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LUBW veröffentlicht aktualisierte Rote Liste Heuschrecken und Fangschrecken

null LUBW veröffentlicht aktualisierte Rote Liste Heuschrecken und Fangschrecken Karlsruhe. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat heute die aktualisierte Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken veröffentlicht. Die erste Einstufung für Baden-Württemberg für diese Insektengruppe stammt aus dem Jahr 1998. Die neue Einordnung profitiert unter anderem vom Erkenntnisgewinn durch das landesweite Insektenmonitoring. So wurden die Gefährdungseinstufungen auf Basis von über 130.000 Datensätzen vorgenommen. Rund 42,9 Prozent der Arten Baden-Württembergs sind als bestandsgefährdet eingestuft, das sind 30 von 70 Arten des Landes. Diese Zahl liegt etwa auf dem gleichen Niveau wie bei der Roten Liste von 1998. Die Situation hat sich für die Heuschrecken und Fangschrecken in der Gesamtschau also wenig verändert. Deutliche Unterschiede sind allerdings mit einem Blick auf die einzelnen Arten zu erkennen. Gefährdung: Veränderungen wahrnehmen „Bei 31 Arten hat sich die Gefährdung verändert. Die neue Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken verdeutlicht, wie wichtig regelmäßige Erhebungen von Arten sind, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können“, führt Werner Altkofer, stellvertretender Präsident der LUBW, aus. 17 Arten konnten im Vergleich zur Roten Liste von 1998 positiver eingestuft werden, während gleichzeitig 14 Arten nun eine stärkere Gefährdung aufweisen. Acht Arten gelten im Land als vom Aussterben bedroht. Gewinner: Wärmeliebende Überlebenskünstler Von den aktuellen Klimaveränderungen profitieren beispielsweise wärmeliebende Arten wie die im Jahr 1998 noch als ausgestorben eingestufte heimische Große Schiefkopfschrecke. Sie hat sich in den letzten Jahren massiv ausgebreitet. In den Jahren 1998 bis 2000 wurden zunächst einzelne Tiere am Bodensee bei Eriskirch und Friedrichshafen entdeckt. Begünstigt durch die heißen Sommer der Jahre 2003 und 2006 wanderten sie weiter nach Norden und besiedeln mittlerweile die gesamte Rheinschiene. Die Art gilt deshalb aktuell nicht mehr als gefährdet. Verlierer: Lebensraum-Spezialisten „Verlierer der vergangenen zwei Jahrzehnte sind anspruchsvolle Arten, die Spezialisten für bestimmte Lebensräume sind“, erläutert Altkofer und ergänzt: „Dies bestätigt leider abermals den generellen Rückgang der Vielfalt an Lebensräumen und damit einhergehend an Arten - auch in Baden-Württemberg.“ Rotleibiger Grashüpfer Wie eng die Artenvielfalt an die Vielfalt der Landschaft und die teils seit Jahrhunderten geprägte Landnutzung gebunden ist, zeigt beispielhaft die Gefährdungssituation des Rotleibigen Grashüpfers. Die Art benötigt vollbesonnte, kurzrasige Magerrasen, die insbesondere durch die Wanderschäferei auf der Schwäbischen Alb und im Schwarzwald entstanden sind. Wird diese extensive Beweidungsform aufgegeben, wachsen die Flächen zu und auch der Lebensraum des Rotleibigen Grashüpfers geht verloren. Rotflügelige Ödlandschrecke Das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Rotflügeligen Ödlandschrecke hat sich seit dem Jahr 1998 trotz der schon lange bekannten und sehr hohen Gefährdungslage halbiert. In weiten Landesteilen sind die Bestände mittlerweile flächenhaft erloschen. Gründe hierfür sind die mangelnde Nutzung und Pflege von wenig ertragreichen und schwer zugänglichen Flächen sowie der zunehmende Nährstoffeintrag in der freien Landschaft, welcher sich durch aufkommende Gehölze und das Zuwachsen lückiger Standorte zeigt. So verlieren ehemals von der Rotflügeligen Ödlandschrecke besiedelte Flächen wie Trockenrasen, Felsschutthalden und große, vegetationsarme Schotterflächen ihre Eignung als Lebensraum. Spezialisten können schlechter eine neue Heimat finden Die Landschaft wird immer intensiver genutzt. Vor allem besondere Lebensräume wie Trockenrasen oder Feuchtwiesen gehen dadurch vermehrt verloren. Anspruchsvolle Arten reagieren auf diese Veränderungen sehr empfindlich. Da sie als Spezialisten an die Lebensbedingungen solcher Standorte angepasst sind, können sie bei Verlust ihres Lebensraums nur schlecht ausweichen. „Gezielte Schutzbemühungen und -maßnahmen, wie sie beispielsweise im Rahmen des landesweiten Arten- und Biotopschutzprogramms umgesetzt werden, sind unumgänglich, um eine weitere Verschlechterung der Situation in den kommenden Jahren zu vermeiden. Der Fortbestand vieler sehr seltener Arten, wie zum Beispiel der Wanstschrecke ist von solchen bereits bestehenden Schutzmaßnahmen abhängig. Es braucht aber viel Zeit, bis sich diese auch in einer Verbesserung der Gefährdungskategorie niederschlagen“, so Altkofer. „Letztendlich entscheiden wir alle darüber, wie vielfältig unsere Lebenswelt in Zukunft noch ist.“ Publikation enthält Informationen zu jeder baden-württembergischen Art Die 180-seitige Publikation „Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Heuschrecken und Fangschrecken Baden-Württembergs“ stellt jede der 70 baden-württembergischen Arten kurz vor. Kompakte Steckbriefe einschließlich landesweiter Nachweiskarten zu den einzelnen Arten enthalten weiterführende Informationen zur Verbreitung im Land und zu den jeweiligen Gefährdungsursachen. Damit ist die Rote Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage für die amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer sowie die entsprechenden Fachplanungsbüros im Land. Sie steht im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pd.lubw.de/10248 kostenlos als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Im Laufe des Spätsommers/Herbsts 2022 wird an dieser Stelle außerdem eine kostenpflichtige gedruckte Fassung zum Kauf angeboten. Vollständige Titelangabe Detzel, P., H. Neugebauer, M. Niehues & P. Zimmermann (2022): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Heuschrecken und Fangschrecken Baden-Württembergs. Stand 31.12.2019. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 15 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Gottesanbeterin fühlt sich im Ländle wohl

