Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung nach FöRiWas Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1. Naturschutz- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen als notwendige Begleitmaßnahmen zum Ausgleich des Wasserabflusses als naturnaher Ausbau mit Aspekten der Verbesserung der Wasserqualität und des ökologischen Umfeldes. 2. Schutz gegen die zerstörende Wirkung von Wasser und Wind. Gefördert werden der Aufwand für Planung, Grunderwerb sowie den Bau o.g. Maßnahmen.