Ressourcenschonung benötigt angemessene rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen, die Ressourceneffizienz fördern und die absolute Ressourceninanspruchnahme verringern. Deren Gestaltung birgt große ökonomische Chancen, etwa durch Kostensenkungen und eine geringere Verletzlichkeit gegenüber stark schwankenden und langfristig steigenden Rohstoffpreisen. Ressourcenschutz verfolgt den Schutz der natürlichen Ressourcen für die künftigen Generationen. Zugleich zielt er darauf, die nachteiligen Auswirkungen der Ressourcennutzung auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dies erfordert rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen, die ressourcenschonende Produktions- und Konsumweisen fördern und Wettbewerbsverzerrungen zugunsten ressourcenintensiver Produktions- und Konsumweisen abbauen. Für die Gestaltung solcher Rahmenbedingungen stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Mit ordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Instrumenten (Ge- und Verbote, Pläne und Programme) kann das Verhalten in Richtung Ressourcenschutz gesteuert werden. Die (Umwelt-)Rechtsordnung verfolgt das Ziel des Ressourcenschutzes bislang allerdings nicht umfassend, systematisch und konsistent. Um dieses Defizit zu beseitigen, ist neben der Integration des Ressourcenschutzes in die einzelnen Umweltgesetze ein übergreifender, allein dem Schutz der natürlichen Ressourcen gewidmeter Rechtsakt sinnvoll. Daneben braucht es ökonomische Instrumente, die Anreize setzen, die Ressourceneffizienz zu steigern und den Ressourcenverbrauch zu senken. Dies spart auf betrieblicher Ebene Kosten, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit und fördert die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Wichtig ist dabei auch die Förderung von Innovationen, die den Ressourcenverbrauch senken. Außerdem sind umweltschädliche Subventionen abzubauen, die den Ressourcenverbrauch begünstigen.
Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das UBA entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten. Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt. Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.
Der Ressourcenschutz tritt neben dem bereits intensiv diskutierten und untersuchten Klimaschutz immer mehr in den Fokus der Umweltpolitik und des Umweltrechts. Die Rechtsordnung kennt weder in Deutschland noch in der Europäischen Union ein systematisches Ressourcenschutzrecht, sondern behandelt nur in einigen Rechtsbereichen einzelne Fragen des Ressourcenschutzes. Deshalb hat das UBA das Vorhaben „Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes“ beauftragt. Es wurde untersucht, wie ein Ressourcenschutzregime im deutschen Recht verankert werden könnte. Dafür wurde ein Stammgesetz für den Ressourcenschutz konzipiert und konkrete Regelungsvorschläge in Bezug auf die Umsetzung von Ressourcenschutz in verschiedenen Rechtsbereichen entwickelt. Veröffentlicht in Texte | 23/2017.
Der Ressourcenschutz tritt neben dem bereits intensiv diskutierten und untersuchten Klimaschutz immer mehr in den Fokus der Umweltpolitik und des Umweltrechts. Unsere Ressourcennutzung hat ein Ausmaß erreicht, das nicht dauerhaft gehalten werden kann. Sie vermindert zunehmend die Fähigkeit unseres Planeten, die Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen zu generieren. Die steigende Ausbeutung und Nutzung von Rohstoffen verursacht über die gesamte Wertschöpfungskette - von der Gewinnung, über die Verarbeitung und Nutzung bis hin zur Entsorgung - massive Umweltbelastungen, die auch zu Problemen für die menschliche Gesundheit werden können.Da die Rechtsordnung weder in Deutschland noch in der Europäischen Union ein systematisches und ausgearbeitetes Ressourcenschutzrecht kennt, sondern nur in einigen Rechtsbereichen einzelne Fragen des Ressourcenschutzes behandelt, haben die Autoren im Auftrag des Umweltbundesamts vom September 2012 bis zum Oktober 2016 das Forschungsprojekt "Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes" (FKZ 3711 18 102) durchgeführt. Dieses Buch stellt die wesentlichen Ergebnisse dar.Die Autoren untersuchen die Verankerung eines wirksamen Ressourcenschutzregimes im deutschen Recht. Davon ausgehend entwickeln sie eine Vision für ein allgemeines Ressourcenschutzrecht, konzipieren