Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen. Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt. Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.
<p>Dieser Datensatz beinhaltet die Durchschnitts-Meßwerte der Trinkwasseranalyse der Stadtwerke Münster.<br /> Aktuell sind darin folgende Parameter enthalten:</p> <pre>Mikrobiologische Parameter (TrinkwV - Anlage 1: Teil I) Enterokokken Escherichia coli Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation in der Regel nicht mehr erhöht (TrinkwV - Anlage 2: Teil I) 1,2-Dichlorethan Benzol Bor (B) Bromat Chrom (Cr), ges. Cyanid (Cn), ges. Fluorid (F) Microcystin-LR Nitrat (NO3) Quecksilber (Hg), ges. Selen (Se) Summe PFAS-20 Summe PFAS-4 Tetrachlorethen Trichlorethen Uran (U) Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann (TrinkwV - Anlage 2: Teil II) Antimon (Sb), ges. Arsen (As) Benzo(a)pyren Bisphenol A Blei (Pb) Cadmium (Cd) Kupfer (Cu), ges. Nickel (Ni) Nitrit (N02) Allgemeine Indikatorparameter (TrinkwV - Anlage 3) Aluminium (Al), ges. Ammonium (NH4) Calcitlösekapazität Calcitabscheidekapazität Chlorid (Cl) Clostridium perfringens Coliforme Bakterien Eisen (Fe), ges. Geruch, qualitativ Geschmack, qualitativ Koloniezahl bei 22 °C Koloniezahl bei 36 °C Leitfähigkeit, elektr. bei 25 °C Mangan (Mn), ges. Natrium (Na) pH-Wert SAK 436 nm, Färbung Sulfat (SO4) TOC Trübung, quantitativ (FNU) Wasserhärte und Härtebildner Gesamthärte Härte Härtebereich Calcium (Ca) Magnesium (Mg) Kalium (K) Karbonathärte Säurekapazität bis pH 4,3</pre> <p>Bitte beachten Sie: In den Jahren vor 2023 wurden weniger Parameter erfasst.</p> <p>Sie können die jährlichen Durchschnittsmesswerte der vergangenen Jahre jeweils als PDF oder als Excel-Datei herunterladen. In den PDF-Dateien sind zusätzlich zu den gemessenen Mittelwerten auch die zugehörigen Grenz- bzw. Richtwerte enthalten.</p> <p><strong>Informationen zur Einspeisung</strong><br /> <em>Wie finde ich heraus, welches Wasser aus meinem Wasserhahn kommt?</em><br /> Nicht in allen Gebieten gibt es dafür eine eindeutige Zuordnung.<br /> Je weiter Ihr Haushalt von der Einspeisung entfernt ist, desto mehr bekommen Sie „Mischwasser“ aus mehreren Quellen. Dabei kann man das aufgrund des Leitungsverlaufs nicht immer anhand der Entfernung oder anhand von Straßen ausmachen.</p> <p>Ganz grob lässt sich sagen:</p> <ul> <li>Nördliches Stadtgebiet: Einspeisung Hornheide und Kinderhaus</li> <li>Südliches Stadtgebiet: Einspeisung Hohe Ward und Geist</li> <li>Innenstadt: gemischt</li> </ul> <p><a href="https://opendata.stadt-muenster.de/dataset/trinkwasseranalyse-der-stadtwerke-m%C3%BCnster/resource/cc81e0b5-b848-44d2-8a5a-f9676e799ebc">Eine grafische Darstellung dazu erhalten Sie in der hier verlinkten Bilddatei</a></p>
Die negativen Auswirkungen klimawandelbedingter Wetterextreme sind besonders in Städten zu spüren. Hohe Flächenversiegelungsgrade und Bebauungsdichten verschärfen das Überflutungsrisiko durch Starkregen und die Bildung sommerlicher Hitzeinseln. Das Projekt AMAREX, kurz für "Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse", untersucht Möglichkeiten zur Anpassung des Regenwassermanagements an die zunehmenden Extrembelastungen Starkregen und Trockenheit als Schlüsselbeitrag zur Klimafolgenanpassung. In diesem Rahmen wurden von den Berliner Wasserbetrieben Flächenpotentialkarten entwickelt, die durch die Verschneidung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten, grundstücksscharfe Umsetzungspotentiale im Berliner Raum für unterschiedliche dezentrale Versickerungsmaßnahmen aufzeigt. Die Machbarkeitsanalyse von insgesamt sechs untersuchten Versickerungsmaßnahmen basiert auf geohydrologischen Gegebenheiten, die sich in der Versickerungsfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und dem einzuhaltendem Grundwasserflurabstand widerspiegeln, sowie für alle Versickerungsmaßnahmen