Seit 1993 wird der Weltwassertag jährlich am 22. März begangen. Er ist ein Ergebnis der UN-Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, auf der er von der UN-Generalversammlung per Resolution ausgerufen wurde.
Biologische Vielfalt steht für den Reichtum an Leben auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Ökosysteme samt ihren Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Diese außergewöhnliche Vielfalt ist unsere Lebensversicherung – das Funktionieren der Ökosysteme ist die Voraussetzung dafür, dass wir mit Nahrung, Wasser, sauberer Luft und Rohstoffen versorgt sind. In der Regel gilt: Je größer die biologische Vielfalt, desto besser die Anpassungsfähigkeit von Arten und Ökosystemen an sich verändernde Umweltbedingungen. Nur so können die Leistungen der Ökosysteme für uns Menschen bestehen bleiben. Auch und insbesondere in der Stadt, sind wir auf diese und weitere Funktionen angewiesen, denn Ökosysteme in Form von Stadtgrün regulieren das Klima und sind für das seelische Wohlbefinden unerlässlich. In einer Großstadt wie Berlin hängt die Biodiversität von den Qualitäten vieler urbaner Lebensräume wie Gärten, Parks und Straßenräume ab. Biologische Vielfalt ist dynamisch und derzeit von vielen Veränderungen negativ beeinflusst. In den vergangenen 50 Jahren sind die Bestände von Wirbeltieren um fast 70% zurückgegangen und es wird immer mehr darüber bekannt, wie sehr Insekten betroffen sind. Der Handlungsbedarf ist groß. Im Vergleich zu intensiv genutzten Agrarlandschaften sind nun Städte mit ihren vielfältigen Grünflächen und urbanen Naturlandschaften zu Orten einer hohen Biodiversität geworden. Städte wie Berlin haben eine große Verantwortung und müssen ihren Teil beitragen. Bereits 2012 hat der Berliner Senat die Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen, an deren Umsetzung kontinuierlich gearbeitet wird. Sie bezieht sich auf das internationale „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“, das bereits 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde sowie auf die deutsche Antwort – die 2007 aufgestellte „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Berliner Strategie wurde in einem breiten Abstimmungsprozess mit vielen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft, Verbänden und Vereinen, Politik und Verwaltung und weiteren Akteuren diskutiert und festgelegt. Sie formuliert 38 Ziele, die nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten vier Themenfeldern zugeordnet werden: Arten und Lebensräume, Genetische Vielfalt, Urbane Vielfalt und Gesellschaft. Damit hat die Berliner Strategie die biologische Vielfalt über den bewährten Naturschutz hinaus zum Thema für die gesamte Stadt gemacht. Sie schafft eine Orientierung, bietet vielen laufenden Aktivitäten Rückenwind und setzt neue Impulse. Die Förderung biologischer Vielfalt wird langfristig in verschiedene Planungsprozesse integriert und so von vornherein mitgedacht. Mit planerischen Vorgaben aus dem Landschafts- und Artenschutzprogramm einschließlich der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption und Konkretisierungen mit dem Ökokonto wird dies ganzheitlich angegangen. Beispielhaft können hier Maßnahmen aus dem Nachnutzungskonzept zu Flughafen Tegel und Tegeler Stadtheide sowie dem Schumacher Quartier genannt werden. Weitere Schlaglichter für die Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt sind: Die Pflege von urbanen Offenlandschaften wie das Tempelhofer Feld, die Förderung spontan gewachsener Natur wie im Park am Gleisdreieck, die Anlage dutzender neuer Blühwiesen mit speziell für Wildbienen abgestimmtem Saatgut machen die Stadt strukturreicher und wohnlicher für alle Lebewesen. Im neuen Schumacher Quartier soll nicht nur Wohnraum für 10.000 Menschen, sondern auch gleich für Tierarten, wie Mauersegler und Turmfalke, gebaut werden. Seltene Pflanzen, wie die Wiesen-Küchenschelle, konnten durch den Florenschutz erfolgreich ausgewildert werden. Durch die Maßnahmen des Artenhilfsprogramms für Fledermäuse übernachten das Große Mausohr und die Fransenfledermaus wieder häufiger bei uns. Auch die Umweltbildung ist von großer Bedeutung. Die seit 2019 eingesetzten Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger leisten wichtige Beiträge für den Naturschutz und vermitteln zwischen Mensch und Natur. In der Rubrik Berliner Beispiele werden eine Reihe solcher Vorhaben vorgestellt, weitere folgen. Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist ein komplexes Thema. Seit der Aufstellung der Berliner Strategie 2012 ist viel passiert. Zahlreiche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, um die biologische Vielfalt zu stärken. Durch das massive Arten- und Populationensterben von Insekten, Amphibien, Vögeln und anderen Tier- und Pflanzenarten, den fortschreitenden Klimawandel und den hohen Flächenverbrauch sind jedoch auch die Herausforderungen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Mehr darüber erfahren Sie in der Broschüre. Die guten Beispiele zeigen, mit welchem Nachdruck sich Berlinerinnen und Berliner, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und einige Unternehmen einsetzen. Sie zeigen jedoch auch, dass noch Potenziale für ihre Förderung bestehen. Es wird deutlich, dass mehr ‚Wildnis‘ in der Stadt nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist. Dennoch ist der Handlungsbedarf weiterhin sehr hoch, um dem Rückgang der Arten entgegenzuwirken. Der Klimawandel hat die Pflege der Biotopstrukturen und Stadtbäume vor neue Herausforderungen gestellt. Der Wasserzulauf vieler Kleingewässer ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Stetig steigender Nutzungsdruck auf die Flächen erfordert neue Herangehensweisen, um Stadtwachstum und biologische Vielfalt miteinander zu vereinbaren. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie betont die Bedeutung der Städte und fordert sie dazu auf, ehrgeizige Begrünungspläne auf den Weg zu bringen. Daher ist es wichtig, die Diskussion zur Berliner Strategie weiter zu führen. Welche Themen haben sich bewährt, was muss weiterentwickelt werden? Wie wird das Leben von Mensch und Natur in der wachsenden Stadt zukunftsfähig gestaltet? Wie können sich Menschen und Tiere gemeinsam wohlfühlen? Welche Verantwortung haben die Unternehmen, wie wird die Umweltbildung weiterentwickelt? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Hintergründe und weitere Informationen zu der Berliner Strategie: Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Biologische Vielfalt – globaler Kontext Die Berliner Strategie steht im Kontext einer weltumspannenden Aufgabe. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist. Städte spielen bei der Förderung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle. Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität Berlin als grüne Metropole weist eine hohe Artenvielfalt auf. Biologische Vielfalt und menschliches Wohlbefinden in der Stadt bauen beide auf der Qualität des Stadtgrüns und dessen Ausstattung auf. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün In Berlin gibt es unzählige Aktivitäten zur Förderung der biologischen Vielfalt. Das Berliner Stadtgrün ist Grundgerüst für das Vorkommen von Tieren und Pflanzen, deshalb soll es vielfältiger werden. Andere Maßnahmen richten sich konkret an die Bedürfnisse der Tiere in der Stadt. Weitere Informationen
"Carte Géologique Internationale de l'Europe et des Régions Méditerranéennes 1 : 1 500 000" - Anlässlich des 2. Internationalen Geologen-Kongresses in Bologna 1881 wurde von der neu gegründeten "Kommission für die geologische Karte von Europa" der Beschluss zur Herausgabe einer Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) gefasst. In den Händen der Kommission lag die Kompilierung und Herausgabe des Kartenwerkes; Redaktion und Druck oblag der Preußischen Geologischen Landesanstalt und ihrer Nachfolger, sprich dem Reichsamt für Bodenforschung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. 1913 - 32 Jahre nach dem Beschluss zur Erstellung des Kartenwerks - wurde die 1. Auflage mit 49 Blättern fertig gestellt. Für eine 2. Auflage entschied man sich bereits 1910. Doch bedingt durch die beiden Weltkriege wurden zwischen 1933 und 1959 nur 12 Blätter gedruckt. 1960 fiel der Vorschlag für eine kombinierte 2. und 3. Auflage der Karte. Im Zuge dieser Neukonzeption erschien 1962 eine neue Legende, 1970 deren Erweiterung. 1964 wurden die ersten Blätter der Neuauflage gedruckt. Ende 1999 lagen alle 45 Kartenblätter der Neuauflage vor, wobei das letzte Blatt "AMMAN" bereits digital mit Freehand 8 erstellt ist. Titelblatt und Generallegende, die auf zwei Blättern des Kartenwerks platziert sind, wurden im Frühjahr 2000 - 87 Jahre nach Abschluss der 1. Auflage - gedruckt. Das vollständige Gesamtwerk der Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) wurde auf dem Internationalen Geologen-Kongress in Rio de Janeiro im August 2000 vorgestellt. Die IGK 1500 zeigt auf 55 Blättern die Geologie des europäischen Kontinents vom Osten des Uralgebirges bis Island sowie der gesamten Mittelmeerregion. Die Geologie wird unterschieden nach Stratigraphie, magmatischen und metamorphen Gesteinen. Zusätzlich gibt es zwei Legendenblätter und ein Titelblatt. Die Sprache des Kartenwerks ist Französisch.
