The European Commission, the European Parliament and the Council agreed on a series of legislative proposals as part of the 'Fit for 55' package, which are intended to align energy and climate policy instruments with the new climate target of reducing emissions by at least 55% compared to 1990 levels by 2030. This factsheet presents key aspects of the agreement on aviation in the framework of the European Emissions Trading Scheme (EU ETS) under Directive 2003/87/EC and the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation ( CORSIA ) of the International Civil Aviation Organisation (ICAO) in a condensed form. It further outlines interaction with other ‘Fit for 55’ elements for the use of sustainable fuels in aviation, the Energy Tax Directive and the Renewable Energy Directive. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Flüsse und Bäche nur zu zehn Prozent in „ökologisch gutem Zustand“ – Trinkwasser fast überall sehr gut Das Umweltbundesamt (UBA) plädiert für eine ambitionierte Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz im Verkehrssektor: „Der Verkehrssektor ist der einzige Sektor, der seine Emissionen seit 1990 nicht mindern konnte. Weil immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden und der Trend zu mehr PS und schwereren Fahrzeugen geht, haben die sparsameren Motoren dem Klimaschutz wenig genützt. Im Verkehrssektor muss daher dringend mehr passieren“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung der „Daten zur Umwelt 2015“ in Berlin. Der Verkehr verursacht derzeit rund 18 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland, der wichtigste Emittent ist die Energiewirtschaft mit 39 Prozent. Aber: Im Verkehr sind die Emissionen im Vergleich zu 1990 sogar noch gestiegen (um 0,6 Prozent bis 2014) – anders als im Energie- oder Industriebereich. 95 Prozent der Treibhausgasemissionen im Verkehr verursacht der Straßenverkehr. Nach wie vor werden zu viele Güter auf der Straße transportiert. Zwischen 2000 und 2013 ist der Güterverkehrsaufwand auf der Straße um rund 31 Prozent gestiegen. „Wir raten dringend dazu, mehr Gütertransport von der Straße auf die Schiene und das Schiff zu verlegen – das Aktionsprogramm Klimaschutz setzt hier schon die richtigen Akzente. Es wäre auch sinnvoll, die LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auszuweiten. Und wir müssen endlich eine deutlich intensivere Diskussion über CO2 -Grenzwerte für LKW führen. Wir brauchen auch hier anspruchsvolle Regelungen“, sagte Krautzberger. LKW verursachten in Deutschland im Jahr 2013 rund 38,7 Millionen Tonnen CO2. Besser sieht es beim Wasser aus: 98 Prozent der deutschen Badegewässer erfüllten 2014 die Anforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. Außerdem hat das Trinkwasser nahezu überall eine sehr gute Qualität. Dagegen ist der ökologische Zustand vieler Flüsse und Bäche in Deutschland weniger gut: Nur zehn Prozent der natürlichen deutschen Fließgewässer erreichen das Prädikat „gut“ nach der EU-Wasserrahmen¬richtlinie; und nur eines von 72 Küstengewässern an Nord- und Ostsee schafft dies. Fischen, Pflanzen und wirbellosen Bodentieren wie Muscheln und Schnecken macht vor allem der Stickstoff zu schaffen. Dieser gelangt durch zu viel Dünger aus der Landwirtschaft in Flüsse und Seen. Das führt zu Algenwachstum und raubt Fischen und anderen Wasserlebewesen den Sauerstoff. Krautzberger rief dazu auf, die überhöhten Stickstoffeinträge bei der laufenden Novellierung der Düngeverordnung konsequent anzugehen: „Der Stickstoffüberschuss aus der Landwirtschaft ist ein Umweltproblem großen Ausmaßes. Die neue Düngeverordnung sollte vorschreiben, dass Gülle effizienter eingesetzt und schneller in den Boden eingearbeitet wird. Wichtig sind auch größere Abstände zwischen Gewässern und landwirt-schaftlich genutzten Flächen, damit weniger Nährstoffe vom Feld in Flüsse und Seen gelangen.“ Handlungsbedarf zeigen die „Daten zur Umwelt“ des UBA auch beim effizienten und sparsamen Einsatz von Rohstoffen. Das Ziel, die Ressourcenproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, ist erst gut zur Hälfte erreicht. Ein großer Teil dieser Effizienzgewinne geht darauf zurück, dass rohstoffintensive Produktion zunehmend ins Ausland verlagert wird; im Schnitt trägt jede Tonne importierter Güter einen „Rucksack“ von weiteren 2,5 Tonnen Rohstoffen im Ausland. Erfreulich ist, dass die Deutschen beim Recycling EU-weit zu den Spitzenreitern gehören: Immerhin 70 Prozent aller Abfälle wurden recycelt (Daten für 2012). „Es reicht aber nicht aus, möglichst viele Wertstoffe zu sammeln und hochwertig zu recyceln. Besser ist, Abfälle gar nicht entstehen zu lassen. Geräte sollten so konstruiert sein, dass sie lange halten oder zumindest einfach zu reparieren sind“, sagte Krautzberger. Die EU könne über die Ökodesign-Richtlinie etwa für alle Haushaltsgeräte eine gesetzliche Mindestlebensdauer vorschreiben. Die „Daten zur Umwelt 2015“ sind ein Auszug aus dem Datenangebot auf UBA.de – hier werden Daten aufbereitet und ständig aktualisiert.
Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
UBA und „Blauer Engel“ auf der Internationalen Funkausstellung Das Umweltbundesamt (UBA) ruft die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu auf, die Energieeffizienz von Fernsehern, Waschmaschinen oder Computern weiter deutlich zu verbessern: „Verbraucher müssen ein Grundvertrauen haben können, dass Produkte eine möglichst gute Energieeffizienz haben. Und gerade deshalb sind strenge Vorgaben für alle Geräte, die verkauft werden, so wichtig.“, sagte UBA Präsident Jochen Flasbarth zum Start der Internationalen Funkausstellung (IFA) am 2. September 2011 in Berlin. Flasbarth verwies auf Neuregelungen der EU-Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie. So werde für Fernseher ab 30. November 2011 endlich der Energieverbrauch auf dem Produkt ausgewiesen, bei Computern stecke ein solcher Hinweis allerdings seit Jahren erfolglos in der Diskussion: „Auf Waschmaschinen oder Geschirrspülern kann jeder und jede direkt den Energieverbrauch des Gerätes nach Effizienzklassen ablesen. Ich kann nicht einsehen, warum dieser wichtige Verbraucherhinweis bei Computer, Laptop und Co. noch fehlt.“, sagte Flasbarth. „Die Europäische Kommission sollte auf dem Weg der Mindestanforderungen für die Energieeffizienz rasch voranschreiten.“ Das UBA möchte auch, dass die gesamten Energiefolgekosten eines Produktes deutlich transparenter werden: „Bislang steht für Handel und Verbraucher oft der reine Anschaffungspreis im Vordergrund - der macht aber nur einen Bruchteil der wahren Kosten aus. Pflichtangaben in der Werbung und im Handel zu den gesamten Kosten eines Produktes in Euro und Cent während seiner durchschnittlichen Einsatzzeit wären der beste Weg.“, sagte Flasbarth „Wenn ein Fernseher mit 81 Zentimeter Bilddiagonale der Energieeffizienzklasse C gegenüber einem gleichgroßen Gerät der Effizienzklasse A+ jährlich rund 20 Euro mehr kostet, sollte der Verbraucher das beim Kauf schwarz auf weiß lesen. Das macht Produkte besser vergleichbar und entlarvt automatisch Stromverschwender.“ Die IFA ist die größte Messe weltweit für Unterhaltungselektronik, Informations-und Telekommunikationstechnik sowie Haushaltsgeräte. Sie öffnet vom 2. bis zum 7. September ihre Pforten auf dem Berliner Messegelände am Funkturm. Das Umweltbundesamt informiert auf Stand 177 in Halle 1.2 rund um den Umweltschutz. Besucherinnen und Besucher erleben etwa virtuell, wie viele Materialien in einem Fernseher stecken und warum sich das Recycling alter Geräte daher besonders lohnt: Mit Hilfe eines Touchscreens zerlegen sie dazu mit wenigen Klicks einen Fernseher in seine Bauteile und entdecken, welche kostbaren Rohstoffe sich in der der grauen Mattscheibe und dahinter verstecken. Auch das Thema Energieeffizienz schreibt das UBA groß: Beim Energie-Check am Stand lernen die Verbraucher, was Geräte im vermeintlichen Ruhezustand, dem so genannten Standby, an Energie verschwenden. Oft lohnt sich ein kleiner Knopfdruck, um kräftig Strom zu sparen. Wie mühsam es ist, Energie zu erzeugen, spüren (sportliche) Besucherinnen und Besucher mit den eigenen Beinen: Auf zwei Trimmrädern können sie kräftig in die Pedale treten und so selbst die Energie für einen Teil der UBA-Standbeleuchtung erzeugen (die übrigens ausschließlich energiesparende LED-Technik einsetzt). Auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist mit dabei am Stand 177 in Halle 1.2. UBA-Präsident Flasbarth: „Produkte mit dem ‚Blauen Engel‘ beweisen, dass sich Umweltschutz und technische Finesse nicht ausschließen. Bereits heute tragen mehr als 11.500 Produkte das Umweltzeichen und ständig kommen neue hinzu.“ Unter den Geräten, die den Blauen Engel erhalten haben, sind unter anderem der Drucker Brother DCP-195C, die Telefone der Siemens Open Stage Reihe oder der Arbeitsplatzcomputer Fujitsu ESPRIMO.
