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Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete des Landes Brandenburg

FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte den Stand der Daten. Aktuell werden die neuen Abgrenzungen einzelner Gebiete in den Gesamtdatenbestand eingearbeitet. Zu Detailfragen wenden Sie sich bitte an den fachlichen Ansprechpartner. Stand der Daten: 02.06.2017 Folgende Korrekturen/Ergänzungen wurden vorgenommen: 26.05.2021 Ergänzung der 2. Teilfläche (580) zu "Fledermausquartier Wiesenburg" 12.04.2022 Ergänzung: Seeluch-Priedeltal, 5. Teilfläche (448) FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte den Stand der Daten. Aktuell werden die neuen Abgrenzungen einzelner Gebiete in den Gesamtdatenbestand eingearbeitet. Zu Detailfragen wenden Sie sich bitte an den fachlichen Ansprechpartner. Stand der Daten: 02.06.2017 Folgende Korrekturen/Ergänzungen wurden vorgenommen: 26.05.2021 Ergänzung der 2. Teilfläche (580) zu "Fledermausquartier Wiesenburg" 12.04.2022 Ergänzung: Seeluch-Priedeltal, 5. Teilfläche (448)

Biotope, geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensraumtypen im Land Brandenburg

Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) !!! BITTE BEACHTEN SIE, DASS SICH AKTUELL EINIGE GEBIETE IN DER BEARBEITUNG BEFINDEN UND NICHT IM DOWNLOAD, IN DER KARTENANWENDUNG UND IN DEN WMS/WFS BEREITGESTELLT WERDEN. ZU WEITEREN DETAILS WENDEN SIE SICH BITTE AN FRAU SOMMERHÄUSER!!! Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) !!! BITTE BEACHTEN SIE, DASS SICH AKTUELL EINIGE GEBIETE IN DER BEARBEITUNG BEFINDEN UND NICHT IM DOWNLOAD, IN DER KARTENANWENDUNG UND IN DEN WMS/WFS BEREITGESTELLT WERDEN. ZU WEITEREN DETAILS WENDEN SIE SICH BITTE AN FRAU SOMMERHÄUSER!!!

Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

CIR-Biotoptypen 1993 (Luftbildinterpretation) - Flächendeckende Biotop- und Landnutzungskartierung im Land Brandenburg

Enthält die Ergebnisse einer Flächendeckenden Biotop- und Landnutzungskartierung im Maßstab von 1:10.000. Diese Kartierung basiert auf der Auswertung von CIR-Luftbildern aus den Jahren 1991 bis 1993.

Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Späte Nutzungtermine auf Grünland (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch späte Nutzung“ (NatspN) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope der Wiesenbrüterkulisse.

Messtischblattquadranten der Verbreitung von Amphibien und Reptilien im Land Brandenburg

Das Amphibien- und Reptilienkataster wird als shape-Datei erfasst und verwaltet. In dieser Datengrundlage werden alle Meldungen über Reptilien und Amphibien in Form von Messtischblattquadranten (6x6km) dargestellt. Hier kann die vorkommende Art, der Kartierer und das Jahr der Erfassung ermittelt werden. Bei Fragen und Interesse bitte an die Naturschutzstation in Linum wenden.

Schutz der Großtrappe im Land Brandenburg

Die Großtrappe als typischer Bewohner offener Steppen, stellt eine Leitart dar, welche stellvertretend für viele andere Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft, die durch die Intensivierung der Landwirtschaft immer mehr in Bedrängnis gerieten. Die politische Wende von 1989 hat neue Chancen für den Großtrappenschutz in Brandenburg gebracht. Privatisierung und Neuorientierung der Landwirtschaft wurden genutzt, um gemeinsam mit den Landwirten die Situation für die Großtrappe in den Einstandsgebieten Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch weiter zu verbessern. Seit 1991 erfolgt dies unter dem Dach des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (ehemals Landesumweltamtes Brandenburg). LIFE-Projekte haben die Voraussetzungen für die späteren Agrar-Umweltmaßnahmen und die dauerhafte Sicherung der Gebiete geschaffen. Dazu trug unter anderem auch der Erwerb von Land für den Großtrappenschutz bei, unterstützt durch Sponsoren wie die Zoologische Gesellschaft Frankfurt. Ein Förderverein für den Großtrappenschutz wurde gegründet.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Uckermärkische Seen im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein. Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt. Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.

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