Historisches Ausbautief bei Windkraft hemmt allerdings künftiges Wachstum Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist im Jahr 2019 deutlich um acht Prozent angestiegen. Sie deckt nun etwa 42 Prozent des Stromverbrauchs (2018: 37,8 Prozent). Das ergab eine vorläufige Auswertung der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundesamt (UBA). Insgesamt wurden im Jahr 2019 fast 243 Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen. Damit wird erstmals deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als aus allen Stein- und Braunkohlekraftwerken zusammen. „Diese positive Entwicklung wurde auch von einer Reihe windstarker Monate begünstigt. Das darf allerdings nicht über die aktuelle Krise beim Ausbau der Windenergie an Land hinwegtäuschen. Wir erleben gerade ein historisches Ausbautief. Das wird das künftige Wachstum der Windkraft stark hemmen“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Bis einschließlich November 2019 wurden laut Bundesnetzagentur in Deutschland netto nur etwa 160 Windkraftanlagen neu hinzugebaut. Inklusive des Repowering , also dem Austausch von Altanlagen durch leistungsstärkerer Windkraftanlagen, erhöhte sich die installierte Leistung lediglich um 618 Megawatt (MW) – dies entspricht nur etwa einem Viertel des für dieses Jahr vorgesehenen Leistungszubaus. Zum Vergleich: Seit dem Jahr 2000 wurden in Deutschland etwa 20.000 Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 48.000 MW installiert – im Mittel somit jährlich etwa 1.100 Anlagen mit einer Leistung von über 2.500 MW. Insgesamt erzeugten Windenergieanlagen an Land und auf See im Jahr 2019 zusammen etwa 126 Mrd. kWh und damit etwa 15 Prozent mehr Strom als im Vorjahr (110 Mrd. kWh). Dabei lag die Steigerung von Windstrom an Land bei 13 Prozent (von 90 Mrd. kWh auf fast 102 Mrd. kWh) und von Windstrom auf See Zubaugetrieben bei über 26 Prozent (auf 25 Mrd. kWh). Auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen stieg im Vergleich zum Vorjahr nochmals leicht an. Insgesamt wurden fast 47 Mrd. kWh Strom und damit etwa zwei Prozent mehr als im Vorjahr erzeugt. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft lag im Jahr 2019 bei etwa 19 Mrd. kWh und damit vier Prozent über dem Niveau des sehr trockenen Vorjahres mit einem damit verbundenen niedrigen Niveau der Wasserkraft im Jahr 2018. Die Stromerzeugung aus Biomasse und biogenem Abfall liegt ersten Daten zufolge mit zusammen 50 Mrd. kWh leicht unter dem Wert des Vorjahres. Dem starken Wachstum der Stromerzeugung steht ein eher gemischtes Bild beim Zubau weiterer Erzeugungskapazitäten gegenüber: Der Zubau neuer Photovoltaikleistung stieg nach den vorläufigen Zahlen zwar auf etwa 3.600 Megawatt (MW) und übertrifft damit den Vorjahreswert (2.888 MW) deutlich. Allerdings sinkt der Zubau an Windenergieanlagen an Land dagegen voraussichtlich auf den tiefsten Wert seit etwa 20 Jahren. Inklusive des so genannten Repowering, dem Rückbau von Altanlagen zugunsten leistungsstärkerer Windkraftanlagen, ergibt sich nach derzeitigem Datenstand ein Nettozubau von etwa 700 Megawatt im Jahr 2019, dies entspricht einer marginalen Erhöhung der gesamten installierten Leistung um etwa ein Prozent (von 52,6 GW im Jahr 2018 auf 53,3 GW im Jahr 2019). Witterungsbedingte Schwankungen der Stromproduktion auf Grund von besonders windstarken oder windschwachen Jahren können diesen Leistungszubau deutlich überlagern, so dass in der mittelfristigen Zukunft auch sinkende jährliche Strommengen bei der Windenergie an Land wahrscheinlich sind, sollte der Zubau nicht wieder deutlich ansteigen. Vor diesem Hintergrund ist der planmäßige Ausbau der Windenergie auf See keine hinreichende Kompensation, selbst wenn hier der im EEG vorgegebene Zielwert einer insgesamt installierten Leistung von 6,5 GW für das Jahr 2020 bereits übertroffen wurde. Insgesamt wird im Jahr 2019 voraussichtlich eine Offshore-Kapazität von 1.100 MW zugebaut. Damit stieg die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See deutlich auf insgesamt über 7.500 MW. Im Wärme- und Verkehrssektor entwickelte sich der Einsatz der erneuerbaren Energien wie auch in den Vorjahren wenig dynamisch. Im Wärmesektor gab auf Grund der etwas kühleren Witterung und des gestiegenen Einsatzes von fester Biomasse voraussichtlich einen leichten Anstieg des Anteils erneuerbarer Energieträger. Im Verkehr kam es ersten Daten zufolge sogar zu einem Rückgang der Nutzung von Biokraftstoffen – nur der steigende Anteil an erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr sorgt dafür, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger im Transportsektor nicht unter das Niveau des Vorjahres zurückfiel. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Um die Klimaschutz - und Energieziele bis 2030 und 2050 zu erreichen, müssen in allen Sektoren die Anstregungen verstärkt werden. Dies umso mehr, wenn durch zunehmende Sektorkopplung immer mehr Strom auch in Verkehr und Wärmeversorgung zur Anwendung kommen soll. Dafür ist ein ambitionierter Ausbau der Erzeugungskapazitäten im Stromsektor weiterhin unabdingbar.“ Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten eine erste Bilanz zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Stromsektor erstellt.
Diese Daten spiegeln das Ergebnis der Verfahren zur Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III (Windenergie an Land) in Schleswig-Holstein 2020 gemäß GVOBL vom 30.12.2020 wider. Zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen sind Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Vorranggebiete Windenergie) festgelegt. Raumbedeutsame Windkraftanlagen dürfen nur in diesen Gebieten errichtet und erneuert werden. Innerhalb der Vorranggebiete Windenergie dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehenden Nutzungen zugelassen werden. Zur stärkeren räumlichen Konzentration der raumbedeutsamen Windkraftanlagen, zur Entlastung des Landschaftsbildes und zur Steigerung der Effektivität sind zusätzlich Vorranggebiete für Repowering-Vorhaben (Vorranggebiete Repowering) festgelegt. Weitere Informationen zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Windenergie 2020 bietet der Internetauftritt der Landesplanung. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie-raeumliche-steuerung/windenergie-raeumliche-steuerung_node.html ## Attribute - `KEY` = Eindeutiger Flächenschlüssel - `Hektar` = Flächengröße in Hektar - `Gebietsart` = Vorranggebiet für Windenergie, Vorranggebiet für Repowering - `PR` = Nummer des Planungsraumes - `KREIS` = Abkürzung des Kreises - `Shape_Leng` = Flächenumfang in Meter - `Shape_Area` = Flächengröße in Quadratmeter Projektion: "Transformation über ArcGIS (Beta2007):" ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32 (EPSG-Code: 25832) Erfassungsmaßstab: 1:100.000
Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt anspruchsvolle Ziele im Hinblick auf die weitere Fortentwicklung der Windenergienutzung. Die Koalitionsparteien der Bundesregierung stufen den „ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien“ in ihrer Koalitionsvereinbarung ausdrücklich als ein wichtiges Element ihrer Klimaschutz - und Energiepolitik ein. Konkret zum Bereich Windenergie heißt es dort, die Regierung konzentriere sich auf die Erneuerung alter Anlagen ( Repowering ), auf die Offshore-Windstromerzeugung sowie auf die Aufgabe, die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2007.
Dem Repowering von Windenergie an Land kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann Repowering genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Die Praxishilfe soll regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowerings unterstützen. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Dem Repowering kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann es genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Der Teilbericht stellt die Planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur veröffentlichten Praxishilfe dar, welche regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowering unterstützen soll. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Veröffentlicht in Climate Change | 49/2024.
