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Satellitengestützte Echtzeitüberwachung und Risikoabschätzung des Waldzustandes, Teilvorhaben 2: Satellitengestütztes Monitoring

Neue Ansätze in digitalem Wald-Monitoring, Aufbereitung und der digitalen Bereitstellung von räumlich und zeitlich hochaufgelösten Daten zu Wuchsleistung, Stress, und Waldschäden sind dringend erforderlich, um die Auswirkungen mehrerer und kombinierter Stressfaktoren auf das Funktionieren von Waldökosystemen und den damit verbundenen Ökosystemleistungen besser und auch schneller beurteilen zu können. Das Verbundvorhaben WALD-Puls setzt sich aus zwei integrierten Teilvorhaben zusammen. Ziel des ersten Teilvorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines Wald-Monitoring Systems, das in Nahe-Echtzeit und räumlich verteilt boden- als auch satellitengestützte Daten sammelt und verknüpft, um dadurch die Risikoabschätzung zu verbessern und langfristige Projektionen zu unterstützen - von der Wurzel bis zur Krone - vom Einzelbaum zum Bestand - vom Bestand zum Waldökosystem. Ziel des zweiten Teilvorhabens ist den bereits bestehenden Waldzustandsmonitor (WZM) bzgl. der räumlichen Auflösung und der zeitlichen Latenz zu verbessern, zusätzliche Produkte einschließlich Frühwarnindikatoren bereitzustellen um darauf basierend ein deutschlandweites, digitales Waldzustandsmonitoring aufzubauen. Beide TVs sollen durch ein integratives Arbeitspaket schließlich miteinander verknüpft werden, um durch iterative Optimierung maximale Synergien zu erzielen. Den traditionellen Blick von unten in die Baumkronen wird in WALD-Puls um den informierten Blick von oben erweitert. Echtzeitdaten des Baumwachstums werden mit Satellitendaten verschnitten, ermöglichen eine flächenhafte, hochaufgelöste Risikobewertung und werden direkt über eine Web-Plattform und ein gekoppeltes, automatisiertes Frühwarnsystem (z.B. SMS) Waldbewirtschafter*innen und anderen Interessent*innen zur Verfügung gestellt.

Ecology and distribution of the reptiles and amphibians of Indochina

This project comprises a variety of smaller studies assessing movement ecology and habitat use patterns as well as food composition, feeding habits and thermal ecology of selected amphibian and reptile species. In addition this project includes a number of macroecological approaches evaluating the potential distribution patterns of Indochinese reptiles and amphibians for conservation priority setting and climate change risk assessments.

Diversität von Wasserpflanzen und assoziierter neurotoxischer Cyanobakterien - Auswirkungen auf die Freizeit- und Trinkwassernutzung von Binnengewässern, Diversität der Cyanobakterien und ihrer Toxine sowie der Einfluss auf ihre Produktion

Technische Dokumentation des risikobasierten UBA Luftqualitätsindex

Diese technische Dokumentation stellt ein Zusatzdokument zum Abschlussbericht „Überarbeitung des Luftqualitätsindex des Umweltbundesamtes nach der Herausgabe der Luftqualitätsleitlinien der WHO 2021“ dar. Sie erläutert die methodische Herleitung des risikobasierten Luftqualitätsindex. Ein risikobasierter Index integriert das Risiko gesundheitlicher Auswirkungen von Schadstoffen in die Bewertung der Luftqualität. Der vorliegende technische Bericht gliedert sich in mehrere Teile, in denen das Konzept sowie die Schritte zur Erstellung des Index beschrieben werden.

Test battery for the effect determination of chemicals in soils: Suitability of test systems with mycorrhizal fungi for the risk assessment

Arbuscular Mycorrhizal Fungi (AMF) are recognized as important providers of ecosystem services, supporting soil health and key soil functions. Their ecological relevance and sensitivity to chemicals led the European Food Safety Authority (EFSA) indicate AMF as a potential group of non-target test organisms for future Ecological Risk Assessment schemes (ERA) for Plant Protection Products (PPPs). However, AMF sensitivity to chemicals is poorly understood and the impact of contaminants on the AMF life cycle, including on spore viability (AMF pre-symbiotic phase), root colonization and subsequent production of spores and soil mycelium (AMF symbiotic phase), are of growing concern due to the crucial importance of these microorganisms on soil ecosystems.The ERAMYC project included an extensive literature review on the effects of organic chemicals on the pre-symbiotic and symbiotic phases of the AMF life cycle which guided the development and refinement of test protocols for AMF testing for risk assessment. A series of laboratory experiments, including the use of different test methodologies, AMF species, host plants, test soils and test substances, culminated on the production of test protocols which were submitted to ring tests, with the objective of drafting a new OECD test guideline for AMF pre-symbiotic and symbiotic phase testing.Despite the steps given towards standardization of AMF testing, the tested methods within this project showed high variability of the estimated endpoints and a low number of valid data sets resulting from the ring test experiments. AMF intra-specific genetic variation and the technical knowledge needed for the measurement of AMF parameters (e.g. root colonization and hyphae measurements) could be the main factors contributing to the high variability of the results.Data produced in the ERAMYC project constitutes an undeniable contribution for the standardization of methods based on AMF colonization and highlights the current insufficiency of ERA of PPPs in European Union to protect this group of microorganisms in terrestrial systems.