null Gottesanbeterin fühlt sich im Ländle wohl Zunehmend werden die Erkenntnisse von fachlich versierten Laiinnen und Laien von Wissenschaft und Verwaltung geschätzt und in Studien miteinbezogen. So auch bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie setzt auf bürgerschaftliches Engagement bei der Erfassung von leicht erkennbaren Arten. Aus Anlass der heutigen Begehung des Michaelsbergs bei Untergrombach mit Umweltstaatsekretär Dr. Andre Baumann erläuterte die LUBW den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz- und Umweltverbänden sowie Medien das Vorgehen am Beispiel der heimischen Gottesanbeterin, die sich in Baden-Württemberg zunehmend wohler fühlt. Bürgermeister Andreas Glaser begrüsste die Interessierten. Staatssekretär Baumann: Baden-Württemberg trägt besondere Verantwortung für Gottesanbeterin „Baden-Württemberg trägt eine besondere Verantwortung für diese faszinierende Art, da das Land mit den Vorkommen entlang der Rheinschiene und hier insbesonde­re rund um den Kaiserstuhl den Hauptteil des bundesdeutschen Gesamtbestandes der Europäischen Gottesanbeterin beher­bergt“, erläuterte Staatssekretär Andre Baumann. Er betonte, dass die Biomasse der Insekten einer aktuellen Studie zufolge im Verlauf der letzten 27 Jahre um 75 Prozent eingebrochen sei. „Um den Verlust der Artenvielfalt im Land zu stoppen und die einzigartigen baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaften zu stärken, investiert die Landesregierung mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt daher in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 36 Millionen Euro.“ Die sonnenexponierten Gras- und Buschlandschaften mit den charakteristischen Lesesteinwällen des Michaelsbergs bieten gute Lebensbedingungen für die Europäische Gottesanbeterin. Die Gottesanbeterin ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und auf der Roten Liste der gefährdeten Arten Baden-Württembergs in Kategorie 3, das bedeutet gefährdet, eingestuft. Meldeplattform der LUBW für die Gottesanbeterin Nur was man kennt, kann man auch schützen. Deshalb sind die Kartierungen eine wichtige Grundlage für den Artenschutz. Seit rund einem Jahr erfasst die LUBW das Vorkommen der leicht erkennbaren Gottesanbeterin mithilfe von interessierten Laiinnen und Laien über ihre Artenmeldplattform. „Die Qualität der 767 Fundmeldungen ist insgesamt sehr hoch,“ beurteilt Eva Bell, Präsidentin der LUBW, die Daten. Die Meldungen werden von den Fachleuten der LUBW plausibilisiert und in das zentrale Arten-Informationssystem des Landes überführt, wo sie der gesamten Naturschutzverwaltung zur Verfügung stehen. Die Funde entsprechen zwar nicht exakt der aktuellen Verbreitung der Art, da die Beobachtungen meist zufällig zustande kommen. Je höher die Anzahl der eingegangenen Beobachtungen ist, umso besser wird deren Aussagekraft. „Jede Sichtung hilft. Dank der Meldeplattform zur Gottesanbeterin konnten wir erhebliche Erkenntnisse zu ihrer Verbreitung und zu den Lebensräumen gewinnen“, so Bell. Gottesanbeterin Profiteur des Klimawandels In Baden-Württemberg ist sie in wärmebegünstigten Lebensräumen zu finden. Im Zuge des voranschreitenden Klimawandels wird sich ihr Verbreitungsgebiet voraussichtlich ausdehnen und sie wird häufiger anzutreffen sein. Sie kann also als Profiteur des Klimawandels gesehen werde. Die momentan gültige Rote Liste der Fang- und Heuschrecken basiert auf einer Erhebung von vor 20 Jahren und wird derzeit im Auftrag der LUBW im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms aktualisiert. „Bei der Gottesanbeterin dürfte es sich um eine der wenigen Insektenarten handeln, deren Bestände sich in den letzten Jahrzehnten positiv entwickelt haben“, betont Michael Waitzmann, Leiter des Sachgebietes Artenschutz der LUBW. Die Gottesanbeterin steht als Schirmart stell­vertretend für extensiv genutzte Offenlandlebensräume und die Großinsektenfauna unserer wärmebegünstigten Kulturlandschaften. Franz Untersteller, der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, hat die Schirm­herrschaft für das Insekt im vergangenen Jahr übernommen. Durch den Schutz der Schirmart, z. B. durch Landschaftspflegemaßnahmen oder Verzicht auf Insektizide, werden automatisch viele andere Arten geschützt, wie zum Beispiel der wärmeliebende Bläuling, Prachtkäfer oder die Wildbienen. Hintergrundinformation Artenmeldeplattformen der LUBW Die LUBW erfasst mithilfe ihrer Meldeplattformen seltene und leicht zu erkennende Arten in Baden-Württemberg, derzeit sind es Laubfrosch, Feuersalamander, Hirschkäfer und Weinbergschnecke. Online stehen auf den Meldeplattformen konkrete Bestimmungshilfen sowie viele weitere Informationen zur Biologie und Ökologie dieser Arten aber auch zu Gefährdungsursachen und Schutzmöglichkeiten zur Verfügung. Die bisherigen plausibilisierten Meldungen können hier eingesehen werden. Die Meldeplattformen leben von der Beteiligung der Öffentlichkeit. „Bürgerwissenschaft“ oder „Citizen Science“ heißt das Zauberwort, mit der die sogenannte Schwarmintelligenz bezeichnet wird. Das Wissen von naturinteressierten Personen wird genutzt und gefördert. Bürgerinnen und Bürger können über die Artenmeldeplattform auf der Webseite der LUBW ihr Funde am besten mit einem Foto melden. Wer die Umwelt-App des Landes Baden-Württemberg auf seinem Smartphone hat, kann seinen Artenfund auch direkt vom Fundort übermitteln. Weiterführende Informationen zu den Meldeplattformen der LUBW finden Sie auf der Webseite „ Meldeplattformen “. Funde können Sie über die hier verlinkte Eingabemaske melden: Artenfund melden . Bitte beachten Sie, dass dafür auf jeden Fall ein Foto des gefundenen Exemplars bzw. der Exemplare erforderlich ist. Telefonische Meldungen können wir nicht entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.

