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LRP 2020 Karte 3 - Hochwasserrisikogebiet - Flusshochwasser (HQ 200) (§§ 73, 74 WHG)

Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020) Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Flusshochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und Nutzungshinweise Hochwassergefahren- und -risikokarten: Stand 2021 - Seite 9 von 9 o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur o Überschwemmungsgebiete.

LRP 2020 Karte 3 - Hochwasserrisikogebiet - Küstenhochwasser (§§ 73, 74 WHG)

Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020) Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Küstenhochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - Download-Service (WFS-LFU-BIMSCHG)

Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.

WMS Hochwassergefahren- und -risikokarten Flusshochwasser: 2025 (3. Berichtszyklus)

Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen. Maßstab: 1:10000

IED-, EPRTR-, SEVESO-Anlagen HWRM-RL 2. Zyklus

Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Industrieanlagen für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand Bereich Niedersachsen Stand 04.10.2018.Erfasst wurden alle Industrieanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, E-PRTR (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) und Störfall-Richtlinie (zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 2017, Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)) und in Hinsicht auf mögliche Betroffenheit durch Hochwasserrisikogebiete geprüft, in dem alle in einer Entfernung bis zu 200 m gelegenen Anlagen für die Risikobewertung berücksichtigt wurden.

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - View-Service (WMS-LFU-BIMSCHG)

Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Mit torffreier Blumenerde klimafreundlich gärtnern

