Mainz, 02.02.26 In der neuen Roten Liste „Brutvögel Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dr. Christian Dietzen (Landesamt für Umwelt, LfU) 200 heimische Brutvögel nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Die Ergebnisse In Rheinland-Pfalz sind 200 verschiedene Brutvogelarten nachgewiesen, von denen 187 Arten einheimisch sind. Bei den übrigen 13 Arten handelt es sich um Neozoen. Als bestandsgefährdet oder ausgestorben/verschollen gelten 95 Brutvogelarten. Die Aufteilung auf die Gefährdungskategorien ist für die regelmäßigen Brutvogelarten wie folgt: ausgestorben (Kategorie 0): 17 Arten, z. B. Rotkopfwürger ( Lanius senator ), Brachpieper ( Anthus campestris ), Ortolan ( Emberiza hortulana ); vom Aussterben bedroht (Kategorie 1): 31 Arten, z. B. Löffelente ( Spatula clypeata , verschollen seit ca. 2013), Kiebitz ( Vanellus vanellus ), Raubwürger ( Lanius excubitor ), Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ); stark gefährdet (Kategorie 2): 21 Arten, z. B. Rebhuhn ( Perdix perdix ), Grauspecht ( Picus canus ), Blaukehlchen ( Luscinia svecica ), Feldsperling ( Passer montanus ), Zippammer ( Emberiza cia ); gefährdet (Kategorie 3): 20 Arten, z. B. Kuckuck ( Cuculus canorus ), Feldlerche ( Alauda arvensis ), Mehlschwalbe ( Delichon urbicum ), Waldlaubsänger ( Phylloscopus sibilatrix ), Goldammer ( Emberiza citrinella ); extrem selten (Kategorie R): 5 Arten, z. B. Brandgans ( Tadorna tadorna ), Gänsesäger ( Mergus merganser ), Bartmeise ( Panurus biarmicus ); keine Daten (Kategorie D): eine Art – Baumfalke ( Falco subbuteo ). In Rheinland-Pfalz befinden sich 13 Brutvogelarten auf der Vorwarnliste, wie z. B. der Haubentaucher ( Podiceps cristatus ), der Wanderfalke ( Falco peregrinus ) oder der Fichtenkreuzschnabel ( Loxia curvirostra ). Als ungefährdet gelten 66 überwiegend häufige und mittelhäufige Arten. Nicht bewertet wurden 26 Vogelarten, bei denen es sich um unregelmäßige Brutvögel (11 Arten) oder um Neozoen handelt (12 Arten), bei drei Arten ist der Status noch unklar (inkl. ein Neozoon). Zusammenfassend sind 55 % aller einheimischen Brutvogelarten in irgendeinem Maß gefährdet oder gar ausgestorben/verschollen. Nur noch 38 % der Brutvögel gelten als ungefährdet. Im Vergleich zu der letzten Roten Liste Brutvögel für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 zeigt sich ein negatives Bild, da der Anteil ungefährdeter Arten weiter abnimmt. Der Anteil gefährdeter Brutvogelarten liegt in Rheinland-Pfalz über dem bundesweiten Trend (+23 %), der sich aus der 2020 für Deutschland publizierten Roten Liste ergibt. Besonders auffällig ist der Anteil zuvor ungefährdeter Arten, die jetzt in einer Gefährdungskategorie oder auf der Vorwarnliste aufgeführt sind (25 Arten). Darunter sind auch allgemein bekannte Arten wie Mauersegler ( Apus apus ), Türkentaube ( Streptopelia decaocto ), Sumpfrohrsänger ( Acrocephalus palustris ) und Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ). Insgesamt stehen vier Verbesserungen (Abstufung in der Kategorisierung bei Baumpieper, Heidelerche, Rotmilan, Wendehals) 36 Verschlechterungen (Heraufstufung) gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von 1:9. Beim LfU sind weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Farn- und Blütenpflanzen verfügbar. Weitere Rote Listen Dr. Christian Dietzen (Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt), stellte am 6. März 2026 im Naturhistorischen Museum Mainz die kürzlich erschienene neue Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz vor. Den Vortag können Sie hier nachhören. Steckbriefe ausgewählter Arten Löffelente © LfU / Dietzen Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Gänsesäger © Mathias Schäf Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Kiebitz © Mathias Schäf Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Rotmilan © LfU / Dietzen Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Raubwürger © LfU / Dietzen Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Mehlschwalbe © Lothar Lenz Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Braunkehlchen © Mathias Schäf Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Fichtenkreuzschnabel © Mathias Schäf Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Zippammer © Lothar Lenz Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Zaunammer © Mathias Schäf Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart) Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart)
Die untersuchte Region um Gundersheim gehört mit 450-500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagsärmsten Gebieten in ganz Deutschland und stellt somit eine besondere wissenschaftliche Herausforderung dar. Ein spezielles Augenmerk bei den Untersuchungen liegt dabei auf Starkregenereignisse sowie Trockenperioden, Kaltluftabflüsse, Kaltluftseebildung und Frostgefährdung. Durch diese besonderen Klimaverhältnisse ergeben sich erhebliche Einflüsse auf den Landschaftshaushalt des untersuchten Raumes. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form von klimaökologischen Beratungen den Landwirten und Winzern zugänglich gemacht.
