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IS RÜK 500 DS - Informationssystem Rohstoffübersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:500.000 - Datensatz

Der Datensatz zum Informationssystem Rohstoffübersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:500.000 [IS RÜK 500] gibt einen generalisierten Überblick über die Verteilung der Rohstoffvorkommen in dem Bundesland. Das Kartenwerk zeigt aktuell und historisch relevante Rohstoffvorkommen von Kohle und Gas, der Steine und Erden sowie von Steinsalz, Erzen und Mineralen.

IS RÜK 1000 DS - Informationssystem Rohstoffübersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:1.000.000 - Datensatz

Das Informationssystem gibt einen stark generalisierten Überblick über die Verteilung der Rohstoffvorkommen in Nordrhein-Westfalen. Das Kartenwerk zeigt energetische (Braun- und Steinkohle, Erd- und Grubengas) und nicht-energetische Rohstoffvorkommen (Locker- und Festgesteine, Steinsalz) sowie die Bezirke der Erz- und Industrieminerale in NRW.

Oberflächennahe mineralische Rohstoffe in Schleswig-Holstein

Gebiete für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe in Schleswig-Holstein. Die in Schleswig-Holstein genutzten oberflächennahen mineralischen Rohstoffe gehören zur Gruppe der Steine- und Erden-Rohstoffe und umfassen verschiedene Gesteine wie Tone, Kalke und insbesondere Sande/Kiese, die im Tagebau abgebaut werden. Diese heimischen Primärrohstoffe sind die wichtigsten Vorleistungsgüter für die schleswig-holsteinische Bauwirtschaft und sind somit auch von elementarer Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette. Sie dienen im Wesentlichen der Herstellung von Baustoffen, werden im Wohnungs-, Tief- bzw. Straßenbau eingesetzt oder finden als Produkte in der Landwirtschaft, bei der Energiewende oder im Umweltschutz Verwendung. Ausführliche Informationen dazu enthält der Fachbeitrag "Gebiete für die Sicherung und den Abbau mineralischer Rohstoffe" des Geologischen Dienstes. Die im Shapefile enthaltenen Daten stellen die im Fachbeitrag ausgewiesenen Rohstoffpotenziale dar

Oberflächennahe Rohstoffe

Die Geodaten Oberflächennahe mineralische Rohstoffe Sachsen-Anhalts enthalten landesweit den aktuellen lagerstättengeologischen Kenntnisstand aller Flächen auf denen derzeit wirtschaftlich gewinnbare Bodenschätze vorhanden sind oder unter lagerstättenkundlichen Gesichtspunkten erwartet werden können, sowie Informationen zu Art des Rohstoffs und den Erkundungsgrad der Potenzialflächen. Sie dokumentiert in übersichtlicher Form das derzeitige Wissen über wahrscheinlich oder vermutlich bauwürdige Rohstoffvorkommen des Landes und stellt eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gewinnung und Sicherung von Rohstoffen. Der Datensatz basiert auf der Kenntnis der Art des Bodenschatzes, seiner Ausbildung und Verbreitung und zeigt das Potenzial an oberflächennahen mineralischen Rohstoffen auf. Zusätzlich werden im Datensatz die Bergbauberechtigungen mit den potenziell abbaubaren Rohstoffen sowie die sich daraus ergebenden aktuellen Abbaustellen eingebunden. Sachinformationen und deren Beschreibung erfolgen in den Geodaten unter Bergbauberechtigungen Sachsen-Anhalt.

Bodenschätze der Bundesrepublik Deutschland 1:1.000.000

Die Karte der Bodenschätze der Bundesrepublik Deutschland 1:1.000.000 (BSK1000) liefert grundlegende Informationen zur räumlichen Verteilung von Energierohstoffen und mineralischen Rohstoffen (Steine und Erden, Industrieminerale und Erze) in Deutschland. Die Bodenschätze sind in Rohstoffgruppen zusammengefasst und entsprechend als verschiedenfarbige Flächeneinheiten dargestellt. Die Rückseite der Karte enthält Informationen über Definition, Entstehung, wichtige Vorkommen, Verwendung und wirtschaftliche Bedeutung aller dargestellten Rohstoffe. Die Karte wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten herausgegeben.

