Das Projekt "Geordnete Restabwicklung des Projektes THTR 300-Phase 'Betrieb sicherer Einschluss'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochtemperatur-Kernkraftwerk durchgeführt. Das Vorhaben dient der Umsetzung der 2. Ergaenzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag vom 13.11.1989 zur geordneten Restabwicklung des Projektes THTR 300. Eigner der kerntechnischen Prototypanlage THTR 300 ist die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), die auch Betriebsgesellschaft und Genehmigungsinhaberin ist. Das fruehere BMFT hatte sich seit 1971 an den Kosten der Errichtung und des Betriebes des THTR-300 beteiligt. Am 01.09.1989 wurde der Beschluss zur Stillegung der Anlage gefasst. Durch den Rahmenvertrag vom 13.11.1989 zwischen der HKG, den Gesellschaftern der HKG, dem Land NRW und dem Bund sollten urspruenglich saemtliche Aufwendungen fuer die Stillegung und geordnete Entsorgung des THTR abgedeckt werden. Die Herstellung des sicheren Einschlusses hat sich jedoch gegenueber der dem Rahmenvertrag zugrundeliegenden Planung verzoegert und verteuert, so dass die dafuer vorgesehenen Finanzierungsmittel nicht ausreichten. Aus diesem Grund wurde durch die neue Ergaenzungsvereinbarung vom 18.12.1996 die Finanzierung der Herstellung und des Betriebes des sicheren Einschlusses bis zum Jahr 2009 neu geregelt.
Das Projekt "Geordnete Restabwicklung des Projektes SNR 300" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Restabwicklung SNR 300 GmbH durchgeführt. Das Vorhaben dient der Finanzierung einer geordneten Restabwicklung des Projektes SNR 300. Da die erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb des SNR nicht erteiltt und weitere Finanzierungsmittel nicht bereitgestellt wurden, wurde das Projekt im Einvernehmen mit allen Verantwortlichen eingestellt (20.3.91). Die SBK wurde aufgefordert, die Projekteinstellung mit moeglicht geringen Kosten zu verwirklichen. Daraufhin hat die SBK alle notwendigen Massnahmen fuer die Restabwicklung des SNR 300 eingeleitet (11.4.91).