CuliMoor - Erhebung der Stechmückenfauna (Diptera Culicidae) im Rahmen der Wiedervernässung von Mooren hinsichtlich der Bewertung des Auftretens von Zoonosen

Technische Dokumentation des risikobasierten UBA Luftqualitätsindex

Diese technische Dokumentation stellt ein Zusatzdokument zum Abschlussbericht „Überarbeitung des Luftqualitätsindex des Umweltbundesamtes nach der Herausgabe der Luftqualitätsleitlinien der WHO 2021“ dar. Sie erläutert die methodische Herleitung des risikobasierten Luftqualitätsindex. Ein risikobasierter Index integriert das Risiko gesundheitlicher Auswirkungen von Schadstoffen in die Bewertung der Luftqualität. Der vorliegende technische Bericht gliedert sich in mehrere Teile, in denen das Konzept sowie die Schritte zur Erstellung des Index beschrieben werden. Veröffentlicht in Dokumentationen | 04/2026.

Pflanzenschutzmittel möglichst selten und umweltschonend einsetzen

<p> So verwenden Sie Pflanzenschutzmittel richtig <ul> <li>Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist.</li> <li>Lassen Sie sich vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausführlich beraten.</li> <li>Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen wollen.</li> <li>Verwenden Sie ⁠nur zugelassene Pflanzenschutzmittel⁠ und beachten Sie die Packungsbeilage.</li> <li>Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.</li> </ul> Gewusst wie <p>Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, wenn ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel⁠</a> nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht wurde der Schaderreger falsch diagnostiziert, der Anwendungszeitraum wurde falsch gewählt oder die Anwendung wurde unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt. Das belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb:</p> <ul> <li>Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt.</li> <li>Nutzen Sie vor allem pflanzenbauliche Maßnahmen, wie z.B. Fruchtfolgen, zur Gesunderhaltung Ihrer Pflanzen.</li> <li>Pflanzenschutzmittel sollten nur in Ausnahmen eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und mit massiven Schäden zu rechnen ist.</li> <li>Manche Schäden sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Hier wären die Nachteile beim Einsatz eines Pflanzenschutzmittels gegebenenfalls größer als der Nutzen.</li> <li>Es müssen nicht immer Pflanzenschutzmittel sein. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html">Grundstoffen</a> zu erreichen ist. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenstaerkungsmittel">Pflanzenstärkungsmittel</a> dienen der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen. Das sind zum Beispiel Ackerschachtelhalmextrakt, Knoblauchspray oder Wundtinkturen. Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Das sind zum Beispiel Lebensmittel wie Bier, Sonnenblumenöl oder Brennnesseln.</li> <li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, um viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57308">Nützlinge</a> anzulocken.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild1_2.png"> </a> <strong> Potenzielle Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) <p><strong>Halten Sie sich an die Regeln:</strong>&nbsp;</p> <ul> <li>Verwenden Sie nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, die in Deutschland zugelassen sind. In der <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie alle zugelassenen Mittel und deren Anwendungsbestimmungen. Hier können Sie nach unterschiedlichen Kriterien suchen, z.B. nach Wirkstoffen, Kulturen oder Schadorganismen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig"</em>&nbsp;versehen sind.</li> <li>Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Verkäufer*innen sind gesetzlich verpflichtet, Sie beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln zu beraten. Das gilt auch für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln.</li> <li>Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit.</li> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen und nur gegen die Schaderreger, für die sie explizit zugelassen sind.</li> <li>Beachten Sie die vorgegebene Menge. Verwenden Sie nicht mehr oder weniger, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben.</li> <li>Tragen Sie die empfohlene Schutzausrüstung.</li> <li>Halten Sie vor der Ernte die vorgegebenen <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/07_RueckstaendeHoechstgehalte/01_RueckstaendeHoechstgehalte/01_Wartezeit/psm_rueckst_und_hoechstM_Wartezeit_node.html">Wartezeiten</a> ein. Die Wartezeiten werden vom Bundesamt für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bfr">BfR</a>) so berechnet, dass die zulässigen Rückstandsgehalte nicht überschritten werden.</li> <li>Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel, ihr Einsatz ist verboten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes <p><strong>Grundsätzlich gilt: </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Der Einsatz auf befestigten Flächen (dazu zählen z.B. Hofflächen, Terrassen, Bürgersteige und Einfahrten) ist grundsätzlich verboten. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.</p> <p><strong>Die passende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>⁠:</strong>&nbsp;Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt wirken können.</p> <ul> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind.</li> <li>Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Auch hohe UV-Strahlung beschleunigt den Abbau einiger Pflanzenschutzmittel.</li> <li>Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Durch Wind kann der Sprühnebel verweht werden.</li> <li>Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/windsock_hodenhagen_aerodrome_2013.jpg"> </a> <strong> Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden. </strong> Quelle: Olaf Oliviero Riemer | www.wikimedia.org | Windsack auf dem Flugplatz Hodenhagen | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en <p><strong>Was noch zu beachten ist:</strong></p> <ul> <li>Lagern Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> immer in der Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren.</li> <li>Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll, aber niemals in der Toilette, im Garten, im Gully, im Hausmüll oder in der Natur! Das Gesetz sieht Geldstrafen bis zu 50.000 Euro vor.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild2-min.png"> </a> <strong> Checkliste für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Garten </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) <p><strong>Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht: </strong>Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzrecht kann beispielsweise der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen sein, die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, die illegale Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in der Natur oder die fehlende Beratung beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels. Die wichtigsten Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Hobbygärtner*innen betreffen, finden Sie in <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Flyer/nach_Themen/11_Flyer_Kleingaertner.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D11">DIESEM</a> Flyer. Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Landwirt*innen betreffen, finden Sie in den Grundsätzen der "<a href="https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/ips_1a_-_gute_fachliche_praxis_im_pflanzenschutz.pdf">Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz</a>". Ein begründeter Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. Einige Pflanzenschutzdienste bieten auf ihren Webseiten Informationen an, die bei der Erstellung einer Anzeige helfen.