ein Stammgesetz für den Ressourcenschutz und erarbeiten konkrete Regelungsvorschläge in Bezug auf die Umsetzung von Ressourcenschutz in verschiedenen Rechtsbereichen. Untersucht werden ressourcenschutzrechtliche Anforderungen an die Gewinnung sowie die Verarbeitung und Verwendung von Rohstoffen (Raumordnungs-, Planungs-, Berg-, Anlagen- und Baurecht), an die Produktgestaltung (kreislaufwirtschaftsrechtliche Produktverantwortung und Abfallvermeidung), an die Berichterstattung von Unternehmen (Wertpapierbörsen, Risikobewertung und handelsrechtliche Offenlegung), an informatorische Instrumente (UVP, EMAS und weitere) sowie an die Selbstregulierung. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Technikrecht.Angesichts der Verknappung sowie des weltweit steigenden Verbrauchs bestimmter Ressourcen und der damit einhergehenden Umweltschäden bedarf es erheblicher Anstrengungen zur Reduktion des Ressourceneinsatzes, zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung der negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung. Ein konsistenter Rechtsrahmen, der eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen und Verbraucher fördern oder ggf. ordnungsrechtliche Impulse für den Ressourcenschutz setzen kann, fehlt bislang. Im Anschluss an das Forschungsvorhaben 'Entwicklung eines Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes' (FKZ 3709 18 153 1; UBA-Berichte 01/2012) soll der Forschungsnehmer das Konzept konkretisieren und detaillierte Eckpunkte möglicher nationaler und ggfs. auch europäischer Regelungen des Ressourcenschutzes entwerfen.
Die Rechtsordnung kennt bislang weder in Deutschland noch auf europäischer Ebene ein systematisches und ausdifferenziertes Ressourcenschutzrecht. Diese Fragen werden vielmehr nur in einigen Rechtsbereichen punktuell behandelt. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde deshalb untersucht, wie ein wirksames Ressourcenschutzregime im deutschen Recht verankert werden könnte. Der Bericht stellt die Vision der Autoren für ein allgemeines Ressourcenschutzrecht des Bundes vor. Hierfür wird ein kombinierter Ansatz verfolgt, nämlich die Konzeption eines Stammgesetzes für den Ressourcenschutz sowie die Entwicklung konkreter Regelungsvorschläge für die Umsetzung des Ressourcenschutzes in verschiedenen Rechtsbereichen. Untersucht wurde die bestehende Rechtsordnung, um die wichtigsten Bereiche zu identifizieren und zu bewerten, die bisher schon Aspekte des Ressourcenschutzes regeln. Dabei wurden Anknüpfungspunkte, um ressourcenschutzrechtliche Anforderungen an die Gewinnung sowie die Verarbeitung und Verwendung von Rohstoffen (Raumordnungs-, Planungs-, Berg-, Anlagen- und Baurecht), an die Produktgestaltung (kreislaufwirtschaftsrechtliche Produktverantwortung und Abfallvermeidung), an die Berichterstattung von Unternehmen (Wertpapierbörsen, Risikobewertung und handelsrechtliche Offenlegung), an informatorische Instrumente ( UVP , EMAS , usw.) sowie an die freiwillige Selbstregulierung der Unternehmen in den jeweiligen Rechtsrahmen zu integrieren, weiterentwickelt. Zudem wurden Vorschläge erarbeitet, um Regelungslücken in einzelnen Rechtsbereichen zu schließen. Die Autoren prüften drei geeignete methodische Ansätze zur Ausgestaltung eines allgemeinen Ressourcenschutzgesetzes und befürworten ein Gesetzeskonzept, dass die wesentlichen Ziele und Grundsätze des Ressourcenschutzes sowie eine allgemeine Pflicht zum sparsamen Umgang mit Ressourcen regelt. Es könnte darüber hinaus auch die wesentlichen Begriffe des Ressourcenschutzes einheitlich für die gesamte Rechtsordnung definieren. Ein solches Rahmenwerk könnte eine wichtige Signalwirkung für den Ressourcenschutz als staatlich verbindliche Aufgabe entfalten und als Orientierungs- und Auslegungshilfe für die spezifischen Anforderungen des Ressourcenschutzes in den jeweiligen Fachgesetzen dienen. Die Ergebnisse der Studie können für die Umsetzung und Fortschreibung des Ressourceneffizienzprogramms der Bundesregierung (ProgRess) und der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie genutzt werden. Das Umweltbundesamt wird auch weiterhin auf dem immer wichtiger werdenden Feld des Ressourcenschutzes und insbesondere des Ressourcenschutzrechts forschen und der Bundesregierung Handlungsoptionen vorschlagen.
