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Ertüchtigung der deutschen PV-Industrie zur effektiven Umsetzung der Ökodesign-Verordnung und des Energielabels der EU, Teilvorhaben: Recycling-Solarglas

Mit diesem Teilprojekt soll die Glasmanufaktur Brandenburg sich auf die kommende Einstufung gemäß der Ökodesign-Richtlinie vorbereiten, welche den produktrelevanten CO2-Ausstoß und die Verwendung umweltschädlicher Materialien bewertet. Das Solarglas ist für Herstellung von Solarmodulen ein wichtiger Bestandteil, somit hat das Glas einen erheblichen Anteil bei der Bewertung gemäß der Ökodesign-Richtlinie. Folglich sind die Ziele im Projekt für die Aspekte Energieverbrauch, Recycling und Vermeidung von umweltschädlichen Materialien in der Glasproduktion in den entsprechenden Arbeitspaketen aufgegriffen. Die Energieeinsparung und die Wiederverwertbarkeit sollen mit der Verwendung von Sekundärrohstoffen aus dem Recycling und der Dickenreduzierung erreicht werden. Die Vermeidung umweltschädlicher Materialien betrifft die Gemengekomponente Antimon, welche reduziert oder ersetzt werden soll, ohne die Produkteigenschaften zu verlieren. Diese Arbeiten werden durch die Ertragsverbesserungen bei geringerer Degradation flankiert.

Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Viertes Arbeitsprogramm

a) Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2017/1369/EU sind zentrale Instrumente des produktbezogenen Umweltschutzes in der EU, welche wesentlich zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen und zur Verbraucherinformation beitragen. Die EU-Kommission wird Anfang 2021 ihr viertes Arbeitsprogramm vorlegen. b) Zudem ist nach den Ankündigungen im neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und dem Grünen Deal damit zu rechnen, dass die Ökodesign-RL im Rahmen der "Sustainable Products Initiative" überarbeitet, im Anwendungsbereich auf neue Produktgruppen ausgeweitet und in den zu regelnden Aspekten erweitert wird. Eine wissenschaftlich fundierte Unterstützung für die Beteiligung des Umweltbundesamtes am Ausgestaltungsprozess ist erforderlich, um die Vielzahl der im Regelungsprozess befindlichen Produktgruppen bearbeiten zu können. Ziel ist es, hohe ökologische Standards in den Durchführungsmaßnahmen zu verankern, die sowohl die Energieeffizienz, als auch weitere relevante Umweltwirkungen und vor allem die Ressourceneffizienz im umfassenden Sinne adressieren. Zielsetzung/Methoden: 1) Begleitung und Kommentierung von Vorstudien für Produktgruppen;2) Kurzexpertisen und ad-hoc Beratung für Produktgruppen für Stakeholderkonsultationen, Konsultationsforen, Expertentreffen und Regelungsausschüssen, Prüfung der Anforderungen für Energieeffizienz und weitere Umweltwirkungen, vor allem Aspekte der Ressourceneffizienz;3) Begleitung von Selbstregulierungsinitiativen der Industrie;4) Informationen für Akteure: Erstellung von Produktdatenblättern für erlassene Verordnungen, Fortführung des Ökodesign-Kalenders und einer Übersicht zu den Einsparpotentialen, 5) Kurzexpertisen zu noch zu spezifizierenden Themen, welche in anschließenden Fachgesprächen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.

