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Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Zwenkau und Cospuden Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.06.2006 Inhalt: * Am 28.02.1997 wurde durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr. II/VV 10/04d/ 1997 die gemeinsame Fortschreibung des verbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Zwenkau und des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebau Cospuden beschlossen. * Die Tagebaue Cospuden und Zwenkau selbst wurden während ihrer Betriebszeit als unabhängig voneinander laufende und räumlich getrennte Abbaubereiche betrieben. Es bestanden jedoch bedeutsame und enge Nachbarschaftsbeziehungen mit einigen technologischen Schnittstellen. Diese Schnittstellen lagen insbesondere in der Überlagerung der Grundwasserabsenkungsbereiche sowie des Verkippungs- und Förderregimes. So wurden die gesamten Abraummassen des Tagebaus Cospuden im Tagebaubereich Zwenkau verkippt bzw. zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche eingesetzt. Im Rahmen der Sanierung beider Tagebaue wurden weitere technologische Verknüpfungen notwendig. * Eine gemeinsame Fortschreibung beseitigte die bestehende, vielfältige räumliche und sachliche Abgrenzungs- und Schnittstellenproblematik. * Mit Beschluss Nr. IV/VV 06/02b/2006 wurde der fortgeschriebene Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden als Satzung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 16.03.2006 festgestellt. Nach Einreichung des Braunkohlenplans zur Genehmigung mit Schreiben vom 22.03.2006 wurde mit Datum vom 05.05.2006 durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde die Genehmigung erteilt. * Das Sanierungsgebiet soll als Bestandteil des "Leipziger Neuseenlands" nachhaltig zu einem wertvollen und vielfältig nutzbaren Lebens- und Landschaftsraum mit den Kernbereichen Zwenkauer und Cospudener See entwickelt werden. * Im Bereich Cospuden sind die bergbaulichen Sanierungsarbeiten und die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nahezu abgeschlossen. Das Restloch ist wassergefüllt, hat bereits seit dem Jahr 2000 den konzipierten Endwasserspiegel von + 110,0 m NN erreicht und wird bereits öffentlich genutzt. Der Endwasserspiegel und die bereits erreichten limnologischen Verhältnisse im Seewasserkörper werden derzeit durch die Einleitung von Wasser aus dem Entwässerungsbetrieb des aktiven Braunkohlentagebaus Profen der MIBRAG mbH gestützt. Schwerpunkte der Wiedernutzbarmachung bilden die Komplettierung des Wegesystems, die Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Gebietswasserhaushalts mit dem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers und die Ableitung zukünftig anfallenden Überschusswassers des Cospudener Sees sowie der Ertüchtigung bzw. Herstellung dafür notwendiger Fließgewässer. * Der Tagebau Zwenkau wurde als letzter Sanierungstagebau der LMBV mbH im mitteldeutschen Revier im Jahr 1999 außer Betrieb genommen. Bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme wurde der Tagebau zur Braunkohlengewinnung zur Sicherung der Kohlelieferungen zum Kraftwerk Lippendorf (alt) durch die MIBRAG mbH auf Basis eines Pachtverhältnisses betrieben. Noch im Zuge der Restauskohlung des Tagebaus wurde das Betriebsregime an Erfordernisse der nachfolgenden Sanierungsarbeiten angepasst. Aufgrund des Förderbrückeneinsatzes entstanden während des Betriebs erhebliche Wiedernutzbarmachungsdefizite, insbesondere in Form von Brückenkippenarealen und offenen Hohlformen. Am 30.09.1999 verließ der letzte Kohlezug den Tagebau Zwenkau. * Die notwendigen Sanierungsarbeiten werden in Verantwortung der LMBV mbH durchgeführt. Der Rückbau der bergtechnischen Anlagen und Tagebaugroßgeräte und die Wiedernutzbarmachung der Kippenflächen sind nahezu abgeschlossen. Die regionalen Anstrengungen um den Erhalt der Abraumförderbrücke F 45 als technisches Denkmal und Zeitzeuge