API src

Found 31 results.

Vogelschutzgebiete (SPA) des Landes Brandenburg

Der Datenbestand umfasst die Vogelschutzgebiete des Landes Brandenburg gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie. Stand der Daten: 01.10.2014 Der Datenbestand umfasst die Vogelschutzgebiete des Landes Brandenburg gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie. Stand der Daten: 01.10.2014

Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Verbreitungsübersichten für ausgewählte Vogelarten im Land Brandenburg

Der Geodatensatz enthält Verbreitungsübersichten zu ausgewählten Vogelarten im Land Brandenburg. Dazu gehören beispielsweise: Großtrappe, Greifvogel-, Eulen- Storch-, Raufußhuhn-, Wiesenbrüter- oder Koloniebrüterarten.

Späte Nutzungtermine auf Grünland (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch späte Nutzung“ (NatspN) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope der Wiesenbrüterkulisse.

Schutz der Großtrappe im Land Brandenburg

Die Großtrappe als typischer Bewohner offener Steppen, stellt eine Leitart dar, welche stellvertretend für viele andere Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft, die durch die Intensivierung der Landwirtschaft immer mehr in Bedrängnis gerieten. Die politische Wende von 1989 hat neue Chancen für den Großtrappenschutz in Brandenburg gebracht. Privatisierung und Neuorientierung der Landwirtschaft wurden genutzt, um gemeinsam mit den Landwirten die Situation für die Großtrappe in den Einstandsgebieten Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch weiter zu verbessern. Seit 1991 erfolgt dies unter dem Dach des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (ehemals Landesumweltamtes Brandenburg). LIFE-Projekte haben die Voraussetzungen für die späteren Agrar-Umweltmaßnahmen und die dauerhafte Sicherung der Gebiete geschaffen. Dazu trug unter anderem auch der Erwerb von Land für den Großtrappenschutz bei, unterstützt durch Sponsoren wie die Zoologische Gesellschaft Frankfurt. Ein Förderverein für den Großtrappenschutz wurde gegründet.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Uckermärkische Seen im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein. Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt. Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Barnim im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Barnim einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der rund 750 Quadratkilometer große Naturpark Barnim ist das einzige der 15 Großschutzgebiete des Landes Brandenburgs, das länderübergreifend ausgewiesen wurde. Er umfasst die Jungmoränenlandschaft des Barnims und erstreckt sich im Brandenburger Teil des Naturparks zwischen Bernau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Liebenwalde und Oranienburg. Großflächigen Wälder und Forsten prägen das Landschaftsbild des Naturparks. Hinzu kommen zahlreiche Seen, Moore, fast unberührte Fließtäler und Ackersölle. Diese kleinen, oft mondrunden Gewässer sind Lebensraum für das Wappentier des Naturparks, die Rotbauchunke. In dieser abwechslungsreichen Landschaft liegen Orte, in denen Reste slawischer und deutscher Burgen von der Geschichte des Barnims, beeindruckende Feld- und Ziegelsteinbauten von alter Handwerkskunst, historische Wasserstraßen - wie der Finowkanal - vom wirtschaftlichen Auf und Ab der Gegend zeugen. Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Im Rahmen der Hauptstudie wurde eine Biotopkartierung in unterschiedlichen Intensitätsstufen durchgeführt sowie vorhandene Daten ausgewertet. Aus diesen Grundlagendaten wurden Fachbeiträge zu folgenden Themen erarbeitet: Biotoptypen, Flora; Fauna; Hydrologie; Fließgewässer; Forstwirtschaft; Tourismus. Auf dieser Grundlage erfolgte die Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen für ausgewählte Schwerpunkträume sowie die Managementplanung für die FFH-Gebiete. Die Entwicklungsziel- und Maßnahmenplanung orientierte sich an folgendem Leitbild: Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung: - der Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; - der Stillgewässer, Fließe und Niedermoore als miteinander vernetzte Lebensräume und der Gewässer und Feuchtgebiete; - der trockenwarmen Lebensräumen auf armen Sandböden, z.B. auf Dünenzügen und Talsandniederungen; - der naturnahen und in Teilen großflächig und unzerschnittenen, störungsarmen Wälder unterschiedlicher Standorte; - der naturfernen Forsten zu naturnahen Waldbeständen. Die forstwirtschaftliche Nutzung richtet sich nach den Grundsätzen - der naturnahen und standortgerechten Waldwirtschaft; - der eiszeitlich geprägten Landschaftsstrukturen, wie z.B. Sölle, Schmelzwasserrinnen, Trockentäler und Dünenzüge. Die Gewährleistung einer naturverträglichen Erholungsnutzung wurde im Fachbeitrag Tourismus abgehandelt.

Schutz und Sanierung der Klarwasserseen, Moore und Moorwälder im Stechlinseegebiet - Land Brandenburg

Im Norden des Landes Brandenburg befindet sich einer der letzten großen nährstoffarmen Klarwasserseen Norddeutschlands: der Stechlinsee. Inmitten uralter Laubwälder hat er über Jahrhunderte seine Wasserqualität bewahrt. Zahlreiche naturnahe Gewässer, Moore und Moorwälder in der Umgebung verbinden sich mit dem Stechlinsee zu einer einmaligen Landschaft. Seit den 1950er Jahren wurde jedoch in die Dynamik und bisher unveränderte Hydrologie des Gebietes eingegriffen. Durch Aktivitäten wie Nährstoffeintrag, Änderungen des Wasserhaushaltes, Fischzucht, frühere Forstwirtschaft, Wehre und andere Hindernisse in Bächen, welche die komplexen Beziehungen zwischen den kristallklaren Seen, die Sümpfe und Wälder störten, führten zu der Befürchtung, dass der See sein einzigartigen oligotrophen Charakter verlieren würde. Dennoch sind der Stechlinsee und das umliegende Gebiet noch immer eine der wichtigsten oligotrophen Landschaften Mitteleuropas. Die breite Vielfalt der Feuchtgebiete, intakten Wäldern und Klarwasserseen stellen für viele Arten, die in der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, einschließlich der Schreiadler (Aquila pomarina), die Rohrdommel (Botaurus stellaris) und der Eremit (Osmoderma), aufgeführt sind, einen Lebensraum dar. Mit dem EU-Life Projekt möchten die EU und das Land Brandenburg diese vom Wasser geprägte Naturlandschaft erhalten.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Märkische Schweiz im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.

1 2 3 4