Auslaufen der Allgemeinverfügung für Rheinhessen zur Tötung von Saatkrähen im Juli 2025, Schutz der Aussaat und Jungpflanzen im gesamten Bundesland im kommenden Jahr; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und Verantwortlichen der Luftfahrtindustrie, keine verbindliche Lärmobergrenze und keine Sanktionsmöglichkeiten, Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung in Mainz und Rheinhessen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
Nachdem eine pilzfloristische Untersuchung des Odenwaldes vorlaeufig abgeschlossen worden war, konnten deren Ergebnisse mit einzelnen weit verstreuten frueheren Befunden verglichen und dabei gezeigt werden, dass eine groessere Zahl selbst von auffaelligen Arten im Lauf der letzten Jahrzehnte als offenbar im Gebiet ausgestorben gelten muss. Andere z.T. nicht haeufige Arten haben sich jedoch seit rund 50 Jahren an oft eng begrenzten Wuchsorten mit erstaunlicher Ortstreue gehalten, einige wenige Arten scheinen heute sogar wesentlich haeufiger zu sein als seinerzeit. Die pilzfloristischen Befunde gehen zum grossen Teil in die von der Deutschen Mykologischen Gesellschaft getragene Kartierung der mitteleuropaeischen Grosspilze (= groessere Fruchtkoerper bildende Art) mit ein. - Neu in Angriff genommen wurden mykologische bzw. mykofloristische Arbeiten in der Rheinebene, und zwar mit Untersuchungen ueber holzzersetzende 'niedere' (='aphyllophorale') Basidiomyceten, eine Artengruppe, die fuer das Oekosystem Wald eine entscheidende Rolle im Rahmen seiner Stoffumsaetze spielt. Die Rheinebene stellt besonders mit ihren Auenwaeldern hinsichtlich der Aphyllophoralen ein noch weitgehend unerforschtes Gebiet dar.
Methoden und Ziele: - Umweltbildung durch Exkursionen; - Wissenstransfer von Hochschule an die regionale Oeffentlichkeit; - Schaffung von 'Runden Tischen' als Kommunikationsforum zur Mediation von regionalen Umweltkonflikten; - Integration praktischer Umweltbildungsprojekte in die universitaere Ausbildung in interdisziplinaeren Arbeitsgruppen. Zwischenergebnisse: - hohe Nachfrage nach Exkursionen im Bereich Umweltbildung durch allgemeine Oeffentlichkeit und Schulen; - vielversprechende Erprobung eines Umweltforums (Moderation zur Unterstuetzung der standortbezogenen Umweltkommunikation eines Industrieunternehmens mit Anspruchsgruppen. Kontext: 5. Umweltaktionsprogramm der EU / EU-Oeko-Audit-Verordnung).