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:250.000 (KOR250)

Die KOR250 stellt die Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffen in Deutschland, die üblicherweise im Tagebau bzw. nahe der Erdoberfläche gewonnen werden, im Maßstab 1:250.000 dar. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohlen, Ölschiefer und Solen. Die Karte ist die digitale Nachfolgerin des Kartenwerks KOR200 „Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000“, welches gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit 1984 erarbeitet wird. Hauptziel der KOR250 ist es, die heimischen Rohstoffpotenziale in deutschlandweit vergleichbarer Weise darzustellen. Die in den gedruckten Kartenblättern der früheren KOR200 enthaltenen Texterläuterungen mit Beschreibungen der Rohstoffvorkommen sind in der digitalen KOR250 nicht enthalten. In der KOR250 werden neben den umgrenzten und je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen auch die zum Zeitpunkt der Kartenerstellung aktiven "Abbaustellen" (= Betriebe) bzw. Schwerpunkte mit mehreren "Abbaustellen" mit je einem Symbol markiert. Diese "Abbaustellen" markieren oft lediglich den Firmenhauptsitz und nicht die eigentliche Abbaustelle. Weil die zugrundeliegenden Kartenblätter der KOR200 über einen Zeitraum von über 30 Jahren erstellt wurden, ist die Aktualität des Datensatzes regional sehr unterschiedlich. Für Detailfragen empfiehlt es sich daher, die aktuellen großmaßstäblichen Rohstoffkarten des Staatlichen Geologischen Dienstes des jeweiligen Bundeslandes hinzuzuziehen.

RSG: Vorschlagsflächen für die Darstellung als Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen

Vorschlagsflächen für die Darstellung als Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalen Raumordnungsplänen, basierend auf der prognostischen Rohstoffkarte (Stand 1982) und Erhebungen des LGB in den Jahren 1995-2010. Die Kategorien 1, 2 und 3 wurden vom LGB den Planungsgemeinschaften als potentielle Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Übernahme in die Regionalen Raumordnungspläne vorgeschlagen. Zum besseren Verständnis wurde die Kategorie der potentiellen Vorrangflächen weiter differenziert, eine Wertung oder Abstufung ist mit dieser Kategorisierung jedoch nicht verbunden: 1a: Rohstoff wird in der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) 1b: Rohstoff wird mindestens in einem Teilbereich der Fläche abgebaut (nachgewiesene Bauwürdigkeit) und für den Rest der Fläche liegt eine lagerstättenkundliche Untersuchung vor oder es sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ähnliche oder gleichartige lagerstättenkundliche Bedingungen zu erwarten 1c: Rohstoff wird bisher nicht abgebaut, es liegt aber eine detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vor, die eine Bauwürdigkeit nachweist 1d: Rohstoffvorkommen mit besonderen Merkmalen, insbesondere Einzigartigkeit / Seltenheit mit landes- oder bundesweiter Bedeutung,einzige Lagerstätte eines bestimmten Rohstoffs in weitem Umkreis, Einsatzmöglichkeit für denkmalpflegerische Zwecke (Naturwerksteine). Darüber hinaus können solche Flächen erfasst werden, für die zwar keine direkte detaillierte lagerstättenkundliche Untersuchung vorliegt, jedoch aus der genauen Kenntnis benachbarter Lagerstätten begründbare Hinweise auf die hervorragende Qualität vorliegen. 2: Rohstoff wird auf der Fläche bisher nicht abgebaut, aufgrund geologischer Erkenntnisse ist jedoch von einer potentiellen Bauwürdigkeit auszugehen 3: Diese Fachplanungsflächen besitzen die Qualitätsmerkmale von potentiellen Vorrangflächen der Kategorie 1. Es ist jedoch nach aktueller rohstoffgeologischer Einschätzung vertretbar, eine Gewinnungstätigkeit in den nächsten 10 Jahren, die auf die Genehmigung des Plans folgen, auszuschließen. Diese Flächen entsprechen dem Wunsch nach raumplanerischer Festsetzung als Vorrangflächen für den Lagerstättenschutz.