Konsum und Produkte

<p>Egal welche Produkte wir kaufen, unser Konsum hat Folgen für die Umwelt. Wie weitreichend und negativ diese sind, unterscheidet sich jedoch sehr. So kann beispielsweise die Nutzung von Ökostrom oder die gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen (Carsharing) zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Unterstützt werden Verbraucherentscheidungen durch Prüfsiegel und Umweltzeichen.</p><p>Unser Konsumverhalten und der Lebensstil der westlichen Welt werden zu einer Belastungsprobe für die Umwelt. Deutschland hat daran seinen Anteil – im Inland wie im Ausland. Immer weniger von dem, was wir konsumieren wird lokal produziert, immer mehr wird importiert. Gleichzeitig exportiert Deutschland immer mehr Waren ins Ausland. Produkte werden global organisiert hergestellt, transportiert, konsumiert und schließlich entsorgt. Das beansprucht weltweit natürliche Ressourcen und belastet die Umwelt. <br><br>Dabei teilen sich Produzenten und Konsumenten die Verantwortung: Auf der einen Seite sind Hersteller für ihre Produkte verantwortlich, andererseits bestimmen die Verbraucher durch ihre Nachfrage, welche Produkte sich auf dem Markt behaupten können. Diese strategische Macht können sie bewusst nutzen. Denn Unternehmen reagieren auf die Nachfrage der Verbraucher nach nachhaltigen und bezahlbaren Produkten. Deutlich zeigt sich dies beispielsweise an der steigenden Nachfrage nach Bioprodukten, der gestiegenen Nachfrage nach Ökostrom sowie der gemeinschaftlichen Nutzung von Kraftfahrzeugen (Carsharing). <br><br>Informationen zum Ressourcenverbrauch über den gesamten Produktions- und Verbrauchszyklus sind deshalb notwendig, um in allen Phasen die effektivsten Maßnahmen zur Reduktion der negativen Umweltauswirkungen ergreifen zu können (siehe Schaubild „Lebenszyklus eines Produktes entlang der Wertschöpfungskette“). Unterstützt werden eigenverantwortliche, umweltbewusste Verbraucherentscheidungen durch Prüfsiegel und Umweltzeichen. Nachhaltige Umweltpolitik muss durch gezielte Maßnahmen auch ein nachhaltiges Konsumverhalten ermöglichen. Nachhaltiger Konsum heißt vor allem: bewusst konsumieren, genauer hinschauen und die eigene "Gesamtbilanz" im Auge haben. Genau hier liegt das große Potenzial: denn nachhaltiger Konsum und die nachhaltige Herstellung von Produkten sind ein Weg, um die Umweltbelastungen zu begrenzen – und weiter zu verringern.<br><br>Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2016 das von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erarbeitete und gemeinsam mit dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nachhaltigen-konsum-staerken-408428">„Nationale Programm für nachhaltigen Konsum“ </a>beschlossen. Darin legt die Bundesregierung dar, wie nachhaltiger Konsums auf nationaler Ebene in unterschiedlichen Bereichen systematisch gestärkt und ausgebaut werden soll. Das Programm, das auch einen wichtigen Schritt für die Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung darstellt, soll den nachhaltigen Konsum von der Nische in den Mainstream heben und die Konsumkompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher steigern. Gleichzeitig soll die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am nachhaltigen Konsum gewährleistet werden.</p>

Wirtschaftliche Vorteile der EU Ecodesign-Richtlinie

Die EU Ecodesign-Richtlinie hat das Ziel, die Umweltauswirkungen mit dem Schwerpunkt Energieverbrauch von in der EU verkauften Produkten zu reduzieren. Für die niederländische Umweltorganisation Natuur en Milieu hat Ecofys das mit der Richtlinie verbundene Umweltschutz- und Wirtschaftspotenzial ermittelt. Die Umsetzung der EU Ecodesign-Richtlinie würde jährliche Einsparungen von bis zu 600 TWh Strom und 600 TWh Wärme im Jahr 2020 einbringen. Zusätzlich zu dem Nutzen für die Umwelt zeigt die Studie wichtige wirtschaftliche Vorteile auf wie: - Nettoeinsparungen für europäische Verbraucher und Unternehmen von 90 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent des europäischen BIP) im Jahr 2020 - Durch Reinvestition dieser Einsparungen in andere Wirtschaftssektoren könnten eine Million Arbeitsplätze geschaffen werden - Die Abhängigkeit von Energieimporten könnte für Erdgas um 23 Prozent bzw. für Kohle um 37 Prozent verringert werden. Dieses hätte zur Folge, dass die EU Erdgasimporte aus Russland um die Hälfte kürzen und auf die Einfuhr von Kohle aus Russland ganz verzichtet werden könnte.

