s/ressourcenschoning/Ressourcenschonung/gi
<p> <p>Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren (aktuell Textilien und Schuhe) verboten. Gleichzeitig gilt ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte. Die Regelung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte fördern.</p> </p><p>Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren (aktuell Textilien und Schuhe) verboten. Gleichzeitig gilt ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte. Die Regelung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte fördern.</p><p> Überblick und Zielsetzung <p>Mit der <a href="https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/ecodesign-requirements-for-sustainable-products.html">Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781</a> zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (engl. Ecodesign Requirements for Sustainable Products – ESPR) hat die Europäische Union ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte sowie ein Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte eingeführt (siehe ESPR Kapitel VI „Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte“ mit den Artikeln 23 bis 26 sowie Anhang VII).</p> </p><p> Vernichtungsverbot bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte <p>Das Vernichtungsverbot bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte ist darauf ausgerichtet, die Zerstörung neuer, eigentlich funktionsfähiger Produkte zu verhindern, wenn diese nicht verkauft werden konnten. Nach der derzeit geltenden Rechtslage erfasst das Verbot bestimmte <strong>Textilien und Schuhe</strong>. Ziel der Regelung ist es, vermeidbare Abfälle zu reduzieren, die mit Herstellung, Transport und Entsorgung der Produkte verbundenen Umweltbelastungen zu verringern sowie die Wiederverwendung zu fördern. </p> <p>Grundsätzlich gilt das Verbot im Gegensatz zu den Offenlegungspflichten nur für bestimmte Produktkategorien, die in Anhang VII der ESPR über konkrete Warencodes aus der kombinierten zolltariflichen und statistischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01987R2658-20260101">Verordnung EWG 2658/87)</a> festgelegt sind. Derzeitig erfasst das Verbot:</p> <ul> <li>Kleidung einschließlich Kopfbedeckungen und Bekleidungszubehör, sowie</li> <li>Schuhe.</li> </ul> <p>Die Europäische Kommission ist befugt, den sachlichen Anwendungsbereich durch delegierte Rechtsakte auf weitere Produktkategorien auszuweiten. </p> <p>Das Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe tritt gestaffelt in Kraft (siehe unten), für große Unternehmen gilt es ab dem 19. Juli 2026.</p> </p><p> Ausnahmen vom Vernichtungsverbot <p>Grundsätzlich ist es der Anspruch, die Vernichtung bestimmter unverkaufter Konsumprodukte – insbesondere im Bekleidungs- und Schuhbereich – zu verhindern. In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen davon zulässig. Die konkrete Ausgestaltung und Präzisierung dieser Ausnahmeregelungen erfolgt in der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0296">delegierten Verordnung (EU) 2026/296</a>. Dort werden die Kriterien, Nachweispflichten und gegebenenfalls weitere Differenzierungen verbindlich festgelegt. Die Vernichtung der Waren ist demnach erlaubt, wenn mindestens eine der folgenden Ausnahmen vorliegt:</p> <ul> <li>Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit: Das Produkt stellt ein Risiko dar und darf daher nicht mehr verwendet werden.</li> <li>Rechtswidrigkeit: Das Produkt verstößt gegen EU- oder nationales Recht und muss deshalb aus dem Verkehr gezogen werden.</li> <li>Verletzung geistiger Eigentumsrechte: z. B. bei Fälschungen oder wenn ein Gericht oder Rechteinhaber die Vernichtung verlangt.</li> <li>Lizenz- oder Vertragsbeschränkungen: Verträge oder Lizenzen verbieten den Verkauf oder die Weitergabe nach einem bestimmten Zeitpunkt.</li> <li>Nicht für Wiederverwendung geeignet: wenn Logos, Marken oder andere geschützte Merkmale technisch nicht entfernt werden können oder gesellschaftlich problematisch sind.</li> <li>Beschädigte oder kontaminierte Produkte: etwa durch Transport, Lagerung, Rücksendungen oder Hygieneprobleme, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.</li> <li>Produktions- oder Designfehler: Produkte sind funktionsuntüchtig und können nicht repariert werden.</li> <li>Spendenversuch ohne Erfolg: Die Produkte wurden mindestens acht Wochen zur Spende angeboten oder mehreren Organisationen direkt angeboten, aber sie wurden nicht angenommen.</li> <li>Spendenorganisation findet keinen Abnehmer: Auch gespendete Produkte dürfen vernichtet werden, wenn keine weitere Nutzung möglich ist.</li> <li>Produkte aus Wiederaufbereitung ohne Nachfrage: Waren, die nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung erneut auf den Markt gebracht wurden, aber keinen Käufer finden.</li> </ul> <p>Sofern Unternehmen von den Ausnahmen Gebrauch machen wollen, müssen sie für jede dieser Ausnahmen Dokumentationen und Nachweise (z.B. Sicherheitsbewertungen, Testberichte, Inspektionsberichte, Nachweise interner Prüfungen, Belege über Spendenangebote etc.) führen und diese bis zu fünf Jahre aufbewahren. Auf Anfrage der zuständigen Behörden (siehe Kapitel „Überwachung der Compliance“) muss die Dokumentation innerhalb von 30 Tagen elektronisch vorgelegt werden können. Werden Waren unter Berufung auf eine Ausnahme vom Vernichtungsverbot einem Abfallentsorger übergeben, hat das Unternehmen dem Abfallentsorger eine schriftliche oder elektronische Erklärung über die einschlägige Ausnahme zu übermitteln.</p> </p><p> Alternativen zur Vernichtung <p>Weder die ESPR-Rahmenverordnung noch das Vernichtungsverbot selbst schreiben vor, was betroffene Wirtschaftsakteure statt der Vernichtung mit unverkauften Verbraucherprodukten machen müssen. Die Wahl der Alternative bleibt also letztlich dem jeweiligen Wirtschaftsakteur überlassen, solange sie die übrigen rechtlichen Vorgaben des Abfall- und Umweltrechts (z.B. die Abfallhierarchie und allgemeine Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsrechts) einhalten.</p> <p>In Betracht kommen etwa folgende Alternativen zur Vernichtung:</p> <ul> <li><strong>Weiterverkauf</strong>: Die Ware kann stattdessen auf dem regulären Markt, in Outlets, über spezielle Restposten-Plattformen, B2B-Händler oder im Second-Hand-Verkauf angeboten werden.</li> <li><strong>Wiederverwendung:</strong> Funktionstüchtige Produkte können repariert, aufgearbeitet (Refurbishment) oder in neue, nutzbare Produkte umgewandelt (Upcycling) werden, um sie im Wirtschaftskreislauf zu halten. </li> <li><strong>Spenden:</strong> Insbesondere können unverkaufte Verbraucherprodukte an gemeinnützige Organisationen gespendet oder beispielsweise an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden.</li> <li><strong>Recycling: </strong>Wenn Produkte nicht mehr funktionstüchtig, tragbar und intakt sind, können die Materialien stofflich recycelt werden.</li> </ul> </p><p> Offenlegungspflicht für vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte <p>Im Gegensatz zum Vernichtungsverbot gilt die Offenlegungspflicht für vernichtete Verbraucherprodukte <strong>über Textilien oder Schuhe hinaus und umfasst dabei zum Beispiel auch Elektrogeräte und Spielzeug</strong>. Im Anwendungsbereich sind alle Verbraucherprodukte im Sinne der Definition in Artikel 1 (2) aus der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1781-20240628">ESPR-Rahmenverordnung</a>. Entsprechend dieser Definition gilt sie nicht für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Fahrzeuge und weitere dort gelistete Produkte. Werden die entsprechend betroffenen Produkte vernichtet, müssen Informationen darüber offengelegt werden.</p> <p>Die Offenlegung<strong> </strong>erfordert neben Anzahl und Gewicht auch die Angabe von Gründen für die Vernichtung. Des Weiteren müssen Angaben darüber gemacht werden, welchem Abfallbehandlungsverfahren die Produkte zugeführt wurden, nachdem sie nicht verkauft werden konnten: a) der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder b) einem Vernichtungsverfahren, wobei hier zwischen dem Recycling, der sonstigen Verwertung (z.B. der energetischen Verwertung) und der Beseitigung unterschieden wird.</p> <p>Der Zeitraum der Datenerfassung über vernichtete unverkaufte Produkte beginnt mit dem ersten vollständigen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung (ESPR). Konkret bedeutet dies, dass Daten aus dem Geschäftsjahr 2025 erstmals im Jahr 2026 offengelegt werden müssen – unabhängig des neuen standardisierten Formats, definiert in <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a>. Die detaillierten Vorgaben zum Format der Offenlegung gelten hingegen erst ab dem 02. März 2027. Die gesammelten Daten müssen bis spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Informationen muss leicht auffindbar und öffentlich zugänglich auf der Website des jeweiligen Unternehmens als Einzelinformation oder leicht auffindbar im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Verweis auf der Internetseite erfolgen.</p> <p>Die Berichterstattung läuft grundsätzlich auf Grundlage der ersten zwei Ziffern der Codes der Kombinierten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> gemäß Anhang I der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01987R2658-20260101">Verordnung (EWG) 2658/87</a> (KN-Codes). Damit wird eine standardisierte Einordnung der betroffenen Produktkategorien ermöglicht. Für bestimmte, in Anhang II der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> aufgeführten Produkte (z.B. Elektrogeräte, Spielzeug usw.), gilt jedoch eine genauere Abgrenzung: Diese müssen anhand der ersten vier Ziffern der jeweiligen KN-Codes identifiziert werden, um für ausgewählte Produktgruppen eine präzisere Zuordnung und Berichterstattung sicherzustellen.</p> </p><p> Welche Unternehmen sind betroffen und ab wann? <p>Die Regelungen richten sich an sogenannte „Wirtschaftsteilnehmer“ im Sinne der ESPR-Verordnung, also insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und sonstige Unternehmen, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen und unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgen oder entsorgen lassen. Der Anwendungsbereich ergibt sich bereits aus der ESPR-Rahmenverordnung. Während das Vernichtungsverbot unmittelbar auf den dort festgelegten Vorgaben beruht, konkretisiert die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> die Anforderungen an die Offenlegungspflicht. Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Übergangs- und Anwendungsfristen. </p> <p>Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem <strong>Vernichtungsverbot</strong> und den <strong>Offenlegungspflichten</strong> gelten zeitlich gestaffelt:</p> <ul> <li>Die Verpflichtungen gelten für <strong>große Unternehmen</strong> ab dem 19. Juli 2026.</li> <li>Für <strong>mittlere Unternehmen</strong> gelten die entsprechenden Verpflichtungen hingegen erst ab dem 19. Juli 2030.</li> <li><strong>Kleine und Kleinstunternehmen</strong> sind von den Vorgaben zum Vernichtungsverbot sowie von den Transparenz- und Offenlegungspflichten ausgenommen.</li> </ul> <p>Die zeitliche Staffelung ermöglicht eine schrittweise Einführung der neuen Anforderungen und berücksichtigt die unterschiedlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der betroffenen Unternehmen. Zur Einstufung verweist die ESPR auf die EU-Unternehmensdefinition (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32003H0361">EU-Empfehlung 2003/361/EG</a>):</p> <ul> <li><strong>Große Unternehmen:</strong> mehr als 250 Beschäftigte oder Jahresumsatz über 50 Mio. € bzw. Bilanzsumme über 43 Mio. €.</li> <li><strong>Mittlere Unternehmen:</strong> weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.</li> <li><strong>Kleine Unternehmen:</strong> weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.</li> <li><strong>Kleinstunternehmen:</strong> weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.</li> </ul> </p><p> Überwachung der Compliance <p>Durchsetzung und Kontrolle des Vernichtungsverbots und der Offenlegungspflichten liegt bei den zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden, welche die Einhaltung der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> prüfen. In Deutschland sind hierfür insbesondere die nach dem Marktüberwachungsgesetz (MÜG) <a href="https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Navigation/DE/Evpg/EVPG-Marktaufsicht/evpg-marktaufsicht.html">zuständigen Landesbehörden</a> verantwortlich. Anhang III der Verordnung legt dabei die maßgeblichen Grundsätze und das Verfahren fest. Die Durchführungsverordnung betrifft jedoch nicht das Vernichtungsverbot, dessen Anforderungen sich unmittelbar aus der ESPR-Rahmenverordnung ergeben.</p> <p>Die Überprüfung erfolgt risikobasiert und umfasst insbesondere die Plausibilisierung der erforderlichen Informationen. Ziel ist es dabei, die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen sicherzustellen und die Transparenz über die Entsorgung unverkaufter Verbraucherprodukte zu gewährleisten. Die Sanktionierung bei Nichteinhaltung wird in den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen der ESPR-Rahmenverordnung festgelegt.</p> </p><p> Einordnung in den EU-Rechtsrahmen <p>Das Verbot der Vernichtung ist in einen EU-weiten Rechtsrahmen eingebettet, der auf die Vermeidung von Abfällen, die effizientere Nutzung von Ressourcen und die Stärkung kreislauforientierter Wirtschaftsweisen ausgerichtet ist. Im Unterschied zu klassischen abfallrechtlichen Instrumenten, welche an die Entstehung von Abfall anknüpfen, setzt das Vernichtungsverbot bereits <strong>vor dem Eintritt der Abfalleigenschaft</strong> an. </p> <p>Dieser Ansatz entspricht der Systematik der ESPR, ökologische Anforderungen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu verankern. Das Vernichtungsverbot ergänzt insbesondere: </p> <ul> <li>die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32008L0098">Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)</a>, Stand Oktober 2025, die mit der Abfallhierarchie und dem Vorrang der Abfallvermeidung grundlegende Leitprinzipien für den Umgang mit Produkten und Materialien festlegt,</li> <li>die <a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/textiles-strategy_en">EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien</a>, in der Textilien ausdrücklich als prioritäre Produktgruppe benannt und regulatorische Eingriffe entlang der Wertschöpfungskette angekündigt wurden.</li> </ul> <p>Darüber hinaus steht das Vernichtungsverbot im Zusammenhang mit verschiedenen Initiativen der Union, die auf eine stärkere Verknüpfung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a>, Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarktintegration abzielen. Hierzu gehören insbesondere der <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/clean-industrial-deal_de">Deal für eine saubere Industrie</a> und der zur Verabschiedung bis Ende 2026 geplanten <a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy_en">Circular Economy Act (CEA).</a></p> </p><p> Einschätzung des UBA <p>Das im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) vorgesehene Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe wird ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes kann diese Maßnahme einen wichtigen Schritt darstellen, um Ressourcenverschwendung zu reduzieren und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> im Textilsektor zu stärken. Inwieweit sich die Erwartung erfüllen wird, dass das Verbot zu einer spürbaren Verringerung der bisherigen Praxis der Warenvernichtung beiträgt, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit auf die Ausnahmeregelungen zurückgegriffen wird (bzw. zurückgegriffen werden muss).</p> <p>Hinsichtlich der ebenfalls vorgesehenen Offenlegungspflichten ist die Wirkung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht vollständig abzuschätzen. Zwar können erhöhte Transparenzanforderungen Anreize für Unternehmen schaffen, nachhaltigere Verwertungsstrategien zu entwickeln, jedoch bleibt abzuwarten, in welchem Umfang diese Instrumente tatsächlich direkt zu einer Reduktion vernichteter Waren oder zu einer qualitativ höherwertigen Verwertung beitragen. Eine belastbare Bewertung lässt sich daher erst in einigen Jahren treffen.</p> <p>Insgesamt unterstützt das Umweltbundesamt die Zielrichtung der Europäischen Kommission und sieht die Maßnahmen als wichtigen Baustein auf dem Weg zu nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
To work against the high population pressure and the poverty problems in Egypt, rural areas are opened for new settlements in the Region of Lake Nasser. Due to its high potential for development the government is planning to settle approximately 1, 5 million people in this area within the following 10-15 years. In order to avoid unplanned settlements in the area with a negative impact on natural resources a Comprehensive Development Plan for Aswan and Lake Nasser was developed in 2003 by the United Nations Development Program (UNDP) together with the Aswan Governorate.
Zielsetzung: Ziel von PeroCycle ist es, ein industrietaugliches Recyclingverfahren für Perowskitmodule zu entwickeln. Da Perowskitmodule umwelt- und gesundheitsschädliches Blei enthalten, sollte bereits jetzt an die Entsorgung der Module nach Erreichen der Lebensdauer gedacht werden. In unserem Projekt sollen Perowskit-Minimodule am ZSW hergestellt und verkapselt werden. Dadurch, dass unterschiedliche Arten von Modulen recycelt werden sollen, wird gleichzeitig die Praxistauglichkeit des Recyclingverfahrens geprüft. Die verkapselten Perowskit-Module sollen bei der FLAXRES GmbH mittels Lichtpulstechnologie aufgetrennt werden. Getestet werden soll eine Auftrennung so, dass der Glas-Polymer-Verbund, und damit das Glas als Ganzes, effektiv vom Absorbermaterial getrennt wird. Somit soll im Gegensatz zum gängigen Schreddern keine Vermischung mit den anderen Materialien erfolgen. Das Glas kann daher erneut zu Flachglas verarbeitet werden. Das Perowskit-Absorbermaterial wird sortenrein eingesammelt und es muss lediglich 1/3000 der Gewichtsmenge eines Moduls chemisch aufbereitet werden. Nach der Trennung der Materialien erfolgt die Entwicklung und Optimierung eines Perowskit-Recyclingverfahrens beim assoziierten Partner Solaveni GmbH. Für den Recyclingprozess werden selbstentwickelte nicht brennbare, kostengünstige und umweltfreundliche Lösungsmittelsysteme eingesetzt, die den Einsatz von toxischen Lösungsmitteln obsolet machen und auf den Einsatz von extremen Bedingungen, wie bspw. hohe Temperaturen verzichten. Dieser Ansatz soll es ermöglichen, die Kosten und die Umweltauswirkungen zu minimieren, indem der Energieverbrauch und die Abfallproduktion reduziert und die Kreislaufwirtschaft gefördert wird. Das angedachte Verfahren umfasst chemische und physikalische Bearbeitungsverfahren, wobei mindestens 90% der alten Absorbermaterialien zurückgewonnen werden sollen, die nach dem Recyclingprozess eine Reinheit von >=99% aufweisen. Am ZSW sollen aus den recycelten Absorbermaterialien (sowie mit den recycelten TCO-beschichteten Gläsern) neue Perowskitmodule hergestellt werden. Die Module aus den recycelten Materialien sollen mindestens 90% des Wirkungsgrads der frisch hergestellten Referenzproben aufweisen.
Gegenstand des Forschungsprojekts ist die wissenschaftliche Auswertung und Aufbereitung von internationalen Studien und Forschungsergebnissen zum Thema Ressourceneffizienz/Ressourcenschonung/Circular Economy. Dies beinhaltet z.B. für Deutschland relevante Forschungsaktivitäten und Veröffentlichungen des UNEP International Resource Panel (IRP), der OECD, G7 und G20. Das BMUV ist Mitglied des IRP Steuerungsausschusses (steering committee) und nimmt an den regelmäßigen IRP-Sitzungen teil. Schwerpunkt des Vorhabens beinhaltet die im Vorfeld von Sitzungen des IRP Steering Committees verfassten und versendeten wissenschaftlichen Studien auszuwerten. Es soll eine politische Bewertung der Studien vorgenommen werden, d. h. es sollen Handlungsempfehlungen für die Ausrichtung der themenbezogenen Umweltpolitik abgeleitet werden und das BMUV/UBA in der Vorbereitung von und ggfs. Teilnahme bei Sitzungen unterstützt werden (z.B. durch kurze Briefings zu den wesentlichen Inhalten mit Darstellung der Relevanz für Deutschland und Erstellen von möglichen Sprechpunkten). Übergreifendes Ziel ist einerseits das Monitoring von neuen potenziell relevanten Studien für die deutsche Ressourcenpolitik, andererseits die praktische Unterstützung des BMUVs/UBAs in der Vorbereitung der Sitzungsdokumente sowie der Auswertung von relevanten Sitzungsergebnissen.
