API src

Found 138 results.

Wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten in 15837 Baruth/Mark; Vorhaben-ID Süd-G05021

Der Firma Fiberboard GmbH, An der Birkenpfuhlheide 4, 15837 Baruth/Mark wurde die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, eine Anlage zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten sowie eine Anlage zur Erzeugung von Prozesswärme und erhitztem Abgas wesentlich zu ändern. Die Änderung bezieht sich im auf die Betriebseinheit 13 (Energieanlage). Gegenstand des vorliegenden Antrages ist - die Installation von vier Staubbrennern in die Energieanlage 3 (EA 3) zur Verbrennung von Holzstaub zusätzlich zur vorhandenen Rostfeuerung, - die Errichtung und Betrieb eines Lagersilos für Holzstäube sowie - die Errichtung eines Dosierbunkers inklusive der dazugehörigen Fördereinrichtungen. Die neue Staubeindüsung ist auf einen maximalen Durchsatz von 5,2 t/h Holzstaub ausgelegt und kann so eine zusätzliche Feuerungswärmeleistung (FWL) von bis zu 25 MW bereitstellen. Damit steigt die installierte Feuerungswärmeleistung (FWL) der Energieanlage 3 von 42 auf 67 MW. Insgesamt erhöht sich die unter der Berücksichtigung vorhandener Leistungsbegrenzungen (Verriegelungen) verfügbare Feuerungswärmeleistung der Energieerzeugungsanlage von 131,8 MW auf zukünftig 156,8 MW Leistung. Die Erhöhung der verfügbaren gesamten Feuerungswärmeleistung der Energieversorgungsanlage dient allein der Erhöhung der Variabilität der Fahrweise der Anlage. Betrieben werden soll die zusätzliche Staubeinblasung in die Energieanlage 3 nur bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie bei Störungen der anderen Biomassefeuerungen am Standort. Antragsgemäß ist die Betriebszeit der Staubeinblasung der EA 3 auf 1.300 h/a beschränkt. Die Durchsatzleistung der Energieanlage von 40,52 t/h (feucht) ändert sich dagegen nicht. Die gesamte Energieversorgungsanlage wird weiterhin nur mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 113 MW betrieben. Eine Steigerung der Produktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten ist nicht beantragt. Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Errichtung und Betrieb einer Energie- und Verwertungsanlage (EVA) in 03185 Teichland OT Neuendorf, Vorhaben-ID: 40.003.01/20

Die Firma Lausitz Energie Bergbau AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beabsichtigt eine Anlage zur Verwertung fester nicht gefährlicher Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch Verbrennung (Energie- und Verwertungsanlage - EVA) mit einer Durchsatzkapazität von 66 Tonnen je Stunde (t/h) auf dem Grundstück in 03185 Teichland OT Neuendorf in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstücke 115, 102 und 103 zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das bauzeitliche Entnehmen und Ableiten von Grundwasser. Die Anlage dient der thermischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen (EBS), die sich aus kommunalen und gewerblichen Abfällen unter Beimischung von Klärschlamm zusammensetzen, in zwei baugleichen Verbrennungslinien mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von jeweils 110 MWth (in Summe 220 MWth). Die Anlage ist mit folgenden Betriebseinheiten geplant: - Anlieferung und Lagerung der EBS mit einer Lagerkapazität von 11 780 Tonnen (t) 8 400 t Brennstoffbunker 3 000 t Ballenlager 380 t Klärschlamm im Lagersilo - Rostfeuerung inklusive Dampferzeugung der Linie 1 und Linie 2 Feuerungswärmeleistung 2 x 110 MWth - Rauchgasreinigungsanlagen der Linie 1 und Linie 2 Ableitung der Rauchgase über einen zweizügigen Schornstein (Höhe 62 m) - Energieerzeugung Dampfsystem mit Dampfdruckstufen Turbogenerator mit Kondensationsentnahmeturbine mit Luftkondensator - Nebenanlagen Betriebsmittelbereitstellung Wassermanagement Drucklufterzeugung Waage für die Anlieferung/Abfuhr Grundstücksentwässerungsanlage. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) beantragt. Diese umfasst die Errichtung der baulichen Anlagen mit Ausnahme der Dampfkesselanlage. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung sollen die Errichtung der Dampfkesselanlage sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 8.1.1.3 GE und 8.12.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.1.1.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Der Betrieb der Anlagen und die Annahme von Abfällen sind mit der 1. Teilgenehmigung nicht zugelassen. Die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Errichtung sowie den zukünftigen Betrieb der Anlage.