Kiesabbau "Schlatt 1" Riedlingen-Neufra, Martin Baur GmbH

Die Firma Martin Baur GmbH mit Sitz in 88521 Binzwangen, hat mit Schreiben vom 04.06.2024 (Eingang beim Landratsamt Biberach am 05.06.2024) den Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Trockenabbau von Kies mit anschließender Wiederverfüllung am Standort Riedlungen-Neufra, Abbaufeld 1 im Gewann „Schlatt“ eingereicht. Das Abbaugebiet ist im Regionalplan Donau-Iller (Gesamtfortschreibung) als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen vorgesehen und grenzt unmittelbar an die bestehende Kiesgrube Riedlingen-Neufra an (vgl. RVDI-ID #1A-0052-2). Das Vorhaben stellt folglich eine Erweiterung dar und umfasst den Aufschluss von ca. 14,5 Hektar Fläche bei einer Abbautiefe von 20 bis 25 Metern (gemessen von der Geländeoberkante). Die Abbaurichtung wird von Ost nach West erfolgen. Nach der Abgrabung wird das Abbaufeld bis auf das Niveau des Urgeländes aufgefüllt und planmäßig rekultiviert. Bei den beanspruchten Flächen handelt es sich derzeit um überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Vorhabengebiet konnte durch mehrjährige Bohrkampagnen abbauwürdiges Moränkies festgestellt werden. Das prognostizierte Rohstoffvorkommen beläuft sich auf rund 1,4 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung für die nächsten 10 bis 17 Jahre sichern. Die rohstoffgeologische Eignung ist gegeben. Der abgegrabene Kies wird mittels einer Förderbandstraße zum Aufbereitungsstandort „Einhartsrain“ transportiert, um so Lärm- und Staubimmissionen zu minimieren. Die Aufbereitung des Kieses erfolgt in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Martin Baur in Riedlingen-Neufra. Das Abbaugebiet wird über die bestehende Zu- und Abfahrt an die B 311 verkehrlich erschlossen. Eine Nutzung zusätzlicher Wege außerhalb des Abbaugebietes ist nicht vorgesehen. Zusätzlich wird durch die Erweiterung das Verkehrsaufkommen zur Abbaustätte geringer, da auf eine externe Zufuhr von Rohstoffen möglichst verzichtet werden kann. Vorliegend bedarf der Antrag auf Kiesabbau einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. §§ 2, 49 der Landesbauordnung (LBO) und §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der Vorhabengröße unter Berücksichtigung des bestehenden Abbaugeländes besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im öffentlichen Scopingtermin vom 21.09.2021 wurde das Vorhaben vorgestellt und der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Fachbehörden festgelegt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an den Planungen und Ziele der Firma Martin Baur beteiligt und über die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Auf der Internetseite der Firma sowie an vier Terminen, wurde seitens der Firma das Vorhaben vorgestellt und über die Erweiterung der Abbaustätte vor Ort berichtet (02.07.2021, 03.07.2021, 09.07.2021, 10.07.2021). Die Termine wurden ortsüblich in den Gemeindeblättern Riedlingen, Altheim, Dürmentingen und Ertingen sowie auf der Internetseite der Firma Martin Baur die Bevölkerung bekanntgemacht (vgl. § 2 UVwG). Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kontaktdaten des Sachbearbeiters: E-Mail philipp.haering@biberach.de Telefon +49 7351 / 52 – 7659

Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:50 000 (KOR 50)

Wo bestimmte, durch das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG) festgelegte Konditionen erfüllt sind, werden die nachstehenden Bodenschätze in ihrer flächenhaften Verbreitung und nach dem Erkundungsgrad dargestellt ohne Rücksicht auf Restriktionen: - Kies, Kiessand, Sand - Festgestein für Schotter und Splitt - Festgestein für Werksteine - Kalkstein, Dolomitstein, Marmor - Ton, Kaolin - Lehm, Ziegeleiton - Braunkohle - Torf

