Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
Datenerfassung und Auswertung (z.B. Nestersuche) in MapSolution nach Eingang von Meldungen aus verschiedenen Quellen (Anruf, Email, Online-Formular, usw.)
Akute Schädigungen der Haut Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände: Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache. Sonnenallergien: Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A, stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Fototoxische Reaktionen: Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, aber auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände, Sonnenallergien und fototoxische Reaktionen. Sonnenbrand Sonnenbrand ist eine durch UV - Strahlung verursachte Entzündung der Haut. Die Entzündung zeigt sich durch Hautrötung und Schwellung der betroffenen Hautpartien. In besonders schweren Fällen kommt es zur Blasenbildung. Der Höhepunkt der Beschwerden wird nach zwölf bis 36 Stunden erreicht. Die Dosis an UV - Strahlung , die zur Ausbildung einer solchen Hautrötung führt, wird als "minimale erythemwirksame Dosis" ( MED ; Einheit: Joule pro Quadratmeter, J/m 2 ) bezeichnet. Beim empfindlichen Hauttyp II beträgt der Mittelwert der MED beispielsweise zwischen 250 und 400 J/m 2 . An einem sonnigen Tag in Mitteleuropa bei einem UV-Index ( UVI ) 8 können Personen mit Hauttyp II diese Dosis rein theoretisch nach etwa 20 Minuten erreichen. Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache! Um einen Sonnenbrand zu vermeiden, bietet der UV-Index eine wichtige Orientierungshilfe. Sonnenallergie "Sonnenallergie" ist eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung für verschiedene, durch UV - Strahlung provozierte Hautkrankheiten. Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Die "Mallorca-Akne" ist eine Sonderform der polymorphen Lichtdermatose. Hier werden die Hautveränderungen durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und Fettstoffen aus Sonnenschutzmitteln (oder auch körpereigenen Talgfetten) ausgelöst. Fototoxische Reaktionen Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Man spricht von einer fotosensibilisierenden Wirkung dieser Substanzen. Auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fotosensibilisierende Stoffe enthalten. Beispiele dafür sind Zitrusfrüchte, Sellerie und Herkulesstaude ((Heracleum mantegazzianum, auch "Bärenklau" genannt) Werden diese Pflanzen gegessen oder berührt, kann das bei anschließender Bestrahlung mit UV - Strahlung (Sonne oder Solarium) zu mehr oder weniger schwerwiegenden Hauterkrankungen führen. Durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und fotosensibilisierenden Stoffen können allergische Hautreaktionen ausgelöst werden. Eine etwaige fotosensibilisierende Wirkung von Medikamenten oder pflanzlichen Heilmitteln sollte beim Arzt oder in der Apotheke abgeklärt werden. Beispiele häufig vorkommender fotosensibilisierender Substanzen Substanz Vorkommen Antiseptika Seifen optische Aufheller Waschmittel Chloroquin Antimalariamittel / Antirheumatika Chlorothiazid Diuretika (Arzneimittel, die zur Wasserausschwemmung eingesetzt werden) Furocumarine Zitrusfrüchte, Sellerie, Herkulesstaude (Bärenklau) Sulfonamide Antibiotika / Chemotherapeutika Tetracyclin Antibiotika Triacetyldiphenylisatin Abführmittel Stand: 07.08.2024
Gebietsfremde Arten (Neobiota) kommen in Städten wie Berlin häufig vor. Da es in der Natur kein “Gut” und “Böse” gibt, sind auch diese neu eingebürgerten Arten nicht per se schlecht. Je nachdem, wo sie vorkommen und wie sie sich ausbreiten, können einige Arten jedoch zu Problemen mit dem Naturschutz führen. Dazu können Neobiota auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden in der Landwirtschaft und beim Hochwasserschutz anrichten. Unter allen Tier- und Pflanzenarten an einem festgelegten Ort unterscheidet man zwischen einheimischen (indigenen) und gebietsfremden Arten. Einheimische Arten kommen dort von Natur aus vor oder sind von selbst eingewandert. Gebietsfremde