des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaus waren nicht erfolgreich. Lediglich ein technisches Modell im Aussichtspavillon am Kap Zwenkau/Stadt Zwenkau erinnert an das technische Denkmal. * Die im Plangebiet aufgestellten raumordnerischen Ziele und Grundsätze sollen die Entwicklung einer vielfältig nutzbaren, gestalterisch akzeptanzfähigen und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft als einen eigenständigen Landschaftsraum mit überregionaler touristischer Bedeutung gewährleisten und eine miteinander verträgliche Gestaltung der Belange von Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft und Waldmehrung mit klarer Funktionstrennung zwischen intensiv genutzten und störempfindlichen Bereichen sicherstellen. * Im Einzelnen sind folgende Entwicklungsschwerpunkte zu benennen: o Nutzung des Zwenkauer Sees als Speicherbecken als Bestandteil der Gesamtkonzeption des vorbeugenden Hochwasserschutzes an der Weißen Elster, o Gewährleistung eines wirksamen Landschafts-, Natur- und Artenschutzes in den besonders wertvollen Auenbereichen der Weißen Elster und in den Sukzessionsarealen sowie deren räumliche und funktionale Vernetzung mit Landschaftselementen im Sanierungsgebiet und im übrigen unverritzten Umfeld unter besonderer Beachtung der im Plangebiet befindlichen FHH-Gebiete Nr. 50E "Leipziger Auensystem" und Nr. 218 "Elsteraue südlich Zwenkau" sowie der SPA-Gebiete "Leipziger Auwald" und "Elsteraue bei Groitzsch", o Schaffung eines zusammenhängenden, reich strukturierten Waldgebiets durch die systematische Erhöhung des Waldanteils und den Schutz des vorhandenen Waldes, o Sicherung der vorhandenen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den Bereichen Cospudener See (Landschaftspark Nordufer, Zöbigker Winkel) und am Standort des Freizeitparks Belantis sowie die Entwicklung entsprechender Angebote am Zwenkauer See (' Nordufer und Kap Zwenkau), o Schaffung eines touristischen Gewässerverbunds zwischen dem Zwenkauer und dem Cospudener See mit Anbindung an das Stadtgebiet Leipzig über die bestehende Schleuse am Nordstrand des Cospudener Sees, o Verkehrsanbindung und innere Erschließung des Sanierungsgebiets durch die Realisierung großräumiger Verbindungen (A 72), die bedarfsgerechte verkehrstechnische Erschließung der Erholungsbereiche, die Wiederherstellung devastierter bzw. unterbrochener historischer Wegebeziehungen sowie die Schaffung eines vielseitig nutzbaren Rad- und Wanderwegenetzes mit Einbindung in das überregionale und regionale Verkehrs- und -wegenetz.

Geschlossene Hohlformen BB

Der Datensatz beinhaltet Daten vom LBGR über die geschlossenen Hohlformen Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Als geschlossene Hohlformen werden Flächen gekennzeichnet, die bei angenommener Wasserundurchlässigkeit und ständigem Zufluss mit Wasser gefüllt wären. Sie stellen also abflusslose Senken dar. Dies kann sowohl kleinere Strukturen wie z.B. Tagebaurestlöcher oder Seen mit erhöhter Uferlage, als auch größere Teile von Senkenbereichen treffen.

LSG Porphyrkuppenlandschaft bei Landsberg Gebietsbeschreibung Landschafts-​ und Nutzungsgeschichte Geologie, Boden, Hydrologie, Klima Pflanzen-​ und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG erfasst in Ergänzung des LSG „Petersberg“ einen Ausschnitt des östlichen Teils der Porphyrkuppenlandschaft im nördlichen Saalkreis. Zwischen den Städten Hohenturm und Landsberg südlich der B 100 gelegen, schließt das Landschaftsschutzgebiet drei Porphyrkuppen mit angrenzenden Teilen der Agrarlandschaft ein. Das Schutzgebiet liegt in der Landschaftseinheit Hallesches Ackerland. Die Porphykuppenlandschaft des LSG umfasst einen Ausschnitt der flachwelligen Agrarlandschaft, aus der sich die Porphyrkuppen Gützer Berg, Pfarr- und Spitzberg bis zu 30 m weithin sichtbar herausheben. Mit 136,3 m ü. NN gehört der Spitzberg als höchste der drei Kuppen zu den kleineren Porphyrkuppen