Folgeprojekt 'CCS-Kommunikation' - Multivariate Analysen der Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von CCS

Das Projekt "Folgeprojekt 'CCS-Kommunikation' - Multivariate Analysen der Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von CCS" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Gesamtziel des Folgeprojekts 'CCS-Kommunikation - Multivariate Analysen der Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von CCS' ist die Untersuchung der Bedeutung unterschiedlicher Einflussfaktoren und deren Wechselwirkungen für die Akzeptanz von CCS-Technologien. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für die (Weiter-)Entwicklung der Kommunikation und der Partizipation zu CCS. Im Rahmen des Vorgängerprojekts 'Erhebung des Einflusses der CCS-Kommunikation auf die breite Öffentlichkeit sowie auf lokaler Ebene' wurden drei repräsentative Bevölkerungsbefragungen durchgeführt: eine deutschlandweite und zwei regionale Befragungen, die in der Region Rheinschiene und in Schleswig-Holstein stattfanden. Aus diesen Befragungen liegt ein Datensatz vor, der insgesamt 2.017 Fälle umfasst. Aufgrund der kurzen Laufzeit des Vorgängerprojekts wurde bisher nur ein kleiner Teil der Daten ausgewertet. So wurden über den Abschlussbericht des Vorgängerprojekts hinaus in (Schumann et al., 2010) zum Besipiel die Bekanntheit und das Wissen zu CCS und in (Pietzner et al., 2010) die Risiko- und Nutzeneinschätzung und die Akzeptanz der drei CCS-Prozessschritte differenziert nach Geschlecht und Berufsausbildung erläutert. Mithilfe multivariater Analysen werden nun die vorliegenden Daten weiter analysiert sowie die Ergebnisse tiefergehend erklärt. Die Empfehlungen, die im Rahmen des Vorgängerprojekts bereits entwickelt wurden, werden aufgenommen und auf der Grundlage der untersuchten Einflussfaktoren nach Möglichkeit weiter konkretisiert. Darüber hinaus wird erwartet, dass neue Empfehlungen zur Kommunikation von CCS ergänzt und entwickelt werden können. Die Umsetzung der Empfehlungen zur Aufbereitung von Informationen über CCS dient dazu, dass die Bevölkerung eigenständige und wohlbegründete Einstellungen zu den CCS-Technologien entwickeln kann.

Projekt: Deutsch-Französischer Flottentest

Das Projekt "Projekt: Deutsch-Französischer Flottentest" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Es wird/wurde ausgeführt durch: EnBW Energie Baden-Württemberg AG.

Corridor Randstad-Rhein/Ruhr: Tendenz und Entwicklung

Das Projekt "Corridor Randstad-Rhein/Ruhr: Tendenz und Entwicklung" wird/wurde gefördert durch: Rijks Planologische Dienst. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Nordrhein-Westfalen.Anlass war die Ausdehnung der Randstad in die suedoestlichen Gebiete der Niederlande, der Druck auf die Freiflaechen und die vermeintliche weitere raeumliche Verflechtung der Randstad mit dem Rhein-Ruhr-Gebiet. Untersuchung der siedlungsraeumlichen Trends und der Entwicklungsdynamik im sogenannten Corridor Randstad-Rhein/Ruhr.

