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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §  1 Anwendungsbereich §  2 Begriffsbestimmungen Teil 2 Nachhaltigkeitsanforderungen §  3 Anforderungen für die Vergütung §  4 Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse §  5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse §  6 Treibhausgaseinsparung Teil 3 Nachweis Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §  7 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung §  8 Weitere Nachweise §  9 Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde Abschnitt 2 Nachhaltigkeitsnachweise § 10 Anerkannte Nachweise § 11 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen § 12 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen § 13 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen § 14 Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise § 15 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben § 16 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung § 17 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise § 18 Nachhaltigkeits-Teilnachweise § 19 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten § 20 Anerkannte Zertifikate § 21 Ausstellung von Zertifikaten § 22 Inhalt der Zertifikate § 23 Folgen fehlender Angaben § 24 Gültigkeit der Zertifikate § 25 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung § 26 Weitere anerkannte Zertifikate Abschnitt 4 Zertifizierungsstellen Unterabschnitt 1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen § 27 Anerkannte Zertifizierungsstellen § 28 Anerkennung von Zertifizierungsstellen § 29 Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen § 30 Inhalt der Anerkennung § 31 Erlöschen der Anerkennung § 32 Widerruf der Anerkennung Unterabschnitt 2 Aufgaben der Zertifizierungsstellen § 33 Führen von Verzeichnissen § 34 Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten § 35 Kontrolle des Anbaus § 36 Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen § 37 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen § 38 Weitere Berichte und Mitteilungen § 39 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen Unterabschnitt 3 Überwachung von Zertifizierungsstellen § 40 Kontrollen und Maßnahmen Unterabschnitt 4 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen § 41 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung § 42 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen Unterabschnitt 5 Vorläufige Anerkennung § 43 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen Teil 4 Zentrales Register § 44 Register Biostrom § 45 Datenabgleich § 46 Maßnahmen der zuständigen Behörde Teil 5 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren § 47 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde § 48 Berichtspflicht der zuständigen Behörde § 49 Datenübermittlung § 50 Zuständigkeit § 51 Verfahren vor der zuständigen Behörde § 52 Muster und Vordrucke § 53 Informationsaustausch Teil 6 Ordnungswidrigkeiten § 54 Ordnungswidrigkeiten Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 55 Übergangsbestimmung

Labore Umwelt (GB 5)

Die im Geschäftsbereich Labore durchgeführte Wasser-, Boden- und Sedimentanalytik umfasst folgende Leistungen: - Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in Wassermessnetzen einschließlich Bewertung der Gewässergüte, - Sedimentuntersuchungen, - Gewinnung chemischer und physikalischer Analysedaten im Rahmen von Bodenmessnetzen, -monitoring und -kartierung, - chemische und physikalische Boden- und Gesteinsuntersuchungen für die geologische Landesaufnahme, - Organisation externer Ringversuche im Rahmen des Qualitätsmanagements für Privatlabore nach Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Die Grundwasserproben werden auf Grundlage der Messnetzkonzeptionen durch den Geschäftsbereich "Messnetze" (GB 3) entnommen. Die Probenahme von Feststoffen erfolgt in Verantwortung des LfULG (Fachbereiche Boden und Geologie). Neben dem Zentrallabor in Nossen stehen desweiteren die Gewässergütelabore in Chemnitz, Bad Düben und Görlitz zur Verfügung. Zusätzlich werden kontinuierlich Messdaten in den automatischen Gewässergütemessstationen in Schmilka, Zehren, Dommitzsch, Bad Düben und Deutsch-Ossig erhoben.