Maßnahmen gegen stromfressende Büro- und Haushaltsgeräte beschlossen Am 7. Juli haben Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand” von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Mithilfe der geplanten Maßnahmen ist EU-weit eine Minderung unnützer Stromverluste um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bis zum Jahr 2020 zu erwarten. Dies entspricht einer Einsparung von 14 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) und etwa 9 Großkraftwerken mit 800 Megawatt Leistung. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) sagte: „Der Entwurf der EU-Verordnung zur Begrenzung der Leerlaufverluste bei Elektrogeräten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Seine Umsetzung kann einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten.” Nach der geplanten Regelung dürfen Computer, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und weitere Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. „Damit ist ein langjähriges Ziel deutscher Umweltpolitik – maximal ein Watt Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand – erfüllt und wird später sogar noch unterschritten”, so Holzmann. In Deutschland sind Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros für einen Stromverbrauch in Höhe von mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich. Das verursacht jährlich Kosten von mindestens vier Milliarden Euro. Die neuen EU-Regelungen würden für Deutschland eine Minderung des Stromverbrauchs von mehr als sechs Milliarden kWh pro Jahr bewirken – das entspricht knapp vier Millionen Tonnen CO2 . So ließe sich mindestens ein Großkraftwerk mit 800 Megawatt Leistung einsparen. Die Gerätenutzerinnen und -nutzer sparen zudem jährlich Stromkosten in Höhe von gut 1,2 Milliarden Euro. Da die Verordnung nur einen bestimmten Teil der Leerlaufverluste regelt, sind weitere nennenswerte Einsparungen in EDV-Netzen (sogenannter Netzwerk-Standby) sowie über Null-Watt-Schaltungen möglich: Deutschland sowie die Umweltschutz- und Verbraucherverbände hatten sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass in Zukunft nur noch Geräte auf den Markt kommen, die sich vollständig abschalten lassen. Nachdem es gelungen ist, dieses Ziel in den Vorbemerkungen der Verordnung zu verankern, ist bei künftigen produktgruppenspezifischen Regelungen, die technische Machbarkeit und Angemessenheit eines Null-Watt-Modus zu prüfen. Nach Schätzung des UBA ließen sich damit die Stromverluste EU-weit um weitere 7 Milliarden kWh und in Deutschland um etwa 1 Milliarde kWh mindern. Die Verordnung wäre die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie). Durchführungsmaßnahmen für weitere Produktgruppen sind in Vorbereitung und sollen in den nächsten Monaten folgen Quelle: Umweltbundesamt, Presseinformation Nr. 54/2008 EU Deutschland Leerlaufverluste in Büros und Haushalten insgesamt (2004) Keine Angabe 22 Milliarden kWh Leerlaufverluste, die von der Verordnung betroffen sind, 2020 im Zustand ohne Verordnung (business as usual) 49 Milliarden kWh Knapp 9 Milliarden kWh Einsparpotentiale (im Jahr 2020) 35 Milliarden kWh Über 6 Milliarden kWh Eingespartes CO 2 14 Millionen Tonnen Knapp 4 Millionen Tonnen
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
In June 2006, the “Thematic Strategy on Sustainable Use of Pesticides" was accepted by the European Commission. The implementation, through Framework Directive 2009/128/EC of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 establishing a framework for Community action to achieve the sustainable use of pesticides, aims at minimising hazards and risks to human health and the environment associated with the use of pesticides. In addition, the Directive promotes inter alia the use of an integrated pest management and alternative techniques such as non-chemical alternatives. Up to now the Pesticides Thematic Strategy and the corresponding directive focus on plant protection products. However, the possibility of extending the directive to biocides is retained. Veröffentlicht in Texte | 06/2012.