<p> Wie Sie Blumen- und Gartenerde nachhaltig verwenden <ul> <li>Kaufen Sie nur Blumenerde ohne Torf.</li> <li>Nutzen Sie Komposterde als Blumenerde.</li> </ul> <p>Torf wird durch die Trockenlegung und den Abbau von Mooren gewonnen. Moore sind wichtige Biotope mit teilweise hoch spezialisierten Arten sowie große Kohlenstoffspeicher. Durch ihren Rückgang durch Torfabbau werden Lebensräume zerstört und große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Um der Zerstörung entgegenzuwirken, müssen Moore geschützt werden.</p> <p><strong>Torffreie Blumenerde kaufen:</strong> Handelsübliche Garten- und Blumenerden bestehen bis zu 90 Prozent aus Torf. Umweltfreundliche Alternativen sind torffreie Erden aus Holzfasern, Rinde oder aus Kompost. Prüfen Sie anhand der Liste der Inhaltsstoffe, dass kein Torf enthalten ist. Die auf Produkten verwendeten Bezeichnungen "torfreduziert" oder "torfarm" sind irreführend. Derartige Produkte enthalten oft noch bis zu 70 Prozent Torf. Der BUND hat einen <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-einkaufsfuehrer-fuer-torffreie-erden/">Einkaufsführer mit Bezugsquellen</a> erstellt.</p> <strong>Galerie: Warum torffreie Blumenerde gut für das Klima ist</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-5.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-7.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Eigener Kompost als Blumenerde: </strong>Nutzen Sie Komposterde aus Ihrem Garten als Blumenerde. Der BUND Hannover hat hierzu <a href="http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/naturgarten/torffreie_erden/rezept_torffreie_erde/">Hinweise für die "richtige Mischung"</a> zusammengetragen. Diese Komposte sind auch hygienisch unbedenklich.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Tipps zum Kompostieren</a>.</li> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12614">Tipps zu Bioabfällen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png"> </a> <strong> Grünstempel </strong> <br><p>Das Siegel "Grünstempel" kennzeichnet Komposte und Erden mit besonders hohen Qualitätsstandards und garantiert Torffreiheit.</p> Quelle: Grünstempel Ökoprüfstelle e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png">Bild herunterladen</a> (361,14 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png"> </a> <strong> Blauer Engel </strong> <br><p>Für Blumenerden wurden Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" definiert; derzeit sind jedoch noch keine entsprechend zertifizierten Produkte am Markt verfügbar (Stand März 2026).</p> Quelle: Blauer Engel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png">Bild herunterladen</a> (196,99 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p>Moore binden etwa 700 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar – sechsmal so viel wie Wald. Trotz ihres geringen weltweiten Flächenanteils von nur drei Prozent speichern Moore etwa ein Drittel des gesamten im Boden gebundenen Kohlenstoffs. Für die landwirtschaftliche Nutzung ebenso wie für den Abbau von Torf werden Moore, deren Entstehung Jahrhunderte bis Jahrtausende gedauert hat, entwässert. Dabei wird nicht nur der Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen zerstört, es entweicht auch CO2. Entwässerte und vor allem landwirtschaftlich genutzte Moore sind für ca. fünf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. In Deutschland sind rund 95 Prozent der Moore degradiert und emittieren daher CO2. Aufgrund dieser Tatsache und nicht angepasster Bewirtschaftung von Moorböden emittierten diese im Jahr 2023 circa 6,9 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands.</p> <p>Der Anteil von Torf in Hobbyerden ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und liegt aktuell bei etwa einem Drittel. Diese Entwicklung wird vor allem durch den verstärkten Einsatz von Grüngutkompost als Ersatzstoff unterstützt.</p> <p><strong>Quelle:</strong></p> <ul> <li>Treibhausgasemissionen von Mooren in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#moore-organische-boden">Daten zur Umwelt</a>)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_THG-Emissionen-Moore_2026-07-02.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen aus Mooren </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_THG-Emissionen-Moore_2026-07-02.pdf">Diagramm als PDF (48,64 kB)</a></li> </ul> </p><p> Wie Sie Blumen- und Gartenerde nachhaltig verwenden <ul> <li>Kaufen Sie nur Blumenerde ohne Torf.</li> <li>Nutzen Sie Komposterde als Blumenerde.</li> </ul> </p><p> <p>Torf wird durch die Trockenlegung und den Abbau von Mooren gewonnen. Moore sind wichtige Biotope mit teilweise hoch spezialisierten Arten sowie große Kohlenstoffspeicher. Durch ihren Rückgang durch Torfabbau werden Lebensräume zerstört und große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Um der Zerstörung entgegenzuwirken, müssen Moore geschützt werden.</p> <p><strong>Torffreie Blumenerde kaufen:</strong> Handelsübliche Garten- und Blumenerden bestehen bis zu 90 Prozent aus Torf. Umweltfreundliche Alternativen sind torffreie Erden aus Holzfasern, Rinde oder aus Kompost. Prüfen Sie anhand der Liste der Inhaltsstoffe, dass kein Torf enthalten ist. Die auf Produkten verwendeten Bezeichnungen "torfreduziert" oder "torfarm" sind irreführend. Derartige Produkte enthalten oft noch bis zu 70 Prozent Torf. Der BUND hat einen <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-einkaufsfuehrer-fuer-torffreie-erden/">Einkaufsführer mit Bezugsquellen</a> erstellt.</p> <strong>Galerie: Warum torffreie Blumenerde gut für das Klima ist</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-5.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-7.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Eigener Kompost als Blumenerde: </strong>Nutzen Sie Komposterde aus Ihrem Garten als Blumenerde. Der BUND Hannover hat hierzu <a href="http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/naturgarten/torffreie_erden/rezept_torffreie_erde/">Hinweise für die "richtige Mischung"</a> zusammengetragen. Diese Komposte sind auch hygienisch unbedenklich.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Tipps zum Kompostieren</a>.</li> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12614">Tipps zu Bioabfällen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png"> </a> <strong> Grünstempel </strong> <br><p>Das Siegel "Grünstempel" kennzeichnet Komposte und Erden mit besonders hohen Qualitätsstandards und garantiert Torffreiheit.</p> Quelle: Grünstempel Ökoprüfstelle e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png">Bild herunterladen</a> (361,14 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png"> </a> <strong> Blauer Engel </strong> <br><p>Für Blumenerden wurden Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" definiert; derzeit sind jedoch noch keine entsprechend zertifizierten Produkte am Markt verfügbar (Stand März 2026).</p> Quelle: Blauer Engel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png">Bild herunterladen</a> (196,99 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p>Moore binden etwa 700 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar – sechsmal so viel wie Wald. Trotz ihres geringen weltweiten Flächenanteils von nur drei Prozent speichern Moore etwa ein Drittel des gesamten im Boden gebundenen Kohlenstoffs. Für die landwirtschaftliche Nutzung ebenso wie für den Abbau von Torf werden Moore, deren Entstehung Jahrhunderte bis Jahrtausende gedauert hat, entwässert. Dabei wird nicht nur der Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen zerstört, es entweicht auch CO2. Entwässerte und vor allem landwirtschaftlich genutzte Moore sind für ca. fünf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. In Deutschland sind rund 95 Prozent der Moore degradiert und emittieren daher CO2. Aufgrund dieser Tatsache und nicht angepasster Bewirtschaftung von Moorböden emittierten diese im Jahr 2023 circa 6,9 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands.</p> <p>Der Anteil von Torf in Hobbyerden ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und liegt aktuell bei etwa einem Drittel. Diese Entwicklung wird vor allem durch den verstärkten Einsatz von Grüngutkompost als Ersatzstoff unterstützt.</p> <p><strong>Quelle:</strong></p> <ul> <li>Treibhausgasemissionen von Mooren in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#moore-organische-boden">Daten zur Umwelt</a>)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_THG-Emissionen-Moore_2026-07-02.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen aus Mooren </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_THG-Emissionen-Moore_2026-07-02.pdf">Diagramm als PDF (48,64 kB)</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Hochwassergefahren- und -risikokarten Flusshochwasser: 2025 (3. Berichtszyklus)