Erprobung eines LUREMP im Belastungsgebiet Koeln (Rheinschiene Sued)

Das Projekt "Erprobung eines LUREMP im Belastungsgebiet Koeln (Rheinschiene Sued)" wird/wurde ausgeführt durch: Messerschmitt-Bölkow-Blohm.LUREMP ist ein statistisches, aktivitaetsanalytisches Strukturmodell fuer die Zwecke der Luftreinhalteplanung in Belastungsgebieten. Ziel der Untersuchung war die Erprobung von LUREMP im Belastungsgebiet Koeln (Rheinschiene Sued), um Aufschluesse darueber zu erhalten, ob dieses Instrument in den oeffentlichen Planungsprozess integrierbar ist. Bei der Datenbeschaffung traten unvorhersehbare Probleme auf. Dennoch wurden realistische, nicht triviale Loesungen gefunden. Die Schlussfolgerung ist, dass Massnahmenkosten und eine Analyse der energiewirtschaftlichen Zusammenhaenge in das Kalkuel der Luftreinhalteplanung gehoeren.

Erprobung von LUREMP als Hilfsmittel der Luftreinhaltung im Belastungsgebiet Rheinschiene Sued

Das Projekt "Erprobung von LUREMP als Hilfsmittel der Luftreinhaltung im Belastungsgebiet Rheinschiene Sued" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern,Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Messerschmitt-Bölkow-Blohm.

Regionaler Schienengueterverkehrsverbund Rheinschiene - Bedarfsanalyse und Leitlinien fuer ein Organisationskonzept

Das Projekt "Regionaler Schienengueterverkehrsverbund Rheinschiene - Bedarfsanalyse und Leitlinien fuer ein Organisationskonzept" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau / Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik.

