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Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung der Quarzsandgrube Bocksrück, Gemarkung Unternschreez, gemeinde Haag, Landkreis Bayreuth

Der Sandgewinnungsbetrieb Bocksrück der Bocksrück SandGrube GmbH & Co. KG plant eine Erweiterung seiner bereits vorhandenen Quarzsandgrube. Das bestehende Abbauareal liegt im Landkreis Bayreuth, auf der Flur „Im Bocksrücker Sand“ der Gemarkung Unternschreez, Gemeinde Haag. Aufgrund des aktuellen Abbaufortschritts sollen durch das Vorhaben zusätzliche Erweiterungsflächen auf dem Flurstück 32/5 der Gemarkung Forst Thiergarten (ebenfalls Gemeinde Haag) sowohl in östlicher (10,2 ha) wie auch in südlicher Richtung (10,1 ha) geschaffen werden. Die Süderweiterung ist bereits genehmigt und wird lediglich überplant um ein stimmiges Gesamtkonzept zu erhalten. Durch die Erschließung der Erweiterungsflächen will der Betreiber den zukünftigen Sandabbau am Standort sicherstellen. Dabei soll bei einer jährlichen Abbaumenge von etwa 50.000 m³ über die nächsten Jahrzehnte ein Rohstoffvorrat von rund 2,4 Mio m³ abgebaut werden.

Kiessandtagebau Charlottenthal 2. Planänderung

Der Unternehmer plant die Erweiterung des in Umsetzung befindlichen Kiessandtagebaus Charlottenthal. Der Beschluss für den Rohstoffabbau im Tagebau Charlottenthal datiert vom 20.09.2006. Im Zuge lagerstättengeologischer Untersuchungen wurden nördlich / nordwestlich des bestehenden Tagebaus förderwürdige Kiese und Sande nachgewiesen. Der Unternehmer beabsichtigt, diese Vorräte in einer Größenordnung von ca. 2,5 Mio. t im Trockenschnitt abzubauen. Dazu soll der Tagebau in nördliche bis nordwestliche Richtung um etwa 14,8 ha über die bestehende Planfeststellungsgrenze hinaus erweitert werden. Die Erweiterungsfläche soll nach Abbau der gewinnbaren Vorräte durch Einlagerung von unbelasteten Fremdböden und tagebaueigenem Abraum wieder nutzbar gemacht werden. Es ist die annähernde Wiederherstellung des Geländereliefs wie vor Abbaubeginn und eine landwirtschaftliche Folgenutzung vorgesehen. Die Folgenutzung der übrigen Teile des Tagebaus - geplant ist die Herrichtung von überwiegend nährstoffarmen Rohboden-Sukzessionsflächen im Sinne des Naturschutzes - soll weitgehend unverändert bleiben und ggf. im Detail an die tatsächliche Situation bzw. sich abzeichnende Änderungen angepasst werden. Durch die Gewinnung zusätzlicher Rohstoffvorräte ist von einer Verlängerung der Laufzeit des Vorhabens voraussichtlich bis zum Jahr 2040 auszugehen.