<p> So sind Sie beim nächsten Urlaub klimafreundlich unterwegs <ul> <li>Bevorzugen Sie Reiseziele in der Nähe.</li> <li>Vermeiden Sie Flugreisen und Kreuzfahrten.</li> <li>Bevorzugen Sie Reiseanbieter und -angebote mit verbindlichen Umwelt- und Sozialstandards.</li> <li>Verhalten Sie sich im Urlaub so umweltfreundlich wie zu Hause.</li> <li>Nehmen Sie Rücksicht auf sensible Lebensräume, Tiere und Pflanzen.</li> <li>Entdecken Sie umweltfreundliche Urlaubsmöglichkeiten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Was uns gut tut, kann die Umwelt belasten. Das gilt auch für den Urlaub und insbesondere für die Anreise. Durch ihren Aufenthalt steigern Tourist*innen zudem vor Ort den Bedarf an Wasser, Energie und Flächen. Mit diesen Tipps können Sie die entstehenden Umweltbelastungen reduzieren.</p> <p><strong>Je näher, desto besser:</strong> Im Umkreis von nur 1.000 Kilometern liegen Urlaubsziele, die das bieten, was die meisten im Urlaub suchen: Erholung, Wälder, Berge, Strand und jede Menge Sehenswürdigkeiten. Warum deshalb in die Ferne schweifen? Die stärksten Umweltbelastungen resultieren aus An- und Abreise. Dabei spielt nicht nur die Entfernung, sondern auch die Wahl des Verkehrsmittels eine große Rolle.</p> <ul> <li>Nutzen Sie daher <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus, Bahn</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13571">Fahrrad</a>.</li> <li>Erkundigen Sie sich über das Nahverkehrssystem vor Ort und eventuelle Transport- und Ticketangebote der Unterkunft und Reiseregion.</li> <li>Probieren Sie <a href="http://www.wanderbares-deutschland.de/">Wanderungen</a>, <a href="https://www.canoeguide.net/kanutouren-alle-laender/kanutouren-in-deutschland">Kanu-</a> oder <a href="https://www.adfc-radtourismus.de/">Fahrradtouren</a>.</li> <li>Entdecken Sie die Reisen der Kooperation <a href="https://www.fahrtziel-natur.de/">Fahrtziel Natur</a> in verschiedene Großschutzgebiete im deutschsprachigen Raum. Oder besuchen Sie Bergregionen, die sich um nachhaltige Reiseangebote bemühen und über <a href="https://www.alpine-pearls.com/">Alpine Pearls</a> sowie den <a href="https://www.bergsteigerdoerfer.org/">Bergsteigerdörfern</a> zu Initiativen zusammengeschlossen haben.</li> <li>Auch ein voll besetztes Auto belastet die Umwelt weit weniger als die Anreise mit dem Flugzeug.</li> <li>Die Anreise mit einem vollelektrischen angetriebenen PKW ist ebenfalls umweltschonender. Immer mehr Beherbergungsanbieter installieren Lademöglichkeiten für ihre Gäste. Fragen Sie vor der Buchung nach. </li> <li>Umweltschädliche Emissionen können Sie auch einsparen, wenn Sie seltener in den Urlaub fahren und dafür länger bleiben.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps11_reisen.jpg"> </a> <strong> Warum in die Ferne schweifen? </strong> Quelle: Umweltbundesamt <p><strong>Am Boden bleiben:</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22562">Flugreisen</a> sind besonders umweltschädlich. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück verursacht pro Person einen Ausstoß von ca. 1.700 kg klimaschädlichem CO2e (siehe <a href="http://www.uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>). Bei einer vierköpfigen Familie sind das 6,8 t CO2e. Mit einem vollbesetzten Mittelklassewagen könnten Sie dafür rund 35.000 km weit fahren. Auch Kreuzfahrten sind sehr umweltbelastend. Leider gibt es für solche Fernreisen keine umweltfreundlichen Alternativen. Was Sie aber machen können: Gleichen Sie Treibhausgasemissionen von Flugreisen oder Kreuzfahrten durch freiwillige Kompensationszahlungen aus. Mit diesem Geld werden Klimaschutzprojekte finanziert, in denen die entsprechende Menge an Treibhausgasen eingespart wird (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16787">Tipps zur CO2- Kompensation</a>).</p> <p><strong>Zertifizierte Angebote nutzen:</strong> Auf der Suche nach umweltschonenden Reisen helfen Ihnen Umweltzertifikate und Labels. Sie kennzeichnen Anbieter beziehungsweise Angebote mit verbindlichen Umwelt- und Sozialstandards. Diese Standards betreffen zum Beispiel den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Wasser, klimafreundliche Transporte, die Reduzierung des Abfallaufkommens oder das Engagement in Artenschutzprojekten.</p> <ul> <li>Fragen Sie Ihr Reisebüro und Ihren Tourismusanbieter vor Ort nach einer entsprechenden Zertifizierung.</li> <li>Auf der Webseite <a href="https://tourismus-labelguide.org/">Tourismus Labelguide</a> finden Sie einen Überblick sowie weitere Informationen zu verschiedenen Labeln und Zertifikaten aus dem Tourismusbereich.</li> <li>Auch das <a href="http://forumandersreisen.de/">Forum anders Reisen</a> bietet eine breite Auswahl alternativer Reisen in alle Welt an. Mehr als 100 Reiseveranstalter gehören dazu.</li> </ul> <p><strong>Umweltbewusstsein im Reisegepäck:</strong> Ob Mülltrennung oder der sparsame Umgang mit Energie und Wasser - Routinen, die zu Hause selbstverständlich sind, sollten Ihnen im Urlaub nicht schwerfallen. Im Zusammenhang mit dem fortschreitenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> wird Wasser eine immer knappere Ressource.</p> <ul> <li>Gehen Sie deshalb sorgsam mit Wasser um (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32796">Tipps zum Trinkwasser</a>). Pools, Golfplätze und künstlich beschneite Skipisten verbrauchen oft unverhältnismäßig große Wassermengen.</li> <li>Heizen Sie im Winterurlaub energiebewusst (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16556">Tipps zum Heizen</a>).</li> <li>Bevorzugen Sie saisonale, regionale und ökologisch produzierte Lebensmittel. Genießen Sie die Vielfalt heimischer Obst- und Gemüsesorten und verringern Sie den Anteil tierischer Produkte, denn diese verschlechtern Ihre Umweltbilanz in vielerlei Hinsicht.</li> <li>Verzichten Sie auf Einwegartikel wo immer möglich. Nehmen Sie zum Beispiel eine leere Trinkflasche oder einen Stoffbeutel mit in den Urlaub.</li> <li>Reduzieren Sie Ihr Reisegepäck. Viele Dinge wie z.B. Babybetten und Sportausrüstung können vor Ort ausgeliehen werden. Weniger Gepäck reduziert den Platzbedarf und das Gewicht beim Transport und hilft somit Emissionen zu verringern.</li> </ul> <p><strong>Natur bewahren:</strong> Der Tourismus ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf eine intakte Natur angewiesen und beeinträchtigt diese gleichzeitig auf vielfältige Weise. Dies betrifft auch die Zerstörung von Lebensräumen und den damit verbundenen Verlust der biologischen Vielfalt. Tourismus nimmt große Flächen in Anspruch, zum Beispiel für den Bau von Unterkünften, aber auch für Verkehrsinfrastruktur und Freizeiteinrichtungen.</p> <ul> <li>Nutzen Sie nachhaltige und naturverträgliche Angebote und respektieren Sie die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung.</li> <li>Beachten Sie insbesondere bei der Auswahl von Freizeitaktivitäten den <a href="https://www.bfn.de/gesetzlich-geschuetzte-biotope">Biotop-</a> und <a href="https://www.bfn.de/artenschutz">Artenschutz</a>. Respektieren Sie sensible Gebiete und die dort vorkommenden Arten. Erkundigen Sie sich über angemessene Verhaltensregeln. Füttern und berühren Sie keine Wildtiere und beschädigen Sie keine Pflanzen. Bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen und begegnen Sie anderen Menschen respektvoll.</li> <li>Lassen Sie keine Abfälle liegen und nehmen Sie nichts mit außer Ihren Eindrücken.</li> <li><a href="https://www.bfn.de/themen/cites.html">Geschützte Arten</a> sind keine Souvenirs (zum Beispiel Korallen, Elfenbein, Reptilienleder) und keine Lebensmittel, auch wenn sie als "einheimische Delikatessen" angeboten werden.</li> <li>Besuchen Sie keine Einrichtungen, die Wildtiere in Gefangenschaft halten (zum Beispiel Delfinarien, Elefantenreiten). Unterstützen Sie stattdessen lokale Artenschutzprojekte und Naturschutzgebiete.</li> </ul> <p><strong>Urlaubszeit spenden: </strong>Sich während des Urlaubs ehrenamtlich in Projekten zu engagieren ist besonders bei jüngeren Menschen beliebt. Zwei Anbieter in Deutschland sind das <a href="https://www.bergwaldprojekt.de/">Bergwaldprojekt</a> sowie <a href="https://wwoof.de/">WWOOF</a>. Unter dem Stichwort Volontourismus oder Freiwilligeneinsatz finden sich vielfältige Angebote. Schauen Sie sich diese jedoch vorher genau an: nicht immer sind die Projekte aus ethischer oder ökologischer Perspektive zu empfehlen.</p> <p><strong>Tapetenwechsel – im Tausch:</strong> Internetplattformen ermöglichen es, das eigene Zuhause mit anderen Menschen auf Gegenseitigkeit zu teilen oder zu tauschen. Diese Art zu reisen entlastet die Umwelt, da weniger zusätzliche Unterkünfte gebaut werden müssen. Zum Beispiel bietet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) das Übernachtungsverzeichnis <a href="https://dachgeber.de/">Dachgeber – von Radlern für Radler</a> an. Für Auslandsreisen gibt es das Vermittlungsnetzwerk <a href="https://www.couchsurfing.com/">Couchsurfing</a> mit 14 Millionen Nutzern auf der ganzen Welt. Solche Plattformen, beziehungsweise die angebotenen Übernachtungen, sind teilweise kostenlos, teilweise gebührenpflichtig. Eine genaue Lektüre der Teilnahme- und Haftungsbestimmungen empfiehlt sich.