Ressourcenschonung in der Umweltpolitik Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenzen um knappe Ressourcen wie Frischwasser, Land und Rohstoffe steigen weltweit. Gleichzeitig nehmen damit globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradierung oder Biodiversitätsverlust zu. Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen ist daher eine zentrale Herausforderung unserer Zeit und ein wichtiges Thema der Umweltpolitik. Natürliche Ressourcen wie zum Beispiel Rohstoffe, Boden, Wasser und Luft sind die Grundlage unseres täglichen Lebensbedarfs und unseres Wohlstands. Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen wie Rohstoffe, Boden oder Frischwasser nehmen weltweit stetig zu. Ursache hierfür sind unter anderem ein nicht nachhaltiges Wirtschaftssystem, der Wohlstand der Industrieländer und neuerdings die rasante Entwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer. Damit verbunden ist die Zunahme globaler Umweltprobleme wie Klimawandel , Bodendegradation oder der Verlust an biologischer Vielfalt. Die gegenwärtigen Produktions- und Konsummuster der industrialisierten Welt führen bei zukünftig neun Milliarden Menschen dazu, dass die Naturschranken weit überschritten sein werden. Auch aufgrund der teilweisen hohen Importabhängigkeit Deutschlands für bestimmte Rohstoffe und Produkte muss Ressourcenschonung im internationalen Kontext gesehen und müssen globale Aspekte berücksichtigt werden. Denn mit den steigenden Importen werden zunehmend auch Umweltwirkungen in die Zulieferländer verlagert. Auch die zunehmenden Ressourcenkonflikte müssen vermieden und Rohstoffsicherheit gewährleistet werden. Die Reduzierung der Ressourceninanspruchnahme und der damit verbundenen Umweltwirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist somit eine globale Aufgabe unserer Umweltpolitik. Ressourcenschonung folgt dem Leitbild einer in natürliche Stoffkreisläufe eingebetteten Wirtschaft mit minimalem Ressourcenverbrauch, deren Entwicklung weder zu Lasten anderer Regionen noch künftiger Generationen geht. Sie lässt sich daher nur ganzheitlich aus einer Lebenszyklusperspektive heraus gestalten: von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Anreize für einen effizienten und umweltverträglichen Umgang mit natürlichen Ressourcen gegeben werden. Dafür gilt es, einen sorgfältig zusammengestellten „Policy Mix“ mit passgenauen Instrumenten zu wählen. Dabei sind vielfältige Strategien für abiotische und biotische Materialien, Wasser, Fläche und Energie konsistent zu verbinden und Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu vernetzen. Ressourcenschonung ist somit ein ressortübergreifendes Handlungsfeld und Großthema der Umweltpolitik. Verlässlichkeit durch politischen Konsens und wissenschaftlich fundierte Ziele dienen der Orientierung aller Akteure, insbesondere auch für langfristige Investitionsentscheidungen. Das UBA unterstützt hierbei. Es entwickelt Instrumente und Strategieansätze und schlägt anspruchsvolle Ziele und richtungssichere Indikatoren vor. Der Schutz natürlicher Ressourcen hat in den letzten Jahrzehnten einen zunehmend hohen politischen Stellenwert erreicht. Seit der UN -Konferenz in Rio de Janeiro 1992 wird der Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen international als wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung gesehen. Auf europäischer Ebene hat Ressourcenschonung mit dem im Jahr 2011 von der Kommission verabschiedete „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 an Bedeutung gewonnen. Im Ende 2019 veröffentlichten European Green Deal (EGD) ist die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung als zentrales Ziel enthalten. Im März 2020 wurde ein neuer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft und für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa verabschiedet. Weitere Strategien und Programme wurden von verschiedenen supranationale Organisationen entwickelt (u. a. UN, OECD , G7/G20) oder finden in europäischen oder interenationalen Ländern statt. Deutschland entwickelt eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Das Umweltbundesamt unterstützt die Umsetzung der verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Strategien und Programme und arbeitet an deren Fortentwicklung mit.
Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) wurde 1992 in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterzeichnet und trat 1994 in Kraft. Ihr Ziel ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Die Vereinbarung verpflichtet die Staaten zur Zusammenarbeit basierend auf ihrer "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten". Aktuell haben 197 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Die Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess, wie auf den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen (COP) zu sehen ist. Wesentliche Meilensteine waren das Kyoto-Protokoll von 1997, das rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für Industrieländer vorsah, und das Übereinkommen von Paris von 2015, mit dem sich die beigetretenen Staaten verpflichten, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C. Die Umsetzung der Klimarahmenkonvention erfordert Berichterstattung über Treibhausgas -Emissionen und Minderungsmaßnahmen. Entwicklungsländer hatten im Kyoto-Protokoll zunächst keine Minderungsverpflichtungen, doch die Veränderung der Emissionssituation führte zu Anpassungen bei der COP 20 in Lima (2014). Deutschland erstellt jährliche Inventarberichte zu Treibhausgas-Emissionen und legt alle vier Jahre einen umfassenden Nationalbericht vor. Seit 2014 gibt es auch einen zweijährigen Bericht, der die wichtigsten Inhalte anderer Berichte zusammenfasst und einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bietet. Das Übereinkommen von Paris Im Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsstaaten das Übereinkommen von Paris (ÜvP) mit ehrgeizigen neuen Zielen für die Bekämpfung des Klimawandels. Sie einigten sich darin auf das völkerrechtlich verbindliche Ziel, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Temperaturniveau zu halten und dass Anstrengungen unternommen werden den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (siehe weiter unten „Die Pariser Klimakonferenz“). Im Übereinkommen wird als operationales Ziel entsprechend festgehalten, dass in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine Balance zwischen anthropogenen (vom Mensch verursachten) Emissionen und deren Abbau durch ein Senken selbiger erreicht werden muss. Der 2018 veröffentlichte Sonderbericht des Weltklimarates zu 1,5 °C globaler Erwärmung stellte u. a. dazu den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand zusammen. Die auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) im Dezember 2015 vereinbarten Ziele verpflichten die Staatengemeinschaft, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Darüber hinaus sollen die Vertragsstaaten deutliche Anstrengungen unternehmen, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll die Welt treibhausgasneutral werden. Die Staaten sollen seit 2020 alle fünf Jahre neue ambitionierte nationale Klimaschutzbeiträge (nationally determined contributions, NDCs) vorlegen, die der Erfüllung des globalen Langfristziels dienen und zunehmend ehrgeiziger werden sollen. Der gemeinsame Fortschritt wird dabei regelmäßig überprüft. Bereits im Jahr 2018 wurde eine vorläufige Bilanz gezogen und im Jahr 2023 wurde der formale Mechanismus der Globalen Bestandsaufnahme das erste Mal abgeschlossen. Der zweijährige Prozess der globalen Bestandsaufnahme mündete in einer umfangreichen Entscheidung, die die mangelnden kollektiven Fortschritte beim Klimaschutz herausstellt, die Dringlichkeit für verstärkten Klimaschutz betont und eine Reihe von Bereichen benennt bei denen Fortschritte notwendig sind. Die Ergebnisse sollen nun in den NDCs, die 2025 vorgelegt werden sollen, mit einfließen. Die zweite globale Bestandsaufnahme soll 2028 abgeschlossen werden. Das ÜvP bezieht alle Unterzeichnerstaaten gleichermaßen ein. Je nach Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung werden jedoch für die Länder unterschiedliche Pflichten festgelegt. Insbesondere bekennen sich die Industrieländer zu ihrer Verpflichtung die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll darüber hinaus den ärmsten und verwundbarsten Ländern helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Das Übereinkommen trat nach der Ratifizierung durch 55 Staaten, die für mindestens 55 % der globalen Treibhausgas -Emissionen verantwortlich sind, am 04.11.2016 formell in