des Halleschen Vulkanitgebietes, welches mit 250,4 m ü. NN am Petersberg den höchsten Punkt erreicht. Der größte Teil des LSG wird ackerbaulich genutzt, weswegen weitreichende Sichtbeziehungen bestehen. Die steilen Hänge der Porphyrkuppen und die größeren Gehölze bilden markante und weithin sichtbare Orientierungs- und Identifikationspunkte in der freien, unbebauten Feldflur. Durch ihren Strukturreichtum und die attraktiven jahreszeitlichen Aspekte der Gehölze und Magerrasen sind die Porphyrdurchragungen prägende Bestandteile einer erlebnisreichen Landschaft. Auch die nahen Städte Hohenturm und Landsberg liegen auf bzw. um Porphyrkuppen. Der Kapellenberg von Landsberg überragt mit einer Höhe von 148 m ü. NN die Porphyrkuppen der Umgebung und wird durch die weithin sichtbare Doppelkapelle gekrönt. Das Landschaftsschutzgebiet wird von der Eisenbahnstrecke Halle-Berlin durchzogen; diese hat eine trennende Wirkung, kann aber nördlich des Pfarrberges gequert werden. Der älteste Fund aus dem Gebiet des LSG stammt aus der Kiesgrube südwestlich des Pfarrberges. Es handelt sich hierbei um einen Mammutstoßzahn, der aus dem Beginn der letzten (Weichsel-​) Eiszeit stammen dürfte und in ca. 8 m Tiefe vom Bagger erfasst wurde. Die aus der Lössebene emporragenden und über weite Strecken sichtbaren Porphyrkuppen des LSG wurden seit der mittleren Jungsteinzeit als Landmarken genutzt und für die Errichtung von Grabhügeln auserkoren. Die Grabhügel wurden damit durch den Unterbau zu riesigen Mausoleen für die Toten. Ein Grabhügel gab dabei dem Spitzberg seinen Namen. Seine markante Erscheinung gab schon früh Anlass zur Schatzsuche. Der Grabhügel wurde von der Baalberger Kultur errichtet. Spätere Kultu -ren suchten den Hügel wiederholt als Bestattungsplatz auf, so die nachfolgende Salzmünder Kultur. In der späten Jungsteinzeit wurde der Hügel von der Schnurkeramikkultur weiter aufgehöht. Die jüngsten Gräber stammen aus der späten Bronzezeit. Auf dem Gützer Berg (früher Reinsdorfer Berg) wurden gleich mehrere Grabhügel errichtet, die bereits in den 1830er Jahren durchwühlt wurden. Die ältesten datieren wieder aus der Jungsteinzeit. Auch die seichte Erhebung zwischen dem Gützer und Spitzberg wurde als Bestattungsplatz genutzt, diesmal von der Schnurkeramikkultur. Durch die sakrale Nutzung der Berge als Bestattungsplätze und Orte der Verehrung und Begegnung mit den Ahnen dürfte das Areal innerhalb des LSG als Tabuzone gegolten haben. So lagen die zeitgleichen Siedlungen der auf den Porphyrkuppen bestattenden Kulturen beidseits des Strengbaches im Bereich der heutigen Ortschaften Piltitz, Gütz, Roitzschgen, Landsberg, Schwätz, Reinsdorf und Gollma, wo sich beispielsweise eine über 10 ha große, mit einem Doppelgraben befestigte, Siedlung der Salzmünder Kultur befand. In diesem Gebiet finden sich auch die Siedlungen und Gräberfelder der nicht auf den Porphyrkuppen bestattenden Kulturen: Aunjetitzer Kultur und Früheisenzeit. Nur eine, zudem mit einem Graben befestigte Anlage, befand sich unmittelbar am Nordrand des LSG, allerdings ist deren Datierung unbekannt. In diesem Zusammenhang sei der Kapellenberg von Landsberg genannt. Er wurde von den Slawen mit einem Wall und streckenweise wohl auch mit einem Graben umschlossen, wobei der Wall im Norden (hier doppelt), Osten und Süden, wo er schon 1821 abgetragen wurde, gesichert ist, während er im Westen von der mittelalterlichen Stadt überprägt ist, dort aber vermutlich dem Strengbach folgte. Ein den Felsen eng einschließender Wall mit Blendmauer und vorgesetztem Grabenwird mit einem sorbischen Herrensitz in Verbindung gebracht, wobei die Benennung der Flur zwischen den Wällen im Nordosten als Kroitzschgraben auf (grod = Burg) verweist. Die befestigte Siedlung erscheint 961 in den Urkunden unter der Bezeichnung civitas (Holm = Berg). Sie bildete den Hauptort des Siusili-​Gaues. Im 12. Jh. wurde von den Wettinern auf dem Felsen eine