Arten wurden dagegen von Menschen eingeführt. Oft mit Absicht (wie bei der Einfuhr von Kartoffeln), manchmal aber auch unfreiwillig, wie z.B. der Klatschmohn, der sich mit der Landwirtschaft auf der ganzen Welt verbreitet hat. In Mitteleuropa begann die Verbreitung gebietsfremder Arten durch den Menschen bereits in der Jungsteinzeit mit Beginn des Ackerbaus. Mit der Zunahme des Handels und des Verkehrs nach der Entdeckung Amerikas durch die Europäer im Jahr 1492 beschleunigte sich dieser Prozess noch einmal deutlich. Alle vom Menschen vor 1492 eingeführten Arten nennt man daher Archäobiota (frei übersetzt: “alte Arten”) und alle danach eingeführten Neobiota (frei übersetzt: “neue Arten”). Bei den neu eingeführten Arten gibt es viele, die nur gelegentlich und vereinzelt auftauchen und solche, die sich auch ohne Hilfe des Menschen fest etabliert haben. Dieses gelingt zumeist nur den Arten, die aus Regionen mit ähnlichem Klima wie bei uns stammen. Zum Problem werden diese Arten erst dann, wenn sie anfangen, den einheimischen Arten den Platz und die Ressourcen streitig zu machen, oder diese gar verdrängen. Beispielsweise sind manche Pflanzenarten so konkurrenzstark, dass sie nahezu alles überwuchern können, was in ihrer Umgebung lebt und wächst. Diese Arten werden als invasiv bezeichnet. Die Beseitigung oder Bekämpfung dieser invasiven Arten ist oft sehr aufwendig und dazu noch kostspielig. Die Europäische Kommission hat deshalb im Jahr 2016 eine Verordnung zur Bekämpfung bestimmter invasiver Arten von europäischer Bedeutung erlassen. Darunter fallen für die Neophyten z.B. die Wechselblatt-Wasserpest und Gelbe Scheincalla und für Neozoen z.B. der Waschbär und die Chinesische Wollhandkrabbe. Neophyten können jedoch auch eine besondere Bedeutung für die heimische Tierwelt haben. So ist z.B. die aus Nordamerika stammende Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpos albus), die viele als sogenannten “Knallerbsenstrauch” kennen, bei den Raupen des Kleinen Eisvogels, einem Falter, der auf dem Kienberg lebt, als Nahrung sehr beliebt. Die Robinien am Kienberg sind beispielsweise für Bienen eine gern genutzte Nahrungsquelle. Der Kienberg wurde in den Jahren 1973 bis 1984 beim Bau der umliegenden Großsiedlungen künstlich auf 102 Meter aufgeschüttet und im Anschluss zum Schutz vor Erosion vor allem mit neophytischen Gehölzarten bepflanzt. Diese Gehölze waren zum damaligen Zeitpunkt leicht verfügbar und wuchsen besonders schnell und üppig. Noch heute ist der Kienberg deshalb zum größten Teil mit Neophyten bewachsen. Die Art, die sich am Kienberg am stärksten ausbreitet, ist der Eschen-Ahorn. Er bildet dichte Bestände, in denen kaum eine weitere Pflanzenart existieren kann. Sowohl der Eschen-Ahorn als auch die Robinie zählen zu den invasiven Arten. Beide Arten wirken sich am Kienberg jedoch unterschiedlich auf die Tier- und Pflanzenarten aus. Vorkommen Der Eschen-Ahorn beansprucht inzwischen große Flächen des Kienbergs für sich und wächst dort sehr dicht. Außerdem verbreitet er sich bereits in Richtung Wuhletal. Auswirkungen Der Eschen-Ahorn wächst so schnell und mit großer Blattmasse, dass die für viele Arten wichtigen lichten Lebensräume verlorengehen. Dadurch verringert sich die Artenvielfalt in diesen Naturräumen. Insbesondere an den Kienbergterrassen wurden zur Internationalen Gartenausstellung 2017 die mit Eschen-Ahorn bewachsenen Waldränder zurückgenommen und anstelle dessen schnell wachsende, heimische Gehölzarten gepflanzt. In Verbindung mit einer regelmäßigen und kontinuierlichen Pflege kann so einer weiteren Ausbreitung des Eschen-Ahorns entgegengewirkt werden. Vorkommen Auch die Robinie hat mehrere Standorte an den Hängen des Kienbergs bestockt, ist aber auch schon vereinzelt bis in das Wuhletal vorgedrungen. Auswirkungen Außer dem Schwarzen Holunder und etwas Spitz-Ahorn wächst am Kienberg kaum etwas neben oder unter der Robinie. Sie verändert die Zusammensetzung des Artenspektrums in ihrer Umgebung