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Karte der Metall-Recycling-Standorte in Deutschland (WMS)

Kartendienst des Recycling Atlas der Bundesrepublik Deutschland. Die Karte der Metall-Recycling-Standorte der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht. Sie zeigt die Standorte von Metall-Recycling-Betriebsstandorten für die Metalle Aluminium, Blei, Edelmetalle, Eisen/Stahl, Kupfer, Magnesium, Multi-Metall (Standorte, die komplexe Metallsysteme recyceln), Multi-Metall-Batterie (Standorte, die Metalle aus der Verwertung von komplexen Batteriesystemen recyceln), Nickel, Refraktärmetalle, Zink, Zinn und Quecksilber. Zusätzlich können Informationen wie Standortkapazitäten und Recycling-Input-Rates abgefragt werden.

EU: Verpackungen werden umweltfreundlicher

EU: Verpackungen werden umweltfreundlicher Der Entwurf für eine EU-Verpackungsverordnung soll neue Regelungen zu Verpackungsgestaltung und zur Verpackungsentsorgung enthalten. Die nach umfangreichen Verhandlungen erfolgte Einigung ist aus Sicht des Umweltbundesamtes ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlicheren Verpackungen. Ende 2022 hatte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-VerpackVO) veröffentlicht. Die neue Verordnung soll die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen und damit in vielen Bereichen eine EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle herbeiführen. Mit der nun im Trilog gefundenen Einigung zwischen Rat und Parlament zur EU-Verpackungsverordnung wurde ein vorläufiger Regelungsvorschlag vorgelegt, welcher die Ansatzpunkte zur Minderung der von Verpackungen und Verpackungsabfällen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebenszyklus abdecken soll. Wesentliche, positiv hervorzuhebende Inhalte sind: die spezielle Betonung von Abfallvermeidung (verbindliche Minderungsziele, Verbote bestimmter Verpackungen, Begrenzung Leervolumen in Verpackungen) und die Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen, verschärfte und erstmals konkrete EU-weite Anforderungen zu Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Rezyklateinsatz, die EU-weite Einführung von Pfandsystemen für bestimmte Einweggetränkeverpackungen und die EU-weite Einführung von Registern der Verpackungshersteller sowie Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister, um die Einhaltung der Herstellerpflichten sicherzustellen. Auch wenn die neuen Regelungen erst einen vorläufigen Stand widerspiegeln, verschiedene Punkte erst später nach dem Erlass der sogenannten delegated acts beurteilt werden können und einige der vorgesehenen Regelungen hinter dem deutschen Regelungsniveau zurückbleiben, stellt das Ergebnis des Trilogs einen wesentlichen Fortschritt für die umweltfreundliche Verpackungsgestaltung und Kreislaufwirtschaft von Verpackungen in der gesamten EU dar. Der gefundene Kompromiss stellt insgesamt ein wirksames Instrument im Kampf gegen die Verpackungsflut dar und gibt auch Herstellern von Verpackungen Vorgaben an die Hand zu umweltfreundlicher Verpackungsgestaltung und  - einsatz. Das Plenum des Europäischen Parlaments und der Rat müssen dem ausverhandelten Text noch offiziell zustimmen. Und auch die Unterstützung der EU-Kommission steht noch aus. In jedem Fall ist es wichtig, das weitere Verfahren erfolgreich abschließen zu können und die gefundenen Kompromisse nicht im Nachhinein in Frage zu stellen.  Klarheit über den rechtlichen Rahmen zu Verpackungen und Verpackungsentsorgung für die nächsten zehn Jahre ist wichtig, damit Unternehmen ihre Aktivitäten darauf ausrichten können. Dementsprechend warten viele ⁠ Stakeholder ⁠ auf die finale Entscheidung, die möglichst zeitnah fallen sollte.

Karte der Metall-Recycling-Standorte in Deutschland

Kartendienst des Recycling Atlas der Bundesrepublik Deutschland. Die Karte der Metall-Recycling-Standorte der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht. Sie zeigt die Standorte von Metall-Recycling-Betriebsstandorten für die Metalle Aluminium, Blei, Edelmetalle, Eisen/Stahl, Kupfer, Magnesium, Multi-Metall (Standorte, die komplexe Metallsysteme recyceln), Multi-Metall-Batterie (Standorte, die Metalle aus der Verwertung von komplexen Batteriesystemen recyceln), Nickel, Refraktärmetalle, Zink, Zinn und Quecksilber. Zusätzlich können Informationen wie Standortkapazitäten und Recycling-Input-Rates abgefragt werden.

