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Evaluation der VOC-Lenkungsabgabe

Das Projekt "Evaluation der VOC-Lenkungsabgabe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Finanzkontrolle durchgeführt. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden in vielen Branchen als Lösungsmittel eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten wie Farben, Lacken, Reinigungsmitteln und Kosmetika enthalten. VOC-Emissionen entstehen beim Herstellungsprozess, der Verarbeitung oder der Verwendung von VOC-haltigen Produkten. Sie tragen zusammen mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Die wichtigsten politischen Instrumente zur Eindämmung und Senkung dieser Emissionen in der Schweiz sind die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 1986, die restriktiven Abgasvorschriften für leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen von 1987 und seit 2000 die VOC-Lenkungsabgabe. Die Luftqualität hat sich in den letzten Jahren verbessert. Die Ozon-Grenzwerte der Schweiz werden in den Sommermonaten aber immer noch regelmässig überschritten. Daneben wird aus der Privatwirtschaft wegen der ihr anfallenden administrativen Arbeiten und Kosten Kritik an der VOC-Abgabe laut. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Wirkung der Lenkungsabgabe, die Umsetzungskosten für Behörden und Unternehmen sowie allfällige Risiken im Zusammenhang mit dem Finanzfluss einer Abgabe evaluiert, die bei der Einfuhr erhoben und der Bevölkerung über die Krankenkassen rückerstattet wird (Nettoeinnahmen 2006 rund 127 Millionen Franken).

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