dauerhaft, da sie den Boden mit Stickstoff anreichert. Gleichzeitig ist die Robinie aber auch eine wichtige Nahrungsquelle für die Honigbienen. Im Frühsommer bildet sie einen besonders reichhaltigen Nektar mit hohem Zuckeranteil. Aus diesem Grund ist sie bei Imkern als Bienenweide sehr beliebt. Da die Vorteile der Robinie auf dem Kienberg überwiegen und sie sich auch nicht übermäßig verbreitet, wird sie zunächst noch in Ruhe gelassen und nicht wie der Eschen-Ahorn aktiv zurück gedrängt. Sterben Robinien ab oder müssen aus Bruchgefahr entfernt werden, können diese Standorte mit gebietsheimischen Gehölzen wieder gefüllt werden. Bitte verzichten Sie darauf, invasive Arten wie z.B. Riesenbärenklau, Indisches Springkraut oder Japanischen Staudenknöterich im Garten anzupflanzen. Besonders häufig gelangen diese Arten über Gartenabfälle in die Natur. Bitte entsorgen Sie deshalb Ihren Gartenabfall und Blumenschnitt ordnungsgemäß bei der Berliner Stadtreinigung. Durch diese kleinen Maßnahmen kann eine weitere Verbreitung dieser invasiven Arten vermieden werden. Invasive Tier- und Pflanzenarten in Berlin Neobiota [Bundesamt für Naturschutz
Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Natürliche Prozesse wie die Sukzession (Abfolge der Biotopentwicklung von offenen Böden über Gras- und Staudenfluren zum Wald) verändern das Gebiet. Dies ist nicht überall im Einklang mit den Erhaltungszielen. Kulturlandschaftselemente wie Wiesen und Weiden können nur durch eine Weiterführung historischer Nutzungsformen erhalten werden. Am Rande der Großstadt unterliegen Schutzgebiete auch negativen Einflüssen und Beeinträchtigungen. Auf Grund veränderter Standortbedingungen sind besonders in Biotopen wie Mooren und Binnendünen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Anders als in ursprünglichen Naturlandschaften, wo Schutzgebiete im so genannten Prozessschutz natürlichen Abläufen überlassen werden, benötigen Schutzgebiete in der Kulturlandschaft eine kontinuierliche Pflege. Akteure der Landschaftspflege Pflege und Entwicklungsplanung Maßnahmen der Landschaftspflege Landschaftspflege durch Beweidung Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Die Naturschutzbehörden haben die Aufgabe, eine an den jeweiligen Schutzzielen orientierte Entwicklung sicher zu stellen. In den Berliner Naturschutzgebieten werden die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Auftrag der Obersten Naturschutzbehörde durch Fachfirmen ausgeführt. Die Berliner Erholungswälder werden seit langem von den Berliner Forsten naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Waldflächen in Schutzgebieten werden gemeinsam mit den Naturschutzbehörden entwickelt und erhalten. Ziel ist es über diese behördlichen Maßnahmen hinaus zusätzliche Akteure für die Landschaftspflege zu gewinnen. Dies können Landwirte und Naturschutzorganisationen sein. So erfolgt die Pflege des NSG Falkenberger Rieselfelder durch die Naturschutzstation Malchow . Ein gutes Beispiel für ehrenamtliche Projekte ist der als Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Teil des LSG Flughafensee in Tegel, welcher durch eine aktive Gruppe vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) betreut wird. Die Stiftung Naturschutz Berlin fördert geeignete Projekte des Naturschutzes. Projekte zur Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft werden im Rahmen des Umweltförderprogramms UEP gefördert. Zur Sicherung des Europäischen Naturerbes “Natura 2000” steht das EU-Förderprogramm LIFE+ Natur und biologische Vielfalt allen öffentlichen und/oder privaten Stellen, Akteuren und Einrichtungen aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen. Hier sind Projekte mit besonderem Beispielcharakter und einer gesamteuropäischen Bedeutung gefragt. Handlungsrahmen für die Durchführung geeigneter Maßnahmen der Landschaftspflege und die verträgliche Integration vorhandener Nutzungen in Schutzgebieten ist die Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP). Die Pflege- und