Kunststoffabfälle

Kunststoffabfälle Die Abfallwirtschaft verwertet die gesammelten Kunststoffabfälle nahezu vollständig. Im Jahr 2021 hat sie knapp 35 Prozent aller gesammelten Kunststoffabfälle werkstofflich und 0,4 Prozent rohstofflich oder chemisch verwertet. 64 Prozent der Abfälle wurden energetisch verwertet. Aus Klima- und Umweltschutzsicht ist es wichtig, mehr Kunststoffabfälle werkstofflich zu verwerten. Kunststoffe – Produktion, Verwendung und Verwertung Gegenüber dem Erhebungsjahr 2019 sind die Produktionsmengen der deutschen Kunststoffindustrie im Jahr 2021 angestiegen, die verarbeiteten Mengen sind dagegen gesunken. Laut der Studie "Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021" , die alle zwei Jahre industrieseitig durchgeführt wird, verarbeitete die Kunststoffindustrie im Jahr 2021 insgesamt 14 Millionen Tonnen (Mio. t) Kunststoffe zu werkstofflichen Anwendungen (sogenannte Kunststoffneuware), wie zum Beispiel Verpackungen. Gegenüber dem Jahr 2019 entspricht dies einem Rückgang von 1,4 %. Die Menge an verarbeiteten Primärkunststoffen lag bei knapp 11,8 Mio. t und damit 4,4 % niedriger als im Jahr 2019.  Zusätzlich wurden etwas mehr als 1,6 Mio. t ⁠ Rezyklate ⁠ und gut 0,6 Mio. t ⁠ Nebenprodukte ⁠ verarbeitet. Im Vergleich mit 2019 hat sich der Einsatz von Rezyklaten und Nebenprodukten demnach um 17,4 % erhöht. Der Anteil von Kunststoffrezyklaten an der insgesamt verarbeiteten Kunststoffmenge betrug dabei 11,7 % und der Einsatz von Nebenprodukten machte weitere 4,6 % der Verarbeitungsmenge aus. Der Kunststoffverbrauch in Deutschland lag nach Bereinigung um Im- und Exporte bei knapp 12,4 Mio. t und damit um 1,8 % höher als im Jahr 2019. An Kunststoffabfällen fielen 2021 insgesamt fast 5,7 Mio. t an. Von dieser Menge wurden 99,4 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Hinzu kommen etwas mehr als 0,6 Mio. t Nebenprodukte aus dem Produktions- und Verarbeitungsprozess, die jedoch nicht als Abfall anfielen, sondern wieder in den Herstellungsprozess zurückgeführt worden sind. Neben der Produktion von Kunststoffen zur Herstellung von Kunststoffwerkstoffen wurden auch 8,0 Mio. t Polymere für Klebstoffe, Lacke, Harze und Fasern erzeugt. Diese werden im Folgenden jedoch nicht mit betrachtet. Kunststoffvielfalt 69,8 % der verarbeiteten Kunststoffe entfielen auf folgende fünf Thermoplaste (inklusive ⁠ Rezyklate ⁠): Polyethylen (PE) mit knapp 3,9 Millionen Tonnen (Mio. t), Polypropylen (PP) mit knapp 2,38 Mio. t, Polyvinylchlorid (PVC) mit 890.000 t, Polyethylenterephthalat (PET) mit 957.000 t sowie Polystyrol und expandiertes Polystyrol (PS/PS-E) mit 725.000 t. Etwa 13,2 % der produzierten Gesamtmenge waren andere Thermoplaste wie Polykarbonat (PC), Polyamid (PA) oder Styrol-Copolymere wie Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) und Styrol-Acrylnitril (SAN). Die restlichen 17 % waren sonstige Kunststoffe, u.a. Duroplaste wie Epoxid-, Phenol- und Polyesterharze sowie Polyurethane und Mischkunststoff-Rezyklate (siehe Abb. „Anteil der Kunststoffsorten an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021“). Größter Einsatzbereich für Kunststoffe bleiben die Verpackungen. 31,2 % der in Deutschland verarbeiteten Kunststoffe wurden 2021 hier eingesetzt. Der Bausektor belegte mit 26,3 % den zweiten Rang. Dahinter folgen die Segmente Fahrzeugindustrie mit 8,8 % sowie Elektro- und Elektronikgeräte mit 6,4 % (siehe Abb. „Anteil relevanter Branchen an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021“). Anteil der Kunststoffsorten an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anteil relevanter Branchen an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Aufkommen an Kunststoffabfällen Im Jahr 2021 fielen in Deutschland 5,67 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle an. Etwa 96 % dieser Abfälle entstanden nach dem Gebrauch der Kunststoffe (sog. Post-Consumer-Abfälle). Die restlichen 4 % fielen bei der Herstellung und vor allem bei der Verarbeitung von Kunststoffen an. Ab 2021 werden in der Studie „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021“ erstmals ⁠ Nebenprodukte ⁠ getrennt von den Kunststoffabfällen ausgewiesen. Zuvor waren diese in den Gesamtmengen an Kunststoffabfällen inkludiert. Nebenprodukte fielen in Höhe von 0,64 Mio. t an. Da sie gemäß § 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch nicht unter den Abfallbegriff fallen, werden sie hier nicht weiter berücksichtigt, in der Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“ jedoch zusätzlich mit dargestellt. Beim Vergleich mit älteren Angaben zu den Gesamtmengen an Kunststoffabfällen ist zu beachten, dass die Nebenprodukte in den ausgewiesenen Mengen noch enthalten sind (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Hohe Verwertungsquoten Im Jahr 2021 wurden 99,4 % aller gesammelten Kunststoffabfälle verwertet: Von den 5,67 Millionen Tonnen (Mio. t) Gesamt-Kunststoffabfällen wurden 1,98 Mio. t, oder 35 % werk- und rohstofflich/chemisch genutzt. 