</p> <p>Für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie im Einzelhandel. Besteht der begründete Verdacht auf eine unzulässige Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln im Internet, kann das an die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/060_ZOPf/psm_ZOPf_node.html">Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf)</a> gemeldet werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> aus China mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat</em>. Nicht zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen in Deutschland weder importiert, noch beworben oder verkauft werden.</p> <p><strong>Haben Sie noch weitere Fragen?</strong> Als Hobbygärtner*in können Sie vielfältige Informations- und Beratungsangebote nutzen, zum Beispiel:</p> <ul> <li><a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes</a></li> <li><a href="https://dgg1822.de/">Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.</a></li> <li><a href="https://kleingarten-bund.de/der-verband/landesverbaende/">Landesverbände der Kleingartenvereine</a></li> <li><a href="https://www.hortipendium.de/Gartenakademien_Deutschland">Gartenakademien der Bundesländer</a></li> <li><a href="https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/">NABU</a>, <a href="https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide">BUND</a></li> <li>Gärtnereien, Baumschulen, Gartencenter und Baumärkte</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel">Umweltbundesamt</a></li> </ul> Hintergrund <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__9.html">Pflanzenschutzgesetz</a> unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Sie sind dem Gesetz nach "nicht sachkundig im Pflanzenschutz". Landwirt*innen und andere gewerbliche Anwender müssen dagegen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Haus- und Kleingarten sind lediglich solche Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering bewertet werden. Beispielsweise werden giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten nicht zugelassen. Dasselbe gilt für Substanzen, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung im Haus- und Kleingarten haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erfordern würden, um dort die Grenzwerte einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Pflanzenschutzmittel für nicht-berufliche Anwender finden Sie in einer <a href="http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/PSM_Haus_und_Kleingarten.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5">Broschüre des BVL</a>.</p> <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;⁠Einige Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft angewendet werden,⁠ können der Umwelt Schaden zufügen. Wie gefährlich Pflanzenschutzmittel sind, hängt unter anderem von den Substanzeigenschaften ab, wie etwa deren ⁠Toxizität⁠, ihrer Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Mobilität in der Umwelt. Jedes Pflanzenschutzmittel muss ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es vermarktet und verwendet werden darf. Dabei werden zuerst die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Wirkstoffe</a> der Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> bewertet in diesem Verfahren das Risiko der Pflanzenschutzmittel für die Umwelt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob ein Mittel für Insekten, Fische oder Regenwürmer gefährlich ist. Doch das Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz">Defizite</a>. Es konnte bislang auch nicht verhindern, dass Pflanzenschutzmittel am Markt bleiben, die inzwischen als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/beispiele-besonders-problematischer">problematisch</a> erkannt wurden. Pflanzenschutzmittel können, trotz aufwändigem Zulassungsverfahren, negative Effekte auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenorganismen</a> haben. Außerdem finden sich im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a> sowie in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässern</a> mehr Rückstände als laut Zulassungsbericht vorhergesagt. Pflanzenschutzmittel verteilen sich zudem in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> und einige werden über weite Strecken transportiert. Das ist unter anderem für biologisch wirtschaftende Betriebe ein Problem.</p> </p><p> So verwenden Sie Pflanzenschutzmittel richtig <ul> <li>Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist.</li> <li>Lassen Sie sich vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausführlich beraten.</li> <li>Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen wollen.</li> <li>Verwenden Sie ⁠nur zugelassene Pflanzenschutzmittel⁠ und beachten Sie die Packungsbeilage.</li> <li>Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, wenn ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel⁠</a> nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht wurde der Schaderreger falsch diagnostiziert, der Anwendungszeitraum wurde falsch gewählt oder die Anwendung wurde unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt. Das belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb:</p> <ul> <li>Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt.</li> <li>Nutzen Sie vor allem pflanzenbauliche Maßnahmen, wie z.B. Fruchtfolgen, zur Gesunderhaltung Ihrer Pflanzen.</li> <li>Pflanzenschutzmittel sollten nur in Ausnahmen eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und mit massiven Schäden zu rechnen ist.</li> <li>Manche Schäden sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Hier wären die Nachteile beim Einsatz eines Pflanzenschutzmittels gegebenenfalls größer als der Nutzen.</li> <li>Es müssen nicht immer Pflanzenschutzmittel sein. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html">Grundstoffen</a> zu erreichen ist. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenstaerkungsmittel">Pflanzenstärkungsmittel</a> dienen der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen. Das sind zum Beispiel Ackerschachtelhalmextrakt, Knoblauchspray oder Wundtinkturen. Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Das sind zum Beispiel Lebensmittel wie Bier, Sonnenblumenöl oder Brennnesseln.</li> <li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, um viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57308">Nützlinge</a> anzulocken.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild1_2.png"> </a> <strong> Potenzielle Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) </p><p> <p><strong>Halten Sie sich an die Regeln:</strong>&nbsp;</p> <ul> <li>Verwenden Sie nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, die in Deutschland zugelassen sind. In der <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie alle zugelassenen Mittel und deren Anwendungsbestimmungen. Hier können Sie nach unterschiedlichen Kriterien suchen, z.B. nach Wirkstoffen, Kulturen oder Schadorganismen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig"</em>&nbsp;versehen sind.</li> <li>Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Verkäufer*innen sind gesetzlich verpflichtet, Sie beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln zu beraten. Das gilt auch für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln.</li> <li>Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit.</li> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen und nur gegen die Schaderreger, für die sie explizit zugelassen sind.</li> <li>Beachten Sie die vorgegebene Menge. Verwenden Sie nicht mehr oder weniger, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben.</li> <li>Tragen Sie die empfohlene Schutzausrüstung.