Interessenbekundungen bis 27. Februar möglich Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht ab sofort seine geplanten Projekte für den Umweltforschungsplan 2009 (UFOPLAN 2009) des Bundesumweltministeriums (BMU) auf seiner Internet-Seite. 86 Forschungsprojekte zu umweltrelevanten Themen, die im Jahr 2009 beginnen sollen, sind unter http://www.umweltbundesamt.de/service/ufoplan.htm aufgelistet. Neben dem Thema und der Kennzahl ist auch das betreuende Fachgebiet im UBA benannt. Institutionen oder Unternehmen, die eines oder mehrere Forschungsprojekte bearbeiten möchten, können ihr Interesse bis Freitag, den 27. Februar 2009 anmelden beim Umweltbundesamt, Referat Z 6, Frau Drömer, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau. Interessenten sollten angeben: Wichtig: Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das UBA darum, Interessenbekundungen für jedes einzelne Vorhaben getrennt vorzulegen. Die zuständigen Fachgebiete des Amtes werten die Interessenbekundungen aus und berücksichtigen sie bei mehreren Interessenbekundungen in einem Wettbewerbsverfahren. Die Aufnahme eines Projekts in den Umweltforschungsplan 2009 bedeutet noch nicht, dass das UBA dieses auch im Laufe des Jahres 2009 tatsächlich vergibt. Werden Interessenbekundungen nicht berücksichtigt, versendet das UBA keine Absage. 30.01.2009
Interessenbekundung bis 30. April möglich Ab sofort veröffentlicht das Umweltbundesamt (UBA) seine geplanten Projekte für den Umweltforschungsplan 2010 (UFOPLAN 2010) des Bundesumweltministeriums (BMU) im Internet. Neben dem Thema und der Kennzahl ist auch das betreuende Fachgebiet im UBA benannt. Institutionen oder Unternehmen, die eines oder mehrere Forschungsprojekte bearbeiten möchten, können ihr Interesse bis zum Freitag, den 30.04.2010, beim Umweltbundesamt, Sekretariat Z 6, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau, anmelden. Interessenten sollten angeben: Wichtig: Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das UBA darum, Interessenbekundungen für jedes einzelne Vorhaben getrennt vorzulegen. Die zuständigen Fachgebiete des Amtes werten die Interessenbekundungen aus und berücksichtigen sie bei mehreren Interessenbekundungen in einem Wettbewerbsverfahren. Die Aufnahme eines Projekts in den Umweltforschungsplan 2010 bedeutet noch nicht, dass das UBA dieses auch im Laufe des Jahres 2010 tatsächlich vergibt. Werden Interessenbekundungen nicht berücksichtigt, erfolgt vom UBA keine Absage. 01.04.2010
Interessenbekundungen bis 4. April möglich Ab sofort veröffentlicht das Umweltbundesamt (UBA) seine geplanten Projekte für den Umweltforschungsplan 2008 (UFOPLAN 2008) des Bundesumweltministeriums (BMU) im Internet. Neben dem Thema und der Kennzahl ist auch das betreuende Fachgebiet im UBA benannt. Institutionen oder Unternehmen, die eines oder mehrere Forschungsprojekte bearbeiten möchten, können ihr Interesse bis zum Freitag, den 04.04 2008, beim Umweltbundesamt, Sekretariat Z 6, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau, anmelden. Interessenten sollten angeben: Wichtig: Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das UBA darum, Interessenbekundungen für jedes einzelne Vorhaben getrennt vorzulegen. Die zuständigen Fachgebiete des Amtes werten die Interessenbekundungen aus und berücksichtigen sie bei mehreren Interessenbekundungen in einem Wettbewerbsverfahren. Die Aufnahme eines Projekts in den Umweltforschungsplan 2008 bedeutet noch nicht, dass das UBA dieses auch im Laufe des Jahres 2008 tatsächlich vergibt. Werden Interessenbekundungen nicht berücksichtigt, erfolgt keine Absage seitens des Umweltbundesamtes. 10.03.2008