3,66 Mio. t oder 64,4 % wurden energetisch verwertet – 2,13 Mio. t davon in Müllverbrennungsanlagen, 1,53 Mio. t ersetzten als Ersatzbrennstoff fossile Brennstoffe etwa in Zementwerken oder Kraftwerken. 30.000 t, etwa 0,6 %, wurden beseitigt. Diese Kunststoffabfälle wurden also deponiert oder in Anlagen ohne hinreichende Auskopplung von Energie verbrannt. (siehe Tab. „Aufkommen und Verbleib von Kunststoffabfällen in Deutschland 2021“ und Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Nachdem bisher der Berechnungspunkt für das Recycling von Kunststoffabfällen am Eingang in die Aufbereitungsanlagen lag (Mengen, die dem Recycling zugeführt werden), wurde in der Studie „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021“ für 2021 erstmals ein neuer Berechnungspunkt zugrunde gelegt. Dieser befindet sich nun vor dem Einbringen in den letzten Schritt des Recyclingprozesses (z.B. in einen Pelletier-Extrusions- oder Formvorgang). Verluste aus Zerkleinerung, Nachsortierung sowie Waschprozessen werden also berücksichtigt und zum Abzug gebracht. Im Jahr 2021 fielen beim Recycling 0,66 Mio. t Aufbereitungsverluste an. In der Praxis werden diese Verluste energetisch verwertet, weshalb sie sich nun auch in den Mengen zur energetischen Verwertung wiederfinden. Bei einem Vergleich mit älteren Angaben zu Recyclingquoten ist diese Änderung in der Methodik zu berücksichtigen (z.B. Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Die neue Vorgehensweise bei der Ermittlung der Recyclingquoten basiert auf dem EU-Durchführungsbeschluss 2019/665. Dieser bezieht sich zwar auf Verpackungen, wurde hier jedoch auch auf die anderen Kunststoffabfallströme angewendet. Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Differenzierung in ⁠ Nebenprodukte ⁠ und Kunststoffabfälle. Bisher waren Nebenprodukte unter den recycelten Kunststoffabfällen aus der Produktion und Verarbeitung subsummiert. Da Nebenprodukte aber nicht unter den Abfallbegriff gemäß § 3 (1) Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen und ihr Wiedereinsatz in der Produktion kein Recyclingprozess darstellt ( § 3 (25) Kreislaufwirtschaftsgesetz ), ist ein Abzug dieser Mengen von den werkstofflich verwerteten Kunststoffabfällen aus der Produktion und Verarbeitung notwendig. Beim Vergleich mit älteren Angaben ist zu beachten, dass die Nebenprodukte in den ausgewiesenen Recyclingmengen noch enthalten sind (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Bei der Verbrennung von Abfällen wird in energetische Verwertung oder thermische Beseitigung unterschieden. Dies erfolgt anhand der Energieeffizienz der Abfallverbrennungsanlagen auf Grundlage bestimmter Kriterien, die in der EU-Abfallrahmenrichtlinie festgelegt und mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt worden sind. Werden die Kunststoffabfälle in energieeffizienten Müllverbrennungsanlagen mit Energieauskopplung verbrannt, wird dies generell als energetische Verwertung eingestuft. Tab: Aufkommen und Verbleib von Kunststoffabfällen in Deutschland 2021 Quelle: CONVERSIO Market & Strategy GmbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Unterschiede bei der stofflichen Verwertung Die Höhe der Recyclingquote lag bei Abfällen aus der Kunststofferzeugung und Kunststoffverarbeitung im Jahr 2021 bei 83 % beziehungsweise bei 73 %. Von Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten wurden nach neuem Berechnungspunkt 29 % stofflich verwertet, von den Kunststoffabfällen aus dem gewerblichen Endverbrauch 38 %. Der Grund für diese unterschiedlichen Quoten ist, dass Kunststoffe in der Industrie meist sehr sauber und sortenrein anfallen, in Haushalten und bei vielen Gewerbebetrieben jedoch verschmutzt und vermischt. Aus Umweltschutzsicht ist es sinnvoll, vermehrt Altkunststoffe aus dem Restmüll „abzuschöpfen“ und einer möglichst hochwertigen werkstofflichen Verwertung zuzuführen. Denn diese Verwertung ist, wie viele Ökobilanzen zeigen, vorwiegend die umweltgünstigste Entsorgungsvariante. Haupteinsatzgebiete von Kunststoffrezyklaten (1,65 Mio. t) und wieder eingesetzten Nebenprodukten (0,64 Mio. t) in Neuprodukten sind Bauprodukte und Verpackungen. Im Jahr 2021 wurden rund 69 % der in Deutschland eingesetzten ⁠ Rezyklate ⁠ und ⁠ Nebenprodukte ⁠ in diesen beiden Anwendungsbereichen verwendet (siehe Abb. „Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Deutschland 2021“). Von den in der Kunststoffverarbeitung eingesetzten Rezyklaten stammen 1,27 Mio. t oder 77,2 % aus Abfällen nach dem privaten und gewerblichen Endverbrauch (sog. Post-Consumer-Abfälle) sowie knapp 0,38 Mio. t bzw. 22,8 % aus Produktions- und Verarbeitungsabfällen (siehe Abb. Entwicklung des Rezyklateinsatzes bei der Kunststoffverarbeitung“). Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Deutschland 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung des Rezyklateinsatzes bei der Kunststoffverarbeitung Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