Meta-Daten im Umweltportal: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/trefferanzeige?docuuid=fb3bf73c-2576-4537-8a5e-574c624f1631 Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nach folgenden Szenarien überflutet werden könnten: a. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse; b. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit; c. gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a. Ausmaß der Überflutung; b. Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) kann die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremereignis beschränkt werden. In SH werden darüber hinaus zusätzlich die oben genannten drei Hochwasserszenarien in allen anderen nicht ausreichend geschützten Gebieten dargestellt. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überflutungsausdehnung und -tiefe) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt werden. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a. Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b. Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c. Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG d. weitere Informationen, die der Mitgliedstaat als nützlich betrachtet, etwa die Angabe von Gebieten, in denen Hochwasser mit einem hohen Gehalt an mitgeführten Sedimenten sowie Schutt mitführende Hochwasser auftreten können, und Informationen über andere bedeutende Verschmutzungsquellen.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Rekrutierung und Diversität in Symbiosen: Veränderungen der Gemeinschaften von Pilzen, Algen und Bakterien von Flechten-Holobionten entlang von Landnutzungsgradienten

Die Interaktion von Arten kann durch anthropogene Einflüsse moduliert werden, zum Beispiel die Intensität der Waldbewirtschaftung. Waldeigenschaften können die lokale Biodiversität beeinflussen und als ökologische Filter auf biotische Interaktionen wirken. Das Verständnis dieser Dynamiken ist wichtig, um die Reaktionen von ökologischen Gemeinschaften auf Landnutzungsänderungen vorherzusagen. Die Flechtensymbiose ist in dieser Hinsicht ein ideales Studienobjekt, denn Flechten sind aus vielen Arten bestehende Holobionten, die neben den primären Pilz- und Algenpartnern noch zusätzliche Pilz-, Algen- und Bakteriengemeinschaften beherbergen. Es ist unklar, wie der Flechten-Holobiont seine organismische Diversität aus der Umgebung rekrutiert, und wie die Flechtensymbiose ihre Reaktion auf Umweltreize durch Umstrukturierung ihrer Komponenten moduliert. Hier stellen wir die Fragen: Wie interagiert der Flechten-Holobiont mit Mikroorganismengemeinschaften in seiner Umgebung? Wie beeinflusst die Intensität der Waldbewirtschaftung einzelne Komponenten des Flechten-Holobionten, sowie die Interaktion mit Mikroorganismengemeinschaften der Umgebung (auf Rinde und in der Erde)? Wir testen, in wie weit die mikoorganismische Diversität des Holobionten innerhalb der Diversität der Umgebung gruppiert ('nestedness'). Dann modellieren wir Diversitätsänderungen und Verschiebungen der biotischen Interaktionen unter Landnutzungsgradienten in allen 150 EP Walduntersuchungsflächen der Biodiversitäts-Exploratorien. Insgesamt wird dieses Projekt zum Verständnis der Mechanismen der Rekrutierung von Mikroorganismen in die Flechtensymbiose beitragen. Weiterhin wird es die Wirkung von Waldbewirtschaftungsintensität auf die Frequenz und Stabilität biotischer Interaktionen zwischen verschiedenen Gruppen von Mikroorganismen (Pilze, Grünalgen, Bakterien) beleuchten.

INEOS Solvents Germany GmbH Werk Moers in Moers (2021 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der INEOS Solvents Germany GmbH Werk Moers , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-170024-100-0387357-3000) handelt es sich um Unabhängig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt und von einer Anlage abgeleitet wird, die unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fällt (NACE-Code: 20.14 - Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Herstellung einfacher KW Herstellung von metallorganischen Verbindungen Verbrennungsanlagen > 50 MW. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in den Boden, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

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