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Naturschutzaspekte beim Repowering von Windenergieanlagen − Analyse rechtlicher Fragen und eine Entscheidungshilfe

Die Erneuerung von Windenergieanlagen (WEA), das sog. Repowering, kann in naher Zukunft wesentlich zur Erhöhung der in Deutschland installierten Leistung beitragen. Es bietet sich die Chance, aus Naturschutzsicht den Genehmigungsprozess von WEA so zu steuern, dass bestehende Konflikte gemindert werden und wegfallende Kapazitäten möglichst naturverträglich ersetzt bzw. neu gebaut werden. Im vorliegenden Beitrag werden hierfür insbesondere die rechtlichen Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die auch Regelungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung enthalten, erläutert. Auf Grundlage von Ergebnissen eines Raumbewertungsmodells zur Einschätzung des Konfliktrisikos von Potenzialflächen für die Errichtung von WEA wird dargelegt, dass sich für insgesamt 72 % aller bestehenden WEA (20.181 von 27.959 WEA) ein geringes Potenzial für ein standorterhaltendes Repowering ergibt, da diese WEA innerhalb von Ausschluss flächen oder Flächenkategorien mit hohen Konfliktrisikowerten stehen. Ein standortverlagerndes Repowering in Bereichen mit einem geringeren Konfliktrisikopotenzial kann hingegen naturschutzfachliche Konflikte mindern. Um mögliche Vereinfachungen in den Genehmigungsverfahren zu identifizieren, wird die Konfliktintensität der Bestandssituation im Vergleich zur Konfliktintensität der Repowering-Situation bewertet. Mittels einer Entscheidungshilfe werden unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für unterschiedliche Fallbeispiele mögliche Erleichterungen, insbesondere für das artenschutzrechtliche Verfahren, ermittelt und bewertet. Solche Erleichterungen betreffen v. a. ein standorterhaltendes Repowering außerhalb von Windenergiegebieten, wenn dort keine Natura-2000-Gebiete mit kollisionsgefährdeten Vogel- oder Fledermausarten betroffen sind.

Windpark Greste GmbH & Co. KG (WEA LH-04)

Die Windpark Greste GmbH & Co. KG, Zur Egge 17 in 34431 Marsberg, beantragt die Änderungsgenehmigung gemäß §§ 6/16b/19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Repowering einer Windenergieanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen, leistungsstärkeren Windenergieanlage in einer kommunalen Vorrangzone für Windenergieanlagen in 33818 Leopoldshöhe, Gemarkung Greste, Flur 4, Flurstücke 171 und 192. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 16b BImSchG i. V. m. mit der Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Die Anlage ist durch ihr räumliches und technisches Zusammenwirken mit zwei weiteren in der Vorrangzone für Windenergieanlagen in Bestand befindlichen An-lagen zu einer Windfarm zu kumulieren. Die drei zusammengefassten Windenergieanlagen werden in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ‒ UVPG, Nr. 1.6.3 Spalte 2) als Vorhaben genannt, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 S. 2-6 auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin durchzuführen ist.

Repowering von 4 Windenergieanlagen, Windpark Ormont Goldberg R, Gemarkung Ormont, Flur 3, Flurstücke 17/2, 30, 48 und 59

Die Firma JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, im folgenden Antragssteller genannt, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Ormont, Flur 3, Flurstücke 17/2, 30, 48, und 59 (GID Nr. 7240-7242, 7487). Der Antragssteller sieht die Errichtung von vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit 175m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 172m und einer Nennleistung von 7,2 MW vor. Die Gesamthöhe beträgt jeweils 261m. Insgesamt werden neun Altanlagen zurückgebaut.

Antrag gem. §16b BImSchG zum Repowering von zwei WEA in 48366 Laer

Die Stiegenkamp Wind GmbH & Co.KG betreibt am Standort Altenberger Straße 6, 48366 Laer, Gemarkung Laer, Flur 27, Flurstück 203 zwei Windenergieanlagen (WEA). Mit Antrag vom 24.02.2025 (Az.: 67/3-566.0003/25/1.6.2) beantragt die Stiegenkamp Wind GmbH & Co.KG das Repowering dieser zwei Bestandsanlagen gem. § 16 b BImSchG. Die beiden Bestandsanlagen vom Typ Vestas V52 mit einer Nabenhöhe von 74 m, einem Rotordurchmesser von 52 m und einer Leistung von jeweils 850 kW sollen durch eine WEA vom Typ Nordex N175/ 6.X mit einer Naben-höhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Leistung von 6.800 kW ersetzt werden. Der Standort der geplanten Anlage befindet sich zwischen den beiden Bestandsanlagen.