Seen Biologische Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Software

Zur Berechnung des Bewertungsergebnisses müssen alle bewertungsrelevanten Informationen zusammengestellt werden. Diese sind in Tabelle 1 als Pflichtangabe gelistet, zusammen mit weiteren Daten, welche für die weitere Interpretation der Ergebnisse oder für die Weiterentwicklung von AESHNA dringend empfohlen werden. Die Bewertung erfolgt mittels des Computertools WRRL-Bio Modul AESHNA , welches die multimetrische Bewertung durchführt. Zudem werden die Metrics, aus welchen der multimetrische Index zusammengesetzt ist, berechnet. Für die Bewertung mit dem WRRL-Bio Modul AESHNA existiert eine Musterimportdatei, in der die Pflichtfelder ausgewiesen sind (Abb. 1, Screenshot des Exceleingabeformats). Entsprechend der Vorgaben in Abb. 1 und unter Berücksichtigung der Anmerkungen in Tabelle 1 werden die Daten in ein Excelformular eingetragen bzw. kopiert. Diese Daten können aber auch direkt in die Datenbank eingegeben werden, wobei Nachschlagefunktionen bei der korrekten Eingabe der Taxonnamen helfen und die Taxoncodes automatisch ergänzen. Alle anderen Daten sollten strukturiert in Exceltabellen oder Datenbanken abgelegt werden, oder am besten direkt in der WRRL-Bio Datenbank. Abb. 1: Screenshot des Eingabeformats des Access Tools für AESHNA. Tab. 1: Erläuterungen zur Dateneingabe im Access Tool für AESHNA. Datenparameter Pflicht B emerkungen Office-Version Die Datenbank liegt im Format von Access 2003 vor (.mdb). Es können jedoch auch spätere Access Versionen verwendet werden. Allerdings funktioniert der Datenimport aus Excel nur einwandfrei, wenn die Daten im entsprechenden Excel Format gespeichert wurden. Beispielsweise muss die Excel Importdatei im Format von Excel 2007 gespeichert werden, wenn Access 2007 (oder höhere Versionen) verwendet wird. Grundsätzliches Farbig markierte Felder sind gesperrt und dürfen nicht verändert werden. Alle anderen Felder können bearbeitet werden. DV-Nr./ID_ART Pflicht DV-Nr. oder ID_ART muss als Information angegeben werden. DV-Nr. ist laut Beschluss der LAWA-Expertenkreise der gültige Taxoncode. Für das Computertool kann jedoch auch der ID_ART Code benutzt werden. Die DV-Nr. wird dann entsprechend vom Computertool ergänzt. Ohne Angabe eines Taxoncodes versucht das Computertool basierend auf den Taxonnamen die jeweils passenden Taxon Codes (DV-Nr./ID_ART) zu finden und anschließend muss jedes unklare Taxon bestätigt bzw. geändert werden. TAXON_NAME Pflicht Name des Taxons (nach operationeller Taxa Liste Seen). Für das Computertool kann dieser Code alternativ zur DV-Nr. benutzt werden. Abundanzen Pflicht Die Abundanzen werden in der Einheit Individuen pro m 2 angegeben. Seename Pflicht Name des Sees bzw. Teilbeckens. Seetyp Pflicht Seetyp nach Mathes et al. (2002) für die natürlichen Seen nach dem Prinzip “S_” + “LAWA-Gewässertyp”, um Verwechslungen mit Fliessgewässertypen zu vermeiden, da andere Module des Computertools auch Fliessgewässer­daten bewerten können. Hieraus ergeben sich die folgenden Seetypenkürzel für die Bewertung nach AESHNA: S_1, S_2, S_3, S_4, S_10, S_11, S_12, S_13 und S_14. Für künstliche Gewässer werden vier Seetypen unterschieden: S_BWest = Baggerseen ohne Fließgewässeranbindung der Rheinschiene, S_Bfg = Baggerseen mit Anbindung an den Rhein, S_BOst = Baggerseen Ostdeutschland und S_T = Tagebauseen. Ufertyp Pflicht Auf Basis der gemäß der Probenahmevorschrift von Brauns et al. (2016) erhobenen Feldprotokollparameter werden Ufertypen ermittelt (siehe Tabelle 1 unter Bewertung). Jede Probestelle wird einem der drei Ufertypen “Grobsediment”, “Feinsediment” oder “Organisch” zugeordnet. Die Ufertypen sind für die ufertypspezifische Berechnung des Fauna­indexes notwendig. Probestelle empfohlen In diesen Feldern werden die Codes der Probestellen eingetragen. Probencode bzw. -bezeichnung