Fachdialoge

Re-Use Berlin führt regelmäßig Fachdialoge zu verschiedenen Themen im Bereich Wiederverwendung durch. Hier können Sie Informationen zu vergangenen und geplanten Fachdialogen einsehen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 25. Februar 2025 , 14:00 bis 17:00 Uhr, zu einem Fachdialog ein, bei dem rund 40 teilnehmende Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft über Potenziale und Herausforderungen der Sharing Economy diskutierten. Im Fokus standen Fragen zu Finanzierung, gesellschaftlicher Akzeptanz und politischer Unterstützung, um gemeinschaftliches Teilen langfristig zu etablieren. Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz lud am 10. Oktober 2023 , 10:00 bis 13:00 Uhr, zu einem Online-Fachdialog ein, in dem die Vielfalt der vorhandenen kreativen Ansätze zur Förderung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren präsentiert wurde. Das breite Spektrum der vorgestellten zirkulären Lösungen reichte vom klassischen Gebrauchtwarenhandel über Modelle des Tauschens und Teilens, öffentlich und privat, digital und analog, von lokalen bis hin zu großskaligen Ansätzen. Ziel war es, zu erkunden, wo Chancen für gegenseitiges Lernen und Kooperationen liegen, aber auch, was strukturelle Widersprüche sein können. Anhand der Praxisbeispiele sollten sowohl bestehende Hemmnisse als auch Potenziale und wesentliche Elemente für eine erfolgreiche Stärkung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren diskutiert werden. Dazu bot die Veranstaltung an mehreren Stellen Raum für Fragen und Diskussion . Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 6. Juni 2023 zum Online-Fachdialog „Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni“ ein, in dem Maßnahmen zur Förderung der Reparatur auf lokaler Ebene am Beispiel von Netzwerken und Boni diskutiert wurden. Dabei wurden bestehende Netzwerke und Good-Practice-Beispiele für Kooperation und Reparaturboni vorgestellt und mögliche Erfolgsfaktoren und Herausforderungen aufgezeigt. Zudem erfolgte ein Austausch dazu, welche politischen Rahmenbedingungen zur Stärkung des Reparatursektors notwendig sind. Rund 50 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Stiftung Initiative Mehrweg veranstalteten am 27. Februar 2023 einen Online-Fachdialog zum Thema Mehrweg-Transportverpackungen, in dem die Potenziale, Herausforderungen und Elemente für die Ausweitung von Mehrwegtransportverpackungen zusammen mit Expertinnen und Experten aus Handel, Logistikbranche, Zivilgesellschaft und Politik diskutiert wurden. Rund 60 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Zu einem Online-Fachdialog über die Umsetzung von Re-Use- und Recyclingmaßnahmen bei Dämmstoffen hatten am 25. November 2022 die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel eingeladen. Weitere Informationen Im Rahmen der Berliner Re-Use Initiative veranstalteten die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Kunsthochschule Berlin-Weißensee am 1. Dezember 2021 den Online-Fachdialog „Re-Use von Textilien – Auf dem Weg in eine zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Ca. 80 Teilnehmer*innen und Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft tauschten sich zu ökologischen Potentialen, Elementen und Visionen sowie Praxisbeispielen und Handlungsbedarfen einer zirkulären Textilwirtschaft in Berlin aus. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 11. November 2021 fand der Online-Fachdialog „Einsatz von runderneuerten Reifen“ statt, organisiert von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), Fachverband Recycling von Reifen und Gummi. Gemeinsam mit mehr als 40 Teilnehmer*innen diskutierten Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft ökologische Potentiale, Handlungsbedarfe, technische Möglichkeiten und verschiedene Einsatzzwecke für die Runderneuerung von Lkw-Reifen. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 6. Oktober 2021 haben die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel einen digitalen Fachdialog über Re-Use- und Recyclingmöglichkeiten von Dämmstoffen durchgeführt. Dabei wurden erste Erfahrungen zum zirkulären Bauen für Dämmstoffe vorgestellt und ausgetauscht. Das Land Berlin plant zukünftig nur noch wiederverwendbare und recycelbare Dämmstoffe bei öffentlichen Bauvorhaben einzusetzen. Für die Ressourcenwende in dem Bausektor kommt diesem Projekt eine wichtige Rolle zu. Der digitale Fachworkshop am 15. Juli 2021 stellte die Wiederverwendung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen im Rahmen der Neubaumaßnahme von Gebäuden der Kirchengemeinde zu Staaken dar. Dabei wurden Eindrücke und Erfahrungen aus dem Rückbau geschildert, Herausforderungen mit der Wiederverwendung angesprochen und über Improtheater gebrauchte Bauteile und Einrichtungsgegenstände vorgestellt, die über eine Auktion in die Wiederverwendung kommen sollen und ersteigert werden können. Schwindende Rohstoffvorräte und steigende Abfallmengen zeigen, dass ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Rohstoffen und Abfällen notwendig ist: weg vom Prinzip „nehmen, nutzen, entsorgen“ hin zum zirkulären Wirtschaften. Etwa 60 Prozent der Berliner Ressourcen werden in der Bauwirtschaft verbraucht. Daher war es das Ziel des Online-Fachdialogs vom 6. Oktober 2020 , Akteure aus der Baubranche, aus Initiativen, Baumärkten, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen für einen Überblick und Austausch zu ihre Erfahrungen aus der Praxis zusammenzubringen. Diskutiert wurde, wie Re-Use im Bauwesen und bei Einrichtungsgegenständen vorangebracht werden kann und welche Hemmnisse es dabei zu überwinden gilt. Die rund 80 zugeschalteten Teilnehmer*innen nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Am Online-Fachdialog am 24. September 2020 haben mehr als 60 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer teilgenommen. Nach dem vom Berliner Senat beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 sollen die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien ausgebaut werden, um Stoffkreisläufe zu schließen. 14 Expertinnen und Experten aus verschiedensten Bereichen und Branchen präsentierten und diskutierten in einem vielseitigen Programm aus jeweils ihrer Perspektive den aktuellen Status Quo der Retouren-Problematik im Bekleidungssektor sowie Potenziale und mögliche Ansatzpunkte, um mit entstandenen Retouren umzugehen bzw. sie zukünftig zu reduzieren oder zu vermeiden. Das Potenzial für eine längere Nutzungsdauer von IKT-Geräten ist insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen groß. Das Land Berlin hat das Ziel, die Wiederverwendung konsequent auszubauen. Hauptanliegen des Online-Fachdialogs am 27. August 2020 war deshalb, Akteure zusammenzubringen, um die Aufarbeitung, Beschaffung, Reparatur und Wiederverwendung von gebrauchten IKT-Geräten in Berlin gemeinsam voran zu bringen und zu etablieren. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Re-Use-Praxis diskutierten Studienergebnisse, Strategien und ihre Erfahrungen.

