API src

Found 125 results.

Related terms

Mehr Methan durch Antibiotikaeinsatz in der Rinderhaltung

Werden Rinder mit Antibiotika behandelt, setzen sie über den Dung eine deutlich größere Menge des schädlichen Treibhausgases Methan frei. Zu dieser überraschenden Erkenntnis kam ein internationales Forscherteam um Tobin Hammer von der Universität von Colorado, Boulder, in einer Studie, die am 25. mai 2016 im Fachblatt „Proceedings B“ der britischen Royal Society erschienen ist. Ein Rind produziert täglich mehrere hundert Liter des aggresiven Klimagases Methan. Es wird nicht nur bei der Verdauung von Wiederkäuern frei, der weit überwiegende Teil des von Rindern freigesetzten Methans beim Rülpsen abgegeben. Die Wirkung von Antibiotika auf diesen Prozess untersuchten die Forscher nicht.

Bovines Herpesvirus (BHV1) - Nach wie vor ein Thema!

NRW hat im Januar bei der EU in Brüssel die Anerkennung als BHV1-freie Region gestellt – zusammen mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland! Wird dem Antrag stattgegeben, zieht NRW wieder mit anderen Ländern gleich, die bereits über den sog. Artikel-10-Status (Region ist BHV1-frei) verfügen und zu denen der Rinderhandel deshalb in letzter Zeit empfindlich gestört war. Während sich bis Ende des Jahres 2015 NRW noch in der Phase der BHV1-Sanierung befand, ist NRW seit dem 01.01.2016 in der Phase der BHV1-Bekämpfung. Diese Phase ist notwendig, um den bisher erreichten Sanierungsstand zu schützen und einer erneuten Ausbreitung des Virus vorzubeugen. Die Veterinärämter werden deshalb konsequent prüfen, ob bei Feststellung von BHV1-Reagenten (BHV1-positive Rinder) der Seuchenverdacht ausgesprochen und eine Bestandssperre angeordnet werden muss. Werden in einem Bestand Reagenten festgestellt, so liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, diese unverzüglich aus seinem Bestand zu entfernen. Eine Untersuchung zur Feststellung weiterer Reagenten muss nach frühestens 30 Tagen, nachdem der letzte Reagent den Bestand verlassen hat, erfolgen. Nur so kann ermittelt werden, ob sich noch weitere Rinder angesteckt haben oder ob ggf. angeordnete Sperren aufgehoben werden können. Auch nach der angestrebten Anerkennung als BHV1-freie Region müssen die jährlichen Bestandsuntersuchungen durchgeführt werden. Nur dadurch ist es möglich, Reagenten zu erkennen und zu verhindern, dass Virus unerkannt im Bestand zirkuliert, andere Rinder ansteckt und gegebenenfalls in andere Betriebe weiterverschleppt wird. Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben. Hintergrund: Hat sich ein Tier angesteckt, bleibt das Virus lebenslang im Körper. Insbesondere Stresssituationen (Transport, Geburt, etc.) führen häufig zu einer massiven Virusausscheidung. Häufig haben solche Tiere keinerlei Krankheitsanzeichen, so dass sich die Infektion unerkannt im Bestand ausbreiten kann und unter Umständen in andere Bestände weiterverschleppt wird. Auch eine Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor Ausscheiden des Virus bzw. vor Ansteckung, ist aber gleichwohl eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Erregerverbreitung. Sie bedarf allerdings wegen des bestehenden grundsätzlichen Impfverbots einer Anordnung durch das zuständige Veterinäramt! Das BHV1-Virus kann aber auch große Schäden in Rinderherden verursachen. So kann es bei Kälbern zu Durchfall, Wachstumsstörungen und Todesfällen kommen. Bei älteren Tieren kann eine BHV1-Infektion zu hohem Fieber, Entzündungen der Atemwege, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen, Gehirnentzündung, Aborten sowie Todesfällen führen. Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) wird vor allem mit den Sekreten der oberen Atemwege ausgeschieden. Auch wenn das Virus außerhalb des Tieres nicht besonders lange überlebensfähig ist, gilt es doch zwingend, den Kontakt der eigenen Tiere mit frischen Sekreten unbekannter oder verdächtiger Tiere zu vermeiden. Solche Kontaminationen können sich auch an Kleidung und Gerätschaften finden. Daraus folgt, dass betriebsfremde Personen im Stallbereich nur betriebseigene oder saubere eigene Kleidung und Gerätschaften verwenden sollten, alternativ auch Einwegmaterial. Im Bereich des Tierhandels ist sicherzustellen, dass es weder beim Verladen noch beim eigentlichen Transport zu Kontakten mit Tieren unklaren BHV1-Status kommen kann. Hierzu sind die Tabellen 1 und 2 des für NRW modifizierten Hygieneleitfadens für die Rinderhaltung beachtenswert, den es beispielsweise auf der Homepage des Tiergesundheitsdienstes zum Download gibt. Download: Foto: <link file> ©LANUV/A.Donth Mutterkuh Pressemitteilung

