Böden sind eine begrenzte Naturressource, die den Schutz einer verantwortungsbewussten und zukunftsorientierten Gesellschaft benötigt. Der Umgang mit Böden wird durch diverse Fachgesetze geregelt. Diese werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen geben die materielle Basis für den Schutz des Bodens sowie für die Bewertung und Sanierung von Altlasten vor. Das Bodenschutzausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) untersetzt aus Landessicht die Anforderungen und Zuständigkeiten im Hinblick auf den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Der nachhaltige Umgang mit Böden ist in der Vergangenheit nicht ausreichend beachtet worden und auch heute sind Böden vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Insbesondere vor dem Hintergrund eines stetig steigenden Nutzungsdruckes stellt der Bodenschutz eine besondere Herausforderung dar. Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, landwirtschaftliche Produktion, regenerative Energien, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie andere Wirtschaftszweige beanspruchen die Verfügbarkeit von Flächen bzw. Böden. Diese Anforderungen gehen zu Lasten der Qualität und insbesondere Quantität von Böden (Flächenverbrauch) bzw. ihren Bodenfunktionen, die dadurch beeinträchtigt werden oder sogar unwiederbringlich verloren gehen. Um schädliche Bodenveränderungen und Verluste von Bodenfunktionen zu vermeiden und zu minimieren, ist es notwendig, das Schutzgut Boden in der räumlichen Planung und den Abwägungsprozessen der Umweltprüfung nachvollziehbar und angemessen zu berücksichtigen. Bestehende fachliche und methodische Grundlagen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes, d.h. zum Schutz der Böden vor schädlichen Veränderungen, wie z.B. Schadstoffeintrag, Versiegelung, Erosion durch Wasser oder Wind, sowie anderen nachteiligen Einwirkungen und die Altlastenbearbeitung müssen deshalb konsequent umgesetzt und unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung weiter entwickelt werden. Dazu ist es erforderlich, Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Böden zu erheben, zu sammeln sowie durch geeignete Methoden auszuwerten und darzustellen ( Bodenbeobachtung ). Im Land Sachsen-Anhalt wird dafür ein Netz von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) und ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) betrieben. letzte Aktualisierung: 08.05.2023
Das RROP bildet den Rahmen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden im Landkreis sowie für raumbezogene Fachplanungen wie Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und weitere. Es wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 05.04.2022 genehmigt.
Die von uns in Laborversuchen und grosstechnisch durchgefuehrte thermische Behandlung, bei der die Temperaturen innerhalb der Sintergrenze liegen, ist ein energiesparendes und kostenguenstiges Verfahren, bei dem die Asbestfasern voellig zerstoert werden. Als Endprodukt entstehen asbestfreie Oxide und Silikate, z.T. mit hydraulischen Eigenschaften, die als Zuschlaege fuer Baustoffe, feuerfestkeramische Massen u.a. wieder verwertet werden koennen. Eine Vermehrung durch Zugabe z.B. von Bindemitteln findet nicht statt, sondern generell eine Reduktion von Gewicht und Volumen. Es entstehen keine Sonderabfaelle oder andere zu deponierende Materialien, sondern z.T. hochwertige Sekundaerrohstoffe. Deponieraum und neue Altlasten werden vermieden. Ziel ist es, den zu entsorgenden Asbest restlos zu vernichten. Ansaetze, dies durch thermische Behandlung zu erreichen, beduerfen der Vervollkommnung und weiteren Erprobung im grosstechnischen Massstab.