Umweltstaatssekretär zeichnete neun rheinland-pfälzische Golfclubs für Biodiversitätsmaßnahmen aus – Kooperationsvereinbarung zwischen Umweltministerium und Landesgolfverband trägt nach zwei Jahren bereits erste Früchte „Damit wir die Herausforderungen der Klima- und Artenkrise bewältigen können, braucht es engagierte Menschen und Vereine, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zum Erhalt unserer Natur und unserer Ressourcen beitragen. Golfplätze besitzen großes ökologisches Potenzial: Aufgrund ihrer Fläche und ihrer mosaikartigen Struktur können sie zu wertvollen Arealen naturnaher Kulturlandschaften werden. Um die Vereine zu unterstützen haben wir vor zwei Jahren eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und freuen uns, dass der Abschlag so gut gelungen ist und wir heute bereits neun Vereine für ihr Engagement auszeichnen können“, sagte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz anlässlich einer Urkundenübergabe beim Mainzer Golfclub in Budenheim. Seit 2023 besteht zwischen dem Umweltministerium und dem Deutschen sowie dem Landesgolfverband eine Kooperationsvereinbarung, mit der das Umweltministerium die Golfvereine hinsichtlich der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen fachlich unterstützt und der Landesgolfverband seine teilnehmenden Mitgliedsvereine zertifiziert. Insgesamt neun Vereine in Rheinland-Pfalz erhalten nun bereits ein solches Zertifikat: So zum Beispiel der Mainzer Golfclub, der die Deponie Budenheim im ehemaligen Steinbruch zum Golfplatzgelände aufgewertet hat, auf dem inzwischen auch unter anderem Benjeshecken und Ersatz-Lebensräume für Mauereidechsen angelegt wurden sowie ein Teil des Geländes mit Schafen bewirtschaftet wird. Die weiteren zertifizierten Vereine neben dem Mainzer Golfclub sind die Golfclubs Rheinhessen, Trier, Westerwald, Rhein-Wied, am Donnersberg, Barbarossa (Mackenbach im Landkreis Kaiserslautern), Westpfalz sowie der Golf & Landclub Bad Neuenahr. Die Maßnahmen der einzelnen Golfclubs reichen von der Anlage und Pflege von Gewässern, Totholz, Nistkästen, Benjeshecken, Blühwiesen, Trockenmauern und Ersatzlebensräumen für Reptilien bis hin zu einer teilweisen Schafbewirtschaftung der Flächen – all das kommt Brut- und Zugvögeln, Insekten, Reptilien und Amphibien zugute. „Golfplätze haben eine durchschnittliche Größe von 70 Hektar. Maximal 40 Prozent davon werden golferischen Pflegemaßnahmen unterzogen. Die restliche Fläche kann für Maßnahmen zu Gunsten der Artenvielfalt und für Naturschutz zur Verfügung stehen“, sagte Karin Schiel, Geschäftsführerin des Landesgolfverbands. „Im Rahmen unserer Biodiversitätsstrategie wollen wir auch die Anbieterinnen und Anbieter sowie Nutzerinnen und Nutzer von Sport- und Freizeitanlagen dazu ermuntern, die Artenvielfalt auf ihren Geländen zu fördern. Dazu gehört neben der verantwortungsvollen Pflege auch ein schonender Umgang mit Ressourcen, wie beispielsweise beim Wasserverbrauch oder auch beim Pestizideinsatz. Hier suchen wir mit verschiedenen Akteuren nach gemeinsamen Lösungen und hoffen, dass sich in Zukunft noch viele weitere Golfclubs im Land dem ‚Öko-Check‘ des Landesgolfverbands stellen. Denn mit ihren Anlagen können sie Wertvolles zur Artenvielfalt beitragen“, so Erwin Manz.