Re-Use Berlin

Das ist Re-Use Berlin Re-Use Berlin ist eine Initiative der Berliner Senatsumweltverwaltung. Sie startete in 2018 mit Sammeltagen auf Märkten sowie Verkaufsstellen in einem Pop-up-Store im Rollbergkiez und in Sozialkaufhäusern und eröffnete 2020 den Re-Use Superstore in der Galerie Herrmannplatz. Sie wollen wissen, wie es weitergeht? Weitere Informationen Bild: SenMVKU / PEPERONI Der Re-Use Superstore Es gibt sie im gesamten Stadtgebiet: Geschäfte, die Gebrauchtwaren oder daraus hergestellte Produkte anbieten und gleichzeitig als Plattform für den Austausch über nachhaltigen Konsum wirken. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Nils Stelte Ideenwettbewerb – Die Gewinnerinnen und Gewinner stehen fest! Im Jahr 2023 haben wir über unseren Ideenwettbewerb Mehrweglösungen für den Transport von Lebensmitteln gesucht. Unter allen Einsendungen wurden die drei besten Ideen von einer 5-köpfigen Jury hinsichtlich konkreter Kriterien ausgewählt. Die Preisverleihung fand im September statt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Re-Use Projekt: Haus der Materialisierung Das Haus der Materialisierung ist ein Zusammenschluss verschiedener Initiativen und Institutionen, die zu den Themen des nachhaltigen Wirtschaftens und klimagerechter Ressourcennutzung forschen, praktizieren und zum Mitmachen einladen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sammelboxen Re-Use hat eine Box zur Sammlung von gebrauchten Druckerpatronen und -kartuschen entwickelt. Die gespendeten Patronen und Kartuschen werden einer Aufbereitung zugeführt. Den Patronen und Kartuschen wird ein zweites Leben geschenkt, wertvolle Ressourcen können dem Rohstoffkreislauf erhalten bleiben. Sie finden hier ebenfalls Standorte von Boxen für den Tausch und die Wiederverwendung von Versandmaterial. Weitere Informationen Bild: Andrea Bos Projekt: A–GAIN GUIDE Der A–GAIN GUIDE ist der persönliche Wegweiser zur Wiederverwendung und zum Recycling von gebrauchter Kleidung in Berlin. Mittels einer digitalen Karte werden die kreativsten und effizientesten Wege zur Reparatur, zur Wiederverwendung, zum Up-/Recycling von gebrauchten Kleidungsstücken aufgezeigt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Textile Stoffkreisläufe Die Re-Use Initiative liefert viele gute Antworten auf die Frage, wie Berlinerinnen und Berliner gemeinsam mit Politik und Wirtschaft die Mode- und Textilverschwendung stoppen und eine zirkuläre Kreislaufwirtschaft aufbauen können. Einen Überblick bietet das Video „Zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Weitere Informationen Bild: BUND Berlin e.V. Projekt: ReMap Berlin Auf der ReMap des BUND sind die Akteure und Veranstaltungen von Re-Use Berlin auf einen Blick mit ihren Standorten abgebildet. Außerdem bietet die ReMap einen Überblick über viele weitere Re-Use Angebote und Akteure in Berlin. Weitere Informationen Fachdialoge Schwindende Rohstoffvorräte und steigende Abfallmengen zeigen, dass ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Rohstoffen und Abfällen notwendig ist: weg vom Prinzip „nehmen, nutzen, entsorgen“ hin zum zirkulären Wirtschaften. Weitere Informationen Weitere Partner Re-Use Berlin ist ein Projekt, das von vielen unterschiedlichen Partnern unterstützt wird. Weitere Informationen