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt Hohe Nachfrage nach grünen Produkten , Angebot aber noch zu klein Das Umweltbewusstsein der Deutschen wandelt sich. Das belegt die neue Umweltbewusstseinsstudie von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt (UBA). Demnach sehen immer mehr Befragte den Umwelt- und Klimaschutz als Teil der Lösung für Zukunftsaufgaben, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Fast zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) geben an, dass sie den Umwelt- und Klimaschutz für eine grundlegende Bedingung zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben wie beispielsweise die Globalisierung halten. 2012 taten dies nur 40 Prozent. Knapp die Hälfte aller Befragten hält Umwelt- und Klimaschutz zudem für eine grundlegende Voraussetzung, um den Wohlstand zu sichern (56 Prozent), die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten (48 Prozent) und Arbeitsplätze zu schaffen (46 Prozent). Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte: „Ich verstehe diese Ergebnisse als Gestaltungsauftrag der Bevölkerung an die Umweltpolitik. Früher haben viele gedacht, Umweltschutz und Wirtschaftskraft würden sich widersprechen. Heute weiß man: Das Gegenteil ist richtig. Gutes Leben und Umweltschutz gehören zusammen.“ Die nächste große Aufgabe für den Umweltschutz müsse nun sein, auch als soziale Triebfeder wahrgenommen zu werden, so Hendricks. „Hier zeigt die Studie noch Nachholbedarf. Mein Ziel als Umweltministerin ist, dass mehr Menschen sagen können: Der Umweltschutz macht unser Land gerechter. Denn es sind ja besonders die sozial Benachteiligten, die unter Lärm und Feinstaub in den Städten leiden. Eine soziale Umweltpolitik, die auf Energieeffizienz setzt, auf öffentlichen Nahverkehr, mehr Grün in der Stadt und eine lebenswerte Gestaltung unserer Siedlungen, ist gut für die Umwelt, aber auch gut für Gesundheit und Lebensqualität der Menschen.“ Ein wichtiges Gesundheitsproblem ist laut Studie der Lärm: „Zwei Drittel der Befragten fühlen sich von Lärm mittelmäßig oder etwas gestört. Jede oder jeder Zehnte meint gar, Lärm belästige sie oder ihn stark oder äußerst stark. Wir wissen seit langem, dass Lärm nicht nur nervt, sondern Ausmaße erreicht, die krank machen können.“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA . Am meisten belastet der Straßenverkehrslärm; wie schon 2012 gaben auch in der aktuellen Studie 54 Prozent der Befragten an, sich zumindest „etwas belästigt“ zu fühlen. Die Studie zeigt ein anhaltend hohes Umweltbewusstsein in der Bevölkerung. Fast neun von zehn Befragten meinen, dass wir in Deutschland durch unsere Lebensweise auch für Umweltprobleme in anderen Ländern verantwortlich sind. Und fast drei Viertel zeigen sich beunruhigt, wenn sie daran denken, in welchen Umweltverhältnissen unsere Kinder und Enkelkinder wahrscheinlich leben müssen. Bei den Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ist dieser Anteil mit 85 Prozent noch deutlich höher. Auch beim Konsum gibt es in einigen Bereichen eine hohes Umweltbewusstsein: So gibt knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie beim Kauf von Haushaltsgeräten beziehungsweise Leuchtmitteln immer zu energieeffizienten Alternativen greifen. Ein weiteres Viertel tut dies sehr häufig. Das zeigt, dass das Engagement der Bundesregierung für klimafreundliche, energieeffiziente und haltbare Geräte im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie dem Wunsch der Verbraucher entspricht. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Die Nachfrage nach grünen Produkten ist groß, der Wille zum Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen weit verbreitet. 43 Prozent der Befragten etwa kaufen häufig umweltschonende Reinigungsmittel, 39 Prozent haben schon einmal Ökostrom bezogen und rund ein Fünftel setzt beim Einkauf häufig auf Bio-Lebensmittel.“ Das Interesse an Öko-Produkten ist aber unterschiedlich ausgeprägt; Öko-Textilien etwa kaufen derzeit nur 10 Prozent der Befragten häufig. „Bei umweltfreundlich hergestellter Kleidung stimmt schlicht das Angebot der Hersteller noch nicht. Biobaumwolle hat derzeit einen Anteil von unter ein Prozent am gesamten Baumwollmarkt. Hier müssen die Hersteller nachlegen, dann steigt auch die Nachfrage“, sagte Krautzberger. 82 Prozent der Befragten sind dafür, Städte und Gemeinden gezielt so umzugestalten, dass man kaum noch auf ein Auto angewiesen ist. Bei jungen Menschen (14- bis 17-Jährige) sind sogar 92 Prozent für diese Umgestaltung. Eine hohe Zustimmung gibt es für neue Mobilitätskonzepte in den Städten. Auch steigt die Bereitschaft, auf alternative Angebote wie Carsharing zuzugreifen. Ein Car-Sharing-Fahrzeug kann fünf normale Fahrzeuge ersetzen. Carsharing hat daher das Potenzial, sich zu einem wichtigen Beitrag für Klimaschutz und Ressourceneffizienz zu entwickeln. Die Repräsentativumfrage zum Umweltbewusstsein in Deutschland wird seit 1996 alle zwei Jahre durchgeführt. Erstmals wurde in diesem Jahr die deutsche Wohnbevölkerung ab 14 Jahren befragt (in den Vorgängerstudien ab 18). Diese Studie wurde als Online-Befragung im Zeitraum vom 8. Juli bis 6. August 2014 mit 2117 Personen durchgeführt.