Das Projekt "Naturschutzkonzeption fuer das Gebiet Schaplow-Seenkette und Gebiete der Gemarkungen Bugh und Kehrigk" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von LANDPLAN Gesellschaft für landwirtschaftliche und kommunale Umwelt- und Entwicklungsplanung durchgeführt. Rund um die Schaplow-Seenkette und im Bereich der Seen selbst existiert noch eine weitgehend intakte Natur in der landschaftstypischen Form. Dazu gehoert ein breiter Schilfguertel, begrenzt vom Erlenbruchwald, der von Feuchtwiesen umschlossen wird. Zwei noch lebende Moore sind die wichtigsten Biotope hier. In dieser durch den Menschen noch schwach genutzten Landschaft leben sehr seltene Arten wie Kraniche, Seeadler, alle Rohrsaenger-Arten uvm. Durch Beschluss des Landkreises wurde das gesamte Gebiet einstweilig gesichert. Dennoch soll der sanfte Tourismus hier stattfinden, um wirtschaftliche Perspektiven fuer die Bevoelkerung dieses Gebietes zu eroeffnen. Fuer das Gebiet werden die noetigsten Antraege auf Ueberfuehrung in den Status Naturschutzgebiet gestellt. Weiterhin wird eine langfristige Betreuung vorgeschlagen. Die Projekte zur touristischen Nutzung werden weiterbearbeitet, wozu eine Projektgruppe fuer das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Storkow gebildet wird.
Das Projekt "Auswirkungen einer winterlichen Rohrwerbung auf die Bestandsstruktur und die Habitatfunktion von aquatischen Röhrichtbeständen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow durchgeführt. Zielstellung: In Brandenburg ist die winterliche Rohrwerbung Teil des Fischereirechts. Damit stellt sie potenziell eine Rohstoff- und Einkommensquelle für Fischereibetriebe dar. Im Vorhaben werden die Auswirkungen einer Wintermahd auf die Vitalität des Rohrbestandes und auf ausgewählte Elemente der Biozönose geprüft. Insgesamt soll die Nachhaltigkeit der Rohrwerbung eingeschätzt werden. Weiterhin werden die Auswirkungen der Rohrwerbung auf rückläufige Röhrichte an Flussseen untersucht, um eventuelle Pflegeaspekte zu erkennen. Material und Methoden: Das Vorhaben ist über einen längeren Zeitraum angelegt. Die ersten Untersuchungen fanden 2013 statt, im Winter des Jahres wurden auch erstmalig Felder gemäht. Im Jahr 2014 wurden die Untersuchungen der Biozönose fortgesetzt und es wurde erneut gemäht. Die Arbeiten finden an drei Standorten statt. An den Groß Schauener Seen wurden drei Versuchsflächen mit jeweils fünf Versuchsfeldern eingerichtet. Im Dezember 2013 wurden pro Fläche drei der Felder, im Dezember 2014 jeweils zwei Felder gemäht. Am Holbecker See wurden 2013 zwei Flächen eingerichtet, die jeweils ein Mahd- und ein Kontrollfeld umfassen. Im Jahr 2014 wurde das Mahdfeld einer der Flächen gemäht. An den Havelseen bei Brandenburg (Stadt) wurden 2014 drei neue Mahdfelder eingerichtet. An allen Flächen wurden Bestandsparameter zur Charakterisierung der Röhrichte aufgenommen: Halmlänge, -dichte und -durchmesser. An den Groß Schauener Seen und am Holbecker See fanden zwei Elektrobefischungen statt. Hier wurden Erhebungen zur Amphibien- und Vogelfauna an Unterauftragnehmer vergeben. Ergebnisse: Die Röhrichtbestände der Versuchsflächen unterschieden sich bereits vor der Mahd. Die ausgedehnten Groß Schauener Röhrichte sind überwiegend stark verlandet, mit eher kleinen Halmen. Am Holbecker See wachsen lange Halme bis in tiefe Bereiche, die Verlandung ist gering. An den Brandenburger Havelseen sind die Bestände durch große Halme gekennzeichnet. Die vorgelagerten Bereiche sind beeinträchtigt und in schüttere Rohrinseln aufgelöst. In den Mahdflächen wurden die Althalme entfernt; die nachwachsenden Halme haben höhere Dichten und sind tendenziell kürzer. Die mit einem Amphibienfahrzeug übliche Unterwassermahd kann zu erheblichen Schäden an den Außenfronten von Schilfbeständen führen. Es waren keine Auswirkungen der Mahd auf die Fischbestände in den verschieden behandelten Bereichen feststellbar. Weder Arteninventar noch anteilige Zusammensetzung oder Größenspektrum unterschieden sich. Für Amphibien ließ sich eine Bevorzugung der freien Mahdflächen während der Paarungszeit im Frühjahr feststellen. Bei den Vogelarten wurde eine Verschiebung ermittelt. Die im Frühjahr offenen Mahdbereiche werden von Gänsen und Enten als Ruheplatz oder von Watvögeln, wie der Bekassine zur Nahrungssuche genutzt. Es fehlen die im Rohr brütenden Vögel (z. B. Rohrsänger).
