Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zu Hochwasserrisiken. Die rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des WHG vom 01.03.2010. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2013-2019) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der LHW ist auf der Basis der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) sowie des §98 Abs. 3 WG LSA mit der Erarbeitung dazu erforderlicher fachlicher Grundlagen beauftragt. Diese basieren auf der Einbindung der Richtlinie sowohl in das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009), als auch nachfolgend in das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA 2011). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentumswerte zu verringern und zu bewältigen. Zudem soll mit der Richtlinie die Berücksichtigung von Hochwassergefahren im Kontext mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet werden. Dies ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren, wobei die hier vorgehaltenen Ergebnisse sich auf die sog. zweite Stufe der HWRM-RL beziehen, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten und 2018 aktualisierten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1), wurden die Grundlagen der Gefahrenkarten und Risikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von den ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potenziell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien. Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potenziell betroffene Schutzgebiete darzustellen. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form den Stand vom 31.12.2021. Abweichend von der verbindlichen EU-weiten Aktualisierung im 6-Jahres Zyklus (2013/ 2019/ 2025/ ...), erfolgt auf Landesebene eine jährliche Fortschreibung. Damit wird sichergestellt, dass neue Erkenntnisse unmittelbar der Öffentlichkeit zur Inforamtion gegeben werden.
Bis zum 22. Dezember 2019 waren von den EU-Mitgliedstaaten die Hochwassergefahrenkarten und Risikokarten zu aktualisieren (Paragraph 74 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Grundlage hierfür bildete die 2018 aktualisierte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos. In den Gefahrenkarten des Landes Brandenburg sind Ausmaß und Wassertiefen für drei Hochwasserszenarien dargestellt: •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren und angenommenen Versagen vorhandener Hoch-wasserschutzanlagen (sogenanntes Extremereignis), •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit), •Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 10 oder 20 Jahren (Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit). Die Risikokarten des Landes Brandenburg beinhalten die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen der oben genannten drei Hochwasserszenarien. Dargestellt werden die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem potenziell betroffenen Gebiet, Anlagen mit hohen Schadstoffpotenzial für die Umwelt (IED -Anlagen), potenziell betroffene Schutzgebiete (zum Beispiel Trinkwasserschutzgebiete und Vogelschutzgebiete) sowie das UNESCO-Weltkulturerbe.
Der LHW ist auf der Basis der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) sowie des §98 Abs. 3 WG LSA mit der Erarbeitung dazu erforderlicher fachlicher Grundlagen beauftragt. Diese basieren auf der Einbindung der Richtlinie sowohl in das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009), als auch nachfolgend in das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA 2011). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentumswerte zu verringern und zu bewältigen. Zudem soll mit der Richtlinie die Berücksichtigung von Hochwassergefahren im Kontext mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet werden. Dies ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren, wobei die hier vorgehaltenen Ergebnisse sich auf die sog. zweite Stufe der HWRM-RL beziehen, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten und 2018 aktualisierten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1), wurden die Grundlagen der Gefahrenkarten und Risikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von den ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potenziell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien. Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potenziell betroffene Schutzgebiete darzustellen. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form den Stand vom 22.12.2019, mit welchem nach der Erstmeldung 2013, die erste Aktualisierung der Karten gemäß der EU-Richtlinie abgeschlossen wurde.
Dieser Web Map Service (WMS), Risikogebiete Hochwasserrisikomanagement, stellt flächenhaft die Risikogebiete in Gefahren- und Risikokarten dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Zum 22. Dezember 2019 wurden die Gefahren- und Risikokarten gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Die Grundlage hierfür bildete die 2018 aktualisierte Hochwasserrisikobewertung. Der Datensatz enthält die Gebietskulisse (der Gefahrenkarten) für die Hochwasserszenarien Extremereignis (HQextrem) sowie Hochwasser mit mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ20 (nur für Elbe-Hauptschlauch)). Stand der aktualisierten Daten: 30.04.2021
Dieser Web Feature Service (WFS), Risikogebiete Hochwasserrisikomanagement, stellt flächenhaft die Risikogebiete in Gefahren- und Risikokarten zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Am 23. Oktober 2007 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009. Das Ziel der Richtlinie besteht in der Reduzierung des Hochwasserrisikos in Europa sowie in einem verbesserten Hochwasserrisikomanagement. Der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen in Fluss- und Küstengebieten wird dabei in der Richtlinie stets besonders hervorgehoben. Für die Umsetzung der HWRM-RL in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.
Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zu Hochwasserrisiken. Die rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des WHG vom 01.03.2010. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2013-2019) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
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