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesklimaschutzministerium kündigt umfangreiches Sofortprogramm an Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr steigen die Treibhausgasemissionen in Deutschland wieder an. So wurden im Jahr 2021 rund 762 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind gut 33 Millionen Tonnen oder 4,5 Prozent mehr als 2020. Insgesamt sind die Emissionen seit 1990 in Deutschland damit um 38,7 Prozent gesunken. Der Anstieg im letzten Jahr ist insbesondere im Energiesektor zu verzeichnen: Dieser weist ein Plus von 27 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente auf, da wegen gestiegener Stromnachfrage, geringerer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und des gestiegenen Gaspreises verstärkt Kohle zur Stromerzeugung genutzt wurde. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sank vor allem aufgrund schlechter Windverhältnisse um sieben Prozent. Die Sektoren Verkehr und Gebäude liegen über den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen. Das geht aus den aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die nach den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes und der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) vorgelegt wurden. Klima -Staatssekretär Patrick Graichen: „Der Anstieg der Treibhausgasemissionen hat sich leider abgezeichnet. Dem wird die Bundesregierung jetzt mit einem Klimaschutz -Sofortprogramm zügig entgegenwirken. A & O ist ein wesentlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen es schaffen, dreimal so viele Kapazitäten wie bisher zu installieren, um den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Eine Hängepartie wie in den letzten Jahren darf es dabei nicht mehr geben. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns zudem auf dramatische Weise deutlich gemacht, wie sehr Sicherheit und Energieversorgung zusammenhängen. Wir können es uns nicht mehr leisten, das zu ignorieren. deshalb gilt es jetzt, jeden Stolperstein auf dem Weg zu mehr Wind- und Sonnenkraft zügig aus dem Weg zu räumen. Die schnellere Abkehr von fossilen Energien muss alle Bereiche umfassen – von der Industrieproduktion über den Gebäudebereich bis hin zur Mobilität und der Landwirtschaft. Entscheidend ist dabei, die soziale Balance zu wahren." UBA -Präsident Dirk Messner: „Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 2020 ist fast zur Hälfte schon wieder verloren. Unsere Zahlen zeigen deutlich, dass die Ziele der Bundesregierung schnellstens angegangen werden müssen. Wir müssen schnell mehr Sonnen- und Windenergieanlagen bauen. Unsere Gebäude müssen wir auf Wärmepumpen umstellen und so schnell wie möglich aufhören Öl- und Gasheizungen einzubauen. Bei unseren Häusern können wir auch mit Energiesparen noch einiges erreichen, vor allem indem wir sie besser energetisch sanieren. Das hilft auch gegen unsere Energieabhängigkeit von Russland. Hier kann jede und jeder einzelne etwas tun, was auch dem Klima hilft: Etwas weniger heizen, das Auto öfter mal stehen lassen oder, wenn es doch notwendig ist, langsamer fahren.“ Seit 1990 sanken die Emissionen in Deutschland um 38,7 Prozent. Das Ziel für 2030 ist ein Minus von 65 Prozent. Emissionssteigerungen gegenüber dem Vorjahr gab es 2021 in nahezu allen Bereichen. Die verfügbaren Daten zeigen, dass seit 2010 vor allem die Energiewende zur Reduktion der Emissionen beigetragen hat. Alle anderen bedeutenden Sektoren stagnieren seit 2010 mehr oder weniger. Im Sektor Energiewirtschaft sind mit rund 27 Mio. Tonnen die größten Emissionssteigerungen in absoluten Zahlen zu verzeichnen – das entspricht 12,4 Prozent mehr als 2020. Mit rund 247 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente lagen die Emissionen aber noch gut 11 Mio. Tonnen unter denen des Jahres 2019. Eine Jahresemissionsmenge für 2021 gibt es im Bundes-Klimaschutzgesetz für den Sektor Energiewirtschaft nicht. Besonders deutlich stiegen die Emissionen aus der Stein- und Braunkohlenverstromung aufgrund des erhöhten Kohleeinsatzes. Der Einsatz von emissionsärmerem Erdgas nahm dagegen in der zweiten Jahreshälfte aufgrund der deutlich gestiegenen Gaspreise ab. Die wesentlichen Gründe für den erhöhten Einsatz fossiler Energieträger zur Stromerzeugung ist die im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 TWh deutlich verringerte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere die geringere Windstromerzeugung, und ein um 13,5 TWh gestiegener Bruttostromverbrauch . Im Verkehr wurden im Jahr 2021 rund 148 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors sowohl 1,2 Prozent über dem Wert von 2020, als auch rund 3 Mio. Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2021 zulässigen Jahresemissionsmenge von 145 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente. Ein Grund dafür ist der Straßengüterverkehr, der auf den Autobahnen wieder auf ein Niveau leicht oberhalb des Jahres 2019 angestiegen ist. Der PKW-Verkehr dagegen ist weiter niedriger als vor der Corona-Pandemie (2019), was in Absatzzahlen für Kraftstoffe und Daten von Zählstellen an Autobahnen und Bundesstraßen deutlich wird. Im Sektor Industrie stiegen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um gut 9 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente an (plus 5,5 Prozent). Mit rund 181 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten lagen sie damit wieder fast auf dem Niveau von 2019, aber knapp unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Jahresemissionsmenge von 182 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Hier spielen aufholende Konjunktureffekte in Folge der Corona-Krise und ein vermehrter Einsatz fossiler Brennstoffe eine wichtige Rolle. Die deutlichste prozentuale Steigerung gab es in der Stahlindustrie, wo die Rohstahlerzeugung um rund 12 Prozent anstieg. Im produzierenden Gewerbe (energiebezogener Anteil) stiegen die Emissionen um rund sieben Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente bzw. 6,4 Prozent. Im Gebäudebereich kam es 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie bereits im Vorjahr, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten liegt. Die Emissionsreduzierung ist im Wesentlichen als Sondereffekt auf deutlich verringerte Heizölkäufe zurückzuführen. Die Heizöllager wurden aufgrund der günstigen Preise und in Erwartung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bereits 2019 und 2020 umfangreich aufgestockt. Der Erdgasverbrauch stieg dagegen witterungsbedingt an. Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um gut 1,2 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente (minus 2,0 Prozent) auf 61 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente zurück. Der Sektor bleibt damit deutlich unter der für 2021 im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von 68 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Der Rückgang der Tierzahlen setzt sich fort. Die Rinderzahlen sanken um 2,3 Prozent, die Schweinezahlen um 9,2 Prozent. Dadurch gab es weniger Gülle, die Emissionen sanken ebenfalls (-4,0 Prozent gegenüber 2020). Die deutliche Unterschreitung der festgesetzten Jahresemissionsmenge ist jedoch vor allem durch methodische Verbesserungen in der Berechnung der Emissionen bedingt. Die Emissionen des Abfallsektors sanken gegenüber dem Vorjahr um rund 4,3 Prozent auf gut acht Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente. Damit bleibt der Abfallsektor erneut unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von neun Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Der Trend wird im Wesentlichen durch die sinkenden Emissionen aus der Abfalldeponierung infolge des Verbots der Deponierung organischer Abfälle bestimmt. Die Emissionsdaten des Jahres 2021 werden nun, wie im Gesetz vorgesehen, vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Der Expertenrat legt innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach haben die jeweils zuständigen Ministerien laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäudesektor und Verkehrssektor in den kommenden Jahren auf den vorgesehenen Zielpfad bringen. Die Bundesregierung arbeitet allerdings bereits an einem Klimaschutz-Sofortprogramm, das diese Anforderungen so weit wie möglich erfüllen soll. Dirk Messner: „Um die Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, müssen nun pro Jahr sechs Prozent Emissionen gemindert werden. Seit 2010 waren es im Schnitt nicht einmal zwei Prozent. Um das zu schaffen braucht Deutschland jetzt eine gemeinsame Energieanstrengung. Wir müssen zusammen alle Kraft darauf verwenden uns unabhängig zu machen von russischer Energie und um unser Klima zu schützen.“ Bereits im Jahr 2020 wurde das im Rahmen der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) verbindlich gesteckte deutsche Ziel von 18 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch mit 19,3 Prozent übertroffen. 