empfohlen = notwendige Spaltenüberschrift in Excel-Importdatei (= Codes der Probestellen unter “Probestelle”) Datum empfohlen Datum der Probenahme (optional). Rechtswert empfohlen Rechtswert der Probestelle (optional). Hochwert empfohlen Hochwert der Probestelle (optional). Belastungsdaten, z.B. Hemerobie nach Hess & Heckes (2015) oder Naturnähe nach Michels (2007) empfohlen Diese Daten helfen bei der zukünftigen Weiterentwicklung von AESHNA. Habitat und % Habitatanteil Pflicht bei habitat-spezifischer Probenahme Hier wird die Bezeichnung des Habitats nach dem “Feldprotokoll Probenahme Eulitoral” eingetragen (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Brauns et al. (2016) (Habitat). Die Zeile darunter enthält den prozentualen Anteil des entsprechenden Habitats (% Habitatanteil). Diese Angaben sind notwendige Voraussetzungen für die korrekte Aggregation der Habitatproben auf Probestellenebene. Bei Multihabtatproben sollten alle Habitate + deren Anteile gelistet werden. Wichtig ist daher auch die identische Angabe im Feld Probestelle, wenn es sich bei Habitatproben um dieselbe Probestelle handelt. Bei composite (Misch-) Proben bleiben die Zeilen Habitat und % Habitatanteil leer, da hier bereits auf Probestellenebene aggregierte Proben vorliegen. Beispielrechnung: Der “Breite Luzin” in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Tieflandsee und gehört zum Seetyp 13 nach Mathes et al. (2002). Entsprechend wird S_13 unter Seetyp ein­getragen. Die acht Probestellen haben die Kürzel 27006001 bis 27006008. Analog dazu werden die Probestellenkürzel auch in die oberste Zeile eingetragen (Abb. 2). Der Ufertyp lässt sich den Feldprotokolldaten entnehmen. Im Beispiel des Breiten Luzin lässt sich anhand der in den Feldprotokollen angegebenen prozentualen Habitatanteile der Probe­stellen feststellen, dass es sich bei den Probestellen 27006001 bis 27006005 um fein­substrat-dominierte Ufer (Ufertyp Feinsediment) und bei den Probestellen 27006006 bis 27006008 um grobsubstrat-dominierte Ufer (Ufertyp Grobsediment) handelt. In diesem Fall handelt es sich um bereits aggregierte Mischproben, d.h. die Zeilen Habitat und Habitatanteil bleiben frei. Die Felder Datum, Rechtswert, Hochwert und Anmerkung haben informativen Wert, sind aber für die Berechnung des multimetrischen Indexes und der Metrics nicht von Bedeutung. Als Spalten werden die DV-Nr. (und/oder ID_Art), TAXON_NAME und die Dichten der Makrozoobenthostaxa in Individuen pro m 2 eingetragen. Abb. 2 zeigt die entsprechenden Makrozoobenthosdaten des Breiten Luzin eingetragen in ein Excelfile und bereit zum Import. Abb. 2: Screenshot für den Beispielsee “Breiter Luzin” im Eingabeformat des Access Tools für AESHNA. Als Ergebnis erhält man eine Access Ausgabetabelle (siehe Abb. 3). Wichtige Spalten hierbei sind: UP (kennzeichnet die Probestelle), Datum_Probe (das Datum der Probenahme (falls beim Import miteingegeben)), MMI (der Wert des multimetrischen Indexes jeder Probestelle) und Zustandsklasse (die ökologische Zustandsklasse jeder Probestelle mit Werten von 1 (sehr gut) bis 5 (schlecht)). Des Weiteren werden auch die Metrics ausgegeben, welche Bestandteil der AESHNA Bewertung sind. Im Falle des “Breiten Luzin” sind dies: Faunaindex, Lithal HK%, EPTCBO HK%, Typspezifische Vielfalt, Holzbewohner. Die Zustandsklasse stellt die Bewertung auf Stellenebene dar. Für eine Gesamtsee­bewertung muss nach derzeitigem Stand des Verfahrens dann noch der Mittelwert über alle Probestellen gebildet werden. Dabei werden alle MMI Werte für jeden See gleichmäßig über alle Probestellen gemittelt, um einen Wert für jeden See zu erhalten. Der Zustand eines Sees wird (wie die einzelne Probestelle) durch eine Zustandsklasse angezeigt, die von 1 (sehr gut) bis 5 (schlecht) reicht. Abb. 3: Screenshot für den Beispielsee “Breiter Luzin” im Eingabeformat des Access Tools für AESHNA.