Entwicklungsplanung für Schutzgebiete stützt sich auf Fachdaten. Aus der Analyse historischer und aktueller Bestandsdaten des Naturhaushaltes sowie kulturhistorischer Entwicklungen leiten sich die Entwicklungspotenziale für ein Schutzgebiet ab. Bestehende Störungen und Zielkonflikte werden aufgezeigt und bewertet. Es wird ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Teilflächen entwickelt. Dabei werden auch verschiedene Nutzungsinteressen abgewogen. Das Leitbild ist Grundlage für die Planung konkreter Maßnahmen der Landschaftspflege. Der Pflege- und Entwicklungsplan wird mit anderen Behörden abgestimmt und zum verbindlichen Rahmen des gemeinsamen Handelns im Schutzgebiet. Flächeneigentümer und Nutzer werden über die erforderlichen Nutzungsauflagen für ihre Flächen informiert. Da die Natur nicht statisch ist und die Gebiete vielfältigen Einflüssen unterliegen, werden die PEP fortgeschrieben. Für den Erhalt von Schutzgebieten sind gezielte Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung erforderlich. Diese Maßnahmen der Landschaftspflege fördern und steuern die Entwicklung eines Schutzgebietes. Typische Maßnahmen sind die Mahd von Wiesenflächen, die Offenhaltung von Trockenrasenflächen und Mooren durch Entfernung unerwünschten Gehölzaufwuchses und die gezielte Förderung von Arten und Biotopen. Landschaftselemente, die durch jahrhunderte lange extensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt wurden, bedürfen der Weiterführung von Mahd und Beweidung, wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wurde. Ohne diese Pflege würden Wiesen verbuschen und damit alle die an offene Flächen gebundenen Tier- und Pflanzenarten verschwinden. In Berlin sind mit dem Schöneberger Südgelände und dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal seit Jahrzehnten aufgegebene Verkehrsflächen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hier will man ein bestimmtes Stadium der Sukzession und eine bestimmte Biotopstruktur für die entstandene Artenvielfalt durch geeignete Landschaftspflegemaßnahmen erhalten. Auch die Eindämmung von sich rasant ausbreitenden Neophyten wie Riesenbärenklau, Staudenknöterich und Spätblühende Traubenkirsche in den NSG ist ein Schwerpunkt der Landschaftspflege. Immer wieder kommt es durch die illegale Ablagerung von Gartenabfällen in der Natur zur Ausbreitung dieser fremdländischen Arten, welche durch ihre dominanten Bestände schnell die heimische Flora verdrängen. Maßnahmen zur Besucherlenkung und das Aufstellen von Informationstafeln tragen dazu bei, dass sensible Bereiche geschützt werden und die Natur erhalten bleibt. Um den Erfolg der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festzustellen, wird die Entwicklung des Schutzgebietes dokumentiert. Im NSG Falkenberger Rieselfelder wird seit 1998 ein Beweidungsprojekt von der Naturschutzstation Malchow durchgeführt. Ziel ist es, die typischen Rieselfeldstrukturen mit vielfältigen Gras- und Staudenfluren, Kleingewässern und ihrem baumarmen Charakter zu erhalten. Mit diesem Beweidungsprojekt wurde ein spannendes Experiment begonnen, denn es werden nicht die üblichen Nutztierrassen der Landwirtschaft eingesetzt, sondern so genannte Abbildzüchtungen. In den Falkenberger Rieselfelder werden das dem Auerochsen ähnliche Heckrind und die Pferderasse Liebenthaler Wildlinge eingesetzt. Bei der von den Gebrüdern Heck geschaffene Rasse Heckrind haben sich neben dem Aussehen auch andere Wildrindeigenschaften eingestellt. Die heutigen “Auerochsen” sind unempfindlich gegen Hitze und Kälte, krankheitsresistent, anspruchslos bezüglich der Futterqualität und benötigen kaum Pflege. Diese anspruchslosen und robusten Tiere sind das ganze Jahr über im Freien auf der Fläche. Das unterschiedliche Fressverhalten der Rinder und Pferde erhöht die Vegetationsvielfalt. Es hat sich gezeigt, dass die Tiere ein Besuchermagnet sind. Viele Menschen schätzen einen Ausflug in das Schutzgebiet, wo sie die imposanten Tiere vom Rand der Koppel oder einer