Hüde – In dieser Woche beginnen in den Uferzonen des Dümmers wichtige Pflegearbeiten des Naturschutzes: Im Auftrag des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der Staatlichen Moorverwaltung, des Domänenamtes sowie des Landkreises Diepholz werden Fräsmaschinen die Verbuschung der Schilfzone durch Weidensträucher zurückdrängen, um dem Schilf wieder mehr Raum zu geben. „Zum Einsatz kommen Raupenfahrzeuge, die speziell mit Forstfräsen ausgestattet sind und die Weidenbüsche mitsamt ihrem Wurzelwerk kleinhäckseln. So verhindern wir, dass die Schilfzone weiter verbuscht und können wieder große zusammenhängende Schilfbereiche entwickeln“, erläutert Heinrich Belting von der Naturschutzstation Dümmer des NLWKN das Vorgehen. Die Pflegearbeiten sind für den Naturschutz am See besonders wichtig, da das Röhricht eine große Bedeutung für den Erhalt zahlreicher bedrohter Vogelarten hat, die durch die europäische Vogelschutzrichtlinie besonderen Schutz genießen. Dazu zählen unter anderem Rohrdommel, Rohrsänger und Wasserralle, die durch das Zurückdrängen des Weidenbewuchses wieder ideale Brutbedingungen im Schilfgürtel vorfinden. Ein Vorteil für den aufwändigen Pflegeeinsatz ist die derzeitige Trockenphase: „Dadurch ist der Wasserstand im See niedriger als sonst und auch die Schilfzone ist trocken, so dass die Maschinen sehr gut im Schilf arbeiten können, ohne größere Schäden zu verursachen“, ergänzte Belting. Die Pflegearbeiten werden etwa drei Wochen in Anspruch nehmen und voraussichtlich bis Mitte September abgeschlossen sein.
LAU 12/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd (DE 4737-401) Natura 2000–Gebiet: SPA0025 Das EU SPA „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (DE 4737-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“ (NSG0253_). Für das Vogelschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (DE 4737-401) gelten im Besonderen die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für weitere betroffene Arten und/oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet entsprechend. Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (NSG0253_) [VO v. 08.11.2010 (Amtsblatt des Landes- verwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) - 12(2010)]. (1) Das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“ als Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Querfurter Platte“. In diesem in weiten Bereichen strukturarmen Naturraum stellen die Bergbaufolgelandschaften sowohl strukturell, als auch aufgrund ihrer Fauna, Flora und Habitate sehr wertvolle Lebensräume dar. Teile der offenen und halboffenen Bereiche konnten sich dabei zu bedeutenden Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiete für Arten des Anhangs I der VSchRL entwickeln. Ein besonderer Wert des Gebietes besteht in der bisher wenig gestörten Suk- zession. Zukünftig bedarf allerdings die Erhaltung des bisherigen offenen Landschaftscharakters eines Managements. Der teilweise zum Naturschutzgebiet gehörende See ist ein geeignetes Rastplatz und Nahrungshabitat für zahlreiche Wasservögel, darunter verschiedene bestandsbedrohte Arten sowie Arten des Anhangs I sowie nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung unterliegt der See noch dem natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Bis zum Erreichen des endgültigen Wasser- spiegels werden die Uferbereiche einer gewissen Dynamik unterworfen bleiben. Langfristig können sich danach die wertvollen Röhrichte wieder ausbreiten. (2) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes: 1. der Habitat- und Strukturfunktionen für Vogelarten nach der VSchRL, 2. des überdurchschnittlich vielgestaltigen Landschaftsausschnittes mit der Möglichkeit der von menschlichen Aktivitäten weitgehend unbeeinflussten und lediglich unter der Beweidung durch pflanzenfressende Großsäuger als Maßnahme zur Offenlanderhaltung stehenden Gebiets- entwicklung zur Gewährleistung der Lebensraumfunktionen für Vogelarten nach der VSchRL, 3. des strukturreichen standörtlichen Mosaiks auf überwiegend nährstoffarmen Substraten als Voraussetzung