</p> <p><strong>Urlaub – zu Hause:</strong> "Zu Hause ist es am schönsten" – das kann auch für den Urlaub gelten. Denn Urlaub kann, muss aber nicht "Verreisen" heißen. Schließlich sind Erholung und schöne, nicht-alltägliche Erlebnisse auch im eigenen Garten, auf dem Balkon, auf dem Sofa oder mit Ausflügen in die nähere Umgebung möglich. Gönnen Sie sich deshalb (auch) umweltfreundliche Urlaubsmomente zu Hause.</p> Quelle: Umweltbundesamt 27.10.2022 UBA-Erklärfilm: Flugreisen und Klimawirkung <p>Wie wirken sich Flugreisen auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> aus und welche Alternativen gibt es? Hier finden Sie ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/transkription-erklaerfilm-flugreisen-klimawirkung">Text-Transkript</a> des Videos im Sinne der Barrierefreiheit.</p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Reisende nehmen die Umwelt, Natur und Ressourcen in Anspruch. Das Umweltbundesamt versucht, dies messbar zu machen. Hierzu wurden unterschiedliche Forschungsvorhaben durchgeführt. Die zentrale Erkenntnis ist, dass die Reisemobilität den größten Anteil am gesamten Energiebedarf und den damit verbundenen Emissionen von Reisen hat. So verursachte die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirksame-emissionen-des-deutschen">Reisemobilität im Jahr 2017</a> etwa 111 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Im Zusammenhang mit Aktivitäten in der Natur kommt es an beliebten Orten zudem zur Überbeanspruchung. Durch gezieltes Besuchermanagement wird versucht, dem entgegenzuwirken, um die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> zu schützen.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Das Interesse am Reisen ist unter der deutschen Wohnbevölkerung weiterhin ausgeprägt. Je höher das zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen und je weniger Kinder im Haushalt leben, desto mehr und weiter reisen die Haushaltsmitglieder. Im Bereich nachhaltiges Reisen ist zu erkennen, dass das Interesse für nachhaltigen Urlaub weiterhin hoch ist und zunehmend mehr Menschen ihre Urlaubsaktivitäten an Nachhaltigkeitskriterien orientieren und buchen. Das Angebot an nachhaltig zertifizierten Übernachtungs- und Reiseangeboten ist allerdings noch gering. Die Kompensation von Reiseemissionen wird deutlich häufiger bei Geschäftsreisen als bei Erholungsurlauben durchgeführt. </p> <p>Das immense Wachstum der Tourismusbranche bringt vielfältige Probleme mit sich. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/60890">Nachhaltiger Tourismus</a> ist der Versuch, diesen entgegenzuwirken und ökologische, ökonomische sowie soziokulturelle Ziele in Einklang zu bringen. Nach der Verabschiedung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/46733">Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung</a> steht die internationale Staatengemeinschaft vor der enormen Herausforderung, die erarbeiteten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene umzusetzen. Dabei nimmt die Entwicklung nachhaltiger Tourismuskonzepte eine bedeutende Rolle ein, da hierdurch viele Ziele der Agenda gleichzeitig adressiert werden können.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auch auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/60890">UBA-Themenseite zu nachhaltigem Tourismus</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beispielrechnung_der_mobilitaetsbedingten_treibhausgasemissionen_fuer_unterschiedliche_strandreisen.jpg"> </a> <strong> Beispielrechnung der mobilitätsbedingten Treibhausgasemissionen für unterschiedliche Strandreisen </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2020): Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beispielrechnung_der_mobilitaetsbedingten_treibhausgasemissionen_fuer_unterschiedliche_strandreisen.jpg">Bild herunterladen</a> (174,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/thg-emissionen_von_reisen_mit_unterschiedlichen_schiffs-_und_bootsklassen.jpg"> </a> <strong> THG-Emissionen von Reisen mit unterschiedlichen Schiffs- und Bootsklassen </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2020): Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/thg-emissionen_von_reisen_mit_unterschiedlichen_schiffs-_und_bootsklassen.jpg">Bild herunterladen</a> (196,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/urlaubsreisen_im_in-_und_ausland.jpg"> </a> <strong> Urlaubsreisen im In- und Ausland </strong> Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2023 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/urlaubsreisen_im_in-_und_ausland.jpg">Bild herunterladen</a> (221,93 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/deutschlands_beliebteste_auslandsdestinationen.jpg"> </a> <strong> Deutschlands beliebteste Auslandsdestinationen </strong> Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2023 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/deutschlands_beliebteste_auslandsdestinationen.jpg">Bild herunterladen</a> (193,13 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/reiseverhalten_2017_bis_2022.jpg"> </a> <strong> Reiseverhalten 2017 bis 2022 </strong> Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2020 - 2023 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/reiseverhalten_2017_bis_2022.jpg">Bild herunterladen</a> (181,48 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beruecksichtigung_von_umweltaspekten_bei_der_reisebuchung_2.jpg"> </a> <strong> Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Reisebuchung </strong> Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2022 - 2023 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beruecksichtigung_von_umweltaspekten_bei_der_reisebuchung_2.jpg">Bild herunterladen</a> (170,14 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Quellen <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> (2020): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirksame-emissionen-des-deutschen">Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs</a>.</li> <li>Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR e.V.) (2023): <a href="https://reiseanalyse.de/ra-satelliten/ra-nachhaltigkeit/">Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen</a>: Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung und ihre Einflussfaktoren.</li> <li>Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR e.V.) (2018): Reiseanalyse 2018.</li> <li>WWF (2009): <a href="http://www.wwf.de/aktiv-werden/tipps-fuer-den-alltag/umweltvertraeglich-reisen/tourismus-und-klimawandel/">Der touristische Klima-Fußabdruck</a>: WWF-Bericht über die Umweltauswirkungen von Urlaub und Reisen.</li> </ul> </p><p> So sind Sie beim nächsten Urlaub klimafreundlich unterwegs <ul> <li>Bevorzugen Sie Reiseziele in der Nähe.</li> <li>Vermeiden Sie Flugreisen und Kreuzfahrten.</li> <li>Bevorzugen Sie Reiseanbieter und -angebote mit verbindlichen Umwelt- und Sozialstandards.</li> <li>Verhalten Sie sich im Urlaub so umweltfreundlich wie zu Hause.</li> <li>Nehmen Sie Rücksicht auf sensible Lebensräume, Tiere und Pflanzen.</li> <li>Entdecken Sie umweltfreundliche Urlaubsmöglichkeiten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Was uns gut tut, kann die Umwelt belasten. Das gilt auch für den Urlaub und insbesondere für die Anreise. Durch ihren Aufenthalt steigern Tourist*innen zudem vor Ort den Bedarf an Wasser, Energie und Flächen. Mit diesen Tipps können Sie die entstehenden Umweltbelastungen reduzieren.</p> <p><strong>Je näher, desto besser:</strong> Im Umkreis von nur 1.000 Kilometern liegen Urlaubsziele, die das bieten, was die meisten im Urlaub suchen: Erholung, Wälder, Berge, Strand und jede Menge Sehenswürdigkeiten. Warum deshalb in die Ferne schweifen? Die stärksten Umweltbelastungen resultieren aus An- und Abreise. Dabei spielt nicht nur die Entfernung, sondern auch die Wahl des Verkehrsmittels eine große Rolle.</p> <ul> <li>Nutzen Sie daher <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus, Bahn</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13571">Fahrrad</a>.</li> <li>Erkundigen Sie sich über das Nahverkehrssystem vor Ort und eventuelle Transport- und Ticketangebote der Unterkunft und Reiseregion.</li> <li>Probieren Sie <a href="http://www.wanderbares-deutschland.de/">Wanderungen</a>, <a href="https://www.canoeguide.net/kanutouren-alle-laender/kanutouren-in-deutschland">Kanu-</a> oder <a href="https://www.adfc-radtourismus.de/">Fahrradtouren</a>.</li> <li>Entdecken Sie die Reisen der Kooperation <a href="https://www.fahrtziel-natur.de/">Fahrtziel Natur</a> in verschiedene Großschutzgebiete im deutschsprachigen Raum. Oder besuchen Sie Bergregionen, die sich um nachhaltige Reiseangebote bemühen und über <a href="https://www.alpine-pearls.com/">Alpine Pearls</a> sowie den <a href="https://www.bergsteigerdoerfer.org/">Bergsteigerdörfern</a> zu Initiativen zusammengeschlossen haben.</li> <li>Auch ein voll besetztes Auto belastet die Umwelt weit weniger als die Anreise mit dem Flugzeug.</li> <li>Die Anreise mit einem vollelektrischen angetriebenen PKW ist ebenfalls umweltschonender. Immer mehr Beherbergungsanbieter installieren Lademöglichkeiten für ihre Gäste. Fragen Sie vor der Buchung nach. </li> <li>Umweltschädliche Emissionen können Sie auch einsparen, wenn Sie seltener in den Urlaub fahren und dafür länger bleiben.