Rheinland-Pfalz bringt Anträge zur bürokratischen Entlastung von Klein-Brennereien, für Notfall-Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gegen Drahtwurmbefall und zum Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen beim Wein ein. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten täglich einen unschätzbaren Beitrag, damit wir alle gute Lebensmittel auf dem Teller haben. Sie tragen zur bessere Versorgungssicherheit unserer Nahrungsmittel bei, erhalten Kulturlandschaften, bereichern das Leben auf dem Land mit Festen und mit wohnortsnahen Arbeitsplätzen. Dafür verdienen sie und ihre Produkte unsere Wertschätzung. Dort, wo Bürokratie nicht nötig ist, wollen wir sie entlasten. Und dort, wo wir sehen, dass Pflanzenschutzmittel wichtig sind, um nachhaltig Lebensmittel zu produzieren, wollen wir ihnen helfen, wirksame Mittel einzusetzen. Dafür setze ich mich auf der Agrarministerkonferenz in Würzburg ein“, so Christine Schneider, rheinland-pfälzische Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten. Die Agrarministerkonferenz findet vom 23. bis 25. September 2026 unter dem Vorsitz von Bayern in Würzburg statt. Klein-Brennereien sorgen für Erhalt von Streuobstwiesen – und sollen dafür steuerlich entlastet werden Um auf die Situation von Klein-Brennereien aufmerksam zu machen, fordert Rheinland-Pfalz einen Abbau bürokratischer Hürden, indem der Bund das jährliche Brennkontingent für Abfindungsbrennereien von 300 auf 600 Liter reinen Alkohols anhebt. Zudem sollen Klein-Brennereien einen ermäßigten Steuersatz erhalten und nicht von der Erhöhung der Alkoholsteuer auf 20 Prozent – wie im Juni dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossen – betroffen sein. Hierzu gibt das EU-Recht einen entsprechenden Spielraum. Seit dem Wegfall des Branntweinmonopols stehen die Betriebe unter hohem wirtschaftlichem Druck. Landwirtschaftsministerin Schneider sagte: „Abfindungsbrennereien leisten einen enormen Beitrag für den Erhalt unserer Kulturlandschaften, indem sie Streuobst, das es nicht in den Obstkorb schafft, verwerten. Wer Klein-Brennereien erhält, sorgt damit auch für den Erhalt der Artenvielfalt.“ Denn Streuobstwiesen bieten vielen Tieren einen Lebensraum und Rückzugsort. Wirksame Pflanzenschutzmittel nötig, um heimische Kartoffelproduktion zu erhalten Des Weiteren setzt sich Rheinland-Pfalz für eine erneute Notfallzulassung des Wirkstoffs Fipronil ein, der in Pflanzenschutzmitteln gegen den Drahtwurm eingesetzt wird. Der Schädling kann ganze Ernten von Mais, Kartoffeln und Wurzelgemüse zerstören. „Wirksame Pflanzenschutzmittel werden dringend benötigt, um die heimische Kartoffelproduktion aufrecht zu erhalten. Daher müssen langfristig geeignete Pflanzenschutzmittel regulär zugelassen werden, kurzfristig weitere Notfallzulassungen geprüft und neue Verfahren und Bekämpfungsstrategien schnell in die Praxis kommen“, heißt es dazu im Antrag. Und weiter: „Der Bund wird gebeten, ein nationales Programm ‚Praxisforschung zur Regulierung von Problemschaderregern‘ aufzulegen, das neben dem Drahtwurm auch die Schilf-Glasflügelzikade oder das Erdmandelgras einschließt und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und betroffenen Regionen umgesetzt werden soll.“ Geschützte Herkunftsbezeichnungen sind wichtig für Vermarktung regionaler Spezialitäten Ein dritter Antrag aus Rheinland-Pfalz thematisiert die geschützten Bezeichnungen für geografische Herkünfte beim Weinbau. Bei der Durchführung der EU-Agrargeoschutzverordnung soll der Bund im Zuge des anstehenden Verfahrens zur Änderung der Weinverordnung Regelungen zur Ausgestaltung der Beitragsfinanzierung vorlegen. Die Änderungen sollen zum einen sicherstellen, dass alle natürlichen und juristischen Personen, die Weinerzeugnisse unter einer geschützten geografischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.g.A./g.U.) vermarkten, gerecht an den Kosten, die den anerkannten Erzeugervereinigungen bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, beteiligt werden, auch wenn sie nicht deren Mitglied sind und andererseits den bürokratischen Aufwand dabei möglichst gering halten. Ein funktionsfähiges Herkunftssystem setze, so Schneider, die dauerhafte finanzielle Handlungsfähigkeit der anerkannten Erzeugervereinigungen voraus, da deren Arbeit dem gesamten Sektor zugutekommt. Geschützte Herkunftsbezeichnungen seien für die Vermarktung regionaler Spezialitäten enorm wichtig. In Rheinland-Pfalz gilt dies insbesondere für den Weinbau.“ Hier gibt es sechs anerkannte Weinanbaugebiete, die von der Europäischen Union als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) anerkannt sind (Pfalz, Rheinhessen, Mosel, Nahe, Ahr und Mittelrhein), sowie neun sogenannte Landweingebiete, deren Namen von der Europäischen Union als geschützte geographische Angaben (g.g.A.) anerkannt sind. Über die Agrarministerkonferenz Das Gremium kommt zweimal jährlich zusammen und setzt sich aus allen Landwirtschaftsministerinnen und -ministern der Länder sowie den Senatorinnen und Senatoren der Stadtstaaten zusammen. Der Bund ist bei Fachministerkonferenzen nicht stimmberechtigt, wohnt den Sitzungen aber bei. Weitere Infos zur Agrarministerkonferenz sind zu finden unter https://www.agrarministerkonferenz.de