UBA-Studie betrachtet Umweltaspekte des Recyclings alter Windenergieanlagen Mehr als 27.000 Onshore-Windenergieanlagen (WEA) stehen derzeit in Deutschland. Ende 2020 fallen erstmals Anlagen aus der 20-jährigen Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort können ältere Anlagen durch leistungsstärkere und effizientere Neuanlagen, die einen höheren Ertrag am Standort erlauben, ersetzt werden (sog. Repowering). Auch ein Weiterbetrieb von Anlagen kann in Frage kommen, wenn technisch und wirtschaftlich möglich. Voraussichtlich ist ab 2021 mit einem verstärkten Rückbau zu rechnen. Hierfür gibt es bislang wenig Erfahrung. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb in einem umfangreichen Forschungsprojekt den Stand der Technik untersucht, Recyclingmengen berechnet und die Finanzierung betrachtet. Dabei zeigt sich: Es drohen Engpässe, bei den Recyclingkapazitäten für die faserverstärkten Kunststoffe der Rotorblätter und Risiken für Mensch und Umwelt beim unsachgemäßen Rückbau. Zudem könnten die Rückstellungen der Betreiber für den Rückbau nicht ausreichen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Bund und Länder sollten zügig Leitlinien für den Rückbau von Windenergieanlagen erarbeiten. Wir brauchen klare Vorgaben für Rückbauumfang und Rückbaumethoden, um Mensch und Umwelt zu schützen und die Materialien wertvoll zu recyceln.“ Die Rückbauprognose hat die zu erwartenden Abfallmengen beim Rückbau ab 2021 berechnet. Dabei wurde von einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Anlage von 20 Jahren ausgegangen – und die Möglichkeit des Weiterbetriebs nicht berücksichtigt. Bei dieser Annahme werden vor allem Beton (maximal 5,5 Millionen Tonnen pro Jahr) und Stahl (knapp eine Millionen Tonnen pro Jahr) beim Rückbau anfallen, aber auch Kupfer und Aluminium. Diese Mengen sind durch die bestehende Recyclinginfrastruktur jedoch gut zu verarbeiten. Ungewissheit gibt es beim zukünftigen Recycling der Rotorblätter. Hier fallen laut Prognose vor allem ab 2024 relevante Mengen an (maximal gut 70.000 Tonnen pro Jahr). Sie sind bislang jedoch schwer zu verwerten. In Deutschland besteht bislang eine einzige Verwertungsanlage für GFK/CFK-Abfälle. Die Studie empfiehlt daher unter anderem auch zu prüfen, ob die Einführung spezifischer Elemente einer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Rotorblätter zur Schaffung zusätzlicher Verwertungskapazitäten sinnvoll sein könnte. Betreiber von WEA müssen für den Rückbau Rücklagen bilden. Die Studie hat auch die zu erwartenden Kosten für den Rückbau berechnet. Dabei zeigt sich, dass vor allem ab Mitte der zwanziger Jahre erhebliche Finanzierungslücken bevorstehen: Für das Jahr 2038 wird eine Lücke von über 300 Millionen Euro prognostiziert. Die Studie empfiehlt daher, die Berechnungsgrundlage für die Rücklagen zu überprüfen und die Rücklagen regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, ob sie noch dem Stand der Technik und den zu erwartenden Kosten entsprechen. Die Studie untersucht auch, welche Regelungen beim Rückbau von Windenergieanlagen gelten sollten. Während eines Rückbaus haben Umwelt-, Arbeits- und Lärmschutz eine hohe Priorität. Bei der Außerbetriebnahme und der Entnahme von Betriebsflüssigkeiten und -gasen muss entsprechende Sachkunde vorliegen. Der Rückbau sollte grundsätzlich sequenziell erfolgen – Sprengungen oder Verfahren mittels Abrissbirne sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Fundamente, Kabeltrassen und Wege sind möglichst vollständig rückzubauen. Bei Sägearbeiten vor Ort sollte die Staubelastung für Mensch und Umwelt durch Einhausungen sowie Auffangen von staubbelastetem Wasser minimiert werden. Die Vielzahl der unterschiedlichen Anlagenmodelle und -standorte macht es nicht möglich, ein einziges und einheitliches Konzept für den Rückbau von WEA zu erarbeiten. Die Studie empfiehlt daher Maßnahmen, welche einerseits den hohen ökologischen Standard der Branche sichern und andererseits weitgehend technologieoffen Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Sie fasst somit Rahmenbedingungen zusammen und bietet Orientierung für die mit dem Rückbau und Recycling betrauten Betreiber, Unternehmen sowie die überwachenden Behörden.