Die geplanten Projekte des Umweltbundesamtes (UBA) für den Umweltforschungsplan 2014 (UFOPLAN 2014) des Bundesumweltministeriums (BMU) sind im Internet veröffentlicht. Alle Forschungsprojekte zu umweltrelevanten Themen sind unter folgender Adresse aufgeführt: http://www.bmu.de/themen/forschung-foerderung/forschung/forschungsrahmen-ufoplan . Die Forschungsprojekte sollen im Jahr 2014 beginnen. Neben dem Thema und der Kennzahl ist auch das betreuende Fachgebiet im UBA benannt. Das UBA wird den überwiegenden Teil aller Projekte als Aufträge im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren vergeben. Hierzu werden die entsprechenden Ausschreibungsverfahren zu gegebener Zeit auf dem zentralen Internetportal des Bundes www.bund.de sowie auf der Homepage des Umweltbundeamtes bekannt gegeben. Für ausgewählte Projekte können Institutionen oder Unternehmen, die ein begründetes inhaltliches Eigeninteresse an einem oder mehreren Forschungsprojekten haben, ihr Interesse für eine öffentlich-rechtliche Projektförderung (Zuwendung) bis Mittwoch, den 15.01.2014, beim Umweltbundesamt, Referat Z 6/ Bereich UFOPLAN, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau, schriftlich (keine E-Mail) anmelden. Unter „ Ausschreibungen und Zuwendungen “ sind die ausgewählten Projektthemen genannt. Interessenten sollten angeben: Wichtig: Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das UBA darum, Interessenanmeldungen für jedes einzelne Vorhaben getrennt vorzulegen. Die zuständigen Fachgebiete des Amtes werten die Anmeldungen aus. Je nach Interessenlage erfolgt dann eine gesonderte Bitte zur formellen Antragstellung. Werden Anmeldungen von Eigeninteresse nicht berücksichtigt, erfolgt keine Absage seitens des Umweltbundesamtes. Die Aufnahme eines Projekts in den Umweltforschungsplan 2014 bedeutet nicht, dass das UBA dieses auch tatsächlich vergibt.
Nur Bier wird vor allem in Mehrwegflaschen verkauft Im Jahr 2017 wurden nur rund 42 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt. Der Anteil von Mehrwegflaschen lag damit 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert des Jahres 2016. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland des Umweltbundesamtes (UBA). Damit liegt der Mehrweganteil nach wie vor deutlich unter dem im Verpackungsgesetz vorgegebenen Ziel von 70 Prozent. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Kurze Transportwege und Mehrwegverpackungen sind wichtig, um Umweltbelastungen und Abfälle zu vermeiden. Dafür brauchen wir gut funktionierende Mehrwegsysteme. Alle Supermärkte und Verkaufsstellen von Getränken sollten möglichst viele Getränke in Mehrwegflaschen anbieten und so dazu beitragen, weniger Abfälle zu erzeugen.“ Die meisten Getränke werden mittlerweile in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil liegt bei etwa 52 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von circa 4 Prozent. Getränkekartons und Standbodenbeutel haben einen Anteil von etwa 1,5 Prozent. Einwegglasflaschen liegen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten bei deutlich unter einem Prozent. Der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. 2010 lag er noch bei 48 Prozent. Da Getränkeverpackungen mehr als ein Viertel der deutschen Verpackungsabfälle ausmachen, würde ein höherer Mehrweganteil den Verpackungsabfall auch insgesamt deutlich reduzieren. Aus Umweltschutzsicht ist Mehrweg der bessere Weg: Glasmehrwegflaschen können 50-mal und PET-Mehrwegflaschen 20-mal befüllt werden. Mehrwegflaschen aus der Region schneiden wegen geringer Transportemissionen aus Umweltschutzsicht am besten ab. Sie vermeiden unnötige Abfälle und sparen Energie und Rohstoffe. Maria Krautzberger: „Nicht alle Handelsunternehmen bieten Mehrwegflaschen an. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird der Umweltschutz beim Einkauf so unnötig schwer gemacht. Je mehr Abfüller und Händler Mehrwegflaschen verwenden, desto besser funktioniert das Mehrwegsystem. Dies geht am besten mit Mehrwegpoolflaschen, aus denen sich viele Abfüller bedienen können und die von jedem befüllt werden können. Das ist für die Umwelt besser als individuell gestaltete Flaschen- und Kästen, die nur ein Abfüller zurücknimmt.“ Eine Ausnahme bei den geringen Mehrweganteilen bildet allein Bier, wo der Mehrweganteil bis heute noch bei knapp 82 Prozent liegt. Doch auch hier wird öfter zu Einwegflaschen und Dosen gegriffen: 2010 lag der Mehrweganteil noch bei gut 88 Prozent. Das Umweltbundesamt untersucht in einem im Ressortforschungsplan 2020 angelegten Projekt mögliche Maßnahmen zur Steigerung des Mehrweganteils.