Wesentliche Änderung der Abfallverbrennungsanlage (Müllheizkraftwerk Bremerhaven) durch Austausch der Dampferzeuger der Müllkessel 1 bis 3 (Retrofit)

Die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH (BEG) beabsichtigt, an drei Abfallverbrennungslinien jeweils die vorhandenen Dampferzeuger gegen neue auszutauschen. Die vorhandenen Dampferzeuger der Müllkessel MK 1 bis 3 verursachen altersbedingt und aufgrund ihrer Auslegung einen hohen Wartungs- und Instandsetzungsaufwand, der zu erheblichen betrieblichen Einschränkungen führt. Vor diesem Hintergrund sollen die Dampferzeuger sowohl wärmetechnisch als auch strömungstechnisch in ihrer Konstruktion optimiert werden. Beabsichtigt ist der Ersatz der Dampferzeuger der Müllkessel MK 1 bis 3, jeweils die Druckteile, bestehend aus den einzelnen Sektionen des Wärmeaustauschers und Dampftrommel. In diesem Zuge werden auch die Zünd- und Stützbrenner sowie die Flugascheaustragssysteme erneuert und jede Linie wird zusätzlich mit einer Sprühwasserreinigungseinrichtung zur Reinigung im ersten und zweiten Zug innerhalb der Dampferzeuger ausgerüstet. Darüber hinaus werden die Kugelregen- durch Rußbläseranlagen ersetzt. Da die neuen Dampferzeuger höher sein werden als die vorhandenen, ist zeitlich vorlaufend eine Erhöhung des vorhandenen Kesselhauses und des ebenfalls vorhandenen, an dieses Gebäude anschließenden Treppenturms erforderlich. Die an den Erneuerungsumfang angrenzenden Anlagenkomponenten bleiben unverändert. Das gilt insbesondere für die Rostfeuerung, den Wasser-Dampf-Kreislauf und die Abgasreinigung. Ebenso bleiben die Leistungswerte unverändert.

Wesentliche Änderung einer Anlage zur Thermischen Abfallbehandlung und Abfalllagerung am Standort Magdeburg

Die Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH (im Folgenden MHKW) betreibt am Standort Magdeburg-Rothensee (Gemarkung Magdeburg, Flur 206, Flurstücke 10029, 10032 und 10036) ein Müllheizkraftwerk mit vier Verbrennungslinien und einer Gesamtbehandlungskapazität von etwa 630.000 t/a. Die Verbrennungsleistung beträgt 20 t Abfall/h (Block 1 – je Linie 1 und 2) bzw. 22 t Abfall/h (Block 2 – je Linie 3 und 4). Es werden Abfälle mit einem Heizwert von 7.200 bis 15.000 kJ/kg behandelt. Die Anlage liefert jährlich ca. 260.000 MWh Strom für 40.000 Haushalte und ca. 350.000 MWh Fernwärme für 44.000 Haushalte in und um Magdeburg. Das Unternehmen beabsichtigt nunmehr am Standort Rothensee einen dritten Block zur thermischen Abfallverwertung im bestehenden Müllheizkraftwerk zu errichten. Der geplante neue Block 3 soll zwei Anlagenbereiche umfassen: - eine thermische Abfallbehandlungsanlage für gewerbliche und industrielle Abfälle (zum Teil auch gefährliche Abfälle) – Rostfeuerung sowie - eine Anlage zur Verbrennung von kommunalen Klärschlämmen (Drehrohrfeuerung).