Sandgewinnung Geestgottberg

Im Zuge der anstehenden Bauarbeiten zur Errichtung der Bundesautobahn A 14 besteht ein großer Bedarf an Bausanden vor allem für Dammschüttungen, wie z. B. für die Brücke bei Seehausen. Zur Sicherung der ortsnahen Versorgung wurden nördlich der Ortslage Geestgottberg Rohstoffvorräte erkundet, die aufgrund der Nähe zum Bauvorhaben ohne Ortsdurchfahrten direkt in das angrenzende Baufeld und zu den umliegenden Baustellen befördert werden können. Hierzu beantragt die Gilde GmbH die Sandgewinnung in der Gemarkung Geestgottberg auf einer Fläche < 10 ha (9,9 ha). Bei der geplanten Sandgewinnung handelt es sich um ein temporäres Vorhaben über einen Zeitraum von ca. 2 bis 3 Jahren. Aufgrund des flurnahen Grundwasserspiegels erfolgt die Rohstoffentnahme als Nassgewinnung. Nach Beendigung der Sandgewinnung verbleibt eine Wasserfläche (Baggersee), deren Uferbereiche naturnah gestaltet werden.

UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie

UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen. 1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner 1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst? Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO 2 . Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung. Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO 2 -Rechner möchte das ⁠ UBA ⁠ Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden. 1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt? Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes. Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO 2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein. 1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl? Beim CO 2 -Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der ⁠ Vorkette ⁠ (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO 2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im UBA-CO 2 -Rechner durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe. Wichtig zu beachten: Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen. Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „ Heizungstausch “. 1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)? Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO 2 -Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden. Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps  unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Die Nutzung von ⁠ Totholz ⁠ aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald-⁠ Ökosystem ⁠ besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden. 1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen. Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO 2 -Produktspeicher erhöhen. Die Ausweisung der direkten CO 2 -Emissionen im CO 2 -Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen. 1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO 2 sofort frei und erhöht damit die CO 2 -Konzentration der ⁠ Atmosphäre ⁠. Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO 2 wieder gebunden wird. Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO 2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO 2 -Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO 2 -Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung: Wachsende Wälder binden CO 2 unabhängig davon, ob geerntetes Holz verbrannt oder ob es in langlebigen Produkten verwendet wird oder ob sogar auf die Holzernte verzichtet wird. Im ersten Fall wird das CO 2 sofort frei, im zweiten und dritten hingegen kann es noch Jahrzehnte gebunden bleiben. Um diesen für den ⁠ Klimaschutz ⁠ bedeutenden Unterschied sichtbar zu machen, ist es wichtig, beide Bereiche getrennt zu betrachten: Waldwachstum einerseits, Holzverwendung andererseits. Gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) soll der sogenannte ⁠ LULUCF ⁠-Sektor (⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft) zukünftig deutlich mehr CO 2 binden. Die wichtigste CO 2 -Senke ist dabei der Wald. Ein „klimaneutraler“ Wald genügt demnach nicht zur Erfüllung der Klimaschutzziele. Stattdessen bedarf es einer Ausweitung der Senkenleistung von Waldflächen. Vor diesem Hintergrund folgt der CO 2 -Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO 2 -Emissionen) und Einnahmen (hier: CO 2 -Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden. 1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht? Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO 2 -Äquivalente (CO 2 e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 e aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO 2 -Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO 2 -Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt. 1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz? Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz). Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO 2 , bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO 2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO 2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens. Für das ⁠ Klima ⁠ ist es wichtig, den gesamten CO 2 -Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „ Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland “ und „ Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte “ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft. 2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie 2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung? Nein, der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert. Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum Heizungstausch sowie in unserem Portal zu Wärmepumpen . Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt). 2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren? Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp Heizungstausch ). 2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? In den ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. 2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende Wärmedämmung . Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden. Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps zum Heizungstausch sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem Portal zu Wärmepumpen . 2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte? Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO 2 -Bepreisung von Holzenergie abgegeben. Doch auch ohne eine CO 2 -Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits. 3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner 3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? Der UBA-CO 2 -Rechner ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen. 3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten? Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe Datenschutzerklärung des Rechners (auf der Seite ganz unten)). Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser Speicherung aktiv zustimmen . Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist. Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen Bilanzen für Forschungszwecke . 3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema? Allgemeine Informationen zum CO 2 -Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im UBA-CO 2 -Rechner selbst sowie in der Publikation „ Der UBA-CO 2 -Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen “. Das UBA-Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen “ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf. Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „ Ansatz zur Neubewertung von CO 2 -Emissionen aus der Holzverbrennung “, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „ Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK) “. Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den UBA-Umwelttipps (z. B. zum Thema Heizen & Bauen ) sowie in der Publikationsdatenbank des UBA .