zur spontanen Entstehung, Entwicklung und Erhaltung von naturschutzfachlich wertgebenden Sekundärlebensräumen sowie für das Vorkommen entsprechender Arten und Artengemeinschaften, 4. der charakteristischen Vogelgemeinschaft der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere der Bestände der Arten nach Anhang I VSchRL Sperbergrasmücke, Heidelerche und Neuntöter sowie der Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL Raubwürger und Wendehals unter Erhaltung und Entwicklung von Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen im Komplex mit dominierenden Dornstrauchgebüschen, Kleingehölzen und strukturreichen Vorwäldern, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 12/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung 5. der Vogelgemeinschaft von Rieden und Röhrichtbeständen, insbesondere des Rohrweihen-, Rohrdommel- und Blaukehlchen- Bestandes (Anh. I VSchRL) und der Zugvogelart Drossel- rohrsänger nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL, 6. der Bestände von Rotmilan und Schwarzmilan einschließlich der Erhaltung und Entwicklung abgeschirmter Altholzbestände als Bruthabitat und des störungsarmen Offenlandes als Nahrungshabitat, 7. des Brachpieper-Bestands unter Erhaltung und Pflege von großflächig trockenen Offenland- bereichen mit lichter, niedriger Vegetation und weiten vegetationslosen Bereichen, 8. der Bestände von an Steilwände gebundenen Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL wie Uferschwalbe, Bienenfresser und Wendehals, 9. hinsichtlich der Funktion des Gebietes als Zugrastgebiet für Zwergsäger, Sumpfohreule, Fischadler und Kornweihe (Anhang I VSchRL) und für Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL, insbesondere Pfeif-, Schell-, Tafel-, Reiher- und Stockente, Saat-, Bless- und Graugans, Blesshuhn, Gänsesäger, Kormoran, Sturm-, Silber- und Lachmöwe, Hauben- und Zwergtaucher und Bekassine, 10. der weitgehend unbeeinflussten aquatischen und Offenland-Lebensräume für die sonstige dem Artenwandel unterzogene Flora und Fauna und als Rückzugshabitat für gefährdete Arten des Umlandes. (3) Der Schutzzweck der Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd, die als Vorkommensgebiet zahlreicher Vogelarten nach der VSchRL Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit dem Namen Natura 2000 ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflege- maßnahmen, insbesondere von: 1. Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der VSchRL, hierzu zählen insbesondere: Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Rohrdommel (Botaurus stellaris, Code A021), Zwergsäger (Mergus albellus, Code A068), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Fischadler (Pandion haliaetus, Code A094), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzmilan (Milvus migrans, Code A073), Sumpfohreule (Asio flammeus, Code A222), Bruchwasserläufer (Tringa glareola, Code A166), Blaukehlchen (Luscinia svecica, Code A272), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Brachpieper (Anthus campestris, Code A255) und Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), 2. Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der VSchRL, hierzu zählen insbesondere: Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis, Code A004), Haubentaucher (Podiceps cristatus, Code A005), Pfeifente (Anas penelope, Code A050), Reiherente (Aythya fuligula, Code A061), Schellente (Bucephala clangula, Code A067), Tafelente (Aythya ferina, Code A059), Sturmmöwe (Larus canus, Code A182), Lachmöwe (Larus ridibundus, Code A179), Silbermöwe (Larus argentatus, Code A184), Wendehals (Jynx torquilla, Code A233), Bienenfresser (Merops apiaster, Code A230), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Bekassine (Gallinago gallinago, Code A153), Blässhuhn (Fulica atra, Code A125), Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus, Code A 298), Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris, Code A296), Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus, Code A297). Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt