Der Ressourcenschutz tritt neben dem bereits intensiv diskutierten und untersuchten Klimaschutz immer mehr in den Fokus der Umweltpolitik und des Umweltrechts. Die Rechtsordnung kennt weder in Deutschland noch in der Europäischen Union ein systematisches Ressourcenschutzrecht, sondern behandelt nur in einigen Rechtsbereichen einzelne Fragen des Ressourcenschutzes. Deshalb hat das UBA das Vorhaben „Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes“ beauftragt. Es wurde untersucht, wie ein Ressourcenschutzregime im deutschen Recht verankert werden könnte. Dafür wurde ein Stammgesetz für den Ressourcenschutz konzipiert und konkrete Regelungsvorschläge in Bezug auf die Umsetzung von Ressourcenschutz in verschiedenen Rechtsbereichen entwickelt. Veröffentlicht in Texte | 23/2017.
Dem Stand der rechtswissenschaftlichen Forschung entsprechend legen wir mit diesem Papier dar, wie v. a. das nationale Recht weiter entwickelt werden sollte, um für alle beteiligten Akteure den notwendigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, Umweltbelastungen und soziale Probleme durch die Ressourceninanspruchnahme zu vermeiden und die natürlichen Ressourcen zu schützen. Anknüpfungspunkt ist dabei zunächst das ressourcenrelevante Umweltfachrecht. Auch wird eine eigenständige Grundlagenregelung des Ressourcenschutzes diskutiert. Darüber hinaus wird auf zivilrechtliche Ansätze eingegangen. Nicht Teil dieser Darstellung sind mögliche ressourcenbezogene Regelungen, die über finanzielle Anreize wirken (z.B. Steuern oder Fördermaßnahmen). Veröffentlicht in Position.
Ziel des Sachverständigengutachtens „Aktuelle Analyse des europäischen Ressourcenschutzrechts“ war es, einen Überblick über ressourcenschützende Regelungen auf EU-Ebene zu erarbeiten und Anknüpfungspunkte zur Fortentwicklung des EU-Ressourcenschutzrechts aufzuzeigen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Regelungen (z.B. Abfallrahmenrichtlinie, Ökodesign-Richtlinie) mit bezweckter oder indirekter Ressourcenschutzwirkung bereits Kernelemente eines europäischen Ressourcenschutzrechtes bilden. Es fehle aber an einem konsistenten europäischen Ressourcenschutzrecht. Ungenutzte Potentiale des Ressourcenschutzes identifiziert das Gutachten unter anderem im Bereich des europäischen Abfall- und Vergaberechts. Schließlich wird eine Festlegung zahlenmäßiger EU-Ressourcenschutzziele für sinnvoll erachtet. Veröffentlicht in Texte | 84/2015.
Der Ressourcenschutz tritt neben dem bereits intensiv diskutierten und untersuchten Klimaschutz immer mehr in den Fokus der Umweltpolitik und des Umweltrechts. Unsere Ressourcennutzung hat ein Ausmaß erreicht, das nicht dauerhaft gehalten werden kann. Sie vermindert zunehmend die Fähigkeit unseres Planeten, die Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen zu generieren. Die steigende Ausbeutung und Nutzung von Rohstoffen verursacht über die gesamte Wertschöpfungskette - von der Gewinnung, über die Verarbeitung und Nutzung bis hin zur Entsorgung - massive Umweltbelastungen, die auch zu Problemen für die menschliche Gesundheit werden können.Da die Rechtsordnung weder in Deutschland noch in der Europäischen Union ein systematisches und ausgearbeitetes Ressourcenschutzrecht kennt, sondern nur in einigen Rechtsbereichen einzelne Fragen des Ressourcenschutzes behandelt, haben die Autoren im Auftrag des Umweltbundesamts vom September 2012 bis zum Oktober 2016 das Forschungsprojekt "Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes" (FKZ 3711 18 102) durchgeführt. Dieses Buch stellt die wesentlichen Ergebnisse dar.Die Autoren untersuchen die Verankerung eines wirksamen Ressourcenschutzregimes im deutschen Recht. Davon ausgehend entwickeln sie eine Vision für ein allgemeines Ressourcenschutzrecht, konzipieren ein Stammgesetz für den Ressourcenschutz und erarbeiten konkrete Regelungsvorschläge in Bezug auf die Umsetzung von Ressourcenschutz in verschiedenen Rechtsbereichen. Untersucht werden ressourcenschutzrechtliche Anforderungen an die Gewinnung sowie die Verarbeitung und Verwendung von Rohstoffen (Raumordnungs-, Planungs-, Berg-, Anlagen- und Baurecht), an die Produktgestaltung (kreislaufwirtschaftsrechtliche Produktverantwortung und Abfallvermeidung), an die Berichterstattung von Unternehmen (Wertpapierbörsen, Risikobewertung und handelsrechtliche Offenlegung), an informatorische Instrumente (UVP, EMAS und weitere) sowie an die Selbstregulierung. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Entwicklung eines Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Angesichts der Verknappung sowie des weltweit steigenden Verbrauchs bestimmter Ressourcen und der damit einhergehenden Umweltschäden bedarf es erheblicher Anstrengungen zur Reduktion des Ressourceneinsatzes, zur Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz und zur Verringerung der negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung. Ein Rechtsrahmen, der eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen und Verbraucher fördern oder ggf. ordnungsrechtliche Impulse für den Ressourcenschutz setzen kann, fehlt bislang. Das Forschungsprojekt dient der Entwicklung eines detaillierten Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes. Ausgehend von einer Analyse der Regelungsdefizite sollen detaillierte Eckpunkte und konkrete Regelungsvorschläge zu Grundsätzen, Zielen, Begriffen und Instrumenten des Ressourcenschutzrechts erarbeitet werden. Bestehende Regelungen sollen unter besonderer Berücksichtigung des Produktrechts weiterentwickelt, fehlende Regelungen sollen, ggf. auch in einem Ressourcenschutzgesetz des Bundes, ergänzt werden. Dabei ist neben ordnungsrechtlichen Instrumenten in hohem Maße Wert auf die rechtlichen Voraussetzungen eines effektiven Einsatzes informationeller und kooperativer Instrumente zur Aktivierung der Wirtschaft und zur Sensibilisierung der Konsumenten zu legen. Die zu entwerfenden Regelungen müssen mit dem sonstigen Umweltrecht abgestimmt sein und europa- und WTO-rechtliche Vorgaben und Entwicklungen beachten. Es ist ein juristisches Gutachten mit detaillierten Regelungsvorschlägen zu erstellen.