Dezernat 420 Feststoffe, spezielle anorganische Analytik

Das Dezernat ist eine Organisationseinheit der Abteilung Gemeinschaftslabor für Umweltanalytik im LUNG. Im Dezernat werden eigene Daten erhoben und Fremddaten verwaltet. Diese können aus Aufträgen an andere Labors oder aus zu bewertenden Gutachten stammen. Ex: Dezernat 820 Boden- und Grundwasseruntersuchung

Strahlenschutzvorsorge [StrVG] - Landesweite Überwachung

Nach § 3 StrVG werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) durch die einzelnen Bundesländer Radioaktivitätsuntersuchungen in Böden, Pflanzen, Gras, Lebens- und Futtermitteln, Grund-, Trink- und Oberflächenwasser, in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen durchgeführt. Für die im einzelnen im Normalbetrieb durchzuführenden Probenmessungen wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) allen Bundesländern ein Mengengerüst für die entsprechenden Umwelt- bereiche vorgegeben. Die Festlegung der Probeentnahmepunkte erfolgte auf der Grundlage dieses Mengenschlüssels sowie des am jeweiligen Ort vorhandenen Spektrum an o.a. Umweltmedien. Die Beprobungen werden nach einem festgelegten Probenentnahmeplan [PEP] -medienspezifisch- durchgeführt. Die Probeentnahmepläne sind so konzipiert, daß sie möglichst flächendeckend und gleichmäßig über das Jahr verteilt, die Entnahme repräsentativer Proben aller Umweltbereiche ermöglicht.

Strahlenschutz / Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt / Radioaktive Reststoffe

Entsorgung von radioaktiven Reststoffen

Neugenehmigung einer Produktionsanlage für „Green Diesel“

Genehmigung einer Anlage zur Produktion von Bio-Naphtha und HVO Diesel (Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang, ausgenommen Anlagen zur Erzeugung oder Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, zur Herstellung von Kohlenwasserstoffen (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphatische oder aromatische) aus Reststoffen der Palmölmühlen und Tallöl mit dem dazugehörigen Lagereinrichtungen sowie Be-und Entladungseinrichtungen für TKW.

Bau einer Upcycling-Anlage für Baurestmassen unter Einsatz eines Farbsortierers mit NIR-Technik

Die Schneider & Sohn GmbH & Co. KG wurde 1929 in Blaufelden-Gammesfeld als Steinbruch-Unternehmen gegründet und betätigt sich heute als ein familiengeführtes mittelständisches Unternehmen in den Bereichen Tiefbau, Abbruch, Baustoffhandel, Entsorgung und Transport. Seit mehr als 30 Jahren ist das Unternehmen im Baustoff-Recycling tätig. Trotz rechtlicher Verpflichtung zum selektiven Rückbau von Gebäuden und Infrastrukturen und der damit verbundenen Getrennthaltungspflicht für Rückbaumaterialien fallen in der Praxis stets größere Mengen an gemischten Baurestmassen an, bestehend aus Betonbruch, Ziegelbruch, Leichtbetonbruch, Sand, Mörtel etc. Diese Baurestmassen werden in der Regel aus Kostengründen entweder auf Deponien abgelagert oder nach einer rudimentären Aufbereitung für minderwertige Verwertungsmaßnahmen wie Verfüllungen genutzt. Für eine Aufbereitung z.B. für den Einsatz im Straßenbau war bis vor einigen Jahren die Trockenaufbereitung Stand der Technik, für den hochwertigen Einsatz in hochqualitativem Recyclingbeton ist es heute die noch wenig verbreitete Nassklassierungsaufbereitung von bereits selektiv rückgebautem und aufbereitetem Bauschuttmaterial. Jedoch sind derzeit gemischt anfallende Baurestmassen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Einzelfraktionen kaum hochwertig zu recyceln. Das Projekt geht darüber hinaus mit dem Ziel, sortenreine und hochwertige Korngrößen für den weiteren Einsatz in Recyclingverfahren bereitzustellen. Dafür verbindet das Unternehmen in der neuen Anlage in Rot am See eine hochwertige Nassklassierung mittels Schwertwäsche etc. mit einer innovativen Farb- und Nahinfrarotsortierung. Diese ist mittels einer automatisierten vertikalen Sortierung der aufbereiteten Gesteinskörnungen nicht nur in der Lage, nach Korngrößen-Bandbreiten zu sortieren, sondern auch nach materialspezifischen Einzelfraktionen aufgrund ihrer Farbe und ihrer Beschaffenheit zu trennen (Beton, Ziegel etc.). So ist ein hochwertiges Recycling selbst schwieriger, gemischter Baurestmassen durch die Gewinnung gütegesicherter Gesteinskörnung z.B. für den Einsatz in RC-Beton möglich. Die Umweltentlastungen aus diesem Projekt bestehen aus Primärrohstoffeinsparungen durch die Gewinnung hochwertiger Recycling-Gesteinskörnungen Schonung der Abbaustätten für Kies, Sand, Splitt etc. Schonung von Deponievolumen Bei einem gesamthaften Einsatz von 100.000 Tonnen pro Jahr an mineralischen Reststoffen können bis zu 96.400 Tonnen pro Jahr als Sekundärrohstoffe zurückgewonnen und in diesem Umfang Primärrohstoffe eingespart werden. Zumindest für den Bauschuttbereich ist diese Rückgewinnungsrate sehr anspruchsvoll (ca. 30 bis 40 Prozent höher als bei einer konventionellen Trockenaufbereitungsanlage). Zudem werden sowohl Rohstoffabbauflächen als auch in ähnlicher Größenordnung Deponievolumina für diese Materialmengen eingespart. Insgesamt ergibt die Berechnung eine Flächenersparnis von rund 1.900 Quadratmeter pro Jahr. Da die Anlage in einem geschlossenen Wasserkreislauf geführt wird, fällt künftig auch kein Abwasser mehr an. Bei einem angenommenen CO 2 -Vorteil des R-Betons von 4,00 Kilogramm pro Tonne gegenüber dem Normalbeton (Quelle: www.beton-rc.ch ) könnten durch die Rückgewinnung von jährlich 90.000 Tonnen an RC-Gesteinskörnung rund 360 Tonnen an CO 2 eingespart werden. Das Projekt besitzt großen Modellcharakter, da es auf alle gängigen Bauschuttaufbereitungsanlagen, die derzeit noch nach dem alleinigen Prinzip der Trocken- oder konventionellen Nassaufbereitung arbeiten, übertragbar ist. Für diese Erweiterung kommen derzeit in Deutschland rund 2.640 Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 75,2 Mio. Tonnen Bauschutt in Frage. Branche: Baugewerbe/Bau Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Schneider & Sohn GmbH & Co. KG Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: seit 2024 Status: Laufend