Stephan van de Sand, Friesdonker Weg 4, 47559 Kranenburg

Der Antragsteller Herr Stephan van de Sand hat mit Datum vom 31.07.2023 (Eingang 23.08.2023) bei der Kreisverwaltung Kleve einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Änderung und den Betrieb einer vorhandenen baurechtlich genehmigten Anlage zur Haltung von Masthähnchen und Rindern auf 29.600 Masthähnchenplätzen, 150 Milchkuhplätze sowie 10 Kälbern und 10 Rindern auf dem Grundstück Friesdonker Weg 4, 47559 Kranenburg Gemarkung Niel, Flur 3, Flurstücke 217, 219 und 220 beantragt. Die Anlage stellt eine Anlage zur Haltung von gemischten Beständen mit Mastgeflügel (Masthähnchen) und Rindern dar und fällt unter die Nr. 7.11.3 der Anlage 1 des UVPG. Hierfür ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.

Mölter GbR, Sellericherhöhe - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Haltung von Rindern als Milchvieh sowie einer Anlage zur Lagerung von Gülle - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. Nr. 7.5.1, Spalte 2 der Anlage 1 z. UVPG i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG

Die Mölter GbR beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Haltung von Rindern als Milchvieh sowie einer Anlage zur Lage- rung von Gülle am Standort "Im Winkel 6" in 54608 Sellerich (Gemarkung Sellerich, Flur 12, Flurstücke 146 und 147). Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme gemäß Nr. 7.5.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), bei der gemäß § 7 Abs. 1 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu entscheiden ist, ob eine Umweltverträglichkeits- prüfung (UVP) durchgeführt wird. Die erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Haltung bzw. zur Aufzucht von Rindern durch Herrn Alfons und Frau Renate Kerler, Hausen

Herr Alfons und Frau Renate Kerler betreiben auf den Grundstücken Flur-Nrn. 878 und 880 der Gemarkung Hausen einen Milchviehstall. Die Anlage liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch - BauGB). Am Vorhabensstandort befindet sich derzeit ein baurechtlich genehmigter Rinderstall. Durch die geplante Erweiterung wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsschwelle erstmals überschritten. Das Vorhaben ist nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.1.5 des Anhang 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Bei der Anlage handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 7.5.1 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Das Landratsamt Unterallgäu führte die erforderliche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durch.

Änderungsgenehmigung (§ 16 BImSchG) der Agrar-Milch-Mast GmbH Frössen

Die Agrar-Milch-Mast GmbH Frössen, Frössen Nr. 57 in 07926 Gefell hat am 20.12.2017 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Haltung und Aufzucht von Rindern am Standort Frössen, Gemarkung Frössen, Flur 0, Flurstück 184/10 sowie zum Betrieb der geänderten Anlage gestellt.