Kleinraeumige Analyse der Smogperiode des Januar 1985 unter Beruecksichtigung meteorologischer Einfluesse

Das Projekt "Kleinraeumige Analyse der Smogperiode des Januar 1985 unter Beruecksichtigung meteorologischer Einfluesse" wird/wurde gefördert durch: Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Düsseldorf, Medizinisches Institut für Umwelthygiene.Die Studie befasst sich mit kleinraeumigen Auswirkungen der Smogsituation des Januar 1985, wobei Mortalitaetsdaten und Krankenhausaufnahmen mit Immissionskonzentrationen fuer SO2 und Schwebstaub, verglichen werden. Ferner werden die meterologischen Einfluesse systematisch untersucht. Bei der kleinraeumigen Betrachtung liess sich eine Erhoehung der Mortalitaet gegenueber dem Vergleichszeitraum in Bochum, Duesseldorf, Gelsenkirchen und Koeln statistisch absichern; wo eine weitere Unterteilung noch moeglich war, zeigten sich besonders in der Innenstadt (Koeln) und in industrialisierten Teilen (Duesseldorf) erhoehte Mortalitaetszahlen. Fuer 32 ausgewaehlte Kreise und kreisfreie Staedte des Landes NRW enthaelt der Bericht eine Einzelbetrachtung aller Parameter und eine zusammenfassende Wertung. Bei der Betrachtung von Bioklima-Zonen zeigen Gebiete mit belastendem Bioklima sowie die Rheinschiene und das westliche Ruhrgebiet erhoehte Mortalitaetszahlen und Krankenhausaufnahmen. Die Bedeutung niedriger Temperaturen sowie starker Temperaturschwankungen ist neben den Luftschadstoffeinfluessen deutlich erkennbar und uebertrifft diese zum Teil.

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