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps11_reisen.jpg"> </a> <strong> Warum in die Ferne schweifen? </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> <p><strong>Am Boden bleiben:</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22562">Flugreisen</a> sind besonders umweltschädlich. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück verursacht pro Person einen Ausstoß von ca. 1.700 kg klimaschädlichem CO2e (siehe <a href="http://www.uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>). Bei einer vierköpfigen Familie sind das 6,8 t CO2e. Mit einem vollbesetzten Mittelklassewagen könnten Sie dafür rund 35.000 km weit fahren. Auch Kreuzfahrten sind sehr umweltbelastend. Leider gibt es für solche Fernreisen keine umweltfreundlichen Alternativen. Was Sie aber machen können: Gleichen Sie Treibhausgasemissionen von Flugreisen oder Kreuzfahrten durch freiwillige Kompensationszahlungen aus. Mit diesem Geld werden Klimaschutzprojekte finanziert, in denen die entsprechende Menge an Treibhausgasen eingespart wird (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16787">Tipps zur CO2- Kompensation</a>).</p> <p><strong>Zertifizierte Angebote nutzen:</strong> Auf der Suche nach umweltschonenden Reisen helfen Ihnen Umweltzertifikate und Labels. Sie kennzeichnen Anbieter beziehungsweise Angebote mit verbindlichen Umwelt- und Sozialstandards. Diese Standards betreffen zum Beispiel den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Wasser, klimafreundliche Transporte, die Reduzierung des Abfallaufkommens oder das Engagement in Artenschutzprojekten.</p> <ul> <li>Fragen Sie Ihr Reisebüro und Ihren Tourismusanbieter vor Ort nach einer entsprechenden Zertifizierung.</li> <li>Auf der Webseite <a href="https://tourismus-labelguide.org/">Tourismus Labelguide</a> finden Sie einen Überblick sowie weitere Informationen zu verschiedenen Labeln und Zertifikaten aus dem Tourismusbereich.</li> <li>Auch das <a href="http://forumandersreisen.de/">Forum anders Reisen</a> bietet eine breite Auswahl alternativer Reisen in alle Welt an. Mehr als 100 Reiseveranstalter gehören dazu.</li> </ul> <p><strong>Umweltbewusstsein im Reisegepäck:</strong> Ob Mülltrennung oder der sparsame Umgang mit Energie und Wasser - Routinen, die zu Hause selbstverständlich sind, sollten Ihnen im Urlaub nicht schwerfallen. Im Zusammenhang mit dem fortschreitenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> wird Wasser eine immer knappere Ressource.</p> <ul> <li>Gehen Sie deshalb sorgsam mit Wasser um (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32796">Tipps zum Trinkwasser</a>). Pools, Golfplätze und künstlich beschneite Skipisten verbrauchen oft unverhältnismäßig große Wassermengen.</li> <li>Heizen Sie im Winterurlaub energiebewusst (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16556">Tipps zum Heizen</a>).</li> <li>Bevorzugen Sie saisonale, regionale und ökologisch produzierte Lebensmittel. Genießen Sie die Vielfalt heimischer Obst- und Gemüsesorten und verringern Sie den Anteil tierischer Produkte, denn diese verschlechtern Ihre Umweltbilanz in vielerlei Hinsicht.</li> <li>Verzichten Sie auf Einwegartikel wo immer möglich. Nehmen Sie zum Beispiel eine leere Trinkflasche oder einen Stoffbeutel mit in den Urlaub.</li> <li>Reduzieren Sie Ihr Reisegepäck. Viele Dinge wie z.B. Babybetten und Sportausrüstung können vor Ort ausgeliehen werden. Weniger Gepäck reduziert den Platzbedarf und das Gewicht beim Transport und hilft somit Emissionen zu verringern.</li> </ul> <p><strong>Natur bewahren:</strong> Der Tourismus ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf eine intakte Natur angewiesen und beeinträchtigt diese gleichzeitig auf vielfältige Weise. Dies betrifft auch die Zerstörung von Lebensräumen und den damit verbundenen Verlust der biologischen Vielfalt. Tourismus nimmt große Flächen in Anspruch, zum Beispiel für den Bau von Unterkünften, aber auch für Verkehrsinfrastruktur und Freizeiteinrichtungen.</p> <ul> <li>Nutzen Sie nachhaltige und naturverträgliche Angebote und respektieren Sie die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung.</li> <li>Beachten Sie insbesondere bei der Auswahl von Freizeitaktivitäten den <a href="https://www.bfn.de/gesetzlich-geschuetzte-biotope">Biotop-</a> und <a href="https://www.bfn.de/artenschutz">Artenschutz</a>. Respektieren Sie sensible Gebiete und die dort vorkommenden Arten. Erkundigen Sie sich über angemessene Verhaltensregeln. Füttern und berühren Sie keine Wildtiere und beschädigen Sie keine Pflanzen. Bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen und begegnen Sie anderen Menschen respektvoll.</li> <li>Lassen Sie keine Abfälle liegen und nehmen Sie nichts mit außer Ihren Eindrücken.</li> <li><a href="https://www.bfn.de/themen/cites.html">Geschützte Arten</a> sind keine Souvenirs (zum Beispiel Korallen, Elfenbein, Reptilienleder) und keine Lebensmittel, auch wenn sie als "einheimische Delikatessen" angeboten werden.</li> <li>Besuchen Sie keine Einrichtungen, die Wildtiere in Gefangenschaft halten (zum Beispiel Delfinarien, Elefantenreiten). Unterstützen Sie stattdessen lokale Artenschutzprojekte und Naturschutzgebiete.</li> </ul> <p><strong>Urlaubszeit spenden: </strong>Sich während des Urlaubs ehrenamtlich in Projekten zu engagieren ist besonders bei jüngeren Menschen beliebt. Zwei Anbieter in Deutschland sind das <a href="https://www.bergwaldprojekt.de/">Bergwaldprojekt</a> sowie <a href="https://wwoof.de/">WWOOF</a>. Unter dem Stichwort Volontourismus oder Freiwilligeneinsatz finden sich vielfältige Angebote. Schauen Sie sich diese jedoch vorher genau an: nicht immer sind die Projekte aus ethischer oder ökologischer Perspektive zu empfehlen.</p> <p><strong>Tapetenwechsel – im Tausch:</strong> Internetplattformen ermöglichen es, das eigene Zuhause mit anderen Menschen auf Gegenseitigkeit zu teilen oder zu tauschen. Diese Art zu reisen entlastet die Umwelt, da weniger zusätzliche Unterkünfte gebaut werden müssen. Zum Beispiel bietet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) das Übernachtungsverzeichnis <a href="https://dachgeber.de/">Dachgeber – von Radlern für Radler</a> an. Für Auslandsreisen gibt es das Vermittlungsnetzwerk <a href="https://www.couchsurfing.com/">Couchsurfing</a> mit 14 Millionen Nutzern auf der ganzen Welt. Solche Plattformen, beziehungsweise die angebotenen Übernachtungen, sind teilweise kostenlos, teilweise gebührenpflichtig. Eine genaue Lektüre der Teilnahme- und Haftungsbestimmungen empfiehlt sich.</p> <p><strong>Urlaub – zu Hause:</strong> "Zu Hause ist es am schönsten" – das kann auch für den Urlaub gelten. Denn Urlaub kann, muss aber nicht "Verreisen" heißen. Schließlich sind Erholung und schöne, nicht-alltägliche Erlebnisse auch im eigenen Garten, auf dem Balkon, auf dem Sofa oder mit Ausflügen in die nähere Umgebung möglich. Gönnen Sie sich deshalb (auch) umweltfreundliche Urlaubsmomente zu Hause.</p> Quelle: Umweltbundesamt 27.10.2022 UBA-Erklärfilm: Flugreisen und Klimawirkung <p>Wie wirken sich Flugreisen auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> aus und welche Alternativen gibt es? Hier finden Sie ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/transkription-erklaerfilm-flugreisen-klimawirkung">Text-Transkript</a> des Videos im Sinne der Barrierefreiheit.</p> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Reisende nehmen die Umwelt, Natur und Ressourcen in Anspruch. Das Umweltbundesamt versucht, dies messbar zu machen. Hierzu wurden unterschiedliche Forschungsvorhaben durchgeführt. Die zentrale Erkenntnis ist, dass die Reisemobilität den größten Anteil am gesamten Energiebedarf und den damit verbundenen Emissionen von Reisen hat. So verursachte die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirksame-emissionen-des-deutschen">Reisemobilität im Jahr 2017</a> etwa 111 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Im Zusammenhang mit Aktivitäten in der Natur kommt es an beliebten Orten zudem zur Überbeanspruchung. Durch gezieltes Besuchermanagement wird versucht, dem entgegenzuwirken, um die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> zu schützen.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Das Interesse am Reisen ist unter der deutschen Wohnbevölkerung weiterhin ausgeprägt. Je höher das zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen und je weniger Kinder im Haushalt leben, desto mehr und weiter reisen die Haushaltsmitglieder. Im Bereich nachhaltiges Reisen ist zu erkennen, dass das Interesse für nachhaltigen Urlaub weiterhin hoch ist und zunehmend mehr Menschen ihre Urlaubsaktivitäten an Nachhaltigkeitskriterien orientieren und buchen. Das Angebot an nachhaltig zertifizierten Übernachtungs- und Reiseangeboten ist allerdings noch gering. Die Kompensation von Reiseemissionen wird deutlich häufiger bei Geschäftsreisen als bei Erholungsurlauben durchgeführt. </p> <p>Das immense Wachstum der Tourismusbranche bringt vielfältige Probleme mit sich. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/60890">Nachhaltiger Tourismus</a> ist der Versuch, diesen entgegenzuwirken und ökologische, ökonomische sowie soziokulturelle Ziele in Einklang zu bringen. Nach der Verabschiedung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/46733">Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung</a> steht die internationale Staatengemeinschaft vor der enormen Herausforderung, die erarbeiteten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene umzusetzen. Dabei nimmt die Entwicklung nachhaltiger Tourismuskonzepte eine bedeutende Rolle ein, da hierdurch viele Ziele der Agenda gleichzeitig adressiert werden können.