Teilprojekt D

Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hagronic GmbH & Co. KG durchgeführt. Ausgehend von den Erkenntnissen des SAFT-Projektes, welches durch die Ansäuerung von Flüssigmist mit Schwefelsäure die Ammoniak- und Methanemissionen deutlich mindert, wird ein Verfahren entwickelt, das auch für die Rinderhaltung geeignet ist. Das Verfahren soll dahingehend optimiert werden, dass der Säureverbrauch deutlich gesenkt wird, was die Kosten- und Ressourceneffizienz erhöht. Durch Einsatz von Calcium-Additiven wird der Carbonatpuffer, der für den Großteil des Säurebedarfs während der Ansäuerung verantwortlich ist, vorab eliminiert und ausgefällt. Eine Separierung des Flüssigmistes in eine flüssige und eine feste Phase reduziert den Säurebedarf zusätzlich und führt zu einer Nährstoffentfrachtung der flüssigen Phase. Unter diesen Umständen wird nach Alternativen zur Schwefelsäure gesucht. Dadurch wird das Verfahren auch im ökologischen Landbau einsetzbar, die Gefahr einer Schwefelüberdüngung nach der Flüssigmistausbringung entfällt, das Problem der Betonkorrosion in Flüssigmistkanälen und Lagerbehältern wird minimiert und die Methangasausbeute beim Einsatz des Flüssigmistes in Biogasanlagen erhöht. In Laborversuchen wird zunächst der Einsatz von Ca-Additiven und der Separation des Flüssigmistes zur Ausfällung des Carbonatpuffers untersucht. Schließlich wird an dem so vorbereiteten Flüssigmist der Säurebedarf bestimmt und der Einsatz von Alternativen zur Schwefelsäure untersucht. An dem so angesäuerten Flüssigmist wird das Biogasbildungspotential bestimmt. Die bereits etablierte Ansäuerungstechnik wird um ein Modul der Carbonatfällung und eine Separationseinheit erweitert. Die Anlage erhält für den praktischen Einsatz eine neu zu entwickelnde volumetrische Carbonatgehaltsbestimmung. Diese soll die anfällige und wartungsintensive pH-Wert-Messung mittels pH-Sonden ersetzen. Am Ende erfolgt eine ökonomische Bewertung der Ansäuerungstechnik unter Berücksichtigung der Methan- und Ammoniakemissionsminderung, des Biogaspotentials und einer Düngebilanzierung.

Teilprojekt C

Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von S F - Soepenberg GmbH durchgeführt. Ausgehend von den Erkenntnissen des SAFT-Projektes, welches durch die Ansäuerung von Flüssigmist mit Schwefelsäure die Ammoniak- und Methanemissionen deutlich mindert, wird ein Verfahren entwickelt, das auch für die Rinderhaltung geeignet ist. Das Verfahren soll dahingehend optimiert werden, dass der Säureverbrauch deutlich gesenkt wird, was die Kosten- und Ressourceneffizienz erhöht. Durch Einsatz von Calcium-Additiven wird der Carbonatpuffer, der für den Großteil des Säurebedarfs während der Ansäuerung verantwortlich ist, vorab eliminiert und ausgefällt. Eine Separierung des Flüssigmistes in eine flüssige und eine feste Phase reduziert den Säurebedarf zusätzlich und führt zu einer Nährstoffentfrachtung der flüssigen Phase. Unter diesen Umständen wird nach Alternativen zur Schwefelsäure gesucht. Dadurch wird das Verfahren auch im ökologischen Landbau einsetzbar, die Gefahr einer Schwefelüberdüngung nach der Flüssigmistausbringung entfällt, das Problem der Betonkorrosion in Flüssigmistkanälen und Lagerbehältern wird minimiert und die Methangasausbeute beim Einsatz des Flüssigmistes in Biogasanlagen erhöht. In Laborversuchen wird zunächst der Einsatz von Ca-Additiven und der Separation des Flüssigmistes zur Ausfällung des Carbonatpuffers untersucht. Schließlich wird an dem so vorbereiteten Flüssigmist der Säurebedarf bestimmt und der Einsatz von Alternativen zur Schwefelsäure untersucht. An dem so angesäuerten Flüssigmist wird das Biogasbildungspotential bestimmt. Die bereits etablierte Ansäuerungstechnik wird um ein Modul der Carbonatfällung und eine Separationseinheit erweitert. Die Anlage erhält für den praktischen Einsatz eine neu zu entwickelnde volumetrische Carbonatgehaltsbestimmung. Diese soll die anfällige und wartungsintensive pH-Wert-Messung mittels pH-Sonden ersetzen. Am Ende erfolgt eine ökonomische Bewertung der Ansäuerungstechnik unter Berücksichtigung der Methan- und Ammoniakemissionsminderung, des Biogaspotentials und einer Düngebilanzierung.

Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Landtechnik, Professur für Verfahrenstechnik in der Tierischen Erzeugung durchgeführt. Ausgehend von den Erkenntnissen des SAFT-Projektes, welches durch die Ansäuerung von Flüssigmist mit Schwefelsäure die Ammoniak- und Methanemissionen deutlich mindert, wird ein Verfahren entwickelt, das auch für die Rinderhaltung geeignet ist. Das Verfahren soll dahingehend optimiert werden, dass der Säureverbrauch deutlich gesenkt wird, was die Kosten- und Ressourceneffizienz erhöht. Durch Einsatz von Calcium-Additiven wird der Carbonatpuffer, der für den Großteil des Säurebedarfs während der Ansäuerung verantwortlich ist, vorab eliminiert und ausgefällt. Eine Separierung des Flüssigmistes in eine flüssige und eine feste Phase reduziert den Säurebedarf zusätzlich und führt zu einer Nährstoffentfrachtung der flüssigen Phase. Unter diesen Umständen wird nach Alternativen zur Schwefelsäure gesucht. Dadurch wird das Verfahren auch im ökologischen Landbau einsetzbar, die Gefahr einer Schwefelüberdüngung nach der Flüssigmistausbringung entfällt, das Problem der Betonkorrosion in Flüssigmistkanälen und Lagerbehältern wird minimiert und die Methangasausbeute beim Einsatz des Flüssigmistes in Biogasanlagen erhöht. In Laborversuchen wird zunächst der Einsatz von Ca-Additiven und der Separation des Flüssigmistes zur Ausfällung des Carbonatpuffers untersucht. Schließlich wird an dem so vorbereiteten Flüssigmist der Säurebedarf bestimmt und der Einsatz von Alternativen zur Schwefelsäure untersucht. An dem so angesäuerten Flüssigmist wird das Biogasbildungspotential bestimmt. Die bereits etablierte Ansäuerungstechnik wird um ein Modul der Carbonatfällung und eine Separationseinheit erweitert. Die Anlage erhält für den praktischen Einsatz eine neu zu entwickelnde volumetrische Carbonatgehaltsbestimmung. Diese soll die anfällige und wartungsintensive pH-Wert-Messung mittels pH-Sonden ersetzen. Am Ende erfolgt eine ökonomische Bewertung der Ansäuerungstechnik unter Berücksichtigung der Methan- und Ammoniakemissionsminderung, des Biogaspotentials und einer Düngebilanzierung.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landwirtschaftliches Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg durchgeführt. Grünland fällt zunehmend aus der landwirtschaftlichen Produktion, sofern keine finanziell aufwändigen Erhaltungsmaßnahmen der Agrarumweltpolitik oder des Naturschutzes gegensteuern. Die Milchproduktion zieht sich insbesondere aus Mittelgebirgsstandorten zunehmend zurück. Weiderindermast wird vielfach als Alternative gesehen. Allerdings zeigen sich viele Konflikte im Spannungsfeld von Produktqualitäten des Grünlands, den Produktionskosten des Futters bzw. des Rindfleisches sowie des Naturschutzes. Darüber hinaus können daraus resultierende Produkte vielfach nicht den Vermarktungspreis erzielen, der aufgrund der regionalen und ökologischen Herkunft der Produkte erzielbar oder angemessen wäre. Weiderindermastkonzepte konnten sich somit in der Praxis kaum durchsetzen. Das übergeordnete Ziel des Projekts Grünlandschutz durch ein innovatives Bio-Weiderindkonzept (GiB) ist die Analyse und Weiterentwicklung der gesamten Wertschöpfungskette von der Grünlandbewirtschaftung bis hin zur Fleischvermarktung des regionalen Bio-Weiderindes an der Ladentheke, exemplarisch für eine Region im Südschwarzwald, mit z. T. artenreichen Allmendweiden, die allerdings zunehmend vom Brachfallen bedroht sind.

1 2 3 4 511 12 13