Bioökonomie International 2022: FreeWheat - Auf dem Weg zu fungizidfreiem Weizen durch die Übertragung von Nicht-Wirt-Resistenz, Bioökonomie International 2022: FreeWheat - Auf dem Weg zu fungizidfreiem Weizen durch die Übertragung von Nicht-Wirt-Resistenz

Ressortforschungsplan 2024, Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) - Begleitforschung zur Erstellung neuer Produktverordnungen und horizontaler Verordnungen

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird der Rahmen der bestehenden Ökodesign-Richtlinie erweitert, so dass für nahezu alle Produktgruppen und Umweltwirkungen Mindestanforderungen für den europäischen Markt gesetzt werden können. Aktuell arbeitet die EU Kommission an einem Arbeitsprogramm für neue, nicht energieverbrauchsrelevante Produktgruppen (wie Bauprodukte, Textilien, mit hohem Ressourcenverrbrauch), das Ende 2023 vorliegen soll. In dem Forschungsprojekt sollen für diese neu zu regelnden Produktgruppen eigene Vorschläge zur Ausgestaltung der Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess eingespeist werden können. Zum anderen sollen die Arbeiten der Kommission für diese neuen Produktgruppen sowie die Überarbeitungen bestehender Produtkgruppen kritisch begleitet werden. Schwerpunkte sollen dabei die ambitionierte Ausgestaltung der Materialeffizienzanforderungen (u.a. Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Haltbarkeit), der digitalen Produktpässe sowie der Pflichtkennzeichnung für die jeweiligen Produktgruppen sein.

Die neue Ökodesign-Verordnung: Anforderungen an das Ökodesign von Textilien und die mögliche Überführung in ein Ökodesign-Label

Am 30. März 2022 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für die neue 'EU Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte' (Regulation of the European Parliament and of the Council establishing a framework for setting ecodesign requirements for sustainable products and repealing Directive 2009/125/EC – ESPR) veröffentlicht. Diese soll die bestehende EU Ökodesign-Richtlinie ablösen. Ziel der neuen EU Ökodesign-VO ist, dass in der EU nachhaltige Produkte zum Standard werden. Eine relevante Produktgruppe sind die Textilien. Darüber hinaus wurde für die Produktgruppe der Textilien im Jahr 2022 die EU Textilstrategie (EU strategy for sustainable and circular textiles) seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht. Diese ist sehr umfassend und adressiert eine Vielzahl an textilrelevanten Fragestellungen bzw. benennt viele neue und zu ändernde rechtliche Anforderungen. Ziel des Forschungsprojektes ist es zum einen, mögliche Ökodesignanforderungen für Textilien zu erarbeiten, diese möglicherweise in ein Kennzeichnungslabel zu überführen sowie die europäischen Prozesse zur neuen Ökodesign-VO für die Produktgruppe der Textilien zu begleiten. Zum anderen sind die Arbeiten rund um die Product Environmental Footprint Category Rules (sog. PEFCRs) für Bekleidung zu begleiten.

Beyond 2020 - Harmonisierte Förderpolitik für EE-Strom in Europa

Mit der Richtlinie 2009/28/EC haben das Europäische Parlament und der Rat die Rahmenbedingungen für ein politisches Regelwerk zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) bis 2020 festgeschrieben. Das Projekt Beyond 2020 konzentriert sich auf die Zeit danach und untersucht mögliche Wege zu einer harmonisierten europäischen Förderpolitik, die die Nutzung von EE-Strom vorantreibt. Ecofys ist Teil des Projektkonsortiums. In dem jüngsten Projektbericht evaluierte Ecofys verschiedene Harmonisierungspfade vor dem Hintergrund bestehender Prozesse der EU-Integration. Als Ergebnis empfiehlt der Bericht die Fortsetzung einer Mischung aus top-down und bottom-up Prozessen, wie sie auch in der Vergangenheit praktiziert worden sind. Dies ermöglicht, die Förderpolitiken und Marktbedingungen in der EU zunehmend konvergieren zu lassen, während zugleich die vielfältigen Unterschiede der Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden können.