Kraft. In einem ersten Schritt arbeitete die Staatengemeinschaft an einem detaillierten Regelwerk, welches die Grundlage für die Umsetzung des ÜvP bildet. Nachdem große Teile des Regelwerks bei der Klimakonferenz (COP24) in Kattowitz im Jahr 2018 beschlossen werden konnte, wurde eine Einigung zu den letzten noch ausstehenden Themen auf der COP26 in Glasgow im Jahr 2021 gefunden. Seitdem steht die Umsetzung des ÜvP im Zentrum der internationalen Klimaverhandlungen. Ausführliche Informationen zur Klimarahmenkonvention und zum Übereinkommen finden Sie unter „Themen“ im Artikel „Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)“ und im Artikel „ Übereinkommen von Paris “.
Einleitung[1] Die 1992 in Rio de Janeiro durchgeführte UN-Konferenz “Umwelt und Entwicklung” beschloss die AGENDA 21. Hier forderten die Unterzeichnerstaaten – und damit auch Deutschland – eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen, die durch eine entsprechende Bodenpolitik und ein bodenpolitisches Instrumentarium sichergestellt werden soll: ”Durch eine integrierte Überprüfung aller Flächennutzungen ist die Möglichkeit gegeben, divergierende Nutzungsansprüche auf ein Minimum zu reduzieren, ein möglichst hohes Maß an gegenseitiger Abstimmung zu erreichen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung mit dem Schutz und der Gesunderhaltung der Umwelt zu verknüpfen, um so zur Verwirklichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die wesentlichen Elemente des integrierten Ansatzes kommen in der Koordinierung der mit den verschiedenen Aspekten der Bodennutzung und der Bodenressourcen befassten sektoralen Planungs- und Managementaufgaben zum Ausdruck” [AGENDA 21 1992]. (nach Lahmeyer 2000) Als wesentliche Ziele werden die Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung, die integrierte Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen, der Rückbau versiegelter Flächen sowie eine schonende landwirtschaftliche Bodenbearbeitung genannt. Hervorgehoben werden vier bodenschutzrelevante Aufgaben, die weltweite Bedeutung haben: Minimierung des Flächenverbrauchs Rückbau versiegelter Flächen Sanierung von Altlasten bodenschonende land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung. (nach Lahmeyer 2000) Die fortschreitende Inanspruchnahme und Beeinflussung von Bodenflächen und deren Naturhaushaltseigenschaften betrifft auch – oder gerade – Berlin. Besonders im Stadtstaat Berlin ist in den vergangenen Jahrzehnten durch Bebauung und Versiegelung eine Verknappung der Ressource Boden und damit einhergehend eine stetige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Böden festzustellen. Auch zukünftig ist trotz der abnehmenden oder stagnierenden Bevölkerungszahl in Berlin von weiteren Ansprüchen an die Nutzung von Bodenflächen für die Siedlungsentwicklung auszugehen. (nach Lahmeyer 2000) Daher bedarf auch im Stadtstaat Berlin der Boden als begrenzte, nicht vermehrbare Ressource eines besonderen Schutzes. Die Nutzung des Bodens ist auf ein verantwortbares Maß zu beschränken, das auch künftigen Generationen eine lebenswerte Umwelt sichert sowie Chancen und Handlungsspielräume erhält. Das “verantwortbare Maß” muss durch politische Willensbildung unter Berücksichtigung des Machbaren bestimmt werden. (nach Lahmeyer 2000) Eine nachhaltige Nutzung soll einen sparsamen und schonenden Umgang mit der Ressource Boden erreichen und Schädigungen und Gefahren für die Böden vermeiden bzw. vermindern. Die künftige Nutzbarkeit der Böden darf durch die gegenwärtige Nutzung möglichst wenig eingeschränkt werden. Einer irreversiblen Schädigung der natürlichen Bodenfunktionen muss insbesondere unter den begrenzten Sanierungsmöglichkeiten entgegengewirkt werden. Daher besteht die Notwendigkeit, Vorsorgegesichtspunkte zum Schutz der Böden und ihrer ökologischen Funktionen stärker zu berücksichtigen. (nach Lahmeyer 2000) Mit Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes im Jahre 1999 ist neben den Umweltmedien Wasser und Luft sowie dem Naturschutz nunmehr auch der Boden als schützenswertes Gut in das Licht der Öffentlichkeit getreten. Obwohl der Schutz des Bodens vor stofflichen Belastungen und die Sanierung belasteter Böden im Mittelpunkt der Regelungen dieses Gesetzes stehen, ist es erklärtes Ziel des Gesetzes, die vielfältigen Funktionen des Bodens