</li> <li>Halten Sie vor der Ernte die vorgegebenen <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/07_RueckstaendeHoechstgehalte/01_RueckstaendeHoechstgehalte/01_Wartezeit/psm_rueckst_und_hoechstM_Wartezeit_node.html">Wartezeiten</a> ein. Die Wartezeiten werden vom Bundesamt für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bfr">BfR</a>) so berechnet, dass die zulässigen Rückstandsgehalte nicht überschritten werden.</li> <li>Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel, ihr Einsatz ist verboten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p> <p><strong>Grundsätzlich gilt: </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Der Einsatz auf befestigten Flächen (dazu zählen z.B. Hofflächen, Terrassen, Bürgersteige und Einfahrten) ist grundsätzlich verboten. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.</p> <p><strong>Die passende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>⁠:</strong>&nbsp;Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt wirken können.</p> <ul> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind.</li> <li>Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Auch hohe UV-Strahlung beschleunigt den Abbau einiger Pflanzenschutzmittel.</li> <li>Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Durch Wind kann der Sprühnebel verweht werden.</li> <li>Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/windsock_hodenhagen_aerodrome_2013.jpg"> </a> <strong> Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden. </strong> Quelle: Olaf Oliviero Riemer | www.wikimedia.org | Windsack auf dem Flugplatz Hodenhagen | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en </p><p> <p><strong>Was noch zu beachten ist:</strong></p> <ul> <li>Lagern Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> immer in der Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren.</li> <li>Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll, aber niemals in der Toilette, im Garten, im Gully, im Hausmüll oder in der Natur! Das Gesetz sieht Geldstrafen bis zu 50.000 Euro vor.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild2-min.png"> </a> <strong> Checkliste für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Garten </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) </p><p> <p><strong>Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht: </strong>Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzrecht kann beispielsweise der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen sein, die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, die illegale Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in der Natur oder die fehlende Beratung beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels. Die wichtigsten Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Hobbygärtner*innen betreffen, finden Sie in <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Flyer/nach_Themen/11_Flyer_Kleingaertner.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D11">DIESEM</a> Flyer. Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Landwirt*innen betreffen, finden Sie in den Grundsätzen der "<a href="https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/ips_1a_-_gute_fachliche_praxis_im_pflanzenschutz.pdf">Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz</a>". Ein begründeter Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. Einige Pflanzenschutzdienste bieten auf ihren Webseiten Informationen an, die bei der Erstellung einer Anzeige helfen.</p> <p>Für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie im Einzelhandel. Besteht der begründete Verdacht auf eine unzulässige Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln im Internet, kann das an die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/060_ZOPf/psm_ZOPf_node.html">Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf)</a> gemeldet werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> aus China mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat</em>. Nicht zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen in Deutschland weder importiert, noch beworben oder verkauft werden.</p> <p><strong>Haben Sie noch weitere Fragen?</strong> Als Hobbygärtner*in können Sie vielfältige Informations- und Beratungsangebote nutzen, zum Beispiel:</p> <ul> <li><a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes</a></li> <li><a href="https://dgg1822.de/">Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.</a></li> <li><a href="https://kleingarten-bund.de/der-verband/landesverbaende/">Landesverbände der Kleingartenvereine</a></li> <li><a href="https://www.hortipendium.de/Gartenakademien_Deutschland">Gartenakademien der Bundesländer</a></li> <li><a href="https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/">NABU</a>, <a href="https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide">BUND</a></li> <li>Gärtnereien, Baumschulen, Gartencenter und Baumärkte</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel">Umweltbundesamt</a></li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__9.html">Pflanzenschutzgesetz</a> unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Sie sind dem Gesetz nach "nicht sachkundig im Pflanzenschutz". Landwirt*innen und andere gewerbliche Anwender müssen dagegen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Haus- und Kleingarten sind lediglich solche Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering bewertet werden. Beispielsweise werden giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten nicht zugelassen. Dasselbe gilt für Substanzen, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung im Haus- und Kleingarten haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erfordern würden, um dort die Grenzwerte einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Pflanzenschutzmittel für nicht-berufliche Anwender finden Sie in einer <a href="http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/PSM_Haus_und_Kleingarten.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5">Broschüre des BVL</a>.</p> <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;⁠Einige Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft angewendet werden,⁠ können der Umwelt Schaden zufügen. Wie gefährlich Pflanzenschutzmittel sind, hängt unter anderem von den Substanzeigenschaften ab, wie etwa deren ⁠Toxizität⁠, ihrer Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Mobilität in der Umwelt. Jedes Pflanzenschutzmittel muss ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es vermarktet und verwendet werden darf. Dabei werden zuerst die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Wirkstoffe</a> der Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> bewertet in diesem Verfahren das Risiko der Pflanzenschutzmittel für die Umwelt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob ein Mittel für Insekten, Fische oder Regenwürmer gefährlich ist. Doch das Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz">Defizite</a>. Es konnte bislang auch nicht verhindern, dass Pflanzenschutzmittel am Markt bleiben, die inzwischen als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/beispiele-besonders-problematischer">problematisch</a> erkannt wurden. Pflanzenschutzmittel können, trotz aufwändigem Zulassungsverfahren, negative Effekte auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenorganismen</a> haben. Außerdem finden sich im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a> sowie in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässern</a> mehr Rückstände als laut Zulassungsbericht vorhergesagt. Pflanzenschutzmittel verteilen sich zudem in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> und einige werden über weite Strecken transportiert. Das ist unter anderem für biologisch wirtschaftende Betriebe ein Problem.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten

<p> <p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen der Bevölkerungsstudien GerES und ALISE des Umweltbundesamtes (UBA) nachgewiesen. Hier gibt das UBA Antworten auf die häufigsten Fragen.</p> </p><p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen der Bevölkerungsstudien GerES und ALISE des Umweltbundesamtes (UBA) nachgewiesen. Hier gibt das UBA Antworten auf die häufigsten Fragen.</p><p> <p><strong>FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 17.02.2026</strong></p> <strong>1. Was sind Phthalate?</strong> <p>Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um sprödem Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-sind-phthalate-wozu-dienen-sie">Umweltbundesamt&nbsp;</a>und das&nbsp;<a href="https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_phthalat_weichmachern-186796.html">Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)</a> zusammengestellt.</p> <strong>2. Was ist Mono-n-hexylphthalat?</strong> <p>Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, z. B. aus Di-n-hexylphthalat, entstehen.&nbsp;Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender <a href="https://echa.europa.eu/registry-of-svhc-intentions/-/dislist/details/0b0236e180e4ab8c">⁠Stoff⁠ im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert</a>, da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0171">Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO</a>. Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt.</p> <p>Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, z. B. durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten, sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die&nbsp;<a href="https://echa.europa.eu/de/scip">SCIP-Datenbank</a> bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)&nbsp;<a href="https://echa.europa.eu/de/scip-database?p_p_id=diss_scip_portlet&amp;p_p_lifecycle=0&amp;p_p_state=normal&amp;p_p_mode=view&amp;_diss_scip_portlet_identifierRowsJSON=%5B%7B%22id%22%3A%22903dc7d6-c864-4988-bdee-00674c6e83ce%22%2C%22identifier%22%3A%22%22%2C%22identifierType%22%3A%22%22%7D%5D&amp;_diss_scip_portlet_articleCategorySelectionsJson=%5B%5D&amp;_diss_scip_portlet_materialCategorySelectionsJson=%5B%5D&amp;_diss_scip_portlet_mixtureCategorySelectionsJson=%5B%5D&amp;_diss_scip_portlet_svhcSelectionsJson=%5B%7B%22identifier%22%3A%22100.239.145%22%2C%22text%22%3A%221%2C2-benzenedicarboxylic+acid%2C+di-C6-10-alkyl+esters+or+mixed+decyl+and+hexyl+and+octyl+diesters%22%2C%22children%22%3A%5B%22100.065.447%22%2C%22100.064.611%22%5D%7D%2C%7B%22identifier%22%3A%22100.001.417%22%2C%22text%22%3A%22Dihexyl+phthalate%22%7D%5D&amp;_diss_scip_portlet_identifiersOperator=AND&amp;_diss_scip_portlet_scipNumber=&amp;_diss_scip_portlet_preSearchArticleCategoriesTerm=&amp;_diss_scip_portlet_preSearchMaterialCategoriesTerm=&amp;_diss_scip_portlet_preSearchMixtureCategoriesTerm=&amp;_diss_scip_portlet_preSearchSubstanceOfConcernTerm=Dihexyl+phthalate&amp;_diss_scip_portlet_userPerformedSearch=true&amp;_diss_scip_portlet_cur=1&amp;_diss_scip_portlet_delta=50">listet eine größere Anzahl</a> von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird.</p> <strong>3. Wie wurde die Substanz entdeckt?</strong> <p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> Nordrhein-Westfalen (LANUK) veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner Kinder-Schadstoff-Analyse (<a href="https://www.lanuk.nrw.de/themen/umwelt-und-gesundheit/umweltmedizin/umweltepidemiologie/schadstoffe-im-urin-von-kindern-bestimmung-von-schadstoffen-im-urin-von-kindern-aus-nrw">KiSA</a>) sammelt.</p> <p>Ergebnisse des LANUK zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden im Januar 2024 in einer&nbsp;<a href="https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/details/4157-neue-funde-von-weichmacher-im-kinderurin">Pressemitteilung</a> veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> und LANUK stehen zu diesen Ergebnissen in engem Austausch.</p> <p>Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a>) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat.</p> <strong>4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung?</strong> <p>Für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/ALISE">Deutsche Kinder- und Jugendstudie zur Umweltgesundheit</a> (ALISE: Aligned Studies for Environmental Health) werden im Zeitraum April 2025 bis März 2026 600 zufällig ausgewählte, in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren zur Teilnahme eingeladen und unter anderem ihre Urinproben auf verschiedene Schadstoffe untersucht. Der erste Teil der Ergebnisse aus ALISE zeigt, dass in 92 Prozent der rund 259 untersuchten Urinproben von Kindern- und Jugendlichen Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Diese ersten Proben wurden im Sommer gesammelt. Für die derzeit noch ausstehenden Winterproben werden potenziell niedrigere Konzentrationen von Mono-n-hexylphthalat erwartet. Weitere Daten aus ALISE werden dem UBA im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung stehen.</p> <p>In <a href="https://www.umweltbundesamt.de/GerESVI">GerES VI</a> war Mono-n-hexylphthalat in 26 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben von Erwachsenen nachweisbar. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/5-umwelt-survey-von-2013-bis-2016">GerES&nbsp;V</a> von 361 Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren aus den Jahren 2015–2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24&nbsp;Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar.&nbsp;</p> <p>Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin.&nbsp;</p> <p>Die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/kommission-human-biomonitoring">Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission)</a> hat einen <a href="https://doi.org/10.1007/s00103-025-04111-8">toxikologischen Beurteilungswert (HBM-I-Wert)</a> von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin für Kinder und Männer und einen Wert von 50 µg/L für Frauen abgeleitet. Alle Proben aus GerES V und GerES VI lagen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUK berichteten Daten für die Querschnittstudie 2020/2021 lagen darunter.&nbsp;</p> <p>Die im Februar 2025 vom <a href="https://www.lanuv.nrw.de/article/neue-untersuchungen-bestaetigen-zusammenhang-zwischen-weichmachern-in-kinderurin-und-verwendung-von-sonnenschutzmitteln">LANUK veröffentlichten Daten</a> der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der 250 untersuchten Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Die bisherigen Ergebnisse der ALISE-Studie zeigen ebenfalls zwei Überschreitungen des HBM-I-Wertes auf. Die höchste gemessene MnHexP-Konzentration betrug 107 µg/L. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden.</p> 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? <p>Die Auswertungen von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES&nbsp;VI</a> deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann.</p> <p>Die Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES&nbsp;VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel.</p> <p><a href="https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&amp;Thema_ID=4&amp;ID=4119&amp;lang=DE&amp;Pdf=No">Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe</a> hat in Untersuchungen&nbsp;Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren.&nbsp;</p> <p>Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUK der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES&nbsp;V (Kinder und Jugendliche, 2015–2017) und GerES&nbsp;VI (Erwachsene, 2023–2024) bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit MnHexP belastet sind.&nbsp;</p> <p>Das UBA hatte zusammen mit dem BfR und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das LANUK beteiligt war. Aus den Auswertungen ergaben sich – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten.</p> <strong>6. Was unternimmt das Umweltressort?</strong> <p>Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt.</p> <p>Das Umweltbundesamt führt seit den 1980er Jahren die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres">Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES)</a> durch. Im Rahmen dieser Studien werden u. a. Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Um einen Hinweis auf mögliche Trends im Zeitverlauf auch im Rückblick erhalten zu können, untersucht das UBA auch Proben aus der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umweltprobenbank-des-bundes">Umweltprobenbank des Bundes</a> (UPB). Aktuell werden im Rahmen der ALISE-Studie 600 Kinder und Jugendliche untersucht. Sowohl Proben aus GerES V und GerES VI, als auch Proben der Umweltprobenbank und aus ALISE untersuchte das UBA auf ihren Gehalt an Mono-n-hexylphthalat hin.&nbsp;</p> <p>Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC; Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. Aktuell wird DnHexP in Proben aus EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, gemessen.</p> <p>Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt.</p> <p>Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde unter anderem für die HBM-Untersuchungen des LANUK, der UPB und in GerES eingesetzt.</p> <p>Seit 2010 werden in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/human-biomonitoring/kooperation-zur-foerderung-des-human-biomonitoring#hintergrund-ziele-und-aufgaben-der-kooperation">Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitoring</a> (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠BMUKN⁠) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt.</p> <p>Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUK, der UPB und in GerES eingesetzt.</p> <strong>7. Was wird auf EU-Ebene unternommen?</strong> <p>Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission [Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)] bewertete auf Bitte des BMUKN und im Auftrag der EU-Kommission die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In seiner <a href="https://health.ec.europa.eu/publications/sccs-scientific-advice-safety-diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoate-dhhb-s83_en">Bewertung vom 26.06.2025 kommt der SCCS</a> zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Für die regulatorische Umsetzung liegt ein aktueller <a href="https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/110957/1">Entwurf zur Anpassung der EU-Kosmetik-Verordnung</a> vor, der eine Verunreinigung von 10 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB akzeptiert. Zum Vergleich: das LANUK berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB.</p> <p>Die Anpassung der EU-Kosmetik-Verordnung in Bezug auf die Verunreinigung von DHHB mit DnHexP greifen zum Januar 2027 (Inverkehrbringen) beziehungsweise Juli 2028 (Bereitstellung auf dem Markt). Dies sollte zu einer Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Datensammlung 3. Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie Land Brandenburg 2022-2027 - Daten

Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden die Daten, die dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) zugrunde liegen, für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans (2022-2027) überprüft und aktualisiert. Diese überarbeiteten Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Daten werden nach Verabschiedung zum 22.12.2021 veröffentlicht. Begleitend stehen die zugrundeliegenden Fachdaten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg über das Downloadportal zur Verfügung. Die Daten beinhalten Informationen zu: - Wasserkörpergrenzen, - Typen und Kategorien der Oberflächenwasserkörper, - Risikobewertung, - Messstellen, - Zustandsbewertung, - Bewirtschaftungsziele. Die Datensammlung beinhaltet nachfolgende Dateien: Geometrien und Tabellen zu folgenden Themen werden jeweils in den entsprechenden Dokumentationen beschrieben. Geometrien: Rwbody_debb - Fließgewässerwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Lwbody_debb - Seewasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Gwbody_debb - Grundwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Wfd_parea_d_debb - Wasserschutzgebiete Parea_n_debb - Nährstoffsensible Gebiete Wfd_parea_b_debb - wasserabhängige SPA-Gebiete Wfd_parea_h_debb - wasserabhängige FFH - Gebiete Wfd_parea_r_debb - Badestellen Wfd_compath_debb - Koordinierungsräume Planunit_debb - Planungseinheiten Wfd_swstn_debb - Messstellen Oberflächengewässer Wfd_gwstn_debb - Messstellen Grundwasser TABELLEN: QE_ECO_SWSTN_DEBB - Messprogramm - Ökologie CHEM_MON_DEBB - Messprogramm - Chemie WFD_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemischen Ausnahmen Oberflächenwasserkörper substanzscharf WFD_CHEMSTGW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen Grundwasserkörper substanzscharf WFD_L_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen der Oberflächenwasserkörper nach LAWA WFD_MSRPROG_DEBB - Maßnahmenprogramm 3. BWZ WFD_WBEXEMPT_DEBB - Umweltziele 3. BWZ WFD_PAREA_DEBB - Zustandsbewertung Schutzgebiete WFD_MRPUQN_DEBB - Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Maßnahmen CHEM_MON_UQN - Überschreitung der Umweltqualitätsnorm bei chemischen Parametern in Messstellen LMSRSTATUS_DEBB - Stand der Maßnahmenumsetzung nach LAWA Die Tabellen können mit den zugehörigen Geometrien unter Nutzung der nachfolgenden Feldern verknüpft werden: EU_CD_RW, EU_CD_LW, EU_CD_GW bzw. EU_CD_WB Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden die Daten, die dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) zugrunde liegen, für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans (2022-2027) überprüft und aktualisiert. Diese überarbeiteten Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Daten werden nach Verabschiedung zum 22.12.2021 veröffentlicht. Begleitend stehen die zugrundeliegenden Fachdaten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg über das Downloadportal zur Verfügung. Die Daten beinhalten Informationen zu: - Wasserkörpergrenzen, - Typen und Kategorien der Oberflächenwasserkörper, - Risikobewertung, - Messstellen, - Zustandsbewertung, - Bewirtschaftungsziele. Die Datensammlung beinhaltet nachfolgende Dateien: Geometrien und Tabellen zu folgenden Themen werden jeweils in den entsprechenden Dokumentationen beschrieben. Geometrien: Rwbody_debb - Fließgewässerwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Lwbody_debb - Seewasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Gwbody_debb - Grundwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Wfd_parea_d_debb - Wasserschutzgebiete Parea_n_debb - Nährstoffsensible Gebiete Wfd_parea_b_debb - wasserabhängige