allgemein geltende Planungshilfen. Allgemein geltende Planungshilfen: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen werden verschiedene Karten mit Bedingungen und Richtwerten aus geltenden Regelwerken, Richtlinien und Hinweisblättern in den allgemein geltenden Planungshilfen aufgeführt. Betrachtet wurden Abstandsregelungen zu Gebäudeflächen und Bäumen, bestehender Denkmalschutz, Wasserschutzzonen, Schutzgebiete und die Hangneigung. Diese ist für unterirdische Maßnahmen, wie Rigolen, vernachlässigbar. Eine Besonderheit bildet die vereinfachte Abschätzung des Verschmutzungsgrades oberflächig ablaufendem Niederschlagswassers von Verkehrs- und Gebäudeflächen nach geltendem Regelwerk. Die Betrachtung von Altlasten und unterirdisch liegenden Infrastrukturen wie Leitungsnetzen konnten in der Anlayse nicht aufgenommen werden. Versickerungsfähigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Versickerungsfähigkeit nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Karte der Versickerungsfähigkeit ist ein Verschnitt aus der Analyse der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds und des Grundwasserflurabstands jeweils für alle untersuchten Versickerungsmaßnahmen. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Zusätzlich muss für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen. Wasserdurchlässigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Grundwasserflurabstand: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird der Grundwasserflurabstand nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen muss ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen.
<p>Dieser Datensatz beinhaltet die Durchschnitts-Meßwerte der Trinkwasseranalyse der Stadtwerke Münster.<br /> Aktuell sind darin folgende Parameter enthalten:</p> <pre>Mikrobiologische Parameter (TrinkwV - Anlage 1: Teil I) Enterokokken Escherichia coli Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation in der Regel nicht mehr erhöht (TrinkwV - Anlage 2: Teil I) 1,2-Dichlorethan Benzol Bor (B) Bromat Chrom (Cr), ges. Cyanid (Cn), ges. Fluorid (F) Microcystin-LR Nitrat (NO3) Quecksilber (Hg), ges. Selen (Se) Summe PFAS-20 Summe PFAS-4 Tetrachlorethen Trichlorethen Uran (U) Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann (TrinkwV - Anlage 2: Teil II) Antimon (Sb), ges. Arsen (As) Benzo(a)pyren Bisphenol A Blei (Pb) Cadmium (Cd) Kupfer (Cu), ges. Nickel (Ni) Nitrit (N02) Allgemeine Indikatorparameter (TrinkwV - Anlage 3) Aluminium (Al), ges. Ammonium (NH4) Calcitlösekapazität Calcitabscheidekapazität Chlorid (Cl) Clostridium perfringens Coliforme Bakterien Eisen (Fe), ges. Geruch, qualitativ Geschmack, qualitativ Koloniezahl bei 22 °C Koloniezahl bei 36 °C Leitfähigkeit, elektr. bei 25 °C Mangan (Mn), ges. Natrium (Na) pH-Wert SAK 436 nm, Färbung Sulfat (SO4) TOC Trübung, quantitativ (FNU) Wasserhärte und Härtebildner Gesamthärte Härte Härtebereich Calcium (Ca) Magnesium (Mg) Kalium (K) Karbonathärte Säurekapazität bis pH 4,3</pre> <p>Bitte beachten Sie: In den Jahren vor 2023 wurden weniger Parameter erfasst.</p> <p>Sie können die jährlichen Durchschnittsmesswerte der vergangenen Jahre jeweils als PDF oder als Excel-Datei herunterladen. In den PDF-Dateien sind zusätzlich zu den gemessenen Mittelwerten auch die zugehörigen Grenz- bzw. Richtwerte enthalten.</p> <p><strong>Informationen zur Einspeisung</strong><br /> <em>Wie finde ich heraus, welches Wasser aus meinem Wasserhahn kommt?</em><br /> Nicht in allen Gebieten gibt es dafür eine eindeutige Zuordnung.<br /> Je weiter Ihr Haushalt von der Einspeisung entfernt ist, desto mehr bekommen Sie „Mischwasser“ aus mehreren Quellen. Dabei kann man das aufgrund des Leitungsverlaufs nicht immer anhand der Entfernung oder anhand von Straßen ausmachen.</p> <p>Ganz grob lässt sich sagen:</p> <ul> <li>Nördliches Stadtgebiet: Einspeisung Hornheide und Kinderhaus</li> <li>Südliches Stadtgebiet: Einspeisung Hohe Ward und Geist</li> <li>Innenstadt: gemischt</li> </ul> <p><a href="https://opendata.stadt-muenster.de/dataset/trinkwasseranalyse-der-stadtwerke-m%C3%BCnster/resource/cc81e0b5-b848-44d2-8a5a-f9676e799ebc">Eine grafische Darstellung dazu erhalten Sie in der hier verlinkten Bilddatei</a></p>