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auch auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/60890">UBA-Themenseite zu nachhaltigem Tourismus</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beispielrechnung_der_mobilitaetsbedingten_treibhausgasemissionen_fuer_unterschiedliche_strandreisen.jpg"> </a> <strong> Beispielrechnung der mobilitätsbedingten Treibhausgasemissionen für unterschiedliche Strandreisen </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2020): Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beispielrechnung_der_mobilitaetsbedingten_treibhausgasemissionen_fuer_unterschiedliche_strandreisen.jpg">Bild herunterladen</a> (174,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/thg-emissionen_von_reisen_mit_unterschiedlichen_schiffs-_und_bootsklassen.jpg"> </a> <strong> THG-Emissionen von Reisen mit unterschiedlichen Schiffs- und Bootsklassen </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2020): Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/thg-emissionen_von_reisen_mit_unterschiedlichen_schiffs-_und_bootsklassen.jpg">Bild herunterladen</a> (196,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/urlaubsreisen_im_in-_und_ausland.jpg"> </a> <strong> Urlaubsreisen im In- und Ausland </strong> Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2023 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/urlaubsreisen_im_in-_und_ausland.jpg">Bild herunterladen</a> (221,93 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/deutschlands_beliebteste_auslandsdestinationen.jpg"> </a> <strong> Deutschlands beliebteste Auslandsdestinationen </strong> Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2023 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/deutschlands_beliebteste_auslandsdestinationen.jpg">Bild herunterladen</a> (193,13 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/reiseverhalten_2017_bis_2022.jpg"> </a> <strong> Reiseverhalten 2017 bis 2022 </strong> Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2020 - 2023 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/reiseverhalten_2017_bis_2022.jpg">Bild herunterladen</a> (181,48 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beruecksichtigung_von_umweltaspekten_bei_der_reisebuchung_2.jpg"> </a> <strong> Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Reisebuchung </strong> Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2022 - 2023 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beruecksichtigung_von_umweltaspekten_bei_der_reisebuchung_2.jpg">Bild herunterladen</a> (170,14 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Quellen <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> (2020): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirksame-emissionen-des-deutschen">Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs</a>.</li> <li>Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR e.V.) (2023): <a href="https://reiseanalyse.de/ra-satelliten/ra-nachhaltigkeit/">Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen</a>: Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung und ihre Einflussfaktoren.</li> <li>Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR e.V.) (2018): Reiseanalyse 2018.</li> <li>WWF (2009): <a href="http://www.wwf.de/aktiv-werden/tipps-fuer-den-alltag/umweltvertraeglich-reisen/tourismus-und-klimawandel/">Der touristische Klima-Fußabdruck</a>: WWF-Bericht über die Umweltauswirkungen von Urlaub und Reisen.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild Zero Waste entscheidende Vorgaben für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft festgelegt. Durch Maßnahmen zur Förderung von Wiederverwendung und Recycling von Baustoffen und Baumaterialien sollen insbesondere auch mineralische Stoffkreisläufe zunehmend geschlossen werden. Bild: Claus Schulte Forschung und Förderung innovativer Betone im Hochbau bis hin zur erstmaligen Zulassung und erfolgreichen großtechnischen Erprobung Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, förderte das Land Berlin mit dem Projektvorhaben „CORE“ die Entwicklung und den Einsatz innovativer Betonbehandlungen und -rezepturen, die 2023 in der erfolgreichen Markteinführung in Deutschland am Standort Berlin mündeten. Weitere Informationen Die öffentliche Verwaltung kann bei der Beschaffung von Bauleistungen einen nachhaltigen Beitrag für den Ressourcenschutz leisten, indem sie entsprechende Produkte oder ressourceneffiziente Verfahren konsequent bevorzugt. Hierdurch können kommunale Einrichtungen zum Motor für notwendige Innovation werden. Jährlich fallen im Land Berlin über 1.000.000 Tonnen Recyclingbeton (RC-Beton) zur Verwertung an. Der Einsatzbereich von RC-Beton beschränkte sich lange auf die Verwendung im Straßen- und Wegebau. Um die Nachfrage nach RC-Beton im Land Berlin auch für den Hochbau zu wecken, wurde im Rahmen von Ausschreibungen für ein größeres öffentliches Bauvorhaben bereits vor 10 Jahren ( Neubau Forschungs- und Laborgebäude Lebenswissenschaften Humboldt-Universität , Investitionssumme 33,8 Millionen Euro) der Einsatz von RC-Beton (Gesamtmenge rund 5.400 m³) sowohl für die Herstellung der Schlitzwand (Trogbaugrube) als auch für die Bauhauptarbeiten (Gebäude) gefordert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung dieses Projektes wurde der Nachweis erbracht werden, dass die Recycler in der Lage sind, eine qualitativ hochwertige rezyklierte Gesteinskörnung für den Einsatz im Beton zu produzieren, die rezyklierte der natürlichen Gesteinskörnung qualitativ in keinem Punkt nachsteht, die Transportbetonproduzenten problemlos RC-Beton mit den geforderten Anforderungen (u.a. Festigkeitsklasse, Konsistenz) herstellen können und der RC-Beton beim Einbau genauso gehandhabt werden kann wie Normalbeton. Im Rahmen der Fortschreibung der Berliner Verwaltungsvorschrift “Beschaffung und Umwelt – VwVBU” hat der Berliner Senat im Jahr 2019 beschlossen, bei öffentlichen Hochbauvorhaben (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden) grundsätzlich RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Beton kann dann ressourcenschonend produziert werden, wenn die Gesteine in den Betonrezepturen nicht nur aus Kies oder Splitt bestehen, sondern in Anteilen aus dem Materialkreislauf bezogen werden. Dies ist nach dem bestehenden bautechnischen Regelwerk möglich. Dieser Transportbeton verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das Regelwerk lässt als Typ 1 eine RC-Gesteinskörnung im Transportbeton zu, die aus der Aufbereitung von altem Beton gewonnen wird. Zuglassen ist aber auch eine Gesteinskörnung Typ 2, die in Anteilen auf gebrochenes Mauerwerk zurückgreift. Dieser Mauerwerksbruch wird derzeit kaum recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern in großem Umfang außerhalb der Grenzen Berlins abgelagert. Im Sinne der Zero Waste Strategie des Landes Berlin sollen diese Massen zunehmend als hochwertige Ressource genutzt werden. Auch Mauerziegel oder Kalksandsteine weisen als Mauerbildner analoge Eigenschaften zum Beton auf und eignen sich daher auch als gebrochene Gesteinskörnung im Zuschlag von Betonrezepturen. Bislang werden in Berlin zur Produktion von RC-Beton jedoch ausschließlich Gesteinskörnungen des Typs 1 verwendet. Statt dieser rezyklierten Gesteinskörnung können auch zugelassene Stoffe aus industriellen Prozessen (u.a. Hochofenschlacke) bei RC-Beton eingesetzt werden. Im Rahmen eines Projektes der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden 2021 qualifizierte Aufbereiter mineralischer Bauabfälle aus Berlin und seinem Umland angesprochen und über die technischen Möglichkeiten sowie das Regelwerk zur Produktion einer Gesteinskörnung Typ 2 informiert. Ziel war es, die Rohstoffversorgung von Transportbetonwerken durch den Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen zu optimieren und dadurch den umweltschädlichen Abbau von Primärrohstoffen zu verringern. Im Austausch mit dem Recyclingunternehmen Feess aus Baden-Württemberg, welches bis dato bundesweit als einziges diese RC GK Typ 2 produzierte, wurden konkrete Wege aufgezeigt, die erwarten lassen, dass insbesondere im Norddeutschen Raum weitere Aufbereiter in die Produktion dieses ressourcenschonenden Baustoffes einsteigen werden. Damit wurde mittelfristig abgezielt auf eine Umstellung in der Aufbereitung mineralischer Bauabfälle u. a. durch die Akquise von Bauschutt und Durchführung von Aufbereitungsversuchen, der Durchführung entsprechender Zertifizierung nach DIN EN 12620/ DIN EN 1045 Blatt 2. Das auf dieser Seite referenzierte Fachgespräch zum Themenkomplex RC-Beton zeigte erfolgreich den Stand der Entwicklungen auf dem Berliner Markt in 2022 auf. In einigen Werken der Transportbetonbranche im Großraum Berlin soll dies zur Erweiterung des Produktportfolios führen, so dass zukünftig vermehrt auf eine ressourcenschonende Variante des Transportbetons zurückgegriffen werden kann. Berlin: Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau Bauindustrieverband Ost e. V.