UBA erstellt Fact Sheets zum Entwurf der EU-Verpackungsverordnung

UBA erstellt Fact Sheets zum Entwurf der EU-Verpackungsverordnung Die EU-Mitgliedstaaten beraten derzeit intensiv über einen Entwurf für neue Regelungen zu Verpackungen und Verpackungsentsorgung. Sechs neue Fact Sheets des UBA unterstützen die Diskussion mit Daten und Fakten, Erfahrungen aus der behördlichen Umsetzung in Deutschland und Hintergrundinformationen, die für die vorgeschlagenen neuen Regelungen von Relevanz sind. Die Europäische Kommission hat Ende 2022 den Entwurf für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-VerpackVO) veröffentlicht. Die neue Verordnung soll die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen und damit in vielen Bereichen eine EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle herbeiführen. Das ⁠ UBA ⁠ begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Kommission, denn in dem Entwurf sind gute Ansätze enthalten, die Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen über ihren gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. Das Umweltbundesamt unterstützt dies, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. In einigen Bereichen bleibt der Entwurf jedoch hinter den in Deutschland bereits geltenden Anforderungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen ( Verpackungsgesetz -VerpackG ) zurück oder ist aus Umweltsicht nicht ambitioniert genug. Daher setzt sich das UBA auf europäischer Ebene für eine Anpassung des Entwurfs der EU-VerpackVO ein. Zur Unterstützung dieser Vorschläge dienen nun veröffentlichte Fact Sheets, die für sechs Themenbereiche wichtige Daten und Fakten, Erfahrungen mit der behördlichen Umsetzung und Hintergrundinformationen liefern. Die Fact Sheets richten sich insbesondere an Akteure auf europäischer Ebene, können aber auch für andere ⁠ Stakeholder ⁠ wertvolle Informationen enthalten. Alle Fact Sheets liegen zur Unterstützung der Arbeit auf europäischer Ebene in englischer Sprache vor. Die Fact Sheets behandeln folgende Bereiche: Vermeidung von Verpackungsabfällen, Mehrwegverpackungen und Wiederbefüllung, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Herstellerregister, Online Plattformen und Fulfilment-Dienstleister. Bislang ist vorgesehen, die EU-VerpackVO auf Art. 114 AEUV zum Binnenmarkt zu stützen. Insbesondere in Bereichen, in denen in Deutschland nationale Besonderheiten oder höhere Umweltanforderungen als im Entwurf der EU-VerpackVO gelten, müssen die nationalen Errungenschaften weiterhin aufrechterhalten werden dürfen. Das UBA setzt sich daher dafür ein, dass die EU-VerpackVO auf Art. 192 AEUV zum Umweltschutz als zusätzliche Rechtsgrundlage gestützt wird.