Phosphorus inputs from the eight largest sewage treatment plants on the German Baltic Sea coast (about 70% of direct dischargers) decreased by 98% between 1990 and 2008. In the same period, nitrogen input decreased by 89% (about 90% of direct dischargers). A comparison of the periods 1986/90 and 2004/08 shows that riverine discharges of total phosphorus decreased by 61%, primarily due to reduced inputs from point sources. Nitrogen input, mostly from diffuse sources, decreased only by 13%, half of the decrease being attributable to lower runoff. The distribution pattern of phosphate concentrations in winter shows that levels in the inner coastal waters are in the same order of magnitude as in the open sea. By contrast, nitrate concentrations are 50 - 70 times higher than in the open sea due to the fact that diffuse sources prevail in the drainage area and that nitrate levels are closely coupled to runoff in the inner coastal waters, especially in the estuaries of the river Odra including Haff and Peenestrom, the rivers Warnow and Trave. These reduced inputs are also reflected in the decline of total phosphorus and nitrogen concentrations, both in the inner coastal waters and in the adjacent Baltic Sea waters. The strongest decline was recorded up to the mid-1990s, after which concentrations have fluctuated at a relatively stable level, often associated with runoff. Nevertheless, all areas still have to be considered eutrophied, in accordance with the HELCOM classification (HELCOM [2009]). Water quality in the open sea areas (western Belt Sea, Kiel Bight, Arkona Basin, Zingst outer coast) is classified as moderate, whereas waters closer to the coast and in more enclosed areas (Flensburg Fjord, southern Kiel Bight, Lübeck Bight, Wismar Bight, and Pomeranian Bight) have to be classified as -bad- applying the WFD assessment criteria. Eutrophication is particularly high in the inner coastal waters (Schlei, Lower Trave, Lower Warnow, Darss-Zingst Bodden Chain, Jasmund Bodden, Peenestrom, Kleines Haff). The orientation values for inner coastal waters are exceeded several times and apparently have been set too low, especially because of their missing gradients toward the open Baltic Sea. They require scientific review.#locale-ger: Der Phosphoreintrag aus den acht wichtigsten Kläranlagen an der deutschen Ostseeküste (ca. 70% der Direkteinleiter) hat sich zwischen 1990 und 2008 um 98% verringert. Der Stickstoff-Eintrag ging im gleichen Zeitraum um 89% zurück (ca. 90% der Direkteinleiter). Der flussbürtige Eintrag von Gesamtphosphor ist um 61% zurückgegangen, vergleicht man die Zeiträume 1986/90 und 2004/08, vor allem bedingt durch verringerte Frachten aus Punktquellen. Der vorwiegend aus diffusen Quellen stammende Stickstoffeintrag hat sich nur um 13% verringert, wovon die Hälfte der Abnahme dem geringeren Abflussgeschehen geschuldet ist. Die Verteilungsmuster der winterlichen Phosphatkonzentrationen zeigen, dass die Werte in den inneren Küstengewässern in der gleichen Größenordnung liegen wie in der offenen See. Dagegen verursacht die Dominanz diffuser Quellen im Einzugsgebiet und die enge Kopplung ans Abflussgeschehen in den inneren Küstengewässern, insbesondere in den Ästuaren der Oder mit Haff und Peenestrom, der Warnow und der Trave, Nitratkonzentrationen, die teilweise um das 50- bis 70-fache über den Werten der offenen See liegen. Die reduzierten Einträge spiegeln sich auch im Rückgang der Gesamtphosphor- und Stickstoffkonzentrationen, sowohl