Brockmann Neue Energien GmbH & Co. KG, Az.: 41397-24-600; Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 mit 162 m Nabenhöhe und 6.000 kW Nennleistung im Rahmen des Repowerings in Borchen - Dörenhagen

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 mit 162 m Nabenhöhe und 6.000 kW Nennleistung im Rahmen des Repowerings gem. § 16b BImSchG in Borchen - Dörenhagen

Validierung einer Gründungsverstärkung für das Repowering von Offshore-Windenergieanlagen

Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) wurden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Bereits vorhandene OWEA in der Deutschen Bucht entsprechen in dieser Hinsicht nicht mehr dem Stand der Technik. Hier bietet sich für den Betreiber die Möglichkeit des Repowerings und damit die Option, mehr Strom pro Anlage zu geringeren Kosten (OPEX) zu produzieren. Durch das Repowering steigt die Energieeffizienz schneller an als beim konservativen Ansatz (Betrieb der Altanlagen bis zum Lebensdauerende, Abriss und Neubau): Neben der Möglichkeit, vorzeitig auf größere und im Betrieb kostengünstigere, wenigere Anlagen umzusteigen, reduziert sich die Stillstandzeit des Parks, die aus durch Abschalten des alten Windparks bis zur Inbetriebnahme des Nachfolgers entsteht, deutlich. Da vorhandene Fundamente nicht ausreichend tragfähig für die Lasten einer größeren Windturbine sind, sollen diese für das Repowering verstärkt werden. Das Fraunhofer IWES (FhG-IWES) hat in Eigenforschung und im BMWK-Forschungsvorhaben InGROW eine Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Monopiles für das Offshore-Repowering entwickelt und patentiert. Das Konzept des FhG-IWES; das als 'InGROW-Gründungskonzept' bezeichnet wird, soll die Schaffung einer hybriden, standsicheren Gründung für das Repowering mit Erhöhung der Turbinenleistung ermöglichen. Mit dem hier beantragten Vorhaben soll dieses Verfahren weiter entwickelt werden mit dem Ziel, die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Konzepts zu validieren und den zugehörigen Technologischen Reifegrad (TRL) auf 5 zu erhöhen. Die Validierung des InGROW-Gründungskonzepts erfolgt durch die Umsetzung eines großmaßstäblichen Demonstrators zum Nachweis der Herstellbarkeit und Funktionsweise sowie durch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Genehmigungsfähigkeit des Konzepts. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für den künftigen Eintritt in die Anwendungsphase geschaffen.

Entscheidungstools für die Nutzungsverlängerung und das Repowering von Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Strukturelle Analyse von Nachnutzungskonzepten

Das Vorhaben thematisiert verschiedene Formen der Nachnutzung von Windenergieanlagen, die aus der regulären Genehmigung laufen oder aufgrund technischer Zustandsbewertung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu werden nach dem Baukastenprinzip (1) Verfahren zur rechnerischen Neubewertung (2) lokale Ertüchtigungskonzepte und (3) hybride Konstruktionen mit geändertem statischen System entwickelt. Diese lassen sich sowohl zur Lebensdauerverlängerung mit vorhandener Turbine, zum Repowering als auch zum extended Repowering verwenden. Welche Strategie der Nachnutzung im konkreten Fall die wirtschaftlich sinnvollste ist, wird über ein Entscheidungstool ermittelt, dessen Entwicklung ebenfalls Teil des Projekts ist. Das Entscheidungstool wird basierend auf einer exemplarischen Kostenanalyse realitätsnah getestet. Damit gibt das Projekt Antwort auf Fragen, denen sich ab 2030 dem Ausbaupfad der Offshore-Windenergie folgend in zunehmendem Umfang jeder Windparkbetreiber stellen muss. JBO bringt sich in allen Bereichen in das Projekt ein, wobei der Schwerpunkt auf der Neubewertung und den Ertüchtigungsmaßnahmen liegt.

Neubewertung von Offshore-Gründungsstrukturen durch ein Agiles Design zur Lebensdauerverlängerung und Repowering, Vorhaben: Empirische Datengrundlage

Modellbildung für den nahen Nachlauf, Teilvorhaben: Simulation und industrielle Bewertung von Nachlauf- und Lastmodellen

Neubewertung von Offshore-Gründungsstrukturen durch ein Agiles Design zur Lebensdauerverlängerung und Repowering

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