Möglichkeiten und Grenzen der Entsorgung carbonfaserverstärkter Kunststoffabfälle in thermischen Prozessen

Im Rahmen des UFOPLAN-Vorhabens "Möglichkeiten und Grenzen der Entsorgung carbonfaserverstärker Kunststoffabfälle in thermischen Prozessen" wurden unterschiedliche thermische Prozesse im Hinblick auf ihre Eignung zur energetischen und rohstofflichen Verwertung verschiedener carbonfaserhaltiger Abfälle untersucht. Der Fokus der Messungen an den großtechnischen Anlagen lag auf der Ermittlung einer potenziellen Faserbelastung der prozessspezifischen Reststoffe bzw. Produkte. Zusätzlich wurden Laboruntersuchungen zum thermischen Faserabbau, sowie zur mechanischen und chemischen Faserrückgewinnung durchgeführt. Eine begleitend durchgeführte Recherche zum Stand des Wissens und der Technik zur Behandlung von carbonfaserhaltigen Abfällen zeigt, dass es Ansätze zum Recycling von Carbonfasern (CF) gibt. Auch für mit Kunststoff benetzte (CFK) Abfälle existiert mit der Pyrolyse ein Prozess zum werkstofflichen Recycling. Die dabei rezyklierten Carbonfasern (rCF) werden bereits in einzelnen Anwendungen eingesetzt. Eine breitere Marktakzeptanz fehlt derzeit noch. Die Laboruntersuchungen zu Methoden der Faserrückgewinnung mittels mechanischer Prozesse zeigten, dass verschiedene Abfallarten unterschiedliches Zerkleinerungsverhalten aufweisen. Kurzfasern können in bestimmten Prozessen durch mechanisch aufbereitete rezyklierte Materialien ersetzt werden. Durch den Zerkleinerungsschritt kommt es jedoch zum Downcycling. Bei den Untersuchungen zur chemischen Faserrückgewinnung mittels Solvolyse konnte im Labormaßstab, insbesondere mit überkritischem Wasser sowie angesäuertem Polyethylenglycol, das grundsätzliche Potenzial nachgewiesen werden. Im Fokus des Projekts standen die großtechnischen Untersuchungen zur energetischen Verwertung carbonfaserhaltiger Abfälle in einer Siedlungs- und einer Sonderabfallverbrennungsanlage sowie einer Zementofenanlage. Für eine rohstoffliche Verwertung als Kohlenstoffsubstitut wurden Untersuchungen in einem Elektroniederschachtofen der Calciumcarbidherstellung durchgeführt. Die großtechnischen Untersuchungen zeigten, dass Siedlungs- und Sonderabfallverbrennungsanlagen für eine energetische Verwertung von Carbonfasern nicht geeignet sind, da ein Großteil der Carbonfasern unter den Prozessbedingungen nicht ausreichend umgesetzt und zu einem erheblichen Anteil mit der Rostasche bzw. Schlacke ausgetragen wurde. Weiterhin wurden insbesondere in der Siedlungsabfallverbrennungsanlage, die mit einer Rostfeuerung ausgestattet ist, Carbonfasern mit dem Abgasstrom aus dem Feuerraum ausgetragen. Fasern wurden in der Kesselasche und den Rückständen der Abgasreinigung festgestellt. Auch in der Sonderabfallverbrennungsanlage wurden Carbonfasern in der Kesselasche gefunden, jedoch in geringerer Menge als bei den Messungen an der Rostfeuerung. Ein Austrag von Fasern über den Kamin erfolgte in keiner der Anlagen. Ein Teil der Fasern lag in Geometrien vor, die der WHO-Definition für lungengängige Fasern entsprechen (WHO-Fasern). Die Untersuchungen in der Zementofenanlage erforderten zunächst orientierende