RecyPrime - Kunststoffgranulate aus Post-Consumer Abfällen

Die im Jahre 2018 als Joint Venture gegründete Kunststoff Recycling Grünstadt GmbH betreibt in Grünstadt (Rheinland-Pfalz) ihren Recycling-Standort zur mechanischen Aufbereitung von Kunststoffabfällen. Mehr als 60 MitarbeiterInnen verarbeiten jährlich bis zu 35.000 Tonnen Post-Consumer-Kunststoffverpackungsabfälle aus der haushaltsnahen Erfassung (Gelbe Tonne/ Gelber Sack) zu hochwertigen Regranulaten. Darüber hinaus werden bis zu 15.000 Tonnen Kunststoffindustrieabfälle zu Mahlgütern aufbereitet. Ziel des Vorhabens war, durch die Kombination etablierter bester verfügbarer Techniken des Kunststoffrecyclings, aus den Sortierfraktionen der Sortieranlagen für Leichtverpackungen (hier: HDPE- und PP-Ballenware) ein werkstofflich und farblich einwandfreies, hochwertiges Regranulat entstehen zu lassen, welches für die Produktion neuer, anspruchsvoller Verkaufsverpackungen eingesetzt werden kann. Der dreistufige Aufbereitungsprozess aus (1) Vorsortierung nach Kunststoffsorten und Farben, (2) Heißwäsche und (3) Extrusion ermöglicht eine hohe Trennschärfe der Abfallfraktionen und Aufbereitungstiefe. Das finale Produkt RecyPrime® ist am Ende des Herstellungsprozesses nahezu geruchsneutral, wird mit einer werkstofflichen Reinheit von über 99,6 Prozent in den Farben Natur, Weiß und Standard-Grau hergestellt, ist für die Erzeugung von Verpackungen aus dem Hochqualitätssektor entwickelt (bspw. kosmetische leave-on- und rinse-off-Anwendungen), ist in seinen funktionalen Eigenschaften ähnlich Neuware (Primärkunststoffe) und dient der Unterstützung der regionalen Kreislaufwirtschaft sowie der Umsetzung der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Im Jahr 2022 ergab sich durch die Produktion von 12.819 Tonnen Mahlgütern und Regranulaten eine CO 2 -Einsparung in Höhe von 21.267 Tonnen CO 2 eq. Bei Vollauslastung ist mit einer mittleren Einsparung von bis zu 30.000 Tonnen CO 2 eq pro Jahr zu rechnen. Die installierte Anlagentechnik lässt sich prinzipiell in ihrer technischen Grundauslegung auf die nachfolgenden Kunststofffraktionen HDPE/PP/PS und PET anwenden und auf andere Recycling-Standorte übertragen. Das Potenzial bzw. die Notwendigkeit der stofflichen Verwertung von Post-Consumer-Abfällen wird mit der auf europäischer Ebene vorgesehenen Vorgabe zum Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen und Kunststoffprodukten (Neuware) perspektivisch noch stärker wachsen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Kunststoff Recycling Grünstadt GmbH Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: 2021 - 2022 Status: Abgeschlossen

EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken

EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken Mit dem Entwurf einer Verpackungsverordnung hat die EU KOM einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Umweltwirkungen von Verpackungen mit Maßnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das UBA begrüßt den Fokus auf Abfallvermeidung und Mehrweg sowie Recyclingfähigkeit und Kunststoffrezyklateinsatz. Das Anforderungsniveau bleibt an einigen Stellen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Mit dem am 30. November 2022 vorgelegten Entwurf einer Verpackungsverordnung setzt die EU-Kommission darauf, die von Verpackungen und Verpackungsabfällen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das Umweltbundesamt unterstützt ausdrücklich diesen umfassenden Ansatz, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. So führt der Entwurf an, dass 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers für Verpackungen benötigt werden und Verpackungsabfälle 36 Prozent der kommunalen festen Abfälle ausmachen. Insofern ist die spezielle Betonung von Abfallvermeidung und der Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen, wie Mehrwegverpackungen besonders zu begrüßen. Bislang ist vorgesehen, die Verordnung ausschließlich auf den Artikel 114 AEUV (Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union) abzustützen, welcher auf das Funktionieren des Binnenmarktes abzielt. Um nationalen Besonderheiten und erreichten Erfolgen insbesondere bei Sammlung und Recycling gerecht zu werden und nationale Gestaltungsmöglichkeiten für ambitioniertere Regelungen aufrecht zu erhalten, bedarf es der zusätzlichen Abstützung auf Artikel 192 zum Umweltschutz. Denn neben eher ambitionierten Vorgaben bleibt der Entwurf in einigen Punkten hinter dem in Deutschland erreichten Niveau zurück bzw. führt anspruchsvolle Anforderungen erst sehr spät ein. Zum Beispiel sollen erst Ende 2030 mindestens 70 Prozent der Verpackungen recycelt werden. Der Entwurf verfolgt das Ziel des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Es ist erfreulich, dass die Vorgaben zur Bewertung der Recyclingfähigkeiten vom Regelungskonzept her teilweise dem Vorbild des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit nach dem Verpackungsgesetz folgen. Bedauerlich ist jedoch, dass alle Verpackungen erst ab 2035 im industriellen Maßstab recyclingfähig sein sollen; relevant ist dabei auch, ab wann von einer „recyclingfähigen Verpackung“ ausgegangen werden kann (Anteil der zurückzugewinnenden Wertstoffe). Die Kriterien zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und zum Design for Recycling werden erst mit einem „delegierten Rechtsakt“ der EU-Kommission festgesetzt. Wir begrüßen indes, dass die Beteiligungsentgelte der Hersteller anhand der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu bemessen sind, wobei auch die Kriterien hierfür erst in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Als besonders wichtig erachten wir die Bekämpfung von überdimensionierten Verpackungen mit verbindlichen Vorgaben zur Minimierung der Verpackungsgröße (Gewicht, Volumen), auch wenn für die Umsetzung noch eine Reihe von Fragen zu beantworten sind. Die Zulässigkeit von bis zu 40 Prozent gerechtfertigtem Leervolumen zum Beispiel bei Versandverpackungen bleibt dabei jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurück. Die Vorgabe von konkreten Quoten für die Vertreiber für den Anteil von wiederverwendbaren Verpackungen und Nachfüllsystemen in bestimmten Bereichen, wie im Bereich der Getränke- oder Transportverpackungen sind ein außerordentlich wichtiger Schritt für die EU-weite Stärkung von Mehrwegsystemen. Allerdings werden die Quoten erst sehr spät eingeführt und die erste Stufe für 2030 bleibt z.B. für die betroffenen Getränkeverpackungen im Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetränke mit 10 Prozent deutlich hinter dem in Deutschland angestrebten Ziel von 70 Prozent und dem aktuellen Stand von 43,1 % in 2020 für die pfandpflichtigen Getränkesegmente zurück. Die Einführung von Inverkehrbringungsverboten für bestimmte Einwegverpackungen z.B. für frisches Obst und Gemüse ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Bedauerlicherweise sind bereits im Entwurf umfangreiche Ausnahmen vorgesehen, die die neuen Regelungen schwächen. Die Vorgabe von Quoten für den Einsatz von Rezyklaten aus Nachgebrauchsabfällen (Post-Consumer-⁠ Rezyklate ⁠) in Kunststoffverpackungen unterstützen wir. Die gestaffelten Quoten sind allerdings sehr ambitioniert und speziell für den Lebensmittelkontaktbereich muss die EU-Kommission dann auch geeignete mechanische Verwertungsverfahren zulassen (gemäß EU-Verordnung (EU) 2022/1616). Andernfalls sind Quoten in dieser Höhe nur durch chemisches Recycling erfüllbar. Fragen des ökologischen Nutzens und der ökonomischen Machbarkeit der erforderlichen chemischen Recyclingverfahren sind jedoch noch nicht geklärt. Eine stärkere Differenzierung der Quotenhöhen nach Packmittelsegmenten in Abhängigkeit von Verfügbarkeiten und unter Berücksichtigung des technisch Machbaren wäre aus unserer Sicht sinnvoller. Neu ist die Vorgabe, dass die Finanzbeiträge der Hersteller zur Erfüllung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung nach dem Rezyklatgehalt gestaffelt werden sollen. Eine Förderung der Verwendung von Rezyklaten halten wir grundsätzlich für wichtig. Das ⁠ UBA ⁠-Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Wirksamkeit des § 21 Verpackungsgesetz zeigt allerdings, dass eine solche Incentivierung des Rezyklateinsatzes dann ökologisch sinnvoll ist, wenn die Verpackung gleichzeitig auch hochgradig recyclingfähig ist. Weiterhin müsste die Kontrolle des Einsatzes von Rezyklaten ausreichend sicher gewährleistet sein. Die Methode für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatgehaltes wird jedoch erst in einem delegierten Rechtsaktfestgelegt werden. Bedauerlich ist, dass keine ausreichende Einbeziehung der elektronischen Marktplätze und Fulfilmentdienstleister auf europäischer Ebene erfolgt, da durch derartige Regelungen im deutschen Verpackungsgesetz eine deutliche Verbesserung des rechtstreuen Verhaltens von Herstellern insbesondere auch aus Drittstaaten außerhalb der EU erreicht werden konnte. Im Hinblick auf effiziente Kontrollmöglichkeiten durch die Behörden sehen wir an verschiedenen Stellen noch Prüfungsbedarf.