Ziel des Sachverständigengutachtens „Aktuelle Analyse des europäischen Ressourcenschutzrechts“ war es, einen Überblick über ressourcenschützende Regelungen auf EU-Ebene zu erarbeiten und Anknüpfungspunkte zur Fortentwicklung des EU-Ressourcenschutzrechts aufzuzeigen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Regelungen (z.B. Abfallrahmenrichtlinie, Ökodesign-Richtlinie) mit bezweckter oder indirekter Ressourcenschutzwirkung bereits Kernelemente eines europäischen Ressourcenschutzrechtes bilden. Es fehle aber an einem konsistenten europäischen Ressourcenschutzrecht. Ungenutzte Potentiale des Ressourcenschutzes identifiziert das Gutachten unter anderem im Bereich des europäischen Abfall- und Vergaberechts. Schließlich wird eine Festlegung zahlenmäßiger EU-Ressourcenschutzziele für sinnvoll erachtet. Veröffentlicht in Texte | 84/2015.
Dem Stand der rechtswissenschaftlichen Forschung entsprechend legen wir mit diesem Papier dar, wie v. a. das nationale Recht weiter entwickelt werden sollte, um für alle beteiligten Akteure den notwendigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, Umweltbelastungen und soziale Probleme durch die Ressourceninanspruchnahme zu vermeiden und die natürlichen Ressourcen zu schützen. Anknüpfungspunkt ist dabei zunächst das ressourcenrelevante Umweltfachrecht. Auch wird eine eigenständige Grundlagenregelung des Ressourcenschutzes diskutiert. Darüber hinaus wird auf zivilrechtliche Ansätze eingegangen. Nicht Teil dieser Darstellung sind mögliche ressourcenbezogene Regelungen, die über finanzielle Anreize wirken (z.B. Steuern oder Fördermaßnahmen). Veröffentlicht in Position.
Das Projekt "Rechtsgutachten: Aktuelle Analyse des europäischen Ressourcenschutzrechts" wird/wurde ausgeführt durch: Apl.Prof.Dr.jur.Dr.rer.Pol. Joachim Sanden.Die Europäische Union befindet sich im Übergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftsweise (7. Um-weltaktionsprogramm der EU). Eines der Ziele ist die Erhöhung der Rohstoffproduk-tivität auf europäischer Ebene. Das Rechtsgutachten gibt Antworten auf die Frage, welche normativen Ansätze zum Ressourcenschutz bestehen. Die existierenden Ansatzpunkte werden analytisch aufgearbeitet und bewertet (klassifiziert). Ziel des Projektes ist es, aus rechtlicher Sicht eine kursorische Einschätzung zu un-terbreiten, an welchen Stellen ungenutztes Potenzial für den Ressourcenschutz und somit Handlungsmöglichkeiten für ein Europäisches Ressourcenschutzrecht bestehen. Beweggrund ist das Leitbild der umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen nach Art. 191 Abs. 1 3. Spiegelstrich AEUV.
Ziel des Sachverständigengutachtens „Aktuelle Analyse des europäischen Ressourcenschutzrechts“ war es, einen Überblick über ressourcenschützende Regelungen auf EU-Ebene zu erarbeiten und Anknüpfungspunkte zur Fortentwicklung des EU-Ressourcenschutzrechts aufzuzeigen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Regelungen (z.B. Abfallrahmenrichtlinie, Ökodesign-Richtlinie) mit bezweckter oder indirekter Ressourcenschutzwirkung bereits Kernelemente eines europäischen Ressourcenschutzrechtes bilden. Es fehle aber an einem konsistenten europäischen Ressourcenschutzrecht. Ungenutzte Potentiale des Ressourcenschutzes identifiziert das Gutachten unter anderem im Bereich des europäischen Abfall- und Vergaberechts. Schließlich wird eine Festlegung zahlenmäßiger EU-Ressourcenschutzziele für sinnvoll erachtet.
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