SPA-Gebiete Wfd_parea_h_debb - wasserabhängige FFH - Gebiete Wfd_parea_r_debb - Badestellen Wfd_compath_debb - Koordinierungsräume Planunit_debb - Planungseinheiten Wfd_swstn_debb - Messstellen Oberflächengewässer Wfd_gwstn_debb - Messstellen Grundwasser TABELLEN: QE_ECO_SWSTN_DEBB - Messprogramm - Ökologie CHEM_MON_DEBB - Messprogramm - Chemie WFD_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemischen Ausnahmen Oberflächenwasserkörper substanzscharf WFD_CHEMSTGW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen Grundwasserkörper substanzscharf WFD_L_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen der Oberflächenwasserkörper nach LAWA WFD_MSRPROG_DEBB - Maßnahmenprogramm 3. BWZ WFD_WBEXEMPT_DEBB - Umweltziele 3. BWZ WFD_PAREA_DEBB - Zustandsbewertung Schutzgebiete WFD_MRPUQN_DEBB - Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Maßnahmen CHEM_MON_UQN - Überschreitung der Umweltqualitätsnorm bei chemischen Parametern in Messstellen LMSRSTATUS_DEBB - Stand der Maßnahmenumsetzung nach LAWA Die Tabellen können mit den zugehörigen Geometrien unter Nutzung der nachfolgenden Feldern verknüpft werden: EU_CD_RW, EU_CD_LW, EU_CD_GW bzw. EU_CD_WB Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden die Daten, die dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) zugrunde liegen, für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans (2022-2027) überprüft und aktualisiert. Diese überarbeiteten Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Daten werden nach Verabschiedung zum 22.12.2021 veröffentlicht. Begleitend stehen die zugrundeliegenden Fachdaten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg über das Downloadportal zur Verfügung. Die Daten beinhalten Informationen zu: - Wasserkörpergrenzen, - Typen und Kategorien der Oberflächenwasserkörper, - Risikobewertung, - Messstellen, - Zustandsbewertung, - Bewirtschaftungsziele. Die Datensammlung beinhaltet nachfolgende Dateien: Geometrien und Tabellen zu folgenden Themen werden jeweils in den entsprechenden Dokumentationen beschrieben. Geometrien: Rwbody_debb - Fließgewässerwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Lwbody_debb - Seewasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Gwbody_debb - Grundwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Wfd_parea_d_debb - Wasserschutzgebiete Parea_n_debb - Nährstoffsensible Gebiete Wfd_parea_b_debb - wasserabhängige SPA-Gebiete Wfd_parea_h_debb - wasserabhängige FFH - Gebiete Wfd_parea_r_debb - Badestellen Wfd_compath_debb - Koordinierungsräume Planunit_debb - Planungseinheiten Wfd_swstn_debb - Messstellen Oberflächengewässer Wfd_gwstn_debb - Messstellen Grundwasser TABELLEN: QE_ECO_SWSTN_DEBB - Messprogramm - Ökologie CHEM_MON_DEBB - Messprogramm - Chemie WFD_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemischen Ausnahmen Oberflächenwasserkörper substanzscharf WFD_CHEMSTGW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen Grundwasserkörper substanzscharf WFD_L_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen der Oberflächenwasserkörper nach LAWA WFD_MSRPROG_DEBB - Maßnahmenprogramm 3. BWZ WFD_WBEXEMPT_DEBB - Umweltziele 3. BWZ WFD_PAREA_DEBB - Zustandsbewertung Schutzgebiete WFD_MRPUQN_DEBB - Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Maßnahmen CHEM_MON_UQN - Überschreitung der Umweltqualitätsnorm bei chemischen Parametern in Messstellen LMSRSTATUS_DEBB - Stand der Maßnahmenumsetzung nach LAWA Die Tabellen können mit den zugehörigen Geometrien unter Nutzung der nachfolgenden Feldern verknüpft werden: EU_CD_RW, EU_CD_LW, EU_CD_GW bzw. EU_CD_WB

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