Nachfrage und Einsatz von Kunststoffrezyklaten erhöhen

Nachfrage und Einsatz von Kunststoffrezyklaten erhöhen Eine Kreislaufführung bei Kunststoffen kann nur gelingen, wenn die Abfälle recycelt und die aus Recyclingmaterial (Rezyklat) gefertigten Produkte nachgefragt werden. Die öffentliche Beschaffung und verpflichtende Rezyklateinsatzquoten können hier helfen. Eine Studie gibt konkrete Unterstützung für Ausschreibungen und empfiehlt produktspezifische Rezyklateinsatzquoten. Die Studie „ Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten “ im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) hat Handlungsoptionen untersucht, um die Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten zu erhöhen. Im Mittelpunkt stehen dabei die öffentliche nachhaltige Beschaffung sowie Rezyklateinsatzquoten. Im Rahmen der Studie ist auch die Handreichung „ Beschaffung von Kunststoffprodukten aus Post-Consumer-Rezyklaten - Handreichung für den öffentlichen Einkauf “ entstanden. Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten Die öffentliche Beschaffung ist mit den jährlichen Beschaffungsvolumina ein sehr wichtiger Akteur bei der Nachfrage nach rezyklathaltigen Kunststoffprodukten. Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Einrichtungen des Bundes und nachgeordnete Behörden sogar verpflichtet, bei der Beschaffung solche Erzeugnisse zu bevorzugen, die bestimmte ökologische Kriterien erfüllen, also zum Beispiel ⁠ Rezyklate ⁠ enthalten (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 KrWG). Bei der Umsetzung dieser Vorgabe in die Praxis stehen Beschaffende jedoch vor großen Herausforderungen. Um bei der Auftragsvergabe für rezyklathaltige Kunststoffprodukte zu unterstützen, wurde im Rahmen der Studie eine Handreichung erstellt. Sie informiert unter anderem über mögliche Nachweise zum Rezyklatgehalt und vergaberechtliche Regelungen, gibt Empfehlungen zu Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Beschaffung und enthält konkrete Formulierungsvorschläge für die Ausschreibung von acht beschaffungsrelevanten Kunststoffprodukten. Ein Ansatz zur Steigerung des Einsatzes von Kunststoffrezyklaten in Neuprodukten ist die Vorgabe konkreter Rezyklateinsatzquoten, die bei der Herstellung von Produkten eingehalten werden müssen. In der Studie werden verschiedene Produktgruppen, die für eine produktspezifische Rezyklateinsatzquote in Frage kommen, betrachtet und schließlich konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung von Rezyklateinsatzquoten für fünf Produktgruppen (Paletten und Transportkisten, Verpackungen in Form von Eimern, Fässern, Kanistern oder Hohlkörpern größer 2 Liter, Blumentöpfe, fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter sowie Müllsäcke und -tüten) entwickelt. Für EU-weit harmonisiert geregelte Produktgruppen, wie z.B. Verpackungen, können Rezyklateinsatzquoten nur auf EU-Ebene vorgegeben werden. Auf nationaler Ebene kommen hier nur freiwillige Selbstvereinbarungen von Branchen in Betracht (z.B. für die Eimer, Fässer, Kanister oder Hohlkörper größer 2 Liter). Nationale Rezyklateinsatzquoten sind demgegenüber für die fahrbaren Abfall- und Wertstoffbehälter sowie Müllsäcke und Mülltüten gut möglich. Eine nicht auf Produkte oder Produktgruppen, sondern auf die Kunststoffproduktion bezogene Rezyklatquote ist die sogenannte polymerspezifische Substitutionsquote. Eine solche Quote würde vorgeben, dass die Menge an Kunststoffgranulaten, die in der EU in Verkehr gebracht wird, zu einem bestimmten Anteil aus