Aussichtplattform aus beobachten können. In unmittelbarer Nähe der großen Plattenbausiedlungen im Bezirk Hohenschönhausen kann man die Gruppen uriger Rinder und Pferde in ihrem ursprünglichen Verhalten erleben. Die Naturschutzstation Malchow hat mit diesem erfolgreichen Projekt dazu beigetragen, Landschaftspflegemaßnahmen kostengünstig durchzuführen. Auch in anderen Schutzgebieten kommen vierbeinige Landschaftspfleger zum Einsatz. Im NSG Lietzengrabeniederung findet eine extensive Beweidung mit Robustrindern statt. In den Naturschutzgebieten Ehemaliges Flugfeld Johannistal und Schöneberger Südgelände erfolgt je nach Aufwuchs für einige Wochen im Jahr die Beweidung mit Schafen. Ebenso sind im NSG Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ die wolligen Gesellen zeitweise anzutreffen. Mit dem Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) soll die ehemalige Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde in eine Landschaft verwandelt werden, die gleichermaßen den Zielen des Naturschutzes dient, der forstlichen Bewirtschaftung eine Perspektive bietet und im Umland Berlins eine abwechslungsreiche Erholungslandschaft für die Bevölkerung bereitstellt. Das Vorhaben gliedert sich in die Themenfelder: Beweidung, Gewässer- und Moorrenaturierung sowie Besucherlenkung und -information. Es handelt sich um das größte Waldweideprojekt in Deutschland. Der attraktive Landschaftstyp – halboffene Waldlandschaft – mit dem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten (Bucher Forst), halboffenen und offenen Flächen (ehemalige Rieselfelder), ist in Deutschland extrem selten. In diesem Landschaftstyp liegt ein besonderes Potenzial für die Erholungsnutzung, aber auch für den Biotop- und Artenschutz. Vogelarten wie Wendehals, Neuntöter, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Sperbergrasmücke finden hier optimalen Lebensraum. Ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring dokumentiert das Projekt. Zum ersten mal werden in Deutschland großflächig auch Waldflächen und ehemalige Rieselfelder (Nachnutzung) beweidet und miteinander verglichen. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde koordiniert diese wissenschaftliche Begleituntersuchung. Durch frei zugängliche Weideflächen auf ausgewiesenen Wegen wird die Beweidung dem Besucher direkt erlebbar gemacht. Zu entdecken sind zum Beispiel schottische Hochlandrinder, Galloways und Englische Parkrinder sowie Konik-Pferde. Für Besucher sind die nebenstehenden Regeln beim Betreten der Beweidungsflächen zu beachten: Begegnen Sie den Tieren mit Ruhe, Abstand und Respekt. Warten Sie in angemessenem Abstand, wenn eine Herde Ihren Weg kreuzt. Respektieren Sie die Mutterinstinkte der Kühe und meiden Sie die Nähe von Kälbern und Bullen. Füttern Sie die Tiere nicht. Betreten Sie die Weideflächen nur über die ausgewiesenen Zugänge. Im gesamten Gebiet besteht Leinenzwang für Hunde. Bleiben Sie auf den Hauptwegen und beschädigen Sie die Zaunanlagen nicht. Mit dem E+E-Vorhaben Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde soll ein neuer Umgang mit Kulturlandschaft entwickelt und erprobt werden, der zu einer langfristigen Kombination der Nutzungen Beweidung, Waldwirtschaft und Erholung führen soll. Das Projekt wird die touristische Entwicklung in den angrenzenden Berliner und Brandenburger Siedlungsgebieten stützen und die Verzahnung der Landschaftsräume des Naturparks Barnims an dieser Nahtstelle der Länder Berlin und Brandenburg ermöglichen. Die Landschaft zwischen Hobrechtsfelde und Karow wird ein eindrucksvolles Naturerlebnis- und Erholungsgebiet in der Umgebung Berlins. Ein Besuch ist zu jeder Jahreszeit zu empfehlen. Berliner Forsten Hochschule für nachhaltige Entwicklung HNE Eberswalde Förderverein Naturpark Barnim Naturpark Barnim