Zielsetzung: Uferfiltration ist eine gängige Methode zur Trinkwassergewinnung bei begrenztem natürlichen Grundwasserangebot und wird in vielen Regionen Deutschlands mit großen Oberflächengewässern, wie z.B. in Berlin, Düsseldorf und Hamburg eingesetzt. Rohwasser, das durch Uferfiltration gewonnen wird, ist gefährdet durch den Eintrag von Schadstoffen aus Oberflächengewässern. Schadstoffe können neben organischen Verbindungen und Schwermetallen auch Krankheitserreger, wie Viren und Bakterien, sein. Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet aktuell nur Grenzwerte für bestimmte Indikatorbakterien, wie Escherichia coli und Enterokokken. Im aktuell gesetzlich festgelegten Messprogramm für die Trinkwasserqualität sind humanpathogene Viren kein Bestandteil. Die im Jahr 2021 in Kraft getretene neue EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-TWR) sieht vor, somatische Coliphagen als Indikatorviren für Grundwasserverunreinigungen durch humanpathogene Viren zu nutzen, da die Detektion der somatischen Coliphagen deutlich einfacher ist als die der humanpathogenen Viren, wie z.B. Adenoviren. Dabei ist zu beachten, dass somatische Coliphagen keine Krankheitserreger für Menschen sind. Auf Grund des unterschiedlichen Transportverhaltens verschiedener Viren ist jedoch davon auszugehen, dass Indikatorviren und -bakterien nur beschränkt aussagekräftig für humanpathogene Viren sind. U.a. haben unsere Untersuchungen am Rhein und im Uferfiltrat des Wasserwerks Flehe gezeigt, dass die Existenz und das Abbaupotential somatischer Coliphagen nicht in direkter Korrelation zu humanpathogenen Viren, z.B. Adenoviren, stehen muss (Knabe et al., 2023). Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass eine erhöhte Virenbelastung im Oberflächengewässer auftreten und eine Migration in das Rohwasser zur Folge haben kann. Zum einen können hydrologische Veränderungen als Folge des Klimawandels, z.B. häufigere Extremereignisse wie Trockenperioden und besonders Hochwasser (Blöschl et al., 2019), die natürliche Reinigungswirkung der Uferfiltration verringern. Zum anderen können Bevölkerungswachstum, Urbanisierung sowie Landnutzungsänderungen dazu führen, dass die Abwasserbelastung in Flüssen zunimmt (Wen et al., 2017). Die neue EU-Trinkwasserrichtline (EU-TWR) erfordert zusätzlich zur Einhaltung von Grenzwerten risikobasierte Ansätze für die ereignis-basierte Überwachung der Wasserqualität, wie bspw. das Water-Safety-Plan-Konzept (WSP) der WHO (World Health Organization). Der WSP sieht für einen Wasserversorger die Beschreibung des gesamten Trinkwasserversorgungsystems vor, einschließlich einer Erfassung aller möglichen Eintragsquellen von Gefährdungen für die Trinkwasserqualität. Eine Risikobewertung für jede einzelne Kombination von Gefährdung und Gefährdungsereignis in Form einer Risiko-Matrix nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, liefert klare Monitoring- und Handlungsprioritäten zur Risikominimierung. Basierend auf der neuen EU-TWR werden Wasserversorger zeitnah vor dem Problem stehen, zum Teil komplexe Risikobewertungen durchführen zu müssen. Das bedeutet, dass eine Vielzahl an Gefährdungsereignissen im Hinblick auf die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahrenquelle einzustufen ist. Ziel des Projektes ist es, Wasserwerksbetreibern eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des Risikos und Transports humanpathogener Viren bei der Uferfiltration unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben (EU-TWR) und Empfehlungen der WHO zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere der Einfluss von Extremwetterereignissen (Starkniederschläge, Hochwasserperioden, Niedrigwasser) und messtechnischen Unsicherheiten in der Risikobewertung berücksichtigt werden. (Text gekürzt)
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) und die Zero-Waste-Agentur vergeben 2026 erneut den ZERO WASTE AWARD, diesmal für ressourcenschonende Veranstaltungen. Ausgezeichnet werden Events, die Abfallvermeidung und Ressourcenschonung konsequent in die Praxis umsetzen, vom kleinen Kiezfest bis zur großen Konferenz. Gesucht werden umgesetzte Veranstaltungen, bei denen z.B. Mehrwegsysteme, clevere Logistik, Wiederverwendung von Materialien, innovative Kommunikationsmaßnahmen etc. zum Einsatz kamen. Bewerben können sich Veranstalterinnen und Veranstalter, Agenturen, Institutionen und Initiativen, Vereine, Unternehmen, etc. mit Veranstaltungen in Berlin. Die Einreichfrist läuft noch bis 17. Juli 2026 . Infos und Bewerbung Im Mai 2026 hat Berlin die neue Ausführungsvorschrift Mehrweg (AV Mehrweg) veröffentlicht, die am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Sie regelt verbindlich, dass bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, in Kantinen und Mensen öffentlicher Einrichtungen sowie überall dort, wo die öffentliche Hand Einfluss hat, ausschließlich Mehrweggeschirr, Mehrwegbecher und Mehrwegbesteck verwendet werden. Um hohe Rückgabequoten zu erreichen, soll ein Pfand erhoben werden, die Säuberung des Mehrweggeschirrs muss durch entsprechende Spülsysteme gewährleistet werden. Die Vorschrift konkretisiert § 23 des Berliner Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Senatsumweltverwaltung hat einen FAQ-Bereich zur AV Mehrweg veröffentlicht, der die häufigsten Fragen aus der Praxis beantwortet. Mehr Informationen, häufige Fragen und der Text der AV Mehrweg zum Download Seit 25 Jahren prämiert das Bündnis Klimaschutzpartner Berlin mit dem gleichnamigen Wettbewerb herausragende Klimaschutzprojekte und innovative Ideen aus der Hauptstadt. Die diesjährigen Gewinner wurden im Rahmen der Berliner Energietage ausgezeichnet. Aus 44 Bewerbungen nominierte die Jury 16 Projekte, die vor rund 160 Gästen ihre Konzepte pitchten. Den Publikumspreis per Handyvoting gewann „RESI – der Ressourcenladen Alt-Treptow“. Das ehrenamtliche Sharing-Projekt ermöglicht es, Alltagsgegenstände auszuleihen, statt neu zu kaufen, und leistet damit einen konkreten Beitrag zur Ressourcenschonung im Kiez. Die Jurypreise gingen an das Reallabor IWIQ zur Grauwasser- und Wärmerückgewinnung im Quartier, an U-Space Berlin für emissionsfreien Drohnentransport medizinischer Proben sowie an das Fahrradparkhaus der GB infraVelo am Bahnhof Schöneweide. Mehr Informationen zum Wettbewerb in der Pressemitteilung der IHK Berlin Mehr Informationen zu den Projekten der Preisträger sowie dem Gewinner des Publikumspreises Zum RESI Ressourcenladen Noch bis Ende Juli 2026 verwandelt sich die La Blutique in Berlin in einen feministischen Concept Pop-up Store. Vier female-led Labels – FARBFUNCK, wallawalla berlin, Beverly Berlin und Couture Reloaded – teilen sich einen kuratierten Raum für nachhaltige Mode, Upcycling und unabhängiges Design. Wallawalla fertigt handgemachte Unikat-Taschen aus geretteten Kleidungsstücken. FARBFUNCK kreiert bunte Slowfashion-Einzelstücke aus Stoffresten und Second-Hand-Materialien. Beverly Berlin verwandelt Krawatten, Hemden und Vintage-Stoffe in einmalige Stücke mit Geschichte. Couture Reloaded haucht aussortierten Kleidungsstücken durch sorgfältiges Upcycling neues Leben ein. Was alle verbindet: der Glaube daran, dass Mode jenseits von Fast Fashion und Massenproduktion Haltung zeigen, Ressourcen schonen und Geschichten erzählen kann. Adresse: La Blutique, Libauer Straße 1, 10245 Berlin Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 13 bis 19 Uhr; Samstag 11 bis 17 Uhr Das Kitaprojekt „Bis auf den letzten Krümel” des Berliner Vereins RESTLOS GLÜCKLICH e. V. hat gleich zwei bundesweite Auszeichnungen erhalten: die „Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung” 2026 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBSFJ) und der Deutschen UNESCO-Kommission sowie die „Wir sind IN FORM”-Auszeichnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Bereich Ernährung und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das Projekt ist Teil der Berliner Ernährungsstrategie und sensibilisiert Vorschulkinder, pädagogische Fachkräfte und Eltern für klimaverträgliche Ernährung, Lebensmittelwertschätzung und Abfallvermeidung. Der gemeinnützige Berliner Verein engagiert sich mit Bildungsprojekten, Mitmachaktionen und Teamevents für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln und eine klimafreundliche Ernährung, die gut für Mensch und Planet ist. RESTLOS GLÜCKLICH e. V. ist ein Partner der Berliner Re-Use Bewegung. Mehr Informationen zum Projekt „Bis auf den letzten Krümel“ Mehr Informationen über den Verein RESTLOS GLÜCKLICH e. V. Zur Berliner Ernährungsstrategie Zur Initiative Re-Use Berlin Berlin verfolgt seit den Special Olympics 2023 und der UEFA Euro 2024 den Anspruch, Sportgroßveranstaltungen konsequent nachhaltig und inklusiv auszurichten. Im „Basketballjahr” 2026, das vom NBA Berlin Game im Januar bis zur FIBA Frauen-Basketball-WM im Herbst reicht, setzt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport diese Linie fort: Projekte wie „Zero ist Hero” zur Abfallvermeidung in Sportvereinen, „Clean Game Berlin” mit mobiler Mehrweginfrastruktur und das Programm „Keep It In Play” für konsequente Mülltrennung im Rahmen des NBA- Spiels in der Uber Arena zeigen, wie ökologische Standards umgesetzt werden. Getragen werden diese Initiativen vom Netzwerk FUTURE LEAGUE, das am 2. September 2026 auch zur Fachkonferenz „Sport(groß)veranstaltungen der Zukunft – Berlin schafft Bewegung” einlädt, mit einem Fokus auf nachhaltige Eventausrichtung, Bewegungsförderung und Female Empowerment. Mehr Informationen zu Berlins nachhaltigen Sportevents Mehr Informationen zur FUTURE LEAGUE Zur Anmeldung für die Fachkonferenz (und zeitnah auch zum Programm) Im November 2026 finden zum dritten Mal die Zero Waste Aktionswochen in Berlin statt. Stadtweit sollen gute Beispiele sichtbar werden, wie Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft im Alltag funktionieren – von