insgesamt zu schützen und dafür auch entsprechende Vorsorge zu treffen. Das Bundesbodenschutzgesetz unterscheidet dabei folgende Funktionen des Bodens 1. natürliche Funktionen als a) Lebensgrundlagen und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 3. Nutzungsfunktionen als a) Rohstofflagerstätte, b) Fläche für Siedlung und Erholung, c) Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung, d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. Nachhaltiger Bodenschutz muss alle Funktionen sichern und entwickeln. Da jedoch gerade die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion durch die Wahrnehmung der Nutzungsfunktionen eingeschränkt oder ganz unterbunden werden, steht der Schutz der natürlichen Bodenfunktionen somit im Mittelpunkt der Bestrebungen für nachhaltigen Bodenschutz. Zielgerichtete Maßnahmen zum Bodenschutz setzen die Kenntnis der Leistungsfähigkeit, der Schutzwürdigkeit und der Empfindlichkeit der Böden voraus. Im Rahmen der Erarbeitung einer Bodenschutzkonzeption (Lahmeyer 2000) sollte die Möglichkeit geprüft und dargestellt werden, ob und inwieweit die Bodenfunktionen auf Grundlage der in Berlin zur Zeit verfügbaren Daten bewertet werden können. Mit der Bewertung der Bodenfunktionen, d.h. der Leistungsfähigkeit der Böden im Naturhaushalt, sollen schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Berlin erfasst werden, für die vorrangig Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung zu ergreifen sind. (nach Lahmeyer 2000) fn1. Der Text basiert im Wesentlichen auf Lahmeyer 2000.
AGENDA 21 (1992): Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro – Dokumente-, Agenda 21, Hrsg. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn Gerstenberg, J.H. & Smettan, U., 2001: Erstellung von Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin 2001. Grenzius, R. 1987: Die Böden Berlins (West). Diss. TU Berlin. Jessen-Hesse, Volker 2002: Vorsorgeorientierter Bodenschutz in der Raum- und Landschaftsplanung – Leitbilder und methodische Anforderungen, konkretisiert am Beispiel der Region Berlin- Brandenburg, BVB-Materialien Band 9, Berlin 2002. Lahmeyer International GmbH, 2000: Bodenschutzkonzeption für das Land Berlin, Bericht zur Phase II, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin; unveröffentlicht. Digitale Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 1998: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1998, Karte 01.01 Bodengesellschaften, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/bodengesellschaften/1990/karten/artikel.918030.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2002: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1998, 01.06 Bodenkundliche Kennwerte, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/bodenkundliche-kennwerte/1990/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 1998: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1998, Karte 02.07 Flurabstand des Grundwassers, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/wasser/flurabstand/1995/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 1999 Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1998, 02.13 Oberflächenabfluß, Versickerung und Gesamtabfluss aus Niederschlägen, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/wasser/wasserhaushalt/1990/karten/index.php
1972, 20 Jahre vor der internationalen Anerkennung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung in Rio de Janeiro 1992, wurde mit dem Alpenplan (AP) die raumplanerische Grundlage geschaffen, den bayerischen Alpenraum im Sinne des "Sustainable development"-Paradigmas zu ordnen. Die flächendeckende Zonierung mittels dreier lntensitätsstufen der verkehrlichen Erschließung war eine weitsichtige Innovation. Der Beitrag analysiert erstens die Funktionsweise des AP und zeigt auf, was er in den vergangenen 50 Jahren bewirkt hat. Zweitens wird gefragt, ob der AP ein zeitgemäßes Instrument ist, um der fortschreitenden Individualisierung landschaftsbezogener Erholungsnutzungen raumplanerisch zu begegnen. Drittens erfolgt ein Plädoyer für einen fachlich durch die kontinuierliche Freiflächeninanspruchnahme und den Klimawandel begründeten, inhaltlich erweiterten "Alpenplan 2.0", dessen Perimeter der Abgrenzung der Alpenkonvention entspricht und insofern eigentlich ein Alpen(vorland)plan ist.