2021 stieg der Bruttoendenergieverbrauch aus erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor nach den Rechenvorgaben der RED weiter leicht auf 483 Mrd. kWh an. Dies entsprach einem Anteil von 19,7 Prozent am gesamten Bruttoendenergieverbrauch. Maßgeblich war insbesondere, dass aufgrund des kalten Winters mehr erneuerbare Energien für Wärme und Kälte genutzt wurden. Deshalb – und weil zusätzlich der für die Berechnung des Anteils maßgebliche Heizölabsatz infolge hoher Lagerbestände und steigender Ölpreise rückläufig war – erhöhte sich der Anteil erneuerbarer Wärme deutlich von 15,3 auf 16,5 Prozent im Jahr 2021. Der Wärme- und Kältebereich steht für mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Bruttoendenergieverbrauchs. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ging aufgrund eines vergleichsweise schlechten Windjahres 2021 um sieben Prozent zurück. Zugleich stagnierte der Ausbau von Windenergieanlagen an Land in den letzten Jahren. Der erneuerbare Anteil am Bruttostromverbrauch sank entsprechend von 45,2 Prozent im Jahr 2020 auf 41,1 Prozent. Der Stromverbrauch steht für etwa ein Viertel des gesamten deutschen Bruttoendenergieverbrauchs. Für das europäische Monitoring nach RED wird der reale Rückgang der erneuerbaren Stromerzeugung allerdings abgemildert durch eine Normalisierungsregel für den Ausgleich von Witterungseffekten über mehrere Jahre. Im Verkehrssektor sank der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch von 7,6 Prozent im Vorjahr auf 6,8 Prozent im Jahr 2021. Dieser Rückgang ist mit besonderen Übertragungsregelungen aus früheren Jahren im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote und einer höheren Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen zu erklären. Der Verkehr ist für gut ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich. Diese und viele weitere aktuelle und qualitätsgesicherte Daten sind im heute erschienenen Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2021“ der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erschienen. Ergänzt werden die ersten verfügbaren Daten zum Einsatz der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr um Berechnungen zu den damit verbundenen vermiedenen Emissionen und wirtschaftlichen Effekten. Weitere Informationen: Die Genauigkeit der Daten Die vorliegenden Emissionsdaten für das Jahr 2021 stellen die gegenwärtig bestmögliche Berechnung dar. Sie sind insbesondere auf Grund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2022 veröffentlichten detaillierten Inventare der Treibhausgasemissionen des Jahres 2020 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2021 veröffentlicht das UBA im Januar 2023 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.
Mehr Strom aus erneuerbaren Energien – Entwicklung bei Wärme und Verkehr bleibt wenig dynamisch Die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2018 ergibt ein eher gemischtes Bild: Im Stromsektor deckten die erneuerbaren Energien fast 38 Prozent des gesamten deutschen Bruttostromverbrauchs. Dies ist besonders dem außergewöhnlich sonnigen Wetter zu verdanken. Bei der Wärme stieg der Beitrag der erneuerbaren Energien nur leicht an und liegt mit knapp 14 Prozent in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Im Verkehrssektor steigt der Anteil leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch für Strom, Wärme und Verkehr insgesamt steigt von 15,5 Prozent im Jahr 2017 auf vorläufig 16,6 Prozent im Jahr 2018. Damit nähert sich Deutschland seinem verbindlichen Ziel von 18 Prozent im Jahr 2020, welches sich aus der aktuellen EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG ergibt. Insgesamt konnten durch erneuerbare Energien im Jahr 2018 rund 184 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO2-Äquivalente) vermieden werden. Die neuen Zahlen gehen auf erste Berechnungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) zurück, deren Geschäftsstelle beim Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist. Um auch die langfristigen Klimaschutz - und Energieziele bis 2030 und 2050 zu erreichen, muss die bisherige Dynamik im Stromsektor in den nächsten Jahren fortgeführt und intensiviert werden. Dies umso mehr, wenn durch zunehmende Sektorkopplung immer mehr Strom auch in den anderen Sektoren zur Anwendung kommen soll. Dafür ist ein weiterer Ausbau der Erzeugungskapazitäten im Stromsektor maßgeblich. Hierbei zeigten sich im Jahr 2018 große technologiespezifische Unterschiede: Zwar nahm der Ausbau der Photovoltaikleistung wieder Fahrt auf, dies stand aber einem starken Rückgang der Leistung neu installierter Windenergieanlagen gegenüber. Im Wärme- und Verkehrsbereich ist eine deutlich höhere Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Insbesondere im Wärmesektor, der immerhin etwa 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmacht, gab es in den vergangen Jahren nur eine geringe Steigerung. Zur Erreichung der angestrebten, hohen Anteile an erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist gleichfalls eine deutliche Senkung des Energiebedarfs in allen Sektoren unabdingbar. Die Zahlen zeigen des Weiteren auch, wie wichtig der Ausbau erneuerbarer Energien für den Klimaschutz ist. Wenn Kohle, Gas und Öl durch erneuerbare Energien ersetzt werden, sinken die energiebedingten Treibhausgasemissionen. Im Jahr 2018 haben die erneuerbaren Energien rund 184 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente vermieden. Den größten Beitrag brachten die Windenergieanlagen, sie vermieden knapp 75 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Auf den Stromsektor entfielen insgesamt rund 141 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Im Wärmesektor wurden etwa 35 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente und durch Biokraftstoffe wurden etwa 8 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente vermieden. Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch: Bei der Berechnung gemäß den Berechnungsvorschriften der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU (2009/28/EG) wird der Bruttoendenergieverbrauch der erneuerbaren Energien auf den über alle Sektoren in Deutschland ermittelten Bruttoendenergieverbrauch bezogen. Damit ist der Wert sowohl von der Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien als auch von der Gesamtentwicklung des Energieverbrauchs abhängig. Der Bruttoendenergieverbrauch betrug im Jahr 2018 etwa 2.600 Milliarden Kilowattstunden. Strom: Nach dem starken Wachstum der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Jahr 2017 sorgten im Jahr 2018 vor allem die Rekordwerte bei der Solarstrahlung für einen weiteren Anstieg. Insgesamt stieg der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 36 Prozent im Jahr 2017 auf nunmehr 37,8 Prozent im Jahr 2018. Insgesamt lag die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit 225,7 Milliarden Kilowattstunden rund 4 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (216,3 Milliarden Kilowattstunden). Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf das extrem sonnige Wetter und die damit verbundenen hohen Werte bei der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen zurückzuführen. Auch die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen stieg im Vergleich zum Vorjahr nochmals an – begünstigt durch den starken Zubau am Ende des vergangenen Jahres. Die Stromerzeugung aus Biomasse lag in etwa auf Vorjahresniveau. Aufgrund der großen Trockenheit im Jahr 2018 sank die Stromerzeugung in Wasserkraftwerken dagegen um etwa 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dem Wachstum der Stromerzeugung steht allerdings ein eher gemischtes Bild beim Zubau weiterer Erzeugungskapazitäten gegenüber: So stieg zwar der Zubau von Photovoltaikleistung deutlich auf über 2.900 Megawatt an, der Zubau an Windenergieanlagen an Land dagegen brach um über 50 Prozent auf nur noch etwa 2.300 Megawatt ein. Dies ist der niedrigste Wert seit 2013. Wärme: Nach derzeitigem Datenstand (März 2019) ist davon auszugehen, dass der Anteil erneuerbarer Wärme von 13,4 Prozent im Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 13,9 Prozent gestiegen ist. Zwar sank gesamte Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte gegenüber 2017 vor allem auf Grund der Witterung , der Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien ist im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr jedoch nahezu konstant geblieben. Insgesamt zeichnen sich für das Jahr 2018 bei den einzelnen Technologien recht unterschiedliche Entwicklungen ab. Während bei der Solarthermie (+13 Prozent) und der Geothermie und Umweltwärme (+9 Prozent) hohe Zuwächse registriert werden konnten, sank der Endenergieverbrauch für Wärme aus Biomasse leicht (-1 Prozent). Verkehr: Der Anstieg beim Absatz von Biokraftstoffen sorgte zusammen mit dem steigenden Anteil der Erneuerbaren im Strommix dafür, dass der Einsatz der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor im Jahr 2018 erstmals seit einigen Jahren wieder wuchs. Gleichzeitig zeigen erste Schätzungen, dass der gesamte Endenergieverbrauch im Verkehr im Jahr 2018 – nach einigen Jahren kontinuierlichen Wachstums – leicht zurückging. In Folge dessen lag der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch im Verkehrssektor bei 5,6 Prozent und damit 0,4 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten eine erste Bilanz zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2018 erstellt. Die im Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2018“ dargestellten Entwicklungen sind vorläufig und werden im Laufe des Jahres nach Vorliegen weiterer belastbarer Informationen, wie beispielsweise amtlicher Statistiken, durch die AGEE-Stat aktualisiert.
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