Diese Daten spiegeln das Ergebnis der Verfahren zur Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III (Windenergie an Land) in Schleswig-Holstein 2020 gemäß GVOBL vom 30.12.2020 wider. Zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen sind Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Vorranggebiete Windenergie) festgelegt. Raumbedeutsame Windkraftanlagen dürfen nur in diesen Gebieten errichtet und erneuert werden. Innerhalb der Vorranggebiete Windenergie dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehenden Nutzungen zugelassen werden. Zur stärkeren räumlichen Konzentration der raumbedeutsamen Windkraftanlagen, zur Entlastung des Landschaftsbildes und zur Steigerung der Effektivität sind zusätzlich Vorranggebiete für Repowering-Vorhaben (Vorranggebiete Repowering) festgelegt. Weitere Informationen zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Windenergie 2020 bietet der Internetauftritt der Landesplanung. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie-raeumliche-steuerung/windenergie-raeumliche-steuerung_node.html ## Attribute - `KEY` = Eindeutiger Flächenschlüssel - `Hektar` = Flächengröße in Hektar - `Gebietsart` = Vorranggebiet für Windenergie, Vorranggebiet für Repowering - `PR` = Nummer des Planungsraumes - `KREIS` = Abkürzung des Kreises - `Shape_Leng` = Flächenumfang in Meter - `Shape_Area` = Flächengröße in Quadratmeter Projektion: "Transformation über ArcGIS (Beta2007):" ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32 (EPSG-Code: 25832) Erfassungsmaßstab: 1:100.000
Entsprechend § 20 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt ist der Landtag über die Ergebnisse der Raumbeobachtung, insbesondere über den Stand der Verwirklichung des Landesentwicklungsplanes mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zu unterrichten. Der Bericht steht erstmals als interaktive Website in Form einer sogenannten Story Map zur Verfügung. Diese Entscheidung ist nicht nur eine technologische Weiterentwicklung, sondern auch eine strategische Investition in die Zukunft des Berichtswesens. Die erweiterten digitalen Infrastrukturen des Zentralen Geodatenknoten des Landes werden aktiv genutzt, um Ihnen eine einzigartige und interaktive Erfahrung zu bieten. Die Story Map ermöglicht nicht nur das einfache Navigieren durch den Bericht, sondern erlaubt auch eine zielgerichtete Informationsgewinnung, sowohl räumlich als auch zeitlich. Über die Einbindung von Diensten aus den bekannten Anwendungen des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems gelingt eine direkte Verbindung des Berichts mit der zugrundeliegenden Datenbank. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur auf historische Daten zugreifen können, sondern auch eine aktuelle Perspektive erhalten, die unser Verständnis für die raumbezogenen Herausforderungen vertieft. Als Story Map setzt der Bericht neue Maßstäbe in der Berichterstattung. Durch die Anwendung fortschrittlicher Visualisierungen, wie interaktive Dashboards und Karten-Sliders , werden komplexe Informationen in anschauliche und leicht verständliche Formate gebracht. Dies ermöglicht komplexen Zusammenhänge und Entwicklungen besser zu verstehen. Bisher schwer zugängliche Daten und kann somit besser nachvollziehen, wie raumbezogene Entwicklungen im Land voranschreiten. Themen Berichts: 1. Flächennutzung in Sachsen-Anhalt anhand der Bauleitplanung: Die Flächennutzung in Sachsen-Anhalt anhand der Bauleitplanung gibt Aufschluss über die Entwicklung des im Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP 2010) ausgewiesenen Ordnungsraumes als Raumkategorie und zeigt die Entwicklung und Nutzung von Flächen in Sachsen-Anhalt. Greifbar wird dies an anhand ausgewählter Beispiele. 