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Geltungsbereich Ortsgesetz Bürgerparksiedlung der Stadt Bremerhaven

Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.

Geltungsbereich Ortsgesetz Werbeanlagen Innenstadt der Stadt Bremerhaven

Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.

Schwarzplan der Stadt Bremerhaven

Im Schwarzplan, ein aus ALKIS- und ATKIS-Daten zusammengesetztes Produkt, werden ausschließlich Gebäude als schwarze Flächen dargestellt. Andere Objekte wie z. B. Straßen und Topographie sind ausgeblendet. Es kann dadurch leicht zwischen bebauter (schwarz dargestellt) und unbebauter Fläche (weiß dargestellt) unterschieden werden.

Erschließungsbeitragsabgerechnete Straßen der Stadt Bremerhaven

Übersicht der abgerechneten öffentlichen und privaten Straßen und Wege.

Verwaltungsgebiet FBG in der Stadt Bremerhaven

Darstellung des Verwaltungsgebiets der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH im Fischereihafen Bremerhaven.

Baulückenmobilisierungsprogramm der Stadt Bremerhaven

Das Baulückenmobilisierungsprogramm ist ein Instrument zur Reaktivierung und zur Mobilisierung der im Stadtgebiet vorhandenen Baulücken.

Außenbereich nach §35 BauGB der Stadt Bremerhaven

Durch die Satzung nach § 35 BauGB kann für Vorhaben in bestimmten bebauten Bereichen im Außenbereich festgelegt werden, dass diese nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan z. B. als Landwirtschafts- oder Waldfläche widersprechen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.

Polizei - KOP Bezirke der Stadt Bremerhaven

Darstellung der 14 KOP Bezirke.

Art der baulichen Nutzung der Stadt Bremerhaven

Die Arten der baulichen Nutzung sind in der Baunutzungsverordnung typisiert und geordnet. Hier werden zwei Kategorien von Arten der baulichen Nutzung unterschieden. 1. Bauflächen als allgemeine Arten der baulichen Nutzung, die im Flächennutzungsplan dargestellt werden: Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S). 2. Die Baugebiete als besondere Art der baulichen Nutzung können im Flächennutzungsplan dargestellt oder in Bebauungsplänen festgesetzt werden und sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert. Die BauNVO ist eine statische Vorschrift. Der Nutzungskatalog für die folgenden Baugebiete basiert somit auf der jeweils gültigen Fassung der BauNVO (1962, 1968, 1977, 1986 oder 1990): Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI), Sondergebiete (SO).

Baubegrenzungen der Stadt Bremerhaven

Die überbaubare Grundstücksfläche nach § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann durch Baugrenzen, Baulinien und Bautiefen Bestimmt werden. Die Baugrenze ist in einem Bebauungsplan als blaue Strich-Strich-Punkt-Linie dargestellt und markiert den Bereich, innerhalb dessen ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bebauung muss dabei nicht zwingend an diese Baugrenze heranreichen, sondern kann innerhalb eines Baufensters unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen frei auf dem Grundstück positioniert werden. Über die Baugrenzen hinaus darf jedoch nicht gebaut werden. Die Baulinie ist als rote Punkt-Punkt-Strich-Linie ausgeführt. Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es meist, eine durchgehende Häuserflucht in der Straße zu erzielen.

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