EU stellt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, um Winzerinnen und Winzer aus Rheinhessen zu entlasten Mitte September wird der Startschuss für das Antragsverfahren zur Krisendestillation fallen. Damit sich interessierte Betriebe frühzeitig auf die Antragstellung und die Durchführung der Destillation vorbereiten können, stehen alle notwendigen Informationen ab sofort auf der Internetseite des MLWUF zur Verfügung. Die Krisendestillation soll dazu beitragen, das bestehende Überangebot auf dem rheinhessischen Fassweinmarkt abzubauen. Die EU-Kommission hatte Mitte Juli die bestehende Krise anerkannt und Rheinland-Pfalz für die Entlastung des Weinmarktes 10,325 Mio. Euro aus der EU-Agrarreserve zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln kann die Destillation von bis zu 17,5 Millionen Liter Wein unterstützt werden. Das sorgt für Marktentlastung und gleichzeitig schafft es bei den teilnehmenden Betrieben die dringend benötigte Liquidität. Um allen interessierten Betrieben die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, wurden die geschätzte Anzahl der Anträge und Weinmenge im Schulterschluss mit den Branchenvertretern auf Grundlage der vorliegenden Marktdaten so genau wie möglich geschätzt. Gefördert wird die Destillation von Rot- und Roséweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) aus Rheinhessen. Zugelassen sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Für die Durchführung der Maßnahme ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel in Bernkastel-Kues als zuständige Bewilligungsbehörde verantwortlich. In einem ersten Schritt zeigen die Unternehmen beim DLR Mosel die Weinmenge, die sie destillieren möchten, an. Nach der Antragsfrist am 15.10.2026 wird das DLR Mosel die Anträge so schnell wie möglich bescheiden. Für Weine, die vor Erhalt dieses Bescheids destilliert werden, ist ein Anspruch auf Unterstützung ausgeschlossen. Sobald die Weine destilliert wurden, kann im zweiten Schritt der Antrag auf Auszahlung des Unterstützungsbetrages gestellt werden. Bei der Krisendestillation wird Wein, der wegen der rückläufigen Nachfrage keine Abnehmer findet, zu Industriealkohol verarbeitet. Rheinland-Pfalz hat die Krisendestillation auf Wunsch des Weinbauverbandes Rheinhessen beantragt, andere Weinbauregionen in Rheinland-Pfalz hatten sich aus verschiedenen Gründen dagegen ausgesprochen Insgesamt ist die Lage im europäischen Weinsektor angespannt. Auch in Frankreich wird in diesem Jahr wieder die Krisendestillation angeboten, um überschüssige Weine vom Markt zu nehmen. Rheinland-Pfalz wird die Krisendestillation mit weiteren Maßnahmen flankieren. Neben Marketingaktivitäten zur Förderung des Absatzes zählen dazu auch die geplante Rodungsprämie und die Rotationsbrache, um das Produktionspotential an die geänderten Konsumgewohnheiten der Verbraucher anzupassen. Mit einem umfassenden Beratungsangebot unterstützt Rheinland-Pfalz seine Weinbaubetriebe auch in der derzeit schwierigen Situation. Das Merkblatt und weitere Informationen zur Krisendestillation sind auf der Homepage des MLWUF und auf der Internetseite des DLR Mosel veröffentlicht. Das Antragsformular folgt, sobald die nationalen Rechtsgrundlagen veröffentlicht und somit in Kraft getreten sind.
Nur in Spanien und Deutschland, hier auf Tertiärkalk und Rotliegendem in Rheinhessen (RP). Erstmals in Oesau (2006) für Deutschland angegeben; an wenigen Fundstellen in RP und HE (s. auch Meinunger & Schröder 2007).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 45 |
| Land | 20 |
| Weitere | 113 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 28 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Taxon | 3 |
| Text | 113 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 126 |
| Offen | 28 |
| Unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 166 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 8 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 53 |
| Keine | 61 |
| Webseite | 76 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 97 |
| Lebewesen und Lebensräume | 166 |
| Luft | 80 |
| Mensch und Umwelt | 149 |
| Wasser | 68 |
| Weitere | 151 |