Kiesabbau Herrschaftsholz Maselheim/ Äpfingen, Kies+Sand Maselheim GmbH & Co.KG

Die Firma Kies+Sand Maselheim GmbH & Co. KG, Gottlieb-Röhm-Str. 4, 88437 Maselheim hat als Gemeinschaftsunternehmen der Firmen Kieswerke Dünkel GmbH & Co. KG, Ferdinand-Dünkel-Str. 6, 88433 Schemmerhofen und Röhm Kies GmbH & Co. KG, Gottlieb-Röhm-Straße 4, 88437 Äpfingen am 27.05.2020 beim Landratsamt Biberach einen Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Kiesabbau auf einer Teilfläche des Waldgrundstückes, Flurstück Nr. 2302/1 im Gewann Herrschaftsholz, Gemarkung Äpfingen, Gemeinde Maselheim eingereicht. Das beantragte Abbauvorhaben umfasst eine Fläche von rd. 45 Hektar. Der Abbau soll ausschließlich im Trockenabbau erfolgen. Das prognostizierte Abbauvolumen beläuft sich auf rd. 10 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung der Antragstellerin für etwa 30 Jahre sichern. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Neuaufschluss. Das Rohstoffvorkommen soll in mehreren Abbauabschnitten gewonnen werden. Es wird von einer Jahresfördermenge von ca. 300.000 – 340.000 Kubikmeter Kies ausgegangen. Die Aufbereitung des gewonnenen Kiesmaterials soll in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Kieswerke Dünkel GmbH & Co.KG bei Schemmerhofen und der Firma Röhm Kies GmbH & Co. KG westlich von Äpfingen erfolgen. Bei der geplanten Abbaufläche handelt es sich um eine nach Nordosten abfallende Hochfläche. Die natürliche Geländehöhe liegt zwischen 555 und 585 müNN. Die Abbautiefe soll je nach Abbauabschnitt zwischen 535,00 und 544,00 müNN festgelegt werden. Von der Abbausohle zum Grundwasserhöchststand soll jederzeit eine Mindestüberdeckung von einem Meter erhalten werden. Die abbauwürdige Kiesmächtigkeit beträgt durchschnittlich ca. 26,6 Meter. Das Rekultivierungskonzept sieht eine weitgehende Verfüllung (70 – 90 %) und Wiederbewaldung der Abbaustätte nach dem Rohstoffabbau vor. Neben dem nicht verwendbaren Abraummaterial aus der Abbaustätte soll unbelastetes Bodenmaterial von außerhalb zur Wiederverfüllung verwendet werden. Zur Erschließung ist eine Verbindungsstraße zwischen dem Abbaugebiet und der „alten B 30“ beim Knoten Barabein bzw. der Einmündung in die L 267 (Herrlishöfen-Äpfingen) geplant. Die geplante Trasse verläuft am Waldrand entlang. Sie soll auf einer Länge von ca. 1.450 Meter neu ausgebaut werden. Ab Einmündung in die L 267 soll der Abtransport über klassifizierte Straßen (L 267, L 266) bis zu den Aufbereitungsstandorten erfolgen. Die beantragte Abbaufläche ist im Regionalplan (3. Teilfortschreibung/ 2006) des Regionalverbandes Donau-Iller als Vorranggebiet KS-BC-9 ausgewiesen. Die für die Realisierung des Vorhabens benötigten Flächen sind über den privatrechtlichen Gestattungsvertrag zum Kiesabbau und der Rekultivierung zwischen der Eigentümerin S.D. Albert Fürst von Thurn und Taxis, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg und dem Gestatter der Thurn und Taxis Forstverwaltungs oHG, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg verfügbar. Das Vorhaben der Kies+Sand Maselheim GmbH & Co. KG bedarf einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. den §§ 2 Abs. 1, 49 der Landesbauordnung (LBO) und den §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der großflächigen Waldinanspruchnahme wird davon ausgegangen, dass sowohl hinsichtlich der Fledermäuse als auch der Vögel Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verwirklicht werden, die nicht bzw. nicht vollständig vermieden und funktionserhaltend gelöst werden können. Für das Vorhaben ist deshalb eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Die geplante Abbaufläche ist vollständig bewaldet. Für das Abbauvorhaben (Abbaufläche, Ausweichbuchten) ist deshalb eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung gem. § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) erforderlich. Aufgrund der Vorhabengröße von ca. 45 Hektar besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Beim Scopingtermin am 01.06.2016 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt. Nach Ausarbeitung der wesentlichen Antragsunterlagen, Fachgutachten und Fachbeiträge, wurde die Bürgerschaft am 25.07.2018 nach § 2 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) von der Vorhabensträgerin über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

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