Im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ), Vorhaben Nummer 203 48 362, haben Warm und Köppke den Bericht „Schutz von neuen und bestehenden Anlagen und Betriebsbereichen gegen natürliche, umgebungsbedingte Gefahrenquellen, insbesondere Hochwasser (Untersuchung vor- und nachsorgender Maßnahmen)“ vorgelegt.1 Ein wichtiges Ergebnis war, dass das Technische Regelwerk den Anforderungen in § 3 Störfall-Verordnung (StörfallV) bezüglich erforderlicher Maßnahmen und Vorkehrungen gegen umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie z. B. Niederschläge und Hochwasser nur unzureichend gerecht wird. Veröffentlicht in Texte | 17/2013.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) BfR und UBA untersuchen gemeinsam die DEHP-Belastung der Bevölkerung Lebensmittel stellen einen bedeutenden Übertragungsweg des Weichmachers DEHP dar. Der Stoff, der Kunststoffe flexibel macht, wird in der Umwelt sowie im menschlichen Urin nachgewiesen. Dies ist unerwünscht, da der Stoff schädigende Wirkungen auf die Fortpflanzungsorgane hat und dadurch die Fortpflanzungsfähigkeit und die Entwicklung des Kindes im Mutterleib beeinträchtigen kann. In Spielzeug oder Kosmetika darf DEHP daher nicht mehr eingesetzt werden. Insgesamt ist die Aufnahmemenge bei fast allen Menschen gering und es besteht daher in der Regel kein Gesundheitsrisiko. Kleinkinder können im ungünstigen Fall stärker belastet sein, da sie DEHP nicht nur über die Nahrung, sondern auch über den Hausstaub am Boden und über Gegenstände aufnehmen, die sie in den Mund stecken. Allerdings werden auch über diesen Weg meist nur geringe Mengen aufgenommen. Für einen geringen Teil der Bevölkerung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die gesundheitlich tolerierbaren Aufnahmemengen überschritten werden. Diese Ergebnisse zeigt eine neue Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Auf Grundlage aktueller Daten zum Lebensmittelverzehr und gemessenen DEHP-Gehalten in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten wurde untersucht, wie viel DEHP aufgenommen werden kann. Die Ergebnisse stimmen gut mit bisher durchgeführten Messungen von DEHP-Abbauprodukten im menschlichen Körper überein. DEHP ist die Abkürzung für Di(2-ethylhexyl)phthalat. Die Substanz gehört zu den am häufigsten verwendeten Weichmachern. Sie hält Kunststoffprodukte aus PVC geschmeidig. DEHP wurde von der Europäischen Union, wie einige andere Phthalate auch, als reproduktionstoxisch eingestuft: Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass DEHP durch seine hormonähnliche Wirkung die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen bzw. zu schädlichen Wirkungen auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib führen kann. Jugendliche und Erwachsene nehmen DEHP hauptsächlich über Lebensmittel auf. Die Aufnahmemenge ist für die große Mehrheit der Verbraucher in der Regel aber gering, so dass kein Gesundheitsrisiko besteht. Die Werte liegen im Mittel unterhalb der Menge, die täglich ein Leben lang ohne gesundheitliches Risiko aufgenommen werden kann. Außerdem werden Weichmacher wie DEHP aus dem Körper schnell wieder ausgeschieden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für DEHP eine tägliche Menge von maximal 50 Mikrogramm festgelegt, die ein Leben lang je Kilogramm Körpergewicht aufgenommen werden kann (Tolerable Daily Intake, TDI -Wert), ohne dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt. Beim Verzehr von Lebensmitteln nehmen Jugendliche und Erwachsene in Deutschland derzeit durchschnittlich 13-21 Mikrogramm DEHP je Kilogramm Körpergewicht auf. Wenn allerdings Lebensmittel mit dauerhaft sehr hohen DEHP-Gehalten verzehrt werden, kann der TDI-Wert im ungünstigen