Reparatur- und Upcycling-Angeboten über Leihen und Tauschen bis zu Fachveranstaltungen zu zirkulären Geschäftsmodellen. Mitmachen können Initiativen, Vereine, Einrichtungen, Unternehmen, Bildungs- und Kulturorte, Verwaltungen etc., die im Aktionszeitraum Angebote mit Zero-Waste-Bezug umsetzen. Alle Aktionen werden im zentralen Online-Kalender sichtbar gemacht und können mit einem Kommunikations-Kit beworben werden. Der Aktionszeitraum läuft vom 2. bis 29. November 2026 , die Anmeldung ist bereits jetzt möglich. Infos und Termine eintragen Der neue Value Gap Report 2026 von Circle Economy beziffert erstmals den jährlichen Wertverlust durch lineare Wirtschaftsweisen: 25,4 Billionen Euro weltweit, rund 31 Prozent des globalen BIP. Allein etwa 10 Billionen Euro gehen verloren, weil Produkte vorzeitig entsorgt werden, obwohl noch Wert in ihnen steckt. Der WWF stellt fest, dass der Report zeige, wie die vorzeitige Entsorgung von Produkten durch Design und Fehlanreize ins System eingebaut ist und was Zirkularität leisten kann. Wer auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit setzt, hält Werte im Kreislauf. In Berlin unterstützt die Initiative Re-Use Berlin das Ziel „Wiederverwenden statt Wegwerfen“, unter anderem mit den Re-Use-Superstores, der Bewerbung von Akteuren, Fachdialogen, eigenen Sammelboxen und weiteren Leuchtturmprojekten. Zum Value Gap Report Statement des WWF zum Report Mehr Informationen über Re-Use Berlin Die Zero Waste-Plattform „Null Müll Neukölln“ macht aktuell das Thema Reparatur sichtbar und niedrigschwellig zugänglich: als Kampagne im Stadtraum, auf Social Media und mit einem KI-gestützten Repair-Bot auf WhatsApp. Dort finden Neuköllnerinnen und Neuköllner Hilfe zur Selbsthilfe, aber auch das nächste Repair Café oder den passenden Reparaturbetrieb. Ende Juni konnten Neuköllnerinnen und Neuköllner beim „großen Reparaturwochenende“ Reparaturangebote im ganzen Bezirk und beim zentralen Reparaturfest wahrnehmen und mehr über die Kosten von Reparaturen erfahren. Auf der Kampagnenseite findet man neben dem Repair-Bot auch viele Informationen zu Reparaturbetrieben und Repair Cafés im Kiez sowie Antworten auf verbreitete Reparatur-Mythen. Zur Kampagnenseite Der Neuköllner Verein Kreisler nimmt sich des Problems „Fachkräftemangel“ in Repair Cafés an. Die RepaReise ist eine Reparaturakademie für Ehrenamtliche: In 14 Terminen lernen Teilnehmende zwischen September und November 2026, wie man Dinge repariert – von Elektrik und Haushaltsgeräten bis Nähen und Textilreparatur -praxisnah und anwendbar, mit Zertifikat als Abschluss. Vorkenntnisse braucht es keine, nur Neugier und Lust aufs Ausprobieren. Die Teilnahme ist dank Förderung durch die Stiftung Naturschutz kostenlos, die Plätze sind auf 12 Personen begrenzt. Mehr Informationen und zur Anmeldung Der im April 2025 gegründete Verbund Teilen & Leihen will Leihinitiativen wie Werkzeugbibliotheken, Leihläden und Lastenradstationen aus der Nische holen und bundesweit vernetzen. Er bietet Austausch, Wissenstransfer und Unterstützung bei Themen wie Haftung, Versicherung und Förderung. Leihinitiativen, die dem Verbund beitreten oder mehr erfahren möchten, können sich unter kontakt@verbund-teilen-leihen.de melden oder die noch im Aufbau befindliche Website unter verbund-teilen-leihen.de besuchen. Markt for Future Wann: 22. August 2026 , 11 bis 16 Uhr Wo: Garten der Bezirkszentralbibliothek Pablo Neruda, Frankfurter Allee 14A Rund um die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele präsentieren sich Vereine und Initiativen aus dem Kiez. Auf dem Programm: Workshops, Kindertheater, Konzert, Bilderbuchlesungen und eine Nachhaltigkeits-Tour durch den Kiez. Mehr Informationen: Markt for Future
Für die Herstellung der Geräte werden große Mengen von Energie und Rohstoffen gebraucht. Moderne Geräte enthalten eine Vielzahl an unterschiedlichen Stoffen, einige davon stammen aus Konfliktregionen, einige sind umwelt- und/oder gesundheitsschädlich. In Deutschland werden jedes Jahr rund 2 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft. Etwa die gleiche Menge fällt jedes Jahr als Elektroschrott an, aber nur rund 800.000 Tonnen davon werden korrekt entsorgt – weniger als die Hälfte. Viele Geräte landen bei illegalen Schrottsammlungen in Ländern mit niedrigen Umweltstandards. Zu Elektro(nik)geräten zählen vereinfacht gesagt alle Dinge, die mit elektrischer Energie betrieben werden, z. B.: Haushaltsgeräte (Föhn, Kühlschrank) IT- und Telekommunikationsgeräte (PC, Telefon, Steckernetzteile) Lampen Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (Spielkonsolen, E-Bikes) Altgeräte werden bei öffentlich-rechtlichen Entsorgern (z. B. an Wertstoffhöfen) kostenlos angenommen. Einige öffentlich-rechtliche Entsorger bieten auch die Abholung von großen Geräten und/oder die Entsorgung am Schadstoffmobil an. Große Händler (z. B. Elektrofachmärkte, Baumärkte, Online-Händler, ab dem 01.07.2022 aber auch Lebensmittelmärkte und Discounter, die Geräte anbieten) müssen Altgeräte zurücknehmen: große Geräte beim Kauf eines Neugerätes, kleine Geräte unter 25 cm grundsätzlich. Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Kaufen Sie langlebige Geräte, die Sie wirklich brauchen und lange nutzen. Geht ein Gerät kaputt, muss das nicht das Ende sein: Informieren Sie sich über Reparaturmöglichkeiten, zum Beispiel unter: www.reparatur-initiativen.de Geben Sie funktionstüchtige Geräte, die Sie nicht mehr nutzen, in vertrauenswürdige Hände ab – an Freunde, Bekannte oder ein Sozialkaufhaus. Verwertungsmöglichkeiten für Ihr Handy finden Sie unter: www.handysammelcenter.de Ist ein Gerät endgültig nicht mehr zu gebrauchen, entsorgen Sie es bitte richtig! So leisten Sie einen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung. Nutzen Sie für die Entsorgung Ihrer Altgeräte ausschließlich die Angebote des öffentlich-rechtlichen Entsorgers oder die Rücknahme im Handel. Sowohl die Sammlung per Postwurfzettel als auch die Mitnahme von Geräten, die zur Abholung bereitgestellt wurden, ist nicht gestattet. Entfernen Sie vor der Entsorgung herausnehmbare Batterien und Akkus. Die Energiespeicher werden separat am Wertstoffhof, Schadstoffmobil oder im Handel gesammelt. Achten Sie darauf, Ihre persönlichen Daten von Festplatten und Ähnlichem zu löschen, bevor Sie diese entsorgen. Auch kleine Elektro- oder Elektronik-Altgeräte gehören nicht in die heimischen Abfalltonnen. Hierdurch gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Stand: 20.02.2020
Zielsetzung: Technologiemetalle kommen aufgrund ihrer exponierten Materialeigenschaften in vielen Zukunftstechnologien zum Einsatz. Ein Problem stellen die aktuellen Gewinnungsarten der Metalle dar. Zum einen finden sich die größten Lagerstätten in den ärmsten Ländern der Welt, was zu enormen Preis- und Lieferproblemen führt. Die Preise für die Metalle haben sich teilweise verdoppelt. Zum anderen werden zur Gewinnung Wälder gerodet, Flüsse vergiftet, Menschen ausgebeutet und ganze Ökosysteme zerstört. In Kombination mit dem enormen Energieverbrauch sind die Abbaupraktiken eine der größten Umweltbedrohungen unserer Zeit geworden. Eine bisher noch ungenutzte Quelle für die (Rück-)Gewinnung von Technologiemetallen stellt Klärschlamm bzw. Klärschlammasche dar. Bisher werden diese Aschen fast ausschließlich auf Deponien entsorgt. Ab 2029 wird es aber aufgrund der Klärschlammverordnung eine große Änderung im Bereich des Klärschlammes geben, durch die die Rückgewinnung von Phosphor gesetzlich verpflichtend wird. Bei den zur Rückgewinnung häufig verwendeten, nasschemischen Verfahren werden die Klärschlammaschen in saure Lösung gebracht, um den Phosphor quantitativ zu lösen. Dabei gehen auch verschiedene Metalle in unterschiedlichem Maße in Lösung und liegen so bereits als Ionen vor. Durch den nasschemischen Aufschluss wird die Möglichkeit der Rückgewinnung von weiteren Rohstoffen, insb. von den Technologiemetallen, ressourcentechnisch und wirtschaftlich deutlich verbessert. Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines technischen Moduls, mit welchem es möglich ist, im Zuge der P Rückgewinnung auch bestimmte Metalle aus der Klärschlammasche zu recyceln. Das entwickelte Modul soll direkt an den Verfahrensschritt der nasschemischen P-Rückgewinnung gekoppelt werden, ohne diesen zu beeinträchtigen. Durch den modularen Charakter soll das Recyclingverfahren einfach an die vorherrschenden Zusammensetzungen des Klärschlamms/ der Asche (z.B. bei besonders hohem Anteil an Nd) sowie die entstehende Menge angepasst werden. Um eine möglichst übertragbare Integration des Moduls in bestehende Anlagen zu ermöglichen, sollen zudem noch Bemessungsgrundlagen erarbeitet werden. Somit ist der Separationsprozess immer wirtschaftlich optimal ausgelegt und an beliebigen Anlagen(-größen) einsetzbar. Das Modul wird einen erheblichen Beitrag zur Umweltentlastung in den Bereichen des Landschutzes, der CO2-Emissionen und der Ressourcenschonung leisten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3122 |
| Europa | 1 |
| Global | 1 |
| Kommune | 5 |
| Land | 214 |
| Weitere | 157 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 523 |
| Zivilgesellschaft | 673 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 2687 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 665 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 42 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 705 |
| Offen | 2692 |
| Unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3263 |
| Englisch | 406 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 26 |
| Bild | 114 |
| Datei | 14 |
| Dokument | 366 |
| Keine | 1526 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 1687 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 3416 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2401 |
| Luft | 1671 |
| Mensch und Umwelt | 3416 |
| Wasser | 1424 |
| Weitere | 3354 |