Fortschritte bei Erneuerbaren Energien und der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen

Gemeinsam mit Fraunhofer ISI, der Fakultät für Energieökonomie an der TU Wien und BBH unterstützte Ecofys die Europäische Kommission hinsichtlich der Berichterstattungspflicht im Rahmen der Erneuerbaren Energien Direktive (2009/28/EC). In diesem Projekt wurden die Fortschritte der EU Mitgliedsstaaten und die Nachhaltigkeitsauswirkungen von Biokraftstoffen in der EU detailliert analysiert. Die Analyse der Erneuerbaren-Energien-Fortschrittsberichte der EU Mitgliedsstaaten von Ecofys und Partnern zeigt, dass die Mitgliedsstaaten zeitlich im Plan sind und wichtige Fortschritte erzielt wurden, etwa beim Abbau von Hindernissen in der Stromnetzintegration oder dem Herkunftsnachweis für Biokraftstoffrohstoffe. Die Prognose für das Jahr 2020 ist jedoch zweifelhaft. Die Vorhersagen zeigen, dass mit den gegenwärtigen Maßnahmen nahezu alle Mitgliedsstaaten die 2020 Ziele verfehlen werden. Weiter Fortschritte hinsichtlich der Zielerreichung für erneuerbare Energien erfordern zuverlässige und verstärkte politische Maßnahmen sowie verbesserte Verwaltungsverfahren in allen Mitgliedsstaaten. Im zweiten Teil des Berichts wird die Frage der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen mit Daten und Untersuchungen zu verschieden Aspekten analysiert. Die Auswirkungen von in der EU verbrauchten Biokraftstoffen (wie etwa auf Luft, Wasser, Biodiversität sowie sozio-ökonomische Effekte) entstehen zum größten Teil in der EU selbst, da hier der Großteil der Rohstoffe produziert wird. Der verbleibende Anteil kommt überwiegend aus Argentinien, Brasilien, den USA, Malaysia und Indonesien. In diesen Länder wurde unter anderem die Landnutzung, aber auch der rechtliche Rahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit untersucht. Die Diskussion um Biokraftstoffe und Ernährungssicherheit wurde unter Berücksichtigung lokaler und globaler Effekte analysiert. Schließlich zeigte sich, dass manche Auswirkungen nicht direkt dem Biokraftstoffverbrauch in der EU zugeordnet werden können, sondern aus der potentiellen Attraktivität des EU Biokraftstoffmarkts resultieren. Dies trifft etwa auf einige Grundstücksgeschäfte in Afrika zu. Gleichzeitig hat Ecofys in einem anderen Projekt untersucht ob zusätzliche verpflichtende Kriterien zum Schutz von Boden, Wasser und Luft nötig sind und wie die Umsetzung der Erneuerbaren Energien Direktive in den Mitgliedsstaaten voranschreitet. Weiter Informationen sind unter http://www.ecofys.com/de/veroeffentlichung/ 245/ verfügbar.

RE-SHAPING Renewable energy policy EU country profiles update

This report is an update of the country profiles that ECOFYS has produced together with national experts since 2004. They contain detailed information about policies applied in the electricity, heat and transport sector as well as deployment and potential data. The core objective of the project led by FRAUNHOFER-ISI is to assist Member State governments in implementing the Renewable Energy Directive and to guide a European policy for RES in the mid- to long-term. Publications so far include: - 'Indicators assessing the performance of renewable energy support policies in 27 Member States' (2011 update upcoming) - 'Review report on support schemes for renewable electricity and heating in Europe' - 'Design options for cooperation mechanisms between Member States under the Renewable Energy Directive' - 'A smart power market at the centre of a smart grid'. Learn more about the project on http://www.reshaping-res-policy.eu/

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