Fall nach Schätzung des BfR zeitweise auch überschritten werden. Dies ist bei etwa einem Prozent der Verbraucher der Fall. Welche Lebensmittel enthalten DEHP? Alle Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Fett, Getreide, Obst, Gemüse und Milch bzw. Milchprodukte können mit der Chemikalie belastet sein. Im Vergleich zu loser, unverarbeiteter Ware wiesen fetthaltige Würzsoßen wie Mayonnaise und ölhaltige Fertigprodukte wie Gemüse und Fisch aus Gläsern und ölhaltigen Konserven in den in dieser Studie berücksichtigten Produkten wesentlich höhere DEHP-Werte auf. Lebensmittel können DEHP und andere Weichmacher insbesondere während der Verarbeitung oder aus ihrer Verpackung aufnehmen. Daher wurde 2007 die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel verboten. In der EU darf DEHP ab 2015 nicht mehr ohne Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten verwendet werden. Das legt die EU-Chemikalienverordnung REACH fest. Da der Stoff jedoch durch Importprodukte weiterhin eingeführt werden darf und in der Umwelt weit verbreitet ist, lässt sich nicht ausschließen, dass Spuren davon in Lebensmitteln vorkommen können. Die DEHP-Aufnahme bei Kindern erfolgt etwa zur Hälfte über die Nahrung. Weitere Eintragspfade sind der Hausstaub und Verbraucherprodukte sowie Spielzeug. Das betrifft insbesondere Kinder, die sich viel auf dem Fußboden aufhalten. Bei ihnen kann die DEHP-Aufnahme dadurch höher sein als bei Jugendlichen und Erwachsenen. In dieser Studie wurde als mittlere Gesamtexposition für Kinder eine Aufnahmemenge von 15-44 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag geschätzt. Diese durchschnittliche Aufnahmemenge liegt unterhalb des TDI-Wertes. Die Aufnahme von DEHP lässt sich im Alltag mit einfachen Verzehrs- und Hygienemaßnahmen verringern. Hierzu gehört, dass Speisen häufiger frisch zubereitet, wenig Fertigprodukte verwendet sowie Produktmarken öfter gewechselt werden. Denn gleiche Lebensmittel können je nach Herkunft unterschiedliche Mengen an DEHP enthalten. Außerdem empfiehlt es sich, Böden und Teppichböden häufiger zu reinigen. Für Kleinkinder ist es wichtig, dass sie möglichst nur Sachen in den Mund nehmen, die dafür gedacht sind. Obwohl der Stoff in Spielzeug und Kinderartikeln seit 1999 verboten ist, wird er gelegentlich in solchen Produkten nachgewiesen, wie die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX zeigen. Auch älteres Spielzeug, das vor in Kraft treten des Verbots auf den Markt kam, kann DEHP enthalten. Die Studie „Phthalat-Belastung der Bevölkerung in Deutschland: Expositionsrelevante Quellen, Aufnahmepfade und Toxikokinetik am Beispiel von DEHP und DINP“ wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) durchgeführt. Ziel war, die Aufnahmemenge ( Exposition ) der Bevölkerung gegenüber DEHP zu schätzen und die Aufnahmepfade zu bestimmen. Dazu wurden Daten der vergangenen 20 Jahre zum Verzehrsverhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland sowie die verschiedenen Aufnahmepfade über 37 Lebensmittelgruppen, Spielzeug, Verbraucherprodukte aus Kunststoffen wie Schuhe, Kosmetika, Textilien, Hausstaub und die Innenraumluft von Autos berücksichtigt. Mit der Studie können erstmals verlässliche Aussagen zur Gesamtbelastung der Bevölkerung in Deutschland mit DEHP und zu den Aufnahmepfaden getroffen werden. Messungen im Rahmen des vom Umweltbundesamt von 2003 bis 2006 durchgeführten Kinder-Umwelt-Surveys zeigten bei 1,5 % aller Kinder in Deutschland Konzentrationen von Stoffwechselprodukten im Urin, die auf eine erhöhte Aufnahme von DEHP hinweisen. Welchen Beitrag die verschiedenen Aufnahmepfade dabei spielen, kann durch die Studie des BfR nun wesentlich besser erklärt werden.