Burg erbaut. Zwischen Strengbach und Burg entstand die deutsche Stadt Landsberg, während offenbar der Name Holm auf das benachbarte Gollma überging. Unmittelbar südlich Landsberg befand sich auf dem Weg nach Gollma am Strengbach eine befestigte Siedlung der Slawen. Das Labyrinth (Troja-​Burg) auf dem Gützer Berg wurde erst 1939 von den Schülern der Volksschule Gütz unter der Anleitung des Lehrers Brühl angelegt. Vorbild war der Schwedenring von Steigra bei Merseburg. Dafür wurden konzentrische, an den Enden in wechselnder Folge miteinander verbundene Halbkreise derart mit dem Grabscheit aus dem Rasen ausgestochen, dass der verbleibende, von den Gräben konturierte Rasensteg als schlangenförmiger Pfad durch das Labyrinth führt. Dieser Pfad beginnt in der Mitte der Basis und endet im Mittelpunkt der Halbkreise, wo eine kleine Säule stand, auf der die Himmelsrichtungen markiert waren. An der Seite war die Länge des Pfades mit 400 m eingetragen. Das Labyrinth wurde um 1980 durch Soldaten der Roten Armee zerstört und nach 1990 von ABM-​Kräften wiederhergestellt. Das heutige Erscheinungsbild der Landschaft wird durch Jahrhunderte lange Nutzung bestimmt. Die Kuppen und Hänge wurden ehemals durch Schafhutung als Offenlandstandorte entwickelt. Die dort vorhandenen Halbtrockenrasen und Heiden sind Resultat dieser Nutzung. Gehölze wuchsen erst später. Die Aufforstung mit Nadelholz ist jüngeren Datums. Die Gewinnung von Porphyr in kleinen Steinbrüchen trug zu einer Belebung des Landschaftsbildes und zur Entstehung von Kleingewässern in der sonst gewässerarmen Landschaft bei. Im Oberkarbon bis ins Rotliegende herrschte eine rege vulkanische Aktivität im Norden der heutigen Stadt Halle und des Saalkreises. Der Vulkanismus wurde begleitet vom Aufdringen von bis zu mehreren Kubikkilometer großen magmatischen Körpern in eine der damaligen Erdoberfläche nahen Position. Einer dieser Intrusivkörper bildet den so genannten Landsberger Porphyr, ein grobporphyrischer Rhyolith mit einer überwiegend mikrogranitischen Grundmasse und charakteristischen, etwa 1 cm großen Feldspat-​Großkristallen. Dieses, der Verwitterung gegenüber widerstandsfähige, magmatische Gestein kam im Verlaufe der Erdgeschichte bedingt durch Hebungsbewegungen der Erdkruste bis an die heutige Oberfläche und bildet markante Geländeerhebungen westlich von Landsberg - den Spitzberg, den Pfarrberg und den Gützer Berg. Zwischen diesen Porphyraufragungen liegen geringmächtige Sedimente des Quartärs und Tertiärs auf den magmatischen Gesteinen. Es handelt sich hierum glimmerführende Sande und Schluffe des Oberoligozäns (Tertiär) und um eiszeitliche Kiese, Sande, Geschiebemergel und -​lehme, die teilweise von Löss überlagert werden. Zeugen der Landschaftsgenese während des Pleistozäns sind Gletscherschliffe und Gletscherschrammen auf dem anstehenden Unteren Halleschen Porphyr am Pfarrberg, welche als FND geschützt sind sowie ein Findling, das Naturdenkmal „Teufelsstein“ im Ortsteil Gütz. Die Porphyrkuppenlandschaft östlich von Halle gehört bodengeographisch zur Zörbig-​Landsberger Löss-​Ebene. Gützer, Spitz-​ und Pfarrberg sind Porphyrkuppen, die jüngere Ablagerungen durchragen. Damit verbinden sich nicht nur ein Wechsel der anstehenden Locker-​ und Festgesteine, sondern auch relativ kleinräumige Änderungen der Zusammensetzung der bodenkundlich wichtigen periglaziären Deckschichten. Die idealisierte Abfolge dieser Deckschichten besteht von der Ebene bis in die Kuppenlage aus Löss - Sandlöss - Lösssand bis Flugsand - skeletthaltigem Sandlöss. Mit dieser Abfolge ist eine Verringerung der Mächtigkeit der periglaziären Deckschichten verbunden. Deshalb ist die Anordnung der hier vorkommenden Bodenformen auf allen drei Porphyrkuppen ähnlich. Auf den Porphyrkuppen kommen geringmächtige, karbonatfreie, flach porphyrunterlagerte, skeletthaltige Ranker bis Syroseme vor. Die Restlöcher und Halden der Steinbrüche bilden eine