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für den Tontagebau Bollstedt-West der Firma CREATON GmbH

Die Firma CREATON GmbH beabsichtigt in den Gemarkungen Bollstedt und Altengottern die Fortführung ihrer Gewinnungstätigkeit auf Ton.Der Vorhabenstandort befindet sich im Ortsteil Höngeda der Stadt Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis. Aktuell finden die bergmännischen Arbeiten innerhalb des Bergwerkseigentum Bollstedt-West statt. Die Rohstoffgewinnung erfolgt auf Grundlage eines fakultativen Rahmenbetriebsplans 2005-2030 und des aktuellen Hauptbetriebsplans. Die Rohstoffe werden zur Produktion von Dachziegeln im Ziegelwerk Höngeda eingesetzt. Um die Rohstoffversorgung des Ziegelwerks langfristig abzusichern, ist die Erschließung neuer Lagerstättenbereiche erforderlich. Der Tagebau soll sich südlich bzw. südöstlich erweitern in das Bergwerkseigentum Bollstedt-Süd. Die CREATON GmbH ist Eigentümerin der beiden Bergbauberechtigungen. Durch die Rohstoffgewinnung der vergangenen Jahre wurde die vom fakultativen Rahmenbetriebsplan umfasste Fläche bereits zu einem erheblichen Teil (mind. 80%) abgebaut. Somit werden die Rohstoffvorräte vor Ablauf der Geltungsdauer im Jahr 2029 erschöpft sein. Die Antragsfläche des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes erstreckt sich auf 45,5 ha und ermöglicht eine Vorhabenlaufzeit von mind. 35 Jahren, bei einer jährlichen Fördermenge von 60.000 m³ (ca. 120.000 t) Ton. Das geplante Vorhaben umfasst neben der Erweiterung, auch den Verbleib von vier Tagebaurestgewässern, sowie die geänderte Landschaftsgestaltung bzw. Wiedernutzbarmachung innerhalb des Geltungsbereiches des fakultativen Rahmenbetriebsplanes.

Rahmenbetreibsplan zur Erweiterung und Änderung des Quarzsandtagebaus Wellmersdorf, Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co, KG, Neustadt bei Coburg

