparkbetreiber stellen muss. JBO bringt sich in allen Bereichen in das Projekt ein, wobei der Schwerpunkt auf der Neubewertung und den Ertüchtigungsmaßnahmen liegt.

Modellbildung für den nahen Nachlauf, Teilvorhaben: Wake-Modellierung von Turbulenzen und Lasten im nahen Nachlauf

Reparatur und Wiederverwendung von Photovoltaikmodulen, Teilvorhaben: Entwicklung von Qualifizierungsmethoden für gebrauchte Photovoltaikmodule, Qualifizierung von Reparaturlösungen an defekten Photovoltaikmodulen

Obwohl Photovoltaik (PV) eine nachhaltige Energiequelle ist, liegt der Fokus der Photovoltaikbranche heute eher auf Effizienzsteigerung und Kostensenkung als auf Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Lebensdauer einzelner Komponenten. Um die Klimaziele zu erreichen, muss die PV-Stromerzeugung in Deutschland deutlich ausgebaut werden. Das Ausbauziel der Bundesregierung bis 2030 liegt aktuell bei 216 GW installierte Leistung, bis 2045 müssen es rund 450 GW sein. Das entspricht einer Menge von ca. 20 Millionen Tonnen installierter PV-Module allein bis 2030. Ausgehend von einem jährlichen Ausschuss von 5 % der Module durch Defekte aber auch Repowering, ergeben sich ca. 1 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr. Um eine Kreislaufwirtschaft auch in der PV-Branche zu etablieren, müssen diese PV Modulen möglichst repariert anstatt recycelt werden. Das Forschungsprojekt RENEW setzt hier an. Ziele Teilvorhaben 2ndlifesolar: - Integration einer neuartigen ortsaufgelösten Hochspannungsisolationsprüfung in das bestehende Prüfumfeld zur Prüfung von gebrauchten PV-Modulen - Nutzung der HV-Prüfung zur Bewertung der Raparaturfähigkeit bisher als Abfall anfallender PV-Module - Entwicklung, Erprobung und Qualifizierung von Reparaturverfahren für bisher irreparable PV-Module mit Isolationsdefekten - Qualifizierung von reparierten PV-Modulen im industriellen Maßstab - Reduzierung des Abfallaufkommens an PV-Modulen mit schadhaften polyamidbasierten Rückseitenfolien durch geeignete Reparaturlösungen und die Weiternutzung von frühzeitig ausfallenden PV-Modulen ermöglichen - Begünstigung einer nachhaltige Kreislaufwirtschaft im PV-Bereich

Modellbildung für den nahen Nachlauf, Teilvorhaben: Validierung und Simulation im Forschungspark WiValdi

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für die Errichtung u. den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E 160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m, einem Rotordurchmesser von 160 m u. einer Nennleistung von jeweils 5,56 MW als Repowering u. den Rückbau von fünf Windenergieanlagen des Typs E 40 in Kluse

Die Windpark Herzog Planungs GmbH, Auenweg 3, 26892 Kluse, beantragt die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E 160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Nennleistung von jeweils 5,56 MW als Repowering und den Rückbau von fünf Windenergieanlagen des Typs E 40. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Steinbild, Flur 16, Flurstück 39/7 sowie Flur 17, Flurstücke 42/11 und 10/4. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 2 Abs. 5 UVPG i. V. m. Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

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