Abfaelle aus polyolefinischen Materialien fallen einerseits in grossen Mengen in Form von Verpackungsmaterial oder Ein-Weg-Gebrauchsgegenstaenden beim Endverbraucher an. Andererseits werden auch bei der Herstellung von Polyolefinen, je nach Herstellungsverfahren und -bedingungen niedermolekulare und wachsartige Nebenprodukte erhalten, die nur zum geringen Teil Verwendung finden. Diese Abfaelle - sowohl die Nebenprodukte aus der Produktion als auch die Abfaelle aus dem Endverbrauch - werden zum groessten Teil verworfen und finden nur zum geringen Teil Anwendung, z.B. bei der Dampferzeugung in Kraftwerken oder Muellverbrennungsanlagen. Mit dem Forschungsprojekt soll daher geprueft werden, wie weit aus diesen Polyolefinabfaellen die Rohstoffe - Aethylen oder Propylen - oder andere Komponenten der chemischen Grundstoffproduktion - z.B. Acetylen - gewonnen werden koennen.Bei den entwickelten Verfahren wurden, im Gegensatz zu den mechanisch-thermischen Aufbereitungsverfahren, die Polyolefine einer partiellen Oxidation unterworfen. Bei dem Forschungsprojekt wurde zunaechst von ataktischem Polypropylen ausgegangen. Dies wurde aufgeschmolzen und in einem Injektionsbrenner zerstaeubt und anschliessend in einer Brennkammer mit Sauerstoff partiell oxidiert. Der Oxidationsvorgang wird dabei durch die Eigenschaften des Brennstoffnebels - Troepfchengroesse, Relativgeschwindigkeit Troepfchen/Gas- und durch die Menge des im Unterschuss eingesetzten Sauerstoffs beeinflusst. Hierdurch laesst sich die Produktverteilung bei der partiellen Oxidation, insbesondere die Konzentration an Olefinen und Acetylen, in relativ weiten Grenzen steuern.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Kartengrundlagen aus dem Themenbereich Geologie des Saarlandes dar.:In dem Datensatz „Rohstoffpotenzialflächen – Kategorie 2“ im Massstab 1:50.000 werden mögliche Vorrangflächen dargestellt.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Kartengrundlagen aus dem Themenbereich Geologie des Saarlandes dar.:In dem Datensatz „Rohstoffpotenzialflächen – Kategorie 1“ im Massstab 1:50.000 werden mögliche Vorrangflächen dargestellt.
Die Fa. Zürcher Bau GmbH beantragt mit Schreiben vom 20.05.2021 und Planunterlagen mit letzter Änderung im Juni 2025 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss zur Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand einschließlich der Errichtung eines Kieswerkes zur Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes im Gewann Riedmatten, Gemarkung Meißenheim im Ortenaukreis Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt. Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 ha, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 ha einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1: 50 000 (KOR 50) stellt die Verbreitung der nutzbaren Industrieminerale, Steine und Erden dar und bildet die Datengrundlage für die Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000 der BRD. Sie enthält die zur Rohstoffgewinnung genehmigten Gewinnungsflächen. Die Daten wurden ins GDZ importiert und dort als Werte der Multifeatureklasse Wert Geologie modelliert, die sich zusammensetzt aus der flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ghgeowt (enthält die Gk100, die GK25, und die Rohstoffflächen) der linienhaften Featureklasse GDZ2010.L_ghgeowt (enthält die GK15_Bänke, die GK25_Tektonik und die GK100_Tektonik) , der punkthaften Featureklasse GDZ2010.P_ghgeowt (enthält die Geotope) und der dazugehörigen Businessklasse GDZ2010.ghgeowt. Anschließend wurden die Werte für die Objektart = rabfl exportiert in die Filegeodatabase GDZ_GDB. Folgende Attribute sind relevant: NAME: Art der Abbaufläche und Namen; ROHST_NR: Rohstoffnummer; ROHST_ART: Rohstoffart; UEBERWACH: BauG=Baugesetz, WHG=Wasserhaushalts Gesetz, BBergG=Bundesberggesetz; PRODUKT: Art des Rohstoffes; PARAM: Parameter Kürzel; PARAMLG: Parameter - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] stellt geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine zur Verfügung. Das Kartenwerk enthält eine flächendeckende, blattschnittfreie und durch neue Kartiererkenntnisse in regelmäßigen Abständen aktualisierte Karte. Es ist eine wichtige Planungsgrundlage bei großräumigen Nutzungsvorhaben der Landesplanung: Rohstoffgewinnung, Baugrundsicherung, Grundwassererschließung oder Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verfügbare Kartenthemen: Geologische Oberflächenkarte bis 2 Meter Tiefe (Deckschichten), Geologische Karte in 2 Meter Tiefe (Hauptschichten) und Verlauf der Verwerfungen (Tektonik).
Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die schutzwürdigen Bereiche (schutzwürdige Bereiche mit landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung aus der landesweiten Schutzgebietskulisse, die die Voraussetzung als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet erfüllen) mit besonderen Anforderungen an Nutzungen gemäß §§ 2, 5, 13, 44 BNatSchG außerhalb bestehender Schutzgebiete und Siedlungsfläche, insbesondere für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Tourismus und Erholung, Bodenabbau und Rohstoffgewinnung, Energiewirtschaft, Verkehr und Infrastruktur, Siedlung, Industrie und Gewerbe sowie Flurbereinigung. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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|---|---|
| Bund | 1093 |
| Kommune | 8 |
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| Text | 166 |
| Umweltprüfung | 83 |
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| License | Count |
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