eigene Bodengruppe, die Gleye, Regosole und Syroseme (Rohböden) umfasst. Weiterhin treten Kolluvialböden und grauschwarze, tondurchschlämmte, flach sand- bzw. lehmunterlagerte Parabraunerde-​Tschernoseme aus Sandlöss über Schmelzwassersand bzw. Geschiebelehm sowie Braunerde-​Tschernoseme und Tschernoseme aus Sandlöss oder Löss auf. Die Abfolge Ranker - Kolluvialboden und die Bodenentwicklungsfolge fossile Fahlerde - Tschernosem (Parabraunerde-​Tschernosem) weisen eher auf einen freien Hügel hin. Dieses Landschaftsbild entspricht den Steppenbedingungen, unter denen sich die Tschernoseme gebildet haben. Seit der Jungsteinzeit werden die Böden der umliegenden Ebenen durch den Menschen (Bandkeramiker) als Ackerland genutzt. Das belegen die teils großflächigen Kolluvialböden des Landschaftsraumes. Dennoch sind die Porphyraufragungen nach den vorhandenen Böden geeignete Waldstandorte, die das Landschaftsbild der Löss-​Ebene bereichern. Das Gebiet weist keine natürlichen Oberflächengewässer auf. Künstliche Kleingewässer sind innerhalb historischer Steinbrüche anzutreffen. Das LSG liegt im östlichen Randbereich des mitteldeutschen Trockengebietes. Sein Klima zeichnet sich durch eine relativ hohe Jahresmitteltemperatur (ca. 8,5 °C) und eine hohe Temperaturdifferenz zwischen Januar und Juli (17,5 °C) aus. Deutlich wird der kontinentale Klimacharakter auch durch die geringen Niederschläge von ca. 500 mm/Jahr, die vorwiegend im Sommerhalbjahr fallen. Das Gebiet würde großflächig von Labkraut-​Traubeneichen-Hainbuchenwad der ebenen Lössstandorte als Potentiell Natürliche Vegetation gekennzeichnet. An den Hangfüßen gingen diese Wälder in Knäulgras-​Linden-Hainbuchenwald über, der auf den flachgründigen Kuppen von einem Berghaarstrang-​Eichentrockenwald abgelöst würde. Die Gehölze, die insbesondere Ende der 1940er Jahre aufgeforstet wurden, setzen sich aus Kiefern, Robinien, Eschen, Eichen und Ahorn zusammen und weisen z. T. eine gut ausgebildete Strauchschicht auf. Die Vegetation der Offenstandorte wird durch Felsfluren, Trocken-​ und Halbtrockenrasen sowie Gebüsche trockenwarmer Standorte bestimmt. Diese sind jedoch durch fehlende Schafhutung, Vermüllung, Tritt und Befahren mit Motorrädern gefährdet; Ruderalisierungen setzen ein. Innerhalb der intensiv genutzten Agrarlandschaft stellen die Porphyrkuppen wichtige Lebensräume dar, die durch einen besonderen Artenreichtum gekennzeichnet sind. Die Biotopausstattung spiegelt die spezifischen Standortverhältnisse wider. Die flachgründigen Porphyrbereiche sind Standorte von Edel-​Schafgarbe und Feinblättriger Schafgarbe, Echter Nelken-​Haferschmiele, Felsen-​Goldstern, Kochs Milchstern, Bauernsenf, Frühlings-​Ehrenpreis, Buntem Vergissmeinnicht und Kleinem Knabenkraut. Auch die Pflanzenwelt der Steinbruchgewässer mit Röhrichten und initialer Schwimmblattvegetation ist aufgrund der Nährstoffarmut bemerkenswert. In den Steinbruchgewässern wurden neben der Krebsschere (hier autochthon?) auch Quirl-​Tausendblatt und Schild-​Wasserhahnenfuß gefunden; auf feuchten Flächen kommt das Große Flohkraut vor. So bildet das Gebiet ein Refugium für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Pflanzen-​ und Tierarten.Biotopkomplexe sind Lebensraum oder Teillebensraum besonders geschützter oder gefährdeter Vogelarten, u. a. von Neuntöter, Pirol, Baumpieper und Gelbspötter sowie seltener von Sperbergrasmücke und Weidenmeise. Verschiedene gefährdete oder geschützte Heuschrecken-​ , Groß- und Sandlaufkäferarten sowie Schmetterlinge und Libellen besitzen hier ihr Habitat. Die Steinbruchgewässer am Gützer Berg sind Fortpflanzungsgewässer von Erd- und Wechselkröte sowie Teichfrosch. Besondere Bedeutung wird den naturschutzfachlich wertvollen Biotopen und Biotopkomplexen innerhalb des LSG beigemessen, hierzu zählen die Aufforstungen aus einheimischen Laubbaumarten mit einem gewissen Totholzanteil auf den drei Porphyrkuppen, die Hecken, Gebüsche, Trocken-​ und Halbtrockenrasen, Wiesen und besonders das kleinflächige Mosaik der Zwergstrauchheiden, Magerrasen und Felsheiden auf den Porphyrfelsen und innerhalb der Steinbrüche. Die Biotopkomplexe bilden die Voraussetzung für die Erhaltung der Vorkommen stark gefährdeter bzw. vom Aussterben bedrohter Pflanzen-​ und Tierarten. Die Porphyrkuppenlandschaft soll als ökologisch wertvoller, gut strukturierter und durch historische Nutzungsformen geprägter Naturraum erhalten und entwickelt werden. Die Wald- und Gehölzränder sind zu bewahren und von Bebauung freizuhalten, da durch sie ein abgestufter Übergang zur offenen Feldflur mit vielfältigen Lebensraumstrukturen gebildet wird. Randflächen des LSG sind im derzeitigen Zustand als Pufferzonen zu wertvollen Biotopen und Flächennaturdenkmalen zu sichern. Der Schutz der markanten, landschaftsbildprägenden Strukturen, die Freihaltung des Gebiets von Bebauung und der Erhalt der Sichtbeziehungen auf die Landsberger Porphyrkuppe dienen, ebenso wie die landschaftliche Einbindung bestehender baulicher Anlagen, dem Erhalt des Landschaftsbildes. Eine sanfte touristische Erschließung einzelner Abschnitte des LSG für eine naturverträgliche Erholung soll die Belange von Natur und Landschaft berücksichtigen und wahren. Die Porphyrhügellandschaft mit ihren inselhaft innerhalb der Ackerfluren liegenden Kuppen ist über Fahr- und Feldwege erschlossen. Auch ein lokaler Radweg ist vorhanden. Die nahe Stadt Landsberg ist eine wichtige Station auf der Straße der Romanik. Doppelkapelle St. Crucis Landsberg Um 1170 errichtet, wurde die Kapelle in die Anlage einer zwischen 1156 und etwa 1175 erbauten, aber heute nicht mehr vorhandenen Burg integriert und später umgebaut. Sie gilt als frühestes Zeugnis der Verwendung von Backstein als Baumaterial in der Region. Die Kapelle bietet sich heute als zweigeschossiger, dreischiffiger spätromanischer Bau mit Kreuzgratgewölben und Stützenwechsel und sehenswerter Innenausstattung dar. veröffentlicht in: Die Natur-​ und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-​Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​Anhalt, ISBN 3-​00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Freiland- und Laboruntersuchungen des Planktons in extrem sauren Bergbaurestseen

Durch den Braunkohletagebau entstanden bzw. entstehen geogen extrem versauerte Restseen (pH 2-4), die auch hinsichtlich weiterer abiotischer Parameter ein Extremhabitat darstellen. Wir untersuchen die Konsequenzen, die dies fuer die Struktur und Funktionsweise der planktischen Nahrungsnetze hat.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Witznitz

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Witznitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 09.09.2000 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung zur Herstellung dauerstandsicherer Restlochböschungen ist abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich beim Hainer See auf die Nordböschung (Freizeitbereich mit Badestrand), die Südwestböschung (Wassersportbereich, Badestrand) sowie die Südostecke (Gestaltung der Badestelle Haubitz), den Verbindungsdamm Rötha-Kahnsdorf (Seenverbund zwischen Hainer und Kahnsdorfer See), die Flächen der ehemaligen Tagesanlagen nördlich von Kahnsdorf (Voraussetzungen zur Einordnung von erholungsbezogenen Einrichtungen und Anlagen) und den ehemaligen Holzplatz südöstlich von Kahnsdorf (Bootshaus, Bootsliegeplätze, Campingplatz). * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (vorrangig Vereinigtes Schleenhain) entstehen bis ca. Ende 2007 der 5,6 km² große Hainer See mit dem Teilbereich Haubitz (Teilabtrennung durch die kleine Landzunge) und der 1,2 km² große Kahnsdorfer See. Die Vorflutgestaltung schließt künftig einen Verbund beider Seen und die Anbindung des Hainer Sees an die Pleiße sowie die Reaktivierung des "Langen Borns" ein. * Die im Westbereich des Sanierungsgebietes etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkten im West- und Südbereich des Kahnsdorfer Sees, im Südbereich des Hainer Sees sowie im ehemaligen Tagebauvorfeld zwischen Espenhain und dem "Langen Born") und dem waldökologischen Umbau bestehender forstlicher Reinbestände (Bereich Margarethenhain). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft konzentriert sich vorrangig auf den gesamten Kahnsdorfer See mit seinen Ufer- und Randbereichen. Durch gezielte Vernetzung der Bergbaufolgelandschaft mit den umgebenden Landschaftsstrukturen soll von Borna über den Speicher Witznitz und die Eula- und Wyhraaue sowie den Kahnsdorfer See (Aufforstungen im West- und Süduferbereich) eine regionale Landschaftsachse zur Restauenlandschaft der Pleiße im Bereich Rötha-Böhlen wiederhergestellt werden. * Für Freizeit und Erholung bestehen am Hainer See geeignete Voraussetzungen am Nordufer (Badestrand, Ferienhäuser), am Südwest- und Südufer (Badestrand, Segelhafen, Bootsliegeplätze, Bootshaus, Campingplatz) und im Nordbereich von Kahnsdorf (erholungsbezogene Einrichtungen und Anlagen). Im Rahmen des Projekts "Gewässerverbund Region Leipzig" besteht die Option, den Hainer See an die Fließgewässer Pleiße und Wyhra anzubinden. * Der Anschluss an das Verkehrsnetz wird gegenwärtig durch die B 95 (Leipzig-Chemnitz) und die K 7931 (Rötha-Kahnsdorf) gewährleistet. Durch den schrittweisen Ausbau der vorgesehenen Ost-West-Verbindung (ab B 176 bei Neukieritzsch zur B 95 unter nördlicher Umgehung von Großzössen und Ausbau der Haubitzer Straße) besteht künftig eine günstige Erschließung des Gesamtbereiches, die durch die vorgesehene Trassierung der A 72 noch eine weitere Aufwertung erhält. Die künftigen Erholungsbereiche werden durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen. Bei der Wegenetzgestaltung findet auch die Nutzung für Kutschfahrten entsprechende Berücksichtigung. * Ein besonderer Schwerpunkt bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft ist das Projekt zur Entwicklung eines Unterwasserfreizeitbereichs im Hainer See (Tauchsport, Pflanzen- und Tierwelt beobachten, Gastronomie).

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Haselbach

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.

Sanierungsrahmenpläne (Region Oberlausitz/Niederschlesien)

Übersicht über die Sanierungsrahmenpläne Bisher sind folgende Titel erschienen: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 04.02.1998) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 30.04.1998) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 06.07.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 02.05.2001) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.06.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 21.05.2002) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.11.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 26.02.1999) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 10.11.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 27.06.2001) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Olbersdorf (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.1995 und des Genehmigungsbescheides vom 29.08.1995) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 10.01.2002) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.09.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 23.04.2003) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 26.02.2004 und des Genehmigungsbescheides vom 23.09.2004) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau I Werminghoff (Knappenrode) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 05.06.2003 und des Genehmigungsbescheides vom 15.03.2004) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue im Raum Zeißholz (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.12.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 27.10.2003)

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