Kunststoffrezyklaten bestehen muss. Die Studie beschreibt und bewertet verschiedene Ausgestaltungsvarianten und zeigt auf, dass eine Umsetzung auf nationaler Ebene nicht sinnvoll ist. Vor- und Nachteile der Rezyklatquoten-Varianten Der Vorteil einer polymerspezifischen Quote ist die große Hebelwirkung über alle quotierten Kunststoffe hinweg. Eine produktspezifische Quote wirkt sich dagegen zwar steigernd auf den Rezyklateinsatz im jeweiligen Produktbereich aus, es besteht jedoch die Gefahr einer Umlenkung von Rezyklaten aus anderen, nicht mit einer Einsatzquote belegten Anwendungsbereichen, ohne dass die eingesetzte Rezyklatmenge insgesamt steigt. Demgegenüber können bei einer produktspezifischen Einsatzquote bestimmte Rezyklatqualitäten in gewünschte Anwendungsbereiche gesteuert und damit ein hochwertiges Recycling sichergestellt werden. Bei einer Substitutionsquote wird dagegen in erster Linie die Menge an Rezyklaten gefördert, wodurch es zur Fehlsteuerung in Richtung minderwertiger Rezyklate kommen kann. Während bei produktspezifischen Quoten zum Nachweis der Rezyklatgehalte eine Zertifizierung der gesamten Sekundärwertstoffkette notwendig ist, müsste bei der Substitutionsquote ein Grenzausgleichsmechanismus für den Import von Kunststofferzeugnissen in die EU geschaffen werden. Hintergrund zur Zielstellung der Studie Neben der Erfassung und dem Recycling von Kunststoffabfällen ist der Einsatz der daraus gewonnenen Rezyklate in neuen Kunststoffprodukten ein wichtiger Eckpfeiler der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft. Hierdurch können Primärrohstoffe und CO 2 -Emissionen direkt eingespart werden. Bei allen bisherigen Erfolgen ist der Ausbau einer ökologisch sinnvollen Kunststoffrecyclingwirtschaft dringend notwendig. Voraussetzung für Investitionen ist jedoch auch ein Markt für die Recyclingprodukte. Allerdings erfolgt die Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten in der Praxis oftmals noch zu wenig. In der Studie werden daher konkrete Maßnahmen betrachtet, mit denen speziell die Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten erhöht werden kann. Der Fokus liegt hierbei auf Post-Consumer-Rezyklaten (PCR), also Rezyklaten aus Endverbraucherabfällen.

Elektroaltgeräte: Das Sammelziel von 65 Prozent ist noch weit entfernt

Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das ⁠ Verursacherprinzip ⁠ im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das ⁠ UBA ⁠ bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“  Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.

Förderung einer hochwertigen Verwertung von Kunststoffen aus Abbruchabfällen sowie der Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäischen Kunststoffstrategie

In dieser Studie werden detailliert dargestellt: die Verwendung von Kunststoffprodukten und Möglichkeiten des Rezyklateinsatzes im Baubereich, verwendete Kunststoffmengen, Rücknahmesysteme, Verwertungstechniken, aktueller Rezyklateneinsatz und Bauproduktverpackungen aus Kunststoff. Potentiale zur Steigerung des hochwertigen Rezyklateinsatzes wurden identifiziert und bestehende Hürden und Handlungsoptionen für Politik und Wirtschaft dargestellt. Aktueller Rezyklateinsatz sowie technische und mengenmäßige Potentiale sind stark abhängig vom Einsatzbereich der Kunststoffe. Die größten Hürden für einen Rezyklateinsatz sind dabei Produktlebensdauer, Rückbaufähigkeit und technische Anforderungen. Veröffentlicht in Texte | 151/2021.

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