Das Projekt "Haie und Rochen in deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee: Vorkommen, Populationsgröße, Gefährdung und Schutzmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des CMS Sharks Memorandum of Understanding (MoU)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Biozentrum Grindel, Zoologisches Institut durchgeführt. Haie und Rochen sind weltweit gefährdet und im Rückgang befindlich. Auch die in den deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee vorkommenden Hai- und Rochenarten wie z.B. Dornhai und Nagelrochen zeigten in den vergangenen Jahrzehnten eine erhebliche Abnahme der Populationsgröße. Eine der Hauptursachen hierfür ist die gezielte Befischung, aber auch der unbeabsichtigte Beifang in verschiedenen Fanggeräten wie Stell-, Treib- und Schleppnetzen. Im Rahmen der CMS wurde ein Shark MoU verabschiedet, das auch von Deutschland unterzeichnet wurde. Wesentlicher Bestandteil dieses MoU ist ein Aktionsplans zum Schutz der wandernden Haiarten. Von den sieben bisher im Übereinkommen erfassten wandernden Hai-Arten können folgende drei Arten grundsätzlich in deutschen Gewässern vorkommen: Riesenhai, Dornhai und Heringshai. Im Rahmen des F&E Vorhabens sollen Daten über das Vorkommen und die Populationsgröße dieser Haiarten und anderer Knorpelfischarten in deutschen Gewässern erfasst und bewertet werden. Folgende Projektziele sollen im Einzelnen erreicht werden: 1. Dokumentation und Erfassung aktueller und historischer Daten über das Vorkommen und die Populationsgröße der Knorpelfischarten, insbesondere Riesenhai, Dornhai und Heringshai, in den deutschen Gewässern (AWZ und Küstengewässer) der Nord- und Ostsee. 2 Gefährdungsanalyse der Hai- und Rochenarten in deutschen Gewässern u.a. basierend auf Beifangdaten, die im Rahmen von Datensammelprogrammen der Fischereiforschungsinstitute erhoben werden. 3. Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen für den effektiven Schutz und die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Hai- und Rochenarten. (z.B. Einrichtung von Schutzgebieten, Verbesserung der Selektivität von Fanggeräten). 4. Fachliche Beratung des BfN/BMU im weiteren CMS Prozess und Teilnahme an relevanten Sitzungen (z.B. Vertragsstaatenkonferenz).