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der Klimawandel und damit einhergehende Extremwetterereignisse wie längere Trockenperioden und Dürren bedrohen zunehmend die biologische Vielfalt. In Sachsen-Anhalt sind derzeit 1.560 Tier- und Pflanzenarten akut vom Aussterben bedroht; das sind 7,3 Prozent der im Land nachgewiesenen Arten. Daher unterstützt das Umweltministerium Vorhaben zu Erhalt und Verbesserung der Lebensräume über die Artensofortförderung . Im Jahr 2022 sind landesweit bislang knapp 2,5 Millionen Euro für 45 Projekte bewilligt worden (davon fließen rund 2,1 Millionen Euro in 2022 und rund 400.000 Euro in 2023) . Weitere Bewilligungen können noch folgen. Insgesamt stehen in diesem Jahr vier Millionen Euro zur Verfügung. Für eines der bewilligten Naturschutz-Projekte hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Tangermünder Ortsteil Buch (Landkreis Stendal) einen Fördervertrag über 109.000 Euro an den Vorsitzenden des NABU-Kreisverbands Stendal e.V., Dr. Peter Neuhäuser , überreicht. Unterstützt wird die Verbesserung der Brutmöglichkeiten für Wiesen- und Bodenbrüter wie Großer Brachvogel, Kiebitz oder Uferschnepfe sowie für Amphibien wie Rotbachunke und Kammmolch im Naturschutzgebiet „Elsholzwiesen“ . Dafür sollen rund 17 Hektar Wiesenfläche zum Schutz vor Beutegreifern wie Fuchs, Waschbar oder Wiesel eingezäunt werden. Durch Bohrung von vier Brunnen und den Kauf solarbetriebener Pumpen möchte der NABU insbesondere Senken bis in den Juli bewässern, damit die Vögel Nahrung finden und Amphibien besser laichen können. Gefördert wird auch die Anschaffung einer Drohne zum Aufsuchen von Nestern und Gelegen sowie von Geräten zur dauerhaften Pflege der Flächen. Willingmann betonte: „Der NABU-Kreisverband Stendal macht sich seit mehr als 30 Jahren für den Naturschutz in der Region stark, aktuell auf einer Fläche von gut 600 Hektar in drei Landkreisen. Von diesem beispielhaften Engagement profitieren viele Tiere und Pflanzen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Dazu gehören auch Wiesenbrüter, die künftig im Naturschutzgebiet Elsholzwiesen deutlich bessere Brutmöglichkeiten vorfinden werden. Ich hoffe, dass wir dank der wertvollen Arbeit des NABU und unterstützt durch unsere Artensofortförderung in den nächsten Jahren hier vor Ort viele Brutpaare und Küken von Brachvogel, Kiebitz und Co. beobachten können.“ Dr. Peter Neuhäuser ergänzte: Dank der Artensofortförderung konnten bereits im vergangenen Jahr im Naturschutzgebiet Elsholzwiesen die Senken vertieft, Grabentaschen angelegt und Kopfweiden gepflegt werden. Nun werden weitere Maßnahmen für feuchtigkeitsgebundene Artengruppen umgesetzt. Die Artensofortförderung ist ein sehr effizientes und unbürokratisches Instrument und sollte daher deutlich ausgebaut werden.“ Deutschland müsse seiner internationalen Verantwortung im Natur- und Artenschutz noch stärker gerecht werden. „Durch die intensive Landnutzung und verstärkt durch den Klimawandel ist die Gilde der Feld- und Wiesenvögel inzwischen akut vom Aussterben bedroht. Bei den Amphibien haben wir seit dem Dürrejahr 2018 extreme Bestandseinbrüche zu verzeichnen, im jetzigen Rekord-Dürrejahr 2022 noch einmal massiv verstärkt. Wasserrückhalt in der Fläche ist daher das Gebot der Stunde. Es ist gut, dass dieses wichtige Thema auch in der geplante Novelle des Landes-Wassergesetzes im Fokus stehen soll.“ Hintergrund zur Artensofortförderung 2022 Zu den weiteren in diesem Jahr bewilligten Projekten gehören u.a. der Rückbau von Rohrstauanlagen im Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ (Landkreis Börde; 23.000 Euro), die Sicherung des Storchenneststandorts Dannefeld (Altmarkkreis Salzwedel; 23.700 Euro), die Beseitigung von invasivem und giftigem Riesenbärenklau an Thyra und Helme (Landkreis Mansfeld-Südharz; 40.000 Euro), der bessere Schutz der Ringdrossel im Nationalpark Harz (Landkreis Harz; 22.250 Euro) und der Ausbau von Artenschutzhäusern in der Elsteraue (Burgenlandkreis; 47.124 Euro). Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Ministeriums zu finden unter https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ . Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn und Twitter .