2. Darstellung der Zentralen Orte in Sachsen-Anhalt in Anlehnung an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans 2010: Hier erfolgt nicht nur eine detaillierte Darstellung der Zentralen Orte in Sachsen-Anhalt gemäß den Festlegungen des Landesentwicklungsplans von 2010, sondern auch eine detaillierte und erstmalig durchgeführte Berechnung von Erreichbarkeiten in Verbindung mit kleinräumiger Bevölkerungsanalyse in Bezug auf MIV und ÖPNV. 3. Entwicklung ausgewählter erneuerbarer Energien - Windenergie und Photovoltaik: Tiefgreifende Darstellung der Ausbausituation und des zukünftigen Flächenbedarfs von PV-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen, auch mit einem Blick auf das Repowering. 4. Entwicklung der Landwirtschaft in Anlehnung an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans 2010: Räumliche und zeitliche Auswertungen zu Landwirtschaftsfläche, Beschäftigung und Wirtschaftsleistung. Darstellung der zukünftigen Änderung der Nutzung von Landwirtschaftsflächen hin zu PV-Flächen. Erstmals Visualisierung der benachteiligten Gebiete laut Freiflächenanlagenverordnung und somit räumliches Aufzeigen der Förderkulisse.
Dem Repowering von Windenergie an Land kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann Repowering genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Die Praxishilfe soll regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowerings unterstützen. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Quelle: Umweltbundesamt
Der Windenergieanlagenbestand von ca. 28.000 Anlagen im Jahr 2018 ist eine wichtige Säule der Energiewende. Im deutschlandweiten Durchschnitt gewährleistet die Windenergiebranche inzwischen rund 17 % der Stromversorgung, und der weitere Ausbau ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen ein wichtiges strategisches Ziel. Die Branche ist nach wie vor innovativ und nach einem fast dreißigjährigen Technologiewandel stehen nun auch technische und organisatorische Herausforderungen des Rückbaus von Altanlagen bevor. Die Notwendigkeit des Rückbaus, Recyclings und Repowerings wird in den nächsten Jahren deutlich steigen. Vor diesem Hintergrund werden rechtliche Rahmenbedingungen für einen Rückbau erörtert, die vorhandenen Techniken sowie der Entwicklungsbedarf dargelegt und ein Konzept der Organisationsverantwortung entwickelt. Um dabei der Vielfalt der Anlagenmodelle und Standorte gerecht zu werden, ist die enge Kooperation mit Herstellern zweckmäßig. Die konzeptionelle Herausforderung besteht in einer großen technologischen Diversität, so dass nicht ein einziges Rückbaukonzept, welches schematisch in sämtlichen Fällen angewendet wird, entwickelt werden konnte. Vielmehr wurden Maßnahmen empfohlen, welche einerseits den hohen ökologischen Standard der Branche sichern und andererseits weitgehend technologieoffen Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Diese Empfehlungen bestehen in der Entwicklung von zwischen Bund und Ländern abgestimmten Leitlinien, Anregungen für die Standardisierung und in der Prüfung von Elementen der Produktverantwortung für die Verwertung von ausgedienten Rotorblättern. Zudem verdeutlicht die Studie, dass die Rückstellungsleistungen, welche im Rahmen der Anlagengenehmigung für den Rückbau erbracht werden, voraussichtlich nicht die vollen Kosten des Rückbaus und Recyclings decken werden. Dieser Umstand ist für Betreiber von Bedeutung und könnte als Anlass für eine Prüfung und Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen verstanden werden. Die Studie fasst somit Rahmenbedingungen zusammen und bietet Orientierung für die mit dem Rückbau und Recycling betrauten Betreiber, Unternehmen sowie die überwachenden Behörden. Quelle: Forschungsbericht
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