Antrag nach § 7 Abs. 1 AtG auf Erweiterung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 - 16. Änderungsgenehmigung

Am 04. Mai 2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 17. Januar 2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31. Januar 2020 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 in den Einrichtungen der Reststoffbearbeitung und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Die 2. AG wurde am 04. September 2023 erteilt. Die PreussenElektra GmbH (Antragstellerin) hat mit Schreiben vom 16. Juli 2024 eine Änderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 1 Atomgesetz (AtG) für das Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1) beantragt. Es wird die Nutzungserweiterung des bisher gestatteten Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen des KKI 1 (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 beantragt. Es ist beabsichtigt, mit Inanspruchnahme der Änderungsgenehmigung weitere Reststoffe aus den Kernkraftwerken Isar 2 (KKI  2) und Grafenrheinfeld (KKG) im ZEBRA zu bearbeiten und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 zu handhaben.

Lönne Umweltdienste GmbH, Lippstadt

1. Änderung des Abluftbehandlungsverfahrens und Anpassung der Grenzwerte gemäß TA Luft 2021 und ABA-VwV, 2. Anstatt der genehmigten Lagertanks G22 und G23 sollen nun zwei Rührwerktanks aus PE-100 mit einem Volumen von je 35 m³ errichtet werden, 3. Errichtung und Betrieb einer Kammerfilterpresse unter Zuhilfenahme von Kalkmilch zur Schlammentwässerung, 4. Errichtung und Betrieb einer Kalkmilchansetzstation, bestehend aus einem Kalksilo mit einem Fassungsvermögen von 40 m³ zur Lagerung von Calciumhydroxid sowie einem Rührwerktank mit 6 m³ Fassungsvermögen zur Herstellung von 20%iger Kalkmilch, 5. Erweiterung des Positivkataloges der Betriebseinheit 1 um die ASN 19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände, 6. Änderung der örtlichen Lage des BHKW 02, 7. Aufstellen von vier dichten Containern zur Zwischenlagerung von Feststoffen bis zum Erreichen wirtschaftlicher Transporteinheiten (Erweiterung der Lager- flächen)