Neue Zäune zum Schutz vor Waschbären, eine neue Uferschwalbenwand: 2021 unterstützt das Umweltministerium Sachsen-Anhalt über die Artensofortförderung 91 Projekte zum Schutz der Lebensräume heimischer Tiere und Pflanzen mit rund 4,6 Millionen Euro. „Mit der Artensofortförderung leisten wir in Sachsen-Anhalt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Donnerstag. „Das Programm trägt dazu bei, das ökologische Gleichgewicht zu wahren und hilft der Natur, sich besser auf den fortschreitenden Klimawandel einzustellen.“ 45 der insgesamt 91 Projekte, die in diesem Jahr umgesetzt werden, konnten bereits in den Jahren 2019 und 2020 bewilligt werden. Dieses Jahr gab das Ministerium für weitere 46 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Millionen Euro grünes Licht. Oftmals erreichen die Projekte der Artensofortförderung bereits mit geringem finanziellem Aufwand große Wirkung: Im Drömling helfen beispielsweise Zäune dabei, die Brutgebiete von Wiesenbrütern vor dem Waschbär zu schützen. In Kelbra wurde die Igelauffangstation durch das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz erweitert. So konnten in dieser Saison bereits 130 Igel gerettet werden. Im Kalksteintagebau Förderstedt entsteht ferner eine 150 Meter lange Uferschwalbenwand. Nicht weniger effektiv sind die Projekte zum Schutz der Lebensräume heimischer Pflanzen: An der Selke werden beispielsweise eingeschleppte, schädliche Pflanzenarten wie Staudenknöterich oder Riesenbärenklau nachhaltig bekämpft, damit die typischen heimischen Arten ihren Lebensraum behalten können. Das größte Einzelprojekt in diesem Jahr ist die Sanierung des Waschhausteiches in Harpke mit 338.000 Euro. „Es sind die vielen kleinen Projekte, die zusammengenommen einen großen, wertvollen Beitrag zum Artenschutz leisten“, so Willingmann. Der Minister kündigte an, das Programm der Artensofortförderung in den kommenden Jahren in überarbeiteter Form fortsetzen zu wollen: „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und des global zu beobachtenden Artensterbens liegt es auf der Hand, dass wir auch in Sachsen-Anhalt weiterhin einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten leisten müssen. Das Umweltministerium wird das Artensofortprogramm in den kommenden Wochen inhaltlich leicht überarbeiten, um die Weichen für eine passgenaue Förderung in den kommenden Jahren zu stellen.“ Für den Landeshaushalt 2022 hat das Ministerium bereits rund 4,5 Millionen Euro angemeldet, die für die Artensofortförderung bereitgestellt werden sollen.
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Origin | Count |
---|---|
Bund | 16 |
Land | 16 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 5 |
Taxon | 5 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 19 |
offen | 12 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 32 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Datei | 4 |
Dokument | 9 |
Keine | 15 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 17 |
Lebewesen & Lebensräume | 33 |
Luft | 11 |
Mensch & Umwelt | 30 |
Wasser | 14 |
Weitere | 27 |