in den inneren Küstengewässern als auch in der vorgelagerten Ostsee wider. Der stärkste Rückgang fand bis Mitte der 1990er Jahre statt, danach schwanken die Werte auf einem relativ stabilen Niveau, häufig an das Abflussgeschehen gekoppelt. Trotzdem müssen alle Gebiete nach wie vor als eutrophiert bewertet werden, was in Übereinstimmung mit den HELCOM-Bewertungen steht (HELCOM [2009]). Dabei weisen die offenen Meeresgebiete (Westliche Beltsee, Kieler Bucht, Arkonabecken, Zingster Außenküste) einen mäßigen Gewässerzustand auf. Die küstennahen und mehr abgeschlossenen Regionen (Flensburger Förde, südliche Kieler Bucht, Lübecker Bucht, Wismarbucht und Pommernbucht) müssen gemäß den WRRL-Bewertungskriterien dagegen als schlecht bewertet werden. Einen besonders hohen Eutrophierungsgrad weisen die inneren Küstengewässer auf (Schlei, Untertrave, Unterwarnow, Darß-Zingster Boddenkette, Jasmunder Bodden, Peenestrom, Kleines Haff). Die Orientierungswerte für die inneren Küstengewässer werden um ein Vielfaches überschritten und erscheinen als zu niedrig angesetzt, auch und besonders wegen ihrer fehlenden Gradienten bis zur offenen Ostsee, und bedürfen einer wissenschaftlichen Überarbeitung.
Die Nährstoffeinträge über die Flüsse zeigen trotz großer interannueller Unterschiede eine abnehmende Tendenz. Die Abfluss-normierten Einträge nehmen seit Mitte der 1980er Jahre mit einer Rate von 2 bis 3% pro Jahr stetig ab. Für Trenduntersuchungen eignen sich die Nährstoffkonzentrationen im Winter aufgrund der niedrigen biologischen Aktivität am Besten. Für Phosphat und gelösten anorganischen Stickstoff (DIN) ist sowohl für die offene Deutsche Bucht als auch für das Wattenmeer eine signifikante Abnahme im Winter zu verzeichnen. Die auf den Salzgehalt 30 normierten winterlichen Nährstoffkonzentrationen in der Deutschen Bucht und im Wattenmeer korrelieren signifikant mit den abflussnormierten Flussfrachten. Die auf den Salzgehalt 30 normierten Phosphatkonzentrationen im Wattenmeer und im Küstengewässer lagen im Jahr 2006 mit 1,06 ± 0,05 µmol/L (32,8 ± 1,5µg/L P) noch oberhalb des im Rahmen vom BLMP für die Küstengewässer und das Wattenmeer festgelegten Orientierungswertes von 0,6 µmol/L (18,6 µg/L P). Die auf den Salzgehalt 30 normierten Konzentrationen des gelösten anorganischen Stickstoffs waren im Jahr 2006 mit 44,7 ± 3,2 µmol/L (0,63 ± 0,05 mg/L N) gut dreimal höher als die Orientierungswerte von 11 bis 14 µmol/L (0,15 bis 0,20 mg/L N).
Biokraftstoffe werden aus Biomasse hergestellt und dienen als Kraftstoffe (Treibstoffe) für Verbrennungsmotoren. Der Kraftstoffsektor als Bereich nachwachsender Rohstoffe wurde bis 2005 fast ausschließlich von Biodiesel bestritten. Im Rahmen des EU-Aktionsprogramms Biotreibstoffe mit Richtwerten für Mindestanteile von Biokraftstoffen sowie der Richtlinie zur Steuerbefreiung/-reduzierung von biogenen Treibstoffen und -komponenten wird 2010 ein Absatz von 3,2 Mio. t in Deutschland angestrebt (5,75 % des Kraftstoffmarktes). Ziel des Aktionsprogramms ist die Minderung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten für die Kraftstoffproduktion. Zusätzlich wird eine Minderung der CO2-Belastung angestrebt. Mit den Steigerungsraten im Verkehrsaufkommen besteht die Gefahr, dass die CO2-Einsparungen anderer Wirtschaftsbereiche überdeckt und die gestellten Ziele insgesamt nicht erreicht werden. Neben Kraftstoffen in reiner Form wurden mit Inkrafttreten des neuen Mineralölsteuergesetzes in Deutschland auch Anteile biogener Kraftstoffe in Mischungen mit fossilen Kraftstoffen von der Mineralölsteuer befreit. Damit sind auch Mischungen wirtschaftlich. Als Alternative zu fossilen Kraftstoffen kommen u. a. Pflanzenölmethylester, Pflanzenöl, Alkohol, Biogas und synthetische Kraftstoffe auf Biomassebasis in Frage, wobei reine Kraftstoffe oder Mischungen mit fossilen Kraftstoffen möglich sind.