Ohne Grunewald, Köpenicker und Tegeler Forst sowie die vielen anderen Naturräume wäre Berlin nicht Berlin. Unsere Wälder sind ein bedeutender Standortfaktor. Sie gewährleisten vorrangig als Naherholungsgebiete Lebensqualität, sie sorgen für frische Luft und ein ausgeglichenes Klima und sie sind die Quelle unseres hochwertigen Trinkwassers. Die nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch die Berliner Forsten sichert diesen Reichtum für kommende Generationen. 20 Jahre nach der ersten UN-Umweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro und 300 Jahre nach der erstmaligen Formulierung des Prinzips der Nachhaltigkeit – erfunden übrigens von der deutschen Forstwirtschaft – sind wir im Berliner Wald mit der durch den Forest Stewardship Council (FSC) und den Naturland-Verband zertifizierten ökologischen Waldpflege auf einem guten Weg. Die Berliner Forsten stehen in dieser Jahrhunderte währenden Tradition einer verantwortungsvollen Waldnutzung. Das Konzept einer nachhaltigen und ökologischen Waldbewirtschaftung sichert insbesondere die für eine Großstadt wichtigen Leistungen des Waldes auch für kommende Generationen. Diese Leistungen sind insbesondere: nutzbares und hochwertiges Trinkwasser ausgeglichenes Stadtklima Erlebnis- und Erholungsraum für alle Waldbesucherinnen und -besucher vielfältiger Lebensraum für Flora und Fauna Produzent des nachwachsenden Rohstoffes Holz 1713, also vor genau 300 Jahren, wurde Nachhaltigkeit (genauer gesagt: “nachhaltende Nutzung” ) als Begriff von dem sächsischen Oberberghauptmann Hans (“Hannß”) Carl von Carlowitz in seinem für die Forstwirtschaft und Kameralistik grundlegenden Werk “Sylviculturaoeconomica oder Hauswirthliche Nachricht und Naturgemäße Anweisung zur Wilden Baumzucht” erstmals eingeführt und für die Praxis gefordert. Von Carlowitz fasste die Ziele nachhaltiger Forstpolitik in seinem epochalen Werk folgendermaßen zusammen: _“Zum Besten des gemeinen Wesens geht es um das Aufnehmen des Landes und der Untertanen, die Hebung von Handel und Wandel, die florierende Commercia (…) Die Ökonomie hat der Wohlfahrt des Gemeinwesens zu dienen. Sie ist zu einem schonenden Umgang mit der gütigen Natur verpflichtet und an die Verantwortung für künftige Generationen gebunden.”_ (VON CARLOWITZ, Sylvicultura Oeconomica, 1713)
Ein aktiver Klimaschutz fordert ein sofortiges und nachhaltiges Handeln auf der Ebene der Bundesländer und Kommunen. Die Landesregierung des Saarlandes hat deshalb im Sinne der "Agenda 21", die während der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet wurde, ein umfassendes Klimaschutzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Klimaschutzgutachten Saarland konzentriert sich auf die Potentiale zur Reduktion der CO2-Emissionen in den beiden Bereichen Energie und Verkehr sowie die hierbei zur Verfügung stehenden Umsetzungsinstrumente.
Origin | Count |
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Bund | 162 |
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