Experimente zur Art der Aufgabe der carbonfaserhaltigen Stoffströme. Im Rahmen der Mitverbrennung wurde die aufbereitete CF-Fraktion mit dem Ersatzbrennstoff (Fluff) über den Ofenbrenner dosiert. Bei den Analysen der Produkte wurden im Klinker in einzelnen Proben Carbonfasern in moderater Anzahl nachgewiesen, deren Menge sich aber nicht signifikant von der Referenzmessung, (ohne CF-Mitverbrennung) unterschied. Da im Rahmen dieses Projekts die Zugabe der carbonfaserhaltigen Abfälle nur in einem sehr begrenzten Zeitintervall erfolgen konnte, lassen die vorlie-genden Ergebnisse keine abschließende Bewertung des Verwertungsweges Zementofenanlage zu. Zur Klärung sind Langzeitversuche unter CFK-Mitverbrennung (zumindest über mehrere Tage, besser Wochen) mit begleitendem Produkt-Monitoring erforderlich. In einem Elektroniederschachtofen zur Calciumcarbidherstellung wurden die großtechnischen Untersuchungen zur rohstofflichen Verwertung von carbonfaserhaltigen Abfällen durchgeführt. Für den Einsatz im Carbidofen war eine spezielle Vorbereitung der carbonfaserhaltigen Abfälle notwendig. Unter Zusatz von Altkunststoff wurden vorzerkleinerte CFK-Abfälle eigens für die Messkampagne pelletiert. Im Carbidofen wurde ein weitgehender Umsatz der carbonfaserhaltigen Einsatzstoffe erzielt. Um als Verwertungsoption in Frage zu kommen, müssten allerdings die vorgelagerten Verfahren zur Aufbereitung des carbonfaserhaltigen Aufgabeguts optimiert werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Teil der zugeführten Carbonfasern mit dem Ofengas ausgetragen wird und diese gemeinsam mit den Rohstoffstäuben abgeschieden, granuliert und extern verwertet werden. Der Carbonfasergehalt in dieser Fraktion lag bei den Messungen zwischen 0,2 und 0,6 Ma.-%. Auch in dieser Fraktion konnten in geringer Menge (< 0,2 ppm) Fasern mit WHO-Charakteristik nachgewiesen werden. Aus den Ergebnissen des Projekts kann abgeleitet werden, dass sowohl die gezielte Entsorgung von Carbonfasern als auch deren Eintrag mit anderen Abfällen in Siedlungs- und Sonderabfallverbrennungsanlagen zu vermeiden ist. Auch die Entsorgung in Zementofenanlagen sollte zumindest solange unterbleiben, bis in Langzeitversuchen nachgewiesen wurde, dass ein relevanter Eintrag von Fasern in das Produkt Klinker ausgeschlossen werden kann. Die rohstoffliche Verwertung von carbonfaserhaltigen Materialien im Elektroniederschachtofen der Calciumcarbidherstellung ist prinzipiell möglich, erfordert allerdings eine aufwändige Aufbereitung der Einsatzmaterialen. Vorher sind zudem weitergehende Untersuchungen zur Optimierung der CFK-Zugabe in den Ofen durchzuführen, um den Faseraustrag mit dem Ofengas zu reduzieren. Als unmittelbare Maßnahme sollten geeignete separate Erfassungswege und Sortier- bzw. Aufbereitungstechniken für carbonfaserhaltige Rest- und Abfallströme etabliert werden. Dies ist die Voraussetzung für eine gezielte Bewirtschaftung und in deren Folge eine umweltverträgliche Entsorgung von CFK. Darüber hinaus sind weitere Forschungsarbeiten zur Verwertung in bestehenden oder neu zu entwickelnden Hochtemperaturprozessen erforderlich. Quelle: Forschungsbericht

