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Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitung aus NORM-relevanten Industriezweigen

Das Projekt "Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitung aus NORM-relevanten Industriezweigen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IAF Radioökologie GmbH durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben 'Ermittlung von potenziellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen' auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Richtlinie 2013/59/Euratom konform sind oder ob es Bedarf fürweitergehende Regelungen gibt. Durch die Forderung der EU-Grundnormenrichtlinie, dass künftig die für Tätigkeiten geltenden Grenzwerte der Strahlenexposition auf die Summe der Dosisbeiträge aus allen Tätigkeiten anzuwenden sind, ergibt sich die Aufgabe, zunächst alle in Frage kommenden NORM-relevanten Industrien zu erfassen. Dann müssen die durch Ableitungen aus diesen Industrien verursachten Strahlenexpositionen für eine Einzelperson der Bevölkerung bewertet und jene Industrien identifiziert werden, die wegen der Ableitungen künftig bei der Ausgestaltung der strahlenschutzrechtlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden können. In der Leistungsbeschreibung wird darauf verwiesen, dass wegen möglicher Mehrfachexpositionen auch Dosisbeiträge deutlich unterhalb von 1 mSv/a zu berücksichtigen sind. Als vorläufiges Kriterium (Arbeitsgrundlage) dafür wird in der Aufgabenstellung die jährliche effektive Dosis von 0,1 mSv genannt. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind.

Experimentelle und theoretische Untersuchungen zu radioaktiven Quellen und Gegenständen im Stahlschrott

Das Projekt "Experimentelle und theoretische Untersuchungen zu radioaktiven Quellen und Gegenständen im Stahlschrott" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Brenk Systemplanung GmbH durchgeführt. In Artikel 92 der Richtlinie 2013/59/Euratom (Euratom-Grundnormen) werden Anforderungen zur Entdeckung herrenloser Strahlenquellen gestellt. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Verbesserung der Entdeckung von herrenlosen Strahlenquellen und radioaktiven Gegenständen im Stahlschrott. Dazu soll mittels Computersimulationen (Monte-Carlo-Simulationen) die Auffindbarkeit radioaktiver Quellen und Gegenstände im Stahlschrott theoretisch untersucht und diese Ergebnisse mittels experimenteller Untersuchungen an einem 'echten' Stahlschrottcontainer zu realitätsnahen Bedingungen abgesichert werden. Mittels einer an Schrottplätze, Schmelzbetriebe, Stahlwerke, Warenumschlagsplätze und sonstige Betriebe des Schrottkreislaufs gerichteten Umfrage werden die realitätsnahen Messbedingungen ermittelt. Zusätzlich werden im Rahmen dieses Forschungsvorhabens noch die Möglichkeit und Notwendigkeit der Detektion von Neutronenstrahlung und der aktive Einsatz von Strahlung zur Auffindung radioaktiver Quellen und Gegenstände im Schrott bewertet. Die Bewertung der Detektion von herrenlosen Neutronenstrahlern soll auf Basis bereits erfolgter Funde geschehen. Auf Grund der für Deutschland nur sehr geringen Anzahl an dokumentierten Funden wird hierzu eine europaweite Anfrage an die jeweils zuständigen internationalen Behörden durchgeführt. Abschließend werden Informationsmaterial und Leitlinien entsprechend Artikel 92 der Richtlinie 2013/59/Euratom für verschiedene Personengruppen erstellt. Diese dienen sowohl der Sensibilisierung für das etwaige Vorkommen herrenloser Strahlenquellen und die damit verbundene Gefahren als auch als Leitlinie für die durch Personen zu ergreifenden Maßnahmen, welche eine herrenlose Quelle vermuten oder Kenntnis von einer herrenlosen Strahlenquelle haben.

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