Die Normung von Analyseverfahren ermöglicht, dass Parameter unter standardisierten Bedingungen qualitätsgesichert ermittelt werden können. Insbesondere dann, wenn Verfahren in gesetzliche Regelwerke einfließen, ist es notwendig, dass die Ergebnisse sicher und vergleichbar sind und der Aufwand im Vollzug vertretbar ist. Derzeit werden viele Parameter in verschiedenen Verordnungen nach unterschiedlichen genormten Verfahren analysiert, was die Überwachungsarbeit erschwert und zudem unnötig teurer macht. Aus diesem Grund wir eine sogenannte horizontale Normung angestrebt, bei der geeignete Analyseverfahren auch Matrices-übergreifend genormt und anschließend EU-weit zitiert werden können. Grundvoraussetzung für die Verabschiedung als Norm ist die Validierung der Verfahren. Bereits vor einigen Jahren erteilte die EU ein Mandat an CEN (Europäisches Komitee zur Normung), um umweltrelevante Parameter Matrices-übergreifend zu validieren. Allerdings konnten nicht alle für diverse Verordnungsnovellen (z.B. Klärschlammverordnung) wichtigen Parameter im Rahmen dieses Projekts validiert werden. Aus diesem Grund wurde das aktuelle Vorhaben in den Umweltforschungsplan des BMUB aufgenommen und von der BAM durchgeführt. Im Forschungsvorhaben konnten im Bereich der anorganischen Parameter die CEN/TS 16170 (Elemente mit ICP-OES), CEN/TS 16171 (Elemente mit ICP-MS) und CEN/TS 16175-2 (Quecksilber mit CV-AFS) sowie im Bereich der organischen Parameter die CEN/TS 16181 ( PAK mit HPLC und GC), die CEN/TS 16167 ( PCB mit GC-MS und GC-ECD) und die CEN/TS 16190 ( Dioxine , Furane und dl-PCB mit HR-GC-MS) für die Analyse von Klärschlamm, behandeltem Bioabfall und Boden erfolgreich validiert werden. Die validierten Verfahren stehen nun kurz vor der Verabschiedung als EN (Europäische Norm). Veröffentlicht in Texte | 42/2015.
Im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), Vorhaben Nummer 3718 48 3250, hat Prof. Dr. Köppke den Bericht „Berücksichtigung des Klimawandels in Technischen Regeln für Anlagensicherheit“ vorgelegt. Das Forschungsvorhaben diente der Unterstützung der gemäß § 51a BImSchG erforderlichen Überprüfung der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 310 "Niederschläge und Hochwasser", sowie der TRAS 320 "Wind, Schnee- und Eislasten". Hierfür wurden Vorschläge in den zuständigen Arbeitskreis der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) eingebracht. Wichtigste beschlossene Neuerungen sind Anforderungen betreffend die Berücksichtigung von Starkniederschlägen und Sturzfluten. Daneben wurden die Hinweise und Erläuterungen zu beiden TRAS fortgeschrieben. Veröffentlicht in Texte | 100/2023.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes unterstützte dieses Projekt (finanziert mit Bundesmitteln im Rahmen des Umweltforschungsplanes, FKZ 3709 11 155) im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen die Ausdifferenzierung und Fortentwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitspolitik im deutschen Umweltressort. Als inhaltlicher Fokus wurde die Gestaltung nachhaltiger urbaner Lebenswelten gewählt, da sich in der lebensweltlichen Perspektive der Bürger, Konsumenten, Arbeitnehmer, Verkehrsteilnehmer etc. die integrierte Nachhaltigkeitspolitik konsistent abbilden muss. Veröffentlicht in Texte | 24/2013.