Angesichts der Verknappung sowie des weltweit steigenden Verbrauchs bestimmter Ressourcen und der damit einhergehenden Umweltschäden bedarf es erheblicher Anstrengungen zur Reduktion des Ressourceneinsatzes, zur Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz und zur Verringerung der negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung. Ein Rechtsrahmen, der eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen und Verbraucher fördern oder ggf. ordnungsrechtliche Impulse für den Ressourcenschutz setzen kann, fehlt bislang. Veröffentlicht in Berichte | 1/2012.
Das Projekt "Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Technikrecht durchgeführt. Angesichts der Verknappung sowie des weltweit steigenden Verbrauchs bestimmter Ressourcen und der damit einhergehenden Umweltschäden bedarf es erheblicher Anstrengungen zur Reduktion des Ressourceneinsatzes, zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung der negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung. Ein konsistenter Rechtsrahmen, der eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen und Verbraucher fördern oder ggf. ordnungsrechtliche Impulse für den Ressourcenschutz setzen kann, fehlt bislang. Im Anschluss an das Forschungsvorhaben 'Entwicklung eines Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes' (FKZ 3709 18 153 1; UBA-Berichte 01/2012) soll der Forschungsnehmer das Konzept konkretisieren und detaillierte Eckpunkte möglicher nationaler und ggfs. auch europäischer Regelungen des Ressourcenschutzes entwerfen.
Dem Stand der rechtswissenschaftlichen Forschung entsprechend legen wir mit diesem Papier dar, wie v. a. das nationale Recht weiter entwickelt werden sollte, um für alle beteiligten Akteure den notwendigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, Umweltbelastungen und soziale Probleme durch die Ressourceninanspruchnahme zu vermeiden und die natürlichen Ressourcen zu schützen. Anknüpfungspunkt ist dabei zunächst das ressourcenrelevante Umweltfachrecht. Auch wird eine eigenständige Grundlagenregelung des Ressourcenschutzes diskutiert. Darüber hinaus wird auf zivilrechtliche Ansätze eingegangen. Nicht Teil dieser Darstellung sind mögliche ressourcenbezogene Regelungen, die über finanzielle Anreize wirken (z.B. Steuern oder Fördermaßnahmen).
Ziel des Sachverständigengutachtens „Aktuelle Analyse des europäischen Ressourcenschutzrechts“ war es, einen Überblick über ressourcenschützende Regelungen auf EU-Ebene zu erarbeiten und Anknüpfungspunkte zur Fortentwicklung des EU-Ressourcenschutzrechts aufzuzeigen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Regelungen (z.B. Abfallrahmenrichtlinie, Ökodesign-Richtlinie) mit bezweckter oder indirekter Ressourcenschutzwirkung bereits Kernelemente eines europäischen Ressourcenschutzrechtes bilden. Es fehle aber an einem konsistenten europäischen Ressourcenschutzrecht. Ungenutzte Potentiale des Ressourcenschutzes identifiziert das Gutachten unter anderem im Bereich des europäischen Abfall- und Vergaberechts. Schließlich wird eine Festlegung zahlenmäßiger EU-Ressourcenschutzziele für sinnvoll erachtet.
Das Projekt "Rechtsgutachten: Aktuelle Analyse des europäischen Ressourcenschutzrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Apl.Prof.Dr.jur.Dr.rer.Pol. Joachim Sanden durchgeführt. Die Europäische Union befindet sich im Übergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftsweise (7. Um-weltaktionsprogramm der EU). Eines der Ziele ist die Erhöhung der Rohstoffproduk-tivität auf europäischer Ebene. Das Rechtsgutachten gibt Antworten auf die Frage, welche normativen Ansätze zum Ressourcenschutz bestehen. Die existierenden Ansatzpunkte werden analytisch aufgearbeitet und bewertet (klassifiziert). Ziel des Projektes ist es, aus rechtlicher Sicht eine kursorische Einschätzung zu un-terbreiten, an welchen Stellen ungenutztes Potenzial für den Ressourcenschutz und somit Handlungsmöglichkeiten für ein Europäisches Ressourcenschutzrecht bestehen. Beweggrund ist das Leitbild der umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen nach Art. 191 Abs. 1 3. Spiegelstrich AEUV.