Wesentliche Änderung einer Abfallverbrennungsanlage in 14727 Premnitz - 029.02.00/17

Die Firma EEW Energy from Waste Premnitz GmbH, Dr.-Herbert-Rein-Straße 1 in 14727 Premnitz beantragt gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Abfallverbrennungsanlage auf dem Grundstück Dr.-Herbert-Rein-Straße 1 in 14727 Premnitz in der Gemarkung Premnitz, Flur 1, Flurstücke 1088, 555, 554. Die bestehende Abfallverbrennungsanlage soll durch eine zweite Verbrennungslinie erweitert werden. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Betriebseinheiten: - Feuerungs- und Dampferzeugeranlage (die Feuerungswärmeleistung beträgt 56 MW) bestehend aus Rostfeuerung, Verbrennungslufteinrichtungen, Nassentschlacker, Stützfeuerung, Entstickungsanlage (SNCR), Dampferzeuger - Rauchgasreinigungsanlage bestehend aus Sprühabsorber, nachgeschalteter konditionierter Trockenabsorption, Gewebefilter, Saugzuganlage, Rauchgasschornstein - Stromerzeugungsanlage bestehend aus einer Entnahme-Kondensationsturbine - Nebenanlagen bestehend aus Heizöllagertank (Volumen ca. 100 m3) sowie Staubsaugeanlage Beantragt ist die Erteilung einer ersten Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG, die ausschließlich die Errichtung der oben genannten Betriebseinheiten beinhaltet. Mit der Errichtung des geänderten Teils der Abfallverbrennungsanlage soll nach Erteilung der ersten Teilgenehmigung begonnen werden. Die Inbetriebnahme der zweiten Verbrennungslinie ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.1.1.3 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.1.1.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Evaluation und Minderung klimarelevanter Gase aus Abfallverbrennungsanlagen

Das Forschungsvorhaben sollte dazu beitragen, die Datenlage hinsichtlich der ⁠Emission⁠ von klimarelevanten Gasen wie Lachgas (N2O), Methan (CH4) und fossiles Kohlendioxid bei der Verbrennung von Abfällen in den dafür zugelassenen Anlagen zu verbessern. Darüber hinaus sollten die Zusammenhänge zwischen der Bildung von Lachgas in Abhängigkeit vom Stickstoffgehalt des Abfalls, von der Verbrennungstemperatur und dem Sauerstoffgehalt in der Verbrennung insbesondere bei der Verbrennung von Klärschlämmen untersucht werden. Dazu wurden Messungen an unterschiedlichen Verbrennungsanlagen mit unterschiedlichen Abfällen durchgeführt, um die Bildung und Freisetzung klimaschädlicher Gase zu ermitteln.

Verbesserung der umweltrelevanten Qualitäten vonSchlacken aus Abfallverbrennungsanlagen

Ziel des Vorhabens ist es, Möglichkeiten der Verbesserung der Schlackequalitäten (weitergehende Maßnahmen zur Schlackeaufbereitung als auch feuerungstechnische Verbesserungen der Rostfeuerung) darzustellen, um eine möglichst nachhaltige Schlackeverwertung auch für die Zukunft zu ermöglichen. Veröffentlicht in Texte | 50/2010.

Holz-Altholz-EU-HKW-EK 10 MW-2030/en

Verbrenung von Altholz-Mix A1-A4 mit Rostfeuerung in einem Dampfturbinen-Heizkraftwerk mit Entnahme-Kondensation (EK), Emissionsdaten nach #1 für bundestypische Anlagen, Kosten und Effizienz nach #2; hier energiebezogene Allokation, d.h. nur anteilig für KWK-Strom Auslastung: 4000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 30a Leistung: 10MW Nutzungsgrad: 21,8% Produkt: Elektrizität

Holz-Altholz-EU-HKW-EK 10 MW-2020/en

Verbrenung von Altholz-Mix A1-A4 mit Rostfeuerung in einem Dampfturbinen-Heizkraftwerk mit Entnahme-Kondensation (EK), Emissionsdaten nach #1 für bundestypische Anlagen, Kosten und Effizienz nach #2; hier energiebezogene Allokation, d.h. nur anteilig für KWK-Strom Auslastung: 4000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 30a Leistung: 10MW Nutzungsgrad: 19,8% Produkt: Elektrizität

1 2 3 4 512 13 14