Großtechnische Umsetzung eines Bioökonomie-Prozesses zur Verknüpfung von Agrarindustrie und Kunststoffverarbeitung durch die kontinuierliche Produktion eines neuartigen Biopolymers - Akronym: EVerA

Die traceless materials GmbH ist ein Bioökonomie Start-up Unternehmen, das im Jahr 2020 als Ausgründung der TU Hamburg hervorgegangen ist. Das Hauptgeschäftsfeld stellt die Entwicklung und Produktion des traceless Materials (rückstandslos biologisch abbaubares Material) für den Kunststoffverarbeitungsmarkt dar. Erklärtes Ziel ist, einen messbaren Beitrag zur Lösung der weltweiten Verschmutzung durch Kunststoffe zu leisten. Die traceless materials GmbH stellt mittels eines innovativen Verfahrens ein Material her, welches vergleichbare Eigenschaften wie Kunststoff besitzt. Es handelt sich dabei aber um eine neuartige Materialkategorie. Konventioneller Kunststoff wird in einem synthetischen Verfahren und zum Großteil aus fossilen Rohstoffen hergestellt. Der Rohstoff in diesem Projekt hingegen sind pflanzliche Reststoffe, welche nach der Extraktion der natürlichen Polymere noch als Futtermittel oder zur energetischen Verwertung genutzt werden können. Im Vorhaben soll eine Demonstrationsanlage mit einer Kapazität von mehreren Tausend Tonnen pro Jahr errichtet und betrieben werden. Im Herstellungsprozess des traceless Materials wird als Rohstoff ein pflanzlicher Reststoff verwendet, der als Nebenprodukt der industriellen Getreideverarbeitung anfällt. Mit einem zum Patent angemeldeten Verfahren werden daraus natürliche Polymere extrahiert und zu einem Granulat verarbeitet. Dieses Granulat kann mit gängigen Technologien der Kunststoffverarbeitung zu verschiedenen Produktanwendungen weiterverarbeitet werden, beispielsweise im Spritzguss oder der Extrusion. Das hergestellte Material könnte z.B. zur Herstellung von Einwegverpackungen und -produkten, welche leicht in die Umwelt gelangen oder sich nicht recyceln lassen, eingesetzt werden und so zur Verbrauchsminderung fossiler Rohstoffe beitragen. Damit soll auch die Umweltverschmutzung zurückgehen, da das Material sich rückstandslos abbaut und nicht schädlich für Flora und Fauna ist, wenn es unsachgemäß in der Umwelt entsorgt werden sollte. Produkte, die aus dem Material hergestellt werden, sind entweder über den Restmüll oder bei Verpackungen über den gelben Sack/die gelbe Tonne/Wertstofftonne zu entsorgen. In beiden Fällen werden sie energetisch verwertet, da der Marktanteil für eine sortenreine Sammlung und mechanisches Recycling derzeit zu gering ist. Eine Entsorgung über die Bioabfallsammlung ist nicht zulässig, auch wenn das Material zertifiziert gartenkompostierbar ist. Bei einer Kompostierung würde auch der energetische Nutzen verloren gehen. Bei einer jährlichen Produktionskapazität von mehreren Tausend Tonnen können nicht nur substantiell CO 2 -Emissionen und fossile Energieträger, sondern auch Wasser und Landressourcen eingespart werden. Das Verfahren ist für eine Vielzahl von Unternehmen der Chemie- und Kunststoffindustrie übertragbar. Da das Material auf den gängigen Anlagen der kunststoffverarbeitenden Industrie eingesetzt werden kann, ist eine Übertragbarkeit ohne (hohen) Aufwand möglich. Weiterhin wird an der Übertragbarkeit dieses Verfahrens der Polymerextraktion auf andere Reststoffe von Getreide geforscht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: traceless materials GmbH Bundesland: Hamburg Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

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