<p>Das Trinkwasser in Deutschland hat eine hervorragende Qualität. Seine Hauptquelle, das Grundwasser, genießt einen hohen Schutz und sollte möglichst frei von Chemikalienrückständen sein. Der geltende Rechtsrahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung gefährdet die Grund- und Trinkwasserqualität aber langfristig, da Stoffeinträge ins Grundwasser derzeit nur bedingt eingeschränkt werden können.</p><p><p><strong>Update vom 30.04.2025</strong>: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p></p><p><strong>Update vom 30.04.2025</strong>: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p><p>Die meisten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> werden direkt in die Umwelt ausgebracht. Ein Teil von ihnen gelangt in den Boden und wird dort zersetzt. Dadurch entstehen neue Stoffe, die teils weniger wirksam und giftig sind als der eigentliche Wirkstoff, aber mit erheblichen Problemen für Umwelt und Trinkwassergewinnung einhergehen: Viele dieser Abbauprodukte sind sehr mobil und versickern leicht in das Grundwasser. In den deutschen Grundwasserkörpern findet sich schon ein Sammelsurium solcher Substanzen – deutlich mehr und in höheren Konzentrationen als ihre Ausgangsstoffe. Weil viele dieser Stoffe schwer zu entfernen sind, finden sie sich in unserem Trinkwasser wieder. Denn Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserquelle in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/umid_01-2022-pflanzenschutzmittel.pdf">UMID-Artike</a>l).</p><p><strong>Einträge von einigen Abbauprodukten ins Grundwasser dürfen nicht mehr reguliert werden</strong></p><p>Die Einträge dieser Abbauprodukte werden über die Pflanzenschutzmittelzulassung begrenzt: Wenn Einträge in das Grundwasser oberhalb von 10 Mikrogramm je Liter (µg/L) erwartet werden, wurde das Mittel in Deutschland bisher nicht zugelassen. In zwei Fällen wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die Zulassung nach geltender Rechtslage trotzdem erteilt werden muss. Damit droht aber eine Herabsetzung des Schutzniveaus für unser Grund- und Trinkwasser – wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert.</p><p>Das Maisherbizid S-Metolachlor zerfällt im Boden in verschiedene Abbauprodukte, einige davon versickern in Konzentrationen weit über 10 µg/L in das Grundwasser. Dass sich das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> gegen die Zulassung eines Produkts mit S-Metolachlor in Deutschland ausgesprochen hat, wurde vom Gericht als rechtswidrig befunden. Begründet wurde dies mit dem arbeitsteiligen Zulassungsverfahren zwischen den EU-Staaten: Demnach ist zunächst ein Staat - den die Pflanzenschutzmittelhersteller selbst auswählen - federführend für die Bewertung des Produktes verantwortlich. Schätzt er die Risiken der Anwendung des Mittels als ausreichend gering ein, kann es danach in anderen Staaten ohne gesonderte Prüfung zugelassen werden (siehe Infokasten). Doch wirken sich S-Metolachlor-Anwendungen gerade in Deutschland problematisch aus, weil hier die Niederschläge relativ hoch sind und der Boden stellenweise sehr durchlässig. Einige Abbauprodukte werden bereits häufig im Grundwasser gefunden, teils oberhalb des Gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) von 3 µg/L. Der GOW ist eine fachliche Empfehlung des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/toxikologie-des-trinkwassers/gesundheitlicher-orientierungswert-gow">mehr über GOW</a>), den die meisten Gesundheitsämter als verbindliche Grenze festsetzen: Wird der GOW überschritten, kann der Wasserversorger zu kostenintensiver Aufbereitung gezwungen sein. Wegen der Belastungen mit Abbauprodukten von S-Metolachlor ordneten einige Bundesländer einzelne Grundwasserkörper in den „chemisch schlechten Zustand“ ein – ein EU-Kriterium zur Bewertung der Grundwasserqualität.