1969 wurde die Rohstoffgewinnung am Fuße des Muppberges bei Neustadt im Coburger Land aufgenommen. Die Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co. KG plant die Erweiterung des Quarzsandtagebaus Wellmersdorf auf einer Fläche von ca. 7,7 ha in nordwestliche Richtung, womit eine bessere und wirtschaftlichere Nutzung der Lagerstätte angestrebt wird. Im Anschluss erfolgt das Auffahren der Lagerstätte in südöstliche Richtung. Hierfür liegt der der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, vom 03.01.2006 vor. Mit der bereits planfestgestellten südlichen und südwestlichen Erweiterung der Rohstoffgewinnung ist eine Verlegung der Aufbereitungsanlage des Werkes in südliche Richtung verbunden. Das unternehmerische Konzept muss derart geändert werden, dass zunächst eine Nutzung der Rohstoffvorräte im nordwestlichen Bereich der Lagerstätte angestrebt wird. Es ist geplant, nach erfolgter Rohstoffgewinnung das Restloch mit Fremdmaterial zu verfüllen. Dabei sollen Inertstoffe mit den Zuordnungswerten Z 0 entsprechend des Bayerischen Eckpunktepapiers Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen ([LfU2021]) angenommen werden. Der Quarzsandtagebau Wellmersdorf wird auf der Grundlage des Rahmenbetriebsplanes (RBP) sowie darauf aufbauender Haupt- und Sonderbetriebspläne betreiben. Der RBP ist bis zum 31.12.2045 befristet. Für die geplante nordwestliche Erweiterung des Tagebaus ist ein Antrag auf Änderung des Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2c BBergG erforderlich. Der Rohstoff des Quarzsandtagebaus Wellmersdorf ist nach § 3 Abs. 4 BBergG als grundeigener Bodenschatz eingestuft. Für die Gewinnung von Bodenschätzen im Tagebau mit einer Fläche > 25 ha besteht gemäß § 1 Abs. 1 b) aa) UVP-V Bergbau die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die geplante Erweiterung umfasst a. 7,7 ha, sodass gemäß UVP-V Bergbau keine UVP-Pflicht für das Vorhaben besteht. Da durch die geplante Erweiterung die Rodung einer Waldfläche von ca. 4,5 ha notwendig ist, wird das Vorhaben in Nr. 17.2.3 der Anlage 1 des UVPG eingeordnet Für das Vorhaben wäre daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Das Unternehmen hat sich entschlossen, eine UVP nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG durchzuführen. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651). Im Dezember 2021 legte die Firma Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co. KG bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – die für das Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen zur Zulassung vor. Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht und vorhabensspezifischen Plänen einen UVP-Bericht, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; einen landschaftspflegerischen Begleitplan, einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, hydrogeologisches Gutachten und ergänzende Unterlagen und Anträge. Die Höhere Landesplanungsbehörde stellte fest, dass der überwiegende Teil des Vorhabengebietes innerhalb des im Regionalplan Oberfranken-West ausgewiesenen Vorranggebietes für die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen „PG1 -Pegmatitsand, Neustadt b. Coburg- Süd“ liegt. Die raumordnerischen Belange können daher mit einer landesplanerischen Stellungnahme eingebracht werden.

Bodenabbau Wiedelah

Die Raulf Kies GmbH & Co.KG plant den Neuaufschluss einer Kiessandlagerstätte und hat hierfür die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt. Geplant ist die Erschließung einer Kieslagerstätte im Nassabbau, nördlich des Ortsteils Wiedelah, Stadt Goslar. Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 ist die Fläche als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung (Kies) festgelegt. Das Vorhaben hat eine Gesamtgröße von etwa 27 ha, die Mächtigkeit der Lagerstätte beträgt 13,5 – 15,5 m. Es wird ein verwertbarer Rohstoffvorrat von 2,9 Mio. m³ erwartet und eine Versorgungsdauer von 25 - 30 Jahren angenommen.

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Rahmenbetriebsplans für den Tontagebau „Doris“

Die Sibelco Deutschland GmbH betreibt im Süden der Stadt Eisenberg/Pfalz im Donnersbergkreis den Tontagebau „Doris“. Der Ton ist ein grundeigener Bodenschatz gem. § 3 Abs. 4 BBergG. Der geltende fakultative Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 2015 ist bis zum 31.08.2025 befristet und umfasst eine Fläche von 16 ha. Die Rohstoffvorräte werden mit Ablauf des Rahmenbetriebsplans im Jahr 2025 voraussichtlich erschöpft sein. Um weiterhin Ton zu gewinnen beantragt die Sibelco Deutschland GmbH die Erweiterung des Tontagebaus in nördliche und westliche Richtung mit einem obligatorischen Rahmenbetriebsplan auf rund 32 ha. Es ergibt sich gem. § 1 Nr. 1 b) aa) des UVP-V Bergbau eine UVP-Pflicht. Der Scoping Termin war am 18.09.2018. Mit Antrag vom 24.11.2021 wurde die Zulassung des eingereichten Rahmenbetriebsplanes beantragt. Mit Beschluss vom 11.01.2024 wurde der Rahmenbetreibsplan zugelassen.

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