</p><p>Der Unkrautvernichter Flufenacet baut im Boden zu Trifluoracetat (TFA) ab, das ebenfalls in großen Mengen in das Grundwasser einsickert und sich dort nicht weiter abbauen kann (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalieneintrag-in-gewaesser-vermindern">TFA Hintergrundpapier</a>). Verbindliche Auflagen, die die Anwendungsmengen und -zeitpunkte des Stoffes einschränken, können die Einträge auf unter 10 µg/L begrenzen. Doch seien diese Auflagen laut Gericht nicht mit dem EU-Zulassungsverfahren vereinbar – weil der federführend bewertende EU-Staat ältere Daten verwendete und das Abbauprodukt TFA gar nicht berücksichtigt hatte (siehe Infokasten). Das UBA hatte die hohen erwarteten Grundwassereinträge, nachgewiesenen Gewässerbelastungen und bereits bestehende Konflikte mit der Trinkwassergewinnung in seine Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit einbezogen. Doch analog zu S-Metolachlor fokussierte sich das Gericht auf die EU-weite Arbeitsteilung, die den Handlungsspielraum der einzelnen EU-Staaten stark einschränkt – und bewertete die Auflagen als rechtswidrig (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus">siehe UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>). Was das Gericht für ein einzelnes Produkt entschieden hatte, wurde danach auf alle anderen elf Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel übertragen. TFA-Einträge aus Flufenacet in das Grundwasser – für die meisten Anwendungen deutlich über 10 µg/L – werden damit nicht mehr eingeschränkt. Bereits jetzt wird TFA an 81 % aller Grundwassermessstellen nachgewiesen, mit lokalen Gehalten über 10 µg/L. Die Konzentrationen dürften in Zukunft steigen – nicht nur weil TFA sich im Grundwasser nicht abbaut, sondern auch weil in jedem Jahr mehr Flufenacet angewendet wird (<a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/03_PSMInlandsabsatzAusfuhr/psm_PSMInlandsabsatzAusfuhr_node.html%20">Referenz BVL-Absatzzahlen</a>). </p><p><strong>Weniger toxisch heißt nicht unproblematisch</strong></p><p>Wenn die Abbauprodukte deutlich weniger wirksam und toxisch sind – wo ist dann das Problem? Deutlich weniger bedeutet nicht, dass Risiken gänzlich ausgeschlossen werden können, zumal die Einträge in das Grundwasser teils ungleich höher sind als die von Wirkstoffen. Da Abbauprodukte seit jeher in der Bewertung recht stiefmütterlich behandelt werden, wissen wir zu wenig über sie. Für sie müssen deutlich weniger Studien – etwa zu Verhalten in der Umwelt, Effekte auf Ökosysteme und gesundheitliche Auswirkungen – vorgelegt werden als für Wirkstoffe. Nicht selten werden sie als unbedenklich klassifiziert, und ein paar Jahre später wird doch eine Wirkung auf Menschen und Tiere entdeckt. Erst kürzlich wurde etwa bekannt, dass ein weiteres Abbauprodukt des genannten S-Metolachlor noch eine hohe Restwirksamkeit besitzt. Für ihn gilt nun ein strengerer Grenzwert, der bereits häufig im Grund- und Trinkwasser überschritten wird.</p><p>Wirkstoffe werden so entwickelt, dass sie im Boden schnell zu gesundheitlich unbedenklichen Stoffen abbauen – grundsätzlich eine gute Idee. Daraus folgt jedoch oft, dass sich solche Stoffe selbst sehr schlecht weiter zersetzen und zudem als kleinere Moleküle sehr mobil sind. Einige tendieren dazu, sich im Grundwasser anzureichern. Was wäre, wenn für einzelne Substanzen – oder für deren Mischung im Grundwasser – doch gesundheitliche Risiken ausgemacht werden? Die meisten dieser Stoffe können mit den gängigen Methoden der Trinkwasseraufbereitung nicht entfernt werden. Da bliebe nur die teure Aufbereitung bei den Wasserversorgern. Im Falle von TFA müsste hierzu eine Umkehrosmoseanlage installiert werden, die allerdings auch essenzielle Mikronährstoffe entfernt. Aber auch wenn die Stoffe als gesundheitlich unkritisch gelten: Rückstände von Chemikalien sollten in engen Grenzen gehalten werden, um die Trinkwasserqualität langfristig hoch zu halten. So fordert es das Minimierungsgebot als Grundsatz des Trinkwasserrechts (Trinkwasserverordnung, § 6, Abs. 3). Verschiedene Wasserversorger und Wasserverbände schlagen bereits Alarm und fordern die Politik auf, Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwassergewinnungsgebieten einzuschränken (<a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/trinkwasser-eu-agrarpolitik-wasserversorger-1.5336848">Online-Artikel 2021</a>). </p><p><strong>Das Problem dürfte sich verschärfen</strong></p><p>Wasser wird auch in Deutschland immer kostbarer: Schon jetzt leiden einige Gemeinden unter Wasserknappheit im Sommer, was sich mit den erwarteten Auswirkungen der Klimakrise noch verschärfen dürfte. Statt immer höhere Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser – und die damit einhergehenden Risiken – zu dulden oder teure Methoden zu ihrer Entfernung zu errichten, sollten die Einträge so gering wie möglich gehalten werden. Hier muss auch die Pflanzenschutzmittelzulassung ihren Beitrag leisten. Doch haben die Fälle S-Metolachlor und Flufenacet gezeigt, dass auf Basis des geltenden Rechts das Schutzniveau des Grund- und Trinkwassers zu niedrig ist. Zu befürchten ist, dass weitere Stoffe folgen. Ausgehend von den in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gibt es ungefähr 300 Abbauprodukte, die in signifikanten Mengen in das Grundwasser eingetragen werden können. An 58 % der Grundwassermessstellen in Deutschland wurden solche Stoffe nachgewiesen. Das ist erst die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Abbauprodukte sind bisher noch nicht Teil der Messprogramme (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/uba_factsheet_nrm.pdf">Factsheet nrM</a>).</p><p>Die Abbauprodukte werden vor allem deshalb vernachlässigt, weil gesetzlich verbindliche Grenzwerte fehlen. Diese Inkonsistenz liefert eine Angriffsfläche für Klagen von Unternehmen. Das Umweltbundesamt rät dringend dazu, die betroffenen und veralteten Regelwerke auf nationaler und europäischer Ebene zu modernisieren – mit dem Ziel, eine konsistente und verbindliche rechtliche Regelung zu schaffen. Der wirksamste Hebel ist die Regulierung an der Eintragsquelle, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Ein verbindlicher Grenzwert für alle Abbauprodukte in der Pflanzenschutzmittelverordnung (VO (EG) 1107/2009) könnte die Einträge EU-weit einheitlich managen. Dieser Grenzwert sollte nicht nur toxikologische Wirkungen, sondern auch umweltkritische Eigenschaften wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Persistenz#alphabar">Persistenz</a>, Mobilität und Risiken für die Trinkwassergewinnung einbeziehen. Um das Ausmaß der Belastung realistisch einzuschätzen, müssten deutlich mehr Abbauprodukte in den Grundwasserleitern untersucht werden. In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/www.umweltbundesamt.de/empfehlungsliste%20">Empfehlungsliste</a> macht das Umweltbundesamt hierfür konkrete Vorschläge.</p><p>Laut EU-Kommission soll der Pestizideinsatz in Europa insgesamt deutlich reduziert werden. Kürzlich hatte sie einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung veröffentlicht, die die Verringerung des Pestizideinsatzes um die Hälfte bis 2030 vorschreibt. Die derzeitige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkt diesen Zielen offensichtlich entgegen. Daher sollte die EU-weite Arbeitsteilung bei der Zulassung neu geregelt werden, um den Umweltschutz europaweit zu stärken. Mehr zu der neuen EU-Verordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-eu-verordnung-weniger-pestizide-geht-nur">hier</a>. </p><p><p><br><strong>Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln</strong></p><p>Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden.</p><p>Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU - <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus%20">mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>.</p><p>Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).</p></p><p><br><strong>Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln</strong></p><p>Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden.</p><p>Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU - <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus%20">mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>.</p><p>Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).</p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p>
Marktrichtwerte von 2026 der Stadt Chemnitz
Marktrichtwerte von 2026 der Stadt Chemnitz
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 522 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 17 |
| Land | 249 |
| Weitere | 77 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 82 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 19 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 328 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 202 |
| Umweltprüfung | 18 |
| unbekannt | 218 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 354 |
| Offen | 419 |
| Unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 715 |
| Englisch | 124 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 20 |
| Datei | 20 |
| Dokument | 183 |
| Keine | 427 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 38 |
| Webseite | 231 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 561 |
| Lebewesen und Lebensräume | 717